Altstädte von Stralsund und Wismar

Historische Altstädte Stralsund und Wismar ist der Name eines am 27. Juni 2002 von der UNESCO in die „Liste des Welterbes“ aufgenommenen Kulturgutes in Deutschland.

Das zum Welterbe erklärte Gebiet umfasst Teile der Hansestädte Stralsund und Wismar in Mecklenburg-Vorpommern, die in ihrer Einzigartigkeit das Erbe der Hanse bewahren.

Die UNESCO-Welterbeliste

Die „Liste des Welterbes“ der UNESCO beinhaltet weltweit Kultur- und Naturgüter, welche von so außerordentlicher Bedeutung sind, dass ihr Untergang ein unersetzlicher Verlust für die gesamte Menschheit wäre.

Aus den Erfahrungen bei der Rettung der Pharaonenstatuen von Abu Simbel und der Erkenntnis, dass Kulturwerke nicht Einzelnen, sondern allen gehören, beschloss die UNESCO im Jahr 1972 die „Internationale Konvention für das Kultur- und Naturerbe der Menschheit“. Die Konvention geht davon aus, dass für den Schutz von bedeutsamen Kultur- und Naturgütern nicht allein der Staat verantwortlich ist, auf dessen Territorium sie sich befinden, sondern dass die Verantwortung der gesamten Menschheit obliegt.

1976 trat die Bundesrepublik Deutschland und 1979 die Deutsche Demokratische Republik der Welterbekonvention bei. Bis heute sind 156 Staaten dieser Konvention beigetreten.

Die Staaten verpflichten sich damit zu ständigen Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen für ihre in die Liste aufgenommenen Kultur- und Naturgüter. Die anderen der Konvention beigetretenen Staaten wiederum tragen ihr Möglichstes zum Schutz dieser Welterbestätten bei.

Den in die Liste aufgenommenen Kultur- und Naturerbestätten bringt diese Aufnahme außer einer besonderen Verpflichtung zum Schutz und entsprechender Maßnahmen auch eine erhöhte Aufmerksamkeit, einen höheren Bekanntheitsgrad und damit verbunden nicht zuletzt zumeist auch eine Steigerung der Besucherzahlen.

Über die Aufnahme entscheidet das UNESCO-Welterbekomitee. Diesem gehören 21 Vertreter an, die von den Mitgliedsstaaten der Welterbekonvention für jeweils sechs Jahre bestimmt sind. Das Komitee fordert von den Kandidaten für die Liste die Erfüllung bestimmter Kriterien sowie ausführliche Begründungen und Analysen. Bestandteile eines Antrages sind zudem ein langfristiges Konzept für den Schutz und den Erhalt des Kultur- oder Naturgutes sowie ein Konzept zur Überwachung des Erhaltungszustandes der Stätte.

Auf der Liste sind derzeit 827 Kultur- und Naturerbestätten in 137 Staaten erfasst. Der Dom zu Aachen war 1978 die erste Welterbestätte in Deutschland. Die erste Welterbestätte aus dem Bereich der deutschen Hansestädte war 1987 (teilweise) die Altstadt Lübecks.

Geschichte des Denkmalschutzes in Stralsund und Wismar

Sowohl Stralsund als auch Wismar gehörten zum mittelalterlichen Handelsbund der Hanse. Sie erlebten im 14. Jahrhundert ihre Blütezeit. Über die Jahrhunderte blieben viele Bauten erhalten.

In beiden Städten galt über 600 Jahre das Lübecker Baurecht, die Bestandteil des lübischen Stadtrechts waren. Grundgedanke war der Brandschutz; Holzbauten sollten durch solche aus Backstein abgelöst werden. So war Stralsund in seinen Anfangsjahren zweimal einer Feuersbrunst zum Opfer gefallen. Neubauten durften nur auf den Grundmauern, den Brandmauern der zuvor dort befindlichen Häuser entstehen.

Das lübische Baurecht sah seit dem 13. Jahrhundert zudem vor, dass Straßen und Grundstücken durch eine Fluchtlinie ihr Verlauf bzw. ihre Begrenzung vorgegeben war. Dabei durften auch keine baulichen Neuerungen vorgenommen werden, die vom zuvor Vorhandenen grob abwichen. Noch heute sind daher in den Straßen der beiden Altstädte diese Baufluchten anzutreffen. Zumeist verliefen allerdings die Straßen aufgrund natürlicher Gegebenheiten etwas gekrümmt. Ganz besonders die „Neustadt“ Stralsunds um den Neuen Markt herum dagegen weist lange, gerade Straßen und nahezu rechtwinklige Kreuzungen auf. Die Parzellenstruktur ist besonders aus der Vogelperspektive gut zu erkennen.

Blick von der Stralsunder Marienkirche auf die Altstadt mit St. Nikolai und St. Jakobi

Im Zweiten Weltkrieg wurde Wismar mehrfach von Bombern angegriffen und dabei 10-15% der Wohnbebauung in der Altstadt und die Kirchen St. Marien und St. Georg beschädigt. In Stralsund wurden beim Bombenangriff am 6. Oktober 1944 ca. 15% der historischen Bausubstanz zerstört. Baulücken blieben zurück.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die finanziellen Mittel für die Sanierung alter Gebäude in der DDR streng begrenzt. Private Investitionen in den Erhalt der Gebäude waren nahezu unmöglich. Nur wenig konnte daher erneuert werden. Trotz der Finanznot wurden Schäden an den Gebäuden bis Mitte der 1950er Jahre weitgehend beseitigt und einige Lückenbebauungen errichtet, wobei die Form in etwa der Tradition der Backsteingotik folgte. Die begrenzten Mittel führten jedoch zum starken Verfall der Bausubstanz und zu einigen Abrissen.

Das beschädigte Semlower Tor in Stralsund wurde am 29. Juni 1960 gesprengt. In Wismar wurde in den 1950er Jahren die Georgenkirche teilweise wiederaufgebaut; 1960 allerdings das Schiff der Marienkirche gesprengt.

Nichtsdestotrotz wurde die Altstadt Stralsund 1962 zum Flächendenkmal erklärt und 1968 in die Bezirksdenkmalliste des Bezirkes Rostock aufgenommen. Die Altstadt Wismar wurde 1986 zum Flächendenkmal erklärt.

Seit Mitte der 1970er Jahre wurden in beiden Städten denkmalpflegerische Arbeiten begonnen. In Stralsund waren ab den 1980er Jahren vornehmlich polnische Spezialfirmen mit der Sanierung einiger Bauten beauftragt; der polnische Handwerksbetrieb Denkmalpflege (PKZ) aus Szczecin war vom polnischen Staat als Ausgleich für Staatsschulden gegenüber der DDR eingesetzt worden. Diese waren u.a. an der Sicherung und Erhaltung der Reste der Stadtmauer beteiligt.

Wasserkunst in Wismar

Beispiele für Sanierungen zu DDR-Zeiten sind u.a.:

  • das Commandantenhus in Stralsund (1960er Jahre),
  • das Hospital zum Heiligen Geist in Wismar (1964 bis 1978),
  • das Johanniskloster Stralsund (1950er bis 1960er Jahre),
  • das Schnabbelhaus in Wismar (1970er Jahre) und
  • die Wasserkunst in Wismar.

Neben der Anerkennung Stralsunds als Flächendenkmal gabe es auch schon zu DDR-Zeiten Bemühungen, die Stralsunder Altstadt in das Welterbe aufnehmen zu lassen. Der Alte Markt mit dem Rathaus und der Nikolaikirche sollten der erste Beitrag der DDR zum Welterbe werden. Aus finanziellen Gründen (die aus den sich ergebenden Verpflichtungen resultiert hätten) nahm man von diesen Plänen wieder Abstand.

Eine Studie der Berliner Bauakademie von 1989 sah für Stralsund ein Neubaugebiet in 14 von 66 Quartieren der historischen Altstadt vor. Die politische Wende 1989/1990 brachte diesen Plänen ein schnelles Ende. Am 1. Dezember 1989 wurde in der Stralsunder Bürgerschaft ein Abrissstopp für die gesamte Altstadt beschlossen.

1990 begann man in beiden Städten mit der Bestandsaufnahme und Planungen für eine umfassende Sicherung und Sanierung. Stralsund gehörte zu den fünf Modellstädten, die vom Bund in ein Förderprogramm aufgenommen wurden. In Wismar wurde u.a. die Georgenkrche zum Wiederaufbau vorgesehen.

Alle Neubebauungen werden seitdem von archäologischen Untersuchungen des Baugrundes durch das Landesamt für Bodendenkmalpflege begleitet.

1994 wurde den Städten Stralsund und Wismar beim Bundeswettbewerb zur Stadtsanierung eine Silber- und Goldplakette verliehen.

Der Antrag der historischen Altstädte Stralsund und Wismar

Die Bezeichnung und Reihenfolge der nachfolgenden Punkte richten sich am Welterbeantrag aus.

Angaben zum Standort

Der Name des Denkmals, das sich im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern in der Bundesrepublik Deutschland befindet, lautet „Historische Altstädte Stralsund und Wismar“. Stralsund und Wismar liegen direkt an der Ostseeküste. Die Koordinaten lauten 54°18' nördliche Breite und 13°5' östliche Länge für Stralsund und 53°53' nördliche Breite und 11°28' östliche Länge für Wismar.

Das Nominierungsgebiet umfasst 168 Hektar (ha), davon 80 ha in Stralsund und 88 in Wismar, die Pufferzone umfasst 448 ha, davon 340 in Stralsund und 108 in Wismar.

Beide Städte wurden im 13. Jahrhundert gegründet (Stralsund im Jahr 1234 und Wismar im Jahr 1229) und haben ihre Grundrissstruktur nahezu unverändert bewahrt. Damit zeigen sie die typische Anlage von Seehandelsstädten nach Lübischem Recht. Die erhaltene Bausubstanz zeugt von der großen politischen und wirtschaftlichen Bedeutung und dem Reichtum der beiden Städte im Mittelalter.

Der Antrag beruht darauf, dass sich beide Städte in ihrer Bedeutung ergänzen. Die Insellage Stralsunds, das neben Lübeck lange Zeit die bedeutendste Stadt im Ostseeraum war, betont den mittelalterlich geprägten Stadtkörper besonders. Wismar wiederum bildet durch die nahezu geschlossenen Straßenrandbebauung die einzige in dieser Größe und Geschlossenheit erhaltenen Hansestadt im Ostseeraum.

Besonders die Anlage der beiden Städten an reine Seehäfen stellt eine Besonderheit dar, wobei Wismars Hafenbecken weitgehend bewahrt wurde; die Anlage der Hafeninseln in Stralsund im 19. Jahrhundert unterbrach jedoch nie die Verbindung von Hafen und Stadt und die Öffnung der Stadtanlage zur See hin.

Vergleich mit anderen Hansestädten

Zum Welterbe gehören aus dem Bereich der Hanse die Städte Bergen, Hamburg, Krakow, Lübeck, Nowgorod, Riga, Tallinn, Thorun, Vilnius und Visby. Stralsund und Wismar gehörten neben Lübeck, Hamburg, Kiel, Lüneburg, Rostock und Greifswald zum so genannten „Wendischen Quartier“ der Hanse. Sie unterscheiden sich von den bereits vorher aufgenommenen Hansestädten des Wendischen Quartiers und der anderen Quartiere jedoch grundsätzlich, sodass die Aufnahme das Gesamtbild der Hansestädte ergänzt und vervollständigt.

So sind die Altstädte Stralsunds und Wismars in einem bessern Erhaltungszustand als die Lübecks, das im Zweiten Weltkrieg stärkere Schäden erlitten hat und daher auch nur in Teilbereichen in die Welterbeliste aufgenommen worden ist. Zwar waren auch Stralsund (beim Angriff am 6. Oktober 1944) und Wismar beschädigt worden, aber nicht so stark wie Lübeck. Zudem wurden in den beiden ostdeutschen Städten nach dem Krieg nicht derartige Neubebauungen mit teilweiser Zerstörung der Originalsubstanz vorgenommen wie in der Stadt an der Trave. Ein weitere Unterschied ist die unterschiedliche Zeit, die die Städte verkörpern,. Während Lübeck für die typische Seehandelsstadt des 13. Jahrhunderts repräsentativ ist, sind dies Stralsund und Wismar für das 14. Jahrhundert.

Im norwegischen Bergen ist nicht der Stadtkern, sondern das Quartier Bryggen zum Welterbe nominiert. Das Stadtbild Krakows unterscheidet sich schon hinsichtlich des Vorhandenseins von barocken Kirchen von denen Stralsunds und Wismars, auch ist Krakow kein Vertreter der Seehandelsstädte. Auch der Grundriss unterscheidet sich von dem Stralsunds und Wismars durch seine Zweiteilung. Nowgorods Bedeutung liegt nicht in der Gesamtanlage der Stadt, sondern in einzelnen Denkmälern. Rigas Bedeutung bezieht sich ebenfalls nicht auf den im Zweiten Weltkrieg stark beschädigten Stadtkern, sondern auf die Jugendstilbauten und Holzhäuser aus dem 19. Jahrhundert. Tallinn wurde überwiegend aus Kalkstein errichtet und besitzt eine zweigeteilten Grundriss des gut erhaltenen Stadtkerns. Das polnische Thorun ist ebenfalls eine Doppelstadt, was sie von Stralsund und Wismar grundlegend unterscheidet. Vilnius wiederum hatte seine Blütezeit erst im 15. Jahrhundert und ist vor allem wegen seiner zahlreichen Baustile in die Liste aufgenommen worden. Das gotländische Visby hatte seine herausragende Bedeutung für das Welterbe bereist vor Stralsund und Wismar, nämlich im 12. und 13. Jahrhundert. Auch ist in Visby hauptsächlich mit Kalkstein und nicht mit Backstein gebaut worden.

Erfüllung von Kriterien

Die historischen Altstädte von Stralsund und Wismar erfüllen die Kriterien II und IV der „operational guidelines“ der UNESCO.

Nikolaikirche und Rathaus in Stralsund

Kriterium II verlangt über einen bedeutenden Zeitraum den Austausch in den Bereichen Architektur, Stadtplanung und Kunst. Beide Städte hatten einen bedeutenden Einfluss auf den Austausch innerhalb Europas, sei es auf kulturellem, technischem, weltanschaulichem oder auch architektonischem Niveau. Sechs gotische Kathedralen aus Backstein belegen die berühmte wendische Sakralarchitektur und repräsentieren die typische Verschmelzung italienischer Bachsteinbaukunst mit dem Kathedralenbau Nordfrankreichs, der bald typisch für die Ostseeküste werden sollte. Die Stralsunder Nikolaikirche war Vorbild für die St.-Petri-Kirche in Malmö, die St.-Petri-Kirche in Riga und die Frauenkirche in Kopenhagen; zudem stand sie während der Bauzeit in einer ständigen Wechselwirkung mit der Lübecker Marienkirche. Das Rathaus Stralsund als einer der bedeutendsten Profanbauten der Backsteingotik war Vorbild für zahlreiche Bauten im Ostseeraum, die Schaufassade war Vorbild für die des Lübecker Rathauses. Der auch bauliche Aufschwung in Stralsund nach dem Friede von Stralsund 1370 machte die „Sundische Gotik“, die sich ab 1330 herausgebildet hatte, im gesamten Ostseeraum bekannt.

Die langjährige Zugehörigkeit zu Schweden im 17. und 18. Jahrhundert brachte den Städten eine neuerliche politische Bedeutung und enge Beziehungen zum Mutterland.

Kriterium IV verlangt herausragende Beispiele typischer architektonischer Ensemble, die einen bedeutenden Abschnitt der Menschheitsgeschichte aufzeigen. Sowohl in Stralsund als auch in Wismar ist der historische Stadtgrundriss nahezu unverändert erhalten. Die Parzellengliederung und die Backsteinbaueten sind die geforderten Beispiele für Seehandelsstädte in der Blütezeit der Hanse. Beide Städte bewahrten den Charakter der „Steinernen Stadt“, da sie stets nach Lübischem Baurecht bauten.

Authentizität

Stadtplan Stralsunds von 1628
Stadtplan Stralsunds von 1628

In beiden Städten sind der Stadtgrundriss mit dem Straßenbild und der Parzellierung der Bebauung, in Wismar zudem das Hafenbecken noch weitgehend authentisch erhalten. Beide Städte weisen eine organische Homogenität auch im Vorhandensein von Bauten aus verschiednen Epochen auf; nie wurde versucht, das Stadtbild wieder dem der Hansezeit anzupassen. Dass während der DDR-Zeit in beiden Städten finanzielle Mittel vor allem in den Bau neuer Wohnungen in Randgebieten und weniger in den Erhalt der historischen Substanz gesteckt wurde brachte zumindest den Vorteil, dass die originale Bausubstanz erhalten geblieben ist und nicht wie in vielen westdeutschen Städten diese Bausubstanz Neubauten weichen musste. Seit der politischen Wende 1989/1990 wird auch in Stralsund und Wismar zunehmend saniert, dabei wird allerdings streng auf die Denkmalpflege geachtet.

Die Umgebung von Stralsund und Wismar ist ebenfalls weitgehend authentisch geblieben. Natürlich hat sich an der Lage an der Ostsee nichts geändert; die dadurch gegebenen natürlichen Grenzen und die aus Verteidigungsgründen auferlegten Grenzen der ehemaligen Festungsstädte, die u.a. durch die Anlage von Teichen gebildet wurden, sind noch heute deutlich zu erkennen. Die Stralsunder Teiche sind bis heute erhalten geblieben; in Wismar ist in der Wallstraße noch immer die einstige Stadtgrenze zu erkennen.

Somit ist auch in beiden Städten die historische Altstadt noch heute die „Innenstadt“, der Stadtkern als solcher deutlich zu erkennen.

Antragstellung

Unabhängig voneinander wurden Mitte der 1990er Jahre mit Unterstützung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz Pläne für eine Aufnahme in das Welterbe in Stralsund und in Wismar gehegt. Nachdem beide Anträge bei der Kultusministerkonferenz vorlagen wurde dort entschieden, diese zu bündeln. Damit standen die beiden historischen Altstädte im Oktober 1998 zusammen auf dem siebten Platz der deutschen Vorschlagsliste. Gemeinsam wurde daraufhin der Welterbeantrag erarbeitet.

Der Antrag auf Aufnahme der historischen Altstädte Stralsund und Wismar in die UNESCO-Welterbeliste wurde im Dezember 2000 in englischer Sprache beim Welterbekomitee in Paris eingereicht. Die Abgabe erfolgte zu diesem Zeitpunkt, um die strengeren Kriterien der UNESCO, die ab Januar 2001 gelten sollten und bei der Aufnahme stärker auf eine paritätische Verteilung weltweit gerichtet waren, zu umgehen.

Entscheidung

Auf seiner Sitzung am 27. Juni 2002 im ungarischen Budapest entschied das Welterbekomitee, die historischen Altstädte Stralsund und Wismar in die Liste des UNESCO-Welterbes aufzunehmen.

Am 24. Mai 2003 übergab der Präsident des Welterbekomitees, Tamás Fejérdy, in der Wismarer Georgenkirche die Urkunde an Rosemarie Wilken, die Oberbürgermeisterin Wismars. Am 25. Mai 2003 folgte die entsprechende Zeremonie in der Stralsunder Marienkirche, wo Stralsunds Oberbürgermeister Harald Lastovka die Urkunde entgegennahm.

Eine bronzene Plakette, die im Buttergang des Stralsunder Rathauses hängt, zeugt heute von dieser bedeutenden Aufnahme, die zugleich Verpflichtung ist.

Gebiet des UNESCO-Weltkulturerbes

Innerhalb dieser festgelegten Gebiete befinden sich zahlreiche Einzeldenkmale, die allerdings nicht als Einzeldenkmal, sondern als Bestandteil der historischen Altstadt zum Weltkulturerbe auserwählt worden sind. Diese sind jedoch bereits jedes für sich bedeutsam und sollen im Folgenden exemplarisch aufgeführt werden:

Nominierungsgebiet

Das Nominierungsgebiet in Stralsund umfasst die durch die künstlich angelegten Teiche, den Strelasund und die im 19. Jahrhundert vorgelagerte Hafeninsel begrenzte Gebiet der Altstadtinsel, eine Fläche von 80 Hektar. Das Nominierungsgebiet in Wismar bildet die beinahe kreisförmige Altstadt mitsamt des im 13. Jahrhundert ausgebauten Wasserarms „Grube“ und dem Hafen. Die Eisenbahnstrecke im Norden, die Bundesstraße 105 im Ostenund ein kleinteilig bebautes Gebiet im Südwesten begrenzen das 88 Hektar große Gebiet.

Innerhalb dieser Gebiete befinden sich u.a. folgende Einzeldenkmale:

Stralsund, Marienkirche
Stralsund, Marienkirche
Alter Schwede in Wismar
  • Wismar:
    • Alter Schwede
    • Archdiakonatsgebäude
    • Georgenkirche
    • Reste des Dominikanerklosters
    • Reste des Franziskanerklosters
    • Fürstenhof
    • Hopfenmarkt
    • Hospital zum Heiligen Geist mit Spitalkirche
    • Marienkirche
    • Marktplatz mit Rathaus und Wasserkunst
    • Nikolaikirche
    • Schnabbelhaus
    • Wassertor
    • Wasserturm
    • Zeughaus von 1700
    • Ziegenmarkt
    • 1.754 Vorderhäuser, davon 194 Giebelhäuser

Pufferzone

Die Pufferzone in Stralsund umfasst 340 Hektar. Sie umschließt die Stadtteiche und den Stadtwald. Die Pufferzone in Wismar umfasst 108 Hektar und bildet einen Streifen um das Nominierungsgebiet.

Verpflichtungen

Um als Bestandteil des Welterbes der Menschheit auch zum Erhalt und Schutz von anderen Kultur- und Naturgütern beizutragen, gründeten Stralsund und Wismar im April 2001 die Deutsche Stiftung Welterbe. Die Stiftung engagiert sich derzeit u.a. in Komi Forest (Russland), den Grotten von Dimba und Ngovo (Kongo) und in Viscri (Rumänien).

Öffentlichkeitsarbeit

Die Städte Stralsund und Wismar geben zusammen ein „UNESCO-Brief“ genanntes Informationsblatt heraus. In Stralsund wird seit Januar 2005 das Magazin „Welt-Kultur-Erbe“ publiziert. Ausstellungen zur Backsteingotik oder zu Sanierungsmaßnahmen und Präsentationen auf touristischen Messen sollen einem breiten Publikum den Gedanken des Welterbes nahe bringen und natürlich auch auf das Reiseziel aufmerksam machen.

Alljährlich werden zum „Tag des offenen Denkmals“ themenbezogene Führungen und Veranstaltungen durchgeführt. In Stralsund wird zudem seit 2004 die „Lange Nacht des offenen Denkmals“ veranstaltet.

Freunde und Förderer

  • Bürgerkomitee „Rettet die Altstadt Stralsund e.V.“ (gegründet am 24. Oktober 1991)
  • Bürgerinitiative Altstadt Wismar
  • Altstadtverein Wismar
  • Altstadtmanagement Stralsund e.V.
  • Deutsche Stiftung Welterbe

Literatur

  • “Die historischen Altstädte Stralsund und Wismar - Welterbeantrag“
  • Thorsten Albrecht, Gerd Giese und Hans-Joachim Hacker: “Weltkulturerbestädte Lübeck Wismar Stralsund“ (Hinstorff-Verlag, Rostock)
Commons: Stralsund – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien
Commons: Wismar – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien

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