Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder/12. Juli 2006

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Das Bild ist eine klare Urheberrechtsverletzung (siehe angegebener Link!) --Triggerhappy 11:53, 12. Jul 2006 (CEST)

Das Bild wurde vom Urheber Enno Ellerbrock freigegeben! B.Schröder

Dann wäre es gut wenn sich Herr Enno Ellerbrock mal schnell unter Wikipedia:Lizenzvorlagen für Bilder eine ihm gefällige freie Lizenz aussucht und seine Einverständniserklärung dazu an permissions@wikimedia.org schickt! Mustertexte gibts unter Wikipedia:Textvorlagen, eine etwas ausführlichere Beschreibung unter Benutzer:Rtc/Einverständniserklärung. Gruß --Btr 17:49, 12. Jul 2006 (CEST)

Danke für den Hinweis! Ich habe noch gestern eine Einverständniserklärung an die o.g. eMail-Anschrift gesandt. E.Ellerbrock

Ist auch angekommen. --Ixitixel 11:47, 14. Jul 2006 (CEST)

Urheberrechtlich geschütztes Werk, das leider nicht in der Öffentlichkeit zu finden ist und daher keine Panoramafreiheit greift. --Flominator 19:02, 12. Jul 2006 (CEST)

Das Bild ist nicht urheberrechtlich geschützt und bedarf dieses Schutzes auch nicht. Das Bild ist von mir der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Es ist auch typisch für andere Werke des Bildhauers Zenz, der sicherlich seine Freude daran hat, es bei Wikipedia zu betrachten. Es besteht also gar keine Veranlassung zur Löschung, der ich freundlich energisch widerspreche.--Juliushansen 19:18, 12. Jul 2006 (CEST)
Das Bild ist nicht urheberrechtlich geschützt. Das mag ja stimmen, aber die Statue/Skulptur dagegen schon! --Flominator 12:30, 13. Jul 2006 (CEST)

Lieber Flominator, die Skulptur gehört mir seit 50 Jahren. Rechte Dritter an ihr gibt es nicht. Gleiches gilt für das Foto, das ich selbst gemacht habe. Dein Löschungsantrag führt Wikipedia geradezu ad absurdum. Demnächst kommt wohl noch jemand, der einen Eigentumsnachweis verlangt. --Juliushansen 16:26, 13. Jul 2006 (CEST)

Warum werden immer zuerst LAs gestellt, BEVOR man mal den Autor frägt. Ich finde das schon ziemlich nervig. 194.127.8.17 12:25, 14. Jul 2006 (CEST)

Sehr wohl gibt es rechte Dritter: Das Urheberrecht des Skulpteurs. Durch Eigentum erwirbt man kein urheberrechtliches Nutzungsrecht. Fotografieren von gekauften Skulpturen ist daher verboten. Dies ist eine URV und ist zu löschen --Rtc 17:30, 14. Jul 2006 (CEST)

Naja, das Ablichten der Skulptur ist nicht verboten, lediglich Veröffentlichen darf ich es nicht. --Mogelzahn 20:11, 14. Jul 2006 (CEST)

Aber Mogelzahn! Natürlich darf der Eigentümer einer Skulptur diese fotografieren, ausstellen, katalogisieren etc. Eine Frage hätte ich an den schlauen Wikikollegen Rtc: Dürfte ich mein Haus, das vom berühmten Architekten Amadeus Meistermann geschaffen wurde, ohne dessen Zustimmung fotografieren und in einem Immobilienkatalog zum Kauf anbieten? Wenn ja: Ist die Rechtslage anders, wenn vor dem Haus eine Skulptur steht? Fragen über Fragen... --Juliushansen 08:35, 15. Jul 2006 (CEST)

Wenn Du Dein Haus von einer öffentlichen Straße aus fotografierst, ist das von der Panoramafreiheit gedeckt. Wenn das Haus Hauptaspekt des Bildes ist und die Skulptur lediglich unwesentliches Beiwerk, darf sie mitfotografiert werden. Wenn die Skulptur permanent dort angebracht ist, darfst Du sie sogar so fotografieren, dass sie wesentliches Bildelement ist. Das ist sie nun in Deinem Fall nicht. Die Fotografie einer Skulptur, die sich nicht permanent an einem öffentlichen Weg befindet, ist nicht von der Panoramafreiheit gedeckt, und wenn Du die Skulptur als unwesentliches Beiwerk ablichtest, darfst Du sie durch den gesamten Kontext nicht ins Zentrum rücken – es nützt also nichts, Deine Statue vor Dein Haus oder sonstwo hinzu stellen, sie als unwesentliches Beiwerk mitzufotografieren und dann das Bild nachträglich so zu beschneiden, dass die Skulptur zentral wird; oder in irgendeiner Form im Kontext darauf hinweisen, dass sich da eine Skulptur im Bild befindet und so den Blick des Betrachters zentral darauf lenkst. Das unwesentliche Beiwerk ist explizit darauf hin angelegt, dass man es nicht missbraucht. Es ist dafür gedacht, die Legalität bei Dingen sicherzustellen, die zufällig ins Bild rutschen, nicht dafür, dass man beliebige urheberrechtlich geschützte Gegenstände dadurch fotografieren darf, dass man sie vorsätzlich 'zufällig' ins Bild rutschen lässt. --Rtc 12:34, 15. Jul 2006 (CEST)

Gestatte mir noch eine letzte, hoffentlich nicht nervende Frage, kluger Rtc: Wenn ich nun meine schöne Skulptur einem Auktionator gebe und dieser sie ablichtet und auf seiner homepage und in einem Katalog mit einer Auflage von 1000 Exemplaren veröffentlicht; darf ich dann sein Bild bei Wikipedia einstellen bzw. es meinerseits aus dem Katalog abfotografieren und ohne nachfolgende wikipedianische Löschungsandrohung einem Wiki-Artikel beifügen? --Juliushansen 19:05, 16. Jul 2006 (CEST)

Nein, natürlich nicht. Das Foto wäre durch das Urheberrecht des Aktionators geschützt; die darauf befindliche Abbildung der Skulptur zusätzlich durch das Urheberrecht des Künstlers. Das Einverständnis beider in eine freien Lizenz für jedermann wäre notwendig, damit es auf Wikipedia behalten werden kann. Überhaupt kann der Aktionator das Foto ggfs. nur dann auf diese Weise verwenden, wenn seine Handlung unter eine Schranke des Urheberrechts fällt. Dann ist diese bestimmte Handlung für ihn nicht zustimmungspflichtig. Eine Schranke des Urheberrechts gilt aber immer nur für im Zusammenhang mit dem konkreten dort beschriebenen Zweck stehenden Handlung und keinenfalls erlöschen damit die Rechte des Skulpteurs an der Abbildung seiner Skulptur. Du darfst also nicht die 1000 Katalogexemplare kaufen, die Abbildung ausschneiden und als Postkarte weiterverkaufen. Ähnlich ist es z.B. mit der Privatkopie, die darfst Du auch nur zum privaten Zweck verwenden. Du hast die Kopie privat legal erstellt, aber sie wird illegal, sobald sie nicht mehr privat verwendet wird, sondern z.B. verkauft oder außerhalb des privaten Umfeldes weitergegeben wird. Versteh bitte, dass das Urheberrecht nicht von dummen Leuten gemacht wurde; natürlich ist es nicht möglich, irgendwelche Schranken so auszunutzen, dass damit die grundsätzlichen Regeln einfach so umgangen werden können. PS: Deine Fragen nerven nicht, sondern nur die anfängliche nicht grade kooperative Diskussionshaltung. --Rtc 19:50, 16. Jul 2006 (CEST)

Nicht kooperativ? Ich weiß nicht, wie Du reagieren würdest, wenn Dir jemand unsinnig erscheinende Regeln aufzwingen will. Ich bin sicher, jeder Künstler oder Möchtegernkünstler wäre froh, wenn eines seiner Werke in einer Enzyklopaedie oder auch bei Wiki gezeigt würde. Die hier offensichtlich geltenden Regeln erscheinen mir immer noch teilweise lebensfremd. Immerhin: Ich danke Dir für Deine Erklärungen, die meine Erfahrungen durchaus bereichert haben. --Juliushansen 20:58, 16. Jul 2006 (CEST)

Vergiss nicht, die Wikipedia wird von der Wikimedia foundation finanziert und betrieben. Sie hat das Recht, Regeln für die Benutzung ihres Eigentums vorzugeben (den Rechnern, auf denen die Wikipedia betrieben wird). Diese Regeln sind sehr weitzügig (Vergiss nicht, dass Du andere Webseiten im allgemeinen garnicht bearbeiten kannst), aber es gibt schon einige wichtige Grundsätze, und dazu gehört, dass urheberrechtlich eine saubere freie Lizenz verlangt wird ohne 'es würde dem Künstler aber gefallen, wenn sein Werk in der Wikipedia ist'. Freie Lizenz heißt, dass jedermann es für jeden Zweck, auch kommerziell benutzen und verändern darf. Das schließt eben auch ein, dass ich das Foto auf eine Postkarte drucke und verkaufe und ähnliches. Das würde dem Künstler sicherlich nicht passen. Was Du willst, ist das Werk im Rahmen eines Artikels darüber zitieren. Das wird hier abgelehnt. Wenn Dir die Regeln hier nicht gefallen, kannst Du immer auf eigene Gefahr auf Deine eigene, von Dir selbst bezahlte Webseite stellen, was auch immer Du möchtest ... --Rtc 21:57, 16. Jul 2006 (CEST)

"Public domain" und "Photo can be used as long as you mention the source" - wie paßt das zusammen???

"This is a copyrighted image from the European Union web site.
Reproduction is authorised, provided the source is acknowledged.[1]
This is a non-free license, since modification is not permitted"
(vgl. en:Image:Hans peter martin.jpg) --Btr 19:03, 12. Jul 2006 (CEST)
Welchen Lizenztyp soll man dann angeben? Verwendbar ist es ja auf jedenfall! (Bei dem link zum englischen Wiki steht dabei: "Public domain Photo can be used as long as you mention the source") --Juxi 17:08, 17. Jul 2006 (CEST)

URV? --Flominator 20:44, 12. Jul 2006 (CEST)

Scheinbar liegt eine Genehmigung vor, mal abwarten --Flominator 09:52, 13. Jul 2006 (CEST)

Das Bild ist mit dem hier identisch, nur mit GEAG-Logo. [1] Pecy 20:51, 12. Jul 2006 (CEST)

Copyright durch Ersteller nur für WP erteilt -> keine gültige Lizenz --NickKnatterton - !? 23:23, 12. Jul 2006 (CEST)

laut Webseite „all materials © 2006 Metal Blade Records, Inc. unauthorized use prohibited.“ --A.Hellwig 23:51, 12. Jul 2006 (CEST)