Waffenstillstand von Compiègne (1940)

Der Waffenstillstand von Compiègne (in Frankreich auch Waffenstillstand von Rethondes genannt) im Zweiten Weltkrieg wurde am 22. Juni 1940 zwischen dem Deutschen Reich und Frankreich geschlossen und beendete den Westfeldzug. Der Waffenstillstand sah die Besetzung von 60 Prozent des französischen Territoriums durch die deutsche Wehrmacht vor, weitere Teile Frankreichs wurden annektiert. Im unbesetzten Teil Frankreichs bildete sich das eng an Deutschland angelehnte Vichy-Regime.

Politische Rahmenbedingungen

Das Oberkommando der Wehrmacht gab am 10. Mai 1940 den Befehl zum Angriff auf die Niederlande, Belgien und Luxemburg („Fall Gelb“). Dieser war der erste Teil des Westfeldzugs. Da er zügig gelang, konnte die Wehrmacht am 5. Juni 1940 mit dem zweiten Teil beginnen: dem Fall Rot, der Angriff auf Frankreich. Die französische Armee erlitt eine beispiellose militärische Niederlage. Durch die Strategie des Blitzkrieges gelang es der deutschen Wehrmacht, die französischen und britischen Truppen in Belgien und Nordfrankreich vernichtend zu schlagen. Begünstigt wurde dies durch einige Pannen und Fehlentscheidungen, Zögern auf französischer Seite z. B. in der Schlacht von Sedan, veraltete Strategien, mangelnde Motorisierung der französischen Armee und dadurch, dass ein (zu) großer Teil der Armee an der Maginot-Linie belassen wurde. Am 10. Juni 1940 wurde Paris zur offenen Stadt erklärt und am 14. Juni von deutschen Truppen eingenommen. Der Regierungschef der Dritten Republik Paul Reynaud verkündete angesichts der Niederlage am 16. Juni 1940 seinen Rücktritt. Als neuer Staatschef wurde Marschall Pétain bestimmt. Einen Tag darauf bat Pétain, seit der Schlacht um Verdun im Jahr 1916 als Nationalheld gefeiert, um einen Waffenstillstand mit dem Deutschen Reich.

Verhandlungsverlauf

Waffenstillstandsverhandlungen zwischen Frankreich und Deutschland Juni 1940; links Wilhelm Keitel als deutscher Verhandlungsleiter, ihm gegenüber rechts Charles Huntziger, der die Bedingungen des NS-Regimes akzeptieren musste
Hitler (Hand in die Seite gestützt) betrachtet die Statue des französischen Marschalls Foch, bevor der Waffenstillstand unterzeichnet wird. (Filmszene)

Der deutsche Diktator Adolf Hitler sah in diesem Ersuchen die willkommene Gelegenheit, sich für die Niederlage von 1918 und insbesondere für den als überhart empfundenen, von den Alliierten weitgehend diktierten Friedensvertrag von Versailles zu rächen. Als Ort wählte er wieder denselben Platz nahe Compiègne, an dem der Waffenstillstand 1918 unterzeichnet worden war. Die Verhandlungen fanden in dem auch 22 Jahre zuvor verwendeten Waggon statt; Hitler hatte den Wagen von Compiègne eigens aus dem Museum holen und auf die Gleise stellen lassen. Wiederum wurden die Waffenstillstandsbedingungen weitgehend diktiert, diesmal von deutscher Seite. Diese Bedingungen kamen einer Kapitulation Frankreichs gleich, denn sie beendeten die Existenz eines souveränen französischen Staates – der Dritten Französischen Republik – zu Gunsten des Vichy-Regimes.

Vertragsbedingungen

Die deutschen Forderungen des Jahres 1940 ergaben sich teilweise aus der Notwendigkeit für die deutsche Armee, die Gebiete gegenüber Großbritannien für eine weitere Kriegsführung nutzbar zu machen. Nordfrankreich und die Küstengebiete zum Atlantik, insgesamt 60 Prozent des Landes, fielen direkt unter deutsche Besatzung. Die Départements Nord und Pas-de-Calais (beide teilw. flämischsprachig) unterstellte man dem Militärbefehlshaber Belgien und Nordfrankreich. Die französische Armee wurde auf eine Stärke von 100.000 Mann festgesetzt. Der Status der französischen Kriegsgefangenen sollte in einem folgenden Friedensvertrag geklärt werden. Der französischen Regierung wurde es freigestellt, ihren Sitz im unbesetzten Teil Frankreichs oder aber in Paris zu nehmen. Artikel 19 sah vor, dass Frankreich sämtliche vom Deutschen Reich benannten deutschen Staatsbürger, die sich auf französischem Territorium befanden, auszuliefern hatte.[1] Die Wehrmacht verfolgte auch in Frankreich die Strategie, ihre Besatzungstruppen vom besiegten Land ernähren zu lassen. Der französische Staat wurde dazu verpflichtet, die Kosten der deutschen Besatzung – 20 Millionen Reichsmark pro Tag – zu tragen.[2] Die inneren Verhältnisse der französischen Kolonien blieben französischen Kolonien unangetastet. Die französische Kriegsflotte sollte nicht vollständig demobilisiert werden, gemäß Artikel 8 war ein Teil der Kriegsflotte zur Wahrung französischer Interessen in den französischen Kolonien freigegeben.

Zur Regelung strittiger Fragen wurde am 30. Juni 1940 eine Waffenstillstandskommission eingerichtet, die für die Zeit der Besetzung existieren sollte und in Wiesbaden residierte. Ihre Bezeichnung war Deutsche Waffenstillstandskommission (DWstK), sie verfügte eine Außenstelle in Paris und über Kontrollinspektionen in Bourges und in Nordafrika und unterstand dem OKW der Wehrmacht. Die Waffenstillstandskommission wurde ursprünglich als die legitime Verbindungsstelle zwischen der deutschen Regierung und der französischen Regierung angesehen. Vorsitzender der Kommission war bis Februar 1941 der kommandierende General der II. Armeekorps General Carl-Heinrich von Stülpnagel (später Militärbefehlshaber), danach General der Artillerie Oskar Vogl. Die drei Wehrmachtsteile stellten je einen höheren Offizier als Abgeordneten in die Kommission, die Chefs der jeweiligen Unterkommissionen Heer, Luftwaffe und Marine waren . Der Chef der französischen Delegation war bis zum 14. September 1940 der General Charles Huntziger danach der General Paul-André Doyen.[3]

Folgen des Waffenstillstands

Der Waffenstillstand trat am 25. Juni 1940 in Kraft. Er sah keine territorialen Veränderungen vor. Die Deutschen hatten zwischen dem 15. und dem 22. Juni die Départements Bas-Rhin, Haut-Rhin im Elsass und Moselle in Lothringen deutscher Zivilverwaltung unterstellt und de facto annektiert. Am 28. Juni zogen die Besatzer in Straßburg ein; am 9. Juli brannte die Synagoge der Stadt. Als Chefs der Zivilverwaltung setzte das Armee-OKW Robert Wagner, den badischen Gauleiter, und Josef Bürckel, den des Gaus Saarpfalz, ein, die sofort das Abkommen aushebelten. Die Franzosen waren dagegen; General Huntziger protestierte an zwölf Punkten gegen den Vertragsbruch:

  1. die Amtsenthebung französischer Beamter, wie Präfekten, Unterpräfekten und Bürgermeister;
  2. die Vertreibung des Bischofs von Metz;
  3. die Weigerung, den Bischof von Straßburg wieder einreisen zu lassen;
  4. den Zusammenschluss des Elsass mit Baden und
  5. Lothringens mit der Saarpfalz;
  6. die Grenzverschiebung;
  7. die Einführung der deutschen Verwaltung;
  8. die Eingliederung von Post und Eisenbahn in das deutsche System;
  9. das Verbot der französischen Sprache;
  10. die Eindeutschung von Ortsnamen;
  11. die Einführung der Rasse-Gesetzgebung
  12. und damit die Vertreibung der Juden, die Verweigerung der Rückkehr von Juden und die Beschlagnahme ihres Vermögens.

Ebenso erhob Huntzigers Nachfolger General Paul Doyen formell Einspruch gegen die Vertreibungen französischer Familien aus den drei Ost-Départements, die in den nicht besetzten Teil Frankreichs abgeschoben würden. Denn neben Bewohnern, die mehr oder weniger freiwillig geflüchtet waren (und nicht zurückkehren durften), hatten die Deutschen bis Ende September 1940 etwa 54.000 Elsässer und Lothringer in das verbleibende Frankreich abgeschoben. Bis zum Jahresende 1940 wurde diese Zahl noch verdoppelt.

Von den Plänen der Regierung Pétain alarmiert, ging Charles de Gaulle – damals Staatssekretär des Kriegsstaates – nach London ins Exil. Dort hielt er am 18. Juni 1940 eine Radioansprache an das französische Volk, die von der BBC ausgestrahlt wird. Wenige Tage nach dem Abschluss des Waffenstillstands fasste de Gaulle die in England verbliebenen 110.000 französischen Soldaten zu den Freien Französischen Streitkräften (Forces françaises libres) zusammen und proklamierte die Fortsetzung des Krieges. Der Vertrag verzögerte die Bildung einer Widerstandsbewegung (Résistance) auf französischem Boden, da das autoritäre Kollaborationsregime diese durch Repressionen unterdrückte. Als direkte militärische Folge des Waffenstillstands beschoss die britische Marine wenige Tage nach den Ereignissen die französische Flotte bei Mers-el-Kébir, um sie nicht in deutsche Hände fallen zu lassen (siehe Operation Catapult).

Unterzeichner

Herausfahren des Eisenbahnwaggons, in dem 1918 der Waffenstillstand unterzeichnet wurde, aus dem Museum.

Literatur

  • Hermann Böhme: Der deutsch-französische Waffenstillstand im Zweiten Weltkrieg – Entstehung und Grundlagen des Waffenstillstandes von 1940. DVA, Stuttgart 1966.
  • Michel Launay: L’Armistice de 1940, PUF, Paris 1972.
Commons: Waffenstillstand von Compiègne (1940) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. http://web.me.com/passageetco/ratlos-in-marseille/D_Exilplan_STATUS_PAPIERE.html
  2. Götz Aly, Hitlers Volksstaat. Raub, Rassenkrieg und nationaler Sozialismus. Fischer, Frankfurt am Main 2005, S. 170.
  3. Hermann Böhme, Der deutsch-französische Waffenstillstand im Zweiten Weltkrieg – Entstehung und Grundlagen des Waffenstillstandes von 1940, DVA, Stuttgart 1966, S. 147 ff.

Koordinaten: 49° 25′ 38,5″ N, 2° 54′ 23,1″ O