„Diskussion:Anton Dostler“ – Versionsunterschied

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? Was soll denn das sein ? Das III. b. A. K. war doch eine Kommandobehörde und keine Truppe. --[[Spezial:Beiträge/188.174.163.69|188.174.163.69]] 19:32, 15. Sep. 2012 (CEST)
? Was soll denn das sein ? Das III. b. A. K. war doch eine Kommandobehörde und keine Truppe. --[[Spezial:Beiträge/188.174.163.69|188.174.163.69]] 19:32, 15. Sep. 2012 (CEST)
:Verstehe nicht genau was du meinst.--[[Benutzer:Sanandros|Sanandros]] ([[Benutzer Diskussion:Sanandros|Diskussion]]) 13:58, 21. Feb. 2020 (CET)
:Verstehe nicht genau was du meinst.--[[Benutzer:Sanandros|Sanandros]] ([[Benutzer Diskussion:Sanandros|Diskussion]]) 13:58, 21. Feb. 2020 (CET)
::Seine Funktion. Was ist damit gemeint. Kommandeur des III. b. A. K. wird er kaum geworden sein. --[[Spezial:Beiträge/129.187.244.19|129.187.244.19]] 13:00, 11. Dez. 2020 (CET)


== Kommandobefehl geheim oder nicht geheim? ==
== Kommandobefehl geheim oder nicht geheim? ==

Version vom 11. Dezember 2020, 14:00 Uhr

Uniform

Ich wollte nur fragen warum das nicht unwesentliche Detail der fehlenden Uniformierung der Soldaten nicht im Artikel erwähnt wird. Wie die Seite Dostler's defenseanführt, führt das eigentlich zum Verlust des Schutzes nach der Genfer Konvention womit die Hinrichtungen ja evtl. rechtmässig gewesen sein hätten können. Ich möchte jetzt keine pingelige Diskussion anleiern, aber die Hinrichtung von Kriegsgefangenen und die Hinrichtung von Spionen/Saboteuren sind wohl zwei grundverschiedene Dinge. (Ungeachtetet der Tatsache, dass eine Hinrichtung immer unmenschlich ist, aber hier geht es auch um korrekte Dokumentation der Geschichte. Und auch der Erwähnung eines evtl. Falles von Siegerjustiz, wie auch im oben verlinkten Artikel kritisch angemerkt und vertieft erläutert wird...) ekke


Das zu erwähnen wäre vielleicht ein wichtiges Detail da das Erschießen von Partisanen ohne Prozess in jugoslawien, oder von deutschen Saboteuren in Frankreich auch nicht als Kriegsverbrechen gewertete wurde.


Ich habe bei der ersten Erwähnung des Kommandotrupps nun reingeschrieben, daß sie nicht uniformiert waren. Inwiefern das beim Prozeß eine Rolle gespielt hat weiß ich nicht sicher, weshalb ich den Teil unangetastet gelassen habe. Wäre nett, falls sich das nochmal jemand anschauen könnte, der sich damit auskennt.

Habe den Fall anhand der Quelle http://www.nd.edu/~com_sens/issues/old/v17/v17_n5.html#dostler umformuliert, hoffe aber auf kritische Unterstützung. Es scheint, daß die Causa Dostler im Vorfeld der Nürnberger Prozesse ziemlich wichtig war. Pluriscient 281402Afeb07


eine fehlende uniformierung führt NICHT zum verlust der rechte der genfer konventionen. wichtig ist es zb die waffen offen zu tragen, uniformiert muss man nicht sein... --84.113.197.47 20:28, 6. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Sagt wer? - Belege deine Behauptung bitte mit einer seriösen und offiziellen Quelle, was dir aber unmöglich sein dürfte, denn deine Aussage ist nämlich schlicht falsch. Die Haager Landkriegsordnung und die Genfer Konvention, als einzig maßgebliche internationale Rechtsgrundlagen jedenfalls, verlangen ausdrücklich, dass die Militärangehörigen auch durch eine Uniform als solche kenntlich sind. Andernfalls sind sie dann im Falle der Ergreifung zwar Gefangene, haben aber eben NICHT den rechtlichen Status von *Kriegsgefangenen*, sondern können und werden in solchen Fällen als Saboteure behandelt - und zwar von ALLEN kriegsführenden Parteien.
Und der Vollständigkeit halber: Der von dir angeführte (und verstümmelte) Passus aus der Genfer Konvention lautet nämlich im Original:
"Kriegsgefangene sind demnach alle Personen, die in die Hand der Gegenseite gefallen sind und die zu einer der folgenden Gruppen gehören: ... 2. Angehörige anderer Milizen und Freiwilligeneinheiten einschließlich bewaffneter Widerstandsgruppen, die zu einer Konfliktpartei gehören, sofern sie unter dem einheitlichen Kommando einer verantwortlichen Person stehen, durch ein von weitem erkennbares Kennzeichen identifiziert werden können, ihre Waffen offen tragen und sich den Regeln des Kriegsrechts entsprechend verhalten"... 87.172.55.67 13:52, 11. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Es ist falsch zu sagen dass die americanische truppen nicht uniformierte waren. Siehe z.B. http://www.loc.gov/rr/frd/Military_Law/pdf/Law-Reports_Vol-1.pdf

Excuse my poor German. Four witnesses, including 2 German naval intelligence officers, testified the US troops were in uniform when captured. (nicht signierter Beitrag von 88.151.27.235 (Diskussion | Beiträge) 03:54, 16. Mai 2009 (CEST)) Beantworten

Auf http://www.nd.edu/~com_sens/issues/old/v17/v17_n5.html#dostler schreibt der Sohn des damaligen Assistant Defense Counsel (Major C.K. Emery), Professor Keith Emery, unter Berufung auf mündliche Überlieferung seines Vaters: Ob die Gefangenen Uniform trugen oder nicht, konnte im Prozess zunächst nicht nach den geltenden Beweisregeln bewiesen werden. Es "drohte" ein Freispruch. Erst als auf Anordnung aus Washington auch "Hörensagen" als Beweismittel zugelassen wurde, konnte Dostler aufgrund dieses "Beweises" verurteilt werden; K. Emery schreibt: "General Dostler was convicted on the "hearsay" testimony of a turned-informant in U.S. custody, otherwise unverifiable, asserting that the captured troops had been in uniform, and that Dostler had directly issued the order." Mittlerweile mag man wissen, dass die 15 Männer in der Tat uniformiert waren (vgl. das Dohna-Zitat unten) - die damalige Militärkommission wusste es nicht mit der gleichen Sicherheit. Übrigens konnte Dostlers Berufung auf Hitlers Kommandobefehl (siehe Artikel) ihm auch deshalb nicht helfen, weil der für UNIFORMIERTE Kommandoeinheiten, die lebend ergriffen wurden, die Überstellung an den Sicherheitsdienst vorschrieb und eben nicht die sofortige Erschießung, noch dazu ohne formelles Verfahren. Allerdings wäre auch die Überstellung an den SD wieder ein Kriegsverbrechen gewesen... Kauko 20:18, 23. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Alexander zu Dohna-Schlobitten beschreibt in seinen "Erinnerungen eines alten Ostpreussen" die Geschichte und sagt wörtlich (S. 257): "..friedlicher hat sich nie ein uniformierter Kommandotrupp gefangen gegeben" und
"Ich wies darauf hin, daß es sich um reguläre Soldaten handelte, die sämtlich in Kampfanzüge gekleidet seien; die beiden Offiziere trügen vorschriftsmäßig ihre Rangabzeichen."
Da Dohna selbst dabei war, sehe ich keinen Grund an seiner Aussage zu zweifeln. 84.139.192.33 15:24, 24. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Dohna-Schlobitten sprach in einem Interview mal von "Overalls", die aber mit militärischen Erkennungszeichen versehen gewesen seien.Demnach wäre es keine nicht vorhandene, sondern eine - aus deutscher Sicht- ungewöhnliche Uniformierung gewesen. Ändert aber nichts daran, dass es völkerrechtlich eben doch eine Uniform war.Wenn jemand Genaueres hat ( und eine Quelle präzise nennen kan, was ich leider nicht kann), möge er es bitte im Artikel verdeutlichen.--Carolus.Abraxas 19:49, 22. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Wieso "wäre auch die Überstellung an den SD wieder ein Kriegsverbrechen gewesen"? SD war ein deutscher Geheimdienst, oder nicht? Weshal soll das ein "Kriegsverbrechen" sein? (nicht signierter Beitrag von 197.228.36.53 (Diskussion) 20:37, 10. Feb. 2016 (CET))Beantworten

Erhielt ein erstes Truppenkommando im III. b. A. K.

? Was soll denn das sein ? Das III. b. A. K. war doch eine Kommandobehörde und keine Truppe. --188.174.163.69 19:32, 15. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Verstehe nicht genau was du meinst.--Sanandros (Diskussion) 13:58, 21. Feb. 2020 (CET)Beantworten
Seine Funktion. Was ist damit gemeint. Kommandeur des III. b. A. K. wird er kaum geworden sein. --129.187.244.19 13:00, 11. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Kommandobefehl geheim oder nicht geheim?

Aussage in diesem Artikel: "als rangniederer Offizier hatte er allerdings im Gegensatz zu Dostler keine Kenntnis von Hitlers geheimer Anweisung, dem sogenannten Kommandobefehl." und eine ähnliche im Artikel Alexander zu Dohna-Schlobitten beißen sich mit der Aussage im Artikel Kommandobefehl: "Im Allgemeinen war das Ergebnis, dass der Befehl einem großen Teil der Wehrmacht bekanntgegeben wurde. Dies brachte die untergeordneten Kommandeure in dieselbe Lage wie ihre Vorgesetzten.".

Kundige sollten das auflösen. Entweder war der Kommandobefehl einem großen Teil der Wehrmacht bekannt, derartig formuliert schließt es mindestens Offiziere unterhalb des Generalsrang mit ein, oder nur der Generalität oder nur bestimmten oberen Befehlshabern. -82.83.229.71 10:18, 13. Jan. 2018 (CET)Beantworten

In diesem Artikel ist der Sachverhalt nicht belegt, daher kann man es auch rausnehmen.--Sanandros (Diskussion) 13:59, 21. Feb. 2020 (CET)Beantworten

SW-Foto oder koloriertes Farbfoto?

Ich habe gerade das bisherige SW-Foto durch ein vorhandenes Farbfoto ersetzt, sehe aber jetzt nachträglich, dass dazu hier schon einmal diskutiert worden war, weil es sich um kein originales Farbfoto handelt, sondern offenbar um ein koloriertes SW-Foto. Auf der Disk-Seite fand ich hierzu keinen Hinweis. Vielleicht ist es besser, meine Änderung wieder rückgängig zu machen, wobei aber darauf hinzuweisen ist, dass hier auch das kolorierte Foto Verwendung findet. Ich bin da aber völlig leidenschaftslos... --Legatorix (Diskussion) 15:58, 19. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Nun ja, mir ist das auch egal. Wir können es erst mal so lassen und wenn sich jemand meldet können wir es immer noch ändern.--Sanandros (Diskussion) 14:01, 21. Feb. 2020 (CET)Beantworten