„Anlage 1 zur Bundesartenschutzverordnung“ – Versionsunterschied

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Anlage 1 zur [[Bundesartenschutzverordnung]] <ref>http://bundesrecht.juris.de/bartschv_2005/anlage_1_26.html</ref>: Liste der geschützten Pflanzen und Tiere (in Deutschland)
Anlage 1 zur [[Bundesartenschutzverordnung]] <ref>http://bundesrecht.juris.de/bartschv_2005/anlage_1_26.html</ref>: Liste der geschützten Pflanzen und Tiere (in Deutschland)



Version vom 7. Oktober 2008, 13:52 Uhr

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kein Artikel, datenbankartig, keine Relevanz erkennbar Anlage 1 zur Bundesartenschutzverordnung [1]: Liste der geschützten Pflanzen und Tiere (in Deutschland)

Liste der nach BArtSchV geschützten Tiere [2]

Säugetiere

Mammalia Säugetiere

Streng geschützte Säugetiere

Besonders geschützte Säugetiere

1) Nur europäische wild lebende Populationen.
2) Ausgenommen die nach § 2 Abs. 1 BJagdG dem Jagdrecht unterliegenden Arten.
3) Ausgenommen die nach § 20a Abs. 1 Nr. 7b aa BNatSchG geschützten Arten.
4) Ausgenommen die nach § 20a Abs. 1 Nr. 7a BNatSchG geschützten Arten.

Vögel

Aves Vögel

Streng geschützte Vögel

(Liste ist noch nicht vollständig)

Besonders geschützte Vögel

- alle in Deutschland heimischen Vogelarten sind besonders geschützt - 

5) Besonders geschützte Art auf Grund § 20a Abs. 1 Nr. 7b bb BNatSchG.

Kriechtiere (Reptilien)

Reptilia Kriechtiere (Reptilien)

Streng geschützte Kriechtiere

Besonders geschützte Kriechtiere

3) Ausgenommen die nach § 20a Abs. 1 Nr. 7b aa BNatSchG geschützten Arten.
4) Ausgenommen die nach § 20a Abs. 1 Nr. 7a BNatSchG geschützten Arten.

Geschützte Lurche (Amphibien)

Amphibia Lurche (Amphibien)

Besonders geschützte Lurche

3) Ausgenommen die nach § 20a Abs. 1 Nr. 7b aa BNatSchG geschützten Arten.
4) Ausgenommen die nach § 20a Abs. 1 Nr. 7a BNatSchG geschützten Arten.

Geschützte Fische und Rundmäuler

Pisces Fische und Cyclostomata Rundmäuler

Besonders geschützte Fische und Rundmäuler

6) Nur Population des Mittelmeeres.

Geschützte Insekten

Insecta Insekten

Schmetterlinge

Lepidoptera Schmetterlinge (Falter/Schuppenflügler)

Streng geschützte Schmetterlinge
Besonders geschützte Schmetterlinge

9) Alle heimischen Arten, soweit nicht im Einzelnen aufgeführt.

Hautflügler

Hymenoptera Hautflügler

Besonders geschützte Hautflügler

Käfer

Coleoptera Käfer

Streng geschützte Käfer
Besonders geschützte Käfer

3) Ausgenommen die nach § 20a Abs. 1 Nr. 7b aa BNatSchG geschützten Arten.
9) Alle heimischen Arten, soweit nicht im Einzelnen aufgeführt.

Libellen

Odonata Libellen

Streng geschützte Libellen
Besonders geschützte Libellen

3) Ausgenommen die nach § 20a Abs. 1 Nr. 7b aa BNatSchG geschützten Arten.
9) Alle heimischen Arten, soweit nicht im Einzelnen aufgeführt.

Netzflügler

Neuroptera Echte Netzflügler

Streng geschützte Netzflügler
Besonders geschützte Echte Netzflügler

9) Alle heimischen Arten, soweit nicht im Einzelnen aufgeführt.

Fangschrecken

Mantodea Fangschrecken

Besonders geschützte Fangschrecken

Springschrecken

Ensifera Langfühlerschrecken und Caelifera Kurzfühlerschrecken

Streng geschützte Springschrecken
Besonders geschützte Springschrecken

Spinnentiere

Arachnida Spinnentiere

Streng geschützte Spinnentiere

Besonders geschützte Spinnentiere

Krebse

Crustacea Krebse

Streng geschützte Krebse

Besonders geschützte Krebse

6) Nur Population des Mittelmeeres.
7) Nur heimische Populationen.

Mollusca Weichtiere (Mollusken)

Streng geschützte Weichtiere

Besonders geschützte Weichtiere

6) Nur Population des Mittelmeeres.
7) Nur heimische Populationen.

Stachelhäuter

Echinodermata Stachelhäuter

Streng geschützte Stachelhäuter

Besonders geschützte Stachelhäute

  • Asterina panceri 6)
  • Echinus esculentus 7) Essbarer Seeigel
  • Ophidiaster ophidianus 6)

6) Nur Population des Mittelmeeres.
7) Nur heimische Populationen.

Nesseltiere

Cnidaria Nesseltiere

Besonders geschützte Nesseltiere

  • Gerardia savaglia 6)

6) Nur Population des Mittelmeeres.

Schwämme

Porifera Schwämme

Besonders geschützte Schwämme

  • Apiysina cavernicola 6)
  • Asbestopluma hypogea 6)
  • Axinella polypioides 6)
  • Petrobiona massiliana 6)

1) Nur europäische wild lebende Populationen.
2) Ausgenommen die nach § 2 Abs. 1 BJagdG dem Jagdrecht unterliegenden Arten.
3) Ausgenommen die nach § 20a Abs. 1 Nr. 7b aa BNatSchG geschützten Arten.
4) Ausgenommen die nach § 20a Abs. 1 Nr. 7a BNatSchG geschützten Arten.
5) Besonders geschützte Art auf Grund § 20a Abs. 1 Nr. 7b bb BNatSchG.
6) Nur Population des Mittelmeeres.
7) Nur heimische Populationen.
8) Nur wild lebende Populationen.
spp. – Die Abkürzung spp. (=species) dient der Bezeichnung aller Arten eines höheren Taxons.

Liste der nach BArtSchV geschützten Pflanzen

Farnartige Pflanzen und Blütenpflanzen

Pteridophyta Farnartige Pflanzen und Spermatophyta Blütenpflanzen

A

B

C

D

E – G

H

I, J

L

M, N

O

P

R

S

T – W

3) Ausgenommen die nach § 20a Abs. 1 Nr. 7b aa BNatSchG geschützten Arten.
8) Nur wild lebende Populationen.

Moose

Bryophyta Moose

  • Hylocomium spp. 8) Hainmoose – alle heimischen Arten – besonders
  • Leucobryum spp. 8) Weißmoose – alle heimischen Arten – besonders
  • Sphagnum spp. 8) Torfmoose – alle heimischen Arten – besonders

8) Nur wild lebende Populationen.

Liste der nach BArtSchV geschützten Flechten und Pilze

Flechten

Lichenes Flechten

8) Nur wild lebende Populationen.

Pilze

Fungi Pilze

7) Nur heimische Populationen.
8) Nur wild lebende Populationen.

Quelle

  1. http://bundesrecht.juris.de/bartschv_2005/anlage_1_26.html
  2. wisia Online-Suche geschützte Arten des Bundesamtes für Naturschutz