Kommunalwahlen in Bayern 2026

Die Kommunalwahlen in Bayern 2026 sollen im Frühjahr 2026 stattfinden. Bei dieser Wahl werden die kommunalen Vertretungen in den Städten, Gemeinden und Landkreisen Bayerns neu gewählt.

Hintergrund

Die Kommunalwahlen in Bayern finden alle sechs Jahre statt. Bei diesen Wahlen werden Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, die Mitglieder der Gemeinde- und Stadträte sowie der Kreistage zu wählen. Diese Gremien sind für eine Vielzahl von Angelegenheiten auf kommunaler Ebene zuständig, darunter Bildung, Verkehr, Sozialdienste und Stadtplanung.

Wahlrecht

Das Wahlrecht bei den Kommunalwahlen in Bayern wird durch das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) geregelt.[1] Hier sind einige wichtige Aspekte des Wahlrechts in Bayern:

Aktives Wahlrecht

Das aktive Wahlrecht, also das Recht zu wählen, haben alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens zwei Monaten in Bayern ihren „Lebensschwerpunkt“ haben. Auch EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die sich ebenfalls seit mindestens drei Monaten in Bayern aufhalten, haben das aktive Wahlrecht bei Kommunalwahlen.[2]

Passives Wahlrecht

Das passive Wahlrecht, also das Recht, selbst gewählt zu werden, steht denjenigen Personen zu, die das aktive Wahlrecht besitzen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Personen, die bestimmte Strafen oder Gerichtsentscheidungen erlitten haben, können vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen sein.[3]

Auszählungssystem

In Bayern wird seit 2020 nach dem Sainte-Laguë-Verfahren ausgezählt.[4]

Briefwahl

Die Briefwahl ist in Bayern weit verbreitet und ermöglicht es den Wählerinnen und Wählern, ihre Stimme bequem von zu Hause aus abzugeben. Dies erleichtert die Teilnahme an den Wahlen und trägt zur Steigerung der Wahlbeteiligung bei. Bei der Kommunalwahl 2020 lag die Anzahl der Briefwähler aufgrund der Covid-19-Pandemie außergewöhnlich hoch.[5]

Bedeutung der Kommunalwahl

Die Kommunalwahlen in Bayern sind von großer Bedeutung, da sie die Grundlage für die kommunale Selbstverwaltung bilden. Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter gestalten die Politik auf lokaler Ebene und beeinflussen somit direkt die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger. Ihre Entscheidungen haben Auswirkungen auf Bildungseinrichtungen, Gesundheitsdienste, Straßenbau, Umweltschutz und vieles mehr. Die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die gewählten Vertreterinnen und Vertreter die Interessen der Bevölkerung angemessen repräsentieren.

Einzelnachweise

  1. Bürgerservice - GLKrWG: Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2006 (GVBl. S. 834) BayRS 2021-1/2-I (Art. 1–61). Abgerufen am 7. Oktober 2023.
  2. Augsburger Allgemeine: Wahlberechtigte bei der Kommunalwahl 2020 heute: Wer darf wählen? Abgerufen am 7. Oktober 2023.
  3. Bürgerservice - GLKrWG: Art. 21 Wählbarkeit für das Amt des Gemeinderatsmitglieds und des Kreisrats. Abgerufen am 7. Oktober 2023.
  4. Lisa Schnell: Neues Wahlrecht fürs Kommunale. 6. Dezember 2017, abgerufen am 7. Oktober 2023.
  5. Bayerische Kommunalwahlen 2020: Starker Anstieg der Wahlbeteiligung bei Stichwahlen begünstigte die Amtsinhaber*innen. Abgerufen am 7. Oktober 2023.