„Unternehmen (Begriffsklärung)“ – Versionsunterschied
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* im deutschen Strafrecht den Oberbegriff von Versuch und Vollendung; siehe [[Unternehmen (Strafrecht)]]. |
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Version vom 22. Februar 2008, 20:37 Uhr
Unternehmen oder Unternehmung bezeichnet
- allgemein die Tat oder Handlung von Personen.
- einen speziellen Unternehmen (Betrieb), |Betriebstyp (das „Unternehmen“) in marktwirtschaftlichen Systemen.
- das Einbinden militärischer Ressourcen in einen Operationsplan; siehe Operation (Militärwesen).
- im deutschen Strafrecht den Oberbegriff von Versuch und Vollendung; siehe Unternehmen (Strafrecht).