„Antiterrordatei“ – Versionsunterschied

[gesichtete Version][gesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
K Änderung der Gesetzesbezeichnung seit heute
(36 dazwischenliegende Versionen von 19 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1:Zeile 1:
'''Antiterrordatei''' ist eine beim [[Bundeskriminalamt (Deutschland)|Bundeskriminalamt]] (BKA) zur Aufklärung oder Bekämpfung des internationalen Terrorismus mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland von den beteiligten [[Sicherheitsbehörde (Deutschland)|Sicherheitsbehörden]] geführte gemeinsame standardisierte zentrale Datei. Rechtsgrundlage ist das [[Antiterrordateigesetz]] vom 22. Dezember 2006 (ATDG).
Die '''Antiterrordatei''' ist eine gemeinsame [[Datenbank]] von 38 verschiedenen [[Sicherheitsbehörde_(Deutschland)|deutschen Sicherheitsbehörden]]. Ziel der Datei ist es, weit im Vorfeld zu erkennen, ob jemandes Verhalten typischerweise dem eines potenziellen Attentäters ähnelt, und weiterhin, die Lücken zu schließen, die prinzipiell durch die [[Gewaltenteilung]] in [[Repräsentative Demokratie|demokratischen Staaten]] entstehen können und die eventuell bewirken, dass jemand von der einen Behörde verfolgt, von einer anderen aber geduldet oder sogar wiederum gefördert wird. Allgemeiner bezeichnet man solche Dateien, die Datensammlungsmethoden und die Zugriffsrechte als [[Fusion Center]].


An der gemeinsamen [[Datenbank]] sind außer dem BKA die in der Rechtsverordnung nach {{§|58|bgsg_1994|juris}} Abs. 1 des [[Bundespolizeigesetz]]es bestimmten Bundespolizeibehörden,<ref>[https://www.gesetze-im-internet.de/bpolzv_2008/BPolZV.pdf ''Verordnung über die Zuständigkeit der Bundespolizeibehörden (BPolZV)''] vom 22. Februar 2008, BGBl. I S. 250</ref> die [[Landeskriminalamt (Deutschland)|Landeskriminalämter]], die [[Verfassungsschutz]]behörden des Bundes und der Länder, der [[Militärischer Abschirmdienst|Militärische Abschirmdienst]] (MAD), der [[Bundesnachrichtendienst]] (BND) und das [[Zollkriminalamt]] beteiligt ({{§|1|atdg|juris}} ATDG).
Zugriff haben folgende Inlands- und Auslandsgeheimdienste als auch Polizeibehörden:
* [[Staatsanwaltschaft]]en
* [[Bundeskriminalamt (Deutschland)|Bundeskriminalamt]]
* [[Bundespolizei (Deutschland)|Bundespolizei]]
* [[Bundesamt für Verfassungsschutz]]
* [[Amt für den Militärischen Abschirmdienst|Militärischer Abschirmdienst]]
* [[Zollkriminalamt]]
* [[Bundesnachrichtendienst]]
* 16 [[Landeskriminalamt (Deutschland)|Landeskriminalämter]]
* 16 [[Landesbehörde für Verfassungsschutz|Landesbehörden für Verfassungsschutz]]


Die [[Datei]] ist in der [[Geheimhaltungsstufe]] ''Geheim'' eingestuft. Die [[Hardware]] für diese Datei ([[Datenbankserver]]) ist beim [[Bundeskriminalamt (Deutschland)|BKA]] installiert. Die anderen [[Dienststelle]]n greifen über [[Sichere Inter-Netzwerk Architektur|SINA]]-Boxen und [[Thin-Client|SINA-Thin-Clients]] auf die Datei zu.
Die [[Datei]] ist mit dem [[Geheimhaltungsgrad]] ''GEHEIM'' eingestuft. Die [[Hardware]] für diese Datei ([[Datenbankserver]]) ist beim [[Bundeskriminalamt (Deutschland)|BKA]] installiert. Die anderen [[Dienststelle]]n greifen über [[Sichere Inter-Netzwerk Architektur|SINA]]-Boxen und [[Thin-Client|SINA-Thin-Clients]] auf die Datei zu.


Der Begriff Antiterrordatei ist ein politisches [[Schlagwort (Sprachwissenschaft)|Schlagwort]]. Er kam auf infolge verschiedener muslimisch-fundamentalistisch motivierter Anschläge sowohl in den USA als auch in Europa und wurde nach den [[Terroranschläge am 7. Juli 2005 in London|Terroranschlägen am 7. Juli 2005 in London]] in Deutschland diskutiert.
Der Begriff Antiterrordatei ist ein politisches [[Schlagwort (Sprachwissenschaft)|Schlagwort]]. Er kam auf infolge verschiedener muslimisch-fundamentalistisch motivierter Anschläge sowohl in den USA als auch in Europa und wurde nach den [[Terroranschläge am 7. Juli 2005 in London|Terroranschlägen am 7. Juli 2005 in London]] in Deutschland diskutiert. Allgemeiner bezeichnet man solche Dateien, die Datensammlungsmethoden und die Zugriffsrechte als [[Fusion Center]].


== Inhalte ==
== Rechtspolitik ==
Nach den [[Versuchte Bombenanschläge vom 31. Juli 2006|versuchten Bombenanschlägen vom 31. Juli 2006]] unterstützt die [[Innenministerkonferenz|Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder]] (IMK) den damaligen Bundesinnenminister [[Wolfgang Schäuble]] in seinen Bestrebungen, einen Gesetzentwurf zur Errichtung einer Antiterrordatei vorzulegen. In ihrer 181. Sitzung vom 4. September 2006 befürwortete die IMK, neben den Grunddaten, die zur Identifizierung einer Person erforderlich sind, auch solche weitere Daten zu erfassen, die eine zuverlässige Gefährdungseinschätzung durch die Sicherheitsbehörden ermöglichen wie
Bei der Antiterrordatei unterscheidet man zwischen offener und verdeckter Speicherung. Trifft eine Suchanfrage auf einen in offener Speicherung angelegten Datensatz, so wird dieser dem Anfragenden angezeigt. Trifft eine Suchanfrage auf einen in verdeckter Speicherung angelegten Datensatz, dann bekommt der Anfragende eine Negativ-Auskunft. Stattdessen bekommt die speichernde Dienststelle eine Information über diesen Treffer und kann in eigener Zuständigkeit entscheiden, ob sie mit der anfragenden Stelle Kontakt aufnimmt. Es wird vermutet, dass die Polizeidienststellen im Regelfall offene Speicherung, die Geheimdienste im Regelfall die verdeckte Speicherung anwenden werden.
* die Zugehörigkeit zu terroristischen Vereinigungen

Gesammelt werden sämtliche Angaben über Personen, über die sich durch Querverweise ein Verdacht auf geplante Attentate erhärten könnte. Nach Beschluss der 181. Sitzung der ''[[Innenministerkonferenz|Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder]]'' vom September 2006 sind das
* Zugehörigkeit zu terroristischen Vereinigungen
* Waffenbesitz
* Waffenbesitz
* Telekommunikations- und Internetdaten
* Telekommunikations- und Internetdaten
Zeile 27:Zeile 16:
* Familienstand&nbsp;– Religionszugehörigkeit
* Familienstand&nbsp;– Religionszugehörigkeit
* Verlust von Ausweispapieren
* Verlust von Ausweispapieren
* Reisebewegungen und bekannte Aufenthalte an Orten mit terroristischem Hintergrund (bspw. Ausbildungslagern)<ref>{{Internetquelle|url=http://www.cilip.de/terror/imk_181_060904.pdf |titel= Beschlussniederschrift über die 181. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 4. September 2006 in Berlin |autor= |werk=bundesrat.de |datum=4. September 2006 |zugriff=2014-12-24}}</ref>
* Reisebewegungen und bekannte Aufenthalte an Orten mit terroristischem Hintergrund (bspw. Ausbildungslagern)<ref>{{Internetquelle |url=https://archiv.cilip.de/alt/terror/imk_181_060904.pdf |titel=Beschlussniederschrift über die 181. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 4. September 2006 in Berlin |hrsg=bundesrat.de |datum=2006-09-04 |zugriff=2014-12-24 |format=PDF}}</ref>


Am 22. September 2006 legte die Bundesregierung einen [[Gesetzentwurf]] vor,<ref>[http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2006/0672-06.pdf ''Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder (Gemeinsame-Dateien-Gesetz)''] BR-Drs. 672/06 vom 22. September 2006</ref> der am 22. Dezember 2006 als Artikel 1 des Gemeinsame-Dateien-Gesetzes beschlossen und verkündet wurde.<ref>''Gesetz zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder (Gemeinsame-Dateien-Gesetz)'' vom 22. Dezember 2006, {{BGBl|2006n I S. 3409}}</ref> Damit sollte die Gewinnung und der Austausch von [[Personenbezogene Daten|personenbezogenen Daten]] der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern effektiver gestaltet und bewährte Formen der Zusammenarbeit ergänzt werden.<ref>[http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/029/1602950.pdf ''Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder (Gemeinsame-Dateien-Gesetz)''] Drucksache 16/2950 vom 16. Oktober 2006, S. 12</ref>
Im Juli/August 2006 wurde seitens des [[Bundesministerium des Innern|Bundesministeriums des Innern]] (BMI) unter [[Wolfgang Schäuble]] ein [[Gesetzentwurf]] verfasst. Die Einführung der Datei wurde am 1. Dezember 2006 mit den Stimmen der Großen Koalition ([[CDU/CSU]] und [[Sozialdemokratische Partei Deutschlands|SPD]]) beschlossen. Alle Oppositionsparteien ([[Bündnis 90/Die Grünen|Grüne]], [[Freie Demokratische Partei|FDP]], [[Partei des Demokratischen Sozialismus|Linkspartei.PDS]]) stimmten dagegen. Während der [[Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit|Bundesdatenschutzbeauftragte]] [[Peter Schaar]] und der [[Deutscher Anwaltverein|Deutsche Anwaltsverein]] ablehnten, weil zu viele Daten aus dem Umfeld Betroffener gesammelt werden und das [[Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizei|Trennungsgebot für Polizei und Geheimdienste]] verletzt wird, begrüßte die [[Deutsche Polizeigewerkschaft]] den Beschluss. Der Grüne Abgeordnete [[Wolfgang Wieland]] sagte in der Debatte, das Gesetz atme „''den Geist des [[Überwachungsstaat]]es.''“<ref name="netzeitung-462666">''[[Netzeitung|netzeitung.de]]'' {{Webarchiv | url=http://www.netzeitung.de/spezial/kampfgegenterror/462666.html | wayback=20070521213717 | text=Bush und Blair sollen in Anti-Terror-Datei}}</ref> Eine ähnliche Begründung<ref>{{Internetquelle|url=http://www.bigbrotherawards.de/2006/.pol/pol-02/ |titel=Politik II: Innenministerkonferenz — BigBrotherAwards |autor= |werk=bigbrotherawards.de |datum=2006-09-4 |zugriff=2014-12-24}}</ref> lieferte die [[Jury (Wettbewerb)|Jury]] zur Verleihung der [[Big Brother Awards]] [[2006]] an die [[Innenministerkonferenz|Bundes-Innenministerkonferenz]] für ihren Beschluss vom 4. September 2006 zum Aufbau der Antiterrordatei.


Die Einführung der Datei wurde mit den Stimmen der Großen Koalition ([[CDU/CSU]] und [[Sozialdemokratische Partei Deutschlands|SPD]]) beschlossen. Alle Oppositionsparteien ([[Bündnis 90/Die Grünen|Grüne]], [[Freie Demokratische Partei|FDP]], [[Partei des Demokratischen Sozialismus|Linkspartei.PDS]]) stimmten dagegen. Während der [[Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit|Bundesdatenschutzbeauftragte]] [[Peter Schaar]] und der [[Deutscher Anwaltverein|Deutsche Anwaltsverein]] ablehnten, weil zu viele Daten aus dem Umfeld Betroffener gesammelt werden und das [[Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten]] verletzt wird, begrüßte die [[Deutsche Polizeigewerkschaft]] den Beschluss. Der Grüne Abgeordnete [[Wolfgang Wieland]] sagte in der Debatte, das Gesetz atme „den Geist des [[Überwachungsstaat]]es.“<ref name="netzeitung-462666">''[[Netzeitung|netzeitung.de]]'' {{Webarchiv | url=http://www.netzeitung.de/spezial/kampfgegenterror/462666.html | wayback=20070521213717 | text=Bush und Blair sollen in Anti-Terror-Datei}}</ref> Eine ähnliche Begründung<ref>{{Internetquelle |url=http://www.bigbrotherawards.de/2006/.pol/pol-02/ |titel=Politik II: Innenministerkonferenz – BigBrotherAwards |autor= |werk=bigbrotherawards.de |datum=2006-09-04 |zugriff=2014-12-24|archiv-url=http://web.archive.org/web/20141224205651/http://www.bigbrotherawards.de/2006/.pol/pol-02/|archiv-datum=2014-12-24}}</ref> lieferte die [[Jury (Wettbewerb)|Jury]] zur Verleihung der [[Big Brother Awards]] [[2006]] an die [[Innenministerkonferenz|Bundes-Innenministerkonferenz]] für ihren Beschluss vom 4. September 2006 zum Aufbau der Antiterrordatei.
Die Aufhebung der Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten verstößt möglicherweise gegen das [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetz]].


== Erweiterte Indexdatei ==
== Inhalt ==
=== Zu speichernde Datenarten ===
Die Antiterrordatei ist als erweiterte Indexdatei beschlossen. Die Indexdatei beinhaltet lediglich eine Übersicht&nbsp;– einen Index&nbsp;– über Daten, die wiederum in anderen Datenbanken gespeichert sind, also nicht die Daten selbst. Im Unterschied dazu enthält eine Volltextdatei sämtliche Daten aller polizeilichen und geheimdienstlichen Datenbanken. Der Zugriff auf Daten aller Ermittlungsbehörden und Nachrichtendienste (Volltextdatei) ist nur auf Anfrage möglich, in eiligen Fällen gibt es jedoch einen Sofortzugriff.<ref>{{Internetquelle
Die zu speichernden Datenarten werden in {{§|3|atdg|juris}} ATDG näher bezeichnet.
| url=http://www.spiegel.de/politik/deutschland/sicherheitspolitik-bundestag-beschliesst-anti-terror-datei-a-451884.html
| titel=Bundestag beschließt Anti-Terror-Datei
| titelerg=Nach jahrelanger Diskussion hat der Bundestag heute mit großer Mehrheit die umstrittene Anti-Terror-Datei von Bund und Ländern beschlossen. FDP, Linkspartei und Grüne stimmten gegen das Register, mit dem der Terrorismus bekämpft werden soll.
| werk=Der Spiegel
| datum=2006-12-01
| zugriff=2014-09-03
}}</ref>


Mit [[Verwaltungsvorschrift]] vom 3. Juli 2015<ref>Verwaltungsvorschrift nach § 3 Absatz 4 des Antiterrordateigesetzes (ATDG-Verwaltungsvorschrift – ATD-VwV), {{BAnz|AT 24.07.2015 B7}}</ref> hat das BKA nach § 3 Abs. 4 ATDG zur Volks- und Religionszugehörigkeit, besonderen Fähigkeiten, gegenwärtigen oder früheren Tätigkeiten sowie von der betreffenden Person besuchten Orten nähere Kriterien und Kategorien festgelegt.
Bundesinnenminister [[Wolfgang Schäuble]] forderte, dass in der Antiterrordatei auch Informationen über die Religionszugehörigkeit und berufliche Kenntnisse gespeichert werden.


Bei der Antiterrordatei unterscheidet man zwischen offener und verdeckter Speicherung. Trifft eine Suchanfrage auf einen in offener Speicherung angelegten Datensatz, so wird dieser dem Anfragenden angezeigt. Trifft eine Suchanfrage auf einen in verdeckter Speicherung angelegten Datensatz, dann bekommt der Anfragende eine Negativ-Auskunft. Stattdessen bekommt die speichernde Dienststelle eine Information über diesen Treffer und kann in eigener Zuständigkeit entscheiden, ob sie mit der anfragenden Stelle Kontakt aufnimmt. Es wird vermutet, dass die Polizeidienststellen im Regelfall offene Speicherung, die Geheimdienste im Regelfall die verdeckte Speicherung anwenden werden.
== Gesetzliche Regelung ==
Die nunmehr erlassene gesetzliche Regelung findet sich in einem Gesetz vom 22. Dezember 2006 ({{BGBl|2006n I S. 3409}}), das am 31. Dezember 2006 in Kraft getreten ist. Das gesamte Gesetz, ein [[Artikelgesetz]], nennt sich „Gesetz zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtdiensten des Bundes und der Länder (Gemeinsame-Dateien-Gesetz)“. Die eigentlichen Regelungen zur Antiterrordatei finden sich im ''Gesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen Antiterrordatei von Polizeibehörden und Nachrichtdiensten des Bundes und der Länder (Antiterrordateigesetz&nbsp;– ATDG)'', das als Artikel 1 des genannten Artikelgesetzes erlassen worden ist.


=== Erweiterte Indexdatei ===
== Die Antiterrordatei im Einsatz ==
Die Antiterrordatei ist als erweiterte Indexdatei beschlossen. Die Indexdatei beinhaltet lediglich eine Übersicht&nbsp;– einen Index&nbsp;– über Daten, die wiederum in anderen Datenbanken gespeichert sind, also nicht die Daten selbst. Im Unterschied dazu enthält eine Volltextdatei sämtliche Daten aller polizeilichen und geheimdienstlichen Datenbanken. Der Zugriff auf Daten aller Ermittlungsbehörden und Nachrichtendienste (Volltextdatei) ist nur auf Anfrage möglich, in eiligen Fällen gibt es jedoch einen Sofortzugriff.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.spiegel.de/politik/deutschland/sicherheitspolitik-bundestag-beschliesst-anti-terror-datei-a-451884.html |titel=Bundestag beschließt Anti-Terror-Datei |titelerg=Nach jahrelanger Diskussion hat der Bundestag heute mit großer Mehrheit die umstrittene Anti-Terror-Datei von Bund und Ländern beschlossen. FDP, Linkspartei und Grüne stimmten gegen das Register, mit dem der Terrorismus bekämpft werden soll. |werk=[[Spiegel Online]] |datum=2006-12-01 |zugriff=2014-09-03}}</ref>
Am Bekanntgabetag der Basisversion der Antiterrordatei am 30. März 2007, einen Monat nach dem Start derselben, befanden sich bereits 15.000 Dateien verteilt auf 334 Datenbankdateien und 511 Protokolldateien bei rund 13.000 erfassten Personen in der Datenbank. Der Großteil der verdateten Personen gilt als unbedenklich&nbsp;– dagegen wird nur ein kleiner Teil als „akuter [[Gefährder]]“ vermerkt. Mehr als drei Viertel der Verdächtigten davon sollen nicht in Deutschland leben.<ref>tagesschau.de: ''{{Tagesschau|ID=meldung45514|AlteURL=http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID5876802_REF1_NAV_BAB,00.html|Beschreibung=Die Anti-Terror-Datei}}'', 30. März 2007</ref><ref name="SPON-474924">{{Internetquelle|url=http://www.spiegel.de/netzwelt/web/antiterrordatei-terrorfahndung-2-0-a-474924.html |titel=Antiterrordatei: Terrorfahndung 2.0 |autor= |werk=[[Spiegel Online]] |datum=2007-03-30 |zugriff=2014-12-24}}</ref><ref name="heise1">{{Internetquelle|url=http://www.heise.de/newsticker/meldung/87664 |titel=Schäuble schaltet Anti-Terrordatei frei – heise online |autor=Stefan Krempl |werk=heise.de |datum=2007-03-30 |zugriff=2014-12-24}}</ref> Laut Schätzungen im Gesetzesentwurf vom 16. Oktober 2006 liegen allein die finanziellen Einführungskosten bei 15,3 Millionen Euro und der jährlich laufende Betrieb bei 6,4 Millionen Euro.<ref>Deutscher Bundestag: ''[http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/029/1602950.pdf Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder (Gemeinsame-Dateien-Gesetz)]'' (PDF; 360 kB), 16. Oktober 2006</ref> Zuvor bezifferte das überregional erscheinende Magazin [[Focus]] die Einführungskosten laut [[heise online]] dagegen auf 50 Millionen Euro.<ref>{{Internetquelle|url=http://www.heise.de/newsticker/meldung/77693 |titel=Innenminister beschließen zweiteilige Anti-Terror-Datei|autor=Detlef Borchers |werk=heise.de |datum=2006-09-04 |zugriff=2014-12-24}}</ref> Am 30. März gab die Datenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen, [[Bettina Sokol]], bekannt, dass sich derzeit die jährlichen Kosten allein für die technische Sicherung der Datenbank für dieses Bundesland auf 380.000 Euro belaufen.<ref>{{Internetquelle
| hrsg=WDR
| url=http://www.wdr.de/themen/politik/recht/anti_terror/070330.jhtml
| titel=NRW-Datenschutzbeauftragte: Besorgnis erregende Entwicklung. Zweifel an der Antiterror-Datei
| werk=wdr.de
| datum=2006-03-30
| archiv-url=https://web.archive.org/web/20070419081142/http://www.wdr.de/themen/politik/recht/anti_terror/070330.jhtml
| archiv-datum=2007-04-19
| zugriff=2014-09-18
}}</ref> Schäuble gab am gleichen Tag bekannt, dass sich die Kosten, entgegen den niedrigeren Angaben des Gesetzesentwurfes, auf jährlich 5,4 Millionen Euro beim Bund und weitere 3,0 Millionen bei den Ländern belaufen.<ref name="heise1" /> Mit Stand vom 6. Juni 2011 beläuft sich die Gesamtzahl der in der Antiterrordatei gespeicherten Personensätze auf 18.280, wobei die Zahl der gespeicherten Personen niedriger ist, da einzelne Personen von verschiedenen Behörden gespeichert worden sein können.<ref>[http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/062/1706223.pdf Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zur Einrichtung einer Visa-Warndatei] vom 16. Juni 2011, BT Drucksache 17/6223.</ref>


Bundesinnenminister [[Wolfgang Schäuble]] forderte, dass in der Antiterrordatei auch Informationen über die Religionszugehörigkeit und berufliche Kenntnisse gespeichert werden.
== In der Anti-Terror-Datei zusammengeführte Datenbanken==
{| class="prettytable sortable"
|+ style="padding-bottom:1em" | — Auszug —<ref>Quellen: ''Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Kersten Naumann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 16/2607'', Drucksache 16/2875
16. Wahlperiode 6. Oktober 2006 unter [http://dip.bundestag.de/btd/16/028/1602875.pdf bundestag.de] (PDF; 718 kB), sowie Detlef Borchers: ''Von der Anti-Terror-Gesetzgebung über die Anti-Terror-Datei zum "Schäuble-Katalog'', unter [http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/85995 heise.de], 28. Februar 2007</ref>
|- class="hintergrundfarbe5"
| Name
| Datum der Anordnung
| Zahl der Datensätze
| Zweck / Delikt
| Rechtsgrundlage
|-
| [[Automatisiertes Fingerabdruckidentifizierungssystem|AFIS]]-P
| 16.12.93
| 3.300.000
| Personenidentifizierung
| § 8 Abs. 6 BKAG, § 9 Abs. 3 BKAG
|-
| APOK
| 01.01.90
| 281.240
| Bekämpfung organisierter Kriminalität
| § 8 BKAG
|-
| APR
| 02.03.93
| 538.503
| Straftaten nach BtmG
| § 8 BKAG
|-
| Auswertung RG
| 02.04.01
| 397.563
| Bekämpfung der organisierten Rauschgiftkriminalität
| § 8 BKAG
|-
| DEO (DOK-EUROPA-OST)
| 09.05.97
| 463.447
| Bekämpfung der Eigentumskriminalität
| § 8 BKAG
|-
| Fingerabdrücke – A
| 08.03.04
| Gesamt
| Fingerabdrücke Asylantragsteller
| § 8 Abs. 6 BKAG, § 9 Abs. 3 BKAG, § 16 Abs. 3-6 AsylG
|-
| Fingerabdrücke -P
| 08.03.04
| 1.289.806
| Finger/Handflächenabdrücke Pol/Bpol/Zoll/BKA
| § 8 Abs. 6 BKAG, § 9 Abs. 3 BKAG
|-
| DNA-Datei
| 17.04.98
| 1.018.815
| Vorsorge DNA-Datei für künftige Verhütung von Straftaten
| § 8 Abs. 1,3,6 BKAG, § 9 Abs. 3 BKAG, | § 81 g Abs. 5 StPO
|-
| DOMESCH
| 02.04.01
| 1.169.101
| Bekämpfung Dokumenten/Menschenhandel/Schleusungskriminalität
| § 8 BKAG
|-
| Erkennungsdienst
| 02.09.85
| 5.786.990
| Datei erkennungsdienstlich behandelter Personen
| § 8 BKAG
|-
| FALSCHGELD
| 24.04.01
| 1.058.600
| Bekämpfung der Falschgeldkriminalität
| § 8 BKAG
|-
| FDR
| 07.07.83
| 740.257
| Falldatei Rauschgift
| § 8 BKAG
|-
| FEDOK
| 05.01.00
| 7435
| Finanzermittlungsdokumentation
| § 8 BKAG
|-
| FIT
| 27.02.03
| 13.912
| Fundstellennachweis islamistischer Terrorismus
| § 7 Abs. 1 BKAG
|-
| FUSION
| 17.08.00
| 38.644
| Bekämpfung der Rockerkriminalität
| § 8 BKAG
|-
| FUZ
| 04.12.04
| 16.214
| Bekämpfung Fälschung unbarer Zahlungsmittel
| § 8 BKAG
|-
| GELDWÄSCHE
| 29.06.00
| 25.5881
| Bekämpfung der Geldwäsche
| § 8 BKAG
|-
| GEW LINKS
| 23.01.01
| 1292
| Gewalttäterdatei Phänomenbereich „links“
| § 8 BKAG
|-
| GEW PS
| 20.10.04
| 60
| Gewalttäterdatei Personenschutz
| § 8 BKAG
|-
| GEW AUSLAND
| 23.01.01
| 298
| Gewalttäterdatei Phänomenbereich „politisch motivierte Ausländerkriminalität“
| § 8 BKAG
|-
| GEW SPORT
| 12.01.01
| 9284
| Gewalttäterdatei Phänomenbereich Sport
| § 8 BKAG
|-
| HAFTDATEI
| 10.11.93
| 99.664
| Personen in behördlichem Gewahrsam
| § 9 Abs. 2 BKAG
|-
| INNERE SICHERHEIT
| 17.04.80
| 1.451.605
| Aufklärung politisch motivierter Straftaten mit länderübergreifender internationaler Bedeutung
| § 8 BKAG
|-
| KAN
| 22.03.83
| 3.591.360
| Kriminalaktennachweis
| § 8 BKAG
|-
| KFZ
| 23.02.00
| 2503
| Bekämpfung der Kfz-Kriminalität
| § 8 BKAG
|-
| KINDERPORNOGRAFIE
| 02.10.00
| 318.537
| Bekämpfung der Kinderpornografie
| § 8 BKAG
|-
| KORRUPTION
| 29.10.97
| 7372
| Datei aller bekannten Korruptionsfälle
| § 8 BKAG
|-
| NSIS-P
| 08.09.93
| 1.266.826
| SIS-Fahndung nach Personen
|
|-
| NSIS-S
| 08.09.93
| 15.548.506
| SIS-Fahndung nach Sachen
|
|-
| PERSONENFAHNDUNG
| 10.11.93
| 865.296
| Personenfahndung zur Festnahme, Aufenthaltsermittlung, polizeilichen Beobachtung
| § 8 BKAG, § 9 Abs 1,3 BKAG, § 15 BKAG
|-
| SACHFAHNDUNG
| 02.09.85
| 10.600.000
| Fahndung nach Sachen
| § 8 Abs. 4 BKAG, § 9 Abs. 1 BKAG
|-
| VERMI/UTOT
| 11.02.83
| 30.491
| Vermisste und unbekannte Tote
| § 8 Abs. 6 BKAG, § 9 Abs. 3 BKAG
|-
| VICLAS
| 07.06.00
| k.A.
| Violent Crime Linkage Analysis, Analysesystem zur Verknüpfung von Erkenntnissen
| § 8 BKAG
|-
| Geschwärzt
| 10.03.06
| 653.744
| Verdacht der Geldwäsche
|
|-
| Geschwärzt
| 12.07.04
| 653.744
| Verdacht des Mordes
|
|-
| Geschwärzt
| 07.09.04
| 13.358
| Verdacht der Prostitution und Zuhälterei
|
|-
| Geschwärzt
| 08.05.06
| k.A.
| Verdacht der landesverräterischen/geheimdienstlichen Agententätigkeit
|
|-
| Geschwärzt
| 26.11.04
| 257
| Falschgeldverbreitung
|
|-
| Geschwärzt
| 17.04.04
| 11.540
| Verstoß gegen § 129b StGB
|
|-
| Geschwärzt
| 20.05.05
| k.A.
| Verdacht der Geldwäsche
|
|-
| Geschwärzt
| 02.05.05
| k.A.
| Verdacht der Geldwäsche
|
|-
| Geschwärzt
| 26.01.05
| 9440
| Computersabotage und Datenveränderung
|
|-
| Geschwärzt
| 14.10.05
| k.A.
| Verdacht der Geldwäsche
|
|-
| Geschwärzt
| 14.09.01
| 223.773
| Verdacht der Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Mord und Angriffen auf den Luftverkehr
|
|-
| ABC
| 17.02.05
| 3923
| Alle bekannt gewordenen Fälle der ABC-Kriminalität
| § 8 BKAG
|-
| ABC-Netzwerk
| 14.06.06
| k.A.
| Alle nationalen und internationalen Dienststellen mit ABC-Fachkenntnissen
| § 8 BKAG
|-
| AFIS-A
| 03.07.00
| 900.000
| Personenidentifizierung Asylbewerber
| § 8 Abs. 6 BKAG, § 9 Abs. 3 BKAG, | § 16 Abs. 3-6 AsylG
|-
| AUSWERTUNG SEXTOURISTEN
| 16.09.06
| k.A.
| Bekämpfung des Kindermissbrauchs im Ausland
| § 8 BKAG
|-
| BALKAN
| 18.08.98
| k.A.
| Bekämpfung des Rauschgiftschmuggels über die Balkanroute
| § 8 BKAG
|-
| BELLA MACHINA
| 09.02.06
| k.A.
| Bekämpfung der Kfz-Kriminalität Deutschland-Italien
| § 8 BKAG
|-
| BILDDATENBANK KINDERPORNOGRAFIE
| 25.04.02
| k.A.
| Bilddatenbank Kinderpornografie
| § 8 BKAG
|-
| BKA-AN (Aktennachweis)
| 29.05.85
| 2.363.378
| BKA-Kriminalaktennachweis
| § 8 BKAG
|-
| BULGARIEN
| 14.01.01
| k.A.
| Geldscheinfälschung mit Herkunft Bulgarien
| § 8 BKAG
|-
| CAMOUFLAGE
| 07.04.06
| k.A.
| Illegaler Umbau von Waffen, High Impact Procect der EU
| § 8 BKAG
|-
| CONTAINER
| 16.09.05
| k.A.
| Bekämpfung Drogenschmuggel per Seecontainer
| § 7 Abs. 1 BKAG
|-
| DABIS
| 23.08.02
| 21.197 Personen, 3749 Organisationen
| Bekämpfung islamistischer Terrorismus
| § 8 BKAG
|-
| DAREX
| 01.11.02
| k.A.
| Druckerzeugnisse, CD, DVD etc. politisch motivierte Kriminalität
| § 8 BKAG
|-
| FIU
| 19.08.02
| 196.475
| Sammlung und Auswertung von Verdachtsanzeigen
| § 7 Abs. 1 BKAG, § 5 Abs. 3 GwG
|-
| FLASH
| 28.04.03
| k.A.
| Eigentumskriminalität osteuropäischer Tätergruppen
| § 8 BKAG
|-
| BKA FALSCHGELD (Falldatei)
| 10.11.82
| k.A.
| Bekämpfung Falschgeldkriminalität
| § 8 BKAG
|-
| BKA GEISELNAHME-ERPRESSUNG-RAUB (Falldatei)
| 19.05.92
| k.A.
| Bekämpfung von Geiselnahmen, Erpressung und Raub
| § 8 BKAG
|-
| BKA WAFFEN (Falldatei)
| 30.09.82
| k.A.
| Straftaten gegen das Waffengesetz
| § 8 BKAG
|-
| BKA TÖTUNGS- und SEXUALDELIKTE (Falldatei)
| 30.09.82
| k.A.
| Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit
| § 8 BKAG
|-
| G8
| 27.04.06
| 162
| Sammlung von Informationen zum G8-Gipfel in Heiligendamm
| § 7 Abs. 1 BKAG
|-
| GALAXY
| 30.08.06
| k.A.
| Bekämpfung des Stoßbetruges (Warenkreditbetrug)
| § 8 BKAG
|-
| GENOZID
| 30.11.05
| k.A.
| Datei der Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen
| § 8 BKAG
|-
| IgaSt
| 21.07.03
| k.A.
| International agierende gewaltbereite Störer (Globalisierungsgegner)
| § 8 BKAG
|-
| InTE-Z
| 21.10.05
| 7762 Objekte und 17.320 Beziehungen
| Bekämpfung des internationalen Terrorismus/Extremismus
| § 8 BKAG
|-
| LANDESVERRAT
| 23.01.06
| 176.250
| Landesverrat, Gefährdung der äußeren Sicherheit
| § 8 BKAG
|-
| MALATOK
| 07.12.99
| k.A.
| Bekämpfung des Menschenhandels
| § 8 BKAG
|-
| OPERATION BALENO
| 10.05.06
| k.A.
| Kinderpornografie im Internet (NL)
| § 8 BKAG
|-
| OPERATION CANDYMAN
| 03.08.05
| k.A.
| Kinderpornografie im Internet (USA)
| § 8 BKAG
|-
| OPERATION FALCON
| 02.09.05
| k.A.
| Kinderpornografie im Internet (USA)
| § 8 BKAG
|-
| OPERATION ICEBREAKER
| 03.08.06
| k.A.
| Kinderpornografie im Internet (It)
| § 8 BKAG
|-
| OPERATION NIEVE
| 19.05.03
| k.A.
| Kinderpornografie im Internet (E)
| § 8 BKAG
|-
| OStrA
| 18.08.03
| k.A.
| Bekämpfung osteuropäische Straftäter
| § 8 BKAG
|-
| PERSONENLISTE ST-32
| 09.02.06
| k.A.
| Übersicht Gefährder/Beschuldigte/Grundinformationen islamistischer Terrorismus
| § 7 Abs. 1 BKAG
|-
| ReKa
| 05.03.01
| k.A.
| Rechtsextreme Kameradschaften
| § 8 BKAG
|-
| SEStrA
| 27.04.00
| k.A.
| Zentralstellendatei Sexualstraftäter
| § 8 BKAG
|-
| SUNRISE
| 24.08.01
| k.A.
| Offene Haftbefehle Fahndungsregion Thailand
| § 8 BKAG
|-
| TANFOGLIO
| 19.01.05
| k.A.
| Umbau von Schreckschusspistolen zu scharfen Waffen
| § 8 BKAG
|-
| TATMITTELMELDEDIENST
| 28.07.88
| k.A.
| Datei über Sprengstoff- und Branddelikte
| § 8 BKAG
|-
| TIMESHARING
| 17.02.05
| 6525
| Timesharing-Straftaten
| § 8 BKAG
|-
| TURKISH SYDRO CONNECTION
| 03.08.05
| k.A.
| Datei zur Bekämpfung synthetischer Drogen
| § 8 BKAG
|-
| VERIMOUNT
| 19.06.06
| k.A.
| Sammlung und Auswertung zur Wirtschaftskriminalität
| § 8 BKAG
|-
| TEC
| 18.05.98
| 20.768
| Sammlung und Auswertung illegaler Technologietransfer
| § 8 BKAG
|-
| WAFFEN
| 08.06.98
| 23.879
| Sammlung und Auswertung Waffenhandel
| § 8 BKAG
|-
| BAN
| 26.08.04
| k.A.
| Bundespolizeiaktennachweis
|
|-
| PAVOS-Zentral
| 26.08.04
| k.A.
| Polizeiliche Vorgangsbearbeitung, el. Tagebuch der Bundespolizei
|
|-
| GGFG
| 26.08.04
| k.A.
| Geschützter Grenzfahndungsbestand
|
|-
| TaFaS
| 09.01.03
| k.A.
| Taschendiebstahlsfahndungssystem
|
|-
| EAO Video Bahn
| 05.01.06
| k.A.
| Einrichtungsanordnung zur automatisierten offenen Videoüberwachung von Bahnanlagen
|
|-
| INZOLL
| 15.04.04
| k.A.
| Informationssystem Zollstraftaten
|
|-
| EURIS
| 15.04.04
| k.A.
| Erfassungs- und Recherchesystem der Informationsgewinnungssachgebiete des Zolls
|
|-
| VHG
| 15.04.04
| k.A.
| Verdachtshinweise Geldwäsche von Bankinstituten und Spielbanken
|
|-
| COLUMBUS
| 05.12.05
| k.A.
| Informationsdatei Verbrauchssteuerhinterziehung
|
|-
| CARGO-INFO
| 28.06.06
| k.A.
| Analysesystem Luftfracht, Express, Kurier- und Luftpostverkehr
|
|-
| MAR/YACHT-INFO
| 28.06.06
| k.A.
| Analysesystem gewerblicher/nichtgewerblicher Seeverkehr
|
|-
| BALKAN-INFO
| 28.04.06
| k.A.
| Analysesystem Balkanroute
|
|-
| BAROK-W
| 15.04.04
| k.A.
| Bundesweite Arbeits- und Recherchedatei Organisierte Kriminalität
|
|-
| SAMBA
| 15.04.04
| k.A.
| Sammlung Meldungen und Berichte Außenwirtschaft
| §§ 3,4,9 ZFdG
|-
| KOBRA
| 27.04.05
| k.A.
| Kontrolle bei der Ausfuhr
| §§ 3,4 ZFdG
|}


=== Datenumfang und Kosten ===
== Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ==
Am Bekanntgabetag der Basisversion der Antiterrordatei am 30. März 2007, einen Monat nach dem Start derselben, befanden sich bereits 15.000 Dateien verteilt auf 334 Datenbankdateien und 511 Protokolldateien bei rund 13.000 erfassten Personen in der Datenbank. Der Großteil der verdateten Personen gilt als unbedenklich&nbsp;– dagegen wird nur ein kleiner Teil als „akuter [[Gefährder]]“ vermerkt. Mehr als drei Viertel der Verdächtigten davon sollen nicht in Deutschland leben.<ref>tagesschau.de: ''[https://tsarchive.wordpress.com/2006/09/04/meldung45514/ Die Anti-Terror-Datei] (tagesschau.de-Archiv)'', 30. März 2007</ref><ref name="SPON-474924">{{Internetquelle |url=http://www.spiegel.de/netzwelt/web/antiterrordatei-terrorfahndung-2-0-a-474924.html |titel=Antiterrordatei: Terrorfahndung 2.0 |autor= |werk=[[Spiegel Online]] |datum=2007-03-30 |zugriff=2014-12-24}}</ref><ref name="heise1">{{Internetquelle |url=https://www.heise.de/newsticker/meldung/Schaeuble-schaltet-Anti-Terrordatei-frei-163746.html |titel=Schäuble schaltet Anti-Terrordatei frei – heise online |autor=Stefan Krempl |werk=heise.de |datum=2007-03-30 |zugriff=2014-12-24}}</ref> Laut Schätzungen im Gesetzesentwurf vom 16. Oktober 2006 liegen allein die finanziellen Einführungskosten bei 15,3 Millionen Euro und der jährlich laufende Betrieb bei 6,4 Millionen Euro.<ref>[http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/029/1602950.pdf ''Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder (Gemeinsame-Dateien-Gesetz)''.] (PDF; 360 kB) Deutscher Bundestag, 16. Oktober 2006</ref> Zuvor bezifferte das überregional erscheinende Magazin ''[[Focus]]'' die Einführungskosten laut [[heise online]] dagegen auf 50 Millionen Euro.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.heise.de/newsticker/meldung/Innenminister-beschliessen-zweiteilige-Anti-Terror-Datei-158753.html |titel=Innenminister beschließen zweiteilige Anti-Terror-Datei |autor=Detlef Borchers |werk=heise.de |datum=2006-09-04 |zugriff=2014-12-24}}</ref> Am 30. März gab die Datenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen, [[Bettina Sokol]], bekannt, dass sich derzeit die jährlichen Kosten allein für die technische Sicherung der Datenbank für dieses Bundesland auf 380.000 Euro belaufen.<ref>{{Internetquelle |hrsg=WDR |url=http://www.wdr.de/themen/politik/recht/anti_terror/070330.jhtml |titel=NRW-Datenschutzbeauftragte: Besorgnis erregende Entwicklung. Zweifel an der Antiterror-Datei |werk=wdr.de |datum=2006-03-30 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20070419081142/http://www.wdr.de/themen/politik/recht/anti_terror/070330.jhtml |archiv-datum=2007-04-19 |zugriff=2014-09-18}}</ref> Schäuble gab am gleichen Tag bekannt, dass sich die Kosten, entgegen den niedrigeren Angaben des Gesetzesentwurfes, auf jährlich 5,4 Millionen Euro beim Bund und weitere 3,0 Millionen bei den Ländern belaufen.<ref name="heise1" /> Mit Stand vom 6. Juni 2011 beläuft sich die Gesamtzahl der in der Antiterrordatei gespeicherten Personensätze auf 18.280, wobei die Zahl der gespeicherten Personen niedriger ist, da einzelne Personen von verschiedenen Behörden gespeichert worden sein können.<ref>[http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/062/1706223.pdf Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zur Einrichtung einer Visa-Warndatei] (PDF; 226&nbsp;kB) vom 16. Juni 2011, BT Drucksache 17/6223.</ref>


== Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ==
Nach der Klage eines ehemaligen Richters prüfte seit dem 6. November 2012 das [[Bundesverfassungsgericht]], ob die Antiterrordatei mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der Kläger kritisierte u.&nbsp;a. eine mögliche Vermengung der Informationen von Geheimdiensten und Polizei sowie die unbestimmte Formulierung des Gesetzes. Dadurch könnten auch unbescholtene Bürger ohne ihr Wissen in der Datei erfasst werden. Die Überprüfung wurde u.&nbsp;a. von der [[Gewerkschaft der Polizei]] begrüßt.<ref name="welt-110666201">{{Internetquelle | url=http://www.welt.de/newsticker/news1/article110666201/Bund-verteidigt-vor-Verfassungsgericht-Antiterrordatei.html | titel=Bund verteidigt vor Verfassungsgericht Antiterrordatei | autor= | werk=[[Die_Welt#Online-Ausgabe|welt.de]] | datum=6. November 2012 |zugriff=24. Dezember 2014}}</ref> Das am 24. April 2013 ergangene Urteil billigte grundsätzlich eine gemeinsame Datenbank, beanstandete aber Teile der Antiterrordatei. Diese müssen nun bis 2015 nachgebessert werden.<ref name="SPON-896175">{{Internetquelle|url=http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-richter-billigen-anti-terror-datei-a-896175.html |titel=Bundesverfassungsgericht: Gesetzgeber muss Anti-Terror-Datei nachbessern |autor= |werk=[[Spiegel Online]] |datum=2013-04-24 |zugriff=2014-12-24}}</ref>
Nach der Klage eines ehemaligen Richters prüfte seit dem 6. November 2012 das [[Bundesverfassungsgericht]], ob die Antiterrordatei mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der Kläger kritisierte u.&nbsp;a. eine mögliche Vermengung der Informationen von Geheimdiensten und Polizei sowie die unbestimmte Formulierung des Gesetzes. Dadurch könnten auch unbescholtene Bürger ohne ihr Wissen in der Datei erfasst werden. Die Überprüfung wurde u.&nbsp;a. von der [[Gewerkschaft der Polizei]] begrüßt.<ref name="welt-110666201">{{Internetquelle |url=https://www.welt.de/newsticker/news1/article110666201/Bund-verteidigt-vor-Verfassungsgericht-Antiterrordatei.html |titel=Bund verteidigt vor Verfassungsgericht Antiterrordatei |werk=[[Die Welt#Online-Ausgabe|welt.de]] |datum=2012-11-06 |zugriff=2014-12-24}}</ref>

Das am 24. April 2013 ergangene Urteil hielt die Errichtung einer Antiterrordatei als Verbunddatei verschiedener Sicherheitsbehörden als in ihren Grundstrukturen mit der Verfassung für vereinbar. Aus den Grundrechten folge jedoch ein informationelles Trennungsprinzip, das den Austausch von Daten der Polizeibehörden und Nachrichtendienste nur ausnahmsweise zulasse. Das ATDG genüge dem nicht vollständig, nämlich hinsichtlich der Bestimmung der beteiligten Behörden, der Reichweite der als terrorismusnah erfassten Personen, der Einbeziehung von Kontaktpersonen, der Nutzung von verdeckt bereitgestellten erweiterten Grunddaten, der Konkretisierungsbefugnis der Sicherheitsbehörden für die zu speichernden Daten und der Gewährleistung einer wirksamen Aufsicht. Die uneingeschränkte Einbeziehung von Daten in die Antiterrordatei, die durch Eingriffe in das Brief- und Fernmeldegeheimnis und das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung erhoben wurden, verletze Art. 10 Abs. 1 und Art. 13 Abs. 1 GG.<ref>[https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2013/04/rs20130424_1bvr121507.html BVerfG, Urteil vom 24. April 2013 - 1 BvR 1215/07] Leitsätze 1 bis 4</ref>

Für die beanstandeten Regelungen sah das Gericht eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2014 vor.<ref name="SPON-896175">{{Internetquelle |url=http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-richter-billigen-anti-terror-datei-a-896175.html |titel=Bundesverfassungsgericht: Gesetzgeber muss Anti-Terror-Datei nachbessern |werk=[[Spiegel Online]] |datum=2013-04-24 |zugriff=2014-12-24}}</ref> Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wurden dann mit Gesetz vom 18. Dezember 2014<ref>[https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/015/1801565.pdf ''Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze''] BT-Drs. 18/1565 vom 28. Mai 2014</ref> zum 1. Januar 2015 sowohl im Antiterrordateigesetz als auch im [[Rechtsextremismus-Datei-Gesetz]] vom Bundestag umgesetzt.<ref>{{Internetquelle
| autor=
| url=http://www.spiegel.de/politik/deutschland/anti-terror-datei-bundestag-beschliesst-veraenderungen-a-997622.html
| titel=Druck vom Verfassungsgericht: Bundestag beschließt Änderungen an Anti-Terror-Datei
| werk=Der Spiegel
| hrsg=
| datum=17.10.2014
| seiten=
| archiv-url=
| archiv-datum=
| zugriff=2018-12-16
| abruf-verborgen=
| format=
| sprache=
| kommentar=
| zitat=
| offline=
}}</ref><ref>''Gesetz zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze'' vom 18. Dezember 2014, {{BGBl|2014n I S. 2318}}</ref><ref> vgl. zu den Auswirkungen des BVerfG-Urteils auf ATDG und RED-G: [https://dopus.uni-speyer.de/frontdoor/deliver/index/docId/3072/file/Abschlussbericht+Evaluierung+Rechtsextremismusdateigesetz+(2014-03).pdf ''Unterrichtung durch die Bundesregierung: Evaluierung des Rechtsextremismus-Datei-Gesetzes''] BT-Drs. 18/8060 vom 7. April 2016, S. 135 ff.</ref>


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
Zeile 694:Zeile 67:


== Literatur ==
== Literatur ==
* Jan Ellermann, ''Antiterrordatei – neue Wege der Terrorismusbekämpfung im Informationszeitalter'', In: Die Polizei 7/2007, S. 181-186.
* Jan Ellermann: ''Antiterrordatei – neue Wege der Terrorismusbekämpfung im Informationszeitalter''. In: ''Die Polizei'', 7/2007, S.&nbsp;181–186.
* [[Constanze Kurz]], Frank Rieger, Beata Hubrig und Dirk Engling vom CCC [http://www.ccc.de/system/uploads/124/original/antiterrordatei-final.pdf ''schriftliche Stellungnahme anlässlich der Anhörung am 6. November 2012''] (PDF; 54&nbsp;kB)
* [[Constanze Kurz]], Frank Rieger, Beata Hubrig, Dirk Engling: [http://www.ccc.de/system/uploads/124/original/antiterrordatei-final.pdf ''schriftliche Stellungnahme anlässlich der Anhörung am 6. November 2012''] (PDF; 54&nbsp;kB) [[Chaos Computer Club]]
* Felix Ruhmannseder: ''Informationelle Zusammenarbeit von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten aufgrund des „Gemeinsame-Dateien-Gesetzes''. In: StraFo 2007, S. 184
* Felix Ruhmannseder: ''Informationelle Zusammenarbeit von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten aufgrund des „Gemeinsame-Dateien-Gesetzes“''. In: ''StraFo'', 2007, S. 184
* {{Literatur
* {{Literatur|Autor=Moritz Stilz, Jonas Ludwig|Titel=[http://www.zeitschrift-jse.de/files/JSE-3-2013.pdf#page=111 Zur Verfassungskonformität der Antiterrordatei] (PDF; 1,5 MB). Besprechung des BVerfG-Urteils vom 24. April 2013|Sammelwerk=JSE|Jahr=2013|Seiten=390-407}}
|Autor=Moritz Stilz, Jonas Ludwig
* {{Literatur|Autor=Heinrich Amadeus Wolff/Fabian Scheffczyk|Titel=[http://www.ja-aktuell.de/root/img/pool/archiv/2008/aufsatz/ja_2-2008-81-antiterrordatei-verfassungsrechtliche_fragen_wolff-scheffczyk.pdf Verfassungsrechtliche Fragen der gemeinsamen Antiterrordatei von Polizei und Nachrichtendiensten].|Sammelwerk=JA|Jahr=2008|Seiten=81-88}}
|Titel=Zur Verfassungskonformität der Antiterrordatei. Besprechung des BVerfG-Urteils vom 24. April 2013
* Jan-Willem Prügel, ''Entscheidungsanmerkung zu [[BVerfG]], Urt. 24.4.2013 – 1 BvR 1215/07 (Zur Verfassungsmäßigkeit des Anti-Terror-Datei-Gesetzes)'', [[Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik]] (ZIS) 2013, 529[http://www.zis-online.com/dat/artikel/2013_12_787.pdf]
|Sammelwerk=JSE
|Datum=2013
|Seiten=390–407
|Online=[http://www.zeitschrift-jse.de/files/JSE-3-2013.pdf#page=111 zeitschrift-jse.de]
|Format=PDF
|KBytes=1500}}
* {{Literatur
|Autor=Heinrich Amadeus Wolff, Fabian Scheffczyk
|Titel=Verfassungsrechtliche Fragen der gemeinsamen Antiterrordatei von Polizei und Nachrichtendiensten
|Sammelwerk=JA
|Datum=2008
|Seiten=81–88
|Online=[{{Toter Link |inline=ja |date=2018-05-13| url=http://www.ja-aktuell.de/root/img/pool/archiv/2008/aufsatz/ja_2-2008-81-antiterrordatei-verfassungsrechtliche_fragen_wolff-scheffczyk.pdf}} ja-aktuell.de]
|Format=PDF
|KBytes=}}
* [[Wolf-Rüdiger Schenke]], [[Kurt Graulich]], [[Josef Ruthig]]: ''Sicherheitsrecht des Bundes.'' München, 2. Auflage 2019. ISBN 978-3-406-71602-7


== Weblinks ==
== Weblinks ==
{{Wiktionary}}
{{Wiktionary}}
* {{§§|Gemeinsame-Dateien-Gesetz|buzer|text=Text des Gemeinsame-Dateien-Gesetzes und Änderungen}} (html)
* {{§§|Gemeinsame-Dateien-Gesetz|buzer|text=Text des Gemeinsame-Dateien-Gesetzes und Änderungen}}
* {{Internetquelle
*{{Internetquelle|url=http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/a-429164.html |titel=Innenminister einigen sich auf zentrale Anti-Terror-Datei |autor= |werk=[[Der Spiegel]] (Vorabversion aus Ausgabe 31/2006) |datum=2006-07-29 |zugriff=2014-12-24}}
|url=http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/a-429164.html
*{{Internetquelle|url=http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/85995.html |titel=Von der Anti-Terror-Gesetzgebung über die Anti-Terror-Datei zum "Schäuble-Katalog" |autor=Detlef Borchers |werk=heise.de |datum=2007-02-28 |zugriff=2014-12-24}}
|titel=Innenminister einigen sich auf zentrale Anti-Terror-Datei
|werk=[[Spiegel Online]] (Vorabversion aus Print-Ausgabe 31/2006)
|datum=2006-07-29
|zugriff=2014-12-24}}
* {{Internetquelle
|url=https://www.heise.de/ct/artikel/Von-der-Anti-Terror-Gesetzgebung-ueber-die-Anti-Terror-Datei-zum-Schaeuble-Katalog-302578.html
|titel=Von der Anti-Terror-Gesetzgebung über die Anti-Terror-Datei zum „Schäuble-Katalog“
|autor=Detlef Borchers
|werk=[[c’t]]
|datum=2007-02-28
|zugriff=2014-12-24}}
* [https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/AntiterrordateiRechtsextremismusdatei/antiterrordateiRechtsextremismusdatei_node.html ''Datenbestand und Nutzung der Antiterrordatei (ATD) und der Rechtsextremismus-Datei (RED) in den Jahren 2014 bis 2017.''] Bericht an den Deutschen Bundestag, Link zum Download auf der Website des Bundeskriminalamts, 1. August 2017

== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
<references />
<references />
Zeile 714:Zeile 116:
[[Kategorie:Bundeskriminalamt (Deutschland)]]
[[Kategorie:Bundeskriminalamt (Deutschland)]]
[[Kategorie:Nachrichtendienstlicher Begriff]]
[[Kategorie:Nachrichtendienstlicher Begriff]]
[[Kategorie:Terrorismusbekämpfung in Deutschland]]
[[Kategorie:Informationssystem]]
[[Kategorie:Informationssystem]]
[[Kategorie:Terrorismusbekämpfung]]
[[Kategorie:Datenbank]]
[[Kategorie:Datenschutz]]
[[Kategorie:Rechtsinformatik]]
[[Kategorie:Terrorismus in Deutschland]]
[[Kategorie:Verzeichnis (Recht)]]

Aktuelle Version vom 11. April 2023, 17:51 Uhr

Antiterrordatei ist eine beim Bundeskriminalamt (BKA) zur Aufklärung oder Bekämpfung des internationalen Terrorismus mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland von den beteiligten Sicherheitsbehörden geführte gemeinsame standardisierte zentrale Datei. Rechtsgrundlage ist das Antiterrordateigesetz vom 22. Dezember 2006 (ATDG).

An der gemeinsamen Datenbank sind außer dem BKA die in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmten Bundespolizeibehörden,[1] die Landeskriminalämter, die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst (MAD), der Bundesnachrichtendienst (BND) und das Zollkriminalamt beteiligt (§ 1 ATDG).

Die Datei ist mit dem Geheimhaltungsgrad GEHEIM eingestuft. Die Hardware für diese Datei (Datenbankserver) ist beim BKA installiert. Die anderen Dienststellen greifen über SINA-Boxen und SINA-Thin-Clients auf die Datei zu.

Der Begriff Antiterrordatei ist ein politisches Schlagwort. Er kam auf infolge verschiedener muslimisch-fundamentalistisch motivierter Anschläge sowohl in den USA als auch in Europa und wurde nach den Terroranschlägen am 7. Juli 2005 in London in Deutschland diskutiert. Allgemeiner bezeichnet man solche Dateien, die Datensammlungsmethoden und die Zugriffsrechte als Fusion Center.

Rechtspolitik

Nach den versuchten Bombenanschlägen vom 31. Juli 2006 unterstützt die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) den damaligen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble in seinen Bestrebungen, einen Gesetzentwurf zur Errichtung einer Antiterrordatei vorzulegen. In ihrer 181. Sitzung vom 4. September 2006 befürwortete die IMK, neben den Grunddaten, die zur Identifizierung einer Person erforderlich sind, auch solche weitere Daten zu erfassen, die eine zuverlässige Gefährdungseinschätzung durch die Sicherheitsbehörden ermöglichen wie

  • die Zugehörigkeit zu terroristischen Vereinigungen
  • Waffenbesitz
  • Telekommunikations- und Internetdaten
  • Bankverbindungen und Schließfächer
  • Schul- und Berufsausbildung – Arbeitsstelle
  • Familienstand – Religionszugehörigkeit
  • Verlust von Ausweispapieren
  • Reisebewegungen und bekannte Aufenthalte an Orten mit terroristischem Hintergrund (bspw. Ausbildungslagern)[2]

Am 22. September 2006 legte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vor,[3] der am 22. Dezember 2006 als Artikel 1 des Gemeinsame-Dateien-Gesetzes beschlossen und verkündet wurde.[4] Damit sollte die Gewinnung und der Austausch von personenbezogenen Daten der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern effektiver gestaltet und bewährte Formen der Zusammenarbeit ergänzt werden.[5]

Die Einführung der Datei wurde mit den Stimmen der Großen Koalition (CDU/CSU und SPD) beschlossen. Alle Oppositionsparteien (Grüne, FDP, Linkspartei.PDS) stimmten dagegen. Während der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar und der Deutsche Anwaltsverein ablehnten, weil zu viele Daten aus dem Umfeld Betroffener gesammelt werden und das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten verletzt wird, begrüßte die Deutsche Polizeigewerkschaft den Beschluss. Der Grüne Abgeordnete Wolfgang Wieland sagte in der Debatte, das Gesetz atme „den Geist des Überwachungsstaates.“[6] Eine ähnliche Begründung[7] lieferte die Jury zur Verleihung der Big Brother Awards 2006 an die Bundes-Innenministerkonferenz für ihren Beschluss vom 4. September 2006 zum Aufbau der Antiterrordatei.

Inhalt

Zu speichernde Datenarten

Die zu speichernden Datenarten werden in § 3 ATDG näher bezeichnet.

Mit Verwaltungsvorschrift vom 3. Juli 2015[8] hat das BKA nach § 3 Abs. 4 ATDG zur Volks- und Religionszugehörigkeit, besonderen Fähigkeiten, gegenwärtigen oder früheren Tätigkeiten sowie von der betreffenden Person besuchten Orten nähere Kriterien und Kategorien festgelegt.

Bei der Antiterrordatei unterscheidet man zwischen offener und verdeckter Speicherung. Trifft eine Suchanfrage auf einen in offener Speicherung angelegten Datensatz, so wird dieser dem Anfragenden angezeigt. Trifft eine Suchanfrage auf einen in verdeckter Speicherung angelegten Datensatz, dann bekommt der Anfragende eine Negativ-Auskunft. Stattdessen bekommt die speichernde Dienststelle eine Information über diesen Treffer und kann in eigener Zuständigkeit entscheiden, ob sie mit der anfragenden Stelle Kontakt aufnimmt. Es wird vermutet, dass die Polizeidienststellen im Regelfall offene Speicherung, die Geheimdienste im Regelfall die verdeckte Speicherung anwenden werden.

Erweiterte Indexdatei

Die Antiterrordatei ist als erweiterte Indexdatei beschlossen. Die Indexdatei beinhaltet lediglich eine Übersicht – einen Index – über Daten, die wiederum in anderen Datenbanken gespeichert sind, also nicht die Daten selbst. Im Unterschied dazu enthält eine Volltextdatei sämtliche Daten aller polizeilichen und geheimdienstlichen Datenbanken. Der Zugriff auf Daten aller Ermittlungsbehörden und Nachrichtendienste (Volltextdatei) ist nur auf Anfrage möglich, in eiligen Fällen gibt es jedoch einen Sofortzugriff.[9]

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble forderte, dass in der Antiterrordatei auch Informationen über die Religionszugehörigkeit und berufliche Kenntnisse gespeichert werden.

Datenumfang und Kosten

Am Bekanntgabetag der Basisversion der Antiterrordatei am 30. März 2007, einen Monat nach dem Start derselben, befanden sich bereits 15.000 Dateien verteilt auf 334 Datenbankdateien und 511 Protokolldateien bei rund 13.000 erfassten Personen in der Datenbank. Der Großteil der verdateten Personen gilt als unbedenklich – dagegen wird nur ein kleiner Teil als „akuter Gefährder“ vermerkt. Mehr als drei Viertel der Verdächtigten davon sollen nicht in Deutschland leben.[10][11][12] Laut Schätzungen im Gesetzesentwurf vom 16. Oktober 2006 liegen allein die finanziellen Einführungskosten bei 15,3 Millionen Euro und der jährlich laufende Betrieb bei 6,4 Millionen Euro.[13] Zuvor bezifferte das überregional erscheinende Magazin Focus die Einführungskosten laut heise online dagegen auf 50 Millionen Euro.[14] Am 30. März gab die Datenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen, Bettina Sokol, bekannt, dass sich derzeit die jährlichen Kosten allein für die technische Sicherung der Datenbank für dieses Bundesland auf 380.000 Euro belaufen.[15] Schäuble gab am gleichen Tag bekannt, dass sich die Kosten, entgegen den niedrigeren Angaben des Gesetzesentwurfes, auf jährlich 5,4 Millionen Euro beim Bund und weitere 3,0 Millionen bei den Ländern belaufen.[12] Mit Stand vom 6. Juni 2011 beläuft sich die Gesamtzahl der in der Antiterrordatei gespeicherten Personensätze auf 18.280, wobei die Zahl der gespeicherten Personen niedriger ist, da einzelne Personen von verschiedenen Behörden gespeichert worden sein können.[16]

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Nach der Klage eines ehemaligen Richters prüfte seit dem 6. November 2012 das Bundesverfassungsgericht, ob die Antiterrordatei mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der Kläger kritisierte u. a. eine mögliche Vermengung der Informationen von Geheimdiensten und Polizei sowie die unbestimmte Formulierung des Gesetzes. Dadurch könnten auch unbescholtene Bürger ohne ihr Wissen in der Datei erfasst werden. Die Überprüfung wurde u. a. von der Gewerkschaft der Polizei begrüßt.[17]

Das am 24. April 2013 ergangene Urteil hielt die Errichtung einer Antiterrordatei als Verbunddatei verschiedener Sicherheitsbehörden als in ihren Grundstrukturen mit der Verfassung für vereinbar. Aus den Grundrechten folge jedoch ein informationelles Trennungsprinzip, das den Austausch von Daten der Polizeibehörden und Nachrichtendienste nur ausnahmsweise zulasse. Das ATDG genüge dem nicht vollständig, nämlich hinsichtlich der Bestimmung der beteiligten Behörden, der Reichweite der als terrorismusnah erfassten Personen, der Einbeziehung von Kontaktpersonen, der Nutzung von verdeckt bereitgestellten erweiterten Grunddaten, der Konkretisierungsbefugnis der Sicherheitsbehörden für die zu speichernden Daten und der Gewährleistung einer wirksamen Aufsicht. Die uneingeschränkte Einbeziehung von Daten in die Antiterrordatei, die durch Eingriffe in das Brief- und Fernmeldegeheimnis und das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung erhoben wurden, verletze Art. 10 Abs. 1 und Art. 13 Abs. 1 GG.[18]

Für die beanstandeten Regelungen sah das Gericht eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2014 vor.[19] Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wurden dann mit Gesetz vom 18. Dezember 2014[20] zum 1. Januar 2015 sowohl im Antiterrordateigesetz als auch im Rechtsextremismus-Datei-Gesetz vom Bundestag umgesetzt.[21][22][23]

Siehe auch

Literatur

Wiktionary: Antiterrordatei – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Verordnung über die Zuständigkeit der Bundespolizeibehörden (BPolZV) vom 22. Februar 2008, BGBl. I S. 250
  2. Beschlussniederschrift über die 181. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 4. September 2006 in Berlin. (PDF) bundesrat.de, 4. September 2006, abgerufen am 24. Dezember 2014.
  3. Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder (Gemeinsame-Dateien-Gesetz) BR-Drs. 672/06 vom 22. September 2006
  4. Gesetz zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder (Gemeinsame-Dateien-Gesetz) vom 22. Dezember 2006, BGBl. I S. 3409
  5. Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder (Gemeinsame-Dateien-Gesetz) Drucksache 16/2950 vom 16. Oktober 2006, S. 12
  6. netzeitung.de Bush und Blair sollen in Anti-Terror-Datei (Memento vom 21. Mai 2007 im Internet Archive)
  7. Politik II: Innenministerkonferenz – BigBrotherAwards. In: bigbrotherawards.de. 4. September 2006, archiviert vom Original am 24. Dezember 2014; abgerufen am 24. Dezember 2014.
  8. Verwaltungsvorschrift nach § 3 Absatz 4 des Antiterrordateigesetzes (ATDG-Verwaltungsvorschrift – ATD-VwV), BAnz AT 24.07.2015 B7
  9. Bundestag beschließt Anti-Terror-Datei. Nach jahrelanger Diskussion hat der Bundestag heute mit großer Mehrheit die umstrittene Anti-Terror-Datei von Bund und Ländern beschlossen. FDP, Linkspartei und Grüne stimmten gegen das Register, mit dem der Terrorismus bekämpft werden soll. In: Spiegel Online. 1. Dezember 2006, abgerufen am 3. September 2014.
  10. tagesschau.de: Die Anti-Terror-Datei (tagesschau.de-Archiv), 30. März 2007
  11. Antiterrordatei: Terrorfahndung 2.0. In: Spiegel Online. 30. März 2007, abgerufen am 24. Dezember 2014.
  12. a b Stefan Krempl: Schäuble schaltet Anti-Terrordatei frei – heise online. In: heise.de. 30. März 2007, abgerufen am 24. Dezember 2014.
  13. Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder (Gemeinsame-Dateien-Gesetz). (PDF; 360 kB) Deutscher Bundestag, 16. Oktober 2006
  14. Detlef Borchers: Innenminister beschließen zweiteilige Anti-Terror-Datei. In: heise.de. 4. September 2006, abgerufen am 24. Dezember 2014.
  15. NRW-Datenschutzbeauftragte: Besorgnis erregende Entwicklung. Zweifel an der Antiterror-Datei. In: wdr.de. WDR, 30. März 2006, archiviert vom Original am 19. April 2007; abgerufen am 18. September 2014.
  16. Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zur Einrichtung einer Visa-Warndatei (PDF; 226 kB) vom 16. Juni 2011, BT Drucksache 17/6223.
  17. Bund verteidigt vor Verfassungsgericht Antiterrordatei. In: welt.de. 6. November 2012, abgerufen am 24. Dezember 2014.
  18. BVerfG, Urteil vom 24. April 2013 - 1 BvR 1215/07 Leitsätze 1 bis 4
  19. Bundesverfassungsgericht: Gesetzgeber muss Anti-Terror-Datei nachbessern. In: Spiegel Online. 24. April 2013, abgerufen am 24. Dezember 2014.
  20. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze BT-Drs. 18/1565 vom 28. Mai 2014
  21. Druck vom Verfassungsgericht: Bundestag beschließt Änderungen an Anti-Terror-Datei. In: Der Spiegel. 17. Oktober 2014, abgerufen am 16. Dezember 2018.
  22. Gesetz zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze vom 18. Dezember 2014, BGBl. I S. 2318
  23. vgl. zu den Auswirkungen des BVerfG-Urteils auf ATDG und RED-G: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Evaluierung des Rechtsextremismus-Datei-Gesetzes BT-Drs. 18/8060 vom 7. April 2016, S. 135 ff.