„Sylvia Stolz“ – Versionsunterschied

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'''Sylvia Stolz''' (* 6. August [[1963]] in [[München]]) ist eine Rechtsanwältin aus München. Sie wohnt in [[Ebersberg]] bei München.
'''Sylvia Stolz''' (* 6. August [[1963]] in [[München]]) ist eine Rechtsanwältin aus München. Sie wohnt in [[Ebersberg]] bei München.


Zu ihren Mandanten gehören [[Revisionisten]] und [[Rechtsextremismus|Rechtsextremisten]], u.&nbsp;a. [[Germar Rudolf]], [[Rigolf Hennig]] und der von den [[USA]] nach [[Kanada]] und von dort aus nach Deutschland ausgelieferte [[Holocaustleugner]] [[Ernst Zündel]]. Aus dem Zündel-Prozess wurde die anfangs als Pflichtverteidigerin betraute Stolz jedoch ausgeschlossen, da eine von ihr eingereichte Beschwerde nach Meinung dieses Gerichtes [[Volksverhetzung|volksverhetzende]] Inhalte enthielt. So unterschrieb Stolz diese Beschwerde mit den Worten [[Hitlergruß|''„Heil Hitler”'']]<ref name="sz">[http://www.sueddeutsche.de/muenchen/artikel/703/89614/2/ sueddeutsche.de]</ref> und der dabei verwendete Briefkopf trug die Zeile: ''„In Geschäftsführung ohne Auftrag für das Deutsche Reich”''<ref>[http://www.faz.net/s/RubFC06D389EE76479E9E76425072B196C3/Doc~E2756122422D74697AE82E070E15BBB64~ATpl~Ecommon~Scontent.html faz.net]</ref>. Der Prozess wurde ausgesetzt, bis ein neuer Pflichtverteidiger gefunden war. Der Haftbefehl gegen Zündel blieb bestehen. Der zweite Prozessbeginn fand am 9. Februar 2006 statt. Am 31. März 2006 schloss das [[Oberlandesgericht Karlsruhe]], die inzwischen von Ernst Zündel zur Wahlverteidigerin berufe Stolz, aus, „da diese ihre Verteidigungsaufgabe missbraucht”, das Verfahren durch „prozessfremdes Verhalten” sabotiert und trotz ''Redeverbotes'' durch den Vorsitzenden Richter Erklärungen mit „teilweise strafbarem [[Nationalsozialismus|nationalsozialistischen]] Inhalt abgegeben” habe. Trotz Ausschluss erschien Stolz erneut zum Gerichtstermin. Nachdem sie der Aufforderung des Richters, den Saal zu verlassen, nicht folgen wollte, wurde sie aus dem Gerichtssaal getragen.<ref name="sz"/> Im März 2007 erhob die Staatsanwaltschaft Mannheim ebenfalls Anklage gegen Stolz wegen Volksverhetzung, Nötigung, versuchte Strafvereitelung und das Verwenden von
Zu ihren Mandanten gehören [[Revisionisten]] und [[Rechtsextremismus|Rechtsextremisten]], u.&nbsp;a. [[Germar Rudolf]], [[Rigolf Hennig]] und der von den [[USA]] nach [[Kanada]] und von dort aus nach Deutschland ausgelieferte [[Holocaustleugner]] [[Ernst Zündel]]. Aus dem Zündel-Prozess wurde die anfangs als Pflichtverteidigerin betraute Stolz jedoch ausgeschlossen, da eine von ihr eingereichte Beschwerde nach Meinung dieses Gerichtes [[Volksverhetzung|volksverhetzende]] Inhalte enthielt. So unterschrieb Stolz diese Beschwerde mit den Worten [[Hitlergruß|''„Heil Hitler”'']]<ref name="sz">[http://www.sueddeutsche.de/muenchen/artikel/703/89614/2/ sueddeutsche.de]</ref> und der dabei verwendete Briefkopf trug die Zeile: ''„In Geschäftsführung ohne Auftrag für das Deutsche Reich”''<ref>[http://www.faz.net/s/RubFC06D389EE76479E9E76425072B196C3/Doc~E2756122422D74697AE82E070E15BBB64~ATpl~Ecommon~Scontent.html faz.net]</ref>. Der Prozess wurde ausgesetzt, bis ein neuer Pflichtverteidiger gefunden war. Der Haftbefehl gegen Zündel blieb bestehen. Der zweite Prozessbeginn fand am 9. Februar 2006 statt. Am 31. März 2006 schloss das [[Oberlandesgericht Karlsruhe]], die inzwischen von Ernst Zündel zur Wahlverteidigerin berufe Stolz, aus, „da diese ihre Verteidigungsaufgabe missbraucht”, das Verfahren durch „prozessfremdes Verhalten” sabotiert und trotz ''Redeverbotes'' durch den Vorsitzenden Richter Erklärungen mit „teilweise strafbarem [[Nationalsozialismus|nationalsozialistischen]] Inhalt abgegeben” habe. Trotz Ausschluss erschien Stolz erneut zum Gerichtstermin. Nachdem sie der Aufforderung des Richters, den Saal zu verlassen, nicht folgen wollte, wurde sie aus dem Gerichtssaal getragen.<ref name="sz"/> Im März 2007 erhob die Staatsanwaltschaft Mannheim ebenfalls Anklage gegen Stolz wegen Volksverhetzung, Nötigung, versuchter Strafvereitelung und der Verwendung von
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gleichzeitig wird ein Berufsverbot angestrebt.<ref>[http://www.stamannheim.de/servlet/PB/menu/1206204/index.html?ROOT=1176041 Pressemeldung der Staatsanwaltschaft vom 20. März 2007]</ref>
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Gleichzeitig wird ein Berufsverbot angestrebt.<ref>[http://www.stamannheim.de/servlet/PB/menu/1206204/index.html?ROOT=1176041 Pressemeldung der Staatsanwaltschaft vom 20. März 2007]</ref>


Der Berliner Tagesspiegel zitierte sie am 24. März 2006 mit den Worten:„''Ich habe festgestellt, dass der Holocaust nicht [[Offenkundige Tatsache|offenkundig]] ist.''”<ref>[http://www.tagesspiegel.de/dritte-seite/archiv/24.03.2006/2428667.asp Tagesspiegel vom 24. März 2006]</ref>
Der Berliner Tagesspiegel zitierte sie am 24. März 2006 mit den Worten:„''Ich habe festgestellt, dass der Holocaust nicht [[Offenkundige Tatsache|offenkundig]] ist.''”<ref>[http://www.tagesspiegel.de/dritte-seite/archiv/24.03.2006/2428667.asp Tagesspiegel vom 24. März 2006]</ref>

Version vom 5. Mai 2007, 23:22 Uhr

Sylvia Stolz (* 6. August 1963 in München) ist eine Rechtsanwältin aus München. Sie wohnt in Ebersberg bei München.

Zu ihren Mandanten gehören Revisionisten und Rechtsextremisten, u. a. Germar Rudolf, Rigolf Hennig und der von den USA nach Kanada und von dort aus nach Deutschland ausgelieferte Holocaustleugner Ernst Zündel. Aus dem Zündel-Prozess wurde die anfangs als Pflichtverteidigerin betraute Stolz jedoch ausgeschlossen, da eine von ihr eingereichte Beschwerde nach Meinung dieses Gerichtes volksverhetzende Inhalte enthielt. So unterschrieb Stolz diese Beschwerde mit den Worten „Heil Hitler”[1] und der dabei verwendete Briefkopf trug die Zeile: „In Geschäftsführung ohne Auftrag für das Deutsche Reich”[2]. Der Prozess wurde ausgesetzt, bis ein neuer Pflichtverteidiger gefunden war. Der Haftbefehl gegen Zündel blieb bestehen. Der zweite Prozessbeginn fand am 9. Februar 2006 statt. Am 31. März 2006 schloss das Oberlandesgericht Karlsruhe, die inzwischen von Ernst Zündel zur Wahlverteidigerin berufe Stolz, aus, „da diese ihre Verteidigungsaufgabe missbraucht”, das Verfahren durch „prozessfremdes Verhalten” sabotiert und trotz Redeverbotes durch den Vorsitzenden Richter Erklärungen mit „teilweise strafbarem nationalsozialistischen Inhalt abgegeben” habe. Trotz Ausschluss erschien Stolz erneut zum Gerichtstermin. Nachdem sie der Aufforderung des Richters, den Saal zu verlassen, nicht folgen wollte, wurde sie aus dem Gerichtssaal getragen.[1] Im März 2007 erhob die Staatsanwaltschaft Mannheim ebenfalls Anklage gegen Stolz wegen Volksverhetzung, Nötigung, versuchter Strafvereitelung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Gleichzeitig wird ein Berufsverbot angestrebt.[3]

Der Berliner Tagesspiegel zitierte sie am 24. März 2006 mit den Worten:„Ich habe festgestellt, dass der Holocaust nicht offenkundig ist.[4]

Ihr Mentor und Lebensgefährte[5] ist der rechtsextreme Anwalt Horst Mahler. Außerdem arbeitet sie eng mit Jürgen Rieger zusammen, der ebenfalls dem Neonazismus zugeordnet wird.

Quellen

  1. a b sueddeutsche.de
  2. faz.net
  3. Pressemeldung der Staatsanwaltschaft vom 20. März 2007
  4. Tagesspiegel vom 24. März 2006
  5. welt-online.de