Portal Diskussion:Recht

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Diskussionsseite

Auf dieser Seite finden allgemeine Diskussionen im Fachbereich Recht statt, auch im Rahmen der Redaktion. Sie steht Lesern und Mitarbeitern für Fragen, Anregungen und Diskussionen zur Verfügung.

Zu konkreten rechtlichen Fragestellungen wird hier (und auch sonstwo in der Wikipedia) aus rechtlichen Gründen keine Auskunft gegeben!

Themenbereich Recht: Projekt | Portal | DiskussionAbkürzung: PD:R, PD:§
Bearbeitung des Portal:Recht
Wenn du dich an der Bearbeitung des Portals beteiligen möchtest, bist du herzlich dazu eingeladen – sei mutig. Hier ein paar Hinweise und Tipps für dich:
  • Versuche, das optische Erscheinungsbild der Seite zu erhalten (oder auch zu verbessern, wenn du eine gute Idee hast). Sieh dir dein Ergebnis vor dem Speichern am besten mit der Vorschaufunktion an.
  • Das Portal ist als Einstiegsseite gedacht, die einen Überblick über das Wikipediaangebot zu Rechtsbegriffen geben und die Orientierung erleichtern soll. Inhalte sollten daher auf ganz elementare und grundlegende Verweise beschränkt werden. Das Portal soll weder das Stichwortverzeichnis noch die systematische Übersicht ersetzen.
  • Nach der Neugestaltung der Portalseite richtet sich das Portal:Recht jetzt hauptsächlich an die Leser.
  • Für Mitarbeiter ist das WikiProjekt Recht gedacht. Dort befindet sich auch die Qualitätssicherung ({{QS-Recht}}) des Fachbereichs. Im Zuge der Einrichtung der Redaktion Recht wird allerdings über eine Neuanordnung der Inhalte des WikiProjekts Recht nachgedacht.
  • Wenn du einen neuen rechtlichen Beitrag verfasst oder einen bestehenden grundlegend überarbeitet hast, zögere nicht, ihn hier in die Rubrik Neue Artikel sowie in das Stichwortverzeichnis einzutragen. Wenn du magst, kannst du auch eine kleine Information aus dem Artikel mit einem Link im Kasten Schon gewusst auf dem Portal eintragen.

Einzelabschnitte
Zur leichteren Bearbeitung sind einige Abschnitte ausgelagert. Um nichts zu verpassen, sei empfohlen, diese Unterseiten ggf. deiner Beobachtungsliste hinzuzufügen. Was du beim Bearbeiten der einzelnen Unterseiten jeweils beachten solltest, steht in einem Kommentar im Quelltext, den du beim Bearbeiten angezeigt bekommst.

_______ Neue Einträge bitte einfügen _______


Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?

Verkehrsanschauung

Es gilt wohl Ähnliches, wie ich oben zu der von mir "lancierten" Verhandlungsfähigkeit schrieb, in Bezug auf die Lemmata Verkehrsanschauung/ Verkehrsauffassung. Für jede Rückmeldung dankbar,--Der Spion (Diskussion) 00:42, 1. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Diskussion:Eigentumserwerb

Für Beteiligung bin ich dankbar. -- Stechlin (Diskussion) 22:06, 7. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Änderungen an der Vorlage:Infobox Gesetz

Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte. Anmerkung: Dieses Thema wird uns noch etwas beschäftigen. Von daher ist es sinnvoll nur einen Abschnitt für die Diskussion zu haben, der bei Abschluß ins Archiv wandert. --Markus S. (Diskussion) 17:50, 9. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Hallo werte Portalmitarbeiter, wie im Zuge der Löschdiskussion angekündigt bin ich zur Zeit an der Überarbeitung der Vorlage:Infobox Gesetz. Da es mittlerweile sechs verschiedene Infoboxen gibt und eine gewisse Übereinstimmung mit anderssprachigen Infoboxen geben sollte, zur einfacheren Portierung deren Inhalte, gibt es hier eine entsprechende Gegenüberstellung. Eine entsprechende Diskussion läuft auch schon. Den Entwicklungsfortschritt könnt ihr auf der Seite sehen. Ich würde mich über eine breite Beteiligung von Euch sehr freuen. --Markus S. (Diskussion) 06:37, 30. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Sehr interessant! (Mir graut jedoch davor, die neue Infobox dann fehlerfrei in alle bestehenden Gesetzesartikel einzufügen...) Magst du die hier mitlesenden Benutzer ab und zu an dieser Stelle auf dem Laufenden halten, wenn es etwas Neues gibt? Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:46, 4. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Inwieweit die Weiterentwicklung Vorteile bringt, die die Nachteile etwaiger Umstellung bisheriger Handhabung und Eintragungen überwiegen, erscheint mir noch nicht recht erkennbar. Sollte es tatsächlich so gemeint sein, dass alle Infoboxen zu einer zusammengeführt werden sollen, graut mir vor der Kompliziertheit der Ausfüllanweisung. Aber man wird sehen.
Was ich noch für sinnvoll hielte. Man sollte die Infobox so minimal umgestalten, dass sie auch für deutsche Rechtsverordnungen einsetzbar wird (und so wird sie bereits jetzt benutzt). Man müsste dazu nur den Parameter "Datum des Gesetzes" modifizieren, entweder in "Datum der Norm" umwandeln oder zwei fakultative Einträge "Datum des Gesetzes" und "Datum der Verordnung" nebeneinander schaffen.--DiRit 15:29, 9. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Wichtig wäre auch, zu gewährleisten, dass die Eintragungen wie bisher umfassend durch Verarbeitung des Bundesgesetzblattes und der letzten Änderungen aktuell gehalten werden. Da könnten sich Probleme ergeben. --DiRit 15:38, 9. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Die Überarbeitung der Infobox soll zu keiner Verschlechterung der Bedienbarkeit führen (schließlich sind wir nicht Microsoft). Zur Zeit sind wir ja erst in dem Stadium der Bestandsaufnahme von existierenden Infoboxen. Darunter fallen auch solche aus en, fr und pl und was noch so kommt. Hierbei werden wir versuchen die entsprechenden Parameter benutzerfreundlich so zu integrieren, dass ein problemlose Übernahme von dort geht. Natürlich werden hierbei einige Parameter wegfallen. Da ich kein Entwicklung in einem Hinterstübchen machen möchte, seid ihr ganz herzlich eingeladen mitzuwirken, eure Vorschläge und Bedenken vorzubringen. Nur so kann anschließend eine breite Zustimmung zur Änderung kommen. Da ich schon einmal so ein Projekt gemacht habe (Vorlage:Infobox Stadion) kann ich sagen, dass der Prozess ein gutes Jahr dauern wird :( --Markus S. (Diskussion) 17:50, 9. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Bei einer Angleichung der Infoboxen könnten die teilweise erheblichen nationalen Besonderheiten in der Gesetzgebung eine Schwierigkeit sein. Die Vorlage:Infobox Gesetz ist bisher auf aktuelle und auch historische (!) deutsche Rechtsquellen abgestimmt. Bei einer Angleichung sollte daran gedacht werden, dass Parameter, die (vor allem) für die deutsche Gesetzgebung einschlägig sind, in anderen Rechts- bzw. Gesetzgebungsordnungen so nicht bekannt sein müssen. Eine Frage ist hier wohl, ob man die Infobox an die Rechtsquellen oder die Rechtsquellen an die Infobox anpassen will. ;-) --Alros002 (Diskussion) 18:07, 31. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Also dass Gesetzestexte in der Infobox verlinkt werden sollen, ist m.E. unpassend. Wie soll man bitte darauf kommen, dass Gesetzeslinks nun nicht mehr unter "Weblinks" stehen sollen, welche an sich wohl ja das erste Suchziel dazu wären?--Philipp1977 (Diskussion) 21:01, 27. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Weblinks sollten an beiden Stellen stehen: »Bei Artikeln, die eine Infobox-Vorlage mit einem Eintrag für die Website benutzen (Städte, Bands, Unternehmen usw.) sollten die Links sowohl in der Infobox als auch unter der Weblinks-Überschrift eingetragen werden.« (WP:WEB) Aktenstapel (Diskussion) 09:04, 28. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Stimme dem 100% zu. Beide Verlinkungen machen Sinn. Insbesondere solange noch keine einheitliche Verweisung in den Infoboxen durchgeführt wurde. Aber auch so denke ich, dass die Beibehaltung bei "Weblinks" praktisch ist. Sonst wäre bei Artikeln, wo Infoboxen unpassend sind, aber dennoch ein Verweis auf den Gesetzestext nötig wäre, bezüglich Artikeln mit Infoboxen eine uneinheitliche "Verlink"-Systematik vorhanden.--Philipp1977 (Diskussion) 09:13, 28. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Volksverrat

Zu diesem NS-Straftatbestand existiert kein Artikel. siehe: Jürgen Regge, ‎Werner Schubert: Quellen zur Reform des Straf- und Strafprozessrechts, Walter de Gruyter Verlag, 1990, S. 940 [1] --Ochrid (Diskussion) 03:57, 16. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Hi Ochrid, danke für den Hinweis! Ich habe das Lemma mal unseren Artikelwünschen hinzugefügt.

Beratungsvertrag

Bitte mal die Zivilrechts-Spezis über den neuen Artikel Beratungsvertrag und auch die dortige Disk schauen. Ich bin mit der (derzeitigen) Definition bzw. Abgrenzung nicht glücklich, aber das ist nicht wirklich mein Interessenschwerpunkt. --gdo 10:23, 6. Mär. 2015 (CET)Beantworten

APR - Resozialisierungsinteresse - Lebensläufe mit Straftaten

Hi, ich möchte euch auf eine Diskussion aufmerksam machen, die sich um unsere Anwendung des APR dreht. Der konkrete Fall ist der laufende Löschantrag auf Eckhard Wandel. Eine allgemeine Diskussion versuche ich auf WD:BIO#Resozialisierung zu führen. Eure Beteiligung ist an beiden Stellen, aber vor allem auf WD:BIO sehr erwünscht. Grüße --h-stt !? 15:50, 26. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Donnerstag, 28. Mai, 18 Uhr: Monsters of Law, Thema Bildrechte

Bildrechte und freie Nachnutzung. Alles klar, oder?

Am nächsten Donnerstag, 18 Uhr, findet die nächste Monsters of Law-Veranstaltung zu rechtlichen Fragen rund um Freies Wissen statt. Ansgar Koreng, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Urheber- und Medienrecht, spricht unter dem Vortragstitel „Minenfeld Bildrechte: Was Sie zu Fotografie und Nachnutzung wissen müssen.“, danach steht er für Fragen und Diskussionen zur Verfügung. Der Vortrag wird als Livestream auf der Webseite der Veranstaltung gezeigt und ist danach als Video abrufbar. Alle Interessierten sind sehr herzlich eingeladen. --Lilli Iliev (WMDE) (Diskussion) 11:14, 27. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Geschichte des Sozialrechts

Hallo, ich habe folgendes Buch zu verschenken: Michael Stolleis.Geschichte des Sozialrechts in Deutschland: Ein Grundriss. Lucius und Lucius, Stuttgart 2003, ISBN 3-8282-0243-8 (online). Wer hat Interesse? --Forevermore (Diskussion) 22:01, 2. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Menschenähnliches Wesen

eigentlich wollte ich ein nur ein paar Artikel im Begriffsfeld Ungeheuer, Unhold, Fabelwesen usw. usf. putzen, also ganz andere Baustelle, da stieß ich auf diesen Artikel, noch in diesem Zustand, war also als "mythologischer" Artikel aufgezogen, der so tat, als hätte man es mit einem feststehenden Begriff zu tun, was Blödsinn ist, (näheres hier). Wollte den Artikel schon ganz entsorgen, aber zumindest in einem Bereich hat diese an sich total banale Wortkombination eine spezifischere als die offensichtliche wortwörtliche, selbsterklärende Bedeutung, nämlich im § 131 StGB. Deswegen hab ich nu alles außer der Verwendung im Strafrecht rausgeschmissen und ein bisschen was ergänzt, was google books eben so hergibt (bin fachfremd, könnten also durchaus Schnitzer drin sein). Ich kam jedenfalls zu dem Lemma wie die Jungfrau zum Kind und schmeiß ihn euch jetzt in die Babyklappe, bzw. hänge in eure Strafrechtskategorie, weil im Bereich Mythologie war er dann doch eher fehl am Platz, macht damit, was ihr wollt...--Edith Wahr (Diskussion) 06:19, 10. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Löschdiskussion zum Artikel "Juristische Übersetzung"

Ein freundlicher Hinweis auf die entsprechende Löschdiskussion. --Erzer (Diskussion) 09:17, 18. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Mag sich vielleicht jemand zu der auf der auf Diskussion:Rainer_Baasner verhandelten, personenrechtliche und wp:bio betreffenden Frage äußern? -- Peter Hammer 12:34, 18. Jun. 2015 (CEST)

Offener Brief an das EU Paralament

Kann sich bitte ein Volljurist mal den Offenen Brief unter Wikipedia:Offener Brief an die Mitglieder des Europäischen Parlaments zur Erhaltung der Panoramafreiheit durchlesen?

Ich halte die angedrohte Konsequenz, das bei Wikipedia Bilder gelöscht werden müssten wenn die Panoramafreiheit für kommerzielle (das „kommerziell“ ist in Wikipedia:Umfragen/Aktion zur Erhaltung der Panoramafreiheit in der EU noch betont) für juristisch nicht haltbar. Dargelegt habe ich meine Meinung auf der Benutzer Diskussion:Claudia.Garad (Geschäftsführerein WikiMedia.At) und Wikipedia Diskussion:Offener Brief an die Mitglieder des Europäischen Parlaments zur Erhaltung der Panoramafreiheit#Es gibt gute Gründe, die Textpassage im Gesetzesentwurf abzulehnen.

Natürlich erwarte ich keine verbindliche Aussage. Aber eine Tendenz, welche Seite juristisch schlüssig argumentiert wäre schon schön. Die Unverbindlichkeit ist also selbstverständlich! Auch Juristen dürfen ja Meinungen haben. -- SummerStreichelnNote 17:23, 24. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Hallo Summer! In der Tat müssten wir die Bilder löschen, denn es ist eines der Grundprinzipien der Wikipedia, dass sämtliche Inhalte auch für kommerzielle Zwecke nachnutzbar sein müssen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:43, 24. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Ich wiederhole deine Argumentation mit meinen Worten: die Wikipedia stellt die Daten unter freier Lizenz (auch kommerzielle Weiternutzung). Das machen wir ungeachtet der Tatsache, das in vielen Ländern freies Wissen ohnehin mit Füßen getreten wird. Nun soll in weniger als 26 Staaten (einige europ. Länder kennen ja die Panoramafreiheit ohnehin nicht) die kommerzielle Nutzung von FOP verboten werden. Und wir löschen die Bilder nicht weil wir es müssen, sondern aus einer Art Prinzipentreue zu unseren Statuten? Weil wir die Bilder ganz freigeben möchten, aber der Staat Dritten diese Möglichkeit beschneidet (nicht allen Dritten, sondern denen mit kommerziellen Absichten) halten wir unsere Prinzipen hoch und löschen es ganz? Sorry - das ist wirklich das, was ich aus deiner Argumentation lese (keine Ironie).
Ansonsten hatte ich um jur. Meinungen gebeten. Die pers. Frage, ob du einen jur. Hintergrund hast ist ja grenzwertig (ich will dich nicht in Not bringen und per. Angaben fordern). Aber ich habe zumindest erwartet, das hier juristisch argumentiert wird - und nicht mitteln Prinzipien der WP. -- SummerStreichelnNote 19:50, 24. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Du hast Gnom falsch verstanden. Das Prinzip bezog sich auf die Idee, nur Bilder zu speichern, die die kommerzielle Weiternutzung erlauben. Das ist sozusagen die größtmögliche Verwendbarkeit eines Bildes. Wird die Richtlinie verabschiedet, sind die nationalen Gesetzgeber verpflichtet, die Panoramafreiheit an die Vorgaben der Richtlinie anzupassen. Sofern es keine Übergangsfristen gibt, läuft das in der Tat darauf hinaus, Bilder bei uns zu löschen - oder die Lizenz zu ändern. Das könnte dann aber wohl nur jeder einzelne Urheber eines Bildes. Gnom ist übrigens Rechtsanwalt (siehe seine Benutzerseite), und - soweit ich das beurteilen kann - ein ziemlich kompetenter. --Opihuck 21:28, 24. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Da geht es doch nicht um die Prinzipientreue - sondern um die Statuten unter denen die Wikimedia-Projekte geschaffen wurden. Außerdem könnte nur der Fotograf selbst seine Lizenz einschränken, wer anderer darf es nicht. Wieviele Fotografen würdest du noch auftreiben, die das machenwürden? --K@rl 21:55, 24. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Hallo Gnom: den Hinweis von Opihuck folgende habe ich nochmal deinen Hinweis gelesen. Dazu zwei Anmerkungen: an deiner Reputation zweifel ich nicht! Trotz alledem kann ich das Missverständnis immer noch nicht auflösen (ich habs wirklich mehrmals gelesen). Für mich läuft deine Aussage immer darauf hinaus - „die Wiki könnte zwar damit leben, dass Bilder die nur für nichtkommerzielle Verwendung frei sind, würde sie aber aus (Grund)Prinzip löschen”. Wirklich wichtig ist mir aber in dem Zusammenhang, das du es nicht als pers. Angriff auffasst.
Hallo Opihuck: erstmal keine Sorge, deine Qualifikation ziehe ich nicht in Zweifel ... aus mehreren Gründen bist du mir mehrmals sehr positiv aufgefallen.
Vielleicht vorweg: was auch immer man überlegt - man muss zwischen Bildern bei Commons und de.WP differenzieren. Aus praktischen Gründen sollte man erstmal Commons besprechen.
Die Aussage von K@rl „Außerdem könnte nur der Fotograf selbst seine Lizenz einschränken, wer anderer darf es nicht.” ist erstmal richtig. Dazu folgnde Anschauung: irgendwo auf der Welt läd jemand ein Bild nach Commons. Nur der Urheber bestimmt die Lizenz. Und niemand außer dem Urheber kann die Liz. änderen. Dann aber die Einschränkung: die Wirkung der Lizenz kann durch Gesetze eingeschränkt werden. Und Gesetzte kann es soviele wie Nationalstaaten weltweit geben.
In unserem Fall könnte die EU demnächst die kommerzielle Verwertung bei FOV verbieten (wenn Rechte Dritter wie Architekten verletzt werden) und die Nationalstaaten zwingen das ihrerseits umzusetzen. Lachs formuliert ... der Urheber kann soviel erlauben wie er will - der Gesetzgeber schränkt es ein.
Ich bin nun wirklich kein Spezialist für Recht - aber es gibt doch Unmengen ähnlich gelagerter Fälle. Das wird bei Commons durch hunderte von Warnhinweisen gelöst. Siehe als ein Beispiel von vielen c:Template:FoP. Ich gehe davon aus, das ein Vorlage, die genau solche mapgescheiderten Warnhinweise nach einer möglichen Verschärfung der FOP das Problem aus WP-Sicht mehr oder weniger löst. Bis auf die Tatsache das die Kommerziellen in die Röhre gucken.
Wo ich den Grundlegenden aktuelle Misere sehe: ohne gute Informationen wabert in der Wiki das Wort „Löschen“ rum. WPintern ist das noch erträglich. Schlimm finde ich allerdings, das dieses wabernde Gefühl sich in einem Brief an die EU-Abgeordneten niederschlägt.
Mein Herz schlägt eindeutig für eine umfängliche Panoramafreiheit. Ich bin aber der Überzeugung, das es nicht hilfreich ist, wenn wir der Abgeordneten einen Brief mit Panikmache zukommen lassen. Gut wäre gewesen, die Konsequenzen sachlich differenziert darzustellen. Ein Brief, der wirklich informativ ist. Aber im Grunde ist der Zug abgefahren. -- SummerStreichelnNote 02:34, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Vielleicht einmal anders herum gefragt, damit das Problem deutlicher wird: Was machst du bei Bildern, die jetzt mit einer 3.0-Lizenz ausgestattet sind, bei denen aber künftig die kommerzielle Nutzung nicht mehr erlaubt ist? Was helfen da Warnhinweise? Die 3.0-Lizenz wird dann für solche Bilder nicht mehr zulässig sein - und das rückwirkend auch schon für die derzeit abgespeicherten, wenn es nicht irgendeine Stichtagsregelung gibt. --Opihuck 07:10, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
@Opihuck: ich gehe auf deine Frage mit der 3.0-Lizenz (Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen - Ver. 3.0.) ein. Ich orientiere mich an fiktiven Beispielen. Das erste Szenario wähle ich so, das du es sicher auch für wasserdicht (im Sinne von Legal) halten dürftest. Dann ändere ich die Szenarien sukzessive ab. Nach meiner Meinung wäre das letzte Szenario immer noch wasserdicht (es enthält dann genau die CC3 Liz.). Wenn du anderer Meinung bist, sag doch bitte bei welchen Szenario genau ich eine Bauchlandung machen könnte. Pick dir einfach die Stelle heraus, an der es nicht mehr Schlüssig ist.
Fiktiver Hintergrund für die Szenarien: ich betreibe eine Webseite mit politischen Inhalt. Werbung betreibe ich nicht und es ist belegbar, das ich die Seite ohne Kommerz betreibe- Meine Seite ist mehrsprachig und wendet sich an die ganze Welt. Ich habe nat. auch Gegner, die mich juristisch kalt stellen wollen. Auf meiner Seite füge ich ein Foto ein, das eine Demonstration zeigt. Deutlich erkennbar im Hintergrund aber auch ein Kunstwerk des Künstlers Willi Wichtig.
  1. das Foto von der Demo veröffentliche ich im ersten Fall so, das keinerlei Weiterverwertung gestattet ist. Also ein sehr restriktiver Lizenztext (keinerlei Weitergabe erlaubt). Da ich keinen Kommerz betreibe dürfte das wohl möglich sein. Willi Wichtig hat keine Ansprüche gegen mich (als Webseitenbertreiber) weil ich mich auf die Panoramafreiheit berufe die bei nichtkommerzieller Veröffentlichung greift.
  2. Nun kommen Anfragen, ob das Foto doch durch Dritte veröffentlicht werden dürfe- Ich komme dem nach - schließlich dient das den polt. Zielen die ich verfolge. Daher entwickele ich einen Lizenztext, der sich an Creativ Commons orientiert, aber explizit eine Kommerzielle Nutzung untersagt. Nichtkommerzielle Nutzung erlaube ich ausdrücklich und (auch bei Weitergabe, Veränderung etc. lehne ich mich weitgehend an CC3 an) Nat. beauftage ich gute Juristen mit dem erstellen dieser Lizenz. Die pfiffigen Juristen weisen auch darauf hin, das bei Veröffentlichung in kommerziellen Medien nicht nur meine Rechte sondern auch die von Willi Wichtig verletzt würden (bei Veröffentlichung in nichtkommerziellen Medien geht Willi Wichtig auch bei der neuen Panoramafreiheit leer aus).
  3. Weil mein pol. Gegner mich körperlich bedroht flüchte ich in ins außereuropäische Ausland. Ich nenne das Land Freiland (alternativ hätte ich es Freistaat nennen können - eines klingt nach scharrenden Hühnern, das andere nach Weißwurst). Meine Daten nehme ich mit, indem ich einen Webseitenbetreiber in Freiland beauftrage. Ich erwarte keinerlei Schwierigkeiten aus Europa (aus Freiland ohnehin nicht).
  4. Nun erreichen mich Anfragen von Kommerziellen Medien aus Freiland (und weiteren Staaten aus dem nichteuropäischen Ausland bei denen eine uneingeschränkte Panoramafreiheit gilt). Ich beschließe, mein Bild unter CC3 zu Lizensieren. Weil ich nun die Problematik in meiner Heimat kenne, und die dortigen kommerziellen Medien schadfrei halten will, füge ich einen Warnhinweis unter CC3 an: „Warnung für kommerzielle Medien in Europa. Im Hintergrund des Bildes ist ein nicht freigegebenes Kunstwerk des Künstlers Wilii Wichtig zu sehen. Vor einer Veröffentlichung in Kommerziellen Medien müssen Sie eine Genehmigung von Willi Wichtig einholen. Hier die Kontaktdaten von Willi Wichtig ... auf meine Ansprüche verzichte ich gemäß CC3“ . Da ich haarklein beschreibe, was kommerzielle Meiden in Europa machen müssen um das Bild zu veröffentlichen (spätestens wenn sie von Willi Wichtig eine Genehmigung haben muss die Veröffentlichung ja gestattet sein - der Vordergrund durch mich über CC3, der Hintergrund direkt über Willi Wichtig). Letztendlich läuft es daraus hinauf, das meine und Willis Urheberschaft über verschiedene Liz. weitergegeben werden. Und Willis Ansprüche beschränken sich auf kommerzielle Medien in Europa - gegen nichtkommerzielle kann er keinen Ansprüche geltend machen weil dort auch die neue Panoramafreiheit greift.
  5. Als nächstes stelle ich fest, das ich noch viel mehr Fotos von Demos im Archiv habe. Da ich mir selbst bei vielen Gegenständen auf den Fotos unsicher bin, ob die in Europa urheberrechtlich geschützt sind, formuliere ich meinen Warnhinweis für Europa allgemeiner. Natürlich beauftrage ich einen Juristen mit Sachverstand ... hätte ich da Schwierigkeiten zu erwarten? Im wesentlichen läuft mein verallgemeinerter Warnhinweis darauf hinaus, dass ich kommerzielle Medien auffordere vor einer Veröffentlichung selbst zu prüfen, ob sich im Bildinhalt geschützte Gegenstände befinden (und ggf. separate Genehmigungen einzuholen sind).
  6. Ich habe Heimweh. Ziehe wieder nach Deutschland. Weil ich faul bin belasse ich die Daten bei meinem Webanbieter in Freiland.
  7. Meine Freundin macht mir Druck. Sie kennt einen Deutschen Webseitenanbieter, der im Jahr 8,20€ billiger ist. Außerdem mit Viruscheck. Ich mache das mal, weil ich mich lieber in der Wiki Streite als mit meiner Freundin. Nun bin ich also mit Sack und Pack und CC3 in Europa. Habe ich Stress?
Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, an welcher Stelle ich von wem verfolgt werden sollte. Hat der Staat einen Grund mich zu verfolgen? Wenn ja wann genau könnte er es machen? Hat Willi Wichtig Anlass mich zu verfolgen? Auch da die Frage wann und wo?
Sinn des Gesetzes ist es doch, die Rechte von Willi Wichtig zu stärken (ob das gut gelungen ist steht auf einem anderen Blatt). Wenn ich jeden kommerziellen Verwerter eindringlich darauf aufmerksam mache, die Rechte von Willi Wichtig zu wahren, sollte ich mich doch Schadhaft halten.
Und natürlich kann man die Szenarien auch in anderen Varianten durchspielen. Indem z.B. auf den Fotos Willis Kunstwerk im Vordergrund steht und die Demo hinten. Letztendlich läuft aber meines Erachtens alles darauf hinaus, das Willi seine Urheberschaft verwerten kann ich er will - und ich eben meine. Im Kern läuft alles auf die Frage hinaus, ob die Europäische Union es bei einem Werk, das zwei Urheberschaften beinhaltet, einem der Urheber die CC3 Lizenz für seinen Urheberanteil verbieten kann. Wenn meine Gedanken abwegig sind, dann wüsste ich schon gerne wo.
Und als Wiederholung: ich bin auch gegen die Einschränkung der Panoramafreiheit. Ich habe nur was gegen übertriebene Darstellungen in der Argumentation. Gerade WP, die Neutralitiät etc. so hoch hält, darf in eingener Sache nicht plötzlich agieren wie die Bildzeitung.
Man kann den Gesetzentwurf auch völlig anderes interpretieren (hier wird es ja wie ein Angriff auf dei WP interpretiert). Das Gesetzt stärkt erstmal eindeutig die Position von Willi Wichtig - daran dürfte keine Zweifel bestehen. Und man kann es so lesen, das der Entwurf das freie Wissen fördert indem es den Kommerziellen Steine in der Weg legt. Ob diese Interpretation nun richtig ist oder nicht ist unwesentlich - wesentlich ist, das kaum jemand die Thematik von verschiedenen Seiten beleuchtet. Etwas ähnlich Einseitiges habe ich in der Wiki noch nicht gesehen. -- SummerStreichelnNote 14:50, 26. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

(linksrück) Hallo Summer, ja du wirst vor allem beim Punkt 7 Stress bekommen.

Eine Veröffentlichung mit dem Werk auf deiner Homepage bedarf keiner „Lizenzerteilung“ (für wen? und wofür?). Das Recht, das Kunstwerk zu vervielfältigen (z. B. in Form einer Fotografie), liegt grundsätzlich bei Willy Wichtig, es sei denn, die Vervielfältigung bewegt sich innerhalb der Schranken des Urheberrechts, wie etwa der Panoramafreiheit (in Deutschland § 59UrhG), die Willy Wichtig hinnehmen muss. Es kommt für etwaige Urheberrechtsverstöße allein darauf an, ob du selbst das Bild legal zu einem zulässigen Zweck verwendest.

Stellst du dein Bild mit Wichtigs Werk in die Wikipedia oder wo auch immer ein, kannst du ihm eine umfassende 3.0-Lizenz geben und jedem einräumen, dein Werk zu ändern, zu vervielfältigen, kommerziell zu nutzen usw. Die Lizenz ist eine Art Einverständniserklärung zur Nutzung des vom Grundwerk abgeleiteten Werkes. Dein Bild ist möglicherweise eine eigene schöpferische Leistung (z. B. ein ästhetisch besonders ansprechendes Foto aus einem bestimmten Winkel aufgenommen). Dann kannst du darüber bestimmen, inwieweit dein Bild andere nutzen dürfen.

Grundlegend anders sähe es aber aus, wenn die Panoramafreiheit eingeschränkt werden würde. Dann muss Willy Wichtig die kommerzielle Nutzung seines Werkes nicht mehr hinnehmen. Du kannst es weiterhin auf deiner (nicht-kommerziellen Website verwenden), aber eine Lizenzierung in Form einer Erlaubnis zur uneingeschränkten Weiterverwendung ginge dann nicht mehr. Mit deiner gleichwohl erteilten 3.0-Lizenz würdest du einem Dritten mehr Rechte einräumen, als dir selbst zustehen. Die alten Römer haben dieses Verbot als Rechtsgrundsatz unter Nemo plus juris ad alium transferre potest, quam ipse habet – zu deutsch: Niemand kann mehr Recht auf einen anderen übertragen, als er selbst hat, zusammengefasst. Eine solche Lizenz (die den Schein einer weitergehenden als der gesetzlich zulässigen Nutzung erweckt), wäre rechtswidrig und Willy Wichtig könnte dich auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch nehmen. Dass du anderen gestattest, mit seinem Werk Geld zu machen, muss Willy Wichtig dann nicht mehr hinnehmen. In der gleichwohl erteilten 3.0-Lizenz läge ein Urheberrechtsverstoß.

Das Szenario mit dem Umzug nach Freiland berührt die Schutzlandprinzip-Problematik. Das Urheberrecht ist nach wie vor ein nationales. Was in Deutschland erlaubt ist, kann z. B. in Frankreich verboten sein. Nicht alle Länder kennen die Panoramafreiheit in der in Deutschland geltenden Form. Du musst dafür Sorge tragen, dass dein Bild am Veröffentlichungsort legal verbreitet werden darf. Irgendwelche Zusätze, wie es sich in anderen Ländern mit der Nutzbarkeit des Bildes verhält, sind weder üblich noch geboten. Der Umzug von Freiland nach Deutschland ändert nichts an der bestehenden Gesetzeslage. Die in Deutschland veröffentlichten Bilder müssen hier urheberrechtskonform veröffentlicht werden.

Die „Warnhinweise“, die ich kenne, beziehen sich vor allem auf die Zulässigkeit der Verbreitung (Alter [Ablauf der Schutzfrist, 70 Jahre], Herkunft des Bildes [von einem Bediensteten der US-Regierung]) oder auf die Problematik, Bilder nach Commons hochzuladen. Sie sind zumeist Begründungen dafür, warum das Bild gemeinfrei ist und ohne Erlaubnis des Urhebers genutzt werden darf. In Commons werden häufiger Bilder gelöscht (oder diese dann ersatzweise in einem nationalen Wiki abgespeichert), weil das Bild in vielen, aber nicht in allen Ländern ohne Urheberrechtsverstoß verbreitet werden darf. Die Löschpraxis ist hier nach meiner Beobachtung allerdings sehr undurchsichtig und uneinheitlich, zumal das Schutzlandprinzip auch für Commons gelten dürfte. Ich räume aber ein, dass ich dieser Problematik bisher nicht weiter nachgegangen bin, und mich damit abfinde, von der Löschung bedrohte Bilder dann in der deutschen Wikipedia abzuspeichern. Gruß --Opihuck 10:02, 27. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Artikel Urheberrecht (Europäische Union)

Warum ist es eigentlich in Urheberrecht (Europäische Union)#Panoramafreiheit so ruhig (der Disk Link ist rot)? Egal wie die Sache am 9.6. ausgeht, allein der Versuch der Änderung der Panoramafreiheit dürfte doch relevant sein. Ich möchte ja auch nicht, das Artikel auf einen WikiNews Status kommen. Aber ein paar sachkundige Worte dürften doch schon jetzt für die Ewigkeit formuliert werden können. -- SummerStreichelnNote 15:04, 26. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Thomas Fischer

Kann bitte wer den Vandalismus von Andropov abstellen?--ErwinLindemann (Diskussion) 10:00, 3. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Sehr originelle Sichtweise. Ich bitte um dritte Meinungen zum Thema, siehe Diskussion:Thomas_Fischer_(Jurist)#Vernichtende_Rezension_in_der_NJW_vom_16.4.15. --Andropov (Diskussion) 10:07, 3. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Die Sichtweise ist nicht originell, sondern man muss nur den Text im Kommentar von Fischer (sofern man die aktuelle Auflage in der Kanzlei vorrätig hat) bzw. die Rezension lesen und Kommentartext und Rezension auf sich wirken lassen. Welchen Eindruck gewinnt man dann? --ErwinLindemann (Diskussion) 10:11, 3. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Lieber ErwinLindemann, der Vorgang hat wenig mit Vandalismus zu tun, und - selbst, wenn es so wäre - wäre das hier die falsche Adresse. Was dir aus meiner Sicht fehlt, ist eine Portion Empathie, mithin die Fähigkeit, auf die Argumente deines Gegenübers einzugehen. Das kannst du offenbar kaum, und deswegen gibt es einen Konflikt nach dem anderen mit dir. --Opihuck 14:31, 3. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Repetitorien /Klappe die 2.

Im Januar wurde - archiviert und in der Sache erledigt - über Repetitorien diskutiert (Anlage von Artikeln über Hemmer/Jakoby/AS/W&A - und was da nicht alles angedacht werden kann. Ja, gut!
Aber: Juristen wissen, dass Repetitorien erhebliche Hilfen für die Examensvorbereitungen sind/waren. Sie wissen allerdings auch, dass die publizierten Lehrhefte keine validen Nachweise für Lehrmeinungen sind. Soweit sie zwar den Meinungsstreit prägnant bearbeiten und dogmatischen Anschauungsunterricht geben, sollten wir uns im Sinne unserer Erfahrungen zu Studienzeiten als Wiki-Autoren darauf besinnen, valide/zitierfähige Quellen zu verwenden. Bin in [[Täterschaft] gerade über die derzeitige Quelle 7 (Hemmer-Rep.) gestolpert. Täterschafts- und Teilnahmeproblematiken werden in meterlanger juristischer Lehr- und Rechtsprechungsliteratur abgehandelt, sodass wir hierzu keine Repetitorien als Quelle benötigen.
Auf die Gefahr hin, dass diese Anfrage x-mal bereits im Portal diskutiert worden ist (habe im Archiv nicht sehr weit zurückverfolgt) erfrage ich hiermit einfach den common sense. LG/Frohes Schaffen --Stephan Klage (Diskussion) 21:33, 6. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Ehem, und deine Frage ist jetzt: Ob du Fußnote 7 löschen darfst? Was hat das mit der Anlage von Artikeln über Hemmer/Jakoby/AS/W&A (dein Einleitungssatz) zu tun? Deine Ausführungen irritieren mich etwas. Vielleicht könntest du noch einmal mit anderen Worten sagen, was du möchtest. Vielen Dank. --Opihuck 22:21, 6. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Ganz einfach: Artikel über Repetitorien können relevant sein. Nicht aber deren Lehrhefte als Quellen. Oder sieht das Portal das anders? VG --Stephan Klage (Diskussion) 09:17, 7. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Naja, besser ein Rep-Pamphlet als gar keine Quelle. Idealerweise sollten wir solche Nachweise aber durch ordentliche Quellen ersetzen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:07, 7. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Ja, sehe ich auch so. Die Rep-Hefte haben ja inzwischen schon fast einen offiziösen Status und werden auch im Fachbuchhandel angeboten. Aber sie bleiben natürlich in erster Linie "Kochbücher" und sollten durch ordentliche Literatur ersetzt werden (was übrigens selten schwer ist). --Opihuck 16:50, 7. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Ja, kann man machen. Besser als nichts sind sie allemal, das ist schon richtig. Und für unser Projekt, das selbst keine wissenschaftliche Arbeit ist, wird was wohl genügen. Immerhin geben die meisten dieser Hefte ja stehendes Wissen wieder, und das machen sie vielfach nicht einmal schlecht. Ob man das für einen Artikel akzeptieren kann, der eine Auszeichnung erhalten soll, steht allerdings auf einem anderen Blatt; da wäre ich eher zurückhaltend. Und angebliche taktische Geheimtipps wie das, was beispielsweise als Hemmer-Methode bezeichnet wurde (oder vielleicht noch immer wird; den genauen Überblick habe ich da nicht mehr), sollte sich bei uns besser auch nicht wiederfinden. Aber das stand ja auch nicht zur Diskussion.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 17:18, 7. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Merci Jungs. Hab jetzt mal einen Portaleindruck. Sympathische Flexibilität! Die Orientalisten sind da weniger gelassen. Grüße --Stephan Klage (Diskussion) 20:34, 7. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Natürlich wäre es vorzuziehen, wenn du den Beleg durch Roxin ersetzen würdest. Aber ich stimme zu, dass eine Hemmer-Beleg besser ist als gar keiner. Also schau, ob du ihn durch etwas besseres ersetzen kannst, aber entfernen solltest du ihn nicht. Grüße --h-stt !? 16:47, 8. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Neue Kat. für Bundesrecht (Deutschland)

Vorschlag: Wollen wir mal eine neue Kategorie:Bundesrecht (Deutschland) aufmachen? Mann kann sich sonst keinen richtigen Überblick verschaffen, gut wäre dann noch Kategorie:Landessrecht (Deutschland) --80.226.24.11 14:09, 17. Jul. 2015 (CEST)Beantworten