„Vorname (Deutschland)“ – Versionsunterschied

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* Immanuel → dt.: Emanuel, Manuel, etc.
* Immanuel → dt.: Emanuel, Manuel, etc.


Auch Heiligennamen fanden zu dieser Zeit großen Anklang, wobei diese von den Verehrungsgebieten abhingen, da je nach Region bestimmten Heiligen mehr Wichtigkeit beigemessen wurde; z.&nbsp;B.: ''Benedikt, Andreas, Elisabeth, Florian, Anton(ius).''<ref>[http://www.ellipsis.cx/~liana/names/german/15thcbavarian.html Beispiel der Namensgebung im 15. Jahrhundert in Süddeutschland]</ref>
Auch Heiligennamen fanden zu dieser Zeit großen Anklang, was sich vom Westen und Süden nach Norddeutschland ausbreitet, wobei diese von den Verehrungsgebieten abhingen, da je nach Region bestimmten Heiligen mehr Wichtigkeit beigemessen wurde; z.&nbsp;B.: ''Benedikt, Andreas, Elisabeth, Florian, Anton(ius).''<ref>[http://www.ellipsis.cx/~liana/names/german/15thcbavarian.html Beispiel der Namensgebung im 15. Jahrhundert in Süddeutschland]</ref>


Ab der [[Renaissance]] fanden immer mehr griechische und lateinische Namen Eingang in unsere Namenwelt. Im 17./18. Jahrhundert wurden dann auch französische (z.&nbsp;B. ''Charlotte, Babette'') und englische (z.&nbsp;B. ''Alfred, Edith'') Vornamen vergeben, die aber erst im 20. Jahrhundert im deutschsprachigen Raum noch gängiger wurden.
Ab der [[Renaissance]] fanden unter Einfluß des [[Humanismus]] immer mehr griechische und lateinische Namen aus der [[Antike]] Eingang in unsere Namenwelt wie ''Hektor'', ''Agrippa'', ''Claudius'', ''Julius'', ''Augustus''. [[Hohenzollern]]fürsten hießen zu dieser Zeit ''Albrecht Achilles'', ''Albrecht Alcibaides'', ''Johann Cicero''. Vornamen von Gebildeten wurden gewöhnlich latinisiert wie beispielsweise ''Henricus'', ''Martinus'', ''Joachimus''. Humanisten waren auch am germanischen Altertum interessiert und damit an Namen wie ''Hildebrand'', ''Hartmann'', ''Reinhold''.<ref name="keller1995"/>


Die [[Reformation]] führte zu einem allgemeinen Rückgang im Gebrauch von Heiligennamen und es wurden bis in das 18. Jahrhundert alttestamentliche Namen wie ''Benjamin'', ''Jonas'', ''Daniel'', ''David'', ''Rebekka'', ''Martha'' bevorzugt. Der 1566 erstmals herausgegebene [[Catechismus Romanus]] bestimmte,<ref>Pars. II, Caput II., dann unterschiedliche Zählung, Textstelle beginnend mit "Nomen ab aliquo sumendum est, ..."</ref> dass man (weiterhin) Namen von Heiligen wählen sollte. Eine ebensolche Empfehlung findet sich im 1614 erschienen [[Rituale Romanum]]. Bestimmte Namen entwickelten sich zu ausgesprochen katholischen Vornamen wie ''Ignaz'' / ''Ignatius'', ''Vincenz'', ''Xaver'', ''Franz'', ''Josef'', ''Maria''.<ref name="keller1995"/> Maria entwickelte sich auch zu einem beliebten zweiten Vornamen bei Männern.
Ende des 19. Jahrhunderts nahmen die ''Doppelnamen'' (auch „Bindestrichnamen“ genannt) an der Zahl zu. Diese erfreuten sich besonders in den 1930ern und 1950ern großer Beliebtheit; z.&nbsp;B. ''Hans-Peter, Eva-Maria, Klaus-Dieter.''

Im 17./18. Jahrhundert wurden dann auch französische (z.&nbsp;B. ''Charlotte, Babette'') und englische (z.&nbsp;B. ''Alfred, Edith'') Vornamen vergeben, die aber erst im 20. Jahrhundert im deutschsprachigen Raum noch gängiger wurden.

Die kalvinistische Vorliebe für alttestamentarische Namen überdauerte das 18. Jahrhundert nicht und während diesem Jahrhundert entwickelten sie eine Vorliebe für Namen mit moralischem Anklang wie beispielsweise ''Gottfried'', ''Gotthold'', ''Gotthelf'', ''Fürchtegott'', ''Liebfried''. „Im großen und ganzen bereitete der Protestantismus eine Rückkehr zu germanischen Namen vor.“<ref name="keller1995">Rudolf E. Keller, Karl-Heinz Mulagk (Hrsg.): ''Die deutsche Sprache und ihre historische Entwicklung'', 2. Ausgabe, Buske Verlag, 1995, ISBN 3875481046, S. 450 ({{Google Buch|BuchID=T-IjxHYxvqcC|Seite=450}})</ref>

Ende des 19. Jahrhunderts nahmen die ''Doppelnamen'' (auch „Bindestrichnamen“ genannt) an der Zahl zu. Diese erfreuten sich besonders in den 1930ern und 1950ern großer Beliebtheit; z.&nbsp;B. ''Hans-Peter, Eva-Maria, Klaus-Dieter.'' Früher oder später existieren einige dieser Doppelnamen auch in zusammengeschriebener Form (Hanspeter 1810er, Evamaria 1880er, Klausdieter 1930er).


Die Welt der Vornamen wurde im 20. Jahrhundert immer internationaler. Nach dem 2. Weltkrieg gingen die germanischen Namen eher unter (auch als Reaktion auf den [[Nationalsozialismus]] zu interpretieren), die hebräischen, griechischen und lateinischen nahmen ihren Platz ein; in weiterer Folge herrschte ein starker anglo-amerikanischer Einfluss. Vor allem durch internationale Medien wie Fernsehen und Rundfunk oder Literatur kam man mit vielen fremdsprachigen Namen in Kontakt und übernahm sie ins Deutsche. Heute ist auch die Entlehnung aus allen europäischen Ländern − von Skandinavien bis zum Balkan − gängig.
Die Welt der Vornamen wurde im 20. Jahrhundert immer internationaler. Nach dem 2. Weltkrieg gingen die germanischen Namen eher unter (auch als Reaktion auf den [[Nationalsozialismus]] zu interpretieren), die hebräischen, griechischen und lateinischen nahmen ihren Platz ein; in weiterer Folge herrschte ein starker anglo-amerikanischer Einfluss. Vor allem durch internationale Medien wie Fernsehen und Rundfunk oder Literatur kam man mit vielen fremdsprachigen Namen in Kontakt und übernahm sie ins Deutsche. Heute ist auch die Entlehnung aus allen europäischen Ländern − von Skandinavien bis zum Balkan − gängig.
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=== Vornamenswahl nach Region ===
=== Vornamenswahl nach Region ===
Das Vorkommen von speziellen Vornamen in verschiedenen Regionen von Deutschland deutet auf regionale Vornamenspräferenzen hin. Die Verteilung in Deutschland nach dem Telefonverzeichnis von 1998<ref>[http://www.gen-evolu.de/index.php?id=80 Verteilung in Deutschland nach dem Telefonverzeichnis von 1998]</ref> zeigt auf, dass sich die männlichen Vornamen ''Hauke'' und ''Carsten'' besonders in Norddeutschland finden, während sich ''Katharina'' und ''Maria'' vor allem in Bayern und in der Eifel finden. ''Gerold'' und ''Jan'' sind typisch für [[Ostfriesland]], während ''Anton'' und ''Xaver'' nur in Süddeutschland vorkommen. ''Stefan'' und ''Alexander'' findet sich vor allem im Westen und ''Frank'' und ''Kerstin'' sind hauptsächlich im Osten populär. Bei einigen Namen, wie beispielsweise ''Josef'', wirkt sich die [[Religionen in Deutschland|Verteilung der Konfessionen]] in der jeweiligen Region stark auf die Namenshäufigkeit aus.
Das Vorkommen von speziellen Vornamen in verschiedenen Regionen von Deutschland deutet auf regionale Vornamenspräferenzen hin. Die Verteilung in Deutschland nach dem Telefonverzeichnis von 1998<ref>[http://www.gen-evolu.de/index.php?id=80 Verteilung in Deutschland nach dem Telefonverzeichnis von 1998]</ref> zeigt auf, dass sich die männlichen Vornamen ''Hauke'' und ''Carsten'' besonders in Norddeutschland finden, während sich ''Katharina'' und ''Maria'' vor allem in Bayern und in der Eifel finden. ''Gerold'' und ''Jan'' sind typisch für [[Ostfriesland]], während ''Anton'' und ''Xaver'' nur in Süddeutschland vorkommen. ''Stefan'' und ''Alexander'' findet sich vor allem im Westen und ''Frank'' und ''Kerstin'' sind hauptsächlich im Osten populär. Bei einigen Namen, wie beispielsweise ''Josef'' und ''Josefa'', wirkt sich die [[Religionen in Deutschland|Verteilung der Konfessionen]] in der jeweiligen Region stark auf die Namenshäufigkeit aus.


== Rechtliche Situation im deutschen Sprachraum ==
== Rechtliche Situation im deutschen Sprachraum ==

Version vom 8. August 2011, 18:48 Uhr

Im deutschen Sprachraum bezeichnet der Vorname einer Person den Teil des Namens, der nicht die Zugehörigkeit zu einer Familie ausdrückt (also nicht den Familiennamen), sondern sie innerhalb der Familie bezeichnet. Eine Person kann mehrere Vornamen haben. Im Deutschen stehen die Vornamen (als individuelle Namen) vor dem Familiennamen (von regionalen Ausnahmen abgesehen).

Die Vornamen eines Menschen werden in unserem Kulturkreis meistens nach seiner Geburt von seinen Eltern bestimmt. Es gibt Reglementierungen, die die Freiheit der Wahl des Vornamens mehr oder weniger einschränken. Bei der Auswahl, Anzahl und Klangfarbe der gewählten Vornamen spielt der soziale und familiäre Hintergrund der Eltern eine Rolle.

Als Rufname bezeichnet man den- oder diejenigen Vornamen, unter dem bzw. denen Personen normalerweise angesprochen werden.

Funktion

In westlichen Kulturen dient der Vorname innerhalb einer Familie zur Unterscheidung zwischen den Familienmitgliedern (im Unterschied zum Familiennamen, der die Zugehörigkeit zu einer Familie ausdrückt). Keine Seltenheit ist es jedoch, wenn derselbe Vorname nach dem Tode des Kindes für ein Nachgeborenes erneut vergeben wird.

Es gibt Gegenden in Deutschland (zum Beispiel in Thüringen), in denen es durchaus möglich war, zwei oder mehrere, ja alle gleichzeitig lebenden Kinder derselben Familie mit demselben Vornamen taufen zu lassen. Man unterschied dann zwischen „Groß-Hans“ und „Klein-Hans“ usw. Manchmal ist die Gleichnamigkeit nur sekundär oder scheinbar, wenn etwa bei einem Doppelnamen wie „Johann Christoph“ ein Namensteil im praktischen Gebrauch ausfiel oder vergessen wurde und nicht selten bei der Heirat oder beim Tode dieser Person dann ein neuer Doppelname erfunden wurde. Genealogische Nachforschungen werden dadurch erschwert (siehe auch Toter Punkt).

Im ostfriesischen Raum war es bis in die 1970er-Jahre üblich, dem erstgeborenen Sohn den Namen des Großvaters väterlicherseits zu geben. Dem Großvater seinerseits wurde dann der als ehrenvoll empfundene Zusatz „-Ohm“ gegeben. Beispiel: Großvater: Hinrich, Vater: Harm, Sohn: Hinrich. Aus dem Großvater wurde somit „Hinnerk-Ohm“. Bei weiblichen Namen galt das gleiche, nur wurde hier dem Mädchen der Name der Großmutter gegeben, die Ahnin selbst wurde angesprochen durch den Zusatz „-möh“. Beispiel: Großmutter: Gertje, Mutter: Jantje, Tochter: Gertje. Aus der Großmutter wurde dann „Gerthe-Möh“. Diese Regelung wird aber kaum noch praktiziert.

Soziologisch gesehen gibt es einen Ablauf der Namensgebung, der sich in Wellenform immer wiederholt: Die soziale Oberschicht gibt ihren Kindern Vornamen, die besonders erwählt sind und sie vom einfachen Volk unterscheiden sollen. In den folgenden Jahrzehnten gibt die Unterschicht ihren Kindern auch diese Namen. Dadurch werden diese Namen „gewöhnlich“, und die Oberschicht sieht sich veranlasst, neue Vornamen zu geben oder auf sehr alte und ungebräuchlich gewordene Namen zurückzugreifen oder Doppelnamen zu bilden. Um 1600 begann auf diese Weise die Bildung von Doppel-Vornamen. Als schließlich alle Kinder mehrere Vornamen hatten, begann die Oberschicht wieder, nur einen einzigen Vornamen zu vergeben. So folgt seit Jahrhunderten Modewelle auf Modewelle.

Die Namensgebung spielte im deutschen Sprachraum lange auch eine politische Rolle: Zum einen wurden von den Kirchen christliche und hebräische Namen gefördert (so ließ Johannes Calvin zur Taufe nur biblische Namen zu), zum anderen nahm die Zahl der gebräuchlichen unterschiedlichen Vornamen mit der Zeit ab.

Funktion (erster Teil eines zusammengesetzten Namens) und Bedeutung (Unterscheidungsname zwischen Familienmitgliedern) fallen in westlichen Kulturen zusammen. In vielen asiatischen und afrikanischen Kulturen wird allerdings erst der Familienname und danach der Familienmitgliedsname genannt. Im süddeutschen Sprachraum ist es gängige Praxis in der Umgangssprache. Beispiel: „der Köhlers Werner“ oder auch „der Köhler Werner“. Obwohl der Familienmitgliedsname in diesen Fällen nicht mehr vor dem Familiennamen steht, wird er trotzdem von Mitgliedern westlicher Kulturen Vorname genannt.

Aus einigen Vornamen haben sich im Laufe der Zeit auch Familiennamen entwickelt. Andererseits leiten sich auch viele heute als Vorname gebräuchliche Namen von Familiennamen ab.

Historische und geographische Entwicklung

Vorname/Rufname

Vornamen sind schon seit früheren Zeiten in Verwendung. Der Begriff „Vorname“ mag aber zur Verwirrung führen, da ein Mensch mehrere Vornamen besitzen kann und der VOR-Name einen NACH-Namen voraussetzt. Die Bezeichnung „Rufname“ ist also vielleicht für die Zeit der Einnamigkeit geeigneter, da bis ins Mittelalter bei den Germanen überhaupt bloß ein einziger Name üblich war.

Bildung von Rufnamen (historische Entwicklung)

Die deutschen/germanischen Rufnamen waren bis zum 4. Jahrhundert nach dem Prinzip aufgebaut, zwei Namenglieder sinnvoll zu verbinden; z. B.: Gud-run, Sieg-run (run = Zauber, Geheimnis), Ger-hart (ger = Speer, hart = hart/streng). Viele Namensteile waren nur einseitig verwendbar, das heißt sie waren entweder nur als Erstglied (z. B. man) oder nur als Zweitglied (z. B. run) in Gebrauch. Viele von ihnen konnten sowohl als Vorder- wie als Hinterglied des zusammengesetzten Namens fungieren (z. B. her und bert wie in Walt-her, Her-bert, Bert-hold). Außerdem hatten manche Namenglieder bloß ein Geschlecht inne, wohingegen manche sowohl für weibliche als auch für männliche Namen verwendet werden konnten (z. B. Sieg in Sieglinde und Siegfried). Die anfänglich inhaltliche Wichtigkeit hielt sich aber nicht, mit der Zeit wurde der Rufname mit mehr Augenmerk auf Wohlklang und Abstammung gewählt.

Nicht-germanische Namen waren, nach der Römerzeit des Südens, erst ab dem 7./8. Jahrhundert wirklich präsent; man findet in dieser Zeit vorwiegend christliche Namen, bevorzugt aus dem Alten Testament; z. B. Christian, Elisabeth, Daniel, etc.

Im 12. Jahrhundert (Mittelalter, „Hoch-Zeit“ des Glaubens) wurden Namen aus dem Neuen Testament beliebt, die dem Deutschen oft angepasst oder verkürzt wurden, z. B.:

  • Johannes → dt.: Johann, Hans, Hannes, etc.
  • Magdalena → dt.: Magda, Lena, Leni, etc.
  • Immanuel → dt.: Emanuel, Manuel, etc.

Auch Heiligennamen fanden zu dieser Zeit großen Anklang, was sich vom Westen und Süden nach Norddeutschland ausbreitet, wobei diese von den Verehrungsgebieten abhingen, da je nach Region bestimmten Heiligen mehr Wichtigkeit beigemessen wurde; z. B.: Benedikt, Andreas, Elisabeth, Florian, Anton(ius).[1]

Ab der Renaissance fanden unter Einfluß des Humanismus immer mehr griechische und lateinische Namen aus der Antike Eingang in unsere Namenwelt wie Hektor, Agrippa, Claudius, Julius, Augustus. Hohenzollernfürsten hießen zu dieser Zeit Albrecht Achilles, Albrecht Alcibaides, Johann Cicero. Vornamen von Gebildeten wurden gewöhnlich latinisiert wie beispielsweise Henricus, Martinus, Joachimus. Humanisten waren auch am germanischen Altertum interessiert und damit an Namen wie Hildebrand, Hartmann, Reinhold.[2]

Die Reformation führte zu einem allgemeinen Rückgang im Gebrauch von Heiligennamen und es wurden bis in das 18. Jahrhundert alttestamentliche Namen wie Benjamin, Jonas, Daniel, David, Rebekka, Martha bevorzugt. Der 1566 erstmals herausgegebene Catechismus Romanus bestimmte,[3] dass man (weiterhin) Namen von Heiligen wählen sollte. Eine ebensolche Empfehlung findet sich im 1614 erschienen Rituale Romanum. Bestimmte Namen entwickelten sich zu ausgesprochen katholischen Vornamen wie Ignaz / Ignatius, Vincenz, Xaver, Franz, Josef, Maria.[2] Maria entwickelte sich auch zu einem beliebten zweiten Vornamen bei Männern.

Im 17./18. Jahrhundert wurden dann auch französische (z. B. Charlotte, Babette) und englische (z. B. Alfred, Edith) Vornamen vergeben, die aber erst im 20. Jahrhundert im deutschsprachigen Raum noch gängiger wurden.

Die kalvinistische Vorliebe für alttestamentarische Namen überdauerte das 18. Jahrhundert nicht und während diesem Jahrhundert entwickelten sie eine Vorliebe für Namen mit moralischem Anklang wie beispielsweise Gottfried, Gotthold, Gotthelf, Fürchtegott, Liebfried. „Im großen und ganzen bereitete der Protestantismus eine Rückkehr zu germanischen Namen vor.“[2]

Ende des 19. Jahrhunderts nahmen die Doppelnamen (auch „Bindestrichnamen“ genannt) an der Zahl zu. Diese erfreuten sich besonders in den 1930ern und 1950ern großer Beliebtheit; z. B. Hans-Peter, Eva-Maria, Klaus-Dieter. Früher oder später existieren einige dieser Doppelnamen auch in zusammengeschriebener Form (Hanspeter 1810er, Evamaria 1880er, Klausdieter 1930er).

Die Welt der Vornamen wurde im 20. Jahrhundert immer internationaler. Nach dem 2. Weltkrieg gingen die germanischen Namen eher unter (auch als Reaktion auf den Nationalsozialismus zu interpretieren), die hebräischen, griechischen und lateinischen nahmen ihren Platz ein; in weiterer Folge herrschte ein starker anglo-amerikanischer Einfluss. Vor allem durch internationale Medien wie Fernsehen und Rundfunk oder Literatur kam man mit vielen fremdsprachigen Namen in Kontakt und übernahm sie ins Deutsche. Heute ist auch die Entlehnung aus allen europäischen Ländern − von Skandinavien bis zum Balkan − gängig.

Als Kontrast zur internationalen Namenvielfalt entwickelt sich teilweise eine Gegenströmung zur Bewahrung der alten germanischen Namen.

Seit den 1950er-Jahren gewannen anglophone und romanische Vornamen wie Jennifer, Mike oder aber Natalie und Marco an Bedeutung. Obwohl in beiden Teilen Deutschlands verschiedene Namen die größte Beliebtheit hatten (Peggy, Mandy und Cindy sind oft zitierte Beispiele für die DDR), war die Tendenz in beiden Staaten gleich. Ende des 20. Jahrhunderts besaßen knapp zwei Drittel der Vornamen weder einen christlichen noch einen deutschen Hintergrund.

Vor allem folgende Faktoren sind für diese Änderungen verantwortlich:

  • Das Aufgeben familieninterner Traditionen (zum Beispiel: Benennung des ältesten Sohnes nach dem Vater oder Großvater, Erbnamen; Benennung nach den Taufpaten).
  • Das Streben nach Individualität: Die Einzigartigkeit der Kinder soll sich auch in einzigartigen Namen widerspiegeln.
  • Das Vermeiden von Namen, die für die Eltern- und Großelterngeneration typisch sind.
  • Der Bedeutungsverlust des christlichen Glaubens in der Gesellschaft (somit auch unbewusste Verwendung von Namen mit christlichem Hintergrund).
  • Der nach Holocaust und Zweitem Weltkrieg als problematisch empfundene Rückgriff auf nationale deutsche Traditionen.
  • Das hohe Prestige der westeuropäischen und nordamerikanischen Länder in beiden Teilen Deutschlands.
  • Erhöhter Konsum der Massenmedien, in denen Produktionen aus den USA, Großbritannien und Frankreich dominieren.
  • Verstärkte Internationalisierung der Kultur.
  • Verstärkte Berücksichtigung phonetischer Kriterien (möglichst vokalreiche Namen für beide Geschlechter, Mädchennamen auf -a, Zurückhaltung gegenüber den Phonemen /p/, /t/ und /k/).[4]

Einflussfaktoren, die ausgeschlossen werden können:

  • Immigration nach Deutschland – Typische Vornamen der Immigrantengruppen blieben auf diese beschränkt.
  • Internationaler Tourismus – Sowohl Bundesrepublik als auch die DDR erlebten die Zunahme westlicher Vornamen, obwohl die Reiseziele verschieden waren.

Bei der Übernahme fremder Namen war von jeher eine lautliche Anpassung zu beobachten. Zuerst wurden Namen adaptiert, die an traditionelle phonetische Gewohnheiten anschlussfähig waren. So wurde im Mittelalter aus Johannes Hans, aus Christian Christen und aus Marcus zunächst Marx. Manche Namen wurden auch in ihrer geschriebenen Form übernommen, obwohl die Aussprache in den Herkunftsgebieten eine andere war: So wurde span. Xavier als Xaver übernommen und nicht als Schabier und norweg. Harald als Harald und nicht als Harall.

Vornamenswahl nach Bevölkerungsschichten

Eine Einteilung von Namensvergebung in einzelne „Bevölkerungsschichten“ bleibt schwierig, jedoch haben Studien eine Tendenz festgestellt. Demnach richtet sich die sogenannte „Oberschicht“, also die wohlhabende Bevölkerung mit einem Bruttogehalt von etwa 4000 Euro im Monat, vor allem nach religiösen Namen wie Michael, (E-)Manuel oder Maria und Anna. Ebenso werden hier häufiger „klassische“ Namen wie Caspar, Christian, Katharina und Elisabeth vergeben.

Die sogenannte „Mittelschicht“ mit einem Einkommen von über 3000 Euro bevorzugt demnach exotische Namen und solche, die auch von Prominenten vergeben werden.

Eltern der sogenannten finanziellen „Unterschicht“ (Menschen mit unter 2000 Euro brutto Einkommen monatlich) ließen sich eher von angloamerikanischen Namen inspirieren. So sind dort Lee und Robbie als Jungen- oder Cassidy und Sky als Mädchennamen populär. Aus diesen Namenstrends wurden die Begriffe Kevinismus und Chantalismus entwickelt.[5] [6][7]

So könnte die Namensgebung auch Rückschlüsse auf die soziale und kulturelle Herkunft zulassen.[8] In der Wissenschaft wird teilweise vermutet, dass Vornamen manchmal grob der sozialen Herkunft „zuzuordnen“ seien oder zumindest gesellschaftlich in einer bestimmten Weise angesehen werden. So würden für manche Firmenleiter Namen wie Heiko und Kerstin, die besonders in den 60er Jahren populär waren, eher auf eine Herkunft aus der „Unterschicht“ hindeuten. Ebenso könne dies später auf Kevins oder Chantals zutreffen. Durch diese These bekannt wurde der Chemnitzer Professor Udo Rudolph. [9] [10] [11]

Vornamenswahl nach Region

Das Vorkommen von speziellen Vornamen in verschiedenen Regionen von Deutschland deutet auf regionale Vornamenspräferenzen hin. Die Verteilung in Deutschland nach dem Telefonverzeichnis von 1998[12] zeigt auf, dass sich die männlichen Vornamen Hauke und Carsten besonders in Norddeutschland finden, während sich Katharina und Maria vor allem in Bayern und in der Eifel finden. Gerold und Jan sind typisch für Ostfriesland, während Anton und Xaver nur in Süddeutschland vorkommen. Stefan und Alexander findet sich vor allem im Westen und Frank und Kerstin sind hauptsächlich im Osten populär. Bei einigen Namen, wie beispielsweise Josef und Josefa, wirkt sich die Verteilung der Konfessionen in der jeweiligen Region stark auf die Namenshäufigkeit aus.

Rechtliche Situation im deutschen Sprachraum

Deutschland

Vornamensgebung und -änderung

Das Recht der Vornamensgebung ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Es handelt sich um reines Gewohnheits- und um Richterrecht. Ausnahmen bestehen bei Vornamensänderungen im Rahmen einer Adoption (§ 1757 Abs. 4 BGB) sowie im Rahmen des Transsexuellengesetzes (§ 1 TSG).

Nach der Geburt eines Kindes wird dessen Vorname von den Eltern (oder dem allein Sorgeberechtigten) bestimmt. In Deutschland gibt es bestimmte Richtlinien für die Namensgebung:

Der Vorname …

  • … muss als solcher erkennbar sein.
  • … muss nicht eindeutig männlich oder weiblich sein (BVerfG, 1 BvR 576/07 vom 5. Dezember 2008)[13].
  • … darf dem Kindeswohl nicht schaden, indem er das Kind lächerlich machen oder eine Verbindung „zum Bösen“ herstellen würde, wie zum Beispiel durch die Namensgebung Judas oder Kain.
  • … darf das religiöse Empfinden der Mitmenschen nicht verletzen, zum Beispiel Christus und früher auch Jesus (durch OLG Frankfurt 20 W 149/98 als Vorname zugelassen).
  • … darf kein Orts- oder Markenname sein.
  • … darf kein Familienname sein.[14] Ausnahmen sind insbesondere bei ostfriesischen Zwischennamen (zum Beispiel "ten Doornkaat" BGH StAZ 1959, 210 ff) und bei sehr seltenen, ungewöhnlichen Nachnamen (zum Beispiel Wannek, Birkenfeld) gemacht worden.
  • … darf kein Titel wie Lord oder Prinzessin sein.
  • … muss innerhalb eines Monats nach der Geburt festgelegt werden (§ 22 Abs. 1 Personenstandsgesetz).
  • … kann nicht rechtlich geschützt werden (um ihn auf diese Weise als einzigartig zu erhalten).

Eine Person kann mehrere Vornamen, muss aber mindestens einen Vornamen besitzen. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes darf das Amtsgericht die Anzahl der Vornamen eines Kindes zu dessen Wohle beschränken (in diesem Fall [15] durfte die Mutter ihrem Kind statt zwölf nur fünf Vornamen geben). Bei Verwendung mehrerer Vornamen wird der Vorname, mit dem die Person hauptsächlich angeredet („gerufen“) wird, als Rufname bezeichnet. Die Reihenfolge der Vornamen stellt keine Rangfolge dar. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (u. a. BGH, Beschluss vom 15. April 1959 - IV ZB 286/58) steht es in Deutschland dem Namensträger frei, zwischen seinen standesamtlich eingetragenen Namen zu wählen. Ein Rufname ist also nicht unveränderlich festgelegt.

Die Namen eines Kindes müssen sich von denen seiner Geschwister unterscheiden. Wenn mehrere Vornamen vergeben werden, darf einer dem der Geschwister entsprechen (BayObLGZ 1985, 362-368). Drei Vornamen dürfen nicht durch Bindestrich zu einem Vornamen verbunden werden (Jan-Marius-Severin; StAZ 1982, 46-47).

Bei der Geschlechtsgebundenheit des Vornamens wurde eine ältere Dienstanweisung durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts verworfen. Nach § 262 Abs. 4 der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden soll der Vorname eindeutig männlich oder weiblich sein. Lässt ein Vorname Zweifel über das Geschlecht des Kindes aufkommen, so soll der Standesbeamte verlangen, dass dem Kinde ein weiterer, den Zweifel ausschließender Vorname beigelegt wird. Eine Ausnahme stellen etablierte Namen wie Toni, Sascha, Nicola, Ashley, Robin, Andrea dar. Eine seit langem bestehende Ausnahme von der Geschlechtskennzeichnung stellt die Vergabe des weiblichen Vornamen Maria an einen Jungen dar (BGHZ 30, 132-140; mittlerweile sogar mit Bindestrich zulässig: Claus-Maria, AG Traunstein 10 UR III 61/92; Johannes-Marie, AG Mönchengladbach 15 III 7/97). Das Bundesverfassungsgericht entschied dagegen 2008, dass das Gesetz keine Begrenzung der elterlichen Vornamenswahl auf einen geschlechtsbezogenen Namen vorsieht (BVerfG, 1 BvR 576/07 vom 5. Dezember 2008)[16]. Obengenannte Dienstanweisung ist daher für die Eltern nicht bindend. Die elterliche Vornamenswahl findet ihre Grenzen nur da, wo eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, von der „allenfalls dann auszugehen [ist], wenn der gewählte Vorname dem Kind offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise die Möglichkeit bietet, sich anhand des Vornamens mit seinem Geschlecht zu identifizieren“.

In Deutschland besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, seinen Vornamen im Nachhinein ändern zu lassen. Dies fällt in den Zuständigkeitsbereich der Namenänderungsbehörde, die entweder beim Standesamt, der Kreisverwaltung oder beim Ordnungsamt angesiedelt ist. Damit der Vorname geändert werden kann, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Zum Beispiel können ausländische Vornamen nach der Einbürgerung eingedeutscht werden, oder falls dies nicht möglich ist, neue Vornamen gewählt werden (Art. 47 EGBGB). Außerdem gibt es die Möglichkeit, den Vornamen ändern zu lassen, wenn jemand schon immer anders genannt wurde und sich mit seinem exotischen Vornamen nicht abfinden kann.

Des Weiteren können transsexuelle Menschen nach dem Transsexuellengesetz ihren Vornamen ändern lassen, so dass er dem gefühlten Geschlecht entspricht.

Vornamen in den Reisedokumenten

In den Personalausweisen und Reisepässen der Bundesrepublik Deutschland wurden und werden alle Vornamen der Person im Feld „Vornamen“, in der Reihenfolge wie sie von links nach rechts in der Geburtsurkunde stehen, eingetragen. In der maschinenlesbaren Zone (MRZ; auf Personalausweisen auf der Rückseite, in Reisepässen unten auf der Vorderseite der Passkarte) wurde bis 31. Oktober 2010 hingegen nur ein Vorname eingetragen. Dies war der erste Vorname, es sei denn es wurde vom Antragsteller die Eintragung des „Rufnamens“ gewünscht.[17]

Internationalen Standards, die auf Empfehlungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) zurückgehen, folgend wird seit Oktober 2010 die Zusammensetzung des Namens in der MRZ nach einem einheitlichen Verfahren festgelegt. Mit Wirkung vom 1. November 2010 werden deshalb auch in der MRZ alle Vornamen der Geburtsurkunde entsprechend eingetragen. In Fällen, in denen sich die Eintragung aller Vornamen aufgrund der begrenzten Anzahl von Zeichen in der MRZ nicht ausgeht, werden zuerst der Familienname und dahinter die Vornamen aus der Geburtsurkunde, soweit möglich eingetragen.[17]

Verwendung der Vornamen

Die in der Geburtsurkunde eingetragenen Vornamen dürfen von den Namensträgern im privaten Rechts- und Geschäftsverkehr nach Belieben genutzt werden und sind gleichberechtigt. Während in der Bundesrepublik Deutschland schon seit 1960 nicht mehr zwischen Rufnamen und sonstigen Vornamen unterschieden wird, wurden in der DDR bis zur Wiedervereinigung Rufnamen in Geburtsurkunden und Personalausweisen unterstrichen.[17] Die alleinige Verwendung des Vornamens genügt grundsätzlich nicht, wenn es um die Rechtsverbindlichkeit einer Unterschrift geht. Ausnahmen können bei Bischöfen sowie im Rechtsverkehr unter Verwandten bestehen.

Deutsche Gerichtsentscheidungen über Vornamen

Positive Entscheidungen über Eintragungsfähigkeit von Vornamen
VornameEntscheidungsinhaltFundstelle
Aiwaraals weiblicher Vorname eintragungsfähigStAZ 1989, 381
Birkenfeldals männlicher Vorname eintragungsfähigNJW-RR 2000, 1170–1171
Bübals männlicher Vorname eintragungsfähigStAZ 2001, 110
Cheyenne Emma Katharinaals weiblicher Vorname eintragungsfähigStAZ 1995, 300
Cosma-Shivaals weiblicher Vorname eintragungsfähigStAZ 1994, 117
Dannyals alleiniger männlicher Vorname eintragungsfähigStAZ 2008, 108-109
Diorals weiblicher Vorname eintragungsfähigStAZ 1995, 299-300
Djehadals männlicher Vorname eintragungsfähigKG, 1 W 93/07[18]
Domino Carinaals weiblicher Vorname eintragungsfähigStAZ 1991, 321
Emanueleals alleiniger männlicher Vorname eintragungsfähigStAZ 2006, 171
Emily-Extraals weiblicher Vorname eintragungsfähigSchleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht 2 W 110/03
Fantaals weiblicher Vorname eintragungsfähigStAZ 1999, 147-148
Frieden Mit Gott Allein Durch Jesus Christusals männlicher Vorname einzutragen (allerdings nur, weil er im Ursprungsland lange getragen wurde)OLG Bremen 1 W 49/95,StAZ 1996, 0086
Galaxinaals weiblicher Vorname eintragungsfähigStAZ 1994, 117
Ibanez Sophieals weiblicher Vorname eintragungsfähigStAZ 1997, 40
Jasmin Heide Kaurals weiblicher Vorname eintragungsfähigOLG Stuttgart 8 W 566/87
Jazzals männlicher Vorname eintragungsfähigStAZ 1999, 149-150
Jedidaals weiblicher Vorname eintragungsfähigStAZ 1989, 381
Kaials alleiniger Vorname für einen Jungen eintragungsfähigOLGR Hamm 2005, 51-53
Kiana Lemetrials weiblicher Vorname eintragungsfähigStAZ 1999, 147
Kiranals alleiniger Vorname für beide Geschlechter eintragungsfähigBVerfG, 1 BvR 576/07 vom 5. Dezember 2008
Kolleals männlicher Vorname eintragungsfähigStAZ 1998, 127
Lafayetteals männlicher Vorname eintragungsfähigStAZ 1992, 378
Latoyaals weiblicher Vorname eintragungsfähigStAZ 1993, 357, gegenteilige Entscheidung StAZ 1994, 195
Leinesals männlicher Vorname eintragungsfähigStAZ 2001, 327
LouAnnals weiblicher Vorname eintragungsfähigStAZ 2004, 45-46
Luka/Lucaals alleiniger männlicher Vorname eintragungsfähigNJW-RR 2005, 874-876, OLGR Frankfurt 2004, 322-323
Lütkeals dritter männlicher Vorname eintragungsfähigBGH Beschl. v. 30. April 2008 AZ. XII ZB 5/08 = NJW 2008, 2500–2502
Maitreyi Padmaals weiblicher Vorname eintragungsfähigNJW-RR 1988, 74-74
Max Amos Soma Xamals männlicher Vorname eintragungsfähigStAZ 1984, 129-129
Merleals alleiniger weiblicher Vorname eintragungsfähigStAZ 1998, 346-347
Mevaals weiblicher Vorname eintragungsfähigStAZ 2003/16
Michael Cougarals männlicher Vorname eintragungsfähigStAZ 1992, 144
Nicola Andreaals männlicher Vorname eintragungsfähigStAZ 1983, 15-16, NJW-RR 1995, 773-774
Nikita Katharinaals weiblicher Vorname eintragungsfähigStAZ 1995, 298
Novemberals Vorname für beide Geschlechter eintragungsfähigLG Bonn 4 T 202/06
Waginaals weiblicher Vorname eintragungsfähigNJW 1984, 1360–1362
Oleanderals männlicher Vorname eintragungsfähigStAZ 1983, 351-352
Marie Jasmin Pepplesals weiblicher Vorname eintragungsfähigNJW 1984, 1360–1362
Pumuckelals männlicher Vorname eintragungsfähigNJW 1984, 1360–1362
Ranjoals männlicher Vorname eintragungsfähigStAZ 1986, 355-355
Rike Leontes Klarissaals weiblicher Vorname eintragungsfähigAG Karlsruhe UR III 155/86
Roials männlicher Vorname eintragungsfähigStAZ 1998, 345-346
Saschaals alleiniger männlicher Vorname eintragungsfähigNJW-RR 1990, 9-10
Sundanceals männlicher Vorname eintragungsfähigStAZ 2001, 177-178
Sunshineals weiblicher Vorname eintragungsfähigOLG Düsseldorf 3 Wx 437/88
Sweerals männlicher Vorname eintragungsfähigStAZ 1998, 346
Tamy Sarelleals weiblicher Vorname eintragungsfähigNJW-RR 1988, 712-713
Tanishaals weiblicher Vorname eintragungsfähigStAZ 1996, 47
Wannekals männlicher Vorname eintragungsfähigStAZ 1992, 72
Windsbrautals weiblicher Vorname eintragungsfähigStAZ 1985, 166-167
Eingeschränkt positive Entscheidungen über Eintragungsfähigkeit von Vornamen
VornameEntscheidungsinhaltFundstelle
Alphaals männlicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig männlicher Vorname hinzugefügt wirdStAZ 1984, 281-282
Eikeals männlicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig männlicher Vorname hinzugefügt wirdNJW-RR 1989, 1030–1032
Gerritals männlicher Vorname eintragungsfähigStAZ 1998, 322-323
Godotals männlicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig männlicher Vorname hinzugefügt wirdNJW-RR 1997, 834-835
Gorals weiblicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig weiblicher Vorname hinzugefügt wirdOLG Düsseldorf 3 Wx 170/95
Jona/Jonahfür beide Geschlechter mit weiteren geschlechtseindeutigen Vornamen eintragungsfähigStAZ 2002, 42-43
Lynikals weiblicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig weiblicher Vorname hinzugefügt wirdStAZ 1992, 312-313
Mikadoals männlicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig männlicher Vorname hinzugefügt wirdStAZ 1998, 209-210
Mikeals weiblicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig weiblicher Vorname hinzugefügt wirdOLGR Frankfurt 1996, 247-248
Prestigeals weiblicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig weiblicher Vorname hinzugefügt wirdMDR 1998, 416
Rivermit einem zweiten, geschlechtseindeutigen Vornamen eintragungsfähigStAZ 1998, 208-209
Sonneals weiblicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig weiblicher Vorname hinzugefügt wirdBayObLGZ 1994, 191-195
Tjorvenals männlicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig männlicher Vorname hinzugefügt wirdOLGR Hamm 2001, 195-197
Uraganoals weiblicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig weiblicher Vorname hinzugefügt wirdBayObLGR 1997, 39
Zetaals weiblicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig weiblicher Vorname hinzugefügt wirdStAZ 1990, 197-198
Zooeyals männlicher Vorname eintragungsfähig, wenn ein zweiter, eindeutig männlicher Vorname hinzugefügt wirdStAZ 2005, 18
Negative Entscheidungen über Eintragungsfähigkeit von Vornamen
VornameEntscheidungsinhaltFundstelle
Anaals männlicher Vorname nicht eintragungsfähigStAZ 1984, 129-129
Aoraals Vorname nicht eintragungsfähigStAZ 1984, 282-282
Beauregardals männlicher Vorname nicht eintragungsfähigStAZ 1989, 379-380
Borussiaals Vorname nicht eintragungsfähigAG Kassel 765 III 56/96
Bräunche(Geburtsname der Mutter) als Vorname nicht eintragungsfähigStAZ 1986, 286-287
Cezanneals Vorname nicht eintragungsfähigOLGR Karlsruhe 1999, 226-227
Christinals Vorname für einen Jungen auch in Kombination mit eindeutig männlichen Vornamen nicht eintragungsfähigFamRZ 1993, 357
Heikeals alleiniger Vorname für den süddeutschen Raum abgelehnt, da das Geschlecht nicht hinreichend zu erkennen istNJW 1982, 2262–2262
Hemmingwayals Vorname nicht eintragungsfähigStAZ 1985, 250-251
Heydrichals Vorname nicht eintragungsfähigStAZ 1994, 317
Holgersonals Vorname nicht eintragungsfähig, weil er in Schweden als typischer Familienname gebräuchlich istOLGZ 1992, 45-47
Jedidjaals weiblicher Vorname nicht eintragungsfähigStAZ 1989, 380-381
Jenevjeals Eindeutschung des französischen Vornamens "Genevieve" als weiblicher Vorname nicht eintragungsfähigStAZ 1994, 288
Josephinals alleiniger Vorname für ein Mädchen nicht eintragungsfähigNJW-RR 1994, 580-581
Lafayette Vangelisals männlicher Vorname nicht eintragungsfähigStAZ 1984, 130-131
Lindberghals Vorname nicht eintragungsfähigStAZ 2007, 179-180
Lordals Vorname nicht eintragungsfähigFamRZ 1993, 1242–1243
Mareyals männlicher Vorname nicht eintragungsfähigStAZ 1995, 330
Mechipchamuehals Vorname nicht eintragungsfähigStAZ 1999, 44-45
Michaals alleiniger männlicher Vorname nicht eintragungsfähigStAZ 1993, 355
Mikaals alleiniger männlicher Vorname nicht eintragungsfähigStAZ 2007, 179
Moeweals Vorname nicht eintragungsfähigBayObLGZ 1986, 171-174
Moon Unitals Vorname nicht eintragungsfähigAG Schöneberg 70 III 387/87
Navajoals Vorname nicht eintragungsfähigStAZ 1995, 45-46
Panals Vorname nicht eintragungsfähigStAZ 1978, 184-185
Peterson, Petersohn, Laurens-Petersonals Vornamen nicht eintragungsfähigStAZ 1987, 139-139
Pfefferminzeals Vorname nicht eintragungsfähigStAZ 1997, 40
Puschkinals weiblicher Vorname nicht eintragungsfähigStAZ 1983, 351-351
Ronitals alleiniger weiblicher Vorname nicht eintragungsfähigStAZ 1993, 321-322
Rosaals männlicher Vorname nicht eintragungsfähigStAZ 1993, 50
Rosenherzals Vorname nicht eintragungsfähigStAZ 1994, 118
Schröderals Vorname nicht eintragungsfähigOLGZ 1985, 154-156
Stompieals Vorname nicht eintragungsfähigStAZ 1990, 73-74
Stoneals Vorname nicht eintragungsfähigStAZ 1994, 195
Tom Tomals Vorname nicht eintragungsfähigStAZ 1991, 255
Verleihnixals Vorname nicht eintragungsfähigStAZ 1990, 200
Wegwanipiuals Vorname nicht eintragungsfähigStAZ 1997, 380
Woodstockals Vorname nicht eintragungsfähigStAZ 1990, 74-75

Österreich

Eine Person darf mehrere Vornamen tragen. Für die Namenswahl gelten diese Einschränkungen:[19]

  • Nicht als Vorname gebräuchliche Bezeichnungen dürfen nicht verwendet werden
  • Bezeichnungen, die dem Wohl des Kindes abträglich sind, sind ebenfalls verboten
  • Zumindest der erste Vorname muss dem Geschlecht des Kindes entsprechen

Zur Wahl des Vornamens eines Kindes sind die Eltern berechtigt, bei unehelicher Geburt ist es das Recht der Mutter. Beim zuständigen Standesamt muss dafür schriftlich die Erklärung des Vornamens eingereicht werden; sie ist Voraussetzung für die Ausstellung der Geburtsurkunde. Wird die Erklärung nicht gleich bei der Anzeige der Geburt abgegeben, muss sie spätestens innerhalb eines Monats nach der Geburt beim Standesamt erfolgen. Können sich die Eltern eines ehelich geboren Kindes nicht auf den oder die Vornamen einigen, oder geben sie keinen oder unzulässige Vornamen an, wird das Pflegschaftsgericht verständigt.

Siehe auch

Literatur

Allgemein:

  • Michael Mitterauer: Ahnen und Heilige, München 1993. ISBN 3-406-37643-6
  • Dieter Geuenich u. Ingo Runde (Hrsg.): Name und Gesellschaft im Frühmittelalter. Personennamen als Indikatoren für sprachliche, ethnische, soziale und kulturelle Gruppenzugehörigkeiten ihrer Träger (= Deutsche Namenforschung auf sprachgeschichtlicher Grundlage 2), Hildesheim / Zürich/New York 2006, ISBN 3-487-13106-4
  • Dieter Geuenich, Wolfgang Haubrichs u. Jörg Jarnut (Hg.): Nomen et gens. Zur historischen Aussagekraft frühmittelalterlicher Personennamen, Berlin u. New York 1997 ISBN 3-11-015809-4

Vornamenlexika, deutsch:

  • Margit Eberhard-Wabnitz, Horst Leisering: Knaurs Vornamen-Buch. Herkunft und Bedeutung. Lexikographisches Institut, München 1984.

Vornamenlexika, deutsch regional:

  • Reinhold Trautmann: Die altpreußischen Personennamen. 1925.
Wiktionary: Vorname – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Beispiel der Namensgebung im 15. Jahrhundert in Süddeutschland
  2. a b c Rudolf E. Keller, Karl-Heinz Mulagk (Hrsg.): Die deutsche Sprache und ihre historische Entwicklung, 2. Ausgabe, Buske Verlag, 1995, ISBN 3875481046, S. 450 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche)
  3. Pars. II, Caput II., dann unterschiedliche Zählung, Textstelle beginnend mit "Nomen ab aliquo sumendum est, ..."
  4. http://www.uni-leipzig.de/~kuwi/forsch_C_02.html
  5. "Was Kindernamen über Papas Gehalt verraten" - ariva.de
  6. http://www.welt.de/politik/article1727650/Wie_Namen_die_Zukunft_von_Kindern_beeinflussen.html
  7. http://www.dw-world.de/dw/article/0,1564,1602911,00.html
  8. http://www.faz.net/s/RubEC1ACFE1EE274C81BCD3621EF555C83C/Doc~E15321DC9855A4AD384CAE256E8FA0A58~ATpl~Ecommon~Scontent.html
  9. "Ein Vorname sagt mehr als 1.000 Worte" - TU Chemnitz
  10. http://www.beliebte-vornamen.de/geschaeftsleben.htm
  11. http://www.tu-chemnitz.de/tu/presse/2006/10.12-11.20.html
  12. Verteilung in Deutschland nach dem Telefonverzeichnis von 1998
  13. BVerfG, 1 BvR 576/07 vom 5. Dezember 2008
  14. Entscheidung des Bundesverfassungsgericht 1 BvR 691/03 von 2005 zur Zulassung des Namens "Anderson"
  15. 1 BvR 994/98, Entscheidung von 2004 über Chenekwahow Tecumseh Migiskau Kioma Ernesto
  16. BVerfG, 1 BvR 576/07 vom 5. Dezember 2008
  17. a b c Vor- und Rufnamen in Pässen und Personalausweisen. Auf: personalausweisportal.de
  18. Eltern dürfen ihren Sohn "Djehad" nennen
  19. Namensrecht auf help.gv.at (abgerufen am 26. Mai 2008)