Vorlage:Absicherung in der Schwangerschaft

Absicherung in der Schwangerschaft und Erziehungszeit in Deutschland
Vereinfachte Darstellung
Zeitraum/ -punktVor der Schwanger- schaftBeginn der Schwanger- schaftMitteilung an den Arbeit- geberrestliche Zeit der Schwanger- schaft6 Wochen vor dem errechneten GeburtsterminTag der Geburt8 Wochen nach der Geburtbis 4 Monate
nach der Geburt
bis 12 Monate
nach der Geburt
max. bis zur Vollendung des 3. Lebensjahrs (teilw. bis zur Vollendung des 8. Lebensjahrs)Wieder- einstieg in die ArbeitKinder- erziehungNach der Kinder- erziehung
Arbeitsentgelt und andere finanzielle Leistungen:Nettogehalt x € / Monat
§ 611 BGB
Mutterschaftsgeld: 13 € / Tag
§§ 19-20 MuSchG
Nettogehalt x € / Monat
§ 611 BGB
Anspruch auf Entgeltfortzahlung, § 18 MuSchGNettogehalt x € / Monat abzgl. Mutterschaftsgeld
§§ 19-20 MuSchG
Elterngeld
minimal 300 €, max. 1800 €
§§ 1–6 BEEG
Kindergeld 250 € / Monat, bzw. Kinderfreibetrag, §§ 31–32, 62–78 EStG
Recht auf unbezahlte Freistellung:Elternzeit, §§ 15–16 BEEG
Recht auf Teilzeitarbeit:§ 8 TzBfG§§ 15–16 BEEG§ 8 TzBfG
Besonderer Arbeitsschutz:Mutterschutz, MuSchArbV (EG-Mutterschutz-Richtlinie)
Beschäftigungsverbot:ggf. Beschäftigungsverbot gemäß §§ 3 bis 6 MuSchGMutterschutz, §§ 3 bis 6 MuSchG
optionalgesetzlich vorgeschrieben
(12 statt 8 Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten oder ärztlich festgestellter Behinderung)
Kündigungsschutz:§ 17 MuSchG (der Kündigungsschutz besteht auch nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche für 4 Monate fort)
§§ 18–19 BEEG