„Udo Vetter“ – Versionsunterschied

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Im Blog erscheit seit dem 26. März 2003 mit mehreren Artikeln täglich. In etwa wöchentlichem Rhythmus erscheint eine Aufstellung aktueller Links, meist zu Artikeln, die im Bezug zum Strafrecht stehen.
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Nachfolgende Literatur stammt nicht von der porträtierten Person. Falls die Literatur von der porträtierten Person handelt, sollte dies herausgestellt werden. --[[Benutzer:ZRH|ZRH]] 19:55, 25. Okt. 2009 (CET)

:'''Einspruch:''' Das muss sie nicht. Es reicht vollkommen, wenn die Literatur den Mann zitiert und dessen Arbeit beschreibt. Und das tut sie. -- [[Benutzer:Nephiliskos|Nephiliskos]] 20:02, 25. Okt. 2009 (CET)


== Literatur ==
== Literatur ==

Version vom 25. Oktober 2009, 21:09 Uhr

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Begründung:

Ich habe mir das Gestümpere jetzt 20 Minuten angesehen, als der Pseudoartikel immer um minimale Ergänzungen wuchs. Nur am Inhalt kam nichts mehr. Und das hat Vetter nicht verdient. Dieser Un-Artikel ist ja schon fast ehrenrührig in seiner Inhaltslosigkeit und Banalität. Was macht ihn denn nun bedeutend? Was machte er schon? Zwei Sätze sind kein Artikel. Auch die Bloggosphäre muß das endlich mal verstehen. Das taugt einfach nichts als Artikel. Man erfährt hier nahezu nichts über die angeblich beschriebene Person. Marcus Cyron, In memoriam Dietrich von Bothmer 17:58, 25. Okt. 2009 (CET)


Udo Vetter (* 29. März 1964) ist ein deutscher Strafverteidiger[1] aus Düsseldorf, der durch seinen Blog Lawblog[2], Vorträge[3], Radiosendungen[4] und Fernseh-[5][6] und Zeitungsinterviews[7] bekannt ist. Von klassischen Medien wird er regelmäßig als Experte herangezogen.[8] Auch in diverser Literatur und in Webforen findet er häufige Erwähnung.[9]

Lawblog (Inhalt)

In seinem Blog berichtet Vetter in unterhaltsamer Form aus dem Alltag eines Strafverteidigers.[10] Dabei nimmt er die Arbeit der Staatsanwaltschaft, der Gerichte und insbesondere der Polizei kritisch unter die Lupe und setzt sich für den Erhalt der Grundrechte und für eine Stärkung der Rechte der Angeklagten ein. So vertritt er die Auffassung, dass eine illegale Maßnahme in der Strafverfolgung ein Beweisverwertungsverbot nach sich ziehen sollte.[11] Seiner Auffassung nach ist die Polizei mit Hausdurchsuchungen zu schnell bei der Hand.[12]

Im Blog erscheit seit dem 26. März 2003 mit mehreren Artikeln täglich. In etwa wöchentlichem Rhythmus erscheint eine Aufstellung aktueller Links, meist zu Artikeln, die im Bezug zum Strafrecht stehen.


Literatur

  • Henning Bartels: Die Piratenpartei. BoD – Books on Demand, ISBN 9783861990017
  • Rainer Bartel: Blogs für alle - das Weblog-Kompendium. Ralf Seelig, 2007, ISBN 9783908497745
  • Klaus Eck: Karrierefalle Internet: Managen sie ihre online-reputation, bevor andere es tun!. Hanser Verlag, 2008, ISBN 9783446416284

Einzelnachweise

  1. Udo Vetter - Profil SIGINT 2009
  2. Rainer Bartel: Blogs für alle - das Weblog-Kompendium. S.217.
  3. Vortrag auf dem Chaos Communication Congress bei Google-Video
  4. Udo Vetter im Chaosradio auf Radio Fritz
  5. Udo Vetter im Hessenjournal bei Google-Video
  6. Interview der Tagesschau mit Udo Vetter
  7. Interview mit Udo Vetter in der Netzeitung
  8. Udo Vetter zitiert in der Süddeutschen
  9. Klaus Eck: Karrierefalle Internet. S.68-69.
  10. Henning Bartels: Die Pratenpartei. S.93, mit Zitaten von und über Udo Vetter.
  11. Udo Vetter in seinem Blog über das Beweisverwertungsverbot
  12. Udo Vetter zu Hausdurchsuchungen in seinem Blog, siehe auch den Vortrag auf Google-Video