Benutzer:Delorian/Baustelle


Eine Typengenehmigung (bei Kraftfahrzeugen auch: "Typgenehmigung") ist eine einheitliche Zulassung oder Genehmigung nach Prüfung durch eine Zulassungs- , Prüf- oder Genehmigungsbehörde für industrielle Produkte oder bauliche Anlagen, die nach gleicher Bauart seriell oder typisiert hergestellt oder mit gleicher Konstruktion an mehreren Stellen errichtet werden sollen. siehe auch:

  • Typengenehmigung (Bau)
  • Typgenehmigung (Kraftfahrzeug)
  • Typengenehmigung (Österreich)

Typengenehmigung (Bau)


Die Bauministerkonferenz hat die Aufnahme der Typengenehmigung in die Musterbauordnung beschlossen.

§ 72 a MBO lautet wie folgt:

„Typengenehmigung (1) Für bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen, wird auf Antrag durch (nach Landesrecht zuständige Behörde) eine Typengenehmigung erteilt, wenn die baulichen Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen den Anforderungen nach diesem Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften entsprechen. Eine Typengenehmigung kann auch für bauliche Anlagen erteilt werden, die in unterschiedlicher Ausführung, aber nach einem bestimmten System und aus bestimmten Bauteilen an mehreren Stellen errichtet werden sollen; in der Typengenehmigung ist die zulässige Veränderbarkeit festzulegen. Für Fliegende Bauten wird eine Typengenehmigung nicht erteilt. (2) Die Typengenehmigung gilt fünf Jahre. Die Frist kann auf Antrag jeweils bis zu fünf Jahren verlängert werden; § 73 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. (3) Typengenehmigungen anderer Länder gelten auch im Land … (kraft gesetzlicher Regelung oder auf Grund Entscheidung durch Verwaltungsakt). (4) Eine Typengenehmigung entbindet nicht von der Verpflichtung, ein bauaufsichtliches Verfahren durchzuführen. Die in der Typengenehmigung entschiedenen Fragen sind von der Bauaufsichtsbehörde nicht mehr zu prüfen.“

Mit diesem Instrument soll die Anwendung von seriellen Bauweisen und die Verwendung von Modulen unterstützt werden. In Hamburg wurden bereits erste Baugenehmigungen für Geschosswohnungsbauten und Reihenhäuser erteilt.

Protokoll über die Sitzung der Bauministerkonferenz am 22. Februar 2019 in Berlin, S. 10 ff.