„Horst Mahler“ – Versionsunterschied

[ungesichtete Version][ungesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Nur von Judenfeindschaft kann allenfalls die Rede sein; nicht aber von Antisemitismus. Grund: Mahlers Judenfeindlichkeit entbehrt jeglicher rassistischer Komponente. Bitte exakter arbeiten
auch hier: allenfalls judenfeindlich; überdies benötigen wir bitte einen wasserdicheten Beleg, dass er überhaupt "judenfeindliche" Äußerungen zu diesem Zeitpunkt machte
Zeile 32: Zeile 32:
Ab Februar 2004 stand er als Mitgründer des rechtsextremen [[Deutsches Kolleg|Deutschen Kollegs]] zusammen mit [[Reinhold Oberlercher]] und [[Uwe Meenen]] wegen Volksverhetzung vor dem Berliner Landgericht. Grund war ein im Oktober 2000 von ihnen publiziertes Pamphlet mit dem Titel „Ausrufung des Aufstandes der Anständigen“, in dem unter anderem das Verbot der [[Judentum|jüdischen Gemeinden]] in Deutschland, die Ausweisung aller [[Asylbewerber]], „aller arbeitslos gewordenen Ausländer“ sowie eine Reihe von weitergehenden drakonischen Maßnahmen gefordert wurden. Mahler wurde zudem vorgeworfen, dass im September 2002 mit seiner Billigung in der Parteizentrale der NPD in Berlin-Köpenick ein Schriftstück an Journalisten verteilt worden war, in dem der Hass gegen Juden als „etwas Normales“ bezeichnet wurde.
Ab Februar 2004 stand er als Mitgründer des rechtsextremen [[Deutsches Kolleg|Deutschen Kollegs]] zusammen mit [[Reinhold Oberlercher]] und [[Uwe Meenen]] wegen Volksverhetzung vor dem Berliner Landgericht. Grund war ein im Oktober 2000 von ihnen publiziertes Pamphlet mit dem Titel „Ausrufung des Aufstandes der Anständigen“, in dem unter anderem das Verbot der [[Judentum|jüdischen Gemeinden]] in Deutschland, die Ausweisung aller [[Asylbewerber]], „aller arbeitslos gewordenen Ausländer“ sowie eine Reihe von weitergehenden drakonischen Maßnahmen gefordert wurden. Mahler wurde zudem vorgeworfen, dass im September 2002 mit seiner Billigung in der Parteizentrale der NPD in Berlin-Köpenick ein Schriftstück an Journalisten verteilt worden war, in dem der Hass gegen Juden als „etwas Normales“ bezeichnet wurde.


Nachdem er während des Prozesses den Richtern, den Schöffen und dem Staatsanwalt die [[Todesstrafe]] nach dem [[Reichsstrafgesetzbuch]] angedroht und im Gericht antisemitische Äußerungen gemacht hatte, erteilte das [[Amtsgericht Tiergarten]] Mahler am 8. April 2004 ein vorläufiges [[Berufsverbot]]. Ähnliche Todesdrohungen gingen an die Abgeordneten des [[Deutscher Bundestag|Deutschen Bundestages]] und zwei Anwälte der Partei [[Bündnis 90/Die Grünen|Die Grünen]]. Wegen der antisemitischen Kommentare erhob die Staatsanwaltschaft eine neue Anklage. Während des Prozesses ordnete das Landgericht an, Mahler von einem psychiatrischen Sachverständigen begutachten zu lassen. Er wurde schließlich zu einer Haftstrafe von neun Monaten verurteilt.
Nachdem er während des Prozesses den Richtern, den Schöffen und dem Staatsanwalt die [[Todesstrafe]] nach dem [[Reichsstrafgesetzbuch]] angedroht und im Gericht judenfeindliche Äußerungen gemacht hatte, erteilte das [[Amtsgericht Tiergarten]] Mahler am 8. April 2004 ein vorläufiges [[Berufsverbot]]. Ähnliche Todesdrohungen gingen an die Abgeordneten des [[Deutscher Bundestag|Deutschen Bundestages]] und zwei Anwälte der Partei [[Bündnis 90/Die Grünen|Die Grünen]]. Wegen der antisemitischen Kommentare erhob die Staatsanwaltschaft eine neue Anklage. Während des Prozesses ordnete das Landgericht an, Mahler von einem psychiatrischen Sachverständigen begutachten zu lassen. Er wurde schließlich zu einer Haftstrafe von neun Monaten verurteilt.


Um Mahlers Teilnahme an der [[Teheran]]er [[Mahmud Ahmadinedschad#Holocaust-Konferenz|„Holocaustkonferenz“]] zu verhindern, wurde ihm im Januar 2006 von den brandenburgischen Behörden für einen Zeitraum von sechs Monaten der [[Reisepass]] entzogen. Das Innenministerium begründete dies damit, dass Mahler mit erneuten antisemitischen Äußerungen auf dieser Konferenz das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland erheblich beschädigen würde. Dies sei rechtlich zu unterbinden.<ref>[http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2006/0127/politik/0031/index.html Berliner Zeitung: ''Behörde entzieht dem Rechtsextremisten Mahler den Pass. Mögliche Teilnahme an Teheraner Holocaust-Konferenz soll verhindert werden'' (27. Januar 2006)]</ref><ref>[http://www.netzeitung.de/deutschland/379461.html Netzeitung: ''Lob für Ausreiseverbot gegen Rechten Mahler'', 27. Januar 2006)]</ref>
Um Mahlers Teilnahme an der [[Teheran]]er [[Mahmud Ahmadinedschad#Holocaust-Konferenz|„Holocaustkonferenz“]] zu verhindern, wurde ihm im Januar 2006 von den brandenburgischen Behörden für einen Zeitraum von sechs Monaten der [[Reisepass]] entzogen. Das Innenministerium begründete dies damit, dass Mahler mit erneuten antisemitischen Äußerungen auf dieser Konferenz das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland erheblich beschädigen würde. Dies sei rechtlich zu unterbinden.<ref>[http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2006/0127/politik/0031/index.html Berliner Zeitung: ''Behörde entzieht dem Rechtsextremisten Mahler den Pass. Mögliche Teilnahme an Teheraner Holocaust-Konferenz soll verhindert werden'' (27. Januar 2006)]</ref><ref>[http://www.netzeitung.de/deutschland/379461.html Netzeitung: ''Lob für Ausreiseverbot gegen Rechten Mahler'', 27. Januar 2006)]</ref>

Version vom 13. Januar 2008, 14:19 Uhr

Horst Mahler (* 23. Januar 1936 im schlesischen Haynau (heute Chojnów)) ist ein deutscher Jurist, der wegen Volksverhetzung und Holocaustleugnung mehrfach verurteilt wurde und dem deshalb die Zulassung als Rechtsanwalt entzogen wurde. Bekannt geworden ist er in den 1970er Jahren als Gründungsmitglied der Rote Armee Fraktion. Später war er Mitglied der NPD, die er auch anwaltlich vertrat. Mahler lebt in Kleinmachnow.

Ausbildung und Beruf

Mahler studierte als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes Jura an der FU Berlin und war dort 1953/54 Mitglied der schlagenden Studentenverbindung Landsmannschaft Thuringia, ist jedoch wegen seiner geänderten politischen Einstellung auf dem Abschlussconvent ausgetreten.[1] 1964 gründete er eine Anwaltskanzlei in Berlin und spezialisierte sich auf die mittelständische Wirtschaft. Im selben Jahr trat er im Thyssen-Bank-Prozess als Verteidiger auf. 1966 war er als erster deutscher Anwalt mit einer Beschwerde bei der Europäischen Menschenrechtskommission in Straßburg erfolgreich.

Vom SDS zur RAF

Mahler war Mitglied in der SPD, wurde aber 1960 als Mitglied des SDS mit diesem ausgeschlossen, nachdem die SPD die Unvereinbarkeit der beiden Mitgliedschaften beschlossen hatte.

Ab 1964 engagierte sich Mahler in der Außerparlamentarischen Opposition (APO). In dieser Zeit war er als Anwalt für strafverfolgte Studenten tätig. Er verteidigte bis 1970 unter anderem Beate Klarsfeld, die Kommunarden Fritz Teufel und Rainer Langhans, den Studentenführer Rudi Dutschke, den Sohn des damaligen Bundeskanzlers Peter Brandt sowie die späteren RAF-Terroristen Andreas Baader und Gudrun Ensslin. Am 1. Mai 1969 gründete er mit Hans-Christian Ströbele und Klaus Eschen das Sozialistische Anwaltskollektiv in Berlin. Es wurde 1979 aufgelöst.

Mahler war 1970 eine der Gründerfiguren der Rote Armee Fraktion (RAF). Er war an der Planung zur Baader-Befreiung und an drei Banküberfällen im September 1970 beteiligt. Nach der Befreiung Baaders flüchtete er mit ihm, Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof und etwa 20 weiteren Mitgliedern der RAF nach Jordanien, um sich dort für den bewaffneten Kampf ausbilden zu lassen. Am 8. Oktober 1970 wurde er in Berlin verhaftet und später wegen Bankraubs und Gefangenenbefreiung zu 14 Jahren Haft verurteilt. Seine Verteidigung hatte der spätere Bundesinnenminister Otto Schily übernommen.

Im Februar 1975 entführte die Bewegung 2. Juni den Politiker Peter Lorenz, um die Entlassung Mahlers und sechs seiner Mithäftlinge zu erpressen. Mahler blieb als Einziger freiwillig im Gefängnis, die sechs Mithäftlinge wurden freigelassen.

Mit Hilfe seines damaligen Rechtsanwalts, des späteren Bundeskanzlers Gerhard Schröder, wurde Horst Mahler 1980 nach Verbüßung von zwei Dritteln der verhängten Strafe vorzeitig aus der Haft entlassen. Sein Bewährungshelfer wurde Helmut Gollwitzer. 1987 wurde er nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs wieder als Anwalt zugelassen. In diesem Verfahren zur Wiederzulassung wurde Mahler wiederum von Gerhard Schröder anwaltlich vertreten.

Das Buch Der Minister und der Terrorist dokumentiert Mahlers Gespräche mit dem ehemaligen Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP).

Von der Haft in die NPD

Während der Haft erhielt Mahler unter anderem Besuch vom Politikwissenschaftler Iring Fetscher und Günter Rohrmoser, einem national-konservativen Sozialphilosophen und Mitglied der von der sozial-liberalen Bundesregierung eingesetzten Kommission zur Erforschung der geistigen Ursachen des Terrorismus. Nachdem Mahler gemeinsam mit seinem Anwalt Gerhard Schröder nach seiner Haftentlassung Rohrmoser in Stuttgart besuchte, hielt er am 1. Dezember 1997 zum 70. Geburtstag von Rohrmoser in Stuttgart vor Gästen, darunter Hans Filbinger, eine Laudatio auf Rohrmoser. Darin forderte er u. a., das „besetzte“ Deutschland müsse sich von seiner „Schuldknechtschaft“ zum aufrechten Gang seiner „nationalen Identität“ befreien.[2] Dies sahen ehemalige Weggefährten im SDS wie Günter Langer[3] oder der Politikwissenschaftler Alfred Schobert[4] als Coming out einer rechtsradikalen Gesinnung. Rohrmoser dagegen erklärte 1998, bezüglich der „die Religion und die sittliche Substanz zerstörenden Wirkung der 68er“ seien seine und Mahlers Positionen identisch, und gegenüber deren kulturrevolutionären Zielen charakterisierte er Mahlers Haltung als „national-christlichen Konservativismus“.[5]

Mit Franz Schönhuber schrieb Mahler das Buch Schluß mit dem deutschen Selbsthaß. Er sah mittlerweile das Germanentum als „Mittel der Gesundung des deutschen Volkes“.

Im Jahr 2000 trat Mahler in die NPD ein. In seiner Presseerklärung zu diesem Parteieintritt vom 12. August 2000 hieß es, dass er das Grundgesetz für ein „Provisorium für die Übergangszeit bis zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches“ halte. Von 2001 bis 2003 übernahm Mahler die anwaltliche Vertretung im gescheiterten NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Seine Schriftsätze an das Gericht bestanden in weiten Teilen aus ideologischen Textpassagen unterschiedlichster Herkunft.[6] Er gehörte zwischenzeitlich zu den Führungsfiguren der NPD, trat aber nach der Einstellung des Verbotsverfahrens 2003 wieder aus der Partei aus.

Nach seinem NPD-Austritt

Im November 2003 gründete er einen „Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten“ (VRBHV), dem neben Mahler selbst eine Reihe bekannter Holocaustleugner angehören.

Mahler vertritt seit seiner Haftentlassung auch judenfeindliche Positionen. Ab Februar 2004 stand er als Mitgründer des rechtsextremen Deutschen Kollegs zusammen mit Reinhold Oberlercher und Uwe Meenen wegen Volksverhetzung vor dem Berliner Landgericht. Grund war ein im Oktober 2000 von ihnen publiziertes Pamphlet mit dem Titel „Ausrufung des Aufstandes der Anständigen“, in dem unter anderem das Verbot der jüdischen Gemeinden in Deutschland, die Ausweisung aller Asylbewerber, „aller arbeitslos gewordenen Ausländer“ sowie eine Reihe von weitergehenden drakonischen Maßnahmen gefordert wurden. Mahler wurde zudem vorgeworfen, dass im September 2002 mit seiner Billigung in der Parteizentrale der NPD in Berlin-Köpenick ein Schriftstück an Journalisten verteilt worden war, in dem der Hass gegen Juden als „etwas Normales“ bezeichnet wurde.

Nachdem er während des Prozesses den Richtern, den Schöffen und dem Staatsanwalt die Todesstrafe nach dem Reichsstrafgesetzbuch angedroht und im Gericht judenfeindliche Äußerungen gemacht hatte, erteilte das Amtsgericht Tiergarten Mahler am 8. April 2004 ein vorläufiges Berufsverbot. Ähnliche Todesdrohungen gingen an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und zwei Anwälte der Partei Die Grünen. Wegen der antisemitischen Kommentare erhob die Staatsanwaltschaft eine neue Anklage. Während des Prozesses ordnete das Landgericht an, Mahler von einem psychiatrischen Sachverständigen begutachten zu lassen. Er wurde schließlich zu einer Haftstrafe von neun Monaten verurteilt.

Um Mahlers Teilnahme an der Teheraner „Holocaustkonferenz“ zu verhindern, wurde ihm im Januar 2006 von den brandenburgischen Behörden für einen Zeitraum von sechs Monaten der Reisepass entzogen. Das Innenministerium begründete dies damit, dass Mahler mit erneuten antisemitischen Äußerungen auf dieser Konferenz das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland erheblich beschädigen würde. Dies sei rechtlich zu unterbinden.[7][8]

In einem weiteren Prozess wegen Volksverhetzung, bei dem Mahler von seiner Lebensgefährtin[9] Sylvia Stolz anwaltlich vertreten wurde, wurde Mahler erneut verurteilt.

Bei seinem Haftantritt am 15. November 2006 im geschlossenen Vollzug in der Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen zeigte Mahler nach Polizeiangaben den Hitlergruß. Er wurde von etwa 35 Anhängern aus ganz Deutschland vor der JVA verabschiedet; dabei habe er sich umgedreht, „Heil“ gerufen und den gestreckten rechten Arm emporgereckt, bevor er durch das Anstaltstor ging. Dafür verurteilte ihn das Amtsgericht Cottbus am 23. November 2007 zu weiteren sechs Monaten Haft ohne Bewährung.[10][11] Beim Landgericht Potsdam liegen zudem bereits mehrere weitere Anklagen wegen Volksverhetzung gegen Mahler vor. Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 23. November 2007 von eingeschriebenen Briefen Mahlers an den Bürgermeister seines Wohnorts Ebersberg. In diesen Briefen leugnete Mahler erneut den Holocaust und verherrlichte den Nationalsozialismus.

In einem im Oktober 2007 geführten Interview mit der Zeitschrift Vanity Fair begrüßte Mahler seinen Interview-Partner Michel Friedman mit den Worten: „Heil Hitler, Herr Friedman” und leugnete im Verlauf des Gesprächs den Holocaust.[12]

Einzelbelege

  1. Berühmte (und berüchtigte) Korporierte
  2. Rede Horst Mahlers zum 70. Geburtstag Günter Rohrmosers
  3. Günter Langer: Offener Brief an Horst Mahler
  4. Alfred Schobert zu Horst Mahlers Rede
  5. Junge Freiheit: Interview mit Rohrmoser über Mahler, 24. April 1998
  6. Rechtsanwalt Horst Mahler: Stellungnahme der Antragsgegnerin im Verfahren Deutsche Bundesregierung und andere gegen NPD. 30. August 2002, siehe z. B. S. 46 ff
  7. Berliner Zeitung: Behörde entzieht dem Rechtsextremisten Mahler den Pass. Mögliche Teilnahme an Teheraner Holocaust-Konferenz soll verhindert werden (27. Januar 2006)
  8. Netzeitung: Lob für Ausreiseverbot gegen Rechten Mahler, 27. Januar 2006)
  9. Frank Käßner: welt-online.de: „Agitator, Hetzer, Brandredner“, 16. Februar 2007
  10. Ermittlungsverfahren zum Hitlergruß Mahlers
  11. Mahler zu Haft verurteilt bei n-tv.de
  12. Artikel bei Vanity Fair über das Interview mit Mahler

Literatur

  • Rainer Erb, Andreas Klärner: Antisemitismus zur weltgeschichtlichen Sinnstiftung – Horst Mahler vor Gericht. In: Wolfgang Benz (Hrsg.): Jahrbuch für Antisemitismusforschung. Band 14, Berlin 2005, S. 111-134.
  • Friedrich Paul Heller, Anton Maegerle: Die Sprache des Hasses: Rechtsextremismus und völkische Esoterik: Jan van Helsing, Horst Mahler … Schmetterling-Verlag, Stuttgart 2001.
  • Eckhard Jesse: Biographisches Porträt: Horst Mahler. In: Uwe Backes/ders. (Hrsg.): Jahrbuch Extremismus & Demokratie. Band 13, Baden-Baden 2001, S. 183-199.
  • Martin Jander: Horst Mahler. In: Wolfgang Kraushaar (Hrsg.): Die RAF und der linke Terrorismus. Hamburg 2006, Bd.1, S. 372-397.
  • Gerhart Baum / Horst Mahler: Der Minister und der Terrorist – Gespräche. Reinbek bei Hamburg 1980. ISBN 3-499-33001-6.