„Kirchenstaat“ – Versionsunterschied

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Der '''Kirchenstaat''' war das weltlich-politische Herrschaftsgebiet des [[Papst]]es, das seit [[756]] durch die Pippinische Schenkung aus den Ländereien des [[Bischof von Rom|Bischofs von Rom]] ''(Patrimonium Petri)'' entstanden ist. Dieser [[Staat]] (stato pontificio, stato della Santa Chiesa) war im Grunde ein Staatenverbund, der im Laufe des Mittelalters von Rom und [[Latium]] ausgehend immer größere Teile Mittelitaliens bis hin zur [[Adriatisches Meer|Adria]] umfasste. Darüber hinaus gehörten zwei süditalienische, von neapolitanischem Gebiet umschlossene [[Exklave]]n – [[Benevent]] und [[Pontecorvo]] – zum Kirchenstaat; seit der zeitweiligen, von [[Frankreich]] erzwungenen Verlagerung der päpstlichen Residenz von Rom ins südfranzösische [[Avignon]] im 14. Jahrhundert gehörten bis zur Französischen Revolution auch die Grafschaften [[Avignon]] und [[Venaissan]] dazu. Bereits [[Napoléon Bonaparte]] hat den Kirchenstaat 1798/99 und erneut 1809–1814 vollständig beseitigt, und derselbe wurde durch die Revolution von 1848/49 erneut erschüttert – doch beide Male erfolgte mit Hilfe europäischer Großmächte, namentlich von [[Österreich]], eine [[Restauration (Geschichte)|Restauration]] der päpstlichen Herrschaft. Die von Frankreich, [[Sardinien-Piemont]] und der [[Risorgimento|italienischen Nationalbewegung]] um [[Giuseppe Garibaldi|Garibaldi]] herbeigeführte Bildung eines italienischen Nationalstaates erfasste 1859/60 auch den Großteil des Kirchenstaates, die päpstliche Herrschaft war seither unter französischem Schutz auf das alte Kerngebiet Latium beschränkt. Auch dieser Reststaat mit der Hauptstadt Rom wurde [[1870]] dem [[Italien|italienischen Staat]] einverleibt – was der Papst als „[[Non expedit|Gefangener im Vatikan]]“ jedoch jahrzehntelang nicht anerkannte. Erst in den [[Lateranverträge]]n von 1929 wurde zwischen dem Papst und Italien der Kompromiss gefunden, der [[Vatikanstadt]] als Nachfolgerin des Kirchenstaates den Status eines souveränen Staates zu verleihen.
Der '''Kirchenstaat''' war das weltlich-politische Herrschaftsgebiet des [[Papst]]es, das seit [[756]] durch die Pippinische Schenkung aus den Ländereien des [[Bischof von Rom|Bischofs von Rom]] ''(Patrimonium Petri)'' entstanden ist. Dieser [[Staat]] (stato pontificio, stato della Santa Chiesa) war im Grunde ein Staatenverbund, der im Laufe des Mittelalters von Rom und [[Latium]] ausgehend immer größere Teile Mittelitaliens bis hin zur [[Adriatisches Meer|Adria]] umfasste. Darüber hinaus gehörten zwei süditalienische, von neapolitanischem Gebiet umschlossene [[Exklave]]n – [[Benevent]] und [[Pontecorvo]] – zum Kirchenstaat; seit der zeitweiligen, von [[Frankreich]] erzwungenen Verlagerung der päpstlichen Residenz von Rom ins südfranzösische [[Avignon]] im 14. Jahrhundert gehörten bis zur Französischen Revolution auch die Grafschaften [[Avignon]] und [[Venaissan]] dazu. Bereits [[Napoléon Bonaparte]] hat den Kirchenstaat 1798/99 und erneut 1809–1814 vollständig beseitigt, und derselbe wurde durch die Revolution von 1848/49 erneut erschüttert – doch beide Male erfolgte mit Hilfe europäischer Großmächte eine [[Restauration (Geschichte)|Restauration]] der päpstlichen Herrschaft. Die von Frankreich, [[Sardinien-Piemont]] und der [[Risorgimento|italienischen Nationalbewegung]] um [[Giuseppe Garibaldi|Garibaldi]] herbeigeführte Bildung eines italienischen Nationalstaates erfasste 1859/60 auch den Großteil des Kirchenstaates, die päpstliche Herrschaft war seither unter französischem Schutz auf das alte Kerngebiet Latium beschränkt. Auch dieser Reststaat mit der Hauptstadt Rom wurde [[1870]] dem [[Italien|italienischen Staat]] einverleibt – was der Papst als „[[Non expedit|Gefangener im Vatikan]]“ jedoch jahrzehntelang nicht anerkannte. Erst in den [[Lateranverträge]]n von 1929 wurde zwischen dem Papst und Italien der Kompromiss gefunden, der [[Vatikanstadt]] als Nachfolgerin des Kirchenstaates den Status eines souveränen Staates zu verleihen.


== Patrimonium Petri ==
== Patrimonium Petri ==

Version vom 13. Juli 2008, 21:26 Uhr

Flagge des Kirchenstaates, heute die Flagge der Vatikanstadt
Kirchenstaat

Der Kirchenstaat war das weltlich-politische Herrschaftsgebiet des Papstes, das seit 756 durch die Pippinische Schenkung aus den Ländereien des Bischofs von Rom (Patrimonium Petri) entstanden ist. Dieser Staat (stato pontificio, stato della Santa Chiesa) war im Grunde ein Staatenverbund, der im Laufe des Mittelalters von Rom und Latium ausgehend immer größere Teile Mittelitaliens bis hin zur Adria umfasste. Darüber hinaus gehörten zwei süditalienische, von neapolitanischem Gebiet umschlossene ExklavenBenevent und Pontecorvo – zum Kirchenstaat; seit der zeitweiligen, von Frankreich erzwungenen Verlagerung der päpstlichen Residenz von Rom ins südfranzösische Avignon im 14. Jahrhundert gehörten bis zur Französischen Revolution auch die Grafschaften Avignon und Venaissan dazu. Bereits Napoléon Bonaparte hat den Kirchenstaat 1798/99 und erneut 1809–1814 vollständig beseitigt, und derselbe wurde durch die Revolution von 1848/49 erneut erschüttert – doch beide Male erfolgte mit Hilfe europäischer Großmächte eine Restauration der päpstlichen Herrschaft. Die von Frankreich, Sardinien-Piemont und der italienischen Nationalbewegung um Garibaldi herbeigeführte Bildung eines italienischen Nationalstaates erfasste 1859/60 auch den Großteil des Kirchenstaates, die päpstliche Herrschaft war seither unter französischem Schutz auf das alte Kerngebiet Latium beschränkt. Auch dieser Reststaat mit der Hauptstadt Rom wurde 1870 dem italienischen Staat einverleibt – was der Papst als „Gefangener im Vatikan“ jedoch jahrzehntelang nicht anerkannte. Erst in den Lateranverträgen von 1929 wurde zwischen dem Papst und Italien der Kompromiss gefunden, der Vatikanstadt als Nachfolgerin des Kirchenstaates den Status eines souveränen Staates zu verleihen.

Patrimonium Petri

Seit dem 4. Jahrhundert wuchs der Grundbesitz der römischen Kirche in Italien durch Schenkungen zahlreicher Güter in Süd- und Mittelitalien und auf Sizilien an. Die Patrimonium Petri (Vermögen des Petrus) genannten Besitzungen machten den Bischof von Rom im 6. Jahrhundert zu einem der größten Grundbesitzer in Italien. Durch die von Papst Gregor I. während seiner Amtszeit durchgeführte Reform und den Wechsel zu einer straffen Zentralverwaltung bekam das Patrimonium Petri viel mehr den Charakter eines Herrschaftsgebildes. Unter Berufung auf eine angebliche Urkunde Konstantins, die Konstantinische Schenkung, erhoben die Päpste Anspruch auf eine unabhängige geistliche und weltliche Landesherrschaft. Obwohl die Konstantinische Schenkung schon 1440 durch Lorenzo Valla als Fälschung entlarvt wurde, blieb sie jahrhundertelang Grundlage für den päpstlichen Herrschaftsanspruch in ltalien.

Zu Anfang des 8. Jahrhunderts kam es zu Auseinandersetzungen zwischen der weströmischen Kirche, den Langobardenkönigen und dem oströmischen Kaiserreich, in deren Folge viele Besitzungen wieder verlorengingen. Es verblieb lediglich der Dukat (byzantinischer Verwaltungsbezirk) Rom als Herrschaftsgebiet.

Pippinische Schenkung

Als Pippin III. 751 zum König der Franken gewählt wurde, ließ er sich von Papst Zacharias die Wahl bestätigen. Dadurch wurden die Karolinger als Königsgeschlecht bestätigt. Die Expansionsbestrebungen des Langobardenkönigs Aistulf in Italien bewogen Papst Stephan II. 754 dazu, sich von Byzanz abzuwenden und die Franken als Gegenleistung für deren Legitimierung um Schutz zu bitten.

Die Bildung des Kirchenstaates

Pippin versprach als christlicher König, die von den Langobarden zurückeroberten Gebiete dem Nachfolger Petri zu übereignen. In der Urkunde von Quierzy 754 garantierte er dem Papst das Dukat Rom, das Exarchat Ravenna, die Pentapolis, Tuszien, Venetien, Istrien und die Herzogtümer Spoleto und Benevent als kirchliche Territorien. Diese Zusage wurde als Pippinische Schenkung bekannt und gilt als Grundlage des Kirchenstaates. Der genaue Text ist nicht bekannt und die Schenkungsurkunde nicht erhalten, sodass die genauen Umstände der Pippinischen Schenkung von einigen Historikern kontrovers diskutiert werden.

Die Kaiserkrönung von Pippins Sohn, Karl dem Großen, durch Papst Leo III. am Weihnachtstag 800 kann mehr oder weniger als Gründungszeitpunkt des Heiligen Römischen Reiches als Nachfolger des antiken römischen Reiches gelten; zugleich begründet die Krönung auch die besondere Schutzbeziehung zwischen dem Karolingerreich und dem Kirchenstaat.

756 erwarb der Kirchenstaat das Exarchat Ravenna durch Schenkungen, bis 787 kamen Sabina, Südtuszien und einige kleinere Territorien dazu. Der Kirchenstaat reichte nun von Küste zu Küste. 1201 kam das ihm garantierte Herzogtum Spoleto hinzu. 962 wurde die Pippinische Schenkung durch Kaiser Otto I. im Privilegium Ottonianum bestätigt, in der Goldbulle von Eger erkannte Kaiser Friedrich II. den Kirchenstaat offiziell an.

Im 15. Jahrhundert kamen weitere Gebiete um Parma, Modena, Bologna, Ferrara, Romagna und Perugia hinzu. Der Kirchenstaat reichte nun bis an die Grenzen des pippinischen Schenkungsversprechens und hatte unter Papst Julius II. seine größte Ausdehnung erreicht.

Die Bedeutung des Kirchenstaats als territoriales Herrschaftsgebilde sank ab dem 16. Jahrhundert wieder, er konnte sich im Ringen um die Herrschaft in Italien nicht über andere Territorialherren in Italien erheben und war immer von anderen Großmächten abhängig. Zeitweilig gingen Teile des Kirchenstaates – etwa Ferrara oder Urbino – als erbliche Herzogtümer mächtiger Fürstendynastien gänzlich verloren, doch gelang es den Päpsten um 1600, diese Gebiete zurückzugewinnen.

Napoleonische Epoche

Der Kirchenstaat (englisch „Papal States“) und seine Nachbarn 1806

Im Verlauf der französischen Revolution und während der napoleonischen Herrschaft über Europa verkleinerte sich das Territorium des Kirchenstaats zunehmend. Die Städte Bologna und Ferrara wurden schon im Ersten Koalitionskrieg 1796 ausgegliedert und bildeten zusammen mit dem Herzogtum Modena zuerst die neu gegründete Cispadanische Republik, 1797 einen Teil der Cisalpinischen Republik (ab 1802 Italienische Republik und ab 1805 Königreich Italien). 1798 wurde in Rom die Römische Republik ausgerufen, die aber schon im Herbst 1799 im Zweiten Koalitionskrieg unterging. Papst Pius VI. (1774–1799) starb jedoch als Gefangener der Revolution in Südfrankreich, sein Nachfolger Pius VII. (1800–1823) konnte nicht wie üblich in Rom, sondern musste unter österreichischem Schutz in Venedig gewählt werden. Allerdings erreichte Pius VII. bald einen politischen Ausgleich mit Napoleon, der auch zur Wiederherstellung des Kirchenstaates 1801 führte. Dieser Kirchenstaat sicherte seinen Fortbestand vor allem durch das Konkordat mit Napoléon Bonaparte vom 15. Juli 1801. Höhepunkt dieser Ausgleichsphase war die Kaiserkrönung Napoleons in Anwesenheit des Papstes in Paris Ende 1804.

Die Verweigerung eines Bündnisses gegen Großbritannien durch den Papst führte jedoch wenige Jahre später zum Konflikt mit dem französischen Kaiser. Im November 1807 rückten wiederum französische Streitkräfte in den Kirchenstaat ein. Es kam zur Besetzung Roms durch französische Truppen (Februar 1808). Am 7. Mai 1809 erklärte Napoléon Bonaparte in Wien, dass Papst Pius VII. als weltlicher Herrscher aufgehört habe zu regieren, was faktisch die Annexion des Gebietes bedeutete. Förmlich regelte sein Dekret vom 17. Mai die Eingliederung.[1] Am 10. Juni 1809 fand die Vereinigung des säkularisierten Kirchenstaats mit dem französischen Kaiserreich (Departements Tiber und Trasimenus) bzw. mit dem napoleonischen Königreich Italien (Provinzen Urbino, Ancona, Macerata) statt. Nur die geistliche Macht wurde dem Papst gelassen. Da Pius VII. gegen diese Beschlüsse protestierte und am 10. Juni über jeden, der zu ihrer Ausführung mitwirken würde, den Bann aussprach, drang in der Nacht des 6. Juli der französische General Radel gewaltsam in den Quirinalspalast ein, verhaftete das Kirchenoberhaupt und brachte ihn mit seinem Staatssekretär, den Kardinal Pacca, erst nach Grenoble, dann nach Savona. Der Papst wurde gefangen gesetzt und im Jahr 1812 in Fontainebleau in Frankreich interniert.

Kirchenstaat nach 1815

Erst nach dem Sturz Napoleons 1814 konnte der Papst nach Rom zurückkehren; 1815 wurde Europa auf dem Wiener Kongress im Sinne der Restauration neu geordnet und dabei der Kirchenstaat in seinen Grenzen von 1797 – also unter Verzicht auf die früheren südfranzösischen Exklaven – wieder eingerichtet. In der Folgezeit besaß der Kirchenstaat in der gebildeten europäischen Öffentlichkeit – namentlich nach dem Tode Pius' VII. 1823 – einen denkbar schlechten Ruf als Hort von Misswirtschaft, Reaktion und Unterdrückung. Dies änderte sich kurzfristig unter dem anfänglich liberalen Papst Pius IX. (1846–1878), dem letzten Herrscher des Kirchenstaates, der zunächst zu einem Idol der italienischen Liberalen und Nationalisten des Risorgimento, der italienischen Einigungsbewegung, wurde, jedoch deren hochgespannte Erwartungen schon bald nicht mehr erfüllen konnte. Daraufhin kam es im Zuge der europäischen Revolutionen von 1848/49 (vgl. Märzrevolution und Februarrevolution 1848) auch in Rom zur Revolution, der Papst musste fliehen, am 9. Februar 1849 wurde im Kirchenstaat die Republik ausgerufen (vgl. Römische Republik (1849)). Doch noch im selben Jahre wurde durch militärische Intervention Frankreichs und Spaniens der Kirchenstaat wiederhergestellt. Seither verfolgte Pius IX. einen reaktionären, an der Politik Österreichs angelehnten Kurs. Diese Schutzmacht ging jedoch durch die Kriegsniederlage Österreichs gegen Frankreich und Sardinien-Piemont 1859 verloren, und da Frankreich lediglich die Region Latium um Rom herum militärisch abzusichern bereit war, schloss sich der Rest des bisherigen Kirchenstaates 1860 dem neuen Königreich Italien an. Italienische Nationalisten um Garibaldi versuchten 1867, auch Rom im Handstreich zu erobern, was jedoch am Widerstand päpstlicher und französischer Truppen scheiterte. Als Frankreich seine seit 1849 im Kirchenstaat stationierten Schutztruppen aufgrund des Beginns des Krieges gegen Preußen 1870 aus Rom abzog, marschierte italienisches Militär fast kampflos im Kirchenstaat ein, entmachtete den Papst politisch und proklamierte wenig später Rom zur Hauptstadt Italiens.

Die „Römische Frage“ nach der Stellung des Papstes und seines Verhältnisses zu Italien wurde erst 1929 unter Mussolini in den Lateranverträgen geklärt. Darin beschränkt sich das weltliche Territorium der römischen Kirche auf die Vatikanstadt. Dem Vatikan als Nachfolger des Kirchenstaates wurde volle Souveränität zugesichert und ein internationaler Status, der dem einer eigenständigen Nation gleichkommt.

Staatsform

Der Kirchenstaat als politische Einheit sollte vor allem die Unabhängigkeit des mit absolutistischer Macht regierenden Papstes sichern. Da dieser vom Kardinalskollegium gewählt wurde, handelte es sich formal um eine Wahlmonarchie.

Verwaltung und Organisation

In den verschiedenen Städten und Provinzen des Kirchenstaates wurde der Papst durch den jeweiligen Bischof als Gouverneur vertreten. Generell war es bis kurz vor Ende des Kirchenstaates nur Geistlichen möglich, eine Position innerhalb der Regierung und Verwaltung des Kirchenstaates zu erlangen.

Literatur

  • O. Guyotjeannin: Dictionnaire historique de la papauté, (Hrsg.) Philippe Levillain, Fayard, Paris, 2003 (ISBN 2-213-618577) ;
  • N. Huyghebaert: « Une légende de fondation : le Constitutum Constantini », Le Moyen Âge, 85 (1979).

Einzelnachweise

  1. http://www.retrobibliothek.de/retrobib/seite.html?id=131753

Siehe auch

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