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'''Privatisierung''' (von [[Lateinisch|lat.]] ''privatus'', [[Partizip Perfekt Passiv|PPP]] von ''privare'', „abgesondert, beraubt, getrennt“, ''privatum'', „das Eigene“ und ''privus'', „für sich bestehend“) bezeichnet in erster Linie die Überführung (Verkauf, Umwandlung der [[Rechtsform]]) [[Öffentliches Vermögen|öffentlichen Vermögens]] in [[Privateigentum]].<ref>Schubert, Klaus/Martina Klein: [http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=ZKDVXQ ''Das Politiklexikon.''] 4., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2006.</ref> Im weiteren Sinne wird mit Privatisierung die Verlagerung von bestimmten bisher staatlichen Aktivitäten in den privaten Sektor der [[Volkswirtschaft]] verstanden. Mit Privatisierung werden sowohl [[Deregulierung]] als auch die [[Marktregulierung|Regulierung]] der durch die Privatisierung neu entstandenen Märkte assoziiert, was auch auf die unterschiedliche Verwendung des Regulierungsbegriffs zurückgeführt wird.
'''Privatisierung''' (von [[Lateinisch|lat.]] ''privatus'', [[Partizip Perfekt Passiv|PPP]] von ''privare'', „abgesondert, beraubt, getrennt“, ''privatum'', „das Eigene“ und ''privus'', „für sich bestehend“) bezeichnet in erster Linie die Überführung (Verkauf, Umwandlung der [[Rechtsform]]) [[Öffentliches Vermögen|öffentlichen Vermögens]] in [[Privateigentum]].<ref>Schubert, Klaus/Martina Klein: [http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=ZKDVXQ ''Das Politiklexikon.''] 4., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2006.</ref> Im weiteren Sinne wird mit Privatisierung die Verlagerung von bestimmten bisher staatlichen Aktivitäten in den privaten Sektor der [[Volkswirtschaft]] verstanden. Mit Privatisierung werden sowohl [[Deregulierung]] als auch die [[Marktregulierung|Regulierung]] der durch die Privatisierung neu entstandenen Märkte assoziiert, was auf die unterschiedliche Verwendung des Privatisierungs- und Regulierungsbegriffs zurückgeführt wird.


== Begriffsgeschichte ==
== Begriffsgeschichte ==

Version vom 24. Oktober 2011, 00:25 Uhr

Privatisierung (von lat. privatus, PPP von privare, „abgesondert, beraubt, getrennt“, privatum, „das Eigene“ und privus, „für sich bestehend“) bezeichnet in erster Linie die Überführung (Verkauf, Umwandlung der Rechtsform) öffentlichen Vermögens in Privateigentum.[1] Im weiteren Sinne wird mit Privatisierung die Verlagerung von bestimmten bisher staatlichen Aktivitäten in den privaten Sektor der Volkswirtschaft verstanden. Mit Privatisierung werden sowohl Deregulierung als auch die Regulierung der durch die Privatisierung neu entstandenen Märkte assoziiert, was auf die unterschiedliche Verwendung des Privatisierungs- und Regulierungsbegriffs zurückgeführt wird.

Begriffsgeschichte

Der Begriff "Privatisierung" rückte nach den britischen Unterhauswahlen 1979 in den Mittelpunkt der politischen Aufmerksamkeit durch Margaret Thatchers Programm (Thatcherismus). Er wird seitdem im anglo-amerikanischen Sprachraum auf den Managementtheoretiker Peter Ferdinand Drucker ("Age of Discontinuity", New York 1969) zurückgeführt.[2] Denn David Howell, damals ein junger konservativer Politiker, hatte die Bezeichnung dort gefunden und bei der Ausarbeitung seines politischen Programms verwendet; er benutzte ihn ebenso in seinem Pamphlet "A New Style of Government". Die Bezeichnung selber (etwa als "Reprivatisierung") lässt sich indessen schon in der Literatur der deutschen Kriegswirtschaft der späten 30er und beginnenden 40er Jahre sowie in Deutschland nach 1945 finden.[3]

Arten der Privatisierung

Privatisierung im weiteren Sinn kann in drei Arten unterteilt werden:[4]

  • Als „materielle Privatisierung“ wird die Veräußerung von Anteilen an erwerbswirtschaftliche Unternehmen (beispielsweise staatliche Automobilindustrie, Banken, Stahlwerke usw.) bezeichnet, welche sich in Staatsbesitz befinden. Werden diese vollständig an Private übertragen, so spricht man auch von „echter Privatisierung“ oder von Privatisierung im engen Sinn.
  • Mit „Aufgabenprivatisierung“ (auch: „Liberalisierung“) sind Reformen im Bereich der Infrastruktur gemeint. Vormals öffentliche Aufgaben in Monopolbereichen (z. B. Post, Telekommunikation, Bahn, Wasserwirtschaft) werden nun von privaten Trägern übernommen und in Konkurrenz, auch zu den Angeboten aus dem öffentlichen Bereich, angeboten.
  • Die „Organisationsprivatisierung“ bezeichnet schließlich Strategien zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und zur Kostensenkung im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen im eigentlichen Sinn, womit auch die klassischen "hoheitlichen" Kernbereiche staatlicher Aktivität betroffen werden. Betriebswirtschaftliche Rentabilitätskriterien und die Einführung von in der Privatwirtschaft gebräuchlichen Arbeitsverhältnissen können vorgenommen werden, ohne dass sich an den Eigentumsverhältnissen dadurch grundsätzlich etwas ändern muss.

Für den gegenteiligen Prozess einer Privatisierung gibt es je nach Ausgangslage unterschiedliche Definitionen:

  • die Überführung privater Aufgabenwahrnehmungen oder privaten Eigentums in staatliche Hände wird allgemein Verstaatlichung, Sozialisierung genannt
  • die Übertragung von bisher von anderen Hoheitsträgern wahrgenommenen öffentlichen Aufgaben auf kommunale Verwaltungsträger (z. B. Landkreise, Städte und Gemeinden) sowie Umwandlung von Landeseigentum in städtisches Eigentum, letzteres z. B. durch den vollständigen Verkauf eines Landesbetriebs an eine Stadt, wird als Kommunalisierung bezeichnet; eine in diesem Rahmen erfolgte Rückabwicklung einer Privatisierung wird entsprechen Rekommunalisierung bezeichnet.

Privatisierung und Marktregulierung

Privatisierung wird oft in engen Zusammenhang mit Deregulierung gebracht. Der Zusammenhang zwischen Privatisierung und Deregulierung ist in der Literatur aufgrund von sich unterscheidenden Begriffsverständnissen jedoch umstritten.[5] Zum Teil wird unter Regulierung eine marktbeschränkende staatliche Einflussnahme, insbesondere die Verstaatlichung, verstanden.[6] Von anderen Autoren wird darunter in einem umfassenderen Sinn eine staatliche Steuerung (Governance) verstanden, die in bisher monopolistisch strukturierten Branchen öffentlichen Zielen wie der Versorgungssicherheit dient, aber auch marktwirtschaftlichen Wettbewerb verwirklichen soll.[7]

Sowohl Privatisierung als auch Deregulierung zielen auf eine Verschlankung des Staates ab. Im Bereich öffentlicher Daseinsvorsorge stellt sich jedoch die Frage, ob Aufgaben, die trotz Privatisierung beim Staat verbleiben, nicht im Wege verstärkter Regulierung geltend gemacht werden müssen.[5] Jedenfalls in Deutschland ging die Auflösung staatlicher Monopole nicht mit Deregulierung Hand in Hand, sondern machte Regulierung erst möglich und erforderlich. So lange nämlich eine öffentliche Monopolverwaltung besteht, existieren keine Marktteilnehmer, auf die staatlicherseits eingewirkt werden müsste. Regulierung wird hier als ein Instrument verstanden, mit welchem der Staat seiner Gewährleistungspflicht nachkommt.[8] Die „derzeitigen Marktverhältnisse“ bedürften daher Johann-Christian Pielow zufolge nach wohl übereinstimmender Auffassung in den meisten Versorgungsbereichen „einer flankierenden Re-Regulierung durch den Staat“, weil die marktbeherrschende Position ehemaliger Monopolunternehmen fortwirke oder z. B. bei Versorgungsnetzen die Problematik bezüglich eines natürlichen Monopols weiterhin bestehe. Zudem solle das „Rosinenpicken“ (cherry picking) verhindert werden, bei dem nach der Privatisierung nur lukrative Teile des Geschäfts bei Vernachlässigung der Versorgung in der Fläche weitergeführt werden. Es sei jedoch darauf zu achten, dass eine maßvolle Re-Regulierung nicht in eine Re-Bürokratisierung umschlage und so die Marktkräfte, die sie eigentlich befreien möchte, wieder hemmt.[9] Empirisch wurde ein positiver Zusammenhang zwischen Privatisierung und einer daraufhin zunehmenden Regulierung auch von der Forschung zum regulativen Kapitalismus bestätigt.

Im Bericht an den Club of Rome zu den Grenzen der Privatisierung beschreiben Wissenschaftler unterschiedlich verlaufene Privatisierungsbeispiele aus aller Welt. Danach könne Privatisierung erfolgreich sein, wenn der Staat die Regeln bestimmt und Wettbewerb garantiert. „Gute Regulierung ist die Voraussetzung für erfolgreiche Privatisierung“, meint Ernst Ulrich von Weizsäcker, Herausgeber des Berichts.[10] Aus ordnungspolitischer Sicht dürfen bei Privatisierungen deshalb staatliche Monopole nicht einfach durch private Monopole ersetzt werden. Vielmehr muss der Staat für einen funktionierenden Wettbewerb sorgen.

Kritik

Privatisierungspolitik wird häufig mit der wirtschaftsliberalen Überzeugung begründet, dass der Anteil des öffentlichen Sektors zugunsten der privaten Wirtschaft zurückgedrängt werden müsse und die privatwirtschaftliche Leistungserbringung, da durch die Gesetze des Marktes geregelt, grundsätzlich effizienter erfolge.[11]

Eine großangelegte amerikanische Studie (Project on Government Oversight, POGO) aus dem Jahr 2011 zeigt dagegen, dass die privatisierte Erledigung von zuvor öffentlich erledigten Aufgaben in den meisten (bei 33 von 35) untersuchten Fällen ineffizienter, nämlich teurer für den amerikanischen Steuerzahler geworden ist. So zahle demnach die US-Regierung an die privaten Unternehmen viele Milliarden mehr als es kosten würde, wenn öffentlich Angestellte dieselben Aufgaben übernehmen würden. Anders als einige frühere Studien habe POGO nicht nur die Gehälter öffentlicher und privater Unternehmen verglichen, sondern die Gesamtsummen, die die öffentliche Hand dem privaten Unternehmen zahlen mit den Gesamtkosten, die bei rein öffentlichem Betrieb anfielen. So erhielten beispielsweise private Unternehmen durchschnittliche 268 653 $ für Computerdienstleistungen während bei Einsatz öffentlicher Arbeitskräfte nur 136 456 $ anfielen.[12][13]

Nach Ansicht von Attac dürfen Bereiche öffentlicher Daseinsvorsorge wie Bildungswesen, Verkehr, Gesundheitssektor, Energie- und Wasserversorgung nicht der Marktlogik überantwortet werden,[14] da sie Aufgaben erfüllten, die über ökonomische Fragen hinausgingen, und somit nicht nach Maßstäben von Rentabilität geführt oder beurteilt werden dürften. Von Peter Erdmeier wird darauf hingewiesen, dass Politiker die Möglichkeit, im öffentlichen Sektor andere als Rentabilitätsziele zu verfolgen, zur Durchsetzung von wahl- und parteipolitischen Interessen nutzen könnten.[15]

Beispiele für Privatisierungen

Deutschland

Rechtliche Aspekte

Das Grundgesetz (GG) enthält keinen abgeschlossenen Katalog der Staatsaufgaben. Nicht auf Vertrag beruhende Eingriffsrechte unterliegen stets der staatlichen Aufsicht und bedürfen der Beleihung (z. B. TÜV). Eine weitere Grenze für Privatisierungen bietet in Deutschland der Funktionsvorbehalt des Art. 33 Abs. 4 GG, der vorsieht, dass die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen ist. Dies verhindert, dass die polizeilichen Aufgaben im engeren Sinn privatisiert werden. Ferner ist in Art. 14 Abs. 3 und Art. 15 GG ausdrücklich die Möglichkeit der Verstaatlichung verankert.

Darüber hinaus bestimmt Art. 28 GG das Selbstverwaltungsrecht der Länder, im Rahmen des Grundsatzes des "Aufgabenfindungsrechts" Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrzunehmen und damit gegebenenfalls Privatisierungen auf kommunaler Ebene, z. B. im Bereich der Wasser- und Energieversorgung, vorzunehmen oder im Wege von Rekommunalisierungen rückgängig zu machen. Siehe hierzu auch den Hauptartikel Kommunale Selbstverwaltung.

Bedeutende Privatisierungen

Bundesebene

In der Bundesrepublik Deutschland wurden mehrere große Einrichtungen und Sondervermögen des Bundes in private Rechtsformen umgewandelt.

Zusätzlich kapitalmäßig voll- oder teilprivatisiert wurden:

Eine besondere geschichtliche Situation war die Zeit der deutschen Wiedervereinigung mit der Privatisierung der staats- und volkseigenen Unternehmen der ehemaligen DDR durch die Treuhandanstalt. Diese wurde 1994 in mehrere Organisationen aufgeteilt, die wichtigste davon war die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben.

Kommunale Ebene

Ein teilweise umstrittenes Feld sind Privatisierungen von Kommunalbetrieben, vor allem die der im Bereich der Daseinsvorsorge tätigen Stadtwerke[16]. Beispiele für Privatisierungen im Kommunalbereich sind unter anderem die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe, der MVV Energie, der Neckarwerke Stuttgart, der Stadtwerke Essen und der Stadtwerke Düsseldorf. Bedeutende private Anteilseigner an ehemals vollständig kommunalen Unternehmen sind RWE, Veolia, E.ON und EnBW.

In einigen Bürgerbegehren wurde seither die Offenlegung der Privatisierungsverträge und die Rekommunalisierung von privatisierten Kommunalbetrieben gefordert. Ein Beispiel für eine Rekommunalisierung ist der Verkauf der Thüga, dem deutschlandweit größten kommunalen Netzwerk lokaler und regionaler Energieversorger, durch E.ON an ein Konsortium von kommunalen Energieversorgungsunternehmen, bestehend aus der Stadtwerkegruppe Kom9, enercity (Stadtwerke Hannover AG), Mainova AG (Frankfurt) und der N-ERGIE Aktiengesellschaft (Nürnberg).[17] Ein weiteres Beispiel ist eine Volksinitiative zur Rekommunalisierung in Hamburg, die zunächst das Ziel einer Rekommunalisierung der Energienetze und der Etablierung „echter“ Stadtwerke, d. h. eines Stadtwerks mit Energienetzen, hat[18] und die vom Bund der Steuerzahler Hamburg e.V.[19] unter dem Aspekt von Bürgerbeteiligungsmodellen unterstützt wird. Die Stadt Stuttgart strebt die Gründung eigener Stadtwerke bis zum Jahr 2013 an. Damit soll bereits nach 10 Jahren, bezogen auf die Privatisierung der Neckarwerke Stuttgart, die Energieversorgung rekommunalisiert werden.[20] In Berlin gab es am 13. Februar 2011 einen erfolgreichen Volksentscheid über die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben.

Österreich

Ganz oder teilprivatisiert wurden über die Österreichische Industrieholding unter anderem die OMV AG, VA Tech AG, Böhler-Werke, VOEST-ALPINE STAHL AG, Vamed, AT & S, Austria Metall AG, Austria Tabak, Telekom Austria, Österreichische Staatsdruckerei, Dorotheum sowie die Österreichische Post.

Schweiz

In der Schweiz finden sich staatliche Unternehmen meistens auf Kantons- und Gemeindeebene, der Bund ist nur im Infrastruktur- und Rüstungsbereich unternehmerisch tätig. Viele Bundesbetriebe und kantonale Unternehmen, vor allem im Infrastruktur- und Bankenbereich, wurden bisher nur in privatwirtschaftliche Rechtsformen umgewandelt, jedoch nicht privatisiert. Beispiele dazu sind die SBB, Swisscom, Schweizerische Post, Ruag.

Großbritannien

In Großbritannien erfolgte eine große Welle von Privatisierungen während der Regierung von Margaret Thatcher (1979 bis 1990). Bis heute wurden fast alle staatlichen Unternehmen verkauft, hierzu gehören unter anderem:

Verkehrsbereich
National Express Group (1980er), Associated British Ports (1981 bis 1983), British Aerospace (1981 bis 1985), British Leyland (aufgespalten und privatisiert 1982 bis 1988), British Shipbuilders (1983), British Airways (1987) British Airports Authority (1987), Rolls-Royce plc (1987), British Rail (1994-1997). Die Rechtsgrundlagen waren unter anderen der Transport Act 1980, der Transport Act 1985 und der Railways Act 1993
Energiebereich
BP (1979 bis 1987), Britoil (1982), Enterprise Oil (1984), British Steel (1988), British Coal (1994), British Energy (1996), British Gas plc (aufgespalten und privatisiert 1997)
Kommunikation
Cable and Wireless (1981), British Telecom (1982)
Trinkwasserversorgung
Thames Water (1989)
Medizin
Amersham plc (1982)

Die Privatisierung der British Rail wurde durch den Railways Act 1993 beschlossen. Das wichtigste Ziel der Privatisierung, die Verringerung staatlicher Subventionen, ist aber verfehlt worden. Der britische Steuerzahler muss heute für die private Bahn weit mehr zahlen, als zu Zeiten von British Rail.[21] Nachdem es aufgrund von unterlassenen Instandhaltungsarbeiten vermehrt zu schwerwiegenden Zugunfällen kam, wurde der Betrieb der Bahnhöfe und des Schienennetzes wieder verstaatlicht.[22]

Siehe auch

Literatur

  • Hans Herbert von Arnim: Rechtsfragen der Privatisierung, Schriftenreihe des Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler (Heft 82), Wiesbaden 1985
  • Hartmut v. Berg (Hrsg): Deregulierung und Privatisierung: Gewolltes - Erreichtes - Versäumtes. Duncker & Humblot 2002. ISBN 978-3-428-10760-5
  • Wolfgang Däubler: Privatisierung als Rechtsproblem, Luchterhand, Neuwied 1980, ISBN 3-472-08022-1
  • Tim Engartner: Privatisierung und Liberalisierung – Strategien zur Selbstentmachtung des öffentlichen Sektors. In: Christoph Butterwegge, Bettina Lösch, Ralf Ptak: Kritik des Neoliberalismus, VS–Verlag, Wiesbaden 2007, ISBN 978-3-531-15185-4, S. 87-134
  • Jörg Huffschmid (Hrsg.): Die Privatisierung der Welt - Hintergründe, Folgen, Gegenstrategien; Reader des wissenschaftlichen Beirates von Attac, Hamburg : VSA-Verl. 2004, ISBN 3-89965-109-X
  • Jörn Axel Kämmerer: Privatisierung: Typologie - Determinanten - Rechtspraxis - Folgen. Band 73 von Jus publicum. Mohr Siebeck : Tübingen 2001. ISBN 978-3-16-147515-3.[1]
  • Florian Mayer: Vom Niedergang des unternehmerisch tätigen Staates: Privatisierungspolitik in Großbritannien, Frankreich, Italien und Deutschland, VS Verlag, Wiesbaden 2006, ISBN 3-531-14918-0
  • Michel Reimon, Christian Felber: Schwarzbuch Privatisierung. Ueberreuter 2003. ISBN 3-8000-3996-6
  • Werner Rügemer: Privatisierung in Deutschland - eine Bilanz, Westfälisches Dampfboot, Münster 2006, ISBN 3-89691-630-0
  • Ilja Srubar (Hrsg.): Eliten, politische Kultur und Privatisierung in Ostdeutschland, Tschechien und Mittelosteuropa. Konstanz 1998.
  • Dirck Süß: Privatisierung und öffentliche Finanzen - zur politischen Ökonomie der Transformation, Schriften zu Ordnungsfragen der Wirtschaft, Stuttgart 2001. ISBN 3-8282-0193-8
  • H. Jörg Thieme (Hrsg): Privatisierungsstrategien im Systemvergleich. Schriften des Vereins für Socialpolitik. Berlin: Duncker & Humblot, 1993, ISBN 978-3-428-07773-1
  • Ernst Ulrich von Weizsäcker (Hrsg.): Grenzen der Privatisierung. Wann ist des Guten zu viel? Bericht an den Club of Rome. Hirzel, Stuttgart 2006, ISBN 978-3-7776-1444-1

Einzelnachweise

  1. Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2006.
  2. Yergin, Daniel; Stanislaw, Joseph: Staat oder Markt. Die Schlüsselfrage unseres Jahrhunderts, Frankfurt/New York 1999, ISBN 3-593-36269-4, S. 153 ff.
  3. Germà Bel: The coining of ’privatization’ and Germany's National Socialist Party, Journal of Economic Perspectives, 2006, 20(3), 187-194
  4. Bodo Zeuner, Das Politische wird immer privater. In: Michael Heinrich, Dirk Messmer (Hrsg.), Globalisierung und Perspektiven linker Politik. Westfälisches Dampfboot, Münster 1999, S. 284-00.
  5. a b Jörn Axel Kämmerer: Privatisierung: Typologie - Determinanten - Rechtspraxis - Folgen. Bd. 73 Jus publicum, Mohr Siebeck, 2001, ISBN 3161475151, S. 55.
  6. Rainer Klump: „Wirtschaftspolitik.“ 2. Aufl., Verlag Pearson Deutschland GmbH, 2011, ISBN 386894074X, S. 80.
  7. Martin Bullinger: „Regulierung von Wirtschaft und Medien: Analysen ihrer Entwicklung.“ Mohr Siebeck, 2008, ISBN 3161495756, S. 121 et passim.
  8. Jörn Axel Kämmerer: Privatisierung: Typologie - Determinanten - Rechtspraxis - Folgen. Bd. 73 Jus publicum, Mohr Siebeck, 2001, ISBN 3161475151, S. 482.
  9. Johann-Christian Pielow: Grundstrukturen öffentlicher Versorgung: Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts sowie des französischen und des deutschen Rechts unter besonderer Berücksichtigung der Elektrizitätswirtschaft. Jus publicum Bd. 58, Mohr Siebeck, 2001, ISBN 3161471741, S. 28.
  10. Stefan Scheytt: Weg mit Schaden brand eins 9/2007.
  11. Peter Erdmeier: Die Privatisierung von Unternehmensbeteiligungen des Landes Berlin seit der Wiedervereinigung (PDF) S. 42.
  12. http://www.nytimes.com/2011/09/13/us/13contractor.html
  13. http://www.pogo.org/pogo-files/reports/contract-oversight/bad-business/co-gp-20110913.html#Executive%20Summary
  14. ATTAC: Positionspapier zur GATS-Verhandlung 30. Juli 2002, abgerufen 22. Februar 2008.
  15. Erdmeier 2000, S. 72.
  16. Klaus-Peter Schmid: Alles muss raus, in: Die Zeit Nr. 26 vom 22. Juni 2006
  17. Thüga AG Pressemitteilung vom 2. Dezember 2009
  18. Unser Hamburg – Unser Netz. 21. November 2010
  19. Steuerzahlerbund unterstützt Rückkauf der Netze "5. November 2010
  20. http://www.stuttgart.de/stadtwerke
  21. Die Privatisierung der Deutschen Bahn, Tim Engartner, VS Verlag für Sozialwissenschaft, 2008, Seite 23 ff
  22. Vorlage:Tagesschau, 7. November 2006 16:26 Uhr