„Unternehmen (Begriffsklärung)“ – Versionsunterschied

[ungesichtete Version][ungesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
HurwiczRocks (Diskussion | Beiträge)
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 2: Zeile 2:


* allgemein die Tat oder [[Handlung]] von Personen.
* allgemein die Tat oder [[Handlung]] von Personen.
* einen speziellen [[Unternehmen (Betrieb)|Betriebstyp (das „Unternehmen“)]] in marktwirtschaftlichen Systemen.
* einen speziellen [[Unternehmen (Betrieb)]], |Betriebstyp (das „Unternehmen“) in marktwirtschaftlichen Systemen.
* das Einbinden militärischer Ressourcen in einen Operationsplan; siehe [[Operation (Militärwesen)]].
* das Einbinden militärischer Ressourcen in einen Operationsplan; siehe [[Operation (Militärwesen)]].
* im deutschen Strafrecht den Oberbegriff von Versuch und Vollendung; siehe [[Unternehmen (Strafrecht)]].
* im deutschen Strafrecht den Oberbegriff von Versuch und Vollendung; siehe [[Unternehmen (Strafrecht)]].

Version vom 22. Februar 2008, 20:37 Uhr

Unternehmen oder Unternehmung bezeichnet