Liste der Staatsoberhäupter des Deutschen Reiches

Von 1871 bis 1918 war das Deutsche Reich ein Bundesstaat unter einem Monarchen: Die Könige von Preußen waren in Personalunion zugleich Deutsche Kaiser. Das war der Titel für das „Bundespräsidium“.

Von 1918 bis 1945 war das Deutsche Reich eine Republik mit einem zunächst gemischt präsidial-parlamentarischen Regierungssystem und dem Reichspräsidenten als Staatsoberhaupt. Ab 1933 wurde die demokratische Weimarer Verfassung beginnend durch das Ermächtigungsgesetz ausgehöhlt und auch die bundesstaatliche Form wich einem zunehmenden Zentralismus. Nach dem Tod von Reichspräsident Hindenburg wurden per Reichsgesetz vom 1. August 1934 die Befugnisse des Reichskanzlers mit denen des Reichspräsidenten vereinigt und dessen Titel bis zum Tode Adolf Hitlers durch „Führer“ ersetzt.

König von Preußen und damit Inhaber des Bundespräsidiums

BildNameAmtsantrittEnde der Amtszeit
Wilhelm I.1. Juli 1867(Amt blieb bestehen, kein Amtsende)

Deutscher Kaiser und König von Preußen

BildNameAmtsantrittEnde der Amtszeit
Wilhelm I.(kein neues Amt; ab dem 1. Januar 1871 zusätzlicher Kaisertitel in der Verfassung; Amtseinführung 18. Januar 1871)9. März 1888
Friedrich III.9. März 188815. Juni 1888
Wilhelm II.15. Juni 18889. November 1918

Amt des Staatsoberhauptes vakant vom 9. November 1918 bis 11. Februar 1919

BildNameAmtsantrittEnde der AmtszeitPartei
Friedrich Ebert11. Februar 191928. Februar 1925SPD
Paul von Hindenburg12. Mai 19252. August 1934parteilos
BildNameAmtsantrittEnde der AmtszeitPartei
Paul von Hindenburg2. August 1934parteilos
Adolf Hitler2. August 193430. April 1945NSDAP
Karl Dönitz30. April 194523. Mai 1945
(Verhaftung der Regierung Dönitz)

bzw. 5. Juni 1945
(Übernahme der Regierungsgeschäfte durch den Alliierten Kontrollrat)

NSDAP

Mit der Kapitulation der Wehrmacht am 8. Mai 1945 verlor das Amt des Staatsoberhauptes die Befehlsgewalt über die Streitkräfte. Seit dem 23. Mai, mit der Verhaftung der Regierung Dönitz, wurde das Amt faktisch nicht mehr ausgeübt. Am 5. Juni wurde in der Berliner Erklärung von den vier Besatzungsmächten der Alliierte Kontrollrat als oberste Regierungsgewalt für das okkupierte Territorium Deutschlands eingerichtet. Erst mit diesem Datum wurde das Amt des Staatsoberhaupts kraft des Besatzungsrechts der Alliierten rechtlich aufgehoben. Die staatsrechtliche Kontinuität und völkerrechtliche Identität des Deutschen Reiches wurde ab 1949 von der Bundesrepublik Deutschland übernommen (BVerfG 1972), siehe hierzu Artikel Rechtslage Deutschlands nach 1945.

Sofern allerdings der Rechtsstandpunkt zutreffen sollte, dass Adolf Hitler das Amt des Staatsoberhaupts wegen der noch geltenden Reichsverfassung nicht testamentarisch auf Karl Dönitz übertragen konnte, ist das Amt des Staatsoberhaupts mit dem Suizid des letzten verfassungsmäßigen Amtsinhabers bereits am 30. April 1945 vakant geworden.

Siehe auch