„Diskussion:Bare-Knuckle“ – Versionsunterschied
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Vielleicht ist das nur eine missverständliche Interpretation der typisch-deutschen Anmelde-Kultur. v.w. Versicherungsrecht und der ganze Schmus.--[[Spezial:Beiträge/92.226.18.173|92.226.18.173]] 23:24, 27. Aug. 2010 (CEST) |
Vielleicht ist das nur eine missverständliche Interpretation der typisch-deutschen Anmelde-Kultur. v.w. Versicherungsrecht und der ganze Schmus.--[[Spezial:Beiträge/92.226.18.173|92.226.18.173]] 23:24, 27. Aug. 2010 (CEST) |
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:Anscheinend stand der Satz hier schon seit 2009 unverändert und ohne Beleg, daher habe ich ihn nun rausgenommen, zumal es schon sehr verwunderlich wäre, wenn es wirklich so ist. --[[Benutzer:Selby|Selby]] ([[Benutzer Diskussion:Selby|Diskussion]]) 23:21, 15. Mai 2014 (CEST) |
Version vom 15. Mai 2014, 23:21 Uhr
Für "In Deutschland besteht die Möglichkeit, solche Kämpfe legal unter Aufsicht der Polizei und nach vorheriger Anmeldung durchzuführen." wäre eine Quelle dringend notwendig. --Xephƃsɯ 23:28, 28. Feb. 2009 (CET)
Vielleicht ist das nur eine missverständliche Interpretation der typisch-deutschen Anmelde-Kultur. v.w. Versicherungsrecht und der ganze Schmus.--92.226.18.173 23:24, 27. Aug. 2010 (CEST)
- Anscheinend stand der Satz hier schon seit 2009 unverändert und ohne Beleg, daher habe ich ihn nun rausgenommen, zumal es schon sehr verwunderlich wäre, wenn es wirklich so ist. --Selby (Diskussion) 23:21, 15. Mai 2014 (CEST)