Dienstgrade der Feuerwehr in Hessen

Dieser Artikel behandelt die Dienstgrade, Dienstgradabzeichen sowie Funktionskennzeichnung im Einsatz bei den Freiwilligen Feuerwehren, Berufsfeuerwehren, an der Landesfeuerwehrschule und bei den Brandschutzaufsichtsbehörden in Hessen.[1]

Freiwillige Feuerwehr

Rechtsgrundlage ist das Gesetz- und Verordnungsblatt vom 7. November 2022, veröffentlicht vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport.[2]

Die Ernennung zum jeweiligen Dienstgrad ist neben der Dienstzeit primär mit der Fach- und Führungsqualifikation der Feuerwehrangehörigen sowie vor allem bei den höheren Dienstgraden auch mit ausgeübter Funktion und der Größe der Freiwilligen Feuerwehr verknüpft. Eine Beförderung nur aufgrund zeitlich längerer Zugehörigkeit zur Feuerwehr ist nicht vorgesehen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Dienstgrad.

Beschreibung der Dienstgradabzeichen und Funktionsabzeichen

  • Dienstgradabzeichen und Funktionsabzeichen aus dunkelblauem Stoff, 90 mm breit, 38, 51 oder 64 mm (mit Einfassung in Eichenlaub 77 mm) hoch, umlaufender Rand als Litze 2 mm, stets 6 mm vom Rand.
  • Balken 60 mm breit und 8 mm hoch. Abstand der Balken voneinander 5 mm. Abstand zwischen Balken 7 mm.
  • Vierzackiger Stern mit 15 mm Durchmesser.
  • Jugendfeuerwehrflamme mittig.
  • Sechszackiger silberfarbener Stern aus zwei ineinander gestellten gleichseitigen Dreiecken mit 17 mm Kantenlänge.
  • Sechszackiger goldfarbener Stern aus zwei ineinander gestellten gleichseitigen Dreiecken mit 17 mm Kantenlänge.
  • Richtfarben: Karmesinrot/Hellkarmesin RAL3014, Silber/Silbergrau RAL 7001, Gold/Goldgelb RAL 1004

gezeigte Darstellungen sind nicht maßstabsgerecht.

Dienstgrade

DienstgradAbkürzungAbzeichenBeschreibungVoraussetzung
Mannschaften
Feuerwehrfrau-Anwärterin / Feuerwehrmann-AnwärterFFrA / FMAFFrA / FMALitze in KarmesinrotMitgliedschaft in der Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr
Feuerwehrfrau / FeuerwehrmannFFr / FMFFr / FMEin Balken und Litze in KarmesinrotTruppmannausbildung Teil 1 (Grundlehrgang)
Oberfeuerwehrfrau / OberfeuerwehrmannOFFr / OFMOFFr / OFMZwei Balken und Litze in Karmesinrotdrei Dienstjahre⁠14, Truppmannausbildung Teil 1 und 2 und ein Sonderlehrgang2
Hauptfeuerwehrfrau / HauptfeuerwehrmannHFFr / HFMHFFr / HFMDrei Balken und Litze in Karmesinrotvier Dienstjahre, Lehrgang Truppführer und zwei Sonderlehrgänge
Führungskräfte
Löschmeisterin / LöschmeisterLM'in / LMLM'in / LMEin Balken in Karmesinrot und Litze silberfarbenvier Dienstjahre, Lehrgang Gruppenführer und drei Sonderlehrgänge
Oberlöschmeisterin / OberlöschmeisterOLM'in / OLMOLM'in / OLMZwei Balken in Karmesinrot und Litze silberfarbenfünf Dienstjahre, Lehrgang Gruppenführer3 und vier Sonderlehrgänge
Hauptlöschmeisterin / HauptlöschmeisterHLM'in / HLMHLM'in / HLMDrei Balken in Karmesinrot und Litze silberfarbenfünf Dienstjahre, Lehrgang Zugführer3 und vier Sonderlehrgänge
Brandmeisterin / BrandmeisterBM'in / BMBM'in / BMEin Balken und Litze silberfarbensechs Dienstjahre, Lehrgang Zugführer3 und fünf Sonderlehrgänge
Oberbrandmeisterin / OberbrandmeisterOBM'in / OBMOBM'in / OBMZwei Balken und Litze silberfarbensieben Dienstjahre, Lehrgang Verbandsführer3 und sechs Sonderlehrgänge
Hauptbrandmeisterin / HauptbrandmeisterHBM'in / HBMHBM'in / HBMDrei Balken und Litze silberfarbenacht Dienstjahre, Lehrgang Verbandsführer3 und sieben Sonderlehrgänge
1 
in einer Einsatzabteilung
2 
Zu den Sonderlehrgängen zählen:

Nach Truppmannausbildung: Teil 1 Atemschutzgeräteträger-Lehrgang, Atemschutzgeräteträger-Lehrgang II, Sprechfunklehrgang. Nach Truppführerlehrgang: Sanitäter der Freiwilligen Feuerwehr, Technische Hilfeleistung Verkehrsunfall, Technische Hilfeleistung Bau, Maschinisten-Lehrgang, Lehrgang GABC-Einsatz, Lehrgang Grundmodul GABC-Einsatz, Lehrgang Praxismodul GABC-Einsatz, Drehleitermaschinisten-Lehrgang, Bootsführerlehrgang, Lehrgang Praxismodul Dekon P, GABC-Erkundung, Lehrgang GABC-Dekontamination, Lehrgang Praxismodul Erkundung, Lehrgang Praxismodul GABC-Messzentrale, Gerätewart-Lehrgang, Atemschutzgerätewartlehrgang I, Atemschutzgerätewartlehrgang II, Grundausbildung für Motorkettensägen, Lehrgang Vorbeugender baulicher Brandschutz.

Nach mind. Gruppenführerlehrgang: Leiter Atemschutz, Technische Hilfeleistung Bahn I, Technische Hilfeleistung Bahn II, Lehrgang Führen im GABC-Einsatz, Lehrgang Grundmodul GABC-Führen, Lehrgang Praxismodul GABC-Führen, Lehrgang GABC für Wehrführer, Kartenkundelehrgang, Lehrgang Kreisausbilder, Ausbilder in der Feuerwehr, Lehrgang Brandschutzerziehung, Lehrgang Vorbeugender Brandschutz für Führungskräfte, Katastrophenschutzlehrgänge, Seminar Führungslehre – Baustein A, Seminar Führungslehre – Baustein B.

[2]

3 
Zusätzlich zu den genannten Voraussetzungen sind regelmäßig Fortbildungsseminare zu besuchen.
4 
Bei Besitz der Leistungsspange der Jugendfeuerwehr kann die erforderliche Dienstzeit um ein Jahr verkürzt werden.

Zusätzliche Funktionsabzeichen

Die zusätzlichen Funktionsabzeichen werden oberhalb des Dienstgradabzeichens getragen.

Jugendbereich

  • Stellvertretender Jugendfeuerwehrwart (rote Flamme, mittig, ohne Rahmen)
  • Stellvertretender Stadt-/Gemeindejugendfeuerwehrwart (silberne Flamme, mittig, ohne Rahmen)
  • Stv. Stadtjugendfeuerwehrwart in kreisfreien Städten bzw. Stellvertretender Kreisjugendfeuerwehrwart (goldene Flamme, mittig, ohne Rahmen)
  • Jugendfeuerwehrwart (rote Flamme, mittig, rote Umrandung)
  • Stadt-/Gemeindejugendfeuerwehrwart (silberne Flamme, mittig, silberne Umrandung)
  • Stadtjugendfeuerwehrwart in kreisfreien Städten bzw. Kreisjugendfeuerwehrwart (goldenen Flamme, mittig, goldene Umrandung)

Städte / Gemeinden

  • Stellvertretender Wehrführer (ein silberner Stern, mittig)
  • Stellvertretender Stadt-/Gemeindebrandinspektor (in Städten bis 50.000 Einwohner) (zwei silberne Sterne mittig in Reihe)
  • Wehrführer (ein silberner Stern mittig mit silberne Umrandung)
  • Stadt-/Gemeindebrandinspektor (in Städten bis 50.000 Einwohner) (zwei silberne Sterne mittig in Reihe mit silberne Umrandung)
  • Sprecher der Feuerwehr (in Städten ab 50.000 Einwohner ohne Berufsfeuerwehr) (ein Stern mittig mit einem kurzen Balken, links und rechts mit Umrandung)

Landkreise / Kreisfreie Städte / Sonderstatusstädte

Kreisbrandinspektorinnen und Kreisbrandinspektoren, deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter sowie Kreisbrandmeisterinnen und Kreisbrandmeister nach § 13 Absatz 1 HBKG tragen ausschließlich Funktionsabzeichen:

Berufsfeuerwehren, Landesfeuerwehrschule und Brandschutzaufsicht

Die Dienstgrade der Berufsfeuerwehren, der Landesfeuerwehrschule und der Brandschutzaufsicht ergeben sich ebenfalls aus der Hessischen Feuerwehrbekleidungs- und Dienstgradverordnung (HFDV). Dieser gilt auch für die hauptamtlich tätigen Beamten im Einsatzdienst der Freiwilligen Feuerwehren. Die Dienstgradabzeichen stimmen in Größe, Form und Trageweise mit denen der Freiwilligen Feuerwehren überein. Für Beamte ist der Dienstgrad untrennbar mit der Besoldungsgruppe verbunden, die zwecks Vergleichbarkeit mit aufgeführt werden.[3]

DienstgradAbkürzungAbzeichenBeschreibungBesoldungsgruppe
Mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst
Brandmeisterin / BrandmeisterBM‘in / BMBrandmeisterin / BrandmeisterZwei Balken und Litze silberfarbenA 7
Oberbrandmeisterin / OberbrandmeisterOBM‘in / OBMOberbrandmeisterin / OberbrandmeisterDrei Balken und Litze silberfarbenA 8
Hauptbrandmeisterin / HauptbrandmeisterHBM‘in / HBMHauptbrandmeisterin / HauptbrandmeisterVier Balken und Litze silberfarbenA 9 oder A 9z
Gehobener feuerwehrtechnischer Dienst
Brandoberinspektor-Anwärterin / Brandoberinspektor-AnwärterBOIA‘in / BOIABIA‘in / BIALitze silberfarbenAnwärterbezüge
Brandinspektorin / BrandinspektorBI‘in / BIBI‘in / BIEin Stern mittig und Litze silberfarbenA 9
Brandoberinspektorin / BrandoberinspektorBOI‘in / BOIBOI‘in / BOIZwei Sterne mittig in Reihe und Litze silberfarbenA 10
Brandamtfrau / BrandamtmannBA‘frau / BABA‘frau / BADrei Sterne in Form eines Dreiecks und Litze silberfarbenA 11
Brandamtsrätin / BrandamtsratBAR‘in / BARBAR‘in / BARVier Sterne in Form einer Raute und Litze silberfarbenA 12
Brandoberamtsrätin / BrandoberamtsratBOAR‘in / BOARBOAR‘in / BOARFünf Sterne, davon vier in Form eines Rechtecks, ein Stern mittig und Litze silberfarbenA 13 oder A 13z
Höherer feuerwehrtechnischer Dienst
Brandreferendarin / BrandreferendarBRef‘in / BRefBRef‘in / BRefLitze goldfarbenAnwärter-Bezüge
Brandrätin / BrandratBR‘in / BRBR‘in / BREin Stern mittig und Litze goldfarbenA 13
Brandoberrätin / BrandoberratBOR‘in / BORBOR‘in / BORZwei Sterne mittig in Reihe und Litze goldfarbenA 14
Branddirektorin / BranddirektorBD‘in / BDBD‘in / BDDrei Sterne in Form eines Dreiecks und Litze goldfarbenA 15
Leitende Branddirektorin / Leitender Branddirektor

Ministerialrätin / Ministerialrat

Ltd. BD‘in / Ltd. BD

MR’in / MR

Ltd. BD‘in / Ltd. BDVier Sterne in Form einer Raute und Litze goldfarbenA 16
Direktor/in der Branddirektion

Direktor/in der Landesfeuerwehrschule

Dir‘in BrandD / Dir BrandD

Dir‘in LFS / Dir LFS

BD‘in / BDFünf Sterne, davon vier in Form eines Rechtecks, ein Stern mittig und Litze goldfarbenB 2 oder B 3
Landesbranddirektorin / Landesbranddirektor

Ministerialrätin / Ministerialrat

LBD’in / LBD

MR’in / MR5

LBD’in / LBDFünf Sterne, davon vier in Form eines Rechtecks, ein Stern mittig in Eichenlaub und Litze goldfarbenB 2 oder B 3
5 
jeweils als Referatsleiter Brandschutz im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport

Funktionskennzeichnung im Einsatz

Bei Einsätzen arbeiten die Rettungskräfte oft mit anderen Institutionen und Rettern aus dem größeren Umkreis zusammen, nicht immer ist daher klar wer über welche Qualifikation oder welche Funktion verfügt. Die verschiedenen Kennzeichnungen helfen dabei die Kommunikationswege so kurz wie möglich und den Einsatz damit effizienter zu gestalten. Die Funktionskennzeichnung steht nicht unmittelbar mit dem Dienstgrad in Verbindung.

Helmkennzeichnung

  • Punkt mit 20 mm Durchmesser, Richtfarbe: Rot RAL 3019
  • Punkt mit 20 mm Durchmesser, Richtfarbe: Blau RAL 5017 (ähnlich)
  • Streifen mit 70 mm Länge und 10 mm Breite, Richtfarbe: Rot RAL 3019
  • Ring umlaufend mit jeweils 10 mm Breite, Richtfarbe: Rot RAL 3019
  • Werden beide farbigen Punkte auf einem Helm verwendet, so sind diese horizontal oberhalb des Reflexstreifens in der Reihenfolge Blau/Rot anzuordnen.

gezeigte Darstellungen sind nicht maßstabsgerecht.

KennzeichnungFreiwillige FeuerwehrBerufsfeuerwehr
Sanitäter der Freiwilligen Feuerwehrentfällt (Die Ausbildung des mittleren Dienstes schließt in Hessen den Rettungssanitäter mit ein). Darüber hinaus können je nach Stadt Feuerwehrbeamte auch als Rettungsassistent oder sogar Notfallsanitäter ausgebildet sein.[4]
AtemschutzgeräteträgerAtemschutzgeräteträger (Kennzeichnung ist keine Pflicht)
GruppenführerGruppenführer, Fahrzeugführer
ZugführerZug- oder Wachabteilungsführer
Stadtbrand-, GemeindebrandinspektorBeamter des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes, Kreisbrandmeister
Leiter einer Feuerwehr*Kreisbrandinspektor, Beamter des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes
Landesbranddirektor

*in Städten >50.000 Einwohner ohne Berufsfeuerwehr

Kennzeichnungswesten

Im Einsatz tragen Fach- und Führungskräfte zur Kennzeichnung eine farbige Weste mit ergänzender Funktionsaufschrift auf dem Rückenteil. Die Weste wird über der jeweiligen Einsatzkleidung getragen. Die Farben sind dabei verschiedenen Funktionen zugeordnet.

FunktionBildliche DarstellungWestenaufschrift
Technische Einsatzleiterin /
Technischer Einsatzleiter
GelbEinsatzleiter
Abschnittsleiterin /
Abschnittsleiter
WeißAbschnittsleiter
Zugführerin /
Zugführer
RotZugführer
Fahrzeugführer/in
Gruppenführer/in
Staffelführer/in
Orangeje nach Einsatz und Feuerwehr
Fachberaterin / Fachberater
Sonderfunktion (bspw. Atemschutzüberwachung)
Leitender Notarzt
Organisatorischer Leiter Rettungsdienst
Blauje nach Funktionsausübung
Pressesprecherin /
Pressesprecher
GrünPresse, Pressesprecher
Kräfte der psychosozialen Notfallversorgung (PSNV)BlauPSNV, Notfallseelsorge(r)

Einzelnachweise

  1. Zur besseren Lesbarkeit werden im Fließtext nur die männlichen Formen genannt. In den tabellarischen Auflistungen werden auch die weiblichen Bezeichnungen aufgeführt.
  2. a b Hessische Verordnung über Dienst- und Schutzkleidung, Abzeichen der Amtsbezeichnung und der Dienstgrade, Funktionen, Kennzeichnungen und Voraussetzungen für die Erlangung der Dienstgrade und Funktionen der Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren (Hessische Feuerwehrbekleidungs- und Dienstgradverordnung – HFDV). (PDF; 1,41 MB) Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, 7. November 2022, abgerufen am 5. August 2023.
  3. Land Hessen: Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG) vom 27. Mai 2013. In: www.rv.hessenrecht.hessen.de. Hessisches Ministerium der Justiz, 16. Februar 2023, abgerufen am 12. Januar 2024.
  4. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahnen des mittleren und des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes (APOmgD-Feuerw). (PDF; 142 kB) Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, 1. Juli 2019, abgerufen am 5. August 2023.