Überlasteter Schienenweg

Als überlasteten Schienenweg bezeichnet das Eisenbahnrecht Bereiche der Eisenbahninfrastruktur, in denen die Nachfrage nach Fahrplantrassen die derzeitige Fahrwegkapazität übersteigt und der Netzzugang für Eisenbahnverkehrsunternehmen somit eingeschränkt ist.

In Artikel 3 der EU-Richtlinie 2012/34/EU wird ein „überlasteter Fahrweg“ definiert als:

einen Fahrwegteil, auf dem der Nachfrage nach Fahrwegkapazität auch nach Koordinierung der verschiedenen Anträge auf Zuweisung von Fahrwegkapazität während bestimmter Zeitabschnitte nicht vollständig entsprochen werden kann

Diese Infrastruktur ist nach Artikel 27 derselben Richtlinie im Network Statement (deutsch: Schienennetz-Nutzungsbedingungen) bekannt zu geben.

Deutschland

Gemäß § 55 Eisenbahnregulierungsgesetz (EregG) hat ein Betreiber von Schienenwegen in „den Fällen, in denen Anträgen auf die Zuweisung von Schienenwegkapazität nach Koordinierung der beantragten Zugtrassen und nach Konsultation der Zugangsberechtigten nach den §§ 52 und 53 nicht in angemessenem Umfang stattgegeben werden kann, (…) den betreffenden Schienenwegabschnitt unverzüglich für überlastet zu erklären.“ Dies ist „auch bei Schienenwegen zu erklären, bei denen abzusehen ist, dass ihre Kapazität in naher Zukunft nicht ausreichen wird“.

Gemäß § 58 EregG hat der Betreiber der Schienenwege innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Überlastung erklärt wurde, eine Kapazitätsanalyse vorzulegen. Diese hat die Engpässe und die dem zu Grunde liegenden Gründe zu ermitteln und kurz- und mittelfristige Abhilfemaßnahmen darzulegen.

Die Vorgaben des EregG werden durch eine Verwaltungsrichtlinie des Eisenbahn-Bundesamtes konkretisiert. Die Überwachung des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur in Deutschland obliegt der Bundesnetzagentur.

Die DB Netz hat bis Dezember 2022 insgesamt 23 Schienenwege für überlastet erklärt:[1]

München Hauptbahnhof und die Strecke München Hbf – Ingolstadt Hbf werden voraussichtlich 2024 zum überlasteten Schienenweg erklärt.[2]

Temporär überlastete Schienenwege

Für die Zeiträume der geplanten Generalsanierungen der DB InfraGO, beginnend mit der Generalsanierung der Riedbahn 2024, wurden jeweilige Umleitungsstrecken vorübergehend zu Temporär überlasteten Schienenwegen (TÜLS), anfangs Zukünftig überlasteter Schienenweg (ZÜLS) genannt,[3] erklärt:[4]

Österreich

Im Netz der ÖBB ist (Stand 2022) gemäß § 65c (1) EisbG der Abschnitt Mödling – Wien Meidling der Südbahn als überlastet festgestellt.[5]

Schweiz

Überlastete Infrastruktur wird in der Schweiz durch die Schweizerische Trassenvergabestelle (TVS) bekannt gegeben. Im Jahresfahrplan 2022 wurde keine Strecken als überlastet erklärt.[6]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Björn Renker: Die DB Netz AG hat bisher 23 Schienenwege als überlastet erklärt. (PDF; 406 kB) DB Netz, 30. Mai 2023, abgerufen am 26. April 2024.
  2. Peter Friedrich: SPNV-Wettbewerbsprojekt Isar-Noris-Altmühl – Prüfung 24h-Fahrplan. DB Netz, 27. November 2023, S. 3 (subreport-elvis.de [PDF; 302 kB; abgerufen am 26. April 2024]).
  3. Björn Renker: Die DB Netz AG hat bisher 24 Schienenwege als überlastet erklärt. (PDF; 416 kB) DB Netz, 6. Januar 2023, abgerufen am 26. April 2024.
  4. Björn Renker: Die DB InfraGO AG hat bisher folgende Schienenwege als temporär überlastet erklärt. (PDF; 420 KB) DB InfraGO, 25. März 2024, abgerufen am 26. April 2024.
  5. ÖBB Schienennetznutzungsbedingungen 2022
  6. TVS: Generelle Anwendungserläuterungen zum Jahresfahrplan 2022