Theodor Fugger von Glött

Graf Theodor Fugger von Glött (* 23. Juli 1823 in Oberndorf am Lech; † 11. März 1850 in Landau) war Unterleutnant im bayerischen 2. Artillerieregiment Zoller. Der Freiheitskämpfer von 1849 wurde als Teilnehmer am Aufstand in der bayerischen Rheinpfalz 1850 in Landau standrechtlich erschossen.

Deserteur und Freiheitskämpfer

Fugger desertierte am 18. Mai 1849 aus der Festung Landau. Einige Tage später machte er unter Ludwig Blenker beim vergeblichen Angriff auf die Festung mit. Er wurde auch außerordentliches Mitglied der Militär-Kommission der Pfalz unter Gustav Adolph Techow.

Beim Einmarsch der Preußen im Juni stellte sich Fugger einer Patrouille. Ein Kriegsgericht verurteilte ihn zum Tode. Das Urteil wurde am 11. März 1850 um 6 Uhr morgens im Hauptgraben der Festung vollstreckt.[1]

Sein Grab wurde von den liberalen Landauern häufig besucht. Erst nach 45 Jahren ließ ihn seine Familie in die Familiengruft in Kirchheim in Schwaben überführen. Eine Gedenkplatte auf dem Landauer Hauptfriedhof erinnert heute noch an den jungen Offizier.

Dem ebenfalls zum Tode verurteilten Henrich Jacob von Fach, Junker im gleichen Regiment, gelang dagegen am 7. Juli 1850 die Flucht aus dem Gefängnis. Bei den pfälzischen Freischärlern diente er als Major der Artillerie. Fuggers Todesurteil war damit das einzige von sechs in der Pfalz, das auch vollstreckt wurde. Weit über 150 weitere wurden dagegen nur in Abwesenheit der Angeklagten ausgesprochen.

Familie

Der Graf war das dritte von 20 Kindern, des Fidel Fugger von Glött (1795–1876) der 1826 zum kgl. bay. Reichsrat ernannt wurde. Die Mutter war Theresia Freiin von Pelkhoven. Drei der Uronkel waren Bischöfe und Domherren. Sein Onkel Leopold war 1840–1849 Regierungspräsident von Unterfranken.

Varia

Karl von Pflummern hatte als Festungskommandant die Hinrichtung zu leiten. Zwölf Tage später stürzte der Generalmajor vom Pferd, brach sich den Oberschenkel und starb am 31. Mai daran. Auf dem Landauer Friedhof lag sein kunstvolles Tumba-Grabmal dicht bei Fuggers Grab. Im Volksglauben sah man seinen tragischen Unfall und Tod, kurz nach der Exekution, im Volksglauben als Zeichen der Strafe an. Auch sein Grab ist heute noch erhalten.

Literatur

  • Rudolf H. Böttcher: Untersuchungshaft und über 150 Todesurteile. In: Die Familienbande der pfälzischen Revolution 1848/1849. Ein Beitrag zur Sozialgeschichte einer bürgerlichen Revolution. Sonderheft des Vereins für Pfälzisch-Rheinische Familienkunde. Band 14. Heft 6. Ludwigshafen am Rhein 1999. S. 307, 300.

Einzelnachweise

  1. Bericht über Fuggers Hinrichtung, aus Die Volksbötin. Nr. 64, München, 15. März 1850