Ulrich Vosgerau

Ulrich Vosgerau (* 1974 in Pinneberg) ist ein deutscher Jurist und Privatdozent[1] an der Universität zu Köln.[2]

Leben

Nach dem Abitur 1994 und dem Grundwehrdienst 1994 bis 1995 studierte Vosgerau Rechtswissenschaften an der Universität Passau und der Universität Freiburg im Breisgau. Er war Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes. Nach der ersten Juristischen Staatsprüfung in Freiburg absolvierte er ein Referendariat beim Kammergericht Berlin und der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, es folgte die Zweite Juristische Staatsprüfung in Berlin 2003. In den Jahren 2003 bis 2006 arbeitete er als Rechtsanwalt in Berlin und promovierte bei Thomas Würtenberger. Seit 2006 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Seminar für Staatsphilosophie und Rechtspolitik an der Universität Köln bei Otto Depenheuer, von 2007 bis 2015 Akademischer Rat.

Mit der Habilitation 2012 erhielt er die Lehrbefugnis für die Fächer Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Allgemeine Staatslehre und Rechtsphilosophie. Vosgerau hatte Lehrstuhlvertretungen an der LMU München, der Leibniz Universität Hannover, der Universität Passau und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg inne.[3] Von 2006 bis 2018 lehrte er an der Universität zu Köln u. a. über Grundrechte und Staatsorganisationsrecht; seit 2018 hat er sich von seiner Lehrverpflichtung befreien lassen.[4]

Politische Ansichten

Während der Flüchtlingskrise 2015 kritisierte er Bundeskanzlerin Merkel. Mit dem Aufsatz Herrschaft des Unrechts[5] in der Zeitschrift Cicero prägte er im Dezember 2015 einen Begriff, den der Bayerische Ministerpräsident Seehofer im Februar 2016 aufgriff und Merkel vorwarf.[6] Vosgerau vertrat die AfD-Bundestagsfraktion als Prozessbevollmächtigter vor dem Bundesverfassungsgericht im Verfahren zur Grenzöffnung für einreisende Asylbewerber trotz Wiedereinführung von Kontrollen am 13. September 2015 (Az.: 2 BvE 1/18).

Vosgerau ist Mitglied des Kuratoriums der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES). Diese sowie die AfD[7] vertritt er vor dem Bundesverfassungsgericht. Für beide tritt Vosgerau auch als Vortragsredner auf.[8] Er selbst ist CDU-Mitglied.[9][10]

Vosgerau nahm am 25. November 2023 beim Treffen von Rechtsextremisten in Potsdam teil, zusammen mit Vertretern von AfD, Werteunion, der Identitären Bewegung und Unternehmern. Die Offenlegung des Treffens durch das Recherchezentrum Correctiv im Januar 2024 löste deutschlandweit Proteste aus. Gegenstand der Unterredungen waren Pläne einer Vertreibung von Millionen Migranten aus Deutschland, auch solcher mit deutscher Staatsangehörigkeit.[11] Vosgerau sprach in einer Rede über Briefwahlen, das Wahlgeheimnis, sowie über seine Bedenken bei jungen Wählerinnen türkischer Herkunft, die durch patriarchale Strukturen in ihrer Entscheidung eingeschränkt sein könnten.

Die Kölner Universität, an der er bis 2018 lehrte, prüfte nach Veröffentlichung die weitere Berechtigung der Bezeichnung „Privatdozent“ für Vosgerau.[9][4]

Im Februar 2024 befasste sich das Landgericht Hamburg mit einer einstweiligen Verfügung Vosgeraus gegen Correctiv, da er sich durch die Veröffentlichungen nicht richtig dargestellt sah.[12][13] Das Gericht gab ihm in einer Aussage recht, zwei weitere Behauptungen dürfen weiter verbreitet werden. Weiterhin darf Correctiv schreiben, dass Vosgerau sich auf Nachfrage nicht habe daran erinnern wollen, dass Sellner auch über die Ausbürgerung von deutschen Staatsbürgern gesprochen habe. Zudem darf weiterhin behauptet werden, dass Vosgerau bei den Bedenken bezüglich der Briefwahl mitdiskutierte, dabei wurden „junge Wählerinnen türkischer Herkunft, die sich keine unabhängige Meinung bilden könnten“ problematisiert.[14][15]

Veröffentlichungen (Auswahl)

  • Für Recht und Freiheit. In: Die Zeit Nr. 19, 5. Mai 1995, S. 5.
  • Freiheit des Glaubens und Systematik des Grundgesetzes: Zum Gewährleistungsgehalt schrankenvorbehaltloser Grundrechte am Beispiel der Glaubens- und Gewissensfreiheit (Dissertation, Freiburg i. Br. 2006). Schriften zum Öffentlichen Recht Bd. 1079, Duncker & Humblot, Berlin 2007, ISBN 978-3-428-12427-5.
  • Das Recht der Wirklichkeit – Wirklichkeit als Gegenstand und Herausforderung des Rechts. In: Otto Depenheuer (Hrsg.): Reinheit des Rechts – kategorisches Prinzip oder regulative Idee? Wiesbaden 2010, S. 55–77.
  • § 228: Das Selbstbestimmungsrecht des Volkes in der Weltgemeinschaft. In: Josef Isensee, Paul Kirchhof (Hrsg.): Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland Bd. XI, 3. Auflage. 2013, S. 91–109.
  • Eine Obergrenze ist rechtlich möglich. In: Rheinische Post, 22. Dezember 2015.
  • Herrschaft des Unrechts. In: Cicero Nr. 12/2015, 19. November 2015, S. 92–98.
  • Staatliche Gemeinschaft und Staatengemeinschaft: Grundgesetz und Europäische Union im internationalen öffentlichen Recht der Gegenwart (Habilitationsschrift), Jus Publicum Band 225, Mohr Siebeck, Tübingen 2016, ISBN 978-3-16-152435-6.
  • Die Herrschaft des Unrechts – Die Asylkrise, die Krise des Verfassungsstaates und die Rolle der Massenmedien. 1. Aufl.: Books on Demand, Norderstedt 2018, ISBN 978-3-7460-7495-5, 2., verb. Aufl.: Rottenburg 2018, ISBN 978-3-86445-621-3.
  • Grenzöffnung 2015: Fortgesetzter Rechtsbruch. In: Junge Freiheit, 10. Januar 2020.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Die Universität zu Köln distanzierte sich Anfang 2024 von Vosgerau und betonte, dass er sich an der Universität zwar habilitiert habe, dort aber seit 2015 nicht mehr beschäftigt sei und seit 2018 nicht mehr an der Fakultät lehre. Zugleich werde geprüft, ob die Voraussetzungen für den Status 'Privatdozent' noch erfüllt seien. Vgl. N. N.: Landtag bringt „Lex Vosgerau“ auf den Weg. In: WDR, Nachrichten vom 24. Januar 2024, zuletzt abgerufen am 27. Januar 2024.
  2. Rechtswissenschaftliche Fakultät: PrivatdozentInnen. Abgerufen am 27. Januar 2024.
  3. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Vosgerau – Universität zu Köln. Abgerufen am 18. April 2020.
  4. a b Maria Gambino: Asta fordert Titel-Entzug von Privatdozenten – Uni Köln leitet Verfahren ein. Kölner Stadt-Anzeiger, 22. Januar 2024, abgerufen am 23. Januar 2024.
  5. Flüchtlingskrise – Juristenstreit über die „Herrschaft des Unrechts“. Abgerufen am 18. April 2020.
  6. Seehofer unterstellt Merkel „Herrschaft des Unrechts“. Abgerufen am 18. April 2020.
  7. Bundesverfassungsgericht: Urteil des Zweiten Senats vom 24. Januar 2023. In: BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 24. Januar 2023 – 2 BvE 5/18 –, Rn. 1-73,. Bundesverfassungsgericht, 24. Januar 2023, abgerufen am 9. Februar 2023 (Ulrich Vosgerau als Bevollmächtigter der Antragsteller).
  8. Arne Semsrott, Matthias Jakubowski: Desiderius-Erasmus-Stiftung - Immer weiter nach rechts außen. Hrsg.: Otto Brenner Stiftung. Frankfurt am Main 2023, S. 12.
  9. a b Maria Gambino, Kendra Stenzel: Universität reagiert: Privatdozent der Uni Köln sprach bei Geheimtreffen vor Rechtsextremen. In: Kölner Stadt-Anzeiger. 10. Januar 2024, abgerufen am 11. Januar 2024.
  10. Dirk-Oliver Heckmann: Interview mit Max Otte. In: Deutschlandfunk. 2. Juni 2021, abgerufen am 10. August 2023.
  11. Geheimplan gegen Deutschland. 10. Januar 2024, abgerufen am 10. Januar 2024.
  12. Antrag von CDU-Mitglied Vosgerau Gericht befasst sich mit „Correctiv“-Recherche. tagesschau.de, 15. Februar 2024.
  13. Staatsrechtler Vosgerau lässt Rechercheportal abmahnen www.berliner-zeitung.de, 31. Januar 2024
  14. Jan Kahlcke: Potsdamer „Remigrations“-Treffen: Correctiv muss sich korrigieren. taz.de, 27. Februar 2024.
  15. Michael Ehlers: Urteil - Gericht bestätigt Kernaussagen der Correctiv-Recherche, aber nicht alles. In: Focus / msn. 8. März 2024, abgerufen am 8. März 2024.