„Diskussion:Michel Tabachnik“ – Versionsunterschied

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→‎Selbsttötung ist kein Straftatbestand: Täter des Tötungsdeliktes ist dann der Einfluss nehmende Hintermann,...
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@Mr. Froude: Zu schreiben, dass sich irgendwer wegen Selbstötung strafbar gemacht habe, ist schlicht Unfug. Ist gibt keinen solchen Straftatbestand und es wurde auch noch niemals in der Menschheitsgeschichte jemand angeklagt, der sich selbst getötet hat. Spar dir außerdem die Frechheit, meine Korrektur als Vandalismus zu bezeichnen. --[[Benutzer:Argonautika|Argonautika]] ([[Benutzer Diskussion:Argonautika|Diskussion]]) 12:45, 21. Jun. 2013 (CEST)
@Mr. Froude: Zu schreiben, dass sich irgendwer wegen Selbstötung strafbar gemacht habe, ist schlicht Unfug. Ist gibt keinen solchen Straftatbestand und es wurde auch noch niemals in der Menschheitsgeschichte jemand angeklagt, der sich selbst getötet hat. Spar dir außerdem die Frechheit, meine Korrektur als Vandalismus zu bezeichnen. --[[Benutzer:Argonautika|Argonautika]] ([[Benutzer Diskussion:Argonautika|Diskussion]]) 12:45, 21. Jun. 2013 (CEST)

:Da [http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Benutzer_Diskussion%3AArgonautika&diff=119384463&oldid=119358414 das] wohl nicht klar genug war: Vandalismus ist, wenn jemand wie Du quellbelegte Fakten löscht und in seiner Überschrift zeigt, dass er von Jura keine Ahnung hat, denn Verleitung eines Schuldunfähigen oder die „Anstiftung“ mittels einer [[Täuschung]] kann Tötung (des Suizidenten) in [[Mittelbare Täterschaft|mittelbarer Täterschaft]] ({{§|25|stgb|juris}} Abs. 1 Alt. 2 [[Strafgesetzbuch (Deutschland)|StGB]]) sein: Täter des Tötungsdeliktes ist dann der Einfluss nehmende Hintermann, da er das Geschehen durch sein Verhalten maßgeblich beherrscht. Ein Lehrbuchbeispiel für einen solchen Tatverlauf ist der [[Siriusfall]]. Da Du wie aufgezeigt keine Ahnung von Rechtswissenschaft hast und nicht weißt was in der Quelle steht, oder Du den von mir originalgetreu wiedergegebenen Quellinhalt zu ignorieren gedenkst, vielleicht weil Dir die Beweggründe der Staatsanwaltschaft in Grenoble nicht einleuchten kann das, wenn Du hier weiter EW führend vandalierst um Deinen lächerlichen POV zu etablieren, zu empfindlichen Sanktionen Deines Kontos führen.-[[Benutzer:Mr. Froude|Mr. Froude]] ([[Benutzer Diskussion:Mr. Froude|Diskussion]]) 15:14, 21. Jun. 2013 (CEST)

Version vom 21. Juni 2013, 15:14 Uhr

Selbsttötung ist kein Straftatbestand

@Mr. Froude: Zu schreiben, dass sich irgendwer wegen Selbstötung strafbar gemacht habe, ist schlicht Unfug. Ist gibt keinen solchen Straftatbestand und es wurde auch noch niemals in der Menschheitsgeschichte jemand angeklagt, der sich selbst getötet hat. Spar dir außerdem die Frechheit, meine Korrektur als Vandalismus zu bezeichnen. --Argonautika (Diskussion) 12:45, 21. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Da das wohl nicht klar genug war: Vandalismus ist, wenn jemand wie Du quellbelegte Fakten löscht und in seiner Überschrift zeigt, dass er von Jura keine Ahnung hat, denn Verleitung eines Schuldunfähigen oder die „Anstiftung“ mittels einer Täuschung kann Tötung (des Suizidenten) in mittelbarer Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB) sein: Täter des Tötungsdeliktes ist dann der Einfluss nehmende Hintermann, da er das Geschehen durch sein Verhalten maßgeblich beherrscht. Ein Lehrbuchbeispiel für einen solchen Tatverlauf ist der Siriusfall. Da Du wie aufgezeigt keine Ahnung von Rechtswissenschaft hast und nicht weißt was in der Quelle steht, oder Du den von mir originalgetreu wiedergegebenen Quellinhalt zu ignorieren gedenkst, vielleicht weil Dir die Beweggründe der Staatsanwaltschaft in Grenoble nicht einleuchten kann das, wenn Du hier weiter EW führend vandalierst um Deinen lächerlichen POV zu etablieren, zu empfindlichen Sanktionen Deines Kontos führen.-Mr. Froude (Diskussion) 15:14, 21. Jun. 2013 (CEST)Beantworten