Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder/13. Mai 2006

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Missverständniss zwischen Uploader und Fotograf. Lageos

URV von [1] - gleicher Uploader. diba 01:17, 13. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Quellenlage leicht missverständlich (siehe Versionsgeschichte), schlechte Qualität, eventuell doch URV? --Flominator 10:46, 13. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Das Bild ist zu klein, um irgendeinen Mehrwert zu bringen. Es erscheint mir lediglich als Werbung für den Fotografen. -- ReqEngineer Au weia!!! 10:46, 13. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Bild wird in 2 Artikeln verwendet. Ich habe es etwas vergrößert und die Werbung aus dem Bild entfernt. Ralf 13:06, 13. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

keine Quelle, keine Lizenz, keine E-Mailadresse, keine Chance, sie mit Google herauszufinden. --Flominator 10:49, 13. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

keine Quelle, keine Lizenz, keine E-Mailadresse, keine Chance, sie mit Google herauszufinden. --Flominator 10:49, 13. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

wahrscheinlich URV --Matt314 13:42, 13. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Bessere Version als Bild:Right triangle abchpq.svg auf Commons verfügbar.--Gunther 14:35, 13. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Birkendörfle

Es fehlt die Bildquelle, keine Reaktion auf E-Mailnachfrage :( --Flominator 15:18, 13. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Freigabe inzwischen per E-Mail erhalten, warte nur noch auf Antwort welche Lizenz. --Flominator 22:51, 14. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Bitte nicht löschen ich schiebe sie demnächst auf die Commons! --Flominator 19:38, 25. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Doubletten beseitigt, Rest auf die Commons verschoben / noch dabei! --Flominator 16:06, 29. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

seit dem 19.4. als {URV} markiert --Matt314 15:39, 13. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Keine Angaben zur Quelle oder Lizenz und vor allem kein ersichtlicher Nutzen. ↗ Holger Thølking (d·b) 15:40, 13. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

mit Bild:RNA-comparedto-DNA.PNG wurden einige Strukturformeln korrigiert --Matt314 15:48, 13. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

ohne Lizenz angegeben, auf der Herkunftsseite steht: "Copyright © 2006 Deutsches Jugendinstitut., DJI. Alle Rechte vorbehalten." --Matt314 15:50, 13. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Verändern nicht gestattet --Rtc 16:19, 13. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Bilder / Test / Design urheberrechtlich geschützt --Matt314 16:38, 13. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]


stimmt, hast recht, bitte um löschung --Tuenn 16:38, 13. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Als Pressefoto niemals PD. Klare URV. --ST 18:39, 13. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Anmerkung zu diesem und den folgenden vier Bildern: Der Uploader Hako ist derzeit für 3 Tage wegen editwars gesperrt. Eine Stellungnahme kann daher noch etwas dauern. Ich habe ihn auf seiner Benutzerdisk informiert. --ST 19:02, 13. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Kein Grund für Bild-by erkennbar. Die angegebene Quelle enthält (mehr habe ich jedenfalls nicht gefunden) einen copyright-Vermerk am Ende der Seite. --ST 18:43, 13. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Die Bilder stehen erstens in keinem Zusammenhang mit der Vereinshomepage und unterstehen zweitens der bild-by Lizenz. Es gab da schonmal LAs die abgelehnt worden sind. --89.51.12.210 20:18, 13. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
Und was soll uns das sagen? Der Urheber ist damit immer noch nicht klar. --ST 20:33, 13. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
Der Urheber ist der Verein Schüler Helfen Leben (so wie es auf den Bildseiten steht). Der Verein hat die Bilder hier eingestellt ( durch Benutzer Hako (Regionalkoordination SH) mit Genehmigung vom Vorstand (gunnar.micheel@scheuler-helfen-leben.de / louis.stahl@schueler-helfen-leben.de). Aber all das und noch viel mehr wurde schon mal geklärt.
Ein Verein kann kein Urheber sein. Also löschen. --ST 20:58, 13. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
Ein Verein kann sehr wohl Urheber sein, wenn seine Angestellten i.A. des V. Fotos anfertigen. nicht löschen --89.51.12.222 21:02, 13. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
Grober Unfug. --ST 21:04, 13. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
Beispiel: Man bestelle einen Hochzeitsfotograf, der einen Helfer mitbringt, der für ihn (bezahlt) weitere Fotos macht. So hat der Fotograf die Rechte und nicht sein Helfer. So hat auch nicht der Mitarbeiter der ein neues Logo für seine Firma entwirft die Rechte daran, sondern die Firma da es das Ergebnis seiner Arbeit ist, für die er bezahlt wird. (nicht signierter Beitrag von 89.51.12.222 (Diskussion) )
Das brauchen wir hier nicht zu diskutieren. Verbreite deinen Unsinn bitte an anderer Stelle. Oder noch besser, lies die einschlägigen Artikel der WP zum Thema, komm dann wieder und entschuldige dich für die Zeit, die du hier anderen stiehlst. --ST 21:20, 13. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
Im Falle einer Anstellung oder eines Abhängigkeitsverhältnisses erfolgt eine Übertragung der Rechte an den Arbeitgeber: Auch wenn ein Arbeitnehmer Urheber von Fotografien ist, die im Rahmen seines Angestelltenverhältnisses von ihm gemacht wurden, ist er dazu verpflichtet, alle Nutzungsrechte an seinen Arbeitgeber abzutreten und tut dies mit Beginn des vertraglichen Verhältnisses. Dies ist im Sinn des Arbeitsverhältnisses begründet: Der Arbeitgeber zahlt den Lohn und bekommt dafür die Ergebnisse der Arbeit. Der Arbeitgeber hat darüber hinaus auch das "sachenrechtliche" Eigentum (Negative, Abzüge etc.) an den erstellten Fotografien. (nicht signierter Beitrag von 89.51.12.192 (Diskussion) )
Geh Lesen! --ST 22:06, 13. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Keine Lizenz. --Kam Solusar 19:01, 13. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Lizenzmissverständnis

Uploader hat leider Lizenzsachen schwerwiegend falsch verstanden:

  • "Ich habe die CC-Lizenz so verstanden, dass man damit das Recht der Weiternutzung unter Namensnennung des Rechteinhabers und ohne weitere Bearbeitung (sprich: Modifikation) der Bilder vergibt." (hervorhebung von mir)
  • "Ich verstehe mich als Rechteinhaber der Bilder, weil sie in meinem Eigentum sind, und ich stimme zu, dass man die Bilder unter diesen Bedingungen weiter verwenden darf. - Oder bin ich als Eigentümer nicht auch der Rechteinhaber???"

(Siehe Benutzer Diskussion:Abubiju#Bilder von Sigmund Strecker.)

Besitz des Originals reicht natürlich nicht, Benutzer:Rtc/Einverständniserklärung der Erben nötig. --Rtc 19:30, 13. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

  • Behalten - RTC sollte sich mal den Artikel zu Urheberrecht zur Gemühte führen und im Zweifelsfall mit Histograf Kontakt aufnehmen bevor er hier versucht seine alleinstehende Privatmeinung durchzusetzen. Außerdem sind wenn dann die öffentlichen Seiten in der Wp relevant nicht seine privat Nutzerseite. Wenn er Probleme mit der Lizensierung sieht sollte er eher ein Meinungsbild anleiern MfG --Jörgens.Mi Diskussion 00:30, 14. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
    • Und was genau ist Dein Einwand? Leere Phrasen dreschen kann ich auch. Meine 'private Nutzerseite' beschreibt eindeutig, wo sich die offizielle Seite befindet und gibt Nutzungshinweise, die ich nicht jedes Mal wiederholen möchte. --Rtc 04:45, 14. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Deine private Seite gibt deine persönliche Interpretation wieder, die nicht mit der Allgemeinen conform ist, deswegen mein Hinweis darauf. Du vermittlest den Eindruch das deine Interpretation die Interpretation der WP ist. Und das ist sie meines Wissens nicht.

  • Die von die angeführten leeren Phrasen, sagen ganz einfach aus das du einen unnötigen LA gestellt hast, der keinerlei Grundlage hat.

MfG --Jörgens.Mi Diskussion 15:26, 14. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Man kann alles behaupten. Leere Phrasen. Auf meiner Seite weise ich deutlich und zuallererst auf die offizielle Vorlage hin, und dann meine speziellen Tips, wie man eine saubere Lizenz bekommt, damit ich das nicht jedes mal wiederholen muss. Danach erst meine präzisierung (!) der vorhandenen Vorlage. Ich habe LA gestellt, weil explizit keine Einverständnis des Urhebers vorliegt. So ist es eine URV. Ich sehe nichts, was daran zu rütteln wäre. --Rtc 16:39, 14. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Der Eigentümer eines noch nicht durch 70 Jahre p.m.a. (nach dem Tode des Malers) gemeinfreien Gemäldes ist nur ganz ausnahmsweise in der Lage, eine cc-Lizenz zu vergeben (wenn er nämlich die ausschließlichen Nutzungsrechte erworben hat, was außerhalb der Gebrauchsgrafik praktisch nie der Fall sein dürfte). Das kann nur der Künstler selbst oder seine Erben, und davon ist hier nicht die Rede. (Und selbst die manchmal nicht, wenn sie z. B. einen Vertrag mit der VG Bild geschlossen haben für alle Werke, aber das braucht uns hier nicht weiter zu interessieren.) Allle löschen. --AndreasPraefcke ¿! 17:19, 14. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

AndreasP, du schreibst: "Der Eigentümer eines [...] gemeinfreien Gemäldes ist nur ganz ausnahmsweise in der Lage, eine cc-Lizenz zu vergeben". Gäbe es denn die Möglichkeit, den Bildern stattdessen eine andere Lizenz zuzuordnen, die das Dilemma löst? Ansonsten werde ich mich an die Erben wenden, bevor die Bilder wieder gelöscht werden müssen. (Und wie dokumentiere ich dann das Einverständnis der Erben?) -- Abubiju 19:44, 14. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
Nein, es gibt keine Möglichkeit. Die Erben sind Eigentümer der Nutzungsrechte, und außer, Du könntest einen Vertrag mit dem Künstler oder den Erben aufweisen, der dir die Nutzungsrechte derart weitgehend zueignet, gibt es keine Möglichkeit. Natürlich könnte man sich an die Erben wenden mit der Bitte, das Bild unter einer freien Lizenz wie cc-by-sa oder GFDL zu lizensieren. Dafür wäre eine Einverständniserklärung wie die von rtc hier ständig propagierte nötig. Allerdings müsstest Du alle Erben ausfindig machen... und das kann schwierig werden. Das Einverständnis könntest Du dokumentieren, in dem Du den entsprechenden Schriftwechsel an info-de@wikimedia.org schickst (bitte ausführlich dokumentieren, um welche Bilddateien es genau geht). --AndreasPraefcke ¿! 20:18, 14. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
ACK --Historiograf 22:11, 14. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
OK, ich werde die Erben (Strecker hat 4 Kinder) anschreiben, werde aber nicht vor Mittwoch dazu kommen. Ich bitte so lange um Karenzzeit. -- Abubiju 23:04, 14. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
Hallo Abubiju, Du verstehst nicht so ganz. Es handelt sich um eine Urheberrechtsverletzung, die so schnell wie möglich beseitigt werden muss, da eine Haftbarkeit gegeben ist, auch und insbesondere für Dich. Du kannst die Bilder wieder hochladen, sobald Du das Einverständnis hast (dass dazu überhaupt eine Chance besteht, wenn die wissen, was sie da alles erlauben, halte ich im übrigen für eine recht naive Annahme). --Rtc 06:40, 15. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Dann bitte ich hiermit einen Admin, dass er die Bilder sofort löscht. -- Abubiju 08:48, 15. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Ich habe eben die Erlaubnis der Erben von Sigmund Strecker per Email erhalten. Wie muss ich jetzt weiter verfahren, damit die Bilder reaktiviert werden? -- Abubiju 16:03, 24. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Keine Lizenz. Schöpfungshöhe? --Kam Solusar 19:34, 13. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Datei scheint beschädigt zu sein, läßt sich nicht abspielen. Dateiname deutet auf URV hin. --Kam Solusar 19:36, 13. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Keine Lizenz. --Kam Solusar 19:38, 13. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

verwaist, ohne Quelle und ohne Lizenz. Inhalt der PDF: ein Formular "Bescheinigung zur Kranken- und Pflegeversicherung während der Dauer der Fortbildung". --BLueFiSH  23:12, 13. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

URV --Matt314 23:43, 13. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

In der angegebenen Quelle steht: "Copyright by Railway Preservation Resources 2000-2006, All Rights Reserved", zudem ist im Originalbild ein (c)-Hinweis angebracht --Matt314 23:50, 13. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]