Diskussion:Erna Wazinski

Im Artikel wird für den Richter Lerche angegeben er sei "nachweislich" an 54 Todesurteilen beteiligt gewesen. Folgt man der Fussnote 37, die auf einen Artikel in der Frankfurter Rundschau verweist, so findet sich dort die Angabe "15 Todesurteile". Was ist nun richtig?

-- 79.223.63.31 11:12, 23. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Danke für den Hinweis mit der Anzahl der Todesurteile. Habe gerade noch Mal nachgesehen und eine Quelle für 59 Todesurteile gefunden. Ist bereits im Artikel eingebaut. Die 2. FN (ex-Nr. 37) bezieht sich auf das Aktenzeichen. Brunswyk 16:02, 23. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Man sollte prüfen und erwähnen, falls das Todesurteil inzwischen durch das NS-Unrechtsurteileaufhebungsgesetz aufgehoben ist. Ansonsten sehr guter Artikel. -- 80.139.136.108 13:15, 23. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Vielleicht verstehe ich den Hinweis auf das NS-Unrechtsurteileaufhebungsgesetz falsch, aber das Todesurteil gegen Erna Wazinski wurde am 20. März 1991 aufgehoben. Was bisher aber NICHT geschehen ist, ist dass Sondergerichtsurteile bzw. die Arbeit sämtlicher Sondergerichte für nichtig erklärt wurden und die (noch lebenden) Richter, Staatsanwälte etc. für ihre damaligen Handlungen zur Rechenschaft gezogen worden sind. Brunswyk 16:07, 23. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Auf welcher Rechtsgrundlage sollte dies denn auch geschehen? Auf der einen Seite kann ja nicht immer wieder (zu Recht) darauf hin gewiesen werden, dass viele in der DDR ergangene Urteile aus moralischer Sicht zwar unfassbares Unrecht darstellen, jedoch sich am damaligen einschlägigen DDR-Recht orientierten und daher weder Richter noch Staatsanwälte belangt werden könnten - und auf der anderen Seite genau dies im Falle des NATIONALEN Sozialismus gefordert werden. Die fundamentalen Rechtsgrundsätze (z.B. nulla poena sine lege, Rückwirkungsverbot usw.) zeichnen sich eben dadurch aus, dass sie fundamental sind. So widerlich es in konkreten Fällen wie diesem es einem auch vorkommen mag - jedoch wäre alles andere im Grunde Faustrecht. MV --193.238.8.83 23:44, 23. Nov. 2009 (CET)Beantworten


Lesenswerter Artikel. Vielleicht wäre mal an eine Lesenswert-Kandidatur zu denken?--UAltmann 18:01, 27. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Kommt … will nur noch einige Details nachtragen und warte darauf, dass das OTRS-Team die Freigabe für das Portrait einträgt. Brunswyk 12:24, 28. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Kapitel 3: Quintessenz

Das Wesentliche in Kapitel 3 fehlt,scheint mir. Zu welchem Ergebnis kommt die Kommission in Bezug auf W. Lerches Agieren im Fall Wazinski? --Atomiccocktail 20:34, 20. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Ich finde nicht, dass da wirklich etwas „fehlt“, denn das „Ergebnis“ (wenn man es denn überhaupt so bezeichnen will) gehört eher in den Artikel zu Lerche bzw. zur Ev.-luth. Landeskirche Braunschweig. Im Artikel zu Erna Wazinski ist mE lediglich wichtig, dass es zu besagtem Bericht der historischen Kommission der Landeskirche gekommen ist. Interessanterweise kommt der Fall Wazinski im ganzen Bericht nur in Form von ganz wenigen Randnotizen vor (und die auch nur in Bezug auf Helmut Kramer) – nicht aber als Auslöser für den Bericht, geschweige denn mit direktem Bezug auf ihn. Auch die Tatsache, dass der Bericht lediglich die Jahre 1945–1950 behandelt, erscheint mir kein Zufall (TF meinerseits). Zu Lerches Sondergerichtsarbeit (Lerche war zum Zeitpunkt der Untersuchung schon fast 30 Jahre tot) hat die Landessynode nur eine butterweiche Erklärung abgegeben und damit war die Sache dann wohl auch für die erledigt. Tenor: Lerche (und Kollegen) konnte(n) unter den gegebenen Umständen gar nicht anders handeln … Hände gebunden, sozusagen … Sondergericht Braunschweig fällte vergleichsweise milde Urteile etc. pp. Lerche im (direkten) Zusammenhang mir dem Fall Wazinski war überhaupt nicht Gegenstand der Untersuchung (um nicht zu sagen der Verdrängung, aber das ist wieder meine TF). Gruß, Brunswyk 11:17, 21. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Wen dem so ist, und ich glaube Dir, dann gehört Kapitel 3 gar nicht in diesen Artikel. Denn der Bericht bringt ja offenbar gar nichts Erhellendes zum Fall. --Atomiccocktail 14:07, 21. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Das stimmt – einerseits … andererseits …: Für den Fall Erna Wazinski bringt der Bericht (retrospektiv) tatsächlich gar nichts (Neues) – sollte er ja aber auch nicht, denn der „Fall“ war ja nach der Verkündung des Freispruchs ad acta. Aber: Nur weil es das Wiederaufnahmeverfahren 1991 gab, sah sich die Landeskirche (aufgrund öffentlichen/politischen oder sonstigen Drucks ?) ja offensichtlich genötigt, so vorzugehen. Insofern ist es sinnvoll, ihn im Artikel zu erwähnen. Dass das „Ergebnis“ über eine Ergebnis wie beim Hornberger Schießen nicht hinaus ging, war ja – zumindest für die Öffentlichkeit 1991 – nicht von vorn herein erkennbar. Auch hier TF: Es wäre zu prüfen, ob das von Anfang an so geplant bzw. die Absicht der Initiatoren des Berichts bzw. der „Steuernden“ der historischen Kommission war. (Verschwörungstheorie lässt grüßen.) Brunswyk 14:22, 21. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Wenn Du zeigen kannst, dass die Diskussionen um Wazinski die Kommission ins Leben rief, dann mach das im Abschnitt 3 deutlich und arbeite heraus, dass im Bericht der Kommission selbst W bis auf wenige Erwähnungen kaum eine Rolle spielt. Im Moment versteht man in Kapitel 3 den Zusammenhang mit dem Lemma nicht. Finde ich jedenfalls. --Atomiccocktail 20:59, 21. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Hier mein Formulierungsvorschlag für den ersten Absatz des Kapitels 3 (zweiter Absatz unverändert): Für die Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig bekam der „Fall Erna Wazinski“ durch die Aufhebung des gegen sie ergangenen Todesurteils – und die Veröffentlichung des Ergebnisses des Wiederaufnahmeverfahrens – eine besondere Bedeutung: Der Vorsitzende Richter des Sondergerichts, Walter Lerche, der 1944 das Todesurteil gegen Wazinski gefällt hatte, bekleidete nach Kriegsende verschiedene kirchliche Ämter. Während der NS-Zeit war Lerche nachweislich an 59 Todesurteilen[1] des Sondergerichts Braunschweig beteiligt (Az: 39 KLs 703 (1 Sond) KLs 231/44)[2], danach war er zunächst Mitglied des Rechtsausschusses der Landeskirche, wurde 1951 zum Oberlandeskirchenrat befördert und hatte später das Amt des zweiten Präsidenten der Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands inne.


  1. Ludewig, Kuessner: „Es sei also jeder gewarnt“ – Das Sondergericht Braunschweig 1933–1945, S. 270
  2. Hingerichtete Frau rehabilitiert, In: Frankfurter Rundschau vom 22. März 1991, zitiert nach Forum Justizgeschichte e. V.

Gruß --Blösöf 11:52, 22. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Bin schon dabei, den Absatz etwas auszubauen. Brunswyk 11:55, 22. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Anführungszeichen

Kleine Bemerkung zum reichhaltigen Gebrauch von Anführungszeichen im Artikel und speziell bei "Volksschädling" in der Einleitung: Bei Letzterem sind sie vertretbar (wenngleich ich eher auf sie verzichten würde), aber um ein Zitat (wie im Editkommentar steht) handelt es sich jedenfalls nicht. Mit der Begründung müsste jeder fachsprachliche Begriff in Anführungszeichen stehen (zumindest wenn er außerhalb seines eigentlichen Anwendungsgebiets gebraucht wird). Es handelt sich schon um eine Distanzierung und damit eine Wertung. Wobei es im Artikel auch Anführungszeichen gibt, die man schlicht als Rechtschreibfehler (oder zumindest als Grenzfall eines solchen) betrachten muss, z.B. bei "Birkenhof". --84.151.39.200 12:16, 27. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Frage zur Mutter Wilhelmine

Sind die Lebensdaten der Mutter Wilhelmine Wazinski bekannt, insbesondere wann sie verstorben ist? Und was hat es mit dem Nachnamen Schittek auf sich, der in dieser Quelle genannt wird? Ergänzende Frage: sind ähnliche Fälle bekannt, in Braunschweig oder reichsweit? Gerald SchirmerPower 11:54, 4. Jan. 2010 (CET)Beantworten

  1. Geburtsdatum der Mutter: 18. Januar 1889 im Kreis Neidenburg (Protokoll der Aussage vom 26. Oktober 1944). Ich bin dabei, dass Todesdatum über Helmut Kramer heraus zu bekommen.
  2. Der Name „Schittek“ stammt offenbar aus Wilhelmines 1. Ehe. 1925, als Erna geboren wurde, war sie aber bereits geschieden (so bei Vögel, S. 1). Geburtsname der Mutter soll laut Schreiben des im Artikel zitierten Evers, Leiter des Jugendamtes Braunschweig, „Schmidewsky“ gewesen sein (so im „Reader“). Es gibt aber weitere davon (geringfügig) abweichende Schreibweisen (s. Artikel). Auch der Geburtsort Erna Wazinskis wird mehrfach falsch als „Ehlon“ angegeben – selbst noch 1991 im Freispruchsbeschluss.
  3. Ähnliche Fälle in Braunschweig oder reichsweit? Hans-Ulrich Ludewig, Dietrich Kuessner: „Es sei also jeder gewarnt“ – Das Sondergericht Braunschweig 1933–1945, In: Quellen und Forschungen zur Braunschweigischen Landesgeschichte, Band 36, Selbstverlag des Braunschweigischen Geschichtsvereins, Langenhagen 2000, ISBN 3-928009-17-6 ist voll davon. Allein Walter Lerche hat 59 Todesurteile auf dem Kerbholz. In der Hinrichtungsstätte Wolfenbüttel (s. Gedenkstätte Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel) wurden ungefähr 560 Personen getötet. Braunschweig war natürlich kein Einzelfall, s. Sondergericht. Da gibt es noch jede MENGE aufzuarbeiten. Brunswyk 18:42, 4. Jan. 2010 (CET)Beantworten

WP:KALP - Kandidaturdiskussion vom 17. Dezember 2009 bis 6. Januar 2010 - Ergebnis: Exzellent

Erna Wazinski war eine deutsche Rüstungsarbeiterin, die im Alter von 19 Jahren wegen „Plünderung“ nach dem Bombenangriff vom 15. Oktober 1944 auf Braunschweig von einer Nachbarin denunziert und vom Sondergericht Braunschweig auf Grundlage der am 5. September 1939 erlassenen Verordnung gegen Volksschädlinge als „Volksschädling“ zum Tode verurteilt wurde. Der Fall kam nach dem Krieg – über einen Zeitraum von 40 Jahren – mehrfach vor verschiedene deutsche Gerichte, doch wurde das Urteil der NS-Richter erst am 20. März 1991 durch das Landgericht Braunschweig aufgehoben …

Ein erschreckendes Beispiel eines NS-Justizmordes und ein schockierendes Beispiel vom Umgang mit bzw. von der (Nicht-)Aufarbeitung von NS-Justiz im Nachkriegsdeutschland. Brunswyk 17:13, 17. Dez. 2009 (CET)Beantworten

@Siechfred: Du kannst mir glauben, dass ich mich angesichts der Thematik seeeehr um Sachlichkeit und Neutralität bemüht habe. Das ist mir zugegebenermaßen an manchen Stellen äußerst schwer gefallen. Deshalb wäre ich Dir dankbar, wenn Du mir ein paar Passagen nennen könntest, die ich Deiner Meinung nach sachlicher darstellen müsste. Nebenbei bemerkt finde ich Hartmann Linges Hinweis (s. u.) sehr gelungen, dass in einem Fall wie diesem, (noch) mehr Sachlichkeit zu Zynismus führen würde. Damit spricht er mir aus der Seele. Gruß, Brunswyk 09:38, 19. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Das glaube ich Dir, und die Arbeit, die drinsteckt, und das Ergebnis rechtfertigen aus meiner Sicht die Kandidatur. Ich kann mein Votum nicht an konkreten Textpassagen oder Formulierungen festmachen, es ist einfach nur der Gesamteindruck, den der Artikel nach dem Lesen bei mir hinterlässt. Nix für ungut, aber für das Exz. fehlt aus meiner Sicht das letzte I-Tüpfelchen, auch wenn ich mit dieser Meinung wohl ziemlich allein dastehe ein lächelnder SmileyVorlage:Smiley/Wartung/smile  Gruß, SiechFred 19:31, 19. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Konkret fehlt dem zweiten Absatz der Einleitung nicht nur die Distanz, sondern die implizite Ansicht, derartige Urteile wären grundsätzlich nicht haltbar, ist POV (der bis vor einigen Jahren nichtmal Mainstream war; bis Anfang der 80er sind z.B. auch die Todesurteile gegen die Mitglieder der Weißen Rose (deren Fortgeltung der dortige Artikel gar nicht problematisiert) in formaler Hinsicht vehement verteidigt worden, obwohl der öffentliche Druck schon sehr stark geworden war). Außerdem ist die Darstellung auch falsch: Dass das Urteil (im Gegensatz zur Verurteilung an sich) nicht erst 1991 aufgehoben worden ist, steht weiter unten im Artikel selbst. Dass das Urteil "nicht für nichtig erklärt" worden ist, ist schon eine Fehlinterpretation der angegebenen Quelle (das "von vornherein" ist wesentlich) und stimmt auch ansonsten heute nicht mehr, nachdem der Fall unter das NS-AufhG von 1998 fällt (Anlage Nr. 32). --84.151.19.125 03:45, 26. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Danke für den Hinweis. Habe das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege jetzt in der Einleitung erwähnt. Brunswyk 10:37, 26. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Ist aber im Übrigen immer noch falsch und schreibt eher, was die Gerichte tun hätten sollen (POV), anstatt was sie getan haben. Ich änder es selber (etwas gestrafft, um die Einleitung nicht überzustrapazieren).
Die entfernten Anführungszeichen waren auch ein Beispiel für mangelnde Distanz: Die "Plünderung" ist bereits durch das "angebliche" relativiert; die doppelte Relativierung gibt der (hier grundsätzlich akzeptablen) Bewertung zu viel Nachdruck. Bei Begriffen wie "Volksschädling" läuft man zwar Gefahr, dass sowohl die Auszeichnung als auch die Nichtauszeichnung POV ist, aber hier ist im Zusammenhang ganz klar, dass der juristische Begriff gemeint ist, bei dem man die Angemessenheit der Wortwahl nicht kommentieren muss.
Zum möglichen Zynismus durch strikte Sachlichkeit: Wenn die Realität so ist, dann muss auch der Artikel zynisch sein. Eine Enzyklopädie darf auf die zu erwartende Gefühlslage der Leser nur äußerst beschränkt Rücksicht nehmen. --84.151.33.139 14:33, 26. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Ich bin ja nicht gern der Spielverderber, aber wie sieht es bei Zitaten und Abbildungen mit den Urheberrechten aus? 70 Jahre pma sind noch nicht erreicht und ich bin nicht so wirklich davon überzeugt, dass nicht-amtliche Schreiben wie etwa das Gnadengesuch oder der Abschiedsbrief keine Schöpfungshöhe erreichen. Kann das jemand qualifiziert beurteilen? Viele Grüße, —mnh·· 13:30, 19. Dez. 2009 (CET)Beantworten
s. hier. Brunswyk 13:38, 19. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Ah, danke. Dann ist das ja schon erledigt. (Nebenbei erwähnt sehr feiner Artikel, ich traue mir in dem Bereich allerdings nicht zu, zwischen lesenswert und exzellent differenzieren zu können, daher kein Votum.) Viele Grüße, —mnh·· 13:46, 19. Dez. 2009 (CET)Beantworten
  • Exzellent Abwartend Ein hochinteressantes Thema und eine allgemein gute Aufbereitung. Ich bin derzeit aber dennoch abwartend, denn die Komposition des Artikels gefällt mir nicht: Von den vier Hauptkapiteln sind zwei (Kapitel 3 und 4) vom Umfang her sehr dünn. Eine Kernaussage kann ich in Kapitel 3 überdies noch nicht erkennen. Aus meiner Sicht müssten diese Schwächen jedoch rasch zu beheben sein. --Atomiccocktail 09:28, 22. Dez. 2009 (CET) Nach den Veränderungen Votum geändert. --Atomiccocktail 20:46, 23. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Habe in den zwei angeführten Abschnitten einige Ergänzungen vorgenommen und hoffe, dass diese konvenieren. Brunswyk 13:52, 22. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Unklar Gegenfrage: Was ist für Dich ein „Referenz-Mysterium“? Ich gehe mal davon aus, dass Du mir hier keine Manipulationen o. Ä. unterstellen möchtest. Brunswyk 09:15, 29. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Er hat eine Fußnote gelöscht, die auch an anderer Stelle verwendet wird, und damit einen Parserfehler [1] verursacht. Inhaltlich ist richtig, dass bei reinen Vermutungen die Quellenangabe als Fußnote nicht reicht, sondern dem Urheber die Aussage im eigentlichen Text zugeordnet werden muss. Bei den beiden anderen Stellen ist jedenfalls die Darstellung zu essayistisch. --84.151.14.225 12:19, 29. Dez. 2009 (CET)Beantworten
  • "Als Verdächtige gab sie jedoch Erna Wazinski an. Auslöser für die Nennung Erna Wazinskis als Verdächtige soll der Umstand gewesen sein, dass ein Bekannter der Nachbarin Erna Wazinski nachgestellt hatte und die Nachbarin deshalb auf die Beschuldigte nicht gut zu sprechen gewesen sei" - Das ist ein anonymes Gerücht. Wer sagt das gegenüber wem wann?
 Info:: Belegstelle ist (und war bereits seit vor der Kandidatur) im Text angegeben. Brunswyk 09:15, 29. Dez. 2009 (CET)Beantworten
  • "Als alle drei den Raum verließen – Erna wurde abgeführt –, sah Wiedehöft, dass sie ins Gesicht geschlagen worden sein musste: Ihre Lippen waren geschwollen, und ihre Nase blutete." - Die Aussage der Polizisten lautet dagegen wie? Wer hat die Verletzungen wo bezeugt?
 Info:: Belegstelle der Aussage des Zeugen Wiedehöft ist (und war bereits seit vor der Kandidatur) im Text angegeben – und wird zudem im Gerichtsbeschluss von 1991 genau so angegeben (letzte Seite). Darüber hinaus: Wen interessiert die (vorsätzliche Falsch-) Aussage der NS-Polizei? Ist sie „enzyklopädisch wertvoll“ und hilfreich? Brunswyk 09:15, 29. Dez. 2009 (CET)Beantworten
  • "Einer der Beamten sagte im Hinausgehen zu Wiedehöft, er solle so schnell wie möglich an die Front „verduften“." - Typisches "Kritiker sagen..." gefolgt von allgemeinem Entrüstungs-blabla. Selbst wenn klar wäre wer diese Aussage wo und wann bezeugt hat, ist sie enzyklopädisch völlig irrelevant, sondern dient nur dazu eine Indizienkette der eigenen Meinung und Vorurteile aufzubauen.
 Info:: Belegstelle der Aussage des Zeugen Wiedehöft ist (und war bereits seit vor der Kandidatur) im Text angegeben – und wird zudem im Gerichtsbeschluss von 1991 genau so angegeben (letzte Seite). Brunswyk 09:15, 29. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Jetzt habe ich keine Lust mehr weiterzulesen und keine Ahnung wie so viele Leute solch eine anonyme Gerüchteküche "exzellent" finden können. Daraus kann man einen schönen Zeitschriftenartikel machen aber noch sicher keinen guten Exzyklopädieartikel. --Gamma γ 22:13, 28. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Naja, unter einer genügend großen Anzahl von Dummerln muss ja statistisch ein G'scheiterl sein... --Reimmichl-212 00:29, 29. Dez. 2009 (CET)Beantworten
„...dient nur dazu eine Indizienkette der eigenen Meinung und Vorurteile [sic!] aufzubauen.“ Schon bemerkenswert, wenn jemand im Zusammenhang mit der Betrachtung der Verbrechen der Nazi-Justiz von „Vorurteilen“ dieser gegenüber spricht... Charmanten Tag noch, Hartmann Linge 12:37, 29. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Gerade wenn das Urteil letztlich eindeutig ist, gibt es doch keinen Grund, Vorurteile zu erzeugen. Wenn es dagegen als essenziell angesehn wird, dass der minderintelligente Leser mit unsauberen Methoden zur richtigen Schlussfolgerung gebracht wird, wär dieser Artikel bei den Löschkandidaten besser aufgehoben, weil sich dann aus diesem Lemma grundsätzlich kein brauchbarer Artikel machen lässt. --84.151.14.225 13:29, 29. Dez. 2009 (CET)Beantworten
"...allgemeines Entrüstungs-blabla..." beim einen, "...unsaubere Methoden..." beim anderen? Hör' ich da die Nachtigall im Gebüsch trapsen...? Diese Wortwahl macht bei einer Rezension nicht gerade guten Eindruck - aber jeder, wie er meint, dass er muss, --Reimmichl-212 14:09, 29. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Die Körperoberseite der Nachtigall ist heller und wärmer braun, die graue Unterseite ist eher gelbbräunlich, der Schwanz deutlicher rotbraun... *scnr* Hartmann Linge 14:19, 29. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Der Gesang der Nachtigall ist reich, wohltönend und laut und wird von Menschen als sehr angenehm und schön empfunden. Tjaja --Roll-Stone 23:02, 29. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Bezieht sich die "Wortwahl" auf deine oder meine Aussagen? Für letzteren Fall bitte ich zu erläutern, wie ich dann überhaupt noch Kritik äußern kann. Sie war ja auch oben konkretisiert; hier im Subthread stehen offenbar ohnehin nur noch die Probleme der Rezensenten untereinander zur Debatte. --84.151.14.225 14:53, 29. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Nachdem ich nur zitiert habe, tu ich mir's mit der Beantwortung der Frage sehr leicht - sollten aber die "Dummerln" und "G'scheiterln" von weiter oben gemeint sein, bin ich gern bereit, diese Passage umzuformulieren: "Es ist ein erhebendes Gefühl, ein Genie zu sein - und es als Einziger zu wissen!" PROF.FRITZ RIHA, KABARETTIST, WIEN, Servus --Reimmichl-212 17:05, 29. Dez. 2009 (CET) PS.: Nachdem ich mit mir selber selten ein Problem habe, muss ich halt "untereinander" wählen...Beantworten
  • Abwartend Vorab: sehr gut gemachter Artikel, trotz des Themas sachlich und spannend zu lesen. Für mich also klar exzellent, wenn ich nicht noch über ein paar Kleinigkeiten gestolpert wäre:
    • Dem 1. Punkt von Gamma. Gerade weil die Stelle auch nicht 100% plausibel ist (eine falsche Verdächtigung trifft ins Schwarze?), sollte der Text noch klarer machen, auf welcher Basis das Gerücht aufgeführt wird. Wenn nicht bekannt ist, wer es damals in die Welt gesetzt hat, dann zumindest „Nach Angaben von Kuessner (?) soll...“ Bei den beiden anderen beiden Kritikpunkten von Gamma sehe ich allerdings keinen Grund, die Zeugenaussagen in Zweifel zu ziehen.
 Ok ergänzt bzw. umformuliert + ref Brunswyk 12:38, 30. Dez. 2009 (CET)Beantworten
    • wobei es mit „ungeheurem juristischen Aufwand“ eine Entschädigungsleistung verweigerte - auch hier sollte die zitierte Wertung zugeordnet werden (wobei es, nach Einschätzung Kramers (?), ...)
 Ok ergänzt bzw. umformuliert + ref Brunswyk 12:38, 30. Dez. 2009 (CET)Beantworten
    • Soweit war ich immer noch auf Exzellenz-Kurs, aber den folgenden Satz finde ich problematisch: Lerches Tätigkeit als Sonderrichter wurde geradezu exkulpiert, indem sie relativiert und die (eigentliche) Verantwortung vorgeschalteten Instanzen zugeschrieben wurde. Als Beleg wird nur die Primärquelle angegeben. M.E. geht dann so eine Wertung nicht. Wenn es Sekundärquellen gibt, die die Komission hier kritisieren, dann die bitte angeben, sonst muss man ihre Ergebnisse halt neutral zitieren. Ich würde das auch etwas präziser fassen (die Fußnote findet sich ja in google books): Die Komission wertete Lerches nachträgliches Ermittlungsgesuch als „Empfehlung, das Urteil im Gnadengesuch zu mildern“, worauf die Staatsanwaltschaft allerdings nicht eingegangen sei.
 Ok ergänzt bzw. umformuliert + ref Brunswyk 12:38, 30. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Wenn die drei Punkte noch geändert werden könnten, gäb's von meiner Seite ein klares exzellent. Viele Grüße! --Magiers 10:21, 30. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Danke für die Hinweise. Ich hoffe, die Überarbeitungen sind in Deinem Sinne. Gruß, Brunswyk 12:38, 30. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Prima! Insbesondere die Kommissionsergebnisse finde ich jetzt deutlich verbessert. Danke und wie angekündigt jetzt ohne Einschränkung Exzellent. Gruß --Magiers 12:57, 30. Dez. 2009 (CET)Beantworten
  • Magiers' berechtigte Einwände wurden abgearbeitet, der Krimskrams des POV-Trolls weiter oben diente wohl nur der Beschmutzung der Diskussionsseite dieses Artikels nach erfolgter Exzellent-Auszeichnung. Wieder mal ein toller BS-Artikel von BS. ;-) Gruß, Frisia Orientalis 13:53, 31. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Nachdem ich momentan keinen Nerv dafür hab, einen extensiveren Editwar zu führen, muss ich leider eine vertrauenswürdigere Person bitten, hinter mir herzuräumen und die beschmutzten Texte zu säubern. --84.151.14.162 15:36, 31. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Bitte nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Danke. Kann mir vorstellen, dass Benutzer:Frisia Orientalis jemand anderen meinte. Brunswyk 15:41, 31. Dez. 2009 (CET)Beantworten
  • Exzellent Ich habe den Artikel erst eben gelesen und aus meiner Sicht wird WP:NPOV erfüllt, wenngleich der Text natürlich einen beklemmenden Eindruck hinterlässt. Strukturell und auch stilistisch erscheint mir der Artikel sehr gut. Allen beteiligten Autoren an dieser Stelle vielen Dank für die Aufarbeitung solcher Einzelschicksale, die ein exemplarisches Licht auf die Rechtsprechung während des zweiten Weltkriegs und in der Nachkriegszeit werfen. Die Anregung, diesen Artikel zu einem geeigneten Jahrestag als AdT auszuwählen, unterstütze ich. --AFBorchert 11:03, 1. Jan. 2010 (CET)Beantworten
  • Exzellent - sauber klar und umfassend dargestellt - daß sich einem die Nackenhaare dabei zu Berge stellen liegt am Thema. Bei der eingebundenen Datei [[Datei:Erna Wazinski Brief an Mutter.jpg]] solltest Du ggf. nochmals die Schöpfungshöhe hinterfragen, oder diese ggf. (so schade es auch wäre) rausnehmen. Viele Grüße Redlinux···RM 01:53, 2. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Die 2D-Repro hat zweifelsfrei keine Schöpfungshöhe, das Formular ist amtlich und der restliche Inhalt zitierbar. Problematisch ist vielleicht die zusammenhangslose Transkription auf der Bildbeschreibungsseite anstatt im Artikel (übrigens bezweifle ich die Großschreibung der Anredepronomen im Original und das "einmal" ist dort korrekt getrennt). Ansonsten ist die klare Verletzung des Persönlichkeitsrechts sicher relevanter, aber das dürfte in diesem Fall gegenüber dem öffentlichen Interesse nachrangig sein. --84.151.21.166 12:48, 2. Jan. 2010 (CET)Beantworten
84.151.21.166, vielen Dank für die Hinweise, ich habe die Transkription entsprehend geändert. Gerald SchirmerPower 13:46, 2. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Exzellent Ein sehr sehr schwieriges Thema zu einem sehr sehr guten Artikel gemacht --Handtaschengrippe 22:53, 4. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Lesenswert. Ich teile Siechfreds Ansicht: in weiten Teilen zu distanzlos (um den Begriff „Tränendrüse“ zu vermeiden). Ansonsten aber sehr gut. --Q-ß 15:13, 5. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Die Argumente der kA-Stimme konnten einen gravierenden Mangel nicht nachvollziehbar begründen, die beiden Lesenswert-Stimmen bezüglich der Distanzlosigkeit wären für die zukünftige Entwicklung zu berücksichtigen, können aber angesichts der überaus zahlreichen und gut begründeten Exzellentstimmen nicht als gravierend überzeugen. Daher Exzellent - SDB 12:26, 6. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Der erste Satz

ist entschieden zu lang und zu gestopft. Hackt ihn klein! -- Silvicola Diskussion Silvicola 20:18, 7. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Mit dem Hackebeil... --93.129.119.164 20:58, 7. Sep. 2010 (CEST)Beantworten