COVID-19-Pandemie in Österreich

Von SARS-CoV-2-Infektionen betroffene Bundes­länder laut Gesundheitsministerium (bestätigte, aufsummierte Infektionen pro 100.000 Einwohner, Stand: 4.April 2020):[1]
>0050 bis 0125
>0125 bis 0250
>0250

Die COVID-19-Pandemie tritt in Österreich als Teil der weltweiten COVID-19-Pandemie auf. Sie wird durch das Virus SARS-CoV-2 aus der Gruppe der Coronaviridae verursacht und gehört in die Gruppe der Atemwegserkrankungen. Die Pandemie nahm im Dezember 2019 in Wuhan, Provinz Hubei, Volksrepublik China ihren Ausgang, erreichte ihren ersten europäischen Höhepunkt in der italienischen Region Lombardei und wurde am 25. Februar 2020 erstmals in Österreich entdeckt. Am 11. März 2020 wurde die weltweite Ausbreitung der Erkrankung von der WHO zur Pandemie erklärt.[2]

In Österreich gibt es mit Stand 3. April 2020 knapp 3000 Intensivbetten,[3] wobei im Jahresschnitt ca. 50 %, am 3. April rund 1.600 anderweitig belegt sind. Dass diese Kapazität ausreicht, ist der Kernzweck der in Österreich ergriffenen Maßnahmen.[3]

Da gegen COVID-19 keine Impfung und keine wirksamen Medikamente bekannt sind, besteht die einzige Möglichkeit der Verzögerung in Maßnahmen der räumlichen Distanzierung. Aus diesem Grund wurden seit 16. März von der Bundesregierung sukzessive beträchtliche Einschränkungen des sozialen Lebens in Österreich verhängt.

Allgemeines zur Erkrankung

Die Erkrankung wird durch das Virus SARS-CoV-2 verursacht. Die Übertragung erfolgt hauptsächlich per Tröpfcheninfektion.[4] Zur Gefährlichkeit, insbesondere zur Letalität der Erkrankung, lassen sich derzeit keine verlässlichen Angaben machen, weil die tatsächliche Anzahl der infizierten Personen, vor allem jener, die keine Beschwerden zeigen, unbekannt ist und deutlich über der Zahl der labortechnisch diagnostizierten Fälle liegen dürfte.[5] Damit ist die Letalität sehr wahrscheinlich geringer, als die aktuellen Zahlen es erscheinen lassen.[4] Nach den derzeit vorliegenden Daten ist auch davon auszugehen, dass die Letalität deutlich niedriger ist als bei den durch andere Coronaviren ausgelösten Erkrankungen MERS (bis zu 30 %) und SARS (bis zu 10 %).[6] Risikogruppen sind, wie etwa bei der Influenza, ältere Menschen und solche mit Vorerkrankungen.[6]

Chronologie

Übersicht

Epidemieverlauf

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25. Feber
1. Fall
  8. März
1. Gesundung
12.
1. Opfer
15.
COVID-19-
Gesetz
20.
erw. Ausgangs-
beschr.
  1. April
Schutzmasken-
pflicht
Stand
Bestätigte Infektionen ca. 11700 132
Todesfälle ca. 190 2
Intensivpatienten ca. 250 3
Hospitalisierte Patienten ca. 1100 12
Genesene ca. 2500 28
Diagnostizierte, aber nicht hospitalisierte Patienten (Heimquarantäne, siehe Maßnahmen) je 100.000 EW
Details siehe bei Statistik
Stand: 4. April 2020

Jänner 2020

  • Zwischen dem 24. und 26. Jänner verweilte eine Touristin aus Deutschland im Kühtai, die bei ihrer Rückkehr positiv getestet wurde.[7]

Februar 2020

Am 25. Februar wurden erstmals zwei Krankheitsfälle aus Innsbruck gemeldet. Es handelte sich um zwei 24-jährige Italiener, Frau und Mann, beide aus der Lombardei stammend. Die Frau arbeitete in einem Hotel in Innsbruck. Die beiden waren wenige Tage zuvor in ihrer Herkunftsregion Bergamo auf Besuch.[8] Das Hotel wurde gesperrt, alle Kontaktpersonen wurden getestet. Am 5. März konnten beide, nachdem sie bereits mehrere Tage fieberfrei und ohne Symptome waren, als von der Infektion geheilt aus dem Spital entlassen werden.[9]

Zwei Tage später gab der Wiener Gesundheitsstadtrat Peter Hacker bekannt, dass ein 72-Jähriger, der sich zu diesem Zeitpunkt bereits seit zehn Tagen in stationärer Behandlung in der Rudolfstiftung in Wien befand, nunmehr positiv auf das Coronavirus getestet wurde.[10] Dies führte zur Schließung von drei Stationen in diesem Spital und zu Unmut des Personals, welches sich gefährdet und nicht unterstützt fühlte.[11] Weiters gab Hacker bekannt, dass sich ein Paar infiziert hatte. Die Verdachtsdiagnosen von dessen Sohn und Tochter würden noch überprüft.[12]

Am 28. Februar wurde bekannt, dass der Sohn des in Wien behandelten Ehepaares positiv getestet worden war.[12]

Das Gesundheitsministerium brachte im Februar bundeseinheitliche Richtlinien heraus, denen zufolge Betroffene im Verdachtsfall nicht den Arzt aufsuchen, sondern die Gesundheitsnummer 1450 anrufen sollten, um andere Personen nicht anzustecken. Die Hotline, die ein Jahr zuvor eingerichtet worden war, veranlasst die weiteren Schritte, beispielsweise Hausbesuch und Testung.[6][13]

Bei Bestätigung eines Verdachts wird in der Regel eine Heimquarantäne angeordnet und versucht, allfällige Kontaktpersonen ausfindig zu machen, um gegebenenfalls auch über sie Heimquarantäne zu verhängen und sie beim Vorliegen von Symptomen einem Test zu unterziehen.[14] Bisher wurden nur Personen mit schwererem Krankheitsverlauf in Krankenhäuser aufgenommen, da die Krankheit bei den meisten Betroffenen mild verläuft und somit keine stationäre Behandlung erforderlich ist.[14] Aus der Heimquarantäne wurden die betroffenen Personen erst entlassen, wenn sie augenscheinlich gesund waren und im Abstand von 24 Stunden bei zwei aufeinanderfolgenden Tests kein Virus mehr nachgewiesen werden konnte.[15] Von der Stadt Wien wurde vorsorglich im Bezirk Hietzing ein Betreuungszentrum für allfällig erkrankte Touristen eröffnet.[16]

März 2020

Bis 1. März erfolgten 1826 Testungen, darunter waren 10 von der WHO bestätigte Infektionsfälle.[17] Am 6. März befanden sich bereits etwa 400 Personen in Heimquarantäne.[15] Am 12. März wurde in Wien der erste Todesfall bestätigt. Ein 69-jähriger Mann verstarb im Krankenhaus, nachdem er aus Italien zurückgekehrt war.[18]

10. März 2020: Beschränkungen des Reiseverkehrs

Mit Wirksamkeit ab 10. März wurde Passagierflugzeugen, die aus Norditalien, Südkorea oder dem Iran kamen, vorerst bis zum 24. März die Landung in Österreich verboten.[19] Ab 11. März wurde von neu einreisenden Personen, die aus Risikogebieten[20] außerhalb der EU wie Südkorea, Teilen Chinas oder dem Iran kamen, bei der Einreise ein ärztliches Attest verlangt, das bestätigen sollte, dass sie nicht mit dem Virus infiziert waren.[21] Außerdem wurden an Grenzübergängen zu Italien punktuelle Gesundheitschecks eingeführt.[22][23] Die Pflicht, bei der Einreise ein ärztliches Attest vorzulegen, wurde ab dem 11. März auf Reisende aus Italien ausgeweitet.[24] Von dieser Maßnahme waren Durchreisende ausgenommen, deren Durchreise ohne Zwischenstopp in Österreich sichergestellt war. Österreichische Staatsbürger sowie Menschen, deren gewöhnlicher Aufenthaltsort in Österreich war, waren ebenfalls ausgenommen, sofern sie sich bis zum Vorliegen eines negativen Laborbefunds in 14-tägige Heimquarantäne begaben.

Die Grenzkontrollen mit Italien behindern auch den Güterverkehr auf der Straße stark und führen teilweise zu Rückstaus bis nach Bozen.[25] Aus diesem Grund hat das Land Tirol in Absprache mit den Nachbarländern das Wochenendfahrverbot ab 14. März für drei Wochenenden aufgehoben.[26] Durch den großen Passagierrückgang im Flugverkehr kündigten die Austrian Airlines die Einführung von Kurzarbeit an.[27]

11. März 2020: Bekanntgabe der Schul- und Universitätsschließungen

Am 11. März wurde in einer Pressekonferenz bekannt gegeben, dass ab 16. März die Präsenzlehre an allen österreichischen Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen abgesagt und möglichst durch distance learning ersetzt werden soll. Tatsächlich habe die Hochschulen diese Maßnahmen um einige Tage vorgezogen, teilweise bereits auf den 12. März.

In der Pressekonferenz vom 11. März wurde außerdem bekannt gegeben, dass auch die Schulen geschlossen werden. Die Oberstufenklassen (ab der 9. Schulstufe) sollen ab 16. März und ab 18. März auch die die übrigen Schulen (Volksschulen, Neue Mittelschulen und AHS-Unterstufe) geschlossen werden. Für die Schüler dieser Schulen wird eine gruppenweise Betreuung an den Schulen und Kindergärten angeboten werden.[28] In den Volkschulen, Neuen Mittelschulen und AHS-Unterstufen endete der Unterricht an den Schulen mit 18. März, jedoch gibt es in den Schulen Betreuungsmöglichkeiten für Kinder, deren Eltern außer Haus arbeiten müssen. Die daheimgebliebenen Kinder bekommen ihre Aufgaben von den Lehrkräften per E-Mail oder über eine Lernplattform. Auch für Kindergartenkinder, deren Eltern in ihrem Beruf unabkömmlich sind, stehen die Kindergärten offen. Die Maßnahmen sind vorerst bis Ostern beschränkt.[29]

Am 17. März hat der Bildungsminister eine Verschiebung der Zentralmatura um mindestens zwei Wochen angekündigt, während am Termin der Sommerferien noch festgehalten wird.[30]

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ORF richtete zum 18. März ein Schulfernsehen ein. Unter dem Titel „Freistunde“ wird ab 9:00 Uhr ein dreistündiges Programm für Kinder ab zehn Jahren und Jugendliche ausgestrahlt, das in großen Teilen auf bestehende Inhalte zurückgreift. Vor dieser Zeit gibt es ein dreistündiges Programm für jüngere Kinder.[31] Unterrichtsmaterialien werden unter der „Eduthek“ online zur Verfügung gestellt.[32] Darin sollen Aufgabenblätter, interaktive Übungen und Videos, einschließlich Aufgaben für alle Schulstufen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch, jeweils zu allen wesentlichen Kompetenzbereichen aus den Lehrplänen, enthalten sein. Hinzu kommen Übungsaufgaben zu weiteren Fächern und zur Vorbereitung auf die Matura.[33] Lehrenden wurden Empfehlungen zu Online-Plattformen und Unterrichtsmaterialien gegeben.[34]

11. März 2020: Absage von Veranstaltungen und Soziale Distanzierung

Worst-Case-Prognose von dwh von 12. März 2020: „Abflachung der Pandemiewelle“:
• ohne Schutz­maß­nahmen rasche Zunahme der Zahl der Erkrankten (rot)
• Kontaktreduktionen bewirken eine langsamere Aus­brei­tung, (orange und grün).
Eine Kontaktreduktion um 25 % kann den Spitzenwert gleichzeitig Erkrankter um 80 % reduzieren.[35] Die Grafik illustriert die Kerninhalte des österreichischen Maßnahmenpaktets, für das solche wissenschaftlichen Modellrechnungen die Basis bilden: Die Sterblichkeit hängt von den Spitals­kapazitäten, insbesondere der Verfügbarkeit von Intensiv-Betten ab.[36][37][38]

In der Pressekonferenz vom 11. März wurden bekannt gegeben, dass Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ab 100 Personen, solche im Freien ab 500 Personen vorübergehend verboten werden.[39] Dies sollte beispielsweise auch Kinos oder Theater betreffen.[40][41][42]

Auf Grund dieser Maßnahmen wurden zahlreiche Veranstaltungen zur Gänze abgesagt oder eingeschränkt. Abgesagt wurden etwa die Spiele der österreichischen Bundesliga der nächsten Zeit,[43] diverse Kulturveranstaltungen und Konzerte. Auch Kinos ließen nur mehr weniger als 100 Personen in die einzelnen Kinosäle.[44] Die Gottesdienste der römisch-katholischen Kirche wurden insofern eingeschränkt, als nur mehr maximal 100 Teilnehmer teilnehmen durften.[45] Gläubige sollten lieber zu Hause beten oder online bei einem Gottesdienst mitfeiern, von der Sonntagspflicht waren sie bischöflich dispensiert.[46] Die Bundesmuseen wurden geschlossen, das Filmfestival Diagonale wurde abgesagt, ebenso die Osterfestspiele Salzburg und der Vienna City Marathon.[47][48] Die Amadeus-Verleihung 2020 wurde auf September verschoben.[49] Die Veranstaltungen der Messe Wien wurden verschoben.[50]

Am 12. März teilten die Behörden der drei Bundesländer Salzburg, Vorarlberg und Tirol mit, dass diese Bundesländer die Skisaison 2020 aufgrund des Coronavirus vorzeitig beenden. Alle Skigebiete wurden mit Wirkung vom Montag, dem 16. März, geschlossen.[51] Ab dem 14. März war bereits das Skigebiet Ischgl geschlossen.[52]

Die Regierung bat die Bevölkerung zusätzlich, das soziale Leben für einige Wochen zu reduzieren, um die Ansteckungsgefahr für ältere Menschen zu verringern.[40]

V. l. n. r: Behelfsmäßige Abtrennung zwischen Fahrer und Fahrgastraum in der Wiener Buslinie 99A; professionelle Abtrennung mit Hinweisschild in der Linie 89A; geschlossener Spielplatz mit Hinweisschild im Wiener Bezirksteil Essling

Der öffentliche Personenverkehr wurde nicht eingestellt, um auch weiterhin die Anreise zum Arbeitsplatz zu ermöglichen. Ab dem 11. März wurde in der Wiener U-Bahn bei allen modernen U-Bahn-Garnituren zentrales Öffnen eingeführt, sodass die Druckknöpfe nicht mehr betätigt werden müssen.

13. März 2020: Verkündung von Quarantäne und Ausgangsbeschränkungen

Am 13. März 2020 kam es zu Hamsterkäufen in Wiener Supermärkten. Neben Toilettenpapier, Reis und Nudeln waren auch rasch einige Fleischregale leer[53]

Am Freitag, 13. März verkündete die Bundesregierung, dass mehrere Gemeinden in Tirol mit Wirkung ab 13. März unter Quarantäne gestellt wurden.[54][55] Konkret betraf dies die Gemeinden Ischgl, Kappl, See, Galtür und St. Anton am Arlberg.[55] Mit Wirkung von 14. März trat die Quarantäne auch für die Kärntner Gemeinde Heiligenblut in Kraft.[56]

Es wurde angekündigt, die ursprünglich für den 15. März vorgesehenen Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen in Vorarlberg 2020 sowie die für den 22. März vorgesehenen Gemeinderatswahlen in der Steiermark 2020 zu verschieben.[57]

Am 13. März kündigte die Bundesregierung an, ab 16. März sämtliche nicht für die Grundversorgung nötigen Geschäfte zu schließen. Ausgenommen waren Lebensmittelgeschäfte, Apotheken und Drogerien, aber etwa auch Trafiken und Tierfuttergeschäfte.[54] Weiters wurde verkündet, dass Bars, Restaurants und Kaffeehäuser ab 16. März nur noch bis 15:00 Uhr geöffnet haben dürfen.[54]

Grundlage für die am 13. März angekündigten Beschränkungen ist das am Sonntag, 15. März 2020 beschlossene COVID-19 Gesetz (BGBl. I Nr. 12/2020). Mit dem Gesetz wird ein Bundesgesetz über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (COVID-19-FondsG) und ein Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Maßnahmengesetz) erlassen sowie das Gesetzliche Budgetprovisorium 2020, das Bundesfinanzrahmengesetz 2019 bis 2022, das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert. Beschlussfassung in National- und Bundesrat, Beurkundung durch den Bundespräsidenten und Kundmachung im Bundesgesetzblatt erfolgten an einem einzigen Tag.[58][59] Die Beschränkungen im öffentlichen Raum werden von der Polizei kontrolliert, es drohen nach dem COVID-19 Gesetz Verwaltungsstrafen bis 3.600 Euro, in bestimmten Fällen auch Verwaltungsstrafen bis 30.000 Euro.

Auch die drei dazu ergangenen Durchführungsverordnungen wurden am 15. März erlassen. Die Verordnung BGBl. II Nr. 96/2020 regelt die Betriebsschließungen in den Bereichen Handel, Dienstleistung, Freizeit und Sport ab 16. März, wobei die §§ 2 und 3 der Verordnung bestimmte Betriebe zur Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs ausnimmt. Abweichend von der Ankündigung vom 13. März durften nun auch Restaurants oder Bars ab 17. März gar nicht mehr, also auch nicht mit Sperrstunde 15:00 Uhr, öffnen.[60] Hinsichtlich der Gastronomie tritt die erwähnte Verordnung erst am 17. März in Kraft (die Verordnung BGBl. II Nr. 97/2020 galt nur am 16. März und ordnete an, dass Gastronomie eine Sperrstunde von 15:00 Uhr einzuhalten hat). Die Verordnung BGBl. II Nr. 98/2020 regelt eine allgemeine Ausgangsbeschränkung (Verbot des „Betretens öffentlicher Orte“). Auch diese Verordnung trat am 16. März in Kraft.

Das COVID-19 Gesetz sieht unter anderem einen mit 4 Milliarden Euro dotierten Krisenbewältigungsfonds vor, siehe Abschnitt Wirtschaftliche Auswirkungen. In der parlamentarischen Behandlung konnte die Opposition durchsetzen, dass das im Gesetzespaket enthaltene COVID-19-Maßnahmengesetz, das die weitreichenden Beschränkungen der Bewegungsfreiheit ermöglicht, bis zum Ende des Jahres 2020 befristet wurde.[61]

Weiterer Verlauf

Am 13. März wurde das Bundesland Tirol vom deutschen Robert Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet eingestuft.[62]

Am 15. März gaben die beiden Ministerinnen Tanner und Köstinger bekannt, dass sowohl die Grundwehrdiener beim Bundesheer als auch die Zivildiener ihren Dienst, der Ende März enden würde, nicht beenden könnten, sondern verlängert versehen müssten. Zusätzlich sollten Milizsoldaten nach Bedarf eingezogen werden. Auch Zivildiener aus den letzten fünf Jahren sind aufgerufen, sich freiwillig zum Dienst melden.[63]

Am 16. März gab der Dachverband der Sozialversicherungsträger Teile des Programmes für E-Rezepte frei, sodass sich Patienten notwendige Medikamente abseits von Corona-Erkankungen telefonisch beim Arzt verschreiben lassen können und diese dann direkt in der Apotheke mittels E-Card abgeholt werden können. Auch die chefärztliche Bewilligungspflicht wird für die meisten Medikamente ausgesetzt.[64] Gleichzeitig sind Arbeitsunfähigkeitsmeldungen nunmehr auch telefonisch möglich.[65] Durch diese Maßnahmen soll der direkte Patientenkontakt auch bei den niedergelassenen Ärzten drastisch reduziert werden.

Ab dem 16. März wurde bei allen Buslinien des Verkehrsverbundes Ostregion die vorderste Tür für Fahrgäste gesperrt, zusätzlich wurde der nähere Raum zum Fahrpersonal mittels Absperrung vom restlichen Fahrgastraum getrennt. Ähnlich verhielt es sich bei den alten Straßenbahngarnituren. Bei den neuen Straßenbahngarnituren sowie bei den U-Bahnen war dies nicht erforderlich, da die Fahrerkabine ohnehin vom Fahrgastraum getrennt ist.[66] Ab 18. März wurden aufgrund der Schulschließungen wienweit alle Fahrpläne auf Ferienbetrieb umgestellt.

Botschaft des Kollektiv 1909 auf einer Grazer Fußgängerbrücke an all jene, die in wichtiger Infrastruktur arbeiten

Minister Anschober gab am 17. März abends bekannt, dass das ganze Bundesland Tirol als Risikogebiet eingestuft wird, sodass sich nicht nur Personen, die aus dem Risikoausland einreisen, sondern auch jene, die aus Tirol in andere Gebiete der Republik reisen, in Hausquarantäne begeben müssen. Das schließt auch Reisende, die in den letzten 14 Tagen aus Tirol kamen, mit ein.[67] Ebenfalls am 17. März stellte die Vorarlberger Landesregierung die durch das Skigebiet Ski Arlberg mit den Tiroler Arlberg-Gemeinden verbundenen Vorarlberger Gemeinden Lech, Warth und Schröcken sowie den Ortsteil Stuben der Gemeinde Klösterle unter Quarantäne.[68]

Nachdem Ungarn am 17. März seine Grenzen sperrte und nur ungarische Staatsbürger und LKW-Transporte ins Land ließ, staute es bald bis Parndorf zurück, da sich auch viele Heimreisende aus anderen Ländern, die durch Ungarn durchreisen wollten, am Autobahn-Grenzübergang in den Kolonnen befanden. In der Folge kam es zu Protesten der Gestrandeten, wodurch auch die Einreise nach Österreich blockiert wurde. Erst nach diplomatischen Verhandlungen der jeweiligen Innenminister wurde in der Nacht zum 18. März ein humanitärer Korridor zumindest für Rumänen und Bulgaren als „einmalige Ausnahme“ kurzzeitig geöffnet.[69] Da sich aber auch andere Staatsbürger an der Grenze befinden, baute sich am 18. März die gleiche aufgeheizte Situation auf.[70]

Am 18. März wurde auch die Gemeinde Flachau, das ganze Gasteinertal und das Großarltal im Bundesland Salzburg unter Quarantäne gestellt.[71]

Am späten Abend des 18. März wurde verlautbart, dass ab 19. März alle 279 Tiroler Gemeinden unter Quarantäne gestellt werden. Diese dürfen nur mehr für den Beruf und für wichtige Besorgungen, die nur außerhalb des Gemeindegebiets möglich sind, verlassen werden.[72][73]

Mit Wirkung vom 20. März wurde die Ausgangsbeschränkung erweitert (BGBl. II Nr. 107/2020): Kuranstalten, (von Ausnahmen abgesehen) auch Rehabilitationsanstalten und Sportplätze wurden gesperrt. Diese Verordnung sah auch eine Verpflichtung zu Homeoffice vor, wenn die berufliche Tätigkeit auch außerhalb der Arbeitsstätte durchgeführt werden kann. Diese Bestimmung wurde jedoch am Tag darauf (BGBl. II Nr. 108/2020) auf eine Sollbestimmung abgeschwächt. Außerdem wurden am 20. März alle Maßnahmen bis zum 13. April verlängert.

Ab dem 21. März wurden die Fahrpläne im Wiener ÖPNV nochmals angepasst: An allen Tagen wird in der Nacht mit Wochentagsfahrplan gefahren (also mit einer geringeren Netzabdeckung als am Wochenende und auch ohne Nacht-U-Bahn). Untertags wird samstags und sonntags der Sonntagsfahrplan eingehalten, während montags bis freitags nach dem Samstagsfahrplan gefahren wird. Die Wiener Linien reagierten damit auf den enormen Fahrgastrückgang von bis zu 95 Prozent. Auch die ÖBB passten ihre Fahrpläne in ganz Österreich an und stellten (bis auf einige Verstärkerzüge zu den Wochentags-Hauptverkehrszeiten) ganzwöchig auf Wochenendfahrplan um.

Ab dem 22. März wurden zwei Ortsteile der Vorarlberger Marktgemeinde Nenzing – Nenzing-Dorf und Beschling – von der Vorarlberger Landesregierung unter Quarantäne gestellt.[74]

Ab dem 25. März wurde die Coronavirus-Tracking-App "Stopp Corona" vom Österreichischen Roten Kreuz veröffentlicht. Diese registriert, wenn man sich mit jemandem, der auch diese App besitzt, trifft.[75] Sollte eine Person positiv auf SARS-CoV-2 getestet werden, werden alle Personen, welche sich mit der infizierten Person zuvor getroffen hatten, informiert.

Am 27. März hat das Robert Koch-Institut ganz Österreich zum Risikogebiet erklärt.[62]

Am 30. März gab der Bundeskanzler in einer Pressekonferenz bekannt, dass bei Einkäufen künftig Mund-Nasen-Schutzmasken zu tragen wären.[76] Er kündigte an, dass voraussichtlich ab 1. April genügend Masken vorhanden sein würden, die dann an die Kundschaft ausgegeben werden. Diese Masken sollen primär nicht den Träger der Maske, sondern sein Umfeld schützen. In derselben Pressekonferenz äußerte der Bundeskanzler die Befürchtung, dass es bereits Mitte April zu einer Überforderung der Intensivmedizin kommen könnte.[77][76]

Mit 31. März startet auch eine Studie von SORA in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Roten Kreuz und der Medizinischen Universität Wien, bei der 2000 zufällig ausgewählte Einwohner Österreichs auf SARS-CoV-2 getestet werden sollen. Diese Studie soll einen Rückschluss auf die Dunkelziffer der COVID-19-Infektionen ermöglichen. In der Testreihe sollen PCR-Tests vorgenommen werden. Die auch angedachten Antikörpertests sind nach Auskunft des Wissenschaftsministers Heinz Faßmann noch nicht einsatzfähig.[78] Am 2. April wurde bekannt, dass bei einer Testreihe bei Personen in Schlüsselberufen sechs von 1.161 Stichproben (0,52 %) positiv waren.[79]

Maßnahmen

Maßnahmen im öffentlichen Leben

Oberstes Ziel des Maßnahmenpaktes ist es, die bekannten Risikogruppen – primär Senioren und Menschen mit gewissen Vor- und Grunderkrankungen –zu schützen. Die zuständigen Stellen betonen dabei, dass es vorrangig eine Frage der gesellschaftlichen Solidarität ist, dass alle Einwohner sich am Maßnahmenprogramm beteiligen.[80] Es sei aber nicht anzunehmen, dass sie nicht auch dem Selbstschutz dienen, problematische Gesundheitsverläufe, bis hin zu Todesfällen oder Folgeschäden, treten auch bei jüngeren Menschen auf. Kinder und Jugendliche sind insbesondere auch darum weitreichend miteinbezogen, weil sie im sozialen Umgang weniger Selbstkontrolle zeigen, und diesbezüglich als besonderes Übertragungsrisko anzunehmen sind.

Die wichtigsten allgemeinen hygienischen Maßnahmen und ihre Auswirkungen, die im öffentlichen Leben gelten, sind (Stand 1. April 2020):[81]

  • Social Distancing:
    • Allgemeines Gebot, Abstand halten.[81] Es sollen nur jene direkten Kontakte gepflegt werden, die unbedingt notwendig sind.[80]
    • An keinem Ort sollen sich mehr als fünf Menschen auf einmal treffen. Einzige Ausnahmen sind jene Aktivitäten, die der Bekämpfung des Corona-Virus dienen.[81]
  • Verkehrsbeschränkung: allgemeine Ausgangsbeschränkung (Verbot des „Betretens öffentlicher Orte“) nach Verordnung BGBl. II Nr. 98/2020 auf Basis des COVID-19-Maßnahmengesetzes. Ausgenommen sind nur folgende Fälle:
    1. Abwendung unmittelbarer Gefahren,
    2. Unterstützung für Hilfsbedürftige,
    3. notwendige Besorgungen (z. B. von Lebensmitteln, Medikamenten, Tierfutter),
    4. berufliche Zwecke,
    5. Aufenthalt im Freien allein, mit Personen des eigenen Haushalts oder mit Haustieren.
    Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist gestattet, aber nur für die unter Punkt 1 bis 4 genannten Zwecke, also insbesondere nicht für die unter den Punkt 5 fallenden Aufenthalte im Freien. Bei notwendigen Besorgungen, der Berufsausübung und der Fahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln ist zwischen Personen ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten.
    Die Einhaltung der Verkehrsbeschränkungen wird von der Exekutive kontrolliert, im Falle von Kontrollen sind die triftige Gründe glaubhaft zu machen.[81]
  • Veranstaltungverbot: Veranstaltungen sind gänzlich untersagt.[81]
  • Einschränkungen in Handel und Gastronomie:[81] Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, bleiben geschlossen. Explizit geöffnet bleiben Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Post oder Banken. Ebenfalls geschlossen sind Restaurants, Bars, Kaffeehäuser und so weiter.
    • Die Lebensmittelversorgung wird über Supermärkte und Lieferservices gewährleistet.[81]
    • In Supermärkten und anderen größeren Geschäftslokalen sind einfache Mund-Nasen-Schutzmasken zu tragen, und zur Gewährleistung des Mindestabstands Einkaufswägen zu verwenden. Die Masken werden kostenlos zur Verwendung angeboten.
  • Schließungen von Kindergärten, Schulen und Hochschulen.[82] In Schulen und Kindergärten findet aber eine Betreuung für Kinder statt, deren Eltern dringenden beruflichen Tätigkeiten nachgehen müssen und für die keine andere Betreuungsmöglichkeit gefunden werden kann.[81] Diese Betreuung wird bei Bedarf auch in der Karwoche aufrechterhalten.[83]
    Die genaueren Regelungen, wie das „Corona-Semester“[84] schulisch wie hochschulisch abgewickelt werden wird, sind in Ausarbeitung. Die Matura soll jedenfalls stattfinden, Termine für die Aufnahmeprüfungen an den Universitäten werden in die Planung miteinbezogen.[82]

Maßnahmen im Gesundheitssektor

In Österreich werden bisher nur Personen mit akuten Symptomen, auf ärztliche Einschätzung, oder im Zuge der Kontaktpersonennachverfolgung getestet.[85] Ergebnisse der Tests sollten zeitnah vorliegen, können sich in Einzelfällen aber auch verzögern, es wird von der zuständigen Gesundheitsbehörde (Amtsarzt, bzw. Bezirkshauptmannschaft, Magistratsabteilung) mitgeteilt.[86] Ermittelte Verdachtsfälle und erkrankte Personen werden per Bescheid der Gesundheitsbehörde für 14 Tage isoliert, beispielsweise unter Heimquarantäne gesetzt.[86] Diese Personen erhalten eine Information, wie sie sich zu Hause verhalten sollen, wie sie sich selbst überwachen können und die Pflege durch Angehörige, Nachbarn oder Gesundheitsdienste erfolgen kann.[86] Personen, die sich selbst als Kontaktperson einschätzen, sollten Analoges freiwillig einhalten.[87] Falls eine akute medizinische Betreuung notwendig, erfolgt eine Einweisung ins Krankenhaus (Hospitalisierung).[86] Die Einhaltung der angeordneten Quarantäne wird behördlich überwacht, und wird geahndet.[88]

Die medizinische Versorgung durch Hausarzt und Apotheken wurde erleichtert, Medikamente können meist auch telefonisch ohne Arztbesuch und ohne Papierrezept bezogen werden (e-Medikation).[89]

Die Krankenhäuser bereiten sich auf die speziellen Verhältnisse vor, indem Isolierstationen und Quarantänebereiche geschaffen werden. Kuranstalten wurden geschlossen,[81] auch um sie allenfalls als Notkrankenhaus nutzen zu können, ebenso Rehabilitationseinrichtungen, die vorerst nurmehr im Falle unbedingt notwendiger medizinischer Maßnahmen betreten werden.[81] Besuche bei Angehörigen in stationärer Behandlung sollten auf ein Minimum beschränkt werden.[81]

Außerdem wurde begonnen, Studien über die Dunkelziffer der Infizierten in Österreich zu verfassen.

Maßnahmen für die Wirtschaft

Nach den umfangreichen Geschäftsschließungen ab 16. März stieg die Zahl der arbeitslosen Menschen binnen einer Woche um mehr als 115.000 an. Im gleichen Zeitraum suchten „wahnsinnig viele“ Unternehmen um Kurzarbeit an.[90] Die Bundesregierung hatte angekündigt, durch entsprechende Maßnahmenpakete, wirtschaftliche Folgen abfedern zu wollen. Dazu wurde am 15. März ein Hilfspaket im Ausmaß von 4 Milliarden Euro vorgestellt. Schon bei Bekanntgabe dieses ersten Hilfspaketes verkündete Finanzminister Blümel, dass das angestrebte Nulldefizit nicht zu halten sein werde.[91]

Das am 15. März beschlossene COVID-19-Gesetz enthält auch einen Teil zur Errichtung eines COVID-19-Krisenbewältigungsfonds. Dadurch wurden finanzielle Mittel für die Bewältigung der Krisensituation zur Verfügung gestellt. Diese dienen folgenden Handlungsfeldern:

  • Maßnahmen zur Stabilisierung der Gesundheitsversorgung;
  • Maßnahmen zur Belebung des Arbeitsmarkts (vor allem Kurzarbeit);[92]
  • Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit;
  • Maßnahmen im Zusammenhang mit den Vorgaben für die Bildungseinrichtungen;
  • Maßnahmen zur Abfederung von Einnahmenausfällen in Folge der Krise;
  • Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Epidemiegesetz 1950;
  • Maßnahmen zur Konjunkturbelebung.

Die Opposition kritisierte, dass das COVID-19-Gesetz die nach dem Epidemiegesetz 1950 vorgesehenen Entschädigungsansprüche außer Kraft setzt.[93]

Kritik

Tirols Krisenmanagement

Obwohl es laut Recherchen von Oe24 und anderen Medien erste Hinweise auf das Coronavirus in Tirol spätestens am 29. Februar gegeben haben soll, nachdem 15 Skifahrer einer isländischen Reisegruppe bei ihrer Rückkehr aus Ischgl positiv auf das Coronavirus getestet wurden und Islands Behörden die Namen der Infizierten Anfang März an die Tiroler Behörden übermittelten, sollen diese die Meldungen ignoriert haben.[94][95] Daraufhin begannen die isländischen Behörden ab dem 5. März, Rückkehrer aus Ischgl zur Heimquarantäne zu verpflichten.[96] Das Land Tirol erwiderte, die infizierten Rückkehrer hätten sich nicht in Ischgl, sondern alle auf dem Rückflug von München nach Reykjavik an einem im selben Flugzeug befindlichen Italien-Rückkehrer angesteckt. Eine Ansteckung in Tirol sei demnach „aus medizinischer Sicht unwahrscheinlich“ gewesen.[96][97]

Erst als sich die Fälle infizierter Reiserückkehrer laut der Tageszeitung Der Standard europaweit häuften, schritten die Tiroler Behörden ein. Das Coronavirus ist demnach von Ischgl ausgehend wohl für hunderte Ansteckungen in ganz Europa verantwortlich. Daraufhin geriet das Krisenmanagement des Bundeslands Tirol in zunehmende Kritik.[98][99][100][101] In Kritik steht im Besonderen der Tiroler Hotelier,[102] Wirtschaftsbundobmann und Abgeordnete zum Nationalrat Franz Hörl wegen seiner SMS vom 9. März 2020, in der er den Betreiber der schon als Infektionherd bekannten Bar Kitzloch beschwor, zuzusperren, aber nur mit der Begründung, die Skisaison und den Ruf Tirols als Destination nicht zu gefährden.[103][104]

Die Österreichische Regierung und die Tiroler Landesregierung äußerten ebenfalls Kritik am örtlichen Management. Es wurde aber auch auf die Eigenverantwortung der Touristen verwiesen, die zu einer Zeit, als schon Fälle in Tirol öffentlich bekannt gegeben waren (aus St. Anton am 10. März),[105] und die Epidemie am Südrand der Alpen, in der Lombardei, schon große Ausmaße anzunehmen begann, noch gedankenlos Après-Ski-Partys besuchten.[106] Allerdings wurde damals noch keine Warnung für die Skiorte in Tirol herausgegeben.[107][108] Inzwischen gibt es laut dem Verbraucherschutzverein VSV eine Sammelklage gegen Tirols Landeshauptmann Günther Platter, Bürgermeister, Seilbahngesellschaften und weitere Behördenvertreter.[109]

Das deutsche Robert Koch-Institut berichtete mit Stand 25. März davon, dass in Deutschland mehr als 2200 Infektionen mit einem vorherigen Aufenthalt in Tirol in Verbindung gebracht wurden.[97][110]

Fehlende Schutzausrüstung

In Medienberichten wurde kritisiert, dass Österreich in Bezug auf durchgeführte Tests international zwar im vorderen Drittel liege (in Relation zur Bevölkerungszahl), die Zahl der Tests aber im Vergleich zu China und Südkorea gering sei. Die Forderung der WHO nach sehr umfangreichen Testprogrammen sei bislang nicht erfüllt worden und die vorhandenen Testkapazitäten würden vermutlich nicht voll genützt. Ebenso wurde kritisiert, dass selbst der frühere Aufenthalt in Ischgl in Verbindung mit Symptomen erst nach mehrmaligem Anrufen ausnahmsweise zu einem Test durch die Behörden geführt habe.[111][112][113][114]

In die österreichische Kritik kam in den ersten beiden Märzwochen auch die Bundesrepublik Deutschland, die einen Exportstopp für Schutzausrüstung anordnete. Nachdem dies bereits zu diplomatischen Verwerfungen mit der Schweiz führte, kam es zu ebensolchen Diskussionen mit Österreich, da die deutschen Zollbehörden Transporte mit in Österreichs Spitälern dringend benötigter und bereits bezahlter Schutzkleidung vor der Grenze gestoppt hatten.[115][116] In einem Fernsehbericht (vom 21. März 2020) kritisiert ein Hausarzt der besonders stark betroffenen Region Landeck in Tirol die mangelnde Versorgung mit Desinfektionsmittel, Atemschutzmasken und Schutzkleidung. Nur durch die Unterstützung von privaten Personen und Firmen konnte die Praxis ihren Betrieb weiter aufrecht erhalten.[117] Erst am 19. März wurde nach Interventionen beim deutschen Minister Peter Altmaier dieser Ausfuhrstopp nach Österreich aufgehoben,[115] nachdem auf EU-Ebene eine gemeinsame Beschaffung durch die Kommission und Exportbeschränkungen nur für EU-Drittländer ausverhandelt wurde.[118] Zu der Zeit hatte Österreich schon auf eine auf Direktbeschaffung mit AUA-Sonderflügen nach China zurückgegriffen, für den Eigenbedarf und zur Weitergabe nach Italien, das vom deutschen und auch französischen Exportstop ebenfalls stark betroffen war.[119]

Andererseits lagerten in Österreich auch noch mehrere Millionen, seit 2016 abgelaufene Schutzmasken, die von der damaligen Gesundheitsministerin Rauch-Kallat im Zuge der Vogelgrippe-Epidemie 2005 bevorratet wurden. Aus dieser Gesamtmenge wurden 1,6 Millionen Stück im März 2020 freigegeben, nachdem sie in einem aufwendigen Verfahren vom Bundesheer seit Februar überprüft und als tauglich deklariert worden waren.[120][121] Da sie allerdings nur der Schutzklasse FFP-1 entsprachen, war deren Schutzwirkung gegen Viren nur begrenzt.[122]

Statistik

Die Fälle werden vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (Gesundheitsministerium) bzw. der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) erfasst.[1] Die folgenden Diagramme und Tabellen basieren auf diesen Daten, sofern nichts anderes angegeben ist.[Anm. 1]

Falldefinition

Für das Verständnis der Statistiken sind die Falldefinitionen und die Testungsstrategie des Gesundheitsministeriums von Bedeutung. Das Gesundheitsministerium hat mit Erlass 2020-0.143.421 vom 28. Februar 2020 eine einheitliche Vorgangsweise zum Vollzug des Epidemiegesetzes[123] festgelegt. Danach sind Verdachtsfälle zu testen und weitere möglicherweise infizierte Kontaktpersonen abzusondern.[124] Die Falldefinition[125] wurde ebenfalls am 28. Februar erstmals festgelegt[126] und am 15. März um Kriterium C erweitert,[127] das am 17.[128] und am 24. März[129] präzisiert wurde. Die Kriterien (Stand 25. März 2020) lauten:

Verdachtsfall

  1. Personen mit akuten Symptomen einer respiratorischen Infektion (plötzliches Auftreten von mindestens einer der folgenden Beschwerden: Husten, Fieber, Kurzatmigkeit) ohne plausible Erklärung oder Ursache für das Erscheinungsbild UND in den 14 Tagen vor Auftreten der Symptome Aufenthalt in einer Region, in der von anhaltender Übertragung von SARS-CoV-2 ausgegangen werden muss ODER
  2. Personen mit jeder Art von Symptomen eines akuten respiratorischen Infektes, die in den 14 Tagen vor Auftreten der Symptome Kontakt (der Kategorie I oder II; siehe Dokument Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2 Kontaktpersonen: Kontaktpersonennachverfolgung (Stand 14.3.)) mit einem bestätigten Fall hatten ODER
  3. Personen mit akuten, schwerwiegenden Symptomen einer respiratorischen Infektion (Auftreten von Fieber UND mindestens einer der folgenden Beschwerden: Husten, Kurzatmigkeit) ohne plausible Erklärung oder Ursache für das Erscheinungsbild, bei denen eine Hospitalisierung erforderlich ist.

Bei entsprechender klinischer Präsentation und/oder diagnostisch-anamnestischen Hinweisen, die zu einem dringenden ärztlichen Verdacht auf das Vorliegen einer COVID-19 Erkrankung führen, können auch Fälle, die nicht den oben genannten Kategorien entsprechen, als Verdachtsfälle eingestuft werden.

Bestätigter Fall

  • Person mit labordiagnostischem Nachweis von SARS-CoV-2, unabhängig von der Symptomatik.

Todesfall

  • Eine Person, die zuvor als bestätigter Fall galt und danach verstorben ist; und zwar unabhängig davon, ob das Virus die Todesursache war oder nicht.[1]

Genesener

  • Nach einer Krankenhausbehandlung gilt eine Person als genesen, wenn sie 48 Stunden keine Beschwerden mehr hatte und zwei Testungen auf das Virus negativ waren.[130]
  • Personen, die nicht im Krankenhaus waren, gelten nach Rücksprache mit dem betreuenden Arzt frühestens 14 Tage nach Symptombeginn als genesen, wenn sie ab diesem Zeitpunkt mindestens 48 Stunden symptomfrei waren. In diesem Fall erfolgt kein weiterer Test auf das Virus.[130]

Bestätige Infektionen

Daten der WHO

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) erfasst weltweit Daten. Die folgenden Diagramme basieren auf diesen von der WHO veröffentlichten Zahlen[131].
Bis 17. März 2020 wird darin die Datenlage jeweils um 10:00 MEZ, seit 18. März 2020 jeweils um 00:00 Uhr wiedergegeben.[Anm. 1]

Bestätigte Infektionen (aufsummiert)
nach Daten der WHO[131][Anm. 1] Die Darstellung von Grafiken ist aktuell auf Grund eines Sicherheitsproblems deaktiviert.

Bestätigte neue Infektionen pro Tag
nach Daten der WHO[131][Anm. 1] Die Darstellung von Grafiken ist aktuell auf Grund eines Sicherheitsproblems deaktiviert.

Bestätigte Infektionen nach Bundesland

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gibt täglich Daten aus dem epidemiologischen Meldesystem (EMS) bekannt und stellt diese zusätzlich in einem Dashboard grafisch dar. Die folgenden Übersichten entsprechen den täglich gemeldeten Angaben.[1]

Infektionen aufsummiert[1] Todesfälle auf­sum­miert⁠(a) Neu­in­fek­ti­onen(b) Zuwachs
aufsummierte Infektionen
in 24 h(c)
Datum B K S St T V W Bundesweit
26.02. 0 0 0 0 0 0 2 0 0 2 0 0
27.02. 0 0 0 0 0 0 2 0 0 2 0 0 0,0 %
28.02. 0 0 0 0 0 0 2 0 2 4 0 2 100,0 %
29.02. 0 0 0 0 0 0 2 0 3 5 0 1 25,0 %
01.03. 0 0 2 0 1 1 2 0 4 10 0 5 100,0 %
02.03. 0 0 2 0 1 1 2 0 4 10 0 0 0,0 %
03.03. (08:00) 0 0 2 0 2 3 2 0 9 18 0 8 (d)80,0 %(d)
04.03. (18:00) 0 0 5 0 3 4 2 0 15 29 0 11 (d)43,1 %(d)
05.03. (15:00) 0 1 12 0 4 4 3 1 16 41 0 12 (d)47,3 %(d)
06.03. (15:00) 0 1 15 1 5 5 4 1 23 55 0 14 34,1 %
07.03. (15:00) 4 1 23 4 5 6 7 1 28 79 0 24 43,6 %
08.03. (11:45) 4 1 31 7 7 8 8 1 32 99 0 20 (d)26,4 %(d)
09.03. (15:00) 4 1 36 11 9 16 16 3 35 131 0 32 (d)29,1 %(d)
10.03. (15:00) 4 1 40 22 12 17 32 11 43 182 0 51 38,0 %
11.03. (15:00) 4 3 45 35 14 25 57 13 50 246 0 64 36,0 %
12.03. (15:00) 6 3 51 58 19 33 109 16 66 361 1 115 47,1 %
13.03. (15:00) 7 4 63 84 23 52 167 22 82 504 1 143 39,6 %
14.03. (15:00) 10 5 82 116 30 71 206 34 101 655 1 151 30,4 %
15.03. (15:00) 10 6 111 159 39 111 254 48 122 860 1 205 31,6 %
16.03. (15:00) 10 18 152 202 58 139 254 55 128 1016 3 156 18,1 %
17.03. (15:00) 11 27 216 248 66 171 328 99 166 1332 3 316 31,1 %
18.03. (15:00) 20 41 256 305 89 220 382 124 209 1646 4 314 23,7 %
19.03. (14:30) 29 50 305 371 127 282 464 151 234 2013 6 367 (d)22,8 %(d)
20.03. (15:00) 33 71 355 421 167 340 508 197 296 2388 6 375 (d)18,4 %(d)
21.03. (15:00) 54 83 394 548 185 388 575 228 359 2814 8 426 17,9 %
22.03. (15:00) 63 105 446 628 269 423 644 263 403 3244 16 430 15,1 %
23.03. (15:00) 71 122 564 707 372 486 803 323 476 3924 21 680 21,0 %
24.03. (15:00) 84 141 620 795 429 558 1253 379 617 4876 28 952 24,3 %
25.03. (15:00) 89 161 750 915 516 627 1393 407 702 5560 31 684 14,0 %
26.03. (15:00) 115 183 873 1054 591 699 1623 435 825 6398 49 838 15,1 %
27.03. (15:00) 138 202 1140 1217 687 759 1752 501 1003 7399 58 1001 15,6 %
28.03. (15:00) 142 221 1262 1332 751 828 1846 549 1046 (e)7995(e) 68 596 8,1 %
29.03. (15:00) 159 239 1350 1451 798 915 1944 579 1101 8536 86 541 (f)(d)7,1 %(f)(d)
30.03. (15:00) 179 261 1533 1535 855 958 2205 616 1235 9377 108 841 9,9 %
31.03. (15:00) 182 273 1616 1596 911 1049 2323 646 1378 9974 128 597 6,4 %
01.04. (15:00) 188 293 1685 1671 955 1113 2414 666 1497 10.482 146 508 5,1 %
02.04. (15:00) 201 300 1738 1781 994 1158 2531 681 1583 10.967 158 485 4,6 %
03.04. (15:00) 206 304 1828 1836 1038 1205 2595 710 1661 11.383 168 416 3,8 %
04.04. (15:00) 224 310 1860 1890 1059 1263 2658 722 1679 11.665 186 282 2,5 %
05.04. (08:00) 224 310 1863 1916 1068 1285 2690 722 1689 11.767 204 102 (d)1,2 %(d)
(a) 
Für die Datenquelle und die Uhrzeiten, siehe Tabelle Verstorbene Patienten.
(b) 
Die Anzahl der Neuinfektionen entspricht der Differenz zwischen den aufsummierten Infektionen des aktuellen und des Vortages.
(c) 
Prozentuelle Veränderung der aufsummierten Infektionen seit der letzten Zeile.
(d) 
Bei einem Zeitintervall ungleich 24 Stunden zwischen aktuellem Wert und Wert in der letzten Zeile wird die prozentuelle Veränderung mit (24 / Stunden seit letzter Zeile) multipliziert.
(e) 
Die gemeldete Gesamtzahl des Gesundheitsministeriums weicht von der Summe der gemeldeten Infektionen der einzelnen Bundesländer ab.
(f) 
Wegen der Umstellung auf die Sommerzeit nur 23 Stunden Abstand zur Vorzeile.


Wachstumsverhalten

Prozentualer Anstieg der aufsummierten Infizierten pro 24 h
nach Daten des Gesundheitsministeriums[1]
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Legende

Anstieg Infizierter pro Tag

Gleitender Durchschnitt über vier Tage



Die AGES ermittelt anhand verschiedener Modelle bestimmte epidemiologische Parameter des COVID-19-Ausbruchs in Österreich.[132] Die folgende Tabelle stellt aus diesen Berechnungen die geschätzte effektive Reproduktionszahl (auch Nettoreproduktionszahl) eines dieser Modelle dar. Dieser Wert besagt, wie viele Menschen ein jeder Infizierter im Durchschnitt ansteckt. Ein Wert von 2,5 würde demnach bedeuten, dass jeder Infizierte im Durchschnitt 2,5 weitere Personen ansteckt. Ist dieser Wert über 1, breitet sich die Erkrankung im Laufe der Zeit immer weiter aus. Bei einem Wert unter 1 verschwindet die Erkrankung irgendwann gänzlich.[133] Er stellt demnach einen zentralen Parameter zur Einschätzung des Verlaufs dar. Der angegebene Zeitraum in der Tabelle bezieht sich auf das Datum der Labordiagnose.

Zeitraum Geschätzte effektive Reproduktionszahl[132]
04.03. – 16.03. 2,24
13.03. – 25.03. 1,54
20.03. – 01.04. 1,14

Relativ zur Einwohnerzahl nach Bundesland

Es werden die aufsummierten Infektionen pro 100.000 Einwohner der Bundesländer dargestellt. Diese Darstellung zeigt nicht den Anteil der Kranken zum jeweiligen Zeitpunkt, sondern jenen Anteil der Bevölkerung, der schon einmal mit dem Virus infiziert war (nachgewiesene Infektionen; die Zahl der tatsächlichen Infektionen ist wegen der Inkubationszeit und der Dunkelziffer unerkannter Krankheitsverläufe nicht bekannt).

Aufsummierte Infektionen[1] pro 100.000 Einwohner[134]
Datum B K S St T V W Bundesweit
08.03. (11:45) 1,36 0,18 1,85 0,47 1,26 0,64 1,06 0,25 1,69 1,12
09.03. (15:00) 1,36 0,18 2,15 0,74 1,62 1,29 2,12 0,76 1,84 1,48
10.03. (15:00) 1,36 0,18 2,38 1,48 2,16 1,37 4,24 2,79 2,27 2,05
11.03. (15:00) 1,36 0,53 2,68 2,36 2,52 2,01 7,55 3,30 2,64 2,78
12.03. (15:00) 2,04 0,53 3,04 3,91 3,42 2,65 14,44 4,06 3,48 4,08
13.03. (15:00) 2,39 0,71 3,76 5,67 4,14 4,18 22,13 5,58 4,32 5,69
14.03. (15:00) 3,41 0,89 4,89 7,83 5,40 5,71 27,30 8,62 5,32 7,39
15.03. (15:00) 3,41 1,07 6,62 10,73 7,02 8,93 33,66 12,17 6,43 9,71
16.03. (15:00) 3,41 3,21 9,06 13,63 10,45 11,18 33,66 13,95 6,75 11,47
17.03. (15:00) 3,75 4,81 12,88 16,73 11,89 13,76 43,46 25,11 8,75 15,04
18.03. (15:00) 6,82 7,31 15,26 20,58 16,03 17,70 50,62 31,45 11,01 18,58
19.03. (14:30) 9,88 8,91 18,18 25,03 22,87 22,69 61,48 38,30 12,33 22,72
20.03. (15:00) 11,25 12,66 21,16 28,41 30,08 27,35 67,31 49,96 15,60 26,96
21.03. (15:00) 18,40 14,80 23,49 36,97 33,32 31,21 76,19 57,82 18,92 31,77
22.03. (15:00) 21,47 18,72 26,59 42,37 48,45 34,03 85,33 66,70 21,24 36,62
23.03. (15:00) 24,20 21,75 33,62 47,70 67,00 39,10 106,40 81,92 25,09 44,30
24.03. (15:00) 28,63 25,14 36,96 53,64 77,27 44,89 166,03 96,12 32,52 55,04
25.03. (15:00) 30,33 28,70 44,71 61,74 92,94 50,44 184,58 103,22 37,00 62,76
26.03. (15:00) 39,19 32,62 52,04 71,12 106,44 56,23 215,05 110,32 43,48 72,22
27.03. (15:00) 47,03 36,01 67,96 82,11 123,73 61,06 232,14 127,06 52,86 83,52
28.03. (15:00) 48,39 39,40 75,23 89,87 135,26 66,61 244,60 139,24 55,13 90,05
29.03. (15:00) 54,19 42,61 80,47 97,90 143,73 73,61 257,58 146,84 58,02 96,36
30.03. (15:00) 61,00 46,53 91,38 103,57 153,99 77,07 292,17 156,23 65,09 105,85
31.03. (15:00) 62,02 48,67 96,33 107,69 164,08 84,39 307,80 163,84 72,62 112,59
01.04. (15:00) 64,07 52,23 100,44 112,75 172,00 89,54 319,86 168,91 78,89 118,32
02.04. (15:00) 68,50 53,48 103,60 120,17 179,03 93,16 335,36 172,71 83,43 123,80
03.04. (15:00) 70,20 54,19 108,97 123,88 186,95 96,94 343,84 180,07 87,54 128,49
04.04. (15:00) 76,34 55,26 110,88 127,52 190,73 101,60 352,19 183,11 88,49 131,68

Relativ zur Einwohnerzahl nach Politischen Bezirken

Bezirke mit den meisten bestätigten Infektionen pro 100.000 Einwohner[135]
Stand: 03.04.2020 13:00 Uhr
Bezirk Bestätigte Infektionen pro 100.000 Einwohner
Landeck (T) 1555
Sankt Johann im Pongau (S) 468
Kitzbühel (T) 446
Imst (T) 361
Zell am See (S) 349
Perg (OÖ) 342
Bludenz (V) 328
Kufstein (T) 323
Urfahr-Umgebung (OÖ) 294
Bezirke mit den meisten bestätigen Infektionen pro 100.000 Einwohner in den übrigen Bundesländern:
Hartberg-Fürstenfeld (St) 244
Scheibbs (NÖ) 222
Oberwart (B) 128
Völkermarkt (K) 107
Wien (W) 86

Im epidemiologischen Meldesystem erfasste Tests

Da einige Laboreinrichtungen keine automatisierte Schnittstelle zum epidemiologischen Meldesystem (EMS)[136] haben, werden manche durchgeführte Tests erst verzögert ins EMS eingetragen.[137] Die folgenden Daten basieren auf den EMS-Daten und entsprechen daher nicht notwendigerweise den tatsächlich an diesem Tag durchgeführten Tests.

Datum Tests aufsummiert[1] Tests in 24 h Tests pro Million Einwohner[134] aufsummiert
26.02. 321 36
27.02. 447 126 50
28.02. 763 316 86
29.02. 1.649 886 186
01.03. 1.826 177 206
02.03. 2.120 294 239
03.03. (08:00) 2.683 563 303
04.03. (08:00) 3.138 455 354
05.03. (08:00) 3.711 573 419
06.03. (08:00) 4.000 289 452
07.03. (08:00) 4.308 308 486
08.03. (08:00) 4.509 201 509
09.03. (08:00) 4.734 225 534
10.03. (08:00) 5.026 292 567
11.03. (08:00) 5.362 336 605
12.03. (08:00) 5.869 507 663
13.03. (08:00) 6.582 713 743
14.03. (08:00) 7.467 885 843
15.03. (08:00) 8.167 700 922
16.03. (08:00) 8.490 323 958
17.03. (08:00) 10.278 1.788 1.160
18.03. (08:00) 11.977 1.699 1.352
19.03. (08:00) 13.724 1.747 1.549
20.03. (08:00) 15.613 1.889 1.762
21.03. (08:00) 18.545 2.932 2.093
22.03. (08:00) 21.368 2.823 2.412
23.03. (08:00) 23.429 2.061 2.665
24.03. (08:00) 28.391 4.962 3.205
25.03. (08:00) 32.407 4.016 3.658
26.03. (08:00) 35.995 3.588 4.063
27.03. (08:00) 39.552 3.557 4.465
28.03. (08:00) 42.750 3.198 4.826
29.03. (08:00) 46.441 3.691 5.242
30.03. (08:00) 49.455 3.014 5.582
31.03. (08:00) 52.344 2.889 5.909
01.04. (08:00) 55.863 3.519 6.305
02.04. (09:30) 92.190 36.327 10.407
03.04. (09:30) 98.343 6.153 11.101
04.04. (09:30) 104.134 5.791 11.755
05.04. (09:30) 108.416 4.282 12.238

Erfasste Tests und bestätigte Infektionen pro Tag
nach Daten des Gesundheitsministeriums[1]
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Legende

Tests pro Tag

Positive Tests pro Tag



Statistiken zum Krankheitsverlauf

Hospitalisierte Patienten

Dargestellt werden die vom Ministerium gemeldeten Zahlen betreffend Patienten, welche sich zum Meldezeitpunkt auf Grund einer COVID-19-Infektion in Krankenhausbehandlung befanden. Diese Zahlen beinhalten sowohl Patienten auf Normalstationen als auch auf Intensivstationen.

Hospitalisierte Patienten[138][139]
Datum B K S St T V W Gesamt Veränderung Veränderung in %
17.03. 26
20.03. 138
22.03. 173
24.03. 304
26.03. (07:00) 5 12 81 46 23 151 110 23 96 547
27.03. (08:00) 5 24 137 63 40 164 122 29 118 702 155 (a)27,2 %(a)
28.03. (08:00) 9 22 127 82 48 125 166 36 129 744 42 6,0 %
29.03. (08:00) 10 22 160 138 53 142 185 45 176 931 187 25,1 %
30.03. (09:30) 10 26 167 156 58 147 198 49 188 999 68 (a)6,9 %(a)
31.03. (09:30) 10 32 223 167 63 149 213 62 191 1110 111 11,1 %
01.04. (09:30) 10 29 200 142 66 165 213 51 195 1071 -39 -3,5 %
02.04. (09:30) 13 28 203 138 65 149 215 51 195 1057 -14 -1,3 %
03.04. (09:30) 12 28 203 135 73 164 209 51 199 1074 17 1,6 %
04.04. (09:30) 10 32 206 135 79 160 210 47 192 1071 -3 -0,2 %
05.04. (09:30) 12 35 212 136 90 138 196 45 192 1056 -15 -1,4 %
(a) 
Bei einem Zeitintervall ungleich 24 Stunden zwischen aktuellem Wert und Wert in der letzten Zeile wird die prozentuelle Veränderung mit (24 / Stunden seit letzter Zeile) multipliziert.

Patienten auf Intensivstation

Dargestellt werden die vom Ministerium gemeldeten Zahlen betreffend Patienten, welche sich zum Meldezeitpunkt auf Grund einer COVID-19-Infektion in intensivmedizinischer Behandlung befanden.

Patienten auf Intensivstation[138][139]
Datum B K S St T V W Gesamt Veränderung Veränderung in %
20.03. 24
22.03. 40
24.03. 60
26.03 (07:00) 2 9 21 5 6 19 15 7 12 96
27.03 (08:00) 2 7 21 8 5 19 26 10 12 110 14 (a)14,0 %(a)
28.03 (08:00) 4 8 18 10 10 23 38 10 14 135 25 22,7 %
29.03 (08:00) 4 8 26 22 12 24 42 13 35 186 52 38,5 %
30.03 (09:30) 4 10 26 23 13 19 50 13 35 193 7 (a)3,5 %(a)
31.03 (09:30) 3 12 32 27 9 24 57 12 22 198 5 2,6 %
01.04 (09:30) 3 11 36 29 10 27 57 12 30 215 17 8,6 %
02.04 (09:30) 3 11 43 31 13 28 56 12 30 227 12 5,6 %
03.04 (09:30) 4 11 43 33 14 30 55 12 43 245 18 7,9 %
04.04 (09:30) 3 11 39 33 15 34 54 12 44 245 0 0 %
05.04 (09:30) 6 13 43 32 14 28 54 12 42 244 -1 -0,4 %
(a) 
Bei einem Zeitintervall ungleich 24 Stunden zwischen aktuellem Wert und Wert in der letzten Zeile wird die prozentuelle Veränderung mit (24 / Stunden seit letzter Zeile) multipliziert.

Genesene Patienten

Die Definition der Genesenen wird im Abschnitt Falldefinition dargestellt. Zwischen 19. und 29. März wurden keine Angaben gemacht, da in diesem Zeitraum die Erfassung und Weiterleitung der Daten verbessert wurde.[140] Allerdings werden die Daten auch nach diesem Zeitraum noch nicht automatisch an das Ministerium gemeldet, weshalb sie weiterhin zeitlich verzögert sein können.[130]

Genesene Patienten (aufsummiert)[1]
Datum B K S St T V W Bundesweit
08.03. (11:45) 0 0 0 0 0 0 2 0 0 2
09.03. (15:00) 0 0 0 0 0 0 2 0 0 2
10.03. (15:00) 0 0 0 0 0 0 2 0 2 4
11.03. (15:00) 0 0 0 0 0 0 2 0 2 4
12.03. (15:00) 0 0 0 0 0 0 2 0 2 4
13.03. (15:00) 0 0 1 0 0 0 2 0 3 6
14.03. (15:00) 0 0 1 0 0 0 2 0 3 6
15.03. (15:00) 0 0 1 0 0 0 2 0 3 6
16.03. (15:00) 0 0 1 0 0 0 2 0 3 6
17.03. (15:00) 0 0 2 0 0 0 2 0 5 9
18.03. (15:00) 0 0 2 0 0 0 2 0 5 9
19.03. (08:00) 0 0 2 0 0 0 2 0 5 9
29.03. (09:30) 479
30.03. (09:30) 10 13 86 101 43 28 270 47 38 636
31.03. (09:30) 1.095
01.04. (10:00) 1.436
02.04. (09:30) 21 51 298 371 130 99 546 147 86 1.749
03.04. (09:30) 29 65 340 437 136 103 631 183 98 2.022
04.04. (09:30) 44 87 403 546 190 144 758 216 119 2.507
05.04. (09:30) 44 97 448 653 231 169 984 247 125 2.998

Verstorbene Patienten

Dargestellt werden die vom Ministerium gemeldeten Todesfälle, die an oder mit dem Virus verstorben sind (siehe Abschnitt Falldefinition).

Verstorbene Patienten (aufsummiert)
nach Daten des Gesundheitsministeriums[1][Anm. 1] Die Darstellung von Grafiken ist aktuell auf Grund eines Sicherheitsproblems deaktiviert.

Bestätigte neue Todesfälle (täglich)
nach Daten des Gesundheitsministeriums[1][Anm. 1] Die Darstellung von Grafiken ist aktuell auf Grund eines Sicherheitsproblems deaktiviert.

Durch SARS-CoV-2-Verstorbene, Bundes­länder laut Gesundheitsministerium (bestätigte, Verstorbene pro 1.000.000 Einwohner, Stand: 5. April 2020):[1]
00000 bis 0010
>0010 bis 0020
>0020 bis 0040
>0040 bis 0080
>0080
Verstorbene Patienten (aufsummiert)[1]
Datum B K S St T V W Bundesweit
08.03. (11:45) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
09.03. (15:00) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
10.03. (15:00) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
11.03. (15:00) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
12.03. (15:00) 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1
13.03. (15:00) 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1
14.03. (15:00) 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1
15.03. (15:00) 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1
16.03. (15:00) 0 0 0 0 0 1 0 0 2 3
17.03. (15:00) 0 0 0 0 0 1 0 0 2 3
18.03. (15:00) 0 0 0 0 0 2 0 0 2 4
19.03. (14:30) 0 0 0 1 0 3 0 0 2 6
20.03. (15:00) 0 0 0 1 0 3 0 0 2 6
21.03. (15:00) 0 0 1 1 0 3 0 0 3 8
22.03. (15:00) 1 1 1 2 0 4 0 0 7 16
23.03. (15:00) 1 1 1 2 0 4 1 0 11 21
24.03. (15:00) 2 1 3 2 0 5 4 0 11 28
25.03. (15:00) 2 1 5 2 0 5 4 0 12 31
26.03. (15:00) 2 2 12 3 1 11 4 0 14 49
27.03. (15:00) 2 2 13 4 1 13 6 1 16 58
28.03. (08:00) 2 2 13 4 4 17 9 1 16 68
29.03. (09:30) 3 2 19 7 4 19 10 1 21 86
30.03. (09:30) 3 2 28 7 7 24 13 1 23 108
31.03. (09:30) 3 2 28 10 9 30 19 2 25 128
01.04. (10:00) 3 2 28 12 11 34 24 3 29 146
02.04. (09:30) 3 2 28 14 12 35 28 5 31 158
03.04. (09:30) 3 2 28 17 12 38 29 4 34 (a)168(a)
04.04. (09:30) 3 3 31 18 12 47 31 4 37 186
05.04. (09:30) 3 4 31 20 14 53 35 4 40 204
(a) 
Die Bundesländermeldungen ergeben eine Summe, die um einen Verstorbenen niedriger liegt als die bundesweit gemeldeten 168 Todesfälle.

Siehe auch

Commons: COVID-19-Pandemie in Österreich – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Aktuelles:

Hintergrundinformation:

Anmerkungen

  1. a b c d e f Die Fälle werden dem Gesundheitsministerium über das elektronische Meldesystem (EMS) mitgeteilt. Die Berichte der Weltgesundheitsorganisation (WHO) werden einmal täglich erstellt, wobei in den Berichten ab 22. Februar vermerkt ist, dass die Berichte die Datenlage um 10:00 MEZ wiedergeben. Die Zahlen des Gesundheitsministeriums werden in der Regel mehrfach pro Tag aktualisiert, wobei dieser Artikel die jeweils zuletzt genannten Zahlen wiedergibt.

Einzelnachweise

  1. a b c d e f g h i j k l m n Information des Gesundheitsministeriums zum Coronavirus. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, abgerufen am 10. März 2020 (Ältere Zahlen sind über archive.org abrufbar).
  2. WHO Director-General's opening remarks at the media briefing on COVID-19 – 11 March 2020. World Health Organization, 11. März 2020, abgerufen am 14. März 2020 (englisch).
  3. a b 2952 per Stand 3. April, davon frei 1329; ORF: ZIB 2 Spezial vom 3. April 2020 (Moderation beim Beitrag Einblick in Pariser CoV-Station, Minute 22:00).
  4. a b SARS-CoV-2 Steckbrief zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19). Robert Koch-Institut, 10. März 2020, abgerufen am 12. März 2020.
  5. Christian Endt, Marlene Weiß: Coronavirus – Die Dunkelziffer der Covid-19-Epidemie. Abgerufen am 21. März 2020.
  6. a b c Information der AGES zum Coronavirus. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, abgerufen am 1. März 2020.
  7. Frau mit Coronavirus im Kühtai. ORF Tirol, 30. Januar 2020, abgerufen am 29. März 2020.
  8. Zwei Fälle in Tirol bestätigt. ORF Wien, 25. Februar 2020, abgerufen am 25. Februar 2020.
  9. Corona-Patienten aus Klinik entlassen. ORF Tirol, 5. März 2020, abgerufen am 5. März 2020.
  10. Erster Fall in Wien bestätigt. ORF, 27. Februar 2020, abgerufen am 27. Februar 2020.
  11. Wie Corona nach Wien kam. Die Presse, 27. Februar 2020, abgerufen am 27. Februar 2020.
  12. a b Schüler in Wien positiv auf Coronavirus getestet. Salzburg24, 28. Februar 2020, abgerufen am 28. Februar 2020.
  13. Was tun bei Ansteckungsverdacht? ORF, 27. Februar 2020, abgerufen am 27. Februar 2020.
  14. a b Coronavirus in Österreich. Kleine Zeitung, 2. März 2020, abgerufen am 4. März 2020.
  15. a b Coronavirus: Heimquarantäne als Herausforderung. ORF, 6. März 2020, abgerufen am 6. März 2020.
  16. Cov: Betreuungszentrum für Touristen. ORF Wien, 2. März 2020, abgerufen am 4. März 2020.
  17. Aktuelle Lage zum Corona-Virus. Bundesministerium für Inneres, abgerufen am 1. März 2020.
  18. Erster Todesfall in Österreich. ORF, abgerufen am 12. März 2020.
  19. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus SARS-CoV-2 Risikogebieten (BGBl. II Nr. 83/2020).
  20. Aktuelle Übersichtskarte BMEIA Sicherheitsstufen – Coronavirus. (PDF) Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, 9. März 2020, abgerufen am 11. März 2020.
  21. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über Maßnahmen bei der Einreise aus SARS-CoV-2 Risikogebieten (BGBl. II Nr. 80/2020).
  22. Coronavirus: Flugstopp nach Südkorea, Norditalien und in Iran. In: orf.at. 6. März 2020, abgerufen am 8. März 2020.
  23. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend medizinische Überprüfungen bei der Einreise im Zusammenhang mit dem „2019 neuartigen Coronavirus“ (BGBl. II Nr. 81/2020).
  24. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über Maßnahmen bei der Einreise aus Italien (BGBl. II Nr. 87/2020).
  25. A22: Verona-Brenner für LKW gesperrt vom 11. März 2020, abgerufen am 14. März 2020.
  26. Tirol setzt das LKW-Wochenendfahrverbot für drei Wochen aus auf dem Portal des Landes Tirol vom 13. März 2020, abgerufen am 14. März 2020.
  27. Coronavirus: AUA führt Kurzarbeit ein. In: orf.at. 6. März 2020, abgerufen am 8. März 2020.
  28. Coronavirus | Stufenweise ab Montag: Österreich schließt Schulen. Kleine Zeitung, abgerufen am 12. März 2020.
  29. Oona Kroisleitner, Lisa Nimmervoll, Gabriele Scherndl: Coronavirus: Unterricht wird schrittweise ausgesetzt, Zentralmatura verschoben. In: DerStandard. 11. März 2020, abgerufen am 27. März 2020.
  30. Matura wird verschoben, Ferien momentan wie geplant. ORF, 18. März 2020, abgerufen am 18. März 2020.
  31. Das Schulfernsehen kommt zurück: „Freistunde“. In: diepresse.com. 12. März 2020, abgerufen am 15. März 2020.
  32. http://www.eduthek.at (zur Zeit nicht abrufbar, 2020-03-15).
  33. Eduthek. In: bmbwf.gv.at. Abgerufen am 15. März 2020.
  34. Für Lehrende: Empfehlungen zu Online-Plattformen und Unterrichtsmaterialien. In: bmbwf.gv.at. Abgerufen am 15. März 2020.
  35. Niki Popper, Christoph Urach, Martin Bicher, Dominik Brunmeir, Claire Rippinger: Corona: Worst Case Szenario und Gegenmaßnahmen. In: dwh.at. dwh GmbH – Simulation Services und Technical Solutions, 12. März 2020, abgerufen am 29. März 2020.
  36. Franz Wiesbauer: Franz Wiesbauer. Abgerufen am 12. März 2020. verweist auf M. Joannidis, S. J. Klein, P. Metnitz, A. Valentin: Vergütung intensivmedizinischer Leistungen in Österreich. In: Medizinische Klinik – Intensivmedizin und Notfallmedizin. Band 113, Nr. 1, 1. Februar 2018, ISSN 2193-6226, S. 28–32, doi:10.1007/s00063-017-0391-9.
  37. M. Joannidis, S. J. Klein, P. Metnitz, A. Valentin: Vergütung intensivmedizinischer Leistungen in Österreich. In: Medizinische Klinik – Intensivmedizin und Notfallmedizin. Band 113, Nr. 1, 1. Februar 2018, ISSN 2193-6226, S. 28–32, doi:10.1007/s00063-017-0391-9.
  38. Andres Wysling, Rom: Spitäler in Norditalien nah am Kollaps – keine Intensivpflege für alte Patienten mehr? In: Neue Zürcher Zeitung. (nzz.ch [abgerufen am 12. März 2020]).
  39. Erlass, Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen nach § 15 Epidemiegesetz. (PDF) Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, 10. März 2020, abgerufen am 11. März 2020.
  40. a b CoV-Maßnahmen: Vorbereitung auf Schulschließungen. ORF, 10. März 2020, abgerufen am 10. März 2020.
  41. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus SARS-CoV-2 Risikogebieten geändert wird (BGBl. II Nr. 85/2020).
  42. Wegen Coronavirus "Heute ist es so weit": Österreich schaltet auf Krisenmodus. In: kleinezeitung.at. 10. März 2020, abgerufen am 10. März 2020.
  43. Coronavirus: Fußballbundesliga stellt Spielbetrieb ein. ORF Sport, 10. März 2020, abgerufen am 11. März 2020.
  44. Coronavirus: Coronavirus legt Kulturleben lahm. ORF Wien, 10. März 2020, abgerufen am 11. März 2020.
  45. Coronavirus: Kirche erlaubt maximal 100 Teilnehmer in Messen. ORF Religion, 10. März 2020, abgerufen am 11. März 2020.
  46. Diözese zu Coronavirus: „Zu Hause beten“. ORF Steiermark, 11. März 2020, abgerufen am 11. März 2020.
  47. Osterfestspiele Salzburg 2020 abgesagt. ORF Salzburg, 12. März 2020, abgerufen am 12. März 2020.
  48. Wien-Marathon abgesagt. ORF, 11. März 2020, abgerufen am 11. März 2020.
  49. Kultur steht weitgehend still: Diagonale abgesagt, Bundesmuseen schließen. In: Kurier.at. 11. März 2020, abgerufen am 11. März 2020.
  50. COVID-19 Coronavirus: Informationen für unsere Kundinnen und Kunden. Messe Wien, abgerufen am 29. März 2020.
  51. Tirol, Vorarlberg und Salzburg beenden Skisaison. Vorarlberg online, abgerufen am 13. März 2020.
  52. Liebe Gäste, hier informieren wir Sie laufend über die aktuellen Entwicklungen zum Thema Coronavirus. Tourismusverband Paznaun – Ischgl, 12. März 2020, abgerufen am 12. März 2020.
  53. Kein Grund für Hamsterkäufe. Wiener Zeitung, 13. März 2020, abgerufen am 30. März 2020.
  54. a b c Coronavirus: Viele Geschäfte schließen ab Montag. ORF, 13. März 2020, abgerufen am 13. März 2020.
  55. a b St. Anton und Paznaun unter Quarantäne. ORF Tirol, 13. März 2020, abgerufen am 13. März 2020.
  56. Heiligenblut unter Quarantäne. ORF Kärnten, 14. März 2020, abgerufen am 14. März 2020.
  57. CoV: Gemeinderatswahlen werden verschoben. ORF Steiermark, 12. März 2020, abgerufen am 12. März 2020.
  58. Nationalrat beschließt umfassendes Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus (PK-Nr. 263/2020). In: Parlamentskorrespondenz – Österreichisches Parlament. 15. März 2020, abgerufen am 18. März 2020.
  59. Eilige Gesetze und strenge Worte zur Eindämmung der Epidemie. Der Standard, 15. März 2020, abgerufen am 18. März 2020.
  60. Regierung schränkt Ausgang drastisch ein. ORF, 15. März 2020, abgerufen am 15. März 2020.
  61. August Wöginger, Pamela Rendi-Wagner, Sigrid Maurer, Beate Meinl-Reisinger: Abänderungsantrag (AA-16 XXVII. GP) bezogen auf das COVID-19 Gesetz. (PDF; 891 kB) In: Österreichisches Parlament. 15. März 2020;.
  62. a b COVID-19: Internationale Risikogebiete und besonders betroffene Gebiete in Deutschland. Robert Koch-Institut, 15. März 2020; (wird laufend aktualisiert).
  63. Ausmusterung ausgesetzt: Zivil-, Grundwehrdiener sollen länger dienen – news.ORF.at. In: ORF.at. 15. März 2020, abgerufen am 18. März 2020.
  64. Philip Pfleger: Coronavirus: Elektronisches Rezept – so funktioniert es – news.ORF.at. In: ORF.at. 17. März 2020, abgerufen am 18. März 2020.
  65. ÖGK: Leichtere Arzt-Patient-Kommunikation auf ORF vom 13. März 2020, abgerufen am 13. März 2020.
  66. ik: Busfahrer werden mit Absperrbändern geschützt – Wien. Abgerufen am 25. März 2020.
  67. Tirol derzeit Risikogebiet. ORF.at, 18. März 2020, abgerufen am 18. März 2020.
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  86. a b c d Coronavirus - Häufig gestellte Fragen: Abschnitt Tests und Quarantäne insbesondere Von wem bekomme ich das Ergebnis meines Tests? Was bedeutet Quarantäne? und Ab wann wird man in Quarantäne geschickt und wielange? AGES, Portalseite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, zuletzt abgerufen 1. April 2020.
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