„Michael Redwitz“ – Versionsunterschied

[ungesichtete Version][ungesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
K Kleinigkeiten
Entress (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 9: Zeile 9:


Am 5. November 1945 wurde gegen Redwitz und weitere neununddreißig Angehörige des Lagerpersonals von Dachau vor einem alliiertes US-amerikanisches Kriegsgericht Anklage erhoben (siehe [[Dachauer Prozesse]]). Da die US-Anklage Redwitz keine persönlichen Rohheitsakte zur Last legen konnte, wurde ihm zur Last gelegt eine der bedeutendsten Positionen in der Lagerhierarchie ausgeübt zu haben und für die Vollstreckung sämtlicher verhängter Häftlingsstrafen zwischen 1942–1944 im [[KZ Dachau]] verantwortlich gewesen zu sein.
Am 5. November 1945 wurde gegen Redwitz und weitere neununddreißig Angehörige des Lagerpersonals von Dachau vor einem alliiertes US-amerikanisches Kriegsgericht Anklage erhoben (siehe [[Dachauer Prozesse]]). Da die US-Anklage Redwitz keine persönlichen Rohheitsakte zur Last legen konnte, wurde ihm zur Last gelegt eine der bedeutendsten Positionen in der Lagerhierarchie ausgeübt zu haben und für die Vollstreckung sämtlicher verhängter Häftlingsstrafen zwischen 1942–1944 im [[KZ Dachau]] verantwortlich gewesen zu sein.
Als Zeuge in eigener Sache vernommen, konnte Redwitz glaubhaft anführen, dass es nicht in seiner Befugnis gelegen habe, Prügelstrafen oder Exekutionen, da ihm als Schutzhaftlagerführer die Beaufsichtigung des Strafvollzuges oblag. Allerdings räumte er ein, bei insgesamt vierzig Exekutionen anwesend gewesen zu sein, welche durch das RSHA angeordnet worden waren.
Als Zeuge in eigener Sache vernommen, konnte Redwitz glaubhaft anführen, dass es nicht in seiner Befugnis gelegen habe, Prügelstrafen oder Exekutionen anzuordnen, da ihm als Schutzhaftlagerführer lediglich die Beaufsichtigung des Strafvollzuges oblag. Allerdings räumte er ein, bei insgesamt vierzig Exekutionen anwesend gewesen zu sein, welche durch das RSHA angeordnet worden waren.


Das Gericht befand am 13. Dezember 1945 sämtliche Angeklagte der [[Kriegsverbrechen]] schuldig und verurteilte sechsunddreißig, darunter Redwitz, zum Tode durch den Strang.
Das Gericht befand am 13. Dezember 1945 sämtliche Angeklagte der [[Kriegsverbrechen]] schuldig und verurteilte sechsunddreißig, darunter Redwitz, zum Tode durch den Strang.

Version vom 6. Dezember 2007, 18:51 Uhr

Dieser Artikel wurde am 6. Dezember 2007 auf den Seiten der Qualitätssicherung eingetragen. Bitte hilf mit, ihn zu verbessern, und beteilige dich bitte an der Diskussion!
Folgendes muss noch verbessert werden: Kats, Weblinks. --Kungfuman 12:52, 6. Dez. 2007 (CET)

Michael Redwitz (*14. August 1900 in Bayreuth; †29. April 1946 in Landsberg am Lech) war SS-Angehöriger und Schutzhaftlagerführer in mehreren KZ.

Michael Redwitz diente zunächst als Berufsoffizier der Wehrmacht bevor 1938 seine Versetzung zur SS erfolgte. Dort erlangte er 1941 den Rang des SS-Hauptsturmführer. Ab 1940 fungierte Redwitz als Leiter der Poststelle im KZ Mauthausen , bis er 1943 zum Schutzhaftlagerführer des Außenlagers KZ Gusen avancierte. Ab April 1942 wurde Redwitz zum KZ Ravensbrück versetzt, wo er Adjutant wurde. Eine weitere Versetzung erfolgte am 20. 11. 1942, wo er als Nachfolger Egon Zills zum I. Schutzhaftlagerführer des KZ Dachau wurde. In seiner Eigenschaft als I. Schutzhaftlagerführer war Redwitz dem Lagerkommandanten direkt unterstellt, ihm wiederum unterstanden die übrigen Schutzhaftlagerführer. Somit war er zuständig für die Gewährleistung von Disziplin, Ordnung und Sauberkeit im Schutzhaftlagerbereich. Dazu zählte die Überwachung des Vollzuges sämtlicher Lagerstrafen, um deren korrekten Ablauf zu gewährleisten. Seine Tätigkeit in Dachau endete am 6. 3. 1944, im August 1944 wurde er zum Einsatz an der Westfront bestimmt.

Nachkriegszeit

Am 5. November 1945 wurde gegen Redwitz und weitere neununddreißig Angehörige des Lagerpersonals von Dachau vor einem alliiertes US-amerikanisches Kriegsgericht Anklage erhoben (siehe Dachauer Prozesse). Da die US-Anklage Redwitz keine persönlichen Rohheitsakte zur Last legen konnte, wurde ihm zur Last gelegt eine der bedeutendsten Positionen in der Lagerhierarchie ausgeübt zu haben und für die Vollstreckung sämtlicher verhängter Häftlingsstrafen zwischen 1942–1944 im KZ Dachau verantwortlich gewesen zu sein. Als Zeuge in eigener Sache vernommen, konnte Redwitz glaubhaft anführen, dass es nicht in seiner Befugnis gelegen habe, Prügelstrafen oder Exekutionen anzuordnen, da ihm als Schutzhaftlagerführer lediglich die Beaufsichtigung des Strafvollzuges oblag. Allerdings räumte er ein, bei insgesamt vierzig Exekutionen anwesend gewesen zu sein, welche durch das RSHA angeordnet worden waren.

Das Gericht befand am 13. Dezember 1945 sämtliche Angeklagte der Kriegsverbrechen schuldig und verurteilte sechsunddreißig, darunter Redwitz, zum Tode durch den Strang. Das Urteil wurde am 29. Mai 1946 in der Justizvollzugsanstalt Landsberg vollstreckt.

Literatur

  • Holger Lessing: Der erste Dachauer Prozess (1945/46). Baden-Baden 1993