Diskussion:EBay

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eBay vs. Ebay vs. EBay

Zur Benennung dieses Artikels fand am 30. April 2006 auf WP:FZW eine Diskussion statt, die ich zwecks besserer Wiederauffindbarkeit nach hier kopiert habe:

Ich finde es sehr irritierend, dass das Lemma Ebay heißt, aber im Artikel immer eBay geschrieben wird. Da der erste Buchstabe nicht klein geschrieben werden kann, wäre doch eigentlich EBay als Lemma besser. Oder übersehe ich da etwas? --87.78.144.12 16:36, 30. Apr 2006 (CEST)

Generell sollte das Ziel sein, den korrekten Namen zu verwenden. Da jedoch keine Artikelnamen mit kleingeschriebenen Anfangsbuchstaben erwünscht sind, muss dort zwangsläufig EBay verwendet werden. Unmittelbar am Artikelanfang wird auf diese "Hilfskonstruktion" hingewiesen und dann das richtige eBay verwendet. Ergebnis der Einschränkung beim Namen des Artikels kann ja schlecht die durchgehende Verwendung der falsch/ungünstig geschriebenen Bezeichnung sein. --Andreas ?! 17:07, 30. Apr 2006 (CEST)
und genau deshalb liegt der Artikel auf dem falschen Lemma. Hier wäre richtig, da war er früher mal http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=EBay&redirect=no --Steffen2 17:21, 30. Apr 2006 (CEST)
Ja, natürlich, da hab ich wohl geschlafen... --Andreas ?! 17:37, 30. Apr 2006 (CEST)
Unter Diskussion:EBay#Infos wurde das schon mal diskutiert; allerdings wohl ohne klares Ergebnis. Ich würde aber der Argumentation von 87.78.144.12 folgend nach EBay verschieben (mit Ebay als Redirect). --Andreas ?! 17:42, 30. Apr 2006 (CEST)
Der Duden schlägt für solche Fälle die Schreibweise "E-Bay" vor (vgl. [1]). --Pumbaa 19:38, 30. Apr 2006 (CEST)
Ohne Begründung der Dudenreaktion für solch eine Verhunzung des Namens kann ich sowas nur als völligen Quatsch bezeichnen. Die Firma heißt eBay und wird auch so geschrieben. Da das auch keine Gattung für Online-Auktionshäuser ist sondern ein Markenname, ist die Schreibweise mit Bindestrich auch nicht wirklich vertretbar. Ich würd sogar bezweifeln, dass eBay überhaupt ins Wörterbuch gehört oder stehen sonst auch Firmennamen drin? -- sebmol ? ! 20:29, 30. Apr 2006 (CEST)
Da gibts schon eine Begründung. Ich hab leider keinen Duden hier, aber ich meine mich dunkel an die Begründung für die Schreibweise von E-Mail zu erinnern. Insbesondere wird nun mal im Deutschen jeder Eigenname groß geschrieben, und Binnenmajuskel sind meist Erfindungen der Werbeindustrie. Korrekterweise sind sie aber unzulässig. Und genau da liegt m.E. auch die Begründung für die Aufnahme von eBay oder E-Bay ins Wörterbuch. Andererseits ist der Duden nicht verbindlich. --Pumbaa 20:57, 30. Apr 2006 (CEST)
Für E-Mail ist das auch noch verständlich, weil es ein allgemeiner Begriff für elektronische Kommunikation einer bestimmten Art ist. Das ist aber bei eBay auf jeden Fall nicht so oder wird der Begriff auch für andere Onlineauktionen benutzt? Mein deutscher Sprachgebrauch hat sich seit fünf Jahren nicht geändert, weil ich seitdem im Ausland lebe. Kann ja sein, dass sich die Benutzung von eBay für andere Dinge eingebürgerget hat. -- sebmol ? ! 21:21, 30. Apr 2006 (CEST)
:-) Für mich ist keine Frage, dass eBay innerhalb des Artikels so stehen bleiben sollte. Aber der Titel sollte so "unfalsch" wie möglich sein. Da würde sich E-Bay anbieten. Aber meinetwegen auch EBay. --Pumbaa 21:39, 30. Apr 2006 (CEST)
Und wer verschiebt den Artikel jetzt? --87.78.144.12 21:20, 30. Apr 2006 (CEST)
Ich habs jetzt mal nach EBay verschoben. Gegen E-Bay spricht (neben dem oben genannten Argument, dass EBay eben der korrekte Name nur mit -- nicht vermeidbarem -- großen Anfangsbuchstaben ist) meinesachtens, dass auf E-Bay kein einziger Artikel verweist, auf EBay dagegen schon eine ganze Reihe. --Andreas ?! 21:52, 30. Apr 2006 (CEST)
Und vielleicht dass, sofern möglich, das Lemma dem meistbenutzten oder meistbekannten Begriff entsprechen sollte. Deswegen ist Deutschland ja auch darunter zu finden, statt dem amtlichen (und eindeutig weniger benutzten) Bundesrepublik Deutschland. -- sebmol ? ! 21:55, 30. Apr 2006 (CEST)

--Andreas ?! 21:57, 30. Apr 2006 (CEST)

Sollte der Name nicht, glaubt man dem Logo, "ebaY" lauten? --kemner 01:15, 26. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Und laut WP:NK Ebay. Vergleiche auch Benutzer_Diskussion:AcE#ebay. --Grüße, Auke Creutz um 13:33, 26. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Ich bin immer irritiert, wenn ein Lexikon die Benutzung erschwert, in dem allgemein geltende Regeln der Rechtschreibung nicht beachtet werden. Und eine relativ elementare Grundregel der deutschen Sprache ist die Großschreibung des ersten Buchstabens von Substantiven. Hier heißt der Artikel "eBay" (mit großem B), die Überschrift der Diskussionsseite heißt aktuell "EBay" (mit zwei Großbuchsteben am Anfang), und das Firemlogo, welches auf der Artikelseite prangt, hat überhaupt keine Großbuchtaben am Anfang (es heißt entweder "ebay" oder "ebaY"). Ich habe bei Eigennamen großen Respekt vor den jeweiligen Personen oder auch Organisationen, Firmen etc. Aber was ist mit dem Respekt der Leute (möglicherweise in den Werbeabteilungen der Firmen), die unkonventionelle Rechtschreibungen verwenden, vor der Sprache und dem Sprachgebrauch der Bevölkerung? Jedenfalls plädiere ich in einer deutschsprachigen Enzyklopädie für eine einheitliche Schreibweise nach den deutschen Rechtschreibregeln, also "Ebay". (nicht signierter Beitrag von 91.58.184.1 (Diskussion) 11:02, 11. Aug. 2008 (CEST))Beantworten

Laut der deutschen Rechtschreibung wäre Ebay richtig und das scheinen auch die meisten Publikationen, usw. auch zu verwenden, vgl. Wortschatz der Universität Leipzig --87.78.22.4 16:10, 24. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Das Argument zählt noch immer. --87.78.23.6 16:36, 19. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Als Eigenname müssen wir das kleingeschriebene Substantiv „eBay“ akzeptieren, wenn sich das Unternehmen selbst so schreibt.

Gemäß § 53 und § 54 der deutschen Rechtschreibregeln [2] werden Überschriften und Satzanfänge außnahmslos großgeschrieben.

Als Folge aus beiden Feststellungen, kann das Lemma nur „EBay“ lauten. -- Henrik 12:34, 23. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Lemmas dürfen sehr wohl mit Kleinbuchstaben beginnen. Siehe c't, eMule, zLinux und noch viele mehr. Das Lemma "EBay" ist Quatsch: wenn wir uns an die Rechtschreibregeln halten wollten und deshalb das E groß schreiben wollten, müssten wir auch das B klein schreiben, da das selbe Rechtschreibregelwerk auch Binnenmajuskel ablehnt. Also entweder Rechtschreibregeln/Duden, also Ebay, oder Eigenschreibweise, also eBay, auch am Satzanfang. Außerdem stehen auch in gedruckten Lexika manche Stichwörter als Lemma klein geschrieben. Die Überschrift eines Artikels ist nämlich nochmal etwas anderes als ein Satzanfang. --androl ☖☗ 00:53, 1. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Zunächst möchte ich hier einmal klarstellen, dass Eigennamen für sich genommen nicht den Rechtschreibregeln unterliegen. So gibt es viele Familiennamen, die nicht mehr den heute geltenden Regeln entsprechen (allen voran Litfaß, dem wir das ß in Litfaßsäule zu verdanken haben). Genau aus dem Grund, aus dem man solche Namen unverändert lässt, dürfen wir auch eBay nicht den Regeln anpassen.

Eigennamen sind jedoch nicht unantastbar. Nach genau festgelegten Regeln können bzw. müssen sie in bestimmten Fällen angepasst werden. Dazu gehört, dass Bindestriche mehrteilige Eigennamen in Zusammensetzungen verbinden und eben auch, dass Eigennamen am Satzanfang und in Überschriften großgeschrieben werden. Das sind nun mal die Regeln, an die wir uns gemäß Wikipedia:Rechtschreibung zu halten haben, daran kannst du nichts ändern. -- Henrik 16:50, 8. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Am Satzanfang magst Du Recht haben (auch wenn mir bei Sätzen wie "Cm ist die Abkürzung für Zentimeter" graust). Besser wäre allerdings eine Formulierung wie "Das US-amerikanische Unternehmen eBay Inc. ist das weltgrößte Internetauktionshaus."
Was die sog. Überschrift betrifft, würde ich allerdings widersprechen. Nicht alles, was oben steht, ist deswegen gleich eine Überschrift. Z.B. schreibt der Duden selbst die Schlagworte im Seitenkopf natürlich auch nicht alle groß.
Zudem und vor allem ist die Zulässigkeit der Kleinschreibung von Lemmata eine bestehende Praxis in der Wikipedia und sollte auf keinen Fall ohne allgemeine Diskussion (das wird vermutlich nicht ohne Meinungsbild durchgehen) einseitig nur bei einzelnen Lemmata verändert werden.--Grip99 21:12, 8. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Außerdem: wenn es nur um den Satzanfang geht, lässt sich der fragliche Begriff durch geringes Umformulieren am Satzanfang vermeiden. -- · peter schmelzle · d · @ · 21:20, 8. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Meint ihr das wirklich ernst, das Lemma nicht als Überschrift der Artikels anzusehen? „Eine Überschrift ist im Allgemeinen die möglichst kurze, prägnante Bezeichnung für ein Werk oder einen Abschnitt.“ Das Lemma eines Wikipedia-Artikels entspricht somit eindeutig seiner Überschrift.

Es geht außerdem nicht nur um den Satzanfang, es geht um über 20 Satzanfänge. Da kann es wohl kaum eine Lösung sein, alle mit „Das US-amerikanische Unternehmen eBay Inc.“ zu beginnen.

Und was zitierte Wortformen, Einzelbuchstaben und dergleichen angeht (z. B. die km-Zahl, die pH-Wert-Bestimmung, der dass-Satz, die x-Achse, der i-Punkt (der Punkt auf dem kleinen i)), bin ich mir ziemlich sicher, dass es im Sinne der Regeln ist, diese unverändert zu lassen, auch wenn dies nur bei der Großschreibung der Substantive in § 55 so deutlich gesagt wird. Gerade in der Physik kann ein Buchstabe durch Großschreibung eine ganz andere Bedeutung bekommen und um Missverständnisse zu vermeiden, wird auch sonst immer eine Ausnahme gemacht. -- Henrik 18:23, 9. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Das ist weder ein Werk noch ein Abschnitt, sondern ein Seitentitel. Aber für gravierender halte ich wie erwähnt das Argument, dass die Frage hier in der Wikipedia einheitlich gehandhabt und nicht für jeden Artikel extra ausdiskutiert werden sollte. Deshalb ist diese Diskussionsseite hier in jedem Fall der falsche Platz für diesen Teil der Diskussion.
Was Du mit den Satzanfängen anstellst, ist mir persönlich relativ egal. Ich habe Dir ja insofern auch nicht widersprochen. Ich habe mich ohnehin bloß geäußert, weil ich auf Euren Streit aufmerksam geworden bin. Wenn Du allerdings selber einräumst (verstehe ich Dich da richtig?), dass Du auch am Satzanfang "i-Punkt" und "x-Achse" schreiben würdest, dann verstehe ich nicht, warum das bei "eBay" anders gehandhabt werden sollte. Denn das e ist "etymologisch" anscheinend auch ein separater Buchstabe, siehe [3].
20 Sätze umzuformulieren, mag zwar mühsam sein. Aber im Sinn einer Kompromissfindung, mit der dann hoffentlich alle leben können, wäre es immer noch besser als eine wochenlange Diskussion um Maximalforderungen.--Grip99 19:02, 9. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Der Artikel ist als geistige Schöpfung ein Werk, womit das Lemma als Überschrift oder Werkstitel, den § 53 wie Überschriften behandelt, anzusehen ist.

Bezüglich des i-Punktes hast du mich richtig verstanden, mit eBay ist das allerdings nicht zu vergleichen. Denn wenn eBay die Abkürzung für electronic buy ist, dann muss das Wort am Satzanfang großgeschrieben werden, weil auch electronic buy am Satzanfang großgeschrieben würde. -- Henrik 20:53, 9. Dez. 2009 (CET)Beantworten

km steht auch für Kilometer und müsste dann nach Deiner Theorie am Satzanfang auch groß geschrieben werden. Ebenso pH-Wert, da pondus oder potentia Hydrogenii. Im Übrigen wird der Duden nicht die urheberrechtliche Bewertung als Werk im Sinn gehabt haben, die Du Dir zielsicher aus dem Dutzend möglicher Interpretationen von Werk herausgesucht hast. Er wird wohl einfach wie umgangssprachlich die menschliche Tätigkeit oder genauer deren Ergebnis gemeint haben. Ich räume aber ein, dass die Beurteilung, ob ein (in der Wikipedia per se unfertiger) Artikel als Millionstel einer Enzyklopädie ein solches Ergebnis und damit hinreichend eigenständig für die Bezeichnung "Werk" ist, natürlich diskutabel ist.
Ich habe oben einen Kompromissvorschlag für die Satzanfänge gemacht, den Du umsetzen kannst, wenn Du willst. Wenn Du stattdessen lieber mit dem Kopf durch die Wand gehst und die Satzanfänge alle EBay schreibst, soll das auch nicht an mir scheitern, solange Du mit androl und peter schmelzle einig wirst. Aber wenn Du das Lemma auf EBay verschiebst bzw. verschieben lässt, ohne eine allgemeine Diskussion zu dieser Frage (etwa bei WP:NK) geführt zu haben, wird das mit Sicherheit zu Problemen führen.--Grip99 00:56, 10. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Ist in diesem Fall die Argumentation mit irgendeinem §53 wirklich zielführend und projektfördernd, wenn es Möglichkeiten zur Vermeidung des Zweifelsfalls gibt, die schneller angewandt sind als der betreffende Paragraph nachgeschlagen ist? ;) -- · peter schmelzle · d · @ · 11:46, 10. Dez. 2009 (CET)Beantworten

In Sachen kleingeschriebene Überschrift, bin ich bereit nachzugeben, wichtig ist mir jedoch, dass auf Wikipedia:Namenskonventionen festgelegt wird, dass Eigennamen im Lemma grundsätzlich unverändert verwendet werden sollten, damit Diskussionen wie diese nicht noch einmal geführt werden müssen.

Bezüglich der km-Zahl und des pH-Werts habe ich mich nicht klar ausgedrückt. Der bedeutende Unterschied zu eBay besteht in Wahrheit darin, dass eBay nicht als zitierte Wortform verwendet wird. Angesichts dessen wäre eine verständlichere Beschreibung meiner Rechtschreibgewohnheiten, dass ich nicht am Satzanfang großschriebe, wenn die Bedeutung des Wortes dadurch gefährdet wäre. Bis zu diesem Punkt ist Kleinschreibung am Satzanfang meiner Meinung nach im Sinne der Regeln.

Was alle anderen Satzanfänge betrifft, bin ich aber weiterhin der Meinung, dass diese in jedem Fall großgeschrieben werden sollten, da kleingeschriebene Satzanfänge den Lesefluss stören.

Ich habe daher wieder alle Satzanfänge großgeschrieben, wenn ihr die Großschreibung von eBay vermeiden möchtet, könnt ihr die Sätze gerne umformulieren, ich sehe darin keine Notwendigkeit. Ich hoffe, dass sich mit dieser Lösung alle zufriedengeben können. Gruß, Henrik 17:57, 10. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Die Frage wäre, ob eBay, was ja ein eingetragenes Warenzeichen ist, nicht doch als zitierte Wortform verwendet wird.
Von mir aus geht Deine Änderung aber wie gesagt trotzdem ok, solange keiner sich beschwert. Um die Diskussion bei WP:NK wirst Du Dich vermutlich selber kümmern.--Grip99 21:38, 10. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Ein bis zum 12. Mai 2010 laufendes Meinungsbild könnte Einfluss auf diesen Artikel haben. Bitte schaut mal rein. -- grap 09:54, 26. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Von der Idee der unverändert geschriebenen Eigennamen habe ich mich angesichts unleserlicher Schreibungen wie B.R.A.H.M.S inzwischen distanziert. Der Fall ist im Übrigen längst im Abschnitt 11.2 Abkürzungen und Eigennamen mit Abweichungen von den Regeln der Rechtschreibung der Namenskonventionen, der im Wikipedia:Meinungsbild/NK zur Schreibweise von Firmen und Marken gerade bestätigt wurde, geregelt.

Demnach muss die Groß- und Kleinschreibung an die Regeln der deutschen Rechtschreibung angepasst werden. Unveränderte Schreibung ist nur möglich, „wenn die unkonventionelle Schreibung eindeutig die üblichere Schreibung ist und diese den Lesefluss und Wortverbindungen nicht stört“. Wie bereits 87.78.22.4 feststellte, ist in deutschen Publikationen Ebay die häufigere Schreibweise (vgl. Wortschatz der Universität Leipzig). Auch sehe ich im kleinen Anfangsbuchstaben der Schreibweise eBay eine Störung des Leseflusses, weil der Leser Substantive mit großem Anfangsbuchstaben erwartet. Dass die Großschreibung von Substantiven den Lesefluss verbessert, ist sogar wissenschaftlich bewiesen (vgl. Deutsche Rechtschreibung#20. Jahrhundert, vorletzter Absatz).

WP:NK lässt uns also keine Wahl: Das Lemma muss Ebay lauten. -- Henrik 13:04, 13. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Ganz im Gegenteil: Die WP:NK lassen uns keine Wahl: Das Lemma muss eBay lauten. Begründungen:
  • Die NK sind Leitlinien, nach denen Artikel nötigenfalls (nicht) verschoben werden. Es besteht keine Not, eBay im Lemma als „Ebay“ zu bezeichnen.
  • Die NK lassen Kleinschreibung bei Eigennamen, die auch im Artikeltext kleingeschrieben werden, ausdrücklich zu. (Deshalb gibt es sinnvollerweise bereits zahlreiche Lemmata mit kleinem Anfangsbuchstaben, zB iTunes, eMule, zLinux). eBay wird im Artikeltext durchgehend (derzeit 151-mal) „eBay“ geschrieben.
  • Abgesehen davon sind die allgemeinen Rechtschreibregelungen auf Eigennamen, insbesondere auf Personen- und geographische Namen sowie auf Namen von Firmen und Markenartikeln und ganz besonders auf fremdsprachliche Eigennamen überhaupt nicht anwendbar. Die ganze NK-Eigennamen-Diskussion basiert auf der irrigen Annahme, man müsse und dürfe die allgemeinen Rechtschreibregelungen auf Eigennamen anwenden.
--Otto Knell 23:56, 26. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Hast Recht, aber Wiki-Realität ist nicht die Realität an sich. Hier die Realität, in dem Falle eBay abbilden zu wollen, heisst gegen Windmühlen anrennen. Da wird mit irgendwelchen WP:NK und sonstigem Innenperspektivkram argumentiert, um sich gegen die de-facto-Realität zu stellen. Da ist schon lange alles zu spät. eBay wird in Wikipedia eben ewig Ebay bleiben. -- · peter schmelzle · d · @ · 00:08, 27. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Ich geb die Hoffnung noch nicht auf. Schauen wir mal – vielleicht überzeugt meine Begründung. Wenn niemand meine Argumente widerlegt, werd ich die Verschiebung durchführen. (Es ist übrigens nur de.WP, die eBay im Lemma als „Ebay“ bezeichnet; en.WP hat nicht das geringste Problem mit dem Lemma „eBay“.) --Otto Knell 01:12, 27. Mär. 2011 (CET)Beantworten
"Realität abbilden" klingt immer gut und richtig. Aber wir stellen sie nicht bildlich dar, sondern in deutscher Sprache unter Verwendung der geltenden deutschen Rechtschreibung. Diese sieht, auch bei Eigennamen, offenbar keine typografischen Spielereien vor (Eigenname#Schreibung von Eigennamen). Firmen verwenden nun trotzdem lustige bunte, große und kleine Buchstaben. Das ist aber auch kein Problem, denn diese werden in der Wikipedia ja ebenfalls dargestellt, aber eben in Form des grafischen Logos und/oder dem Hinweis auf die hauseigene Schreibweise. --Nicor 12:54, 21. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Übrigens macht's der Duden wunderbar vor: Bildet seine Marke als "DUDEN" ab, schreibt aber in seinen Texten "Duden". --Nicor 13:00, 21. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Da ist aber ein deutlicher Unterschied. Bunte Buchstaben etc sind typischerweise im Logo zu finden. Dass wir das nicht abbilden, ist vollkommen klar. Es geht aber um die eigentliche Firmenbezeichnung. Das hier fragliche Unternehmen heisst "eBay". ("Die deutsche eBay GmbH hat ihren Sitz in Dreilinden bei Berlin. Der Stammsitz von eBay Inc. ist San José, Kalifornien."). Beim Duden steht zwar im Logo DUDEN, aber im Impressum steht eindeutig "Dudenverlag". Also bitte unterscheiden zwischen Darstellung im Logo und dem Firmennamen. --Alaska 10:16, 4. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Ergänzend: Auf handelsregister.de findet man für Deutschland 4 Eintragungen (darunter eBay International AG, Zweigniederlassung Deutschland, eingetragen beim Amtsgericht Potsdam HRB 16368), alle mit Sitz in Kleinmachnow (Brandenburg), und alle haben eBay und nicht Ebay im Namen. Wie es in Kalifornien aussieht, weiß ich jetzt allerdings nicht. Und allein maßgeblich ist es nach [4] ohnehin nicht. --Grip99 00:09, 5. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Danke, Gripweed! --Otto Knell (Diskussion) 01:05, 20. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Datenschutz

Dieses Thema vermisse ich bei diesem Artikel. Insbesondere der Austausch von Daten mit der Muttergesellschaft und die damit verbundenen Zugriffsmöglichkeiten durch US-Behörden einschließlich Speichern von Daten wären IMHO relevant. (nicht signierter Beitrag von 88.217.142.86 (Diskussion) 15:52, 15. Nov. 2011 (CET)) Beantworten

URLs in Infobox

...werden nicht richtig dargestellt. Mglw. ist die Infobox nicht für mehrere URLs pro Segment ausgelegt. Soll sich bitte mal ein Infobox-Spezi anschauen, ich bin nicht schlau draus geworden. -- · peter schmelzle · · d · @ · 21:58, 2. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Durch IP repariert, besten Dank. -- · peter schmelzle · · d · @ · 15:59, 3. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Geschädigter bei zu hohen Versandkosten

Also dem Käufer kann es eigentlich egal sein, wie sich der Preis aus Versandkosten und eigentlichen Kosten zusammensetzt. Im Wesentlichen geht es doch eigentlich darum, das Ebay keine Provision für die Versandkosten erhält. Wenn also jemand einen teueren Artikel für 1 euro Sofortkaufen reinstellt, und 50 euro Versand verlangt, dann zahlt er für einen euro Provision, weil in den Versandkosten der Preis der Ware enthalten ist, und das will Ebay verhindern. Ich will das jetzt nicht kritisieren, es ist ja das gute Recht von Ebay sich nicht übers Ohr hauen zu lassen, jedoch die Begründung, dass das auswirkungen auf den Käufer hat ist Unsinn. (nicht signierter Beitrag von 79.210.92.162 (Diskussion) 19:27, 19. Mai 2012 (CEST)) Beantworten

Abschnitt Geschäftsprozesse: Verkauf gegen Höchstgebot ist keine Vickreyauktion

Ich habe nirgendwo in den AGB derartiges gefunden. Auf der Hilfeseite von eBay findet man folgendes: "Sind Sie bei Angebotsende der Höchstbietende, haben Sie den Artikel zu Ihrem Gebotspreis gekauft und sind verpflichtet, den Artikel zu bezahlen."

http://pages.ebay.at/help/buy/formats.html#auction
http://pages.ebay.ch/help/buy/formats.html#auction
http://pages.ebay.de/help/buy/formats.html#auction 193.175.119.11 21:22, 20. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

...im Artikel Vickreyauktion steht auch nur äußerst vorsichtig, dass man Ebay-Auktionen als „Annäherung an Vickrey-Auktionen bezeichnen könne“. Nun mag es zwar Menschen geben, die das so sehen, so lange es aber keine Belege gibt, wäre der entsprechende Passus im Artikel vorsichtiger zu formulieren. -- · peter schmelzle · disk · art · pics · lit · @ · 00:28, 21. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Beleg habe ich keinen gesucht, aber es scheint mir (logischerweise) in der jetzt von mir entschärften Version zuzutreffen. --Grip99 00:40, 21. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Ich glaube, da liegt eine Begriffsverwirrung vor. Es gibt das sogenannte Maximalgebot, das man in den Bietagenten eingibt, und das dann automatisch zu immer neuen Geboten führt, sobald man überboten und das Maximalgebot noch nicht überschritten ist. Das Gebot, was dann am Ende von allen Agentengeboten (oder auch manuellen Geboten) das höchste war, heißt Höchstgebot, und es ist tatsächlich höchstens 50 Cent höher als das Zweitgebot. Der einzige Unterschied zur Vickrey-Auktion besteht also in diesen 50 Cent sowie in der Möglichkeit für den einzelnen Bieter sukzessive mehrere Gebote anstatt nur eines einzigen abzugeben. Ich habe die Formulierung etwas entschärft, das sollte dann reichen. --Grip99 00:40, 21. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Unterschiede internationaler Webauftritte

Wenn ich das nicht übersehen habe, fehlt hier komplett die Webseitengestaltung (inkl. Suchfunktionsweise, Sortierung usw) und insbesondere die Unterschiede zu den ausländischen eBay-Seiten, auf denen man ja in der Regel auch kaufen/bieten kann (im Prinzip deutschandlastig). Vor allem Produkt-Kategorien sind ja teils sehr unterschiedlich und stark länderspezifisch (dies betrifft ja auch die weltweite Suche auf der DE-Seite). Außerdem können deutsche Anbieter auch auf ausländischen Seiten anbieten. Ferner gibt es Besonderheiten, wie zB die Sprachauswahl in Belgien oder eine zeitgleiche Anzeige der Ergebnisse von eBay-Kleinanzeigen bei manchen ausländischen Seiten. Ich habe auch mal gelesen, dass eBay in Europa deutlich unbeliebter/weniger verbreitet sei als in den USA. Die meisten skandinavischen Seiten haben offenbar gar keine eigenen Angebote. Außerdem wird derzeit ein neues Design ausprobiert. Gab es früher noch mehr Unterschiede? Ich glaube, es gibt auch noch mehr Angebotsformate und Besonderheiten, wie Privatauktionen. Aber ich kenne jetzt auch nicht alles. Ich glaube, auch das Bewertungssystem ist nochmals anonymisiert worden, vielleicht auch nur in den USA. Beim Bieten sieht man nicht mehr den Namen mit Sternchen und der Anzahl der Bewertungen. Anhand der Anzahl könnte man ja später bei der Beurteilung den Käufer erkennen. Ich halte das alles für wichtig, das sollte mal ein Profi mit Belegen überarbeiten. --Kungfuman (Diskussion) 14:15, 27. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Manches kann man wohl schon einbauen. Andererseits sollte nicht Dingen, die sich jedes halbe Jahr ändern, wenig wichtig oder selbstverständlich sind oder sowieso nicht flächendeckend für alle ebay-Versionen aufgezählt werden könnten, großer Raum eingeräumt werden. Dass z.B. belgische Webseiten oft mehrsprachig sind, ist kein ebay-spezifisches Phänomen. --Grip99 01:46, 29. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Ich hielte gerade historische Änderungen für enzyklopädisch wichtig. Natürlich nur die wichtigsten, bzw durch grundlegende Änderung der Firmenphilosophie oder durch Gesetze bedingt (zB Datenschutz, Urheberschutz, gesetzliche Einschränkungen der Produkte usw). Das Hauptproblem ist wohl, dass es sich hier hauptsächlich um einen Unternehmensartikel und nicht um die Website handelt. Wie gesagt fehlen die grundlegendsten Beschreibungen/Aufbau/Funkrion der Website, Suchfunktion usw. Der Artikel ist daher stark lückenhaft und deutschlandbezogen. Und auch veraltet. Das umstrittene Zahlungssystem und die Preiserhöhung wurden ja auf Druck verschoben. Anderes, wie die zahlreichen Beispiele /Urteile für gewerbliches Handeln sind zwar interessant aber IMO zu viel. Außerdem sind wir kein Ratgeber für Gewerbetreibende. Interessant wäre natürlich auch die Soft- und Hardware die dahintersteckt, aber vermutlich ist das geheim. Die ganzen genannten, umfangreichen Änderungen werde ich nicht machen. Dafür fehlt mir die Zeit. Vielleicht sollte man auch einen separaten Artikel (besser über das Unternehmen) anlegen. Wichtiger ist IMO die Website. --Kungfuman (Diskussion) 12:42, 3. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Quellen für "Zahlen und Fakten"

Der Abschnitt "Zahlen und Fakten" kommt im Moment völlig ohne Quellenangaben daher. Gerade solche Maximal-Zahlen und erst recht für das Geschäftsergebnis sind nachvollziehbare Quellenangaben allerdings besonders nötig.---<)kmk(>- (Diskussion) 20:08, 14. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Gut, für den Fließtext in diesem Abschnitt sehe ich das Bedürfnis nach Belegen schon. Für die neuen Geschäftsergebnisse in der Tabelle hatte ich die Quelle selber nicht in den Artikel geschrieben, weil die anderen Zahlen auch unbelegt waren, sondern nur in den Versionskommentar [5]. Da liegt ja (ohne dass ich es jetzt für EBay aus dem Stegreif wüsste) einigermaßen auf der Hand, wo man suchen muss (z.B. für die letzten Jahre auch bei Börsendiensten, für ältere Jahresabschlüsse deutscher AGs beim Handelsregister, für neuere im elektronischen Bundesanzeiger). Sind die Zahlen der Tabelle denn irgendwie zweifelhaft? --Grip99 01:00, 15. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Einiges ist aber falsch: Ein Ebay-Shop erscheint grundsätzlich auf den internationalen Seiten, es sei denn es gibt irgendwelche Einschränkungen wenn Waren z.B. nicht für ausländische Käufer angeboten werden. Es geht wahrscheinlich um den Wohnsitz der Betreiber, sonst ließen sich die Zahlen ja auch nicht einfach addieren, zumal bestimmt die meisten in den USA registrierten Shops auch auf den internattionalen Seiten erscheinen. Ich kenne mich mit dem US-Handelsrecht nicht aus, aber für den Ebay-Shop eines deutschen Betreibers ist es nunmal so, dass der automatisch weltweit sichtbar ist. Ich kann nur für einzelne Artikel eine Beschränkung machen, die dann nicht international sichtbar sind. --House1630 (Diskussion) 12:46, 23. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Ich habe da keine eigene Erfahrung. Grundsätzlich muss jedenfalls alles Zweifelhafte belegt werden, und unbelegte Tatsachen dürfen natürlich erst recht entfernt werden, wenn sie falsch sind. Was ich nicht ganz verstehe, ist, dass Du selber neue unbelegte Tatsachen (Aktienkurse, 10%-Anteil) hinzufügst und gleichzeitig einen Quellenbaustein zu ähnlichen unbelegten Tatsachen setzt. [6] Das beißt sich etwas. --Grip99 00:06, 24. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Vorlage:Defekter Weblink Bot

GiftBot (Diskussion) 15:15, 2. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Moin, laut dieses Artikels hat eBay sein Logo geändert. Vielleicht kann jemand mit entsprechenden Grafikkentnissen das für den Artikel anpassen. -- Goodie 4711(Diskussion) 20:11, 13. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

so lange das nicht tutti completti ausgerollt wurde (so es denn stimmt), so lange hat das noch nichts im artikel verloren. gruß, --JD {æ} 21:20, 13. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Vielleicht liest Du erstmal den Link – an dem neuen Logo dort steht "Source: EBay" und der CEO wurde zitiert mit einem Satz über das neue Logo. Dein Zweifeln über die Quelle finde ich von daher unbegründet. -- Goodie 4711(Diskussion) 21:34, 13. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
ich hatte nicht erkannt, dass es sich bei dem "source: ebay" um einen weblink handelte; ansonsten kann man viel mit verweis auf pseudo-quellen behaupten. in diesem fall ist stand der dinge also [7], bitte dann auch zukünftig auf die wirkliche quelle verweisen und nicht "moin, laut theverge.com..." schreiben, danke. zur sache: gehört weiterhin genau dann rein, wenn es soweit ist. und glücklicherweise steht auf der ebay-seite auch eine ganze menge, was dahinter steckt, so dass man auch den artikel hier entsprechend ausbauen kann ohne bloßes "logo aktualisiert"-datengeschubse. ;-) --JD {æ} 21:42, 13. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

--Anonymer1989 (Diskussion) 00:02, 16. Sep. 2012 (CEST) Also das Logo kann drine bleinben. Es ist fakt es wird ein neues Logo geben es handelt sich nur noch um Zeit das Ebay das Logo ausgewechselt Es gibt ja auch eine Offizielle Pressemitteilung von Ebay die ich auch als Quelle in Beitrag erwähnt habe. Pressemitteilung:http://pages.ebay.com/announcements/new/index.html#blogBeantworten