„Fastensonntag“ – Versionsunterschied

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* '''Estomihi''' oder '''Quinquagesima''' (in der katholischen Kirche '''Quinquagesima''') (lat. ''quinquagesimus'', „fünfzigster“), noch etwa 50 Tage:<br />„Esto mihi in Deum protectorem, et in locum refugii, ut salvum me facias.“<br />(„Sei mir ein schützender Fels, eine feste Burg, die mich rettet.“, {{B|Ps|31|3}})
* '''Estomihi''' oder '''Quinquagesima''' (in der katholischen Kirche '''Quinquagesima''') (lat. ''quinquagesimus'', „fünfzigster“), noch etwa 50 Tage:<br />„Esto mihi in Deum protectorem, et in locum refugii, ut salvum me facias.“<br />(„Sei mir ein schützender Fels, eine feste Burg, die mich rettet.“, {{B|Ps|31|3}})


Im Rahmen der [[Perikopenrevision]] beschloss die [[Evangelische Kirche in Deutschland]] im November 2017 eine Verlängerung der Vorfastenzeit um zwei Sonntage, die als vierter und fünfter Sonntag vor der Passionszeit bezeichnet werden, allerdings nur in Jahren mit spätem Ostertermin begangen werden. Das Prinzip ist, den Wechsel von der [[Erscheinung des Herrn|Epihaniaszeit]] zur Vorfastenzeit auf einen festen Termin zu legen: „Es gibt nun stabil vier Sonntage nach Epiphanias, deren letzter ungefähr mit dem 2.&nbsp;Februar ([[Darstellung des Herrn]]) zusammenfällt; darauf folgen bis zu fünf Sonntage vor der Passionszeit.“<ref>[https://www.ekd.de/s17_ratsbericht-2b-4-funktion-der-ekd-29974.htm ''Bericht des Rates der EKD, Teil B: 4.2 Revision der gottesdienstlichen Lesungen und Predigttexte''.] Evangelische Kirche in Deutschland, 4. Tagung der 12. Synode der EKD, 12.–15. November 2017, abgerufen am 5. Februar 2018.</ref> Damit kann also die Epiphaniaszeit entsprechend um zwei Sonntage kürzer sein, als es in bis dahin geltenden Ordnung der Fall war.<ref>[http://www.uek-online.de/uek2012/download/20140826_perikopenrevision.pdf ''Perikopenrevision: Entwurf zur Erprobung''.] [[Union Evangelischer Kirchen]], 23. Juli 2014, Seite 16, abgerufen am 5. Februar 2018 (pdf; 4,4&nbsp;MB).</ref> Nach der Neuordnung, die mit dem Kirchenjahrbeginn am Ersten Advent 2018 in Kraft tritt<ref>[https://www.ekd.de/generalsynode-beendet-30491.htm ''4. Tagung der 12. Generalsynode der VELKD beendet''.] Evangelische Kirche in Deutschland, 11. November 2017, abgerufen am 5. Februar 2018.</ref>, entfallen in Jahren mit sehr frühem [[Ostertermin]] auch weitere Sonntage der Vorfastenzeit<ref>[https://www.ekd.de/EKD-Texte/84112.html ''Perikopenrevision''.] [[Union Evangelischer Kirchen]], 24. Januar 2018, abgerufen am 5. Februar 2018.</ref>, in Extremfällen – zum Beispiel wenn Ostern am 22. März in einem Normaljahr und Invokavit am 8. Februar gefeiert wird – sogar alle.
Im Rahmen der [[Perikopenrevision]] beschloss die [[Evangelische Kirche in Deutschland]] im November 2017 eine Verlängerung der Vorfastenzeit um zwei Sonntage, die als vierter und fünfter Sonntag vor der Passionszeit bezeichnet werden, allerdings nur in Jahren mit spätem Ostertermin begangen werden. Das Prinzip ist, den Wechsel von der [[Erscheinung des Herrn|Epihaniaszeit]] zur Vorfastenzeit auf einen festen Termin zu legen: „Es gibt nun stabil vier Sonntage nach Epiphanias, deren letzter ungefähr mit dem 2.&nbsp;Februar ([[Darstellung des Herrn]]) zusammenfällt; darauf folgen bis zu fünf Sonntage vor der Passionszeit.“<ref>[https://www.ekd.de/s17_ratsbericht-2b-4-funktion-der-ekd-29974.htm ''Bericht des Rates der EKD, Teil B: 4.2 Revision der gottesdienstlichen Lesungen und Predigttexte''.] Evangelische Kirche in Deutschland, 4. Tagung der 12. Synode der EKD, 12.–15. November 2017, abgerufen am 5. Februar 2018.</ref> Damit kann also die Epiphaniaszeit entsprechend um zwei Sonntage kürzer sein, als es in bis dahin geltenden Ordnung der Fall war.<ref>[http://www.uek-online.de/uek2012/download/20140826_perikopenrevision.pdf ''Perikopenrevision: Entwurf zur Erprobung''.] [[Union Evangelischer Kirchen]], 23. Juli 2014, Seite 16, abgerufen am 5. Februar 2018 (pdf; 4,4&nbsp;MB).</ref> Nach der Neuordnung, die mit dem Kirchenjahrbeginn am Ersten Advent 2018 in Kraft trat<ref>[https://www.ekd.de/generalsynode-beendet-30491.htm ''4. Tagung der 12. Generalsynode der VELKD beendet''.] Evangelische Kirche in Deutschland, 11. November 2017, abgerufen am 5. Februar 2018.</ref>, entfallen in Jahren mit sehr frühem [[Ostertermin]] auch weitere Sonntage der Vorfastenzeit<ref>[https://www.ekd.de/EKD-Texte/84112.html ''Perikopenrevision''.] [[Union Evangelischer Kirchen]], 24. Januar 2018, abgerufen am 5. Februar 2018.</ref>, in Extremfällen – zum Beispiel wenn Ostern am 22. März in einem Normaljahr und Invokavit am 8. Februar gefeiert wird – sogar alle.


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Version vom 16. März 2019, 20:52 Uhr

Die Fastensonntage sind die Sonntage in der großen Fastenzeit (lat. Quadragesima). Diese wird in der katholischen Kirche auch als österliche Bußzeit, in der evangelischen Kirche als Passionszeit bezeichnet und umfasst vierzig Werktage zwischen Aschermittwoch und Ostern (lateinisch Quadragesima, „Vierzigster“). Sie ist eine Bußzeit, in welcher der Leiden Christi gedacht wird, und dient der Vorbereitung auf das Hochfest Ostern. Die Fasten- bzw. Passionszeit umfasst sechs Sonntage, die fünf Fastensonntage und den Palmsonntag.

Sonntage der Fastenzeit

Die Bezeichnungen der Sonntage sind nicht ganz einheitlich. Die lateinischen Namen sind in der evangelischen Kirche gebräuchlich, in der römisch-katholischen Kirche werden sie (mit Ausnahme von Laetare) etwas seltener benutzt. Sie leiten sich vom ersten Wort des Introitus (= Eröffnungsvers der heiligen Messe) ab.

Nummerierung (katholisch/evangelisch) Bezeichnung Introitus
1. Fastensonntag
1. Sonntag der Passionszeit
Invocabit, auch Invocavit Invocabit me, et ego exaudiam eum
„Wenn er mich anruft, dann will ich ihn erhören“
(Ps 91,15 EU)
2. Fastensonntag
2. Sonntag der Passionszeit
Reminiscere Reminiscere miserationum tuarum
„Denk an dein Erbarmen, Herr“
(Ps 25,6 EU)
3. Fastensonntag
3. Sonntag der Passionszeit
Oculi Oculi mei semper ad Dominum
„Meine Augen schauen stets auf den Herrn“
(Ps 25,15 EU)
4. Fastensonntag
4. Sonntag der Passionszeit
Laetare Laetare, Jerusalem
„Freue dich, Jerusalem“
(Jes 66,10 EU)
5. Fastensonntag
5. Sonntag der Passionszeit
Judica (in der katholischen Kirche auch als Passionssonntag bezeichnet) Judica me, Deus
„Richte mich, o Gott“
(Ps 43,1 EU)
Palmsonntag
6. Sonntag der Passionszeit
Palmarum, katholisch Dominica in Palmis de passione Domini (Palm- und Passionssonntag) Hosanna-Ruf, wegen Palmweihe und -prozession zu Beginn der Liturgie gibt es keinen Introitus. Ehemals (1962) zu Beginn der eigentlichen Messfeier:
Domine, ne longe facias
„Du aber, Herr, halte dich nicht fern“
(Ps 22,20.22 EU)

Eine Eselsbrücke zum Einprägen der Namen der sechs Sonntage der Fastenzeit ist der Satz „In rechter Ordnung lerne Jesu Passion“.

In der ordentlichen Form des römischen Ritus lautet der Introitus des zweiten Fastensonntags seit 1970 alternativ Tibi dixit cor meum, quaesivi vultum tuum. Faciem tuam, Domine, requiram, ne avertas faciem tuam a me. „Mein Herz denkt an dein Wort: Sucht mein Angesicht! Dein Angesicht, Herr, will ich suchen. Verbirg nicht dein Gesicht vor mir.“ (Ps 27,8–9 EU)[1]

In der Fastenzeit gibt es in der Liturgie kein Halleluja, und das Gloria wird nur an Festen und Hochfesten gesungen. Oft wird auch nicht mit vollem Geläut zum Gottesdienst gerufen, das Orgelspiel ist – außer am vierten Fastensonntag – nur als Begleitung des Gesangs erlaubt. Der Altar darf nur am Sonntag Laetare mit Blumen geschmückt werden. Die liturgische Farbe ist Violett. An Laetare können stattdessen, wie am dritten Adventssonntag (Gaudete), rosa Paramente verwendet werden. Das zum Rosa aufgehellte Violett weist gegen Ende der Bußzeiten auf die Freude des nahenden Osterfestes hin.

Mit dem Sonntag Invocavit sind in der evangelischen Theologie untrennbar die Invokavitpredigten Martin Luthers 1522 in Wittenberg sowie auf reformierter Seite das Wurstessen beim Zürcher Drucker Christoph Froschauer, das gleichfalls 1522 stattfand, verbunden.[2]

Sonntage der Vorpassionszeit bzw. Vorfastenzeit

Die Sonntage vor Aschermittwoch (bis 2018 drei, ab 2019 bis zu fünf) werden in der evangelischen Kirche als Vorpassionszeit bezeichnet. In der römisch-katholischen Kirche hieß diese Zeit bis zur Liturgiereform des Jahres 1968 Vorfastenzeit, seither gehören sie in der ordentlichen Form des römischen Ritus zur Zeit im Jahreskreis. Die liturgische Farbe ist in beiden Konfessionen Grün. In der außerordentlichen Form des römischen Ritus werden in der Vorfastenzeit weiterhin violette Paramente verwendet.

Die letzten drei Sonntage vor der Fasten- bzw. Passionszeit tragen die Namen

  • Circumdederunt oder Septuagesimae (in der katholischen Kirche Septuagesima) (lateinisch septuagesimus, „siebzigster“), 70. Tag vor dem Ende der Osterwoche, die mit dem Sonntag Quasimodogeniti zu Ende geht:
    „Circumdederunt me gemitus mortis“
    („Mich umfingen die Fesseln des Todes“, Ps 18,5 EU)
  • Exsurge oder Sexagesimae (in der katholischen Kirche Sexagesima) (lat. sexagesimus, „sechzigster“), noch etwa 60 Tage:
    „Exsurge, quare obdormis, Domine“
    („Wach auf! Warum schläfst du, Herr?“, Ps 44,24 EU)
  • Estomihi oder Quinquagesima (in der katholischen Kirche Quinquagesima) (lat. quinquagesimus, „fünfzigster“), noch etwa 50 Tage:
    „Esto mihi in Deum protectorem, et in locum refugii, ut salvum me facias.“
    („Sei mir ein schützender Fels, eine feste Burg, die mich rettet.“, Ps 31,3 EU)

Im Rahmen der Perikopenrevision beschloss die Evangelische Kirche in Deutschland im November 2017 eine Verlängerung der Vorfastenzeit um zwei Sonntage, die als vierter und fünfter Sonntag vor der Passionszeit bezeichnet werden, allerdings nur in Jahren mit spätem Ostertermin begangen werden. Das Prinzip ist, den Wechsel von der Epihaniaszeit zur Vorfastenzeit auf einen festen Termin zu legen: „Es gibt nun stabil vier Sonntage nach Epiphanias, deren letzter ungefähr mit dem 2. Februar (Darstellung des Herrn) zusammenfällt; darauf folgen bis zu fünf Sonntage vor der Passionszeit.“[3] Damit kann also die Epiphaniaszeit entsprechend um zwei Sonntage kürzer sein, als es in bis dahin geltenden Ordnung der Fall war.[4] Nach der Neuordnung, die mit dem Kirchenjahrbeginn am Ersten Advent 2018 in Kraft trat[5], entfallen in Jahren mit sehr frühem Ostertermin auch weitere Sonntage der Vorfastenzeit[6], in Extremfällen – zum Beispiel wenn Ostern am 22. März in einem Normaljahr und Invokavit am 8. Februar gefeiert wird – sogar alle.

Einzelnachweise

  1. Gotteslob. Ausgabe für das Erzbistum Köln. Nr. 803,13f.
  2. Matthias Reuter: Wurstessen – das Fastenbrechen 1522. Reformierte Kirche Kanton Zürch, abgerufen am 5. Februar 2018.
  3. Bericht des Rates der EKD, Teil B: 4.2 Revision der gottesdienstlichen Lesungen und Predigttexte. Evangelische Kirche in Deutschland, 4. Tagung der 12. Synode der EKD, 12.–15. November 2017, abgerufen am 5. Februar 2018.
  4. Perikopenrevision: Entwurf zur Erprobung. Union Evangelischer Kirchen, 23. Juli 2014, Seite 16, abgerufen am 5. Februar 2018 (pdf; 4,4 MB).
  5. 4. Tagung der 12. Generalsynode der VELKD beendet. Evangelische Kirche in Deutschland, 11. November 2017, abgerufen am 5. Februar 2018.
  6. Perikopenrevision. Union Evangelischer Kirchen, 24. Januar 2018, abgerufen am 5. Februar 2018.