Liste der Bodendenkmäler in Aystetten

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der schwäbischen Gemeinde Aystetten zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler der Gemeinde Aystetten

Bodendenkmäler im Ortsteil Aystetten

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Aystetten
(Standort)
Steinzeugtöpferei des 19. Jahrhunderts. D-7-7530-0058[1] BW


Aystetten
(Standort)
Trichtergruben vor- und frühgeschichtlicher oder mittelalterlicher Zeitstellung. D-7-7530-0068[2] BW


Aystetten
(Standort)
Trichtergruben vor- und frühgeschichtlicher oder mittelalterlicher Zeitstellung. D-7-7530-0069[3] BW


Aystetten
Aystetten
(Standort)
Tongrubenfeld der Neuzeit. D-7-7530-0071[4] BW


Aystetten
(Standort)
Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Katholischen Pfarrkirche St. Martin in Aystetten. D-7-7530-0126[5] BW


Aystetten
(Standort)
Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich des Schlosses Aystetten. D-7-7530-0127[6] BW

Bodendenkmäler im Ortsteil Biburg

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Biburg
(Standort)
Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7630-0009[7] BW

Bodendenkmäler im Ortsteil Edenbergen

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Edenbergen
(Standort)
Wüstgefallene Siedlung und Töpferei des Mittelalters. D-7-7530-0049[8] BW

Bodendenkmäler im Ortsteil Horgauergreut

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Horgauergreut
(Standort)
Straße der römischen Kaiserzeit. D-7-7630-0110[9] BW

Bodendenkmäler im Ortsteil Ottmarshausen

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Ottmarshausen
(Standort)
Trichtergruben vor- und frühgeschichtlicher oder mittelalterlicher Zeitstellung. D-7-7630-0005[10] BW

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Commons: Baudenkmäler in Aystetten – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. BLfD Denkmaldatenbank D-7-7530-0058. BayLfD, abgerufen am 1. Januar 2021.
  2. BLfD Denkmaldatenbank D-7-7530-0068. BayLfD, abgerufen am 1. Januar 2021.
  3. BLfD Denkmaldatenbank D-7-7530-0069. BayLfD, abgerufen am 1. Januar 2021.
  4. BLfD Denkmaldatenbank D-7-7530-0071. BayLfD, abgerufen am 1. Januar 2021.
  5. BLfD Denkmaldatenbank D-7-7530-0126. BayLfD, abgerufen am 1. Januar 2021.
  6. BLfD Denkmaldatenbank D-7-7530-0127. BayLfD, abgerufen am 1. Januar 2021.
  7. BLfD Denkmaldatenbank D-7-7630-0009. BayLfD, abgerufen am 1. Januar 2021.
  8. BLfD Denkmaldatenbank D-7-7530-0049. BayLfD, abgerufen am 1. Januar 2021.
  9. BLfD Denkmaldatenbank D-7-7630-0110. BayLfD, abgerufen am 1. Januar 2021.
  10. BLfD Denkmaldatenbank D-7-7630-0005. BayLfD, abgerufen am 1. Januar 2021.