„Diskussion:Waffenstillstand von Compiègne (1940)“ – Versionsunterschied

Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
CopperBot (Diskussion | Beiträge)
K Bot: Signaturnachtrag für Beitrag von 134.155.36.48: ""
Neuenhagen (Diskussion | Beiträge)
Zeile 21: Zeile 21:
== Vertragsbedingungen ==
== Vertragsbedingungen ==
Ich bin mit dem Abschnitt nciht ganz einverstanden mit der Sichtweise. Erstens die behauptung das vichy-regime verlor seine außenpolitische Handlungsfähigkeit würd ich so nicht beschreiben. dass es zu mindest neutral bleiben sollte ist doch logisch, dass es Hitler aber nicht, wie gewollt, geschafft hat das vichyregime zum krieg mit der sowjetunion, und die damit verbundene streichung der 100.000 Soldaten-Regel,zu überreden, zeugt durchaus von einer gewissen souveränität. außerdem zeigt das beispiel doch auch dass die 100.000 Mann-Bedingung doch eher scherzhaft gemeint war, zumal es Hitler durchaus die Absicht hatte Frankreich in sein Machtgefüge zu integrieren. das ist auch der Grund warum ''offizell'' weder Gebiete annektiert wurden oder Reparationsforderungen in dem Vertrag vorkommen. das sollte vielleicht erwähnt werden und eben auch dass es aber defacto doch dazugekommen ist. Von dieser Sichtweise ist die Behauptung ''einziges Zugeständnis'' schlecht umschrieben. <small>(''nicht [[Hilfe:Signatur|signierter]] Beitrag von'' [[Spezial:Beiträge/134.155.36.48|134.155.36.48]] ([[Benutzer Diskussion:134.155.36.48|Diskussion]])<nowiki/> 12:10, 6. Jul 2012 (CEST)) </small>
Ich bin mit dem Abschnitt nciht ganz einverstanden mit der Sichtweise. Erstens die behauptung das vichy-regime verlor seine außenpolitische Handlungsfähigkeit würd ich so nicht beschreiben. dass es zu mindest neutral bleiben sollte ist doch logisch, dass es Hitler aber nicht, wie gewollt, geschafft hat das vichyregime zum krieg mit der sowjetunion, und die damit verbundene streichung der 100.000 Soldaten-Regel,zu überreden, zeugt durchaus von einer gewissen souveränität. außerdem zeigt das beispiel doch auch dass die 100.000 Mann-Bedingung doch eher scherzhaft gemeint war, zumal es Hitler durchaus die Absicht hatte Frankreich in sein Machtgefüge zu integrieren. das ist auch der Grund warum ''offizell'' weder Gebiete annektiert wurden oder Reparationsforderungen in dem Vertrag vorkommen. das sollte vielleicht erwähnt werden und eben auch dass es aber defacto doch dazugekommen ist. Von dieser Sichtweise ist die Behauptung ''einziges Zugeständnis'' schlecht umschrieben. <small>(''nicht [[Hilfe:Signatur|signierter]] Beitrag von'' [[Spezial:Beiträge/134.155.36.48|134.155.36.48]] ([[Benutzer Diskussion:134.155.36.48|Diskussion]])<nowiki/> 12:10, 6. Jul 2012 (CEST)) </small>

== Vertragswerk gelesen? ==


Ich bin mit dem Artikel nicht einverstanden, weil er Fehler enthält, die vermeidbar gewesen wären, wenn der Verfasser es vermocht hätte, seine politische Einstellung herauszuhalten. Im übrigen vermute ich, er hat das Waffenstillstandsabkommen nicht gelesen.

Verhandlungsverlauf:

Woher ist dem Verfasser bekannt, dass Hitler das Ersuchen um Waffenstillstand als willkommene Gelegenheit sah, sich für den Versailler Vertrag zu rächen? Das scheint vielleicht logisch, aber sind denn Äußerungen Hitlers diesbezüglich überliefert, die sich so deuten lassen, wie der Vefasser es darstellt?
Ein Staat kann nicht aufhören zu existieren indem er durch ein "Regime" ersetzt wird. Zu einem Staat gehören Staatsgebiet, Staatsvolk usw. Ein Regime ist nur eine Form der Organisation einer Herrschaftsstruktur in einem Staat. Dass der Sieger dem Besiegten Herrschaftsstrukturen aufzwingt, bzw. bestimmte Herrschaftsstrukturen fördert, ist nichts neues, das ist seit Jahrhunderten die Folge aller Kriege. Ein gutes Beispiel dafür sind die Folgen des 2. Weltkrieges für die Herrschaftsstrukturen in den von den Westalliierten besetzten Teilen Deutschlands, und in dem von der Sowjetunion besetzten Teil Deutschlands. Im übrigen ist es ganz natürlich, dass der Status eines Staates im Falle eines verlorenen Krieges zunächst in der Schwebe hängt. Die Situation 1940 ist außerdem eine besondere, weil Deutschland gegen Frankreichs Verbündeten Großbritannien weiterhin Krieg führte. Zu bemängeln, dass Deutschland in dieser Situation kriegsgefangene französische Soldaten nicht entlassen hat, wäre weltfremd.

Vertragsbedingungen:

Artikel 19 des Waffenstillstandsabkommens regelt N I C H T! - wie dargstellt - den Zugriff deutscher Behörden auf in Frankreich lebende Mitglieder der jüdischen Minderheit. Vielmehr wird festgelegt, dass alle in Frankreich inhaftierten deutschen Zivil- und Kriegsgefangenen, weiterhin die deutschen Haft-und Strafgefangenen, die wegen einer zu Gunsten des Deutschen Reiches begangenen Tat festgenommen und verurteilt wurden, an die deutschen Truppen zu übergeben sind. Mörder und Vergewaltiger sind damit wohl nicht gemeint, es sei denn, der Vergewaltiger kann darlegen, dass er die Vergewaltigung zu Gunsten des Deutschen Reiches begangen hat...(?) Weiterhin wird Frankreich verpflichtet, diejenigen deutschen Staatsbürger, die sich auf französischem Hoheitsgebiet befinden, und die von der deutschen Regierung namhaft gemacht werden, an Deutschland auszuliefern. Das sind nicht nur Juden. Vielleicht aber auch gar keine Juden. Bestimmt aber sind Deutsche gemeint, die in Deutschland Straftaten begangen haben und nach Frankreich geflüchtet sind. Und bestimmt geht es auch um in Deutschland entflohene Strafgefangene, aufgeflogene Agenten, Deserteure usw. Der gesamte Artikel 19 behandelt ausschließlich deutsche Staatsbürger, die sich auf französischem Hoheitsgebiet befinden. Wie der Verfasser auf der Grundlage des Artikel 19 den Bogen zur Judenverfolgung (insbesondere der Juden, die nicht deutsche Staatsbürger sind) ziehen will, und warum er überhaupt diesen Versuch unternimmt, erschließt sich mir nicht. Es finden sich in dem Vertragswerk keine Formulierungen, die auch nur annähernd auf die Judenverfolgung hindeuten.
Artikel 20 bestimmt, dass die in deutscher Kriegsgefangenschaft befindlichen Angehörigen der französischen Streitkräfte bis zum Abschluss eines Friedensvertrages kriegsgefangen bleiben. Ich verstehe das als Andeutung, dass diese Kriegsgefangenen nach Abschluss eines Friedensvertrages freikommen.
Es kann also keine Rede davon sein, dass die Freilassung von französischen Kriegsgefangenen überhaupt nicht in Aussicht gestellt wurde.

Im übrigen enthält die Präambel des Waffenstillstandsvertrages folgende Formulierung:
"...Deutschland beabsichtigt daher nicht, den Waffenstillstandsbedingungen oder den Waffenstillstandsverhandlungen die Charakterzüge von Schmähungen gegenüber einem so tapferen Gegner zu geben..."
Nach zwei Feldzügen, die erfolgreicher nicht hätten sein können, und als noch niemand daran dachte, dass der Krieg verloren gehen könnte, bestand für die Deutschen keine Notwendigkeit, eine solche Erklärung in den Waffenstillstandsvertrag zu schreiben. Und doch haben sie es getan.
--[[Benutzer:Neuenhagen|Neuenhagen]] ([[Benutzer Diskussion:Neuenhagen|Diskussion]]) 00:40, 15. Mai 2013 (CEST)

Version vom 15. Mai 2013, 00:40 Uhr

Zweiter Weltkrieg

Es gab nie einen Überfall auf Frankreich, beide Seiten waren schon mehrere Monate im Krieg. Habe also das Wort "Überfall" in "Angriff" abgeändert.--Legion 18:45, 15. Aug 2005 (CEST)

Das sich beide Länder seit 1939 im Krieg befanden ist mir durchaus bewußt ;-) Von einem Überfall zu sprechen ist trotzdem gerechtfertigt. Ich verwende diesen Begriff zur Variation (sonst hat man auf einem Militär-Artikel gleich 100mal Angriff) stehen. Die Verwendung von "Überfall" ist dahingehend gerechtfertigt, da es sich um eine massive und in ihrer Ausführung auch überraschende Offensivoperation handele. Analog dazu gibt es ja den militärischen Begriff im taktischen Bereich "Feuerüberfall". Mit Politik hat dies nichts zu tun und ich will mich da gar nicht auf irgendwelche Wortklaubereien einlassen. Nasiruddin 19:09, 15. Aug 2005 (CEST)

  • Man kann trotzdem nicht von Überfall sprechen, da beide Parteien den sogenannten "drolligen Krieg" geführt haben. Allerdings war der Sichelschnitt ein Überfall auf die Niederlande und Belgien, der durch die Ardennen geführt wurde. Mit Frankreich hatte diese Aktion aber bisweilen nichts gemein, da man damit die Maginot-Linie umgangen hat. Deßhalb muss man es auch als Angriff und nicht als Überfall werten. Es geht hierbei eigentlich nur úm die historische Korrektheit, ansonsten könnte evtl. noch eienr meinen man hätte Frankreich wie Polen Überfallen.--Legion 22:24, 15. Aug 2005 (CEST)
  • Wie gesagt jeder hat eben seine Meinung ;-) Nasiruddin 21:26, 17. Aug 2005 (CEST)
    • Vielleicht sollte noch erwähnt werden, dass Hitler den Wagong nach der Unterzeichnung sprengen ließ.--Legion 03:12, 21. Aug 2005 (CEST)
    • Die SS ließ, meines Wissens nach den Waggon 1945 sprengen, damit er nicht in die Hände der Allies fallen sollte. Obs nochr ein passt oder nicht ?! KA. Du kannst es gerne mal ausprobieren wenn du willst. Beste Grüße Nasiruddin 15:08, 21. Aug 2005 (CEST)
    • Hitler leis den Wagen unmittelbar nach der Unterzeichnung einschmelzen auf das sich ein 1918 nie wiederhole...

2. Waffenstillstand mit Vichy-Regime

Die einleitende Definition für den zweiten Waffenstillstand ist leider falsch. Das Vichy-Regime entstand erst mit der Unterzeichnung des Waffenstillstandes selbst. Zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung handelte es siuch bei der französischen Delegation um offizielle Vertreter Frankreichs, und nicht um Vertreter des nachträglich installierten Vichy-Regimes

Dem kann ich zustimmen, Fehler meinerseits. Besorg dir einen Account und änder den Artikel :-) Beste Grüße - Nasiruddin 14:40, 5. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Folgen des Waffenstillstands

im 2. WK. Da steht:"bis Ende September 1940 etwa 54.00 Elsässer und Lothringer in das verbleibende Frankreich" - sinds nun 54000 oder 5400 gewesen? Die Punktierung stimmt jedenfalls an der Stelle nicht--Lakedaimon 09:26, 11. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Vertragsbedingungen

Ich bin mit dem Abschnitt nciht ganz einverstanden mit der Sichtweise. Erstens die behauptung das vichy-regime verlor seine außenpolitische Handlungsfähigkeit würd ich so nicht beschreiben. dass es zu mindest neutral bleiben sollte ist doch logisch, dass es Hitler aber nicht, wie gewollt, geschafft hat das vichyregime zum krieg mit der sowjetunion, und die damit verbundene streichung der 100.000 Soldaten-Regel,zu überreden, zeugt durchaus von einer gewissen souveränität. außerdem zeigt das beispiel doch auch dass die 100.000 Mann-Bedingung doch eher scherzhaft gemeint war, zumal es Hitler durchaus die Absicht hatte Frankreich in sein Machtgefüge zu integrieren. das ist auch der Grund warum offizell weder Gebiete annektiert wurden oder Reparationsforderungen in dem Vertrag vorkommen. das sollte vielleicht erwähnt werden und eben auch dass es aber defacto doch dazugekommen ist. Von dieser Sichtweise ist die Behauptung einziges Zugeständnis schlecht umschrieben. (nicht signierter Beitrag von 134.155.36.48 (Diskussion) 12:10, 6. Jul 2012 (CEST))

Vertragswerk gelesen?

Ich bin mit dem Artikel nicht einverstanden, weil er Fehler enthält, die vermeidbar gewesen wären, wenn der Verfasser es vermocht hätte, seine politische Einstellung herauszuhalten. Im übrigen vermute ich, er hat das Waffenstillstandsabkommen nicht gelesen.

Verhandlungsverlauf:

Woher ist dem Verfasser bekannt, dass Hitler das Ersuchen um Waffenstillstand als willkommene Gelegenheit sah, sich für den Versailler Vertrag zu rächen? Das scheint vielleicht logisch, aber sind denn Äußerungen Hitlers diesbezüglich überliefert, die sich so deuten lassen, wie der Vefasser es darstellt? Ein Staat kann nicht aufhören zu existieren indem er durch ein "Regime" ersetzt wird. Zu einem Staat gehören Staatsgebiet, Staatsvolk usw. Ein Regime ist nur eine Form der Organisation einer Herrschaftsstruktur in einem Staat. Dass der Sieger dem Besiegten Herrschaftsstrukturen aufzwingt, bzw. bestimmte Herrschaftsstrukturen fördert, ist nichts neues, das ist seit Jahrhunderten die Folge aller Kriege. Ein gutes Beispiel dafür sind die Folgen des 2. Weltkrieges für die Herrschaftsstrukturen in den von den Westalliierten besetzten Teilen Deutschlands, und in dem von der Sowjetunion besetzten Teil Deutschlands. Im übrigen ist es ganz natürlich, dass der Status eines Staates im Falle eines verlorenen Krieges zunächst in der Schwebe hängt. Die Situation 1940 ist außerdem eine besondere, weil Deutschland gegen Frankreichs Verbündeten Großbritannien weiterhin Krieg führte. Zu bemängeln, dass Deutschland in dieser Situation kriegsgefangene französische Soldaten nicht entlassen hat, wäre weltfremd.

Vertragsbedingungen:

Artikel 19 des Waffenstillstandsabkommens regelt N I C H T! - wie dargstellt - den Zugriff deutscher Behörden auf in Frankreich lebende Mitglieder der jüdischen Minderheit. Vielmehr wird festgelegt, dass alle in Frankreich inhaftierten deutschen Zivil- und Kriegsgefangenen, weiterhin die deutschen Haft-und Strafgefangenen, die wegen einer zu Gunsten des Deutschen Reiches begangenen Tat festgenommen und verurteilt wurden, an die deutschen Truppen zu übergeben sind. Mörder und Vergewaltiger sind damit wohl nicht gemeint, es sei denn, der Vergewaltiger kann darlegen, dass er die Vergewaltigung zu Gunsten des Deutschen Reiches begangen hat...(?) Weiterhin wird Frankreich verpflichtet, diejenigen deutschen Staatsbürger, die sich auf französischem Hoheitsgebiet befinden, und die von der deutschen Regierung namhaft gemacht werden, an Deutschland auszuliefern. Das sind nicht nur Juden. Vielleicht aber auch gar keine Juden. Bestimmt aber sind Deutsche gemeint, die in Deutschland Straftaten begangen haben und nach Frankreich geflüchtet sind. Und bestimmt geht es auch um in Deutschland entflohene Strafgefangene, aufgeflogene Agenten, Deserteure usw. Der gesamte Artikel 19 behandelt ausschließlich deutsche Staatsbürger, die sich auf französischem Hoheitsgebiet befinden. Wie der Verfasser auf der Grundlage des Artikel 19 den Bogen zur Judenverfolgung (insbesondere der Juden, die nicht deutsche Staatsbürger sind) ziehen will, und warum er überhaupt diesen Versuch unternimmt, erschließt sich mir nicht. Es finden sich in dem Vertragswerk keine Formulierungen, die auch nur annähernd auf die Judenverfolgung hindeuten. Artikel 20 bestimmt, dass die in deutscher Kriegsgefangenschaft befindlichen Angehörigen der französischen Streitkräfte bis zum Abschluss eines Friedensvertrages kriegsgefangen bleiben. Ich verstehe das als Andeutung, dass diese Kriegsgefangenen nach Abschluss eines Friedensvertrages freikommen. Es kann also keine Rede davon sein, dass die Freilassung von französischen Kriegsgefangenen überhaupt nicht in Aussicht gestellt wurde.

Im übrigen enthält die Präambel des Waffenstillstandsvertrages folgende Formulierung: "...Deutschland beabsichtigt daher nicht, den Waffenstillstandsbedingungen oder den Waffenstillstandsverhandlungen die Charakterzüge von Schmähungen gegenüber einem so tapferen Gegner zu geben..." Nach zwei Feldzügen, die erfolgreicher nicht hätten sein können, und als noch niemand daran dachte, dass der Krieg verloren gehen könnte, bestand für die Deutschen keine Notwendigkeit, eine solche Erklärung in den Waffenstillstandsvertrag zu schreiben. Und doch haben sie es getan. --Neuenhagen (Diskussion) 00:40, 15. Mai 2013 (CEST)Beantworten