Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Benutzersperrung wegen Anon-Verstoß (über die Bande)

Die Anfrage ist abgeschlossen und wird nicht mehr diskutiert. Probleme oder Fragen bitte auf Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Auflagen und Maßnahmen ansprechen.

Beteiligte

Zur Ein-/Austragung von Beteiligten am Verfahren vgl. WP:SG/Regeln, Beteiligte. Verantwortlich für die Benachrichtigung anderer Beteiligter ist derjenige, der sie benennt. Bei Selbsteintragung bitte entsprechend notieren.

Name benachrichtigt?
Bwag Bwag 10:41, 17. Feb. 2020 (CET)[Beantworten]
Björn Hagemann Spezial:Diff/196894665&oldid=196768718

Problemschilderungen

Hier sollten alle Beteiligten das Problem aus ihrer Sicht möglichst vollständig, aber knapp und sachlich beschreiben. Als Beteiligte beachtet bitte:

  • Beiträge von Unbeteiligten werden entweder entfernt oder deren Verfasser bzw. Verfasserinnen werden in die Liste der Beteiligten aufgenommen. Die Beiträge können dann in die Entscheidung des Schiedsgerichts mit aufgenommen werden.
  • Kommentare zu den Darstellungen anderer Beteiligter sind nur innerhalb des eigenen Abschnitts oder im Diskussionsabschnitt erlaubt.
  • Der Klärung nicht dienliche Beiträge können entfernt werden.
  • Haltet euch bitte an die Regeln der Wikiquette.
  • Sensible Daten und Auskünfte können auch an die Mailingliste des Schiedsgerichts (arbcomde-l@ – at-Zeichen für E-Maillists.wikimedia.org) gesendet werden, die von allen SG-Mitgliedern gelesen werden kann.

Problemschilderung Bwag

Hallo, in letzter Zeit wurden sozusagen im Vorbeigehen langjährige Mitarbeiter unbefristet gesperrt. Anfang, Mitte Jänner war das wiederum der Fall. Diese unbefristete Sperre eines problematischen, jedoch auch verdienstvollen Langzeit-Autors mit über 160k Edits habe ich dann in dieser Form kritisiert:

== 8.1.2020: Vorsicht vor XY (darf nicht genannt werden) bzw. das neue Jahr fängt ja schon gut an! ==
Ein Beispiel. XY (darf nicht genannt werden) führte ein Interview mit unserem ehemaligen Klosterbruder Bilderfreak.[1] Unser emsiger Enzyklopädieschreiber mit fast 10.000 Artikelneuanlagen ([1])[2] namens Bilderfreak[3] war von dem Interview so angetan und hatte auf seiner Benutzerseite zu diesem Interview verlinkt. Das hätte er nicht tun sollen! Der Interviewer hat nämlich in dem Interview auch kurz zwei Realnamen genannt, die aber im Prinzip jedem Interessierten bereits seit langem bekannt sind. Aber egal, man nutzte diese Verlinkung zu XY (darf nicht genannt werden), um ihn des schweren Anon-Verstoßes anzuklagen und in weiterer Folge ihm sozusagen eine lebenslange Sperre aufzubrummen: [2].[4] Irgendwie versuchte man das ja schon öfters bei diesem Nonkonformisten, bspw. hier, das jedoch in die Hose ging: [3],[5] aber dank XY (darf nicht genannt werden) ist es jetzt doch gelungen.

Anmerkungen
  1. Name und Verlinkung war ursprünglich ein anderer
  2. Verlinkung war ursprünglich ein anderer
  3. Name war ursprünglich ein anderer
  4. Verlinkung war ursprünglich eine andere
  5. Verlinkung war ursprünglich eine andere

Ich denke aus dem Text geht eindeutig hervor, dass da Kritik an einer "Sperrpraxis" geübt wurde und nicht um jemanden zu deanonymisieren. Dieser Kommentar hat in keiner Weise gegen Regeln verstoßen, die bei Wikipedia:Anonymität angeführt sind. Laut dem Text kann auch niemand sagen, wer da überhaupt direkt oder indirekt deanonymisiert werde sollte. Mittlerweile ist aber auch so etwas wie "Verstoß der Anonymität über die Bande" eingeführt worden. Diese wird jedoch auf keiner einzigen WP-Regelseite definiert. Dieser lässt daher bei den Admins einen Spielraum von 0 bis unendlich (unbefristete Sperre) zu. Ein Satz wie: "Der umstrittene und langjährige Benutzer XY[1] hat sich aus der Wikipedia zurückgezogen" könnte nämlich bei missliebiger Auslegung genauso als "Anon-Verstoß über die Bande" gewertet werden wie mein Kommentar. Der Unterschied ist nur, dass man beim letzteren Satz mit wenigen Tastenanschlägen sofort mehreren aussagekräftige Ergebnisse hat (bei Eingabe des Benutzernamen, der sich bspw. im Jänner zurückgezogen hat). Bei meinem Kommentar müsste man jedoch um einiges mehr an der Tastatur herumwerken und ungefähr eine Stunde an Zeit investieren, um zu einer Zufallserkenntnis zu kommen.

Anmerkung II
  1. Name anonymisiert, nicht dass da auch wieder einer groß schreit: "Anon-Verstoß über die Bande"

Bisherige Lösungsversuche Bwag

SP: [4]. Mehr ist nicht möglich, denn mittlerweile hat man mich 4 Monate sozusagen in Einzelhaft gesteckt, sprich, man hat mir sogar den Zugriff auf meine Benutzerdiskussionsseite entzogen.

Lösungsvorschläge Bwag

  1. Überprüfung, ob mein Kommentar tatsächlich ein Verstoß gegen die Vorgaben von Wikipedia:Anonymität war, sodass die Benutzer-Sperre gerechtfertigt war.
  2. Allgemeine Überlegungen zu dem nicht im WP-Regelwerk abgedeckten Begriff "Anon-Verstoß über die Bande", damit man zukünftig Admins und Benutzer sozusagen eine "Entscheidungshilfe/Leitfaden" zur Verfügung stellt.

Problemschilderung Name2

Bisherige Lösungsversuche Name2

Lösungsvorschläge Name2

Diskussion der Anfrage

Die Diskussion wird vom Schiedsgericht moderiert. Nur Beteiligte können sich hier äußern. Nachtreten, Unsachlichkeiten sowie Beiträge, die der Klärung nicht dienlich sind, sind hier nicht erwünscht und werden vom Schiedsgericht (und nur von diesem) entfernt bzw. auf die Diskussionsseite verschoben. An der Anfrage Unbeteiligte können ihre Meinung (ausschließlich zu dieser Anfrage) auf der Diskussionsseite kundtun. Verstoßen Beteiligte gegen die Diskussionsprinzipien der Wikipedia (WP:WQ bzw. WP:KPA), kann das zum Ausschluss von der Diskussion führen, in schwereren Fällen auch zu kurzfristigen Sperren, die durch unbeteiligte Administratoren auf Antrag des Schiedsgerichts ausgeführt werden.

@Bwag: Wenn ich in dein Sperrlog schaue dann sehe ich vier Admins die an deiner derzeitigen Sperre "mitgewirkt" haben, siehst du diese hier als nicht beteiligt? Und falls ja: Wenn du nur die Sperre von Björn als fehlerhaft sehen würdest, dann würde das ja nur dazu führen, dass deine Sperre um eine Woche verkürzt um einen teil reduziert werden würde, wenn man nur die Sperre von Björn abziehen würde (für den Fall das sie fehlerhaft wäre)? Sehe ich das korrekt? Viele Grüße, Luke081515 14:55, 17. Feb. 2020 (CET) Korrigiert Luke081515 16:18, 17. Feb. 2020 (CET)[Beantworten]

Sperrprüfung 1.0 – Ist hier Sperrprüfung 2.0? --Björn 15:10, 17. Feb. 2020 (CET)[Beantworten]
Danke für den Link. Freundliche Grüsse --Falten-Jura (Diskussion) 15:44, 17. Feb. 2020 (CET)[Beantworten]
Der war allerdings bei Bwag oben auch schon verlinkt. Viele Grüße, Luke081515 16:16, 17. Feb. 2020 (CET)[Beantworten]
Da sieht man ihn allerdings vor lauter Text kaum. --Björn 18:12, 17. Feb. 2020 (CET)[Beantworten]
Hallo @Luke, diese Sperre basiert nicht direkt auf Anon-Verstoß, sondern wurde nur indirekt aufbauend auf der "Anon-Vertoß-Sperre" ausgesprochen. Diese müsste ich jedoch erst bei einer SP beeinspruchen, um dem Verfahrensprozedere gerecht zu werden. Ihr könnt sie aber gerne gleich mitabhandeln, wenn ihr wollt, denn was da abging war ja auch nicht ohne! Für einen Edit, der dem Projekt Wikipedia nullkommajosef schadete ([5]), wurde eine 1-Monatssperre, inklusive Verbot auf der Benutzerdiskseite zu schreiben, ausgesprochen (dabei heißt es doch immer, dass Sperren nur zum Schutze des Projektes erfolgen). Das Ganze auf Betreiben eines Paid-Edit-Autors, dem ich schon paarmal Verfehlungen im Sinne von Wikipedia:Neutraler Standpunkt zu Gunsten seiner zahlenden Kunden nachgewiesen habe und er jetzt offensichtlich eine Chance sah, sich zu revanchieren ([6]). Gruß Bwag 10:37, 18. Feb. 2020 (CET)[Beantworten]

Hallo @Ghilt: du behauptest bzw. unterstellst mir im Zuge deiner Ablehnung dieses Falles: "Es war Dir, Bwag, durchaus bewusst, dass ein Verstoß vorlag“. Nein, das war mir nicht bewusst und ich bin bis jetzt der Meinung, dass da keiner vorlag. Also ich denke auf Grund dieser Voreingenommenheit/Unterstellung solltest du dich eher als Befangener deklarieren. Bwag 21:07, 19. Feb. 2020 (CET)[Beantworten]

Zum Einen: war Dir bewusst, dass es vorher eine Sperre dafür gegeben hatte? Unabhängig von der Antwort ist ANON im Zweifel im Sinne des Betroffenen auszulegen. Zum Anderen: da ich für mich die Annahme abgelehnt habe, scheide ich aus der Bearbeitung dieser Anfrage aus. --Ghilt (Diskussion) 21:13, 19. Feb. 2020 (CET)[Beantworten]

Befangenheit

Falls du ein Mitglied des Schiedsgerichts für befangen hältst, trag das bitte hier mit ausführlicher Begründung ein. Mitglieder des Schiedsgerichts, die sich selbst für befangen halten, können das hier ebenfalls notieren.

Annahmeentscheidung

Alle folgenden Abschnitte sind nur von Mitgliedern des Schiedsgerichts auszufüllen.

Anfrage wird angenommen von

  1. .
  2. .
  3. .
  4. .
  5. .

Anfrage wird abgelehnt von

  1. ANON und analog BIO sind im Zweifel im Sinne des Betroffenen auszulegen. Es war Dir, Bwag, durchaus bewusst, dass ein Verstoß vorlag und Du hast weitergemacht. Es ist auch längst nicht Dein erster ANON-Verstoß. --Ghilt (Diskussion) 15:19, 18. Feb. 2020 (CET)[Beantworten]
  2. Wie in den Diskussionen ausgeführt, ist das SG keine Sperrprüfung V2.0-Instanz. Zusätzlich legt WP:ANON#Konsequenzen bei Verstößen fest, „Dabei spielt es keine Rolle, ob die Daten innerhalb oder außerhalb der Wikipedia veröffentlicht werden […].“ Das ist aus meiner Sicht eine Definition von „Anon-Verstoß über die Bande“, die keinen Spielraum zulässt. Am Besten ist sowieso, man lässt die Finger davon. --Falten-Jura (Diskussion) 16:08, 18. Feb. 2020 (CET)[Beantworten]
  3. Die Einschätzungen von Ghilt und Falten-Jura teile ich. In diesem Zusammenhang relativiert sich auch die Frage, ob der Verstoß eher Anlass oder alleinige Ursache der Sperrung war: der Vorgang ist sensibel und erst recht(!) außerhalb der Wikipedia. Der Sachverhalt dürfte aufgrund Vorgeschichte bekannt gewesen sein. Es sind m.E. genügend Personen an der Einschätzung beteiligt gewesen. Stephan Hense (Diskussion) 19:30, 19. Feb. 2020 (CET)[Beantworten]
  4. Wie Falten-Jura. Sophie talk 21:10, 19. Feb. 2020 (CET)[Beantworten]
  5. Ich schließe mich der Argumentation meiner Kollegen an. Ich kann aus der Problemschilderung keinen Abarbeitungsfehler in der vorliegenden Sperrprüfung erkennen. Da keine formalen Fehler in der SP selber, noch Unverhältnismäßigkeit der Sperre dargestellt wurde, würde die Anfrage hier auf eine SP 2.0 hinauslaufen (= ein erneute Prüfung des Vorliegen des Sperrgrundes), diese ist das SG nicht. Das SG wäre hier in meinen Augen nur zuständig, wenn begründet werden könnte, dass a) die Sperre formal nicht korrekt war (beispielweise: Ein befangener Admin hätte die SP entschieden, oder b) die Sperre unverhältnismäßig ist). Luke081515 21:33, 19. Feb. 2020 (CET)[Beantworten]

Die Anfrage wurde abgewiesen und ist geschlossen.

Bearbeitungsstand

In diesem Abschnitt informiert das Schiedsgericht regelmäßig über den Stand der Anfrage-Bearbeitung. Der Abschnitt ist nur durch Mitglieder des Schiedsgerichts zu bearbeiten.

Entscheidung des Schiedsgerichtes und Begründungen der Mitglieder

Dieser Abschnitt ist nur von Mitgliedern des Schiedsgerichts auszufüllen.