Jakobäa

Jakobäa (aus Michiel Vosmeer, Principes Hollandiae et Zelandiae, Antwerpen 1578)

Jakobäa (* 15. Juli 1401 in Den Haag; † 9. Oktober 1436 in Teilingen) war die einzige eheliche Tochter Herzog Wilhelms II. von Straubing-Holland und von 1417 bis 1433 als seine Erbin Herzogin von Straubing-Holland. Sie wurde allerdings bereits 1420 von ihrem Onkel Johann III. weitgehend entmachtet und musste 1433 im Haager Vertrag ihre Gebiete an Philipp von Burgund abtreten, den sie 1428 im Delfter Versöhnungsvertrag zum Erben eingesetzt hatte. Jakobäa, die insgesamt viermal verheiratet war, starb im Oktober 1436 im Alter von nur 35 Jahren. Mit ihrem kinderlosen Tod endete die Linie Straubing-Holland.

Leben

Tochter des Herzogs

Wilhelm II., Herzog von Straubing-Holland (aus Michiel Vosmeer, Principes Hollandiae et Zelandiae, Antwerpen 1578)

Jakobäa wurde am 15. Juli 1401 in Den Haag als Tochter Herzog Wilhelms II. von Straubing-Holland und seiner Frau Margaretha von Burgund geboren. Ihr Onkel Johann Ohnefurcht, Margarethas Bruder, wurde 1404 Herzog von Burgund. Ihr Vater Wilhelm beerbte ebenfalls 1404 den langjährigen Herzog von Straubing-Holland, seinen Vater Albrecht I., der ein halbes Jahrhundert lang über das Herzogtum geherrscht hatte. Albrecht war durch seine geschickte Heiratspolitik zu europäischer Bedeutung gelangt. Seine Tochter Johanna hatte den römischen König Wenzel geheiratet, Johanna Sophie hatte Herzog Albrecht IV. von Österreich geehelicht und in der Doppelhochzeit von Cambrai war er 1385 ein zweifaches Ehebündnis mit Burgund eingegangen. Sein Sohn Wilhelm wollte ihm in dieser Hinsicht nacheifern und verlobte seine einzige Tochter Jakobäa 1406 mit dem drei Jahre älteren Johann von Valois, dem Sohn des französischen Königs Karl VI. Am 6. August 1415 fand die Hochzeit statt.

Dauphine von Frankreich

Als wenige Monate später sein älterer Bruder Ludwig starb, wurde Johann zum Dauphin ernannt. Er war damit der designierte Nachfolger seines Vaters Karl VI. und seine Frau Jakobäa war als nächste Königin von Frankreich vorgesehen. Jakobäas Vater Wilhelm, der das junge Paar mehrfach bei sich zu Gast hatte, gelangte als Schwiegervater des zukünftigen Königs zu beträchtlichem Einfluss am französischen Hof. Weniger erfolgreich waren seine Versuche, König Sigismund von Luxemburg dazu zu bewegen, seine Tochter als seine Nachfolgerin in den Grafschaften Holland, Seeland und Hennegau anzuerkennen. Kurz vor seinem überraschenden Tod an den Folgen eines Hundebisses im Frühjahr 1417 musste er auch das jähe Ende seiner französischen Pläne erleben: Johann von Valois starb im April dieses Jahres und seine Tochter war mit nur 16 Jahren Witwe geworden. Jakobäa, die eben noch den französischen Thron vor Augen hatte, konnte nach dem Tod ihres Vaters und ihres Ehemanns froh sein, wenn sie zumindest das väterliche Herzogtum behalten konnte.

Herzogin von Brabant

Im Hennegau, in dem weibliche Erbfolge schon lange üblich war, wurde sie zwar anerkannt, in Holland und Seeland war sie aber von Anfang an umstritten. Während sich die altadligen Hoeks für Jakobäa aussprachen, unterstützte die städtische Partei der Kabeljaus ihren Onkel Johann III., den jüngsten Bruder ihres Vaters. Johann, der seit 1389 erwählter Bischof von Lüttich gewesen war, aber nie die Priesterweihe empfangen hatte, gab sein Bistum bereitwillig auf, um Wilhelms Nachfolge anzutreten. König Sigismund, der sich bereits 1416 gegen Jakobäa ausgesprochen hatte, schlug sich auf Johanns Seite und belehnte ihn mit den Grafschaften seines verstorbenen Bruders. Zudem gab er ihm seine Nichte Elisabeth von Görlitz zur Frau. Auch Jakobäa heiratete erneut, die 1418 geschlossene Ehe mit Johann IV. erwies sich jedoch als Fehlschlag. Johann IV. war seinem älteren Namensvetter in keinster Weise gewachsen. Jakobäa musste nicht nur den 1419 von ihrem Vetter Philipp von Burgund vermittelten Ausgleich von Workum akzeptieren, ihr hoch verschuldeter Gatte verpfändete 1420 im Vertrag von St. Martinsdyk auch noch Johann III. seinen Anteil an der Regierung des Herzogtums.

Herzogin von Gloucester

Philipp von Burgund (zeitgenössisches Gemälde von Rogier van der Weyden)

Jakobäa verließ ihren unfähigen Ehemann noch 1420. Ihre enge Verwandtschaft mit Johann IV., die zunächst die Eheschließung gefährdet hatte, erleichterte ihr nun die Trennung, da der in solchen Fällen erforderliche päpstliche Dispens bisher nicht eingeholt worden war. Gegen die Soldaten ihres Onkels, die von dessen niederbayerischem Viztum Heinrich Nothaft angeführt wurden, konnte sie jedoch wenig ausrichten. Als mit Leiden die letzte noch von den Hoeks beherrschte Stadt an Johann III. gefallen war, musste Jakobäa ihre Niederlage eingestehen. 1421 floh sie nach England, um den englischen König Heinrich V. um Hilfe zu bitten. Sie heiratete Humphrey von Gloucester, den Bruder des Königs, der nach Heinrichs Tod 1422 die Regentschaft für dessen unmündigen Sohn übernahm. Erst im Herbst 1424 kehrte sie mit englischen Truppen wieder in ihr angestammtes Herzogtum zurück. Zum Kampf mit ihrem Onkel Johann, der auch den niederbayerischen Teil des Herzogtums beherrschte, kam es jedoch nicht mehr. Johann starb am Dreikönigstag des Jahres 1425. Angeblich hatte sein Hofmeister Jan van Vliet die Ecken des herzoglichen Gebetbuches mit Gift bestrichen.

Frau Borselen

Jakobäa hätte nun endlich die Nachfolge ihres Vaters antreten können, wenn ihr Onkel nicht Philipp von Burgund zum Erben eingesetzt hätte. Philipp, der durch seinen Beinamen „der Gute“ nur unvollständig charakterisiert wird, war in der Verfolgung seiner Ziele noch weit skrupelloser als sein Vorgänger. Er nahm Jakobäa gefangen, verleibte 1427 das Herzogtum Brabant des glücklosen Johann IV. seinem Herrschaftsbereich ein und erreichte schließlich 1428 im Delfter Versöhnungsvertrag, dass Jakobäa ihn als Nachfolger anerkannte. Ihr dritter Ehemann, der wohl die Aussichtslosigkeit ihrer Bestrebungen erkannt hatte, hatte sie zu diesem Zeitpunkt bereits verlassen. Jakobäa, von der Gefangenschaft zermürbt, musste nun akzeptieren, dass ihr mehr als zehnjähriger Kampf umsonst gewesen war. Sie heiratete 1432 ihren früheren Bewacher, den seeländischen Adligen Frank van Borselen, der von Philipp prompt gefangen genommen wurde. Als Gegenleistung für die Freilassung ihres vierten Gatten übertrug Jakobäa am 12. April 1433 im Haager Vertrag alle Rechte an den Grafschaften Holland, Seeland und Hennegau an Philipp von Burgund. Sie zog sich ins Privatleben zurück und starb nur drei Jahre später an Tuberkulose. Frank van Borselen überlebte sie um 34 Jahre.

Zitat

Der Chronist Andreas von Regensburg schrieb über sie:

Der selb [Wilhelm II.] starb umb dy zeit, als man zalt 1409, und lyes ain tochter, genant fraw Jacoba. Dy Jacoba het zum ersten der ee delfin von Frankreich. [Johann von Touraine] Da der gestarb, da nam sy den herczogen von Brabant. Da wolt sy nicht bey bleiben und nam an sich des künigs bruder von Engelland. [Humphrey von Gloucester] Dy fraw Jacoba, da ir vater, herzog Wilhalm, gestarben was, da wollt sy dy egenannten land [Hennegau, Holland, Seeland und Friesland] von erbrechtens wegen besiczen und darumb schraib sy sich der egenannten lande tachter. Herwider herczog Johans, elect zu Lüttich, schrayb sich sun der selben lande Henigaw, Holand und der anderen und lye das bistumbe zu Lüttich [...] und pracht dy selben Lannd in sein gewalt etwe vil mit grossem krieg, darinn der vest ritter Heinrich Nothaft, victumb un Nidern Bayren, haubtman was.[1]

Ehen

  1. Johann von Touraine (1415–1418)
  2. Johann IV. von Brabant (1418–1420)
  3. Humphrey von Gloucester (1422–1425)
  4. Frank van Borselen (1432–1436)

Literatur

  • Michaela Bleicher: Das Herzogtum Niederbayern-Straubing in den Hussitenkriegen. Kriegsalltag und Kriegsführung im Spiegel der Landschreiberrechnungen. Diss., Regensburg 2006 (hier online).
  • Laetitia Boehm: Das Haus Wittelsbach in den Niederlanden. In: ZBLG 44 (1981), S. 93–130 (hier online).
  • Alfons Huber, Johannes Prammer (Hrsg.): 650 Jahre Herzogtum Niederbayern-Straubing-Holland. Vortragsreihe des Historischen Verein für Straubing und Umgebung, Straubing 2005.
  • Max Kirnberger: Das Herzogtum Straubing-Holland 1353–1429. Stadtverwaltung, Straubing 1968.
  • Dorit-Maria Krenn, Joachim Wild: „Fürste in der Ferne“. Das Herzogtum Niederbayern-Straubing-Holland 1353–1425. Haus der Bayerischen Geschichte, Augsburg 2003, ISBN 3-927233-86-2 (Hefte zur bayerischen Geschichte und Kultur 28).
  • Joachim Wild: Holland. Die Wittelsbacher an der Nordsee (1346–1436). In: Alois Schmid, Katharina Weigand (Hrsg.): Bayern mitten in Europa. Vom Frühmittelalter bis ins 20. Jahrhundert. Beck, München 2005, S. 92–106, ISBN 3-406-52898-8.

Anmerkungen

  1. Zitiert nach Andreas von Regensburg, Sämtliche Werke, hrsg. von Georg Leidinger, Scientia-Verlag, Aalen 1969 (Neudruck der Ausgabe München 1903).