Bauordnungen (Deutschland)

Die Bauordnung (BauO) oder Landesbauordnung (LBO) des jeweiligen Bundeslandes ist in Deutschland wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Baurechts. Einem Rechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichts zufolge liegt die Kompetenz für das Bauordnungsrecht bei den deutschen Bundesländern.

Anforderungen bei Bauvorhaben

Die Bauordnung ist Hauptbestandteil des Bauordnungsrechts; sie regelt die Anforderungen, die bei Bauvorhaben zu beachten sind. Dagegen werden die Bedingungen, auf welchen Grundstücken überhaupt und in welchem Art und Ausmaß gebaut werden darf, durch das Bauplanungsrecht bestimmt.

Die Anforderungen der Bauordnung beziehen sich zum einen auf das Grundstück, zum anderen auf seine Bebauung:

Ziel der Bauordnungen ist es, Gefahren für Leib und Leben abzuwenden, Schäden an fremden Sachen zu vermeiden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und Qualitätsstandards zu setzen. Von Verkehrsverbänden kritisiert wird, dass insbesondere bei den Zuwegungen von Gebäuden und Grundstücken bislang die Verkehrssicherungspflicht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die Regeln der Wiener Straßenverkehrskonvention, die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) sowie das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und das Übereinkommen der Vereinten Nationen (UN) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen weder in der Musterbauordnung noch in den Länderbauordnungen umgesetzt wurden.[1] Sie fordern deshalb eindeutige Regelungen, dass zu bewohnten und öffentlich genutzten Gebäuden grundsätzlich zumindest markierte Wege für den Fußverkehr vom öffentlichen Gehweg bis zu den Zu- und Abgängen der Gebäude führen müssen. Diese sind nach den in Deutschland geltenden Regelwerken zu dimensionieren, und der Hauptzugang muss barrierefrei erreichbar sein. Dagegen setzt sich in den Länderbauordnungen allmählich durch, dass die Rollstuhl-Zugänglichkeit von Wohneinheiten stärker berücksichtigt wird[2][3] und Stellplätze für Fahrräder, Kinderwagen und gesondert auch für Gehhilfen (z. B. Rollstühle, Rollatoren) einzurichten sind[4][5].

Andere Regelungen

Neben diesen materiellen Regelungen regeln die Bauordnungen auch die Formalien des Bauordnungsrechts wie

Die Bauordnung wird ergänzt durch zugehörige Erlasse und Durchführungsbestimmungen sowie technische Baubestimmungen und bauaufsichtlich eingeführte Rechtsnormen.

Auch weitere Themenbereiche zählen zum Bauordnungsrecht – beispielsweise die Garagenverordnung, Prüfungsbestimmungen zu Schornsteinen und Kaminen, Betrieben, Kleinkraftwerken usw.

Gleiches gilt auch für die Bauordnungen der Bundesländer in Österreich. Gewisse zusätzliche Einschränkungen können die einzelnen Gemeinden in der Gemeindebauordnung oder der Gemeindesatzung festlegen.

Geschichte

Die Wurzeln der heutigen Bauordnungen gehen auf innerhalb berufsständischer Organisationen wie Zünften und Bauhütten überlieferte Anforderungen an Bauwerke zurück. Mit dem Anwachsen der Städte nahmen die Sicherheitsanforderungen an Bauwerke zu. Insbesondere die Brandgefahr wuchs erheblich. Um dem entgegenzuwirken, wurden im späten Mittelalter städtische Bauordnungen geschaffen.

In der Zeit des Absolutismus kam es zu einer Verlagerung der Rechtsetzung von den Kommunen hin zu den Ländern und Staaten, außerdem gewann die Gestaltung der Bauwerke zunehmend Bedeutung in den Bauordnungen. Durchgehender Grundgedanke blieb aber bis in die 1980er Jahre das Prinzip der Prävention durch die Überwachung von Seiten der öffentlichen Hand.

Danach setzte in Deutschland im Zuge der Entbürokratisierung eine Reihe von Bauordnungsnovellen ein, die durch mehr Eigenverantwortlichkeit vom Präventionsprinzip Abschied nahmen, das heißt, die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften liegt beim Bauherrn, unterstützt durch die Bauvorlageberechtigten. Verstöße werden im Nachhinein durch Bußgelder, Abrissverfügungen usw. geahndet.

Musterbauordnung

Die Musterbauordnung (MBO) soll die dem Landesrecht unterliegenden Landesbauordnungen vereinheitlichen. Sie wird ständig aktualisiert von der Bauministerkonferenz (ARGEBAU), in der alle Bundesländer vertreten sind. Auf dieser Musterbauordnung basieren die Bauordnungen sämtlicher Länder. Die Musterbauordnung selbst ist kein Gesetz. Aus Gründen der Vereinfachung und Übersichtlichkeit wird in der Regel jedoch auf die Musterregelungen Bezug genommen, die im Bereich der Bauprodukte und Bauarten nahezu einheitlich in den Ländern übernommen sind. Die Länderbauordnungen enthalten deshalb im Wesentlichen übereinstimmende Vorschriften; sie unterscheiden sich nur in Details.[6][7] Die aktuelle Fassung der Musterbauordnung stammt aus dem Jahr 2002 und wurde zuletzt im Februar 2019 geändert.[8]

Siehe auch

Literatur

Baden-Württemberg

Bayern

  • Hans Koch, Paul Molodovsky, Gabriele Famers: Bayerische Bauordnung. Kommentar mit einer Sammlung baurechtlicher Vorschriften. Loseblattsammlung. Rehm Verlag, ISBN 978-3-8073-0152-5.
  • Alfons Simon, Jürgen Busse: BayBO. Kommentar. Loseblattkommentar. Verlag C.H. Beck, ISBN 978-3-406-44019-9.
  • Stefan Wolf: BayBO. Kurzkommentar. 4. Auflage. 2010, ISBN 978-3-556-02069-2.

Nordrhein-Westfalen

  • Horst Gädtke, Knut Czepuck, Markus Johlen, Andreas Plietz, Gerhard Wenzel: BauO NRW. Kommentar. 12. Auflage. Werner Verlag, 2011, ISBN 978-3-8041-1835-5.

Rheinland-Pfalz

Thüringen

  • Hansjochen Dürr, Manfred Aschke: Baurecht Thüringen. 2. Auflage. Verlag Nomos, 2005, ISBN 3-8329-0921-4.
  • Henning Jäde, Franz Dirnberger, Thomas Michel u. a.: Bauordnungsrecht Thüringen. Kommentar. Loseblattsammlung. Verlag Jehle Rehm, München, ISBN 978-3-8073-0975-0.

Einzelnachweise

  1. Bernd Herzog-Schlagk: Bauordnungen (BauO). Hrsg. von FUSS e. V. Berlin 2015.
  2. Z. B. Landesbauordnung für Baden-Württemberg, zuletzt bearbeitet März 2015, § 35, Absatz 1.
  3. Z. B. Brandenburgische Bauordnung, zuletzt bearbeitet November 2010, § 45, Absatz 1.
  4. Z. B. Bauordnung für Berlin, zuletzt bearbeitet Juli 2011, § 50.
  5. Z. B. Brandenburgische Bauordnung, zuletzt bearbeitet November 2010, § 41, Absatz 5.
  6. Was ist die Musterbauordnung? (Memento vom 11. August 2017 im Internet Archive) Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
  7. FAQ zum deutschen Regelungssystem für Bauprodukte und Bauarten - 1. Welche Rechtsgrundlagen gelten? Deutsches Institut für Bautechnik, abgerufen am 15. Juni 2020.
  8. Musterbauordnung. (PDF; 503 kB) 13. Mai 2016, abgerufen am 23. Januar 2019.