„Hans Meier-Branecke“ – Versionsunterschied

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== Leben ==
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=== Karriere im Nationalsozialismus ===
=== Karriere im Nationalsozialismus ===
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Nach dem Studium der [[Rechtswissenschaft]] und anschließender Promotion wurde er am 1. Oktober 1932 Amtsgerichtsrat in [[Schöppenstedt]]. Während seines Studiums wurde er Mitglied des "Studenten-Gesangvereins der Georgia Augusta" (heute [[StMV Blaue Sänger Göttingen|StMV Blaue Sänger]]).<ref>Verband Alter SVer (VASV): ''Anschriftenbuch und Vademecum.'' Ludwigshafen am Rhein 1959, S. 85.</ref> Meier-Branecke, der Mitglied des [[Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten|Stahlhelms]] war,<ref name="Klee399">[[Ernst Klee]]: ''Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945.'' Fischer Taschenbuch Verlag, Zweite aktualisierte Auflage, Frankfurt am Main 2005, ISBN 978-3-596-16048-8, S. 388.</ref> trat nach der „[[Machtergreifung]]“ der [[Nationalsozialismus|Nationalsozialisten]] der [[Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei|NSDAP]] bei und wurde im Mai 1933 als Mitglied registriert.<ref name="Klee399"/> Im März 1935 trat er in den [[Militärgerichtsbarkeit (Nationalsozialismus)|Justizdienst]] des [[Heer (Wehrmacht)|Heeres]] und wurde am 1. Oktober 1935 zum [[Kriegsgerichtsrat]] ernannt. Er war Mitglied im [[Nationalsozialistisches Kraftfahrkorps|NS-Kraftfahrkorps]] und im [[Nationalsozialistischer Rechtswahrerbund|NS-Rechtswahrerbund]]. Im Jahre 1939 wurde er zum Oberkriegsgerichtsrat befördert. Seit April 1941 war er im [[Deutsche Besetzung Polens 1939–1945|besetzten Polen]] tätig. Danach kontrollierte er als ''fliegender Armeerichter'' an der [[Deutsch-Sowjetischer Krieg|Ostfront]] eingesetzte Kriegsgerichte. Am 1. Oktober 1943 erfolgte die Ernennung zum Ministerialrat, im Jahre 1944 die Beförderung zum Oberstkriegsgerichtsrat. In der Rechtsabteilung des [[Oberkommando des Heeres|Oberkommandos des Heeres]] bestätigte er als Abteilungsleiter zahlreiche [[Todesstrafe|Todesurteile]]. Er war ständiger Mitarbeiter der von Heinrich Dietz herausgegebenen [[Zeitschrift für Wehrrecht]].


=== Nach dem Zweiten Weltkrieg ===
=== Nach dem Zweiten Weltkrieg ===

Version vom 1. Dezember 2020, 16:59 Uhr

Hans Meier-Branecke (* 4. Juli 1900 in Stadtoldendorf; † 10. April 1981 in Braunschweig) war ein deutscher Jurist und NS-Kriegsrichter. Nach 1945 war er Oberlandesgerichtsrat und ab 1950 Senatspräsident am Oberlandesgericht Braunschweig.

Leben

Karriere im Nationalsozialismus

Nach dem Studium der Rechtswissenschaft und anschließender Promotion wurde er am 1. Oktober 1932 Amtsgerichtsrat in Schöppenstedt. Während seines Studiums wurde er Mitglied des "Studenten-Gesangvereins der Georgia Augusta" (heute StMV Blaue Sänger).[1] Meier-Branecke, der Mitglied des Stahlhelms war,[2] trat nach der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten der NSDAP bei und wurde im Mai 1933 als Mitglied registriert.[2] Im März 1935 trat er in den Justizdienst des Heeres und wurde am 1. Oktober 1935 zum Kriegsgerichtsrat ernannt. Er war Mitglied im NS-Kraftfahrkorps und im NS-Rechtswahrerbund. Im Jahre 1939 wurde er zum Oberkriegsgerichtsrat befördert. Seit April 1941 war er im besetzten Polen tätig. Danach kontrollierte er als fliegender Armeerichter an der Ostfront eingesetzte Kriegsgerichte. Am 1. Oktober 1943 erfolgte die Ernennung zum Ministerialrat, im Jahre 1944 die Beförderung zum Oberstkriegsgerichtsrat. In der Rechtsabteilung des Oberkommandos des Heeres bestätigte er als Abteilungsleiter zahlreiche Todesurteile. Er war ständiger Mitarbeiter der von Heinrich Dietz herausgegebenen Zeitschrift für Wehrrecht.

Nach dem Zweiten Weltkrieg

Nachdem er im Entnazifizierungsverfahren als unbelastet eingestuft wurde, war Meier-Branecke bereits seit dem 1. November 1945 Landgerichtsrat in Braunschweig. Die Ernennung zum Oberlandesgerichtsrat folgte am 1. Januar 1947. Am 1. September 1950 wurde er Senatspräsident und Vorsitzender des Braunschweiger Straf- und Entschädigungssenats. Zwischen 1959 und 1965 wurden unter seinem Vorsitz mehrere Kommunisten wegen staatsfeindlicher Meinungsäußerungen verurteilt. Im Jahre 1962 wurde durch ihn die Verurteilung von Zeugen Jehovas wegen Wehrdienstverweigerung bestätigt. Er hatte Teil an der abgewiesenen Rehabilitierung der 1944 unter Rechtsbeugung zum Tode verurteilten und hingerichteten 19-jährigen Erna Wazinski. Meier-Branecke war bis 1961 Vorstandsmitglied des Niedersächsischen Richterbundes.

Werk

Literatur

  • Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Frankfurt/Main 2003, ISBN 3-10-039309-0.
  • Helmut Kramer (Hrsg.): Braunschweig unterm Hakenkreuz. Bürgertum, Justiz und Kirche – Eine Vortragsreihe und ihr Echo. Magni-Buchladen, Braunschweig 1981, ISBN 3-922571-03-4.
  • Hans Meier-Branecke, Marlis Claas (Hrsg.): Ein Heeresrichter im Russlandkrieg : die Feldpostbriefe meines Vaters (1941–1945). Frieling, Berlin 2003, ISBN 3-8280-1987-0.
  • Helmut Kramer: Richter vor Gericht. In: Nationalsozialistische Sondergerichtsbarkeit. Band 15 der Schriftenreihe Juristische Zeitgeschichte Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf 2007, DNB 986490210.

Einzelnachweise

  1. Verband Alter SVer (VASV): Anschriftenbuch und Vademecum. Ludwigshafen am Rhein 1959, S. 85.
  2. a b Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer Taschenbuch Verlag, Zweite aktualisierte Auflage, Frankfurt am Main 2005, ISBN 978-3-596-16048-8, S. 388.