„Zeugen Jehovas“ – Versionsunterschied

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→‎Zahlen: die 2 1/2 Millionen Unterschied zu den aktuellen Zahlen sind kein Widerspruch; im Gegenteil: Schmidt gab auch damals lediglich die von der Religionsgemeinschaft veröffentlichten Zahlen wieder
→‎Zahlen: von "schwierig" ist bei Schmidt gar keine Rede. und: der Satz zur Mitgliedschaft durch Taufe steht bei Schmidt nicht im Zusammenhang mit statistischen Angaben; der gehört eher in den Abschnitt "Gottesdienst und Praxis"
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Jehovas Zeugen veröffentlichen jährlich Statistiken über ihre weltweite Tätigkeit, die unter anderem pro Land die Zahl der Personen, die sich aktiv an der Missionierungstätigkeit beteiligen („Verkündiger“), die Zahl der Neugetauften und die Zahl der Gottesdienstbesucher für das jährliche Abendmahl enthalten. Diese Zahlen gelten als zuverlässig.<ref>{{Literatur |Autor=Rodney Stark, Laurence R. Iannaccone |Titel=Why the Jehovah’s Witnesses Grow so Rapidly: A Theoretical Application |Sammelwerk=Journal of Contemporary Religion |Band=Band 12 |Nummer=2 |Datum=1997 |Seiten=138 |DOI=10.1080/13537909708580796}}</ref> Die von der Religionsgemeinschaft veröffentlichte Zahl der aktiv Missionstätigen schließt weder Kleinkinder noch inaktive getaufte Mitglieder an. Daher liegen die Zahlen der sich bei Volkszählungen als Zeugen Jehovas bekennenden Personen gewöhnlich deutlich über den von der Religionsgemeinschaft veröffentlichten Zahlen der aktiv Missionstätigen, aber deutlich unter der Zahl jener, die einmal jährlich das Abendmahl besuchen.<ref>David Clark Knowlton: ''How Many Members Are There Really? Two Censuses and the Meaning of LDS Membership in Chile and Mexico.'' in: ''Dialogue: A Journal of Mormon Thought.'' 38, no. 2 (2005), S. 57–58.</ref> Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Definition der Zahlen stimmen die von der Religionsgemeinschaft veröffentlichten Statistiken sehr gut mit Volkszählungsergebnissen und anderen unabhängigen statistischen Untersuchungen zur Religionszugehörigkeit überein.<ref>{{Literatur |Autor=Rodney Stark, Laurence R. Iannaccone |Titel=Why the Jehovah’s Witnesses Grow so Rapidly: A Theoretical Application |Sammelwerk=Journal of Contemporary Religion |Band=Band 12 |Nummer=2 |Datum=1997 |Seiten=138–139 |DOI=10.1080/13537909708580796}}</ref>
Jehovas Zeugen veröffentlichen jährlich Statistiken über ihre weltweite Tätigkeit, die unter anderem pro Land die Zahl der Personen, die sich aktiv an der Missionierungstätigkeit beteiligen („Verkündiger“), die Zahl der Neugetauften und die Zahl der Gottesdienstbesucher für das jährliche Abendmahl enthalten. Diese Zahlen gelten als zuverlässig.<ref>{{Literatur |Autor=Rodney Stark, Laurence R. Iannaccone |Titel=Why the Jehovah’s Witnesses Grow so Rapidly: A Theoretical Application |Sammelwerk=Journal of Contemporary Religion |Band=Band 12 |Nummer=2 |Datum=1997 |Seiten=138 |DOI=10.1080/13537909708580796}}</ref> Die von der Religionsgemeinschaft veröffentlichte Zahl der aktiv Missionstätigen schließt weder Kleinkinder noch inaktive getaufte Mitglieder an. Daher liegen die Zahlen der sich bei Volkszählungen als Zeugen Jehovas bekennenden Personen gewöhnlich deutlich über den von der Religionsgemeinschaft veröffentlichten Zahlen der aktiv Missionstätigen, aber deutlich unter der Zahl jener, die einmal jährlich das Abendmahl besuchen.<ref>David Clark Knowlton: ''How Many Members Are There Really? Two Censuses and the Meaning of LDS Membership in Chile and Mexico.'' in: ''Dialogue: A Journal of Mormon Thought.'' 38, no. 2 (2005), S. 57–58.</ref> Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Definition der Zahlen stimmen die von der Religionsgemeinschaft veröffentlichten Statistiken sehr gut mit Volkszählungsergebnissen und anderen unabhängigen statistischen Untersuchungen zur Religionszugehörigkeit überein.<ref>{{Literatur |Autor=Rodney Stark, Laurence R. Iannaccone |Titel=Why the Jehovah’s Witnesses Grow so Rapidly: A Theoretical Application |Sammelwerk=Journal of Contemporary Religion |Band=Band 12 |Nummer=2 |Datum=1997 |Seiten=138–139 |DOI=10.1080/13537909708580796}}</ref>


Nach der von der Religionsgemeinschaft für das „Dienstjahr“ September 2017 bis August 2018 veröffentlichten Statistik gibt es weltweit 119.954 Versammlungen mit 8,58 Millionen (+1,4 % gegenüber 8,46 Millionen in 2017) „Verkündigern“, also im Predigtwerk aktiven Zeugen Jehovas.<ref name=BerichtDienstjahr2018 /> Laut dem [[Religionssoziologie|Religionssoziologen]] Robert Schmidt aus dem Jahr 2005 hatten die Zeugen Jehovas damals über 5,9 Millionen Mitglieder, was den damals von der Religionsgemeinschaft veröffentlichten Statistiken entspricht. Die genauen Mitgliederzahl zu ermitteln ist schwierig, da die Mitgliedschaft nicht schriftlich fixiert wird. Als „Glaubensbruder“ gilt, wer getauft ist. Die meisten Zeugen nehmen ehrenamtlich am so genannten Predigtdienst teil, der Straßen- und Tür-zu-Tür-Mission.<ref>Robert Schmidt: ''Zeugen Jehovas.'' In: [[Christoph Auffarth]], Jutta Bernard, Hubert Mohr (Hrsg.): ''Metzler-Lexikon Religion. Gegenwart – Alltag – Medien.'' Bd. 3, J.B. Metzler, Stuttgart/Weimar 2005, S. 708 f.</ref>
Nach der von der Religionsgemeinschaft für das „Dienstjahr“ September 2017 bis August 2018 veröffentlichten Statistik gibt es weltweit 119.954 Versammlungen mit 8,58 Millionen (+1,4 % gegenüber 8,46 Millionen in 2017) „Verkündigern“, also im Predigtwerk aktiven Zeugen Jehovas.<ref name=BerichtDienstjahr2018 /> Laut dem [[Religionssoziologie|Religionssoziologen]] Robert Schmidt aus dem Jahr 2005 hatten die Zeugen Jehovas damals über 5,9 Millionen Mitglieder,<ref>Robert Schmidt: ''Zeugen Jehovas.'' In: [[Christoph Auffarth]], Jutta Bernard, Hubert Mohr (Hrsg.): ''Metzler-Lexikon Religion. Gegenwart – Alltag – Medien.'' Bd. 3, J.B. Metzler, Stuttgart/Weimar 2005, S. 708 f.</ref> was den damals von der Religionsgemeinschaft veröffentlichten Statistiken entspricht.


==== Zahlen für den deutschsprachigen Raum ====
==== Zahlen für den deutschsprachigen Raum ====

Version vom 3. Dezember 2019, 22:18 Uhr

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Weltzentrale der Zeugen Jehovas in Warwick im Bundesstaat New York (USA)

Die Zeugen Jehovas (Eigenbezeichnung: Jehovas Zeugen[1]; englisch Jehovah’s Witnesses[2]) sind eine christliche, chiliastisch ausgerichtete und nichttrinitarische Religionsgemeinschaft, die sich kirchlich organisiert.[3] Sie bezeichnen ihre innere Verfassung als „theokratische Organisation“.[4] Sie gingen aus der „Internationalen Vereinigung Ernster Bibelforscher[5] hervor, die im ausgehenden 19. Jahrhundert in den Vereinigten Staaten von Charles Taze Russell gegründet wurde.[6]

Zeugen Jehovas sind durch ihre ausgeprägte Missionstätigkeit, ihre Ablehnung von Bluttransfusionen, das Nichtbegehen aller religiösen Feier- und Festtage außer dem Abendmahl und das Nichtfeiern von Geburtstagen bekannt. Zudem machen sie seit jeher mit Beschwerden und gerichtlichen Verfahren vor nationalen und internationalen Beschwerdestellen und Gerichtshöfen auf sich aufmerksam, welche sie mit Phil 1,7 GNB begründen. Ihre Missionstätigkeit verrichten sie hauptsächlich durch das Anbieten kostenloser Bibelkurse[7] und das Verteilen der Zeitschriften Der Wachtturm und Erwachet. Alle Druckerzeugnisse, audiovisuellen Medien, Software-Veröffentlichungen und Online-Inhalte werden durch ein eigenes spendenfinanziertes, gemeinnütziges Verlagsunternehmen im Rahmen der Wachtturm-Gesellschaft produziert. Die vielsprachige Veröffentlichung ihrer Publikationen erfolgt auch über ihre Websites und ihre mobilen Apps. Die Informationen auf ihrer Hauptseite sind in 1006 Sprachen[8] übersetzt. Ihre Internetbroadcasting-Website steht in 307 Sprachen[9] zur Verfügung. Ihre Online-Bibliothek für Recherchen in ihren Veröffentlichungen seit 1950 in Englisch (deutsch ab 1959) ist in 661 Sprachen gehalten.[10] (Stand jeweils: August 2019).

Den Namen Jehovas Zeugen verwendet die Religionsgemeinschaft seit 1931, gestützt auf Jes 43,10–12 EU. Davor waren sie als Ernste Bibelforscher oder „Internationale Vereinigung Ernster Bibelforscher“ bekannt. Der Begriff „Russelliten“ wurde von Gegnern der Bibelforscher geprägt und gehörte nie zum Selbstverständnis der Religionsgemeinschaft. In Deutschland erlangte die Religionsgemeinschaft 2006 den Körperschaftsstatus, in Österreich 2009 die Anerkennung als Religionsgemeinschaft. Als Eigenbezeichnung im deutschsprachigen Raum verwenden sie den Namen „Jehovas Zeugen in [Landbezeichnung]“. Ortsansässige Gemeinden, als Träger der Versammlungen und Organisatoren der Zusammenkünfte, verwenden die Bezeichnung „Jehovas Zeugen, Versammlung [Stadtbezeichnung]“.[3]

Mitglieder

Zahlen

Missionstätigkeit der Zeugen Jehovas in 240 Ländern und Territorien
  • Zeugen Jehovas nicht offiziell tätig
  • Zeugen Jehovas offiziell tätig
  • Zahl der in der Mission aktiven Zeugen Jehovas 1945–2013

    Von der Religionsgemeinschaft veröffentlichte Statistiken im Vergleich zu Volkszählungsergebnissen

    Jehovas Zeugen veröffentlichen jährlich Statistiken über ihre weltweite Tätigkeit, die unter anderem pro Land die Zahl der Personen, die sich aktiv an der Missionierungstätigkeit beteiligen („Verkündiger“), die Zahl der Neugetauften und die Zahl der Gottesdienstbesucher für das jährliche Abendmahl enthalten. Diese Zahlen gelten als zuverlässig.[11] Die von der Religionsgemeinschaft veröffentlichte Zahl der aktiv Missionstätigen schließt weder Kleinkinder noch inaktive getaufte Mitglieder an. Daher liegen die Zahlen der sich bei Volkszählungen als Zeugen Jehovas bekennenden Personen gewöhnlich deutlich über den von der Religionsgemeinschaft veröffentlichten Zahlen der aktiv Missionstätigen, aber deutlich unter der Zahl jener, die einmal jährlich das Abendmahl besuchen.[12] Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Definition der Zahlen stimmen die von der Religionsgemeinschaft veröffentlichten Statistiken sehr gut mit Volkszählungsergebnissen und anderen unabhängigen statistischen Untersuchungen zur Religionszugehörigkeit überein.[13]

    Nach der von der Religionsgemeinschaft für das „Dienstjahr“ September 2017 bis August 2018 veröffentlichten Statistik gibt es weltweit 119.954 Versammlungen mit 8,58 Millionen (+1,4 % gegenüber 8,46 Millionen in 2017) „Verkündigern“, also im Predigtwerk aktiven Zeugen Jehovas.[14] Laut dem Religionssoziologen Robert Schmidt aus dem Jahr 2005 hatten die Zeugen Jehovas damals über 5,9 Millionen Mitglieder,[15] was den damals von der Religionsgemeinschaft veröffentlichten Statistiken entspricht.

    Zahlen für den deutschsprachigen Raum

    Für Deutschland nennt die Religionsgemeinschaft 165.870 im Predigtwerk aktive Zeugen Jehovas, für Österreich 21.563, für die Schweiz 19.354, für Luxemburg 2.141 und für Liechtenstein 90.[14] Schließt man Kleinkinder und inaktive getaufte Mitglieder ein, kommt man auf etwas höhere Zahlen. So gibt das Außenministerium der Vereinigten Staaten in seinem Bericht zur Lage der weltweiten Religionsfreiheit 2018 an, es gebe in Deutschland ungefähr 222.000 aktive und inaktive Mitglieder.[16] 1999 wurde die Zahl der Personen, die die Gemeinschaft in Deutschland verlassen haben, für zurückliegende Jahrzehnte auf insgesamt 20.000 geschätzt.[4] In Österreich bekannten sich bei der Volkszählung 2001, bei der als freiwillige Angabe die Religionszugehörigkeit abgefragt wurde, 23.206 Personen als Zeugen Jehovas.[17] Bei der Volkszählung in der Schweiz im Jahr 2000 gaben 20.330 Personen an, den Zeugen Jehovas anzugehören.[18]

    Entwicklung weltweit

    Nach der eigenen Statistik werden durch die intensive Mission weltweit jährlich etwa 290.000 Gläubigentaufen vorgenommen. Wird die Anzahl der Taufen ins direkte Verhältnis zur Gesamtmitgliederzahl gesetzt, so ergibt dies einen nominalen Zuwachs von ungefähr 3,6 % im Jahr 2012. Unter Berücksichtigung von Todesfällen, Ausschlüssen und Austritten ergibt sich ein effektiver Zuwachs von ungefähr 1,9 % im Jahr 2012 gegenüber 2011[19], sodass die Wachstumsrate nur mehr leicht über jener der Weltbevölkerung liegt. Nach Ansicht des US-amerikanischen Sozialwissenschaftlers und Religionssoziologen Rodney Stark und des Wirtschaftswissenschaftlers Laurence R. Iannaccone deutet die Differenz zwischen nominalem und effektivem Zuwachs auf eine verhältnismäßig hohe Fluktuation hin. Laut den Zeugen Jehovas findet diese Mehrung vor allem in Osteuropa und in den Entwicklungsländern statt, während in den westlichen Industrieländern die Mitgliederzahlen in etwa stabil blieben.[19] Jahrzehntelang waren Zeugen Jehovas eine der am schnellsten wachsenden Religionsgemeinschaften der Welt.[20]

    Wachstumsanalyse

    Im Jahre 1997 werteten Rodney Stark und Laurence Iannaccone für einen Beitrag für das Journal of Contemporary Religion die bis zum Jahr 1995 verfügbaren Jahresberichte der Zeugen Jehovas – zu jener Zeit gab es für sie noch jährliche effektive Zuwächse von etwa 5 % – als großen Erfolg auf dem globalen „Markt der Religionen“ und führten dies auf folgende Faktoren zurück:[21]

    • Kulturelle Kontinuität – ihre Missionsbemühungen seien in christlich vorgeprägten Gebieten stets erfolgreicher als beispielsweise in traditionell muslimischen Gegenden.
    • Legitime Autorität – obwohl die theokratische Organisation der Zeugen Jehovas stark hierarchisch sei, gebe es keine grundsätzlichen Unterschiede zwischen einfachen Mitgliedern und Ältesten (siehe Organisation). Der Aufstieg in eine Führungsposition, zum Beispiel zum Ältesten, sei jederzeit möglich und ist in diesem Sinne demokratisch.
    • Es steht – durch die verschiedenen ehrenamtlichen Tätigkeiten der Mitglieder – jederzeit und kostenlos eine „labor force“ (dt. Arbeitskräftepotenzial) zur Verfügung.
    • Eine Fertilitätsrate, die die Mortalitätsrate der Mitglieder übersteigt.
    • Eine effektive Sozialisation junger Mitglieder, die nicht durch Konversion zu den Zeugen Jehovas kamen, sondern über ihre Eltern Mitglieder geworden sind.
    • Günstiges Umfeld – die Zeugen Jehovas seien zumeist dort besonders erfolgreich, wo die Mobilisierung durch ihre konventionellen Konkurrenten, wie etwa die Volkskirchen, gering ausfällt.
    • Enge soziale Vernetzungen mit der gesellschaftlichen Umwelt über die Grenzen der Religionsgemeinschaft hinaus.
    • Ein mittleres Maß an Spannung zur gesellschaftlichen Umwelt durch rigide Vorschriften („strictness“), gegen die zu verstoßen Sanktionen nach sich zieht. Dadurch würden Trittbrettfahrer („free riders“) von der Gruppe ferngehalten, die vom intensiven Gemeinschaftsleben profitierten, ohne die damit verbundenen Kosten mitzutragen. So sollen von den Mitgliedern enorme zeitliche Investitionen und erhebliche Opfer verlangt werden, zum Beispiel im Sexualverhalten, beim Verzicht auf den Kontakt mit ehemaligen Zeugen Jehovas, auf Tabak, Drogen, Bluttransfusionen, Geburtstage und andere Feste, welche nicht mit ihrem Glauben vereinbar sind. Der Austritt aus der Religionsgemeinschaft sei daher niederschwellig möglich. Gleichzeitig dürfe diese Spannung zur Umwelt nicht so stark werden, dass Konvertiten abgeschreckt würden, weswegen es bei den Zeugen Jehovas zum Beispiel keine strengen Kleidervorschriften gebe.

    Dass die Glaubenssätze der Zeugen Jehovas teilweise empirisch überprüfbar waren, sehen Stark und Iannaccone dagegen als einzigen Faktor, der Misserfolg begünstigen würde. Das Nichteintreffen der vorhergesagten Tausendjahrherrschaft Christi im Jahre 1975 habe die Wachstumsrate merklich geschmälert. Doch seitdem auf konkrete Vorhersagen verzichtet wird, sei diese Gefahr für ihr weiteres Wachstum eliminiert (Siehe auch Kontroversen).

    Lehre

    Die Zeugen Jehovas leiten ihren Glauben von ihrem Verständnis der Bibel ab.[22][23] Demnach enthält die Bibel die von Gott durch Inspiration offenbarte religiöse Wahrheit, welche Grundlage der gesamten Lehre sei. Ihre Exegese der Bibel unterscheidet sich dabei in vielen Punkten von der, die in den meisten anderen christlichen Gemeinschaften anzutreffen ist. Gleichwohl sehen sie sich in der Tradition aller christlichen Gruppen, die in der Vergangenheit versuchten, ihr Leben konsequent an der Heiligen Schrift und am urchristlichen Vorbild auszurichten.[24]

    Gottesbild

    Jehovas Zeugen beten zum „allmächtigen und ewigen Gott“ Jehova. Nach ihrem Bibelverständnis hat er das Universum und das Leben erschaffen. Seine Haupteigenschaften seien Liebe, Gerechtigkeit, Macht und Weisheit. Jehova wird als unsichtbare Person gesehen, die unabhängig vom Menschen existiert und ein persönliches Interesse an jedem Menschen auf der Erde habe. Das Prinzip der Dreifaltigkeit lehnen sie ab.[25] Sie sehen Jesus als „einen Gott“ im Sinne eines mächtigen Geschöpfs, welches jedoch nicht wesenseins mit dem allmächtigen Gott ist. Den Heiligen Geist betrachten sie als Gottes wirksame Kraft und nicht als eigenständige Person. Gebete dürften allein an Gott und nur durch Jesus Christus als „Fürsprecher“ gerichtet werden.

    Jesus Christus

    Jesus betrachten Jehovas Zeugen als das erste und einzige von Gott allein erschaffene Geschöpf. Damit vertreten sie die Präexistenz Christi. Er wird nicht als „ewig“, jedoch nach seiner Wiedererweckung als unsterblich gesehen. Als Sohn Gottes wird er als seinem Vater untergeordnet betrachtet. Die Menschen könnten nur Vergebung von Sündenschuld aufgrund der Erlösung der Menschheit durch den Tod Jesu, des persönlichen Glaubens an den Wert dieses Opfers, eines nach Gottes Maßstäben ausgerichteten Lebens, aber vor allem durch Gottes unverdiente Barmherzigkeit erlangen.

    Die Auferstehung Jesu war nach Auslegung der Zeugen Jehovas nicht leibhaftig. Sie glauben, dass sein menschlicher Leib entmaterialisiert worden sei und er mit einem nichtmateriellen, „geistigen Leib“ auferstand. In dieser vor- und nachmenschlichen Gestalt sei Jesus mit dem Erzengel Michael identisch.[26] Sein Vater Jehova habe ihn im Jahr 1914 zum König des im Vaterunser erwähnten Königreichs über die Erde gemacht, mit dem Zweck Erde und Menschheit zu heilen und mit Gott zu versöhnen. Gott würde ihm für diese Aufgabe 144.000 Mitregenten zur Seite stellen.

    Zeugen Jehovas glauben, dass Jesus an einem Pfahl und nicht an einem Kreuz hingerichtet wurde. Die Verwendung dieses oder ähnlicher Gegenstände als religiöses Symbol wird als „Götzendienst“ abgelehnt.[27]

    Der „treue und verständige Sklave“

    In der Theologie der Zeugen Jehovas spielt Gottes „treuer und verständiger Sklave“, eine Gleichnisfigur aus Mt 24,45 ELB, eine zentrale Rolle. Jesus benutze ihn, um Informationen über die Erfüllung biblischer Prophezeiungen und zeitliche Anweisungen über die Anwendung biblischer Prinzipien im Alltagsleben zu geben.[28] Nach dem Selbstverständnis der Zeugen Jehovas ist der „treue und verständige Sklave“ Gottes Mitteilungs- und Verbindungskanal.[29] Die leitende Körperschaft der Zeugen Jehovas beschrieb sich anlässlich eines Treffens am 6. Oktober 2012 selbst als dieser „treue und verständige Sklave“.[30] Gemäß ihrer Auffassung wurde der „treue und verständige Sklave“ 1919 eingesetzt.[31]

    Eschatologische Vorstellungen

    Zu ihren eschatologischen Lehren gehört der Glaube an die buchstäbliche Wiederherstellung des Paradieses auf der Erde.

    Leben nach dem Tod

    Menschen besitzen nach Auffassung der Zeugen Jehovas keine „unsterbliche Seele“, da irgendein Weiterleben nach dem Tod bedeuten würde, Gott habe mit seiner Warnung vor Sünde und Tod gegenüber dem ersten Menschen Adam gelogen. Sie vertreten einen annihilationistischen Standpunkt und verneinen daher ein ewiges Leben aller Menschen und die Existenz einer Hölle. Sie vertreten eine doppelte Erlösungslehre und glauben, dass 144.000 der von Gott als „treu“ befundenen Menschen nach dem Tod unsterbliches Leben im Himmel erhalten werden, um mit Jesus über die anderen „treuen“, die nach Harmagedon auf der Erde zu ewigem Leben wiedererweckt werden, zu regieren. Dabei wird die Zahl „144.000“ aus der Bibelstelle Offb 7,4-8 ELB abgeleitet. Die „anderen treuen“ werden als die in Offb 7,9 ELB erwähnte „große Volksmenge“ gesehen und betitelt.[32]

    Die „letzten Tage“ – von 1914 bis zum Eingreifen Gottes

    Die Zeugen Jehovas glauben, dass Jesus Christus 1914 unsichtbar wiedergekehrt sei, die Herrschaft über das „Königreich Gottes“ im „Himmel“ in Form einer „theokratischen Regierung“ übernommen habe und damit die „letzten Tage“ begonnen hätten. Christus habe als erste Amtshandlung Satan und seine Dämonen (abtrünnige Engel) aus dem Himmel auf die Erde verbannt.

    Die „letzten Tage“, die von verstärkten destruktiven Aktivitäten des Teufels gekennzeichnet seien, sollen eine unbestimmte Zeit andauern und in einem globalen, von Gott durch Jesus Christus geführten Endzeitkrieg namens Harmagedon gipfeln. Nach ihrer Überzeugung sind Jehovas Zeugen als Gesamtheit die einzige Organisation, die in diesem Krieg unter dem besonderen Schutz „Jehovas“ stehe.[33] Es wird eingeräumt, dass einzelne gottesfürchtige Menschen durchaus unter Druck geraten oder Schaden nehmen könnten. Zeugen Jehovas deuten Röm 12,17–19 ELB so, dass sie in diesem Krieg Unbeteiligte sein werden und dass es nur Gott und seinem Sohn zustehe, zu richten und Krieg zu führen. Nach diesem Krieg soll eine Tausend-Jahre-Herrschaft beginnen.

    Über den Zeitpunkt, an dem die „letzten Tage“ enden und damit die Tausend-Jahre-Herrschaft beginnen soll, machen die Zeugen Jehovas heute keine genauen Angaben mehr. Ursprünglich prophezeite Russell das Ende der „Zeiten der Heiden“ für Oktober 1914. Es sollten alle politischen und kirchlichen Herrschaften fallen und durch das Reich Gottes auf Erden ersetzt werden.[34] Sein Nachfolger Rutherford deutete diese Aussage um: 1914 sei die Königsherrschaft Christi unsichtbar im Himmel angebrochen, die Generation der 1914 lebenden Gläubigen würde aber ihr sichtbares Erscheinen miterleben.[35] In seinem 1920 erschienenen Buch „Millions now living will never die!“ sagte er für 1925 die Wiederauferstehung der biblischen Erzväter als Zeichen der beginnenden Endzeit voraus.[36] In den 1960er Jahren richteten die Zeugen Jehovas den Fokus ihrer Berechnungen auf das Jahr 1975 (Siehe auch Kontroversen).[37]

    Die Millenniumsherrschaft und das Paradies auf Erden

    Nach Harmagedon sollen die Menschen unter einer tausendjährigen Herrschaft des Königreiches Gottes, welches durch Jesus als König und seine 144.000 Mitregierenden repräsentiert wird, zur Vollkommenheit geführt werden. Hierdurch sollen die Menschen geistig und körperlich gesunden. Danach finde eine Endprüfung statt, indem Satan für eine begrenzte Zeit aus dem „Abgrund“[Siehe 1] freigelassen werden würde (Offb 20,7–10 EU). Diejenigen, die sich aufgrund des negativen Einflusses durch den freigelassenen Satan erneut gegen die Souveränität Jehovas stellen, würden nach Abschluss der Prüfung zusammen mit Satan und seinen Dämonen vernichtet. Damit sei das verloren gegangene irdische und geistige Paradies endgültig wiederhergestellt.

    Umgang mit Blut

    Jehovas Zeugen lehnen jede Art des „Gebrauchs von Blut“ als Nahrungsmittel- oder als Medikamentenzusatz und seit 1944 auch als Bluttransfusion ab. Fleisch darf nach dem einfachen Ausbluten gegessen werden, obwohl noch geringste Mengen an Blut im Gewebe vorhanden sind. Zeugen Jehovas glauben, dies sei durch Texte wie 1 Mos 9,4 ELB („Nur Fleisch mit seiner Seele – seinem Blut – sollt ihr nicht essen“, NWÜ) und Apg 15,29 ELB („… euch […] zu enthalten […] von Blut …“, NWÜ und ELB) gestützt (siehe Jakobusklauseln). Die Verwendung von Bluthauptbestandteilen (Blutplasma, Blutplättchen, roten und weißen Blutkörperchen) wird ebenso verworfen wie die Blutspende und die präoperative Eigenblutspende. Die Akzeptanz der Verwendung von Plasmafraktionen (Albumine, Globuline, Gerinnungsfaktoren, Fibrinogen und ähnlichem) und Ableitungen von den anderen Komponenten (Hämoglobinlösung von Erythrozyten; Interferone und Interleukine von Leukozyten) stellen sie der Gewissensentscheidung des Einzelnen anheim, ebenso Organ- und Knochenmarktransplantationen. Jehovas Zeugen sind auch mit der Entnahme von Blut für Diagnosezwecke einverstanden. Für den Kontakt zu Ärzten, Krankenhäusern und Pflegepersonal haben die Zeugen Jehovas einen weltweiten „Krankenhausinformationsdienst“ und „Krankenhaus-Verbindungskomitees“ eingerichtet.[38]

    Ärzte müssen die Ablehnung einer Bluttransfusion durch einen volljährigen Zeugen Jehovas akzeptieren. Die Frage, ob den Zeugen Jehovas angehörende Eltern Bluttransfusionen für ihre minderjährigen Kinder ablehnen dürfen, war insbesondere im Falle lebensbedrohlicher Krankheitsverläufe mehrfach Gegenstand von Gerichtsentscheidungen. Inzwischen hat sich in Deutschland eine ständige Rechtsprechung dahingehend herausgebildet, dass in solchen Fällen das Kindeswohl vorgeht. Gestützt wird dies auf § 1666 BGB, wonach das Familiengericht die zur Abwendung einer konkreten Gefahr für das Wohl des Kindes erforderlichen Maßnahmen zu treffen hat, wenn die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden. Das Oberlandesgericht Celle formuliert bezüglich des Vorliegens der Voraussetzungen des § 1666 BGB:

    „Es kann keinem ernsthaften Zweifel unterliegen, daß diese Voraussetzungen gegeben sind, wenn ein Kind lebensnotwendig auf die Verabreichung von Blut und Blutprodukten angewiesen ist, die Eltern aber die Zustimmung zu dieser Behandlung aus religiösen Gründen verweigern.“[39]

    Verweigern die Eltern in einer solchen Situation die Zustimmung zur Bluttransfusion, so erteilt das Familiengericht an ihrer Stelle die Einwilligung gegenüber dem Arzt, welcher die Bluttransfusion somit vornehmen darf.

    Die 17. Enquete-Kommission „Sogenannte Sekten und Psychogruppen“ des Deutschen Bundestags stellte fest, innerhalb der Religionsgemeinschaft deute sich eine vorsichtige Relativierung ihrer Haltung an:

    „Zwar wird am prinzipiellen, biblisch begründeten Verbot der Bluttransfusion festgehalten. Daneben wird aber die umfassende medizinische Betreuung nicht in Frage gestellt und die Hoffnung geäußert, dass sich aufgrund des Fortschrittes in der medizinischen Technik zunehmend Eingriffsmöglichkeiten eröffnen werden, die eine Bluttransfusion nicht erfordern. Schließlich wird die prinzipielle Rechtsposition akzeptiert, daß auch gegen den Willen von Eltern Bluttransfusionen bei Kindern durchgeführt werden können.“[40]

    Aussagen zur Bibel

    Von verschiedenen Wissenschaftlern werden die Zeugen Jehovas dem christlichen Fundamentalismus zugeordnet.[41][42][43][44] In ihrem Schriftverständnis glauben die Zeugen an die Verbalinspiration der Bibel.[23][45][46] Sie sei nur im Gesamtzusammenhang zu verstehen. Der Bibeltext sei von einem einheitlichen Thema durchzogen: „die Rechtfertigung der Souveränität Jehovas und die endgültige Erfüllung seines Vorsatzes bezüglich der Erde durch sein Königreich unter Christus“.[47] Je nach Kontext werden die Aussagen der Bibel sowohl wörtlich ausgelegt als auch symbolisch interpretiert.

    Die Zeugen Jehovas verwenden hauptsächlich die von ihnen herausgegebene Neue-Welt-Übersetzung. Bis zum Erscheinen der deutschen Ausgabe in den 1970er Jahren kam im deutschsprachigen Raum vorrangig die unrevidierte Elberfelder Bibel zur Anwendung. Bei Bedarf werden in den Publikationen andere Bibelübersetzungen zum Vergleich oder bei treffenderem Wortlaut verwendet. In Sprachen, in welchen die Neue-Welt-Übersetzung nicht verfügbar ist, werden heute noch andere Bibelübersetzungen durch die Wachtturm-Gesellschaft verteilt.[48]

    Schöpfung/Evolution

    Jehova ist für die Zeugen Jehovas der Schöpfer der Welt und die Bibel als Tatsachenbericht wörtlich zu verstehen. Daher lehnen sie alle wissenschaftlichen Lehrmeinungen ab, die Erzählungen aus der Bibel widersprechen, wie zum Beispiel die Evolutionstheorie.[49] Sie lehnen den Kreationismus ab, worunter sie die Lehre verstehen, die Welt sei weniger als 10.000 Jahre alt. Da sie die Schöpfungstage aus der Genesis als beliebig lange Zeitspannen auffassen, werden sie zu den Langzeitkreationisten gezählt.[50]

    Gottesdienst und Praxis

    Zusammenkünfte

    Zusammenkunft in einem Königreichssaal

    Die Zusammenkünfte finden meist in eigenen Versammlungsstätten statt, die Königreichssaal genannt werden. In diesen Zusammenkünften werden religiöse Ansprachen gehalten, deren Rahmen meist vorgegeben ist. Es werden Situationen aus dem Predigtdienst demonstriert, Interviews geführt, Vorträge gehalten sowie in Form von Fragen und Antworten biblische Themen mit Hilfe eigener Literatur und der Bibel behandelt. Zu Beginn und zum Abschluss der Zusammenkünfte und zwischen zwei Programmteilen wird jeweils ein Lied gesungen. Am Anfang und am Ende wird gemeinsam gebetet.

    Es finden an zwei Tagen in der Woche Zusammenkünfte statt, die jeweils 1 ¾ Stunden dauern. Sie werden von männlichen Zeugen Jehovas geleitet. An bestimmten Programmteilen sind auch Frauen beteiligt, jedoch nicht in Form eines Vortrages.

    Dreimal im Jahr finden größere Tagungen statt, die als „Kongresse“ bezeichnet werden. Je nach Art und Dauer des Kongresses kommen 500 bis mehrere 1000 Personen zusammen. Diese Kongresse werden je nach Größe in eigens erbauten Kongresssälen, angemieteten Fußballstadien oder Messegeländen gehalten.

    Taufe

    Zeugen Jehovas praktizieren die Gläubigentaufe, ohne dafür eine Altersgrenze zu bestimmen. Damit jemand als Taufanwärter zugelassen werden kann, muss er bereits als „ungetaufter Verkündiger“[Siehe 2] anerkannt sein. Der Religionssoziologe Rodney Stark und der Religionsökonom Laurence R. Iannaccone stellten fest, dass sich nur relativ wenige Personen unter sechzehn Jahren als Verkündiger qualifizieren.[51][52][53] Äußert ein ungetaufter Verkündiger den Wunsch, sich taufen zu lassen, werden mit ihm Gespräche geführt, die belegen sollen, dass ein ausreichendes Verständnis der Lehre sowie grundlegende Bibelkenntnis vorhanden sind. Außerdem soll dabei geklärt werden, ob seine Bewerbung auf den eigenen freien Willen gegründet und er sich der Tragweite dieses Schrittes bewusst ist.[54]

    Die Taufen werden üblicherweise bei den „Kongressen“ (gemeinsamen „Gottesdiensten“ mehrerer Versammlungen aus einer Region) vollzogen. Vor der eigentlichen Taufe werden hier öffentlich zwei Fragen gestellt, die jeder Taufanwärter mit einem „JA“ beantworten muss:

    1. Hast du auf der Grundlage des Opfers Jesu Christi deine Sünden bereut und dich Jehova hingegeben, um seinen Willen zu tun?
    2. Bist du dir darüber im klaren, dass du dich durch deine Hingabe und Taufe als ein Zeuge Jehovas zu erkennen gibst, der mit der vom Geist geleiteten Organisation Gottes verbunden ist?

    Danach werden die Täuflinge vollständig im Wasser untergetaucht. Eine Taufformel wird dabei nicht gesprochen. Die Taufe durch Untertauchen stellt bei den Zeugen Jehovas die einzige schriftgemäße Form der christlichen Taufe dar. Sie bildet den Abschluss der Eingliederung in die Gemeinschaft und den offiziellen Beginn der Mitgliedschaft in religionsrechtlicher Hinsicht. Hauptsächlich stellt sie jedoch eine öffentliche Ernennung (Ordination) zum Christen dar.

    Abendmahl

    Christliche Feiertage wie Weihnachten und Ostern lehnen die Zeugen Jehovas wegen der heidnischen Wurzeln dieser Feste als „Götzendienst“ ab.[55] Ihre einzige religiöse Feier ist das Abendmahl, das auch „Gedächtnismahl“ oder Feier zum Gedenken an den Tod Christi genannt wird. Dieses Fest wird am 14. Nisan nach Sonnenuntergang begangen. Bei der Festsetzung des Tages orientieren sich Zeugen Jehovas am jüdischen Mondkalender, wie er ihrer Meinung nach in biblischer Zeit in Verwendung war, sodass der Tag der Abendmahlsfeier im gregorianischen Kalender kein festes Datum hat. 2018 fiel der Tag zum Beispiel auf den 31. März und im Jahr 2019 auf den 19. April.

    Während der Feier wird eine Ansprache gehalten, die Sinn und Nutzen von Jesu Tod erklären soll. Danach werden Rotwein und ungesäuertes Brot, die Symbole für das Blut und den Leib Jesu Christi, von Anwesendem zu Anwesendem gereicht. Es ist jedem freigestellt, etwas von diesen Symbolen zu sich zu nehmen. Die meisten Anwesenden verstehen sich als bloße Gedächtnismahlbeobachter und nehmen nichts. Die es tun, werden „Gedächtnismahlteilnehmer“ genannt.[56][Siehe 3] Sie zeigen dadurch an, dass sie sich der in der Offenbarung des Johannes erwähnten Gruppe von 144.000 Menschen (Offb 7,4 ELB) zugehörig fühlen (siehe auch „Leben nach dem Tod“ und Millenniumsherrschaft). Die Einsammlung der 144.000 soll zu Pfingsten im Jahr 33 beim ersten Abendmahl begonnen haben und gilt nach Ansicht der Zeugen Jehovas als nahezu abgeschlossen.

    Evangelisation und Mission

    Zeugen Jehovas bei der typischen Missionierung an Haus- und Wohnungstüren (nachgestellte Szene)

    Für Jehovas Zeugen ist ihr Glaube untrennbar mit seiner Verkündigung verbunden. Eine rein passive Zugehörigkeit zur Religionsgemeinschaft gibt es daher nicht. Die Evangelisation an Haustüren und öffentlichen Plätzen, die sie als Predigtdienst oder Predigtwerk (früher auch als „Felddienst“) bezeichnen, ist daher das Markenzeichen der Zeugen Jehovas.[57] Dabei hinterlassen sie bei Interesse kostenfrei Literatur oder bieten ein Bibelstudium an. Vor 1991 wurde die Literatur zum Selbstkostenpreis abgegeben. Pro Monat investiert ein durchschnittlich aktiver Zeuge Jehovas etwa siebzehn Stunden seiner Freizeit in diese Tätigkeit.[58]

    Seit 1943 betreiben sie ein weltweites Missionarswerk. Die Missionare werden hierfür in einer sogenannten „Gileadschule“ ausgebildet. Missionare setzen 130 bis 140 Stunden im Monat für das Predigtwerk ein und werden dabei in Ländern eingesetzt, in denen die Zeugen Jehovas nicht so stark vertreten sind.

    In jüngerer Vergangenheit bedient sich die WTG verstärkt der neuen Medien und bewirbt ihre Website jw.org in der Öffentlichkeit, auf der bibelerklärende Aufsätze, Video- und Audioinhalte in 943 Sprachen abrufbar sind. Weiter betreibt sie seit Oktober 2014 ein englischsprachiges Internet-Broadcast-Studio, welches im Mai 2015 vielsprachig ausgelegt wurde. Auch stellt sie kostenlose Software für mobile Geräte in verschiedenen Appstores zur Verfügung.

    Behandlung von Verstößen gegen Glaubensmaßstäbe

    Bei den Zeugen Jehovas wird die Exkommunikation als „Gemeinschaftsentzug“ bezeichnet und soll als Meidung praktiziert werden. Nach ihrer Ansicht belegen unter anderem die Bibelstellen 1 Kor 5,11–13 ELB und 2 Joh 1,8–11 ELB, dass der Gemeinschaftsentzug schon bei den Urchristen üblich war.

    Kommt es bei Zeugen Jehovas zu ernsten ethischen Verfehlungen oder lehrmäßigen Abweichungen, wird diesen seitens der Religionsgemeinschaft zunächst mit Ermahnungen begegnet. In den Fällen, in denen Uneinsichtigkeit vorliegt, wird ein Gemeinschaftsentzugsverfahren mit rechtlichem Gehör des Betroffenen durchgeführt, welches bei fehlender Reue zum Gemeinschaftsentzug führt. Gemäß Stark und Iannaccone kommt dies selten vor, da Zeugen Jehovas, die den Anforderungen nicht genügen, die Gemeinschaft von selbst verlassen.[59][60]

    Gemeinschaftsentzug bedeutet in der Praxis, dass soziale Kontakte mit dem Ausgeschlossenen so weit möglich vermieden werden sollen. Eine Ausnahme bilden im selben Haushalt lebende enge Familienangehörige. In der Literatur wird auf die Verpflichtung hingewiesen, weiterhin für einen im selben Haushalt lebenden Angehörigen zu sorgen, auch wenn er ausgeschlossen sei. Allerdings solle keine „geistige Gemeinschaft“ im Sinne von gemeinsamer Anbetung mehr mit ihm gepflegt werden.[61][62] Sollte der ausgeschlossene Angehörige nicht im selben Haushalt leben, wird empfohlen, den Kontakt auf das Nötigste zu beschränken, es soll auch nicht nach Vorwänden gesucht werden, mit diesem in Kontakt zu treten.[61]

    Werden schwere Anschuldigungen bekannt, muss sofort ein nichtöffentlicher Untersuchungsausschuss aus Ältesten gebildet werden. Ist der Beschuldigte nicht geständig und fehlen des Weiteren eindeutige Beweise, die den Beschuldigten zweifelsfrei überführen, muss sich in diesen Rechtsfällen bezüglich eines Ausschlusses aus der Religionsgemeinschaft an die biblisch begründete Zwei-Zeugen-Regel gehalten werden. Dafür werden folgende Belegstellen angeführt: Mt 18,16 ELB, 2 Kor 13,1 ELB, 1 Tim 5,19 ELB. Unabhängig davon können gemäß biblischen Voraussetzungen bestimmte Aufgaben des Beschuldigten innerhalb der Religionsgemeinschaft gestrichen werden.

    Opfer sexuellen Missbrauchs stehen damit vor der unmöglichen Entscheidung, in der Organisation zu bleiben, die den Täter schützt, um ihr soziales und familiäres Netzwerk zu erhalten, oder die Organisation zu verlassen und damit das komplette soziale Umfeld zu verlieren.[63]

    Ausgeschlossene Personen dürfen die Zusammenkünfte ohne aktive Beteiligung am Versammlungsgeschehen besuchen. Sie haben die Möglichkeit, durch schriftlichen Antrag wieder in die Gemeinschaft zurückzukehren, falls sie das gerügte Verhalten nicht mehr zeigen. Etwa ein Drittel soll von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.[64] Die Rückkehr ist auch nach schwersten Vergehungen möglich, selbst wenn diese von staatlichen Gerichten als Verbrechen verurteilt wurden. Nach der Wiederaufnahme kann ein Rückkehrer normal am Versammlungsgeschehen teilnehmen.

    Mit dem Verlassen der Gemeinschaft ist der Verlust des sozialen und familiären Umfelds verbunden. Daher kommt die Erziehungswissenschaftlerin Sarah Ruth Pohl nach Analyse der Innen- und Außendarstellung der Zeugen Jehovas in ihrer Studie zu dem Schluss, dass sowohl für Eltern als auch Jugendliche innerhalb des geschlossenen religiösen Systems der Zeugen Jehovas keine „echte Religionsfreiheit“ bestehe. Eine Entscheidungsfreiheit der Jugendlichen sei nicht gewollt.[65]

    Verhältnis zum Staat

    Zeugen Jehovas betrachten die staatlichen Organe als von Gott geduldet und mit Autorität ausgestattet (vgl. Röm 13,1–7 ELB). Daher halten sie sich an die staatlichen Gesetze, solange diese nicht eine Handlung fordern, die nach ihrem Bibelverständnis nicht im Einklang mit Gottes Geboten ist (vgl. Apg 5,29 ELB). Zum Beispiel weigern sie sich, Militärdienst zu leisten (→ Kriegsdienstverweigerung der Zeugen Jehovas).

    Joh 17,16 ELB sehen sie als Aufforderung, sich politisch neutral zu verhalten, daher beteiligen sie sich nicht an politischen Aktivitäten wie zum Beispiel Demonstrationen, Wahlen oder Revolutionen und nehmen keine politischen Ämter ein. Darüber hinaus lehnen sie alle Handlungen ab, die ihrer Meinung nach einer Verehrung des Staates oder seiner Repräsentanten gleichkommen (Fahnengruß, Singen der Nationalhymne etc.).

    Ausbildung und Beruf

    Die Literatur der Zeugen Jehovas weist auf die Widersprüche und Interessenkonflikte hin, welche zwischen einer Hochschulausbildung und dem Leben als Zeuge Jehovas bestehen können. In den Veröffentlichungen der Zeugen Jehovas wird vor dem vermeintlich unmoralischen Lebenswandel vieler Studenten gewarnt, mit der Begründung, dass sich viele Hochschulen seit den 1960er-Jahren zu Brutstätten der Gesetzlosigkeit und der Unmoral entwickelt hätten.[66] Gemäß einer Empfehlung des monatlich erscheinenden internen Mitteilungsblattes Unser Königreichsdienst vom April 1999 wird angeraten, dass Bildungsfragen mit den Eltern, den Versammlungsältesten, dem Kreisaufseher oder mit erfolgreichen Pionieren besprochen werden sollten. Die letzte Entscheidung über die berufliche Zukunft ist jedoch dem Einzelnen überlassen.[67] Bei allen Überlegungen solle das Bestreben im Vordergrund stehen, Jehova in größtmöglichem Umfang durch das christliche Predigtwerk zu dienen. Aus diesen Gründen entscheiden sich viele Zeugen Jehovas gegen eine Hochschulausbildung.[68]

    Ehe und Familie

    Die Ehe wird als heilig angesehen. Scheidungen sind nur bei Ehebruch zulässig. Ob ein Ehepaar sich scheiden lässt oder sich trennt, entscheiden die Partner nach ihrem Gewissen.[69][70][71] Die Literatur der Zeugen Jehovas weist darauf hin, dass der Mann das Oberhaupt der Familie ist. Die Frau soll sich demnach dem Mann unterordnen, was ihr durch die Verpflichtung des Mannes, seine Frau zu ehren und zu lieben, leicht fallen soll. Diese Lehre wird unter anderem mit 1 Kor 11,3 ELB begründet.[72] Nach demselben Prinzip sollen sich Kinder ihren Eltern unterordnen. Vorehelicher Geschlechtsverkehr, Polygamie, das Zusammenleben ohne Trauschein und die Ausübung von homosexuellen Handlungen gelten als Sünden und können zum Gemeinschaftsentzug führen. Von Eheschließungen mit Personen, die keine Zeugen Jehovas sind, wird abgeraten.

    Organisation

    Logo der Wachtturm-Gesellschaft

    Geistliche Leitung

    Als geistliche Leitungsinstanz fungiert die sogenannte „leitende Körperschaft“, ein Gremium bestehend aus derzeit acht Männern, das in der New Yorker Weltzentrale tagt. Gemäß ihrer Auffassung wurde der „treue und verständige Sklave“ 1919 eingesetzt.[31] Hierarchisch sind darunter die Zweige unter Aufsicht von Zweigkomitees, die Kreise unter Aufsicht der Kreisaufseher und als lokale Einheiten die Versammlungen angeordnet. Die einzelnen Zweige sind verschiedenen Zonen zugeordnet, die von temporär ernannten „Vertretern der leitenden Körperschaft“ (bis vor kurzem noch „Zonenaufseher“ genannt) besucht werden.

    Die Mitglieder der leitenden Körperschaft bilden in unterschiedlicher Zusammensetzung sechs Komitees:[73]

    1. Das Personalkomitee ist zuständig für die Mitarbeiter im Hauptbüro und in den Zweigbüros.
    2. Das Verlagskomitee kümmert sich um den Druck und Versand von Literatur sowie um finanzielle und juristische Belange der rechtlichen Körperschaften.
    3. Das Dienstkomitee koordiniert die weltweite Evangelisierung und andere Angelegenheiten in Verbindung mit den Versammlungen, Pionieren, Ältesten und reisenden Aufsehern.
    4. Das Lehrkomitee entscheidet, welche geistliche Belehrung bei Kongressen und in den Zusammenkünften der Versammlungen dargeboten wird, und betreut die Pionierschule und andere Bibelschulen.
    5. Das Schreibkomitee beaufsichtigt das Verfassen von Druckschriften und die Übersetzungstätigkeit und beantwortet Lehrfragen.
    6. Das Komitee der Koordinatoren, dem jeweils ein Vertreter der anderen Komitees angehört, koordiniert die Arbeit der verschiedenen Komitees und kümmert sich um dringende Angelegenheiten, wie etwa Hilfeleistung bei Katastrophenfällen.

    Mitteilungen der Zentrale werden an die Zweigkomitees gesandt und im Bedarfsfall von dort an die einzelnen örtlichen Versammlungen weitergeleitet. Allgemeines Zentralorgan ist die Zeitschrift Der Wachtturm. Interne Mitteilungen für den Bereich des Missionswerks werden durch das monatlich erscheinende Mitteilungsblatt Unser Leben und Dienst als Christ – Arbeitsheft (bis 2015: Unser Königreichsdienst) an getaufte Zeugen Jehovas ausgegeben.

    Zweigniederlassungen – Rechtliche Organisation und Aufgaben

    Druckmaschine im deutschen Zweigbüro in Selters/Taunus

    Weltweit gibt es 89 Zweige, in denen Literatur in die jeweiligen Sprachen übersetzt und verschickt wird. Einige Zweige (wie beispielsweise Deutschland, England, Finnland und Italien) verfügen über eigene Druckereien. Die Hauptaufgabe der Zweige ist die Organisation der Predigttätigkeit, an der sich ein Großteil der Mitglieder beteiligt. Die dazu nötige Einteilung des Gebietes, die Klärung rechtlicher Fragen und die Schaffung von Zusammenkunftsstätten sind einige weitere Aufgaben der Zweige. Die Organisationen sind nicht auf die Erzielung kommerziellen Gewinns ausgelegt. Den Zweigen steht ein Zweigkomitee vor. Eine Unterabteilung des Zweigkomitees ist die Dienstabteilung, die als Vertreter der leitenden Körperschaft im Land betrachtet wird. Sie hat dieselben Aufgaben wie das Dienstkomitee, jedoch national begrenzt. Die Dienstabteilung ist unter anderem für Berichte der Kreisaufseher zuständig, die er nach der Besuchswoche verfasst. Des Weiteren ist die Dienstabteilung für die Rechtsfälle in den Versammlungen zuständig, was bedeutet, dass das lokale Rechtskomitee mit dem Dienstkomitee zusammenarbeitet. Normalerweise wird nach einem Rechtsfall nur ein Bericht geschrieben. Stellt sich heraus, dass der Fall mit Kindesmissbrauch in Verbindung steht, wird die Dienstabteilung sofort informiert.

    Die Zeugen Jehovas bedienen sich weltweit verschiedener rechtlicher Werkzeuge (Organisationen), deren Struktur (Vorstand oder Ähnliches) jedoch nicht mit der geistlichen Struktur ihrer Religionsgemeinschaft identisch ist. In Deutschland ist dies die Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft der Zeugen Jehovas, e. V. (kurz Wachtturm-Gesellschaft), deren Verwaltungszentrum sich in der Gemeinde Selters im Taunus befindet. Der Sitz der Zeugen Jehovas in Deutschland (KdöR) befindet sich in Berlin und wird „Jehovas Zeugen in Deutschland, KdöR“ genannt. Diese Körperschaft ist Rechtsnachfolgerin der seit dem 23. Oktober 1990 in Deutschland tätigen „Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland“, ihrerseits Rechtsnachfolgerin der seit dem 14. März 1990 in der formal noch existierenden DDR tätigen „Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in der DDR“. Präsident war in beiden Fällen Helmut Martin (1926–2002), vom 14. März 1990 bis zu seinem Tode am 3. Februar 2002. Am 9. November 1999 wurde in einem Rundschreiben bekanntgegeben, dass die bisherige „Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft, Deutscher Zweig, e. V.“ (Präsident: Willi Pohl) in „Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft der Zeugen Jehovas, e. V.“ umbenannt wurde und nun der in „Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland, e. V.“ umbenannten höchsten Repräsentantin der Religionsgemeinschaft in Deutschland untersteht. Diese ist seither das ausführende Organ in Deutschland, das sich der Wachtturm-Gesellschaft bedient, um die Gemeinden zu betreuen. Jeder getaufte Zeuge Jehovas mit deutschem Wohnsitz, der einer Gemeinde angeschlossen ist, ist durch die Taufe automatisch Mitglied der KdöR.[3] In Österreich haben die Zeugen Jehovas seit 2009 den Status einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft.[74] Die „Vereinigung Jehovas Zeugen der Schweiz“ hat ihren Hauptsitz in Thun.

    Eine Teilgliederung der Wachtturm-Gesellschaft ist der „Orden der Sondervollzeitdiener der Zeugen Jehovas“. Er hat das Ziel, für Sondervollzeitdiener wie Sonderpioniere, Reisende Aufseher, Missionare oder Bethelmitarbeiter zu sorgen. Durch diesen Orden wird gewährleistet, dass alle Sondervollzeitdiener weltweit den gleichen Status genießen, da sie in gemeinsamer Lebensführung apostolische Aufgaben übernehmen. Die Ordensmitglieder erhalten ein geringes Entgelt zur Deckung von Unkosten. Der Orden selbst verfügt über keine eigenen Mittel.[75]

    In Deutschland ist der rechtliche Träger des Ordens die Wachtturm-Gesellschaft. Alle Ordensmitglieder unterliegen dem Gehorsams- und Armutsgelübde, das unter anderem die Erwerbstätigkeit ausschließt. Der Orden ist als eine geistliche Genossenschaft[76] zu sehen und daher nicht sozialversicherungspflichtig. Die Mitglieder des Ordens werden krankenversichert, und am Ende der Dienstzeit wird die Rentenversicherung für den Dienstzeitraum nachgezahlt. Arbeitslosengelder werden nicht eingezahlt. Sollte ein Ordensmitglied im Laufe seines Dienstes alt werden, so trägt der Orden die Fürsorge für ihn.

    Gemeinden

    Die Gemeinden werden Versammlungen genannt und von einer „Ältestenschaft“ geleitet und vertreten.[77] Eine Ältestenschaft besteht aus „Ältesten“, die vom Zweigbüro ernannt wurden. Das Zweigbüro kann zur Unterstützung der Ältestenschaft sogenannte „Dienstamtgehilfen“ ernennen.[78] Nach ihrer Auslegung der Bibeltexte 1 Tim 2,11–12 ELB und 3,1–13 ELB können ausschließlich Männer Älteste und Dienstamtgehilfen werden.

    Immobilien

    Die Versammlungsstätten (Königreichssäle, Kongresssäle) und Zweigniederlassungen mit Druckereigebäuden werden überwiegend von den Mitgliedern selbst erbaut. Um regionale Unterschiede auszugleichen und erheblichem Bedarf an Neubauten und Instandhaltungsarbeiten gewachsen zu sein, wurden ein nationales und ein internationales Bauprogramm gegründet. In diesem Bauprogramm arbeiten ebenfalls nur Freiwillige aus den Reihen der Zeugen Jehovas. Die dadurch vorhandene Infrastruktur wird auch genutzt, um Wiederaufbauarbeit in Katastrophengebieten zu leisten (in Deutschland geschah das zum Beispiel bei den Hochwasserkatastrophen an der Elbe). Katastrophenbetreuung wird durch den eingetragenen Verein „Humanitäres Hilfswerk der Zeugen Jehovas e. V.“ koordiniert. Finanziert werden die Bauprogramme durch Spenden und Darlehen. Die Verwaltung der Königreichssäle liegt in Deutschland grundsätzlich bei einer der Versammlungen, die den Saal benutzen.[3] Die selbsterbauten Kongresssäle und Königreichssäle sind Eigentum der Religionsgemeinschaft.[79][80]

    Geschichte

    Charles Taze Russell

    Der Ursprung der Zeugen Jehovas findet sich in der Gruppe um Charles Taze Russell, der als Presbyterianer erzogen wurde und Mitglied der Kongregationalistenkirche und des späteren Bibellesekreises war.[81]

    Enttäuscht von den Lehren seiner Kirche, begann Charles Taze Russell 1869 ein intensives Studium der Bibel. Er verstand nicht, wie ein Gott der Liebe eine ewige Qual für Sünder anordnen könne. Im Jahre 1870 gründete er mit Bekannten einen Kreis zur Erforschung der Bibel.

    Im Jahr 1876 erhielt Russell eine Ausgabe der Zeitschrift Herald of the Morning, die von dem Adventisten Nelson Homer Barbour in Rochester herausgegeben worden war. Barbour überzeugte Russell davon, dass die „unsichtbare Wiederkunft Christi“ bereits 1874 stattgefunden habe. Russell unterstützte die Zeitschrift finanziell und als redaktioneller Mitherausgeber.

    Barbour und Russell arbeiteten zusammen, bis es zu einem Zerwürfnis über den Wert des Loskaufsopfers kam. Russell gründete eine eigene Zeitschrift, Zion’s Watch Tower and Herald of Christ’s Presence, die ab Juli 1879 mit einer Startauflage von 6000 Exemplaren erschien und bis heute als Der Wachtturm verkündigt Jehovas Königreich erscheint.

    Im Februar 1881 wurde die Zion’s Watch Tower Tract Society unter der Leitung von William H. Conley zusammen mit Joseph Russell und Charles T. Russell gegründet. Dabei spendete William H. Conley $ 3.500 (70 %) des Gründungskapitals von $ 5.000, Joseph Russell spendete $ 1.000 (20 %) und Charles T. Russell $ 500 (10 %). Als sich Charles T. Russell gegen Ende des Jahres 1882 immer mehr dem Thema der Zeitprophezeiungen widmete, entschied Conley, dass er Russells Entwürfe nicht mehr durch große Geldbeträge unterstützen würde. Die Zion’s Watch Tower Tract Society wurde 1884 nach den Gesetzen des Staates Pennsylvania als Körperschaft eingetragen, und Russell übernahm die Leitung.

    Als Russell im Wachtturm lehrte, dass der Neue Bund ausschließlich ins kommende Zeitalter und den Juden gehöre, spalteten sich die Freien Bibelforscher 1909 von Russells Organisation ab, da sie darin ein Abweichen von der biblischen Lehre sahen.[82][83]

    Joseph Franklin Rutherford (1869–1942)

    Als Russell auf der Heimfahrt von einer Vortragsreise in einem Zug verstorben war, folgte ihm am 6. Januar 1917 Joseph Franklin Rutherford als Präsident der Watch Tower Society nach.[84] Rutherford organisierte die Bewegung zentralistisch und entdemokratisierte die Entscheidungswege.[4] Dies führte zu einer weiteren Abspaltung, aus der die Ernsten Bibelforscher und die Laien-Heim-Missionsbewegung entstanden.

    Die Annahme des Namens Jehovas Zeugen im Jahr 1931 diente der Abgrenzung gegenüber den anderen Bibelforschern und befriedigte den Wunsch der „Wachtturm-Gesellschaftsanhänger“, eine biblische Basis für die Benennung ihrer Gemeinschaft zu finden. Begründet und in der publizierten Literatur thematisiert (unter anderen in Rutherfords Buch „Jehova“) wurde dies exegetisch mit dem Hinweis auf Jes 43,10–12 ELB: „ihr seid meine Zeugen, ist der Ausspruch Jehovas“ (gem. NWÜ). Heute erinnert an die alte Bezeichnung nur noch der Titel „International Bible Students Association“ (Kurzform „IBSA“) der britischen Körperschaft.

    Nach Rutherfords Tod 1942 übernahm Nathan Homer Knorr das Amt des Präsidenten der Muttergesellschaften. Unter ihm erfolgte die Gründung einiger edukativer Einrichtungen für die weltweite Mission. 1946 initiierte er die Arbeiten an der Neuen-Welt-Übersetzung, die seit ihrer Herausgabe 1961 von Zeugen Jehovas bevorzugt verwendet wird.[85] Unter seiner Amtszeit wurden auch die ersten Schritte unternommen, die geistliche Leitung der Zeugen Jehovas von der administrativen Leitung der verschiedenen Organisationen zu trennen, was seinen Abschluss im Jahre 2000 fand, als die letzten Glieder der „leitenden Körperschaft“ der Zeugen Jehovas ihre Ämter in der Wachtturmgesellschaft aufgaben.[86] Nachdem Knorr am 8. Juni 1977 einem Gehirntumor erlegen war, übernahm erst Frederick Franz (1977–1992), dann Milton Henschel (1992–2000) und von 2000 bis 2014 Don A. Adams das Amt des Präsidenten. Im Unterschied zu seinen Vorgängern ist Adams kein Mitglied der „Leitenden Körperschaft der Zeugen Jehovas“ und hat somit keine religiöse Leitungs-, sondern eine reine Verwaltungsfunktion.

    Zeugen Jehovas in Deutschland

    Das Zentralorgan Der Wachtturm erschien erstmals 1897 in deutscher Sprache. In Deutschland gab es seit 1903 mit Eröffnung eines Büros in Elberfeld (heute Wuppertal) eine erste organisatorische Einrichtung der Religionsgemeinschaft. 1908 wurde durch Russell dort ein Zweigbüro der Wachtturm-Gesellschaft als Zentrale eröffnet. 1921 erhielt die Gemeinschaft die offizielle Rechtsfähigkeit und 1922 die förmliche Gemeinnützigkeit zugesprochen. 1923 wurde das Zweigbüro nach Magdeburg verlegt. 1926 wurde die Gemeinschaft als Internationale Bibelforscher-Vereinigung, Deutscher Zweig im Vereinsregister des Amtsgerichts Magdeburg eingetragen.[87]

    KZ-Kennzeichnung „Bibelforscher“

    In der Zeit des Nationalsozialismus wurden die Zeugen Jehovas unter anderem wegen ihrer konsequenten Weigerung, Kriegsdienst zu leisten, den Hitlergruß zu entbieten oder in anderer Weise am Führerkult teilzunehmen, verfolgt. Sie wurden in Konzentrationslager eingesperrt und kamen teilweise darin um. Zahlreiche Mitglieder der Religionsgemeinschaft, die sich weiterhin aktiv missionarisch und antimilitaristisch betätigten, wurden hingerichtet. Beispielsweise wurde die Herner Krankenschwester Helene Gotthold unter anderem wegen „Wehrkraftzersetzung“ Ende 1944 in Berlin-Plötzensee enthauptet.

    Ausführlicher unter Zeugen Jehovas in der Zeit des Nationalsozialismus

    1946 wurde ein zusätzliches Büro in der amerikanischen Zone in Wiesbaden-Dotzheim eröffnet. In den 1980er Jahren erfolgte die Umsiedlung nach Selters mit der Errichtung eines neuen Verwaltungs- und Druckzentrums mit Bedeutung für den europäischen Raum.

    Zentraleuropäisches Zweigbüro der Zeugen Jehovas, Selters am Taunus

    In der DDR erhielten die Zeugen Jehovas zunächst eine Zulassung zur „gottesdienstlichen Betätigung“. Im August 1950 wurde ihnen unterstellt, dass ihre Vereinigung „Boykotthetze“ gegen demokratische Einrichtungen betreibe und dass ihre Mitglieder „Spione“ einer imperialistischen Macht seien. Sie wurden daraufhin verboten, und das Büro in Magdeburg musste geschlossen werden. In einem Schauprozess[88] am 3. und 4. Oktober 1950 wurden hohe Zuchthausstrafen verhängt.[89] Insgesamt kamen bis zum Ende der DDR-Zeit über 5000 Zeugen Jehovas in Justizvollzugsanstalten und Haftarbeitslager. Es starben 60 inhaftierte Zeugen Jehovas infolge Misshandlung, Unterernährung, Krankheit oder hohen Alters. Ein Teil der Betroffenen (etwa 325) waren „Doppeltverfolgte“, die bereits im Nationalsozialismus in Konzentrationslagern oder Gefängnissen eingesperrt waren.[90][91][92][93][94][95] Einige Monate nach dem Fall der Berliner Mauer wurden die Zeugen Jehovas am 14. März 1990 in der DDR wieder staatlich anerkannt.[96]

    Nach einem fünfzehnjährigen Rechtsstreit wurde 2005 vom Oberverwaltungsgericht Berlin entschieden, dass die Zeugen Jehovas den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) in Berlin beanspruchen können.[97] Nachdem eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht am 1. Februar 2006 abgelehnt worden war,[98] verlieh der Berliner Senat ihnen am 13. Juni 2006 diesen Status.[99] Dem folgten mittlerweile alle Bundesländer, zuletzt 2017 Nordrhein-Westfalen.[100][101]

    Die Zeugen Jehovas sind heute in Deutschland in der Religionsgemeinschaft der „Zeugen Jehovas in Deutschland“ mit Sitz in Berlin-Köpenick öffentlich-rechtlich korporiert. Diese ist rechtlich ein Zweig der Watchtower Bible and Tract Society of Pennsylvania mit Sitz in Brooklyn, New York City. Die Wachtturm-Gesellschaft in Selters im Taunus hat für die Religionsgemeinschaft die Funktion einer Verwaltungs- und Organisationseinrichtung.

    Die Mitgliederzahl hat sich nach dem Ersten Weltkrieg nennenswert nach oben entwickelt. Im Jahre 1918 betrug die Zahl der Mitglieder ungefähr 5500, und sie wuchs in den folgenden Zwanziger- und Dreißigerjahren auf ungefähr 25.000 an. Mit Ausnahme der USA hatte zu der Zeit kein anderes Land so viele Mitglieder. Durch den Zweiten Weltkrieg, die NS-Verfolgung und die Teilung Deutschlands ging die Mitgliederzahl zurück und stieg danach bis 2018 auf den Stand 168.877 Personen[102] (zur Verbreitung siehe auch „Mitgliederzahlen“).

    Zeugen Jehovas in Österreich

    Die Zeugen Jehovas bezeichnen das Jahr 1911 als Beginn ihrer Präsenz in Österreich, als Russell zu einem Vortrag nach Wien kam. Nachdem am 27. Oktober 1921 etwa 2000 Personen zu einer Veranstaltung erschienen waren, wurden regelmäßig Vorträge erst in Wien und ab Februar 1922 auch in anderen österreichischen Städten gehalten. Das erste ständige Büro der Zeugen Jehovas wurde 1923 eröffnet, Ende 1930 erfolgte eine behördliche Eintragung als „Verein zur Verbreitung der Bibel und bibelerklärender Literatur“. 1935 wurde dieser Verein behördlich aufgelöst und öffentliche Versammlungen verboten. Im Jahre 1938 gab es etwa 550 aktive Mitglieder. In den Jahren 1938–1945 waren die Zeugen Jehovas wie in Deutschland der Verfolgung ausgesetzt, etwa ein Viertel kam in der Haft um oder wurde hingerichtet.

    Im Jahre 1947 erfolgte die Eintragung der „Wachtturm-Gesellschaft“ als Verein. Im September 1978 stellten die Zeugen Jehovas einen Antrag auf Anerkennung als Religionsgemeinschaft; der Antrag wurde allerdings vom zuständigen Ministerium jahrelang nicht bearbeitet. Am 10. Januar 1998 wurde das Bekenntnisgemeinschaftengesetz (BekGG) verabschiedet, woraufhin die Zeugen Jehovas am 20. Juli 1998 zumindest als „staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft“ eingetragen wurden. Sie strebten jedoch weiterhin eine Anerkennung als Religionsgemeinschaft an und legten am 27. Februar 1998 eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein. Dieser Beschwerde wurde stattgegeben und Österreich unter anderem mit der Begründung verurteilt, dass das Verhalten der österreichischen Regierung durch die Verschleppung des Verfahrens einen Eingriff in das Grundrecht auf Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit bedeutete und damit eine ungerechtfertigte Benachteiligung der Zeugen Jehovas vorgenommen wurde.[103][104]

    Schließlich erteilte das österreichische Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur den Zeugen Jehovas am 7. Mai 2009 die Anerkennung als Religionsgemeinschaft.[105][106]

    Im Jahre 2012 bekannten sich 20.923 Personen als zugehörig, es gab 293 Versammlungen (Gemeinden) mit jeweils 50 bis 120 Mitgliedern.[107]

    Zeugen Jehovas in Russland

    Die Religionsgemeinschaft wurde in der Sowjetunion verfolgt – so wurden in der Operation Nord im Jahr 1951 über 8500 Zeugen nach Sibirien verbannt[108][109] – und erst 1991 anerkannt. Im Jahr 2017 existieren in Russland 395 Regionalverbände mit über 170.000 Mitgliedern. Die Religionsgemeinschaft gilt hier als Sekte, gegen die der russische Staat mehrere Klagen führte.[110] Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte Russland mehrfach zu Schadenersatzzahlungen wegen seines Vorgehens gegen die Zeugen Jehovas.[111]

    Am 20. April 2017 wurde die Gemeinschaft von einem Einzelrichter an Russlands oberstem Gericht als extremistische Organisation eingestuft und verboten. Der Besitz aller Regionalverbände soll beschlagnahmt werden.[111] Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch kritisierte die Entscheidung.[111] Die Zeugen Jehovas haben die Möglichkeit, das Urteil an eine Dreierkammer weiterzuziehen.[112][113]

    Zeugen Jehovas in Nigeria

    Die ersten Zeugen Jehovas trafen in den 1920er Jahren im Süden Nigerias ein. Mit 370.336 Mitgliedern (0,22 % der Gesamtbevölkerung) waren sie in Nigeria im Jahr 2016 die weltweit viertgrößte nationale Gruppe der Glaubensgemsinschaft und die größte in Afrika.

    Diskriminierung und Verfolgung

    Organisationen und Einrichtungen, die sich mit Verstößen gegen Menschenrechte befassen, wie zum Beispiel Amnesty International, UNHCR oder die Schweizerische Flüchtlingshilfe, weisen in ihren Berichten darauf hin, dass Zeugen Jehovas wegen der Ausübung ihres Glaubensbekenntnisses in verschiedenen Ländern Angriffen und Verfolgung ausgesetzt sind. Zum Beispiel berichten die Schweizerische Flüchtlingshilfe und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dass in Eritrea seit dem Jahr 2008 systematische und intensivere Repressionen seitens der Regierung zu beobachten sind. Bei Razzien werden unter anderem Mitglieder der Zeugen Jehovas gesucht und teilweise ohne Angabe von Gründen verhaftet. Laut der Schweizerischen Flüchtlingshilfe wird mit Zwangsarbeit, Misshandlungen und Folter versucht, die Zeugen Jehovas dazu zu bringen, ihren Glauben aufzugeben und sich der orthodoxen Kirche Eritreas anzuschließen.[114][115]

    Ökumene

    Die Mitgliedschaft oder Zusammenarbeit mit ökumenischen Organisationen wie dem Weltkirchenrat lehnen die Zeugen Jehovas aufgrund der großen Lehrunterschiede ab und beurteilen solche Bemühungen von ihrer Seite aus von vornherein als zwecklos.

    Kontroversen

    Kritik an Jehovas Zeugen wird oft von Angehörigen anderer christlicher Gruppierungen oder ehemaligen Mitgliedern (oft „Aussteiger“ genannt) wie z. B. Raymond Franz geäußert. Es werden vor allem die Plausibilität der Lehren, die Methoden und die innere Struktur der Glaubensgemeinschaft in Frage gestellt. In Veröffentlichungen der Zeugen Jehovas wird vor Publikationen ehemaliger Mitglieder gewarnt und jegliche Kritik zurückgewiesen.[116] Manche Kritikpunkte werden von Religionswissenschaftlern bestritten bzw. konnten durch Gerichte nicht festgestellt werden und werden als unsubstantiiert zurückgewiesen.[117][118]

    Bezeichnung als Sekte

    Teilweise werden die Zeugen Jehovas als Sekte bezeichnet, was sowohl wertfrei als auch pejorativ gemeint sein kann. In der kirchenhistorischen Konfessionskunde werden die Zeugen Jehovas zu den biblisch-apokalyptischen Sekten gezählt.[119]

    Zeugen Jehovas lehnen den Begriff ‚Sekte‘ als eine negative Zuschreibung ab. Sie betrachten ihrerseits alle anderen christlichen Kirchen als „Sekten der Christenheit“.[120]

    Neue-Welt-Übersetzung der Heiligen Schrift

    Die Zeugen Jehovas benutzen eine eigene von der Wachtturmgesellschaft herausgegebene Bibelübersetzung, die sonst von keiner anderen Gruppe benutzt oder anerkannt wird. Bruce M. Metzger ist der Meinung, dass in bestimmten Passagen der englischen Neuen-Welt-Übersetzung eine Tendenz zur Manifestierung spezifischer dogmatischer Inhalte der Zeugen Jehovas durch gezielte Konjekturen feststellbar sei.[121][122][123][124][125][126] Jason BeDuhn hebt die Genauigkeit der englischen Neuen-Welt-Übersetzung gegenüber anderen Bibelübersetzungen heraus.[127]

    Unterdrückung von Rede- und Gedankenfreiheit

    Wegen der Ansprüche auf Loyalität und Gehorsam, welche die Wachtturmgesellschaft erhebt, der Intoleranz gegenüber abweichenden religiösen Überzeugungen und Praktiken[128] und wegen der Praxis des Ausschlusses und der anschließenden Meidung von Mitgliedern[129][130][131] beschreiben Kritiker die Führung der Religionsgemeinschaft als autokratisch und totalitär.[132][133][134] Nach Aussage des Soziologen Andrew Holden wird Mitgliedern, die sich entschließen, die Religionsgemeinschaft zu verlassen, nur selten ein würdiger Austritt gewährt. Nicht nur würde ihre Exkommunikation öffentlich bekannt gemacht, sie würden auch als „geistig krank“ (mentally diseased) und als „Apostaten“ verdammt.[135] Der Historiker James Irvin Lichti weist die Beschreibung der Zeugen Jehovas als „totalitär“ zurück.[136] Der Soziologe Rodney Stark stellt fest, dass der Zwang tendenziell informell sei, denn er gehe von engen Freundschaftsbindungen innerhalb der Gruppe aus. Die Zeugen Jehovas würden sich „eher als Teil der Machtstruktur denn als ihr unterworfen“ verstehen.[137]

    In den Veröffentlichungen der Wachtturmgesellschaft wird davon abgeraten, die Glaubenslehren in Frage zu stellen, da der Gesellschaft als „Gottes Organisation“ vertraut werden müsse.[128][138][139][140] Es wird empfohlen, „unabhängiges Denken zu vermeiden“, da es angeblich von Satan beeinflusst sei[141][142] und Uneinigkeit verursache.[143] Sie streichen heraus, dass Einigkeit im Glauben zur Einheit der Gläubigen helfe.[144] Die Wachtturmgesellschaft lehrt die Mitglieder, Anpassungen der Glaubenslehre willig zu akzeptieren, da es nach eigener Aussage dumm wäre, zu glauben, dass Erwartungen, die etwas angepasst werden müssten, die gesamte Wahrheit in Frage stellen würden („foolish to take the view that expectations needing some adjustment should call into question the whole body of truth“).[145][146] Nach dem Urteil von Kritikern kultiviere die Wachtturmgesellschaft ein System fraglosen Gehorsams, indem sie individuelle Entscheidungsfindung verächtlich mache.[147][148] Kritiker werfen der Wachtturmgesellschaft vor, die Zeugen Jehovas geistig zu dominieren,[149] ihre Informationen zu kontrollieren[130][150][151] und sie geistig zu isolieren, was nach Ansicht des ehemaligen Mitglieds der Leitenden Körperschaft Raymond Franz alles Elemente von „Gedankenkontrolle“ seien.[152]

    Nach Holdens Meinung ist die Darstellung der Mitglieder als Opfer von Gehirnwäsche unzutreffend, da die meisten Mitglieder von millenaristischen Glaubensgemeinschaften wie die Zeugen Jehovas ihre Entscheidung bewusst und informiert getroffen hätten.[153] Zu einer ähnlichen Feststellung kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Verfahren zu den Aktivitäten der Zeugen Jehovas in Russland. Die Beschränkungen, die den Mitgliedern auferlegt werden, würden sich nicht grundsätzlich von Beschränkungen unterscheiden, die andere Religionsgemeinschaften dem Privatleben ihrer Mitglieder auferlegen. Vorwürfe der Gedankenkontrolle beruhten auf bloßen Vermutungen und würden durch die Tatsachen nicht bestätigt.[154] Die Zeugen Jehovas bestreiten, dass die von ihnen angestrebte Einheit der Gläubigen deren Individualität oder Phantasie beschneiden würde.[144]

    Nicht eingetretene Prophezeiungen

    In ihren Veröffentlichungen machten Russell und die Zeugen Jehovas für die Jahre 1878, 1881, 1914, 1918, 1925 und 1975 konkrete Aussagen über Ereignisse, von denen sie glaubten, sie wären in der Bibel prophezeit worden und stünden „über jedem Zweifel“ oder seien „von Gott bestätigt“.[155][156][157] Das Ausbleiben der vorhergesagten endzeitlichen Ereignisse führte jedes Mal zu Glaubwürdigkeitskrisen, in der zweiten Hälfte der 1970er Jahre etwa gingen Missionstätigkeit und Wachstum der Zeugen Jehovas statistisch signifikant zurück.[158] Die Religionsgemeinschaft überwand diese Krisen jeweils, indem sie einige ihrer Glaubenslehren aufgab oder änderte:[159] So wurde eine kirchliche Organisation aufgebaut, die man bis 1881 angesichts des scheinbar unmittelbar bevorstehenden Weltendes nicht für nötig befunden hatte. Auch wurde die Lehre konzipiert, Christus sei 1914 im Himmel inthronisiert worden. 1918 wurde der Tod, den erleiden zu müssen die Mitglieder der Religionsgemeinschaft gar nicht geglaubt hatten, nun als ein Segen definiert, da man die Schrecken Harmageddons nicht miterleben müsse. Zudem entwarf man das doppelte Erlösungskonzept (144.000 im Himmel und die „große Volksmenge“ auf der Erde). Vor allem aber radikalisierte sich dadurch die ablehnende Haltung der Glaubensgemeinschaft gegenüber der sie umgebenden, zunehmend als satanisch verstandenen Welt. Insofern trugen die nicht eingetretenen Prophezeiungen dazu bei, die Identität der Zeugen Jehovas auszubilden und zu bewahren.[160]

    Die Wachtturmgesellschaft weist Vorwürfe zurück, sie sei ein falscher Prophet.[161] Anders als die Propheten des Alten Testaments seien ihre Bibelinterpretationen nicht inspiriert oder unfehlbar.[162][163][164] Ihre Vorhersagen würden nicht den Anspruch erheben, „Worte Jehovas“ zu sein.[161] In ihrem Streben nach Gottes Königreich hätten Zeugen Jehovas Versuche unternommen, einzuschätzen, wann es kommen könnte, und hätten es dabei wie Jesu frühe Jünger nicht geschafft, die Warnung ihres Meisters zu beherzigen, dass sie „weder den Tag noch die Stunde kennen“ (Mt 25,13 ELB).[165] George D. Chryssides ist der Ansicht, mit Ausnahme der Aussagen über die Jahre 1914, 1925 und 1975 könne der Wandel in Ansichten und Daten der Zeugen Jehovas größtenteils auf Änderungen im Verständnis der biblischen Chronologie und nicht auf irrige Prophezeiungen zurückgeführt werden.[166]

    Umgang mit Fällen von sexuellem Missbrauch

    Gemäß einer 2015 durchgeführten Fallstudie der australischen Royal Commission into Institutional Responses to Child Sexual Abuse hält die Organisation an überholten Richtlinien und Praktiken fest, wenn es um Kindesmissbrauch geht. Diese Richtlinien und Praktiken würden keinem regulären Prozess der Weiterentwicklung unterlegen. Insgesamt seien die Richtlinien und Praktiken der Zeugen Jehovas für den Umgang mit sexuellem Missbrauch unangemessen und unpassend. Die Beibehaltung und kontinuierliche Anwendung von biblischen Richtlinien wie der „Zwei-Zeugen-Regel“ im Falle von sexuellem Kindesmissbrauch zeige einen ernsthaften Mangel an Verständnis für das Wesen sexuellen Kindesmissbrauchs.[167]

    Kritiker bemängeln die Vorgehensweise der Zeugen Jehovas bei sexuellem Missbrauch. Ihrer Ansicht nach mache diese es den Mitgliedern schwer, Missbrauch zu melden. Einige Missbrauchsopfer behaupten, von Gemeindeältesten angewiesen worden zu sein, Stillschweigen zu bewahren, um sowohl die Beschuldigten als auch die Organisation vor Schande zu bewahren.[168][169][170][171]

    Im Juni 2012 wurde die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas von einer Jury in Oakland, Kalifornien, für mitschuldig am Missbrauch eines zur Tatzeit neunjährigen Mädchens befunden[172] mit der Begründung, dass die Religionsgemeinschaft die Mitglieder der örtlichen Gemeinde nicht darüber informiert hatte, dass der in der Gemeinde aktive Täter wegen zweier Sexualdelikte vorbestraft war. So sei das ebenfalls der Gemeinde angehörende Mädchen der Gefahr bewusst ausgesetzt worden.[173][174] Die Zeugen Jehovas kündigten eine Berufung an[175], bestreiten, dass es eine Verschwiegenheitspflicht gebe, und verweisen auf einen Artikel auf ihrer offiziellen Webseite, in dem sie die von ihnen empfohlene Vorgangsweise bei Missbrauchsvorwürfen darstellen.[176] Laut diesem Artikel können die Ältesten unter Berufung auf die Bibel (Dtn 19,15 EU) innerhalb der Gemeinschaft nur Maßnahmen ergreifen, wenn es für die Anschuldigungen mindestens zwei Zeugen gibt. Jedes Mitglied, das für schuldig befunden werde, sei sofort von jedem verantwortungsvollen Amt innerhalb der Organisation zu entbinden. Bereue es nicht, sei das Mitglied auch aus der Gemeinschaft auszuschließen.[177] Bereue es jedoch „aus tiefstem Herzen“ und führe „über Jahrzehnte“ ein aufrechtes Leben, könne es danach auch wieder mit Ämtern betraut werden. Die Ältesten sollen demnach aber auch nicht bestätigte Vorwürfe der übergeordneten Zweigstelle berichten und, wenn es das Gesetz erfordert, den Behörden melden. Unabhängig davon sei es das Recht des Opfers oder jedes Anderen, der um die Anschuldigungen wisse, die Angelegenheit zur Anzeige zu bringen.

    Im September 2018 wurde die Nationale Organisation der Zeugen Jehovas durch Geschworene zu einer Zahlung von 35 Millionen Dollar Strafe verurteilt, weil die lokalen Verantwortlichen in Montana (USA) angewiesen hatte, einen Kindesmissbrauch nicht bei den Behörden anzuzeigen. Die Ältesten schlossen den Täter für ein Jahr von den Versammlungen aus, danach wurde er wieder zugelassen. Der Missbrauch wurde fortgesetzt. Die Organisation kündigte an, gegen das mit Stand von September 2018 noch nicht rechtskräftige Urteil Rechtsmittel einzulegen.[178]

    Homosexualität

    Die Zeugen Jehovas lehnen Homosexualität ab.[179] In einer 2014 unter Anhängern verschiedener christlicher Glaubensgemeinschaften in den USA durchgeführten Umfrage des Pew Research Center stimmten nur 16 % der Zeugen Jehovas zu, dass Homosexualität von der Gesellschaft akzeptiert werden sollte, während 54 % aller befragten Christen, 76 % der Anhänger anderer Religionen und 83 % der religiös Ungebundenen dies befürworteten.[180]

    Literatur

    • Gerhard Besier, Erwin K. Scheuch (Hrsg.): Die neuen Inquisitoren, Religionsfreiheit und Glaubensneid. Band 2, Edition Interfrom, Zürich 1999, ISBN 3-7201-5278-2.
    • George D. Chryssides: Jehovah's Witnesses. Continuity and Change. Ashgate, Farnham/Burlington 2016, ISBN 978-1-351-92542-6
    • George D. Chryssides: Historical Dictionary of Jehovah's Witnesses. Rowman & Littlefield, Lanham 2019, ISBN 978-0-810-86269-2
    • Gerald Hacke: Die Zeugen Jehovas im Dritten Reich und in der DDR. Feindbild und Verfolgungspraxis (= Schriften des Hannah-Arendt-Instituts für Totalitarismusforschung. Bd. 41). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2011, ISBN 978-3-525-36917-3.
    • Ferdinand Herrmann (Hrsg.): Symbolik der Religionen. Band 11: Symbolik der kleineren Kirchen, Freikirchen und Sekten des Westens. Hiersemann, Stuttgart 1964.
    • Sebastian Koch (Hrsg.): Die Zeugen Jehovas in Ostmittel-, Südost- und Südeuropa: Zum Schicksal einer religiösen Minderheit. LIT Verlag, Münster 2007, ISBN 978-3-8258-0683-5.
    • M. James Penton: Apocalypse Delayed. The Story of Jehovah's Witnesses. 3. Auflage, University of Toronto Press, Toronto/Buffalo/London 2015 ISBN 978-1-4426-6960-4.
    • Robert Schmidt: Zeugen Jehovas. In: Christoph Auffarth, Jutta Bernard, Hubert Mohr (Hrsg.): Metzler-Lexikon Religion. Gegenwart – Alltag – Medien. Bd. 3, J. B. Metzler, Stuttgart/ Weimar 2000, ISBN 3-476-01553-X, S. 708–711.
    • Matthias Schreiber: Zeugen Jehovas. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 36, de Gruyter, Berlin / New York 2004, ISBN 3-11-017842-7, S. 660–663. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche)
    • David L. Weddle: Jehovah’s Witnesses. In: Lindsay Jones (Hrsg.): Encyclopedia of Religion. 2. Auflage. Bd. 7, Thomson Gale, Farmington MI 2005, ISBN 0-02-865740-3, S. 4820–4824.
    Portal: Christentum – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Christentum
     Wikinews: Zeugen Jehovas – in den Nachrichten
    Commons: Zeugen Jehovas – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

    Anmerkungen

    1. Ein Zustand der Handlungsunfähigkeit vergleichbar mit einem Gefängnis. In diesen sollen Satan und seine Dämonen in Harmagedon versetzt werden.
    2. Als ungetaufter Verkündiger wird eine ungetaufte Person bezeichnet, die unter Anleitung eines getauften Mitglieds regelmäßig am Missionierungswerk der Religionsgemeinschaft teilnimmt, verbunden mit dem Ziel, schon vor der Taufe praktische Erfahrung im christlichen Dienst zu sammeln und den eigenen Taufwunsch zu reflektieren. Es handelt sich hierbei um einen vorübergehenden vormitgliedschaftlichen Sonderstatus innerhalb der Glaubensgemeinschaft; er ist nicht auf Lebensdauer angelegt.
    3. 2010: 18.706.895 Beobachter, 11.202 Teilnehmer.

    Einzelnachweise

    1. Hermann Weber: Die Religionsfreiheit und das Staat-Kirche-Verhältnis in Europa und den USA. In: Religion – Staat – Gesellschaft. Zeitschrift für Glaubensformen und Weltanschauungen. 14. Jahrgang (2013), Heft 1. LIT Verlag, 2013, ISBN 978-3-643-99850-7, ISSN 1438-955X, S. 127.
    2. Jehovah’s Witnesses – Official Website. Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania, abgerufen am 11. März 2013 (englisch).
    3. a b c d Jehovas Zeugen in Deutschland, K. d. ö. R. (Hrsg.): Amtsblatt von Jehovas Zeugen in Deutschland. 2, Jahrgang 2009. Berlin 20. Juli 2009, S. 1, Sp. 2 (online (PDF; 57 kB) [abgerufen am 19. September 2019] § 1 ff.).
    4. a b c Matthias Schreiber: Zeugen Jehovas. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 36, de Gruyter, Berlin / New York 2004, ISBN 3-11-017842-7, S. 660–663.
    5. Tröger, Sigrid und Karl-Wolfgang: Kirchenlexikon. Christliche Kirchen, Freikirchen und Gemeinschaften im Überblick. Hrsg.: Tröger, Sigrid und Karl-Wolfgang. Union Verlag Berlin, 1990, ISBN 978-3-372-00302-2, S. 241.
    6. Charles Taze Russell. In: Encyclopædia Britannica. Abgerufen am 24. April 2018 (englisch).
    7. Bibelkurs der Zeugen Jehovas: Gibt es auch Bedingungen? In: jw.org. Abgerufen am 6. Juni 2019.
    8. Jehovas Zeugen — Offizielle Website: jw.org. Abgerufen am 7. Januar 2019.
    9. Jehovas Zeugen — JW Broadcasting Online-TV-Sender. Abgerufen am 7. Januar 2019.
    10. Bibliotheken. In: jw.org. Abgerufen am 7. Januar 2019.
    11. Rodney Stark, Laurence R. Iannaccone: Why the Jehovah’s Witnesses Grow so Rapidly: A Theoretical Application. In: Journal of Contemporary Religion. Band 12, Nr. 2, 1997, S. 138, doi:10.1080/13537909708580796.
    12. David Clark Knowlton: How Many Members Are There Really? Two Censuses and the Meaning of LDS Membership in Chile and Mexico. in: Dialogue: A Journal of Mormon Thought. 38, no. 2 (2005), S. 57–58.
    13. Rodney Stark, Laurence R. Iannaccone: Why the Jehovah’s Witnesses Grow so Rapidly: A Theoretical Application. In: Journal of Contemporary Religion. Band 12, Nr. 2, 1997, S. 138–139, doi:10.1080/13537909708580796.
    14. a b Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft der Zeugen Jehovas, E.V. (Hrsg.): Bericht über das Dienstjahr der Zeugen Jehovas in der ganzen Welt 2018. Selters/Taunus 2018, S. 1–5 (Download [PDF; 124 kB; abgerufen am 14. Januar 2019]).
    15. Robert Schmidt: Zeugen Jehovas. In: Christoph Auffarth, Jutta Bernard, Hubert Mohr (Hrsg.): Metzler-Lexikon Religion. Gegenwart – Alltag – Medien. Bd. 3, J.B. Metzler, Stuttgart/Weimar 2005, S. 708 f.
    16. 2018 Report on International Religious Freedom: Germany. In: Bureau of Democracy, Human Rights, and Labor. U.S. State Department, abgerufen am 2. Dezember 2019 (englisch).
    17. 2018 Report on International Religious Freedom: Germany. In: Bureau of Democracy, Human Rights, and Labor. U.S. State Department, abgerufen am 2. Dezember 2019 (englisch).
    18. Martin Baumann, Jörg Stolz (Hg.): Eine Schweiz – viele Religionen. Risiken und Chancen des Zusammenlebens. Transcript Verlag, 2007. S. 40.
    19. a b Jahrbuch der Zeugen Jehovas 2013. In: Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e. V. (Hrsg.): Jehovah’s Witnesses Official Web Site. Selters/Taunus 2013, S. 178 f. (Jahrbuch der Zeugen Jehovas 2013 [PDF; abgerufen am 22. Juli 2013] deutsch).
    20. Rodney Stark, Laurence R. Iannaccone: Why the Jehovah’s Witnesses Grow so Rapidly: A Theoretical Application. In: Journal of Contemporary Religion. Band 12, Nr. 2, 1997, S. 133 und 147, doi:10.1080/13537909708580796.
    21. Rodney Stark, Laurence R. Iannaccone: Why the Jehovah’s Witnesses Grow so Rapidly: A Theoretical Application. In: Journal of Contemporary Religion. Band 12, Nr. 2, 1997, S. 133–157, doi:10.1080/13537909708580796. deutsche Zusammenfassung bei Gerhard Besier, Renate-Maria Besier: Zeugen Jehovas/Wachtturm-Gesellschaft. Eine ‚vor-moderne‘ religiöse Gemeinschaft in der ‚modernen‘ Gesellschaft? – Gutachtliche Stellungnahme. 1998, S. 26 ff. (jehovaszeugen.de [PDF; abgerufen am 21. September 2014]).
    22. Gerhard Besier, Renate-Maria Besier: Zeugen Jehovas/Wachtturm-Gesellschaft. Eine ‚vor-moderne‘ religiöse Gemeinschaft in der ‚modernen‘ Gesellschaft? – Gutachtliche Stellungnahme. 1998, S. 7 (jehovaszeugen.de [PDF; abgerufen am 21. September 2014]).
    23. a b Matthias Schreiber: Zeugen Jehovas. In: Theologische Realenzyklopädie. Band 36. Walter de Gruyter, New York/ Berlin 2004, S. 662.
    24. Robert Schmidt: Zeugen Jehovas. In: Christoph Auffarth, Jutta Bernard, Hubert Mohr (Hrsg.): Metzler Lexikon Religion. Gegenwart – Alltag – Medien. J.B. Metzler, Stuttgart/ Weimar 2000, ISBN 978-3-476-02070-3, S. 709.
    25. Vasilios Makriedes: Kurzinformation Religion: Zeugen Jehovas. (PDF) In: Religionswissenschaftlicher Medien- und Informationsdienst e. V. Abgerufen am 4. Juli 2016.
    26. Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft der Zeugen Jehovas (Hrsg.): Was lehrt die Bibel wirklich? Selters 2005, S. 218–219.
    27. Was lehrt die Bibel wirklich? Auflage September 2013. Wachtturm-Gesellschaft, Selters/Taunus 2013, ISBN 978-3-95620-031-1, Anhang: Warum das Kreuz in der wahren Anbetung nicht gebraucht wird, S. 204–206 (Digitalisathttp://vorlage_digitalisat.test/1%3Dhttps%3A%2F%2Fdownload-a.akamaihd.net%2Ffiles%2Fmedia_books%2F06%2Fbh_X.pdf~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A~SZ%3D~doppelseitig%3D~LT%3D~PUR%3D [abgerufen am 13. September 2018]).
    28. Wer bildet den „treuen und verständigen Sklaven“? In: Der Wille Jehovas: Wer lebt heute danach? Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania, abgerufen am 21. September 2014.
    29. Gerhard Besier, Renate-Maria Besier: Zeugen Jehovas/Wachtturm-Gesellschaft. Eine ‚vor-moderne‘ religiöse Gemeinschaft in der ‚modernen‘ Gesellschaft? – Gutachtliche Stellungnahme. 1998, S. 7 (jehovaszeugen.de [PDF; abgerufen am 21. September 2014]).
    30. Bericht über die Jahresversammlung „Speise zur rechten Zeit“. In: jw.org. Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania, Inc., 2012, abgerufen am 20. Oktober 2018.
    31. a b „Wer ist in Wirklichkeit der treue und verständige Sklave?“ In: Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania (Hrsg.): Der Wachtturm verkündigt Jehovas Königreich. Vol. 134, Nr. 14. Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania, 15. Juli 2013, ISSN 2325-5838, S. 26, Abs. 6, 11, 12 (32 S., „Wer ist in Wirklichkeit der treue und verständige Sklave?“ [PDF; 4,6 MB; abgerufen am 23. Juli 2016] englisch: The Watchtower Announcing Jehovah’s Kingdom. Brooklyn 2013. Übersetzt von Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania, Erstausgabe: Pittsburgh 1879). „Wer ist in Wirklichkeit der treue und verständige Sklave?“ (Memento vom 23. Juli 2016 im Internet Archive)
    32. Joseph F. Zygmunt: Prophetic Failure and Chiliastic Identity. The Case of Jehovah’s Witnesses. In: American Journal of Sociology. Band 75, Nr. 6, 1970, S. 929, JSTOR:2776152.
    33. Stichwort Zeugen Jehovas Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2007.
    34. Charles Taze Russell: The Battle of Armageddon. In: Studies in the Scriptures. Band 3, 1897, S. XII.
    35. Evangelisches Kirchenlexikon. Internationale theologische Enzyklopädie. Band 3. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1992, ISBN 978-3-525-50144-3, S. 805.
    36. J. F. Rutherford: Millions now living will never die! International Bible Students Association, Brooklyn 1920, S. 80, zitiert nach Robert Crompton: Counting the Days to Armageddon. The Jehovah’s Witnesses and the Second Presence of Christ. James Clarke & Co., London 1996, S. 100.
    37. Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft Deutscher Zweig e. V. (Hrsg.): Ewiges Leben in der Freiheit der Söhne Gottes. Wiesbaden 1967, S. 30.
    38. Eva Knipfer, Renate Bratke: Klinikleitfaden Intensivpflege. 4. Auflage. Elsevier, 2008, ISBN 978-3-437-26910-3, Kapitel 2.6.1: Besonderheiten einer Auswahl von Religionsgemeinschaften, S. 84.; Robert Schmidt: Zeugen Jehovas. In: Metzler Lexikon Religion. Gegenwart – Alltag – Medien. J.B. Metzler, Stuttgart/ Weimar 2000, S. 711.
    39. OLG Celle, Beschluss vom 21. Februar 1994 – 17 W 8/94 mit Verweis auf BayObLG München, 25. September 1975, BReg 1 Z 55/75, FamRZ 1976, 43 und OLG Hamm, 10. Oktober 1967, 3 Ss 1150/67, FamRZ 1968, 221
    40. Endbericht der Enquete-Kommission „Sogenannte Sekten und Psychogruppen“. (PDF; 6,5 MB) In: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge. 9. Juni 1998, abgerufen am 19. August 2009 (S. 93).
    41. Evangelisches Kirchenlexikon. Internationale theologische Enzyklopädie. Vandenhoeck und Rupprecht, Göttingen 1992, ISBN 978-3-525-50144-3, S. 805.
    42. Gabriele Yonan edited by Hans Hesse: History, Past, and Present. Jehovah’s Witnesses in Germany. In: Edition Temmen (Hrsg.): Persecution and resistance of Jehovah’s Witnesses during the Nazi regime, 1933–1945. Bremen 2001, ISBN 978-3-86108-750-2, S. 337.
    43. Andrew Holden: Jehovah’s Witnesses. Portrait of a contemporary religious movement. Routledge, New York 2002, ISBN 978-0-415-26610-9, S. 40 f.
    44. Theodor Ahrens: Vom Charme der Gabe. Theologie interkulturell. Otto Lembeck, Frankfurt am Main 2008, ISBN 978-3-87476-548-0, S. 255.
    45. M. James Penton: Apocalypse Delayed. The Story of Jehovah’s Witnesses. Hrsg.: University of Toronto Press. 1997, ISBN 978-0-8020-7973-2, S. 172.
    46. Was lehrt die Bibel wirklich? Kapitel 15: Wie Gott angebetet werden möchte. Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania, abgerufen am 4. Juli 2016.
    47. Wachtturm, Bibel- und Traktat-Gesellschaft (Hrsg.): Einsichten über die Heilige Schrift. Band 1: A–J. Selters 1990, S. 399.
    48. Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e. V. (Hrsg.): Jahrbuch 2006. Selters/Taunus, S. 10–11.
    49. Ulrich Kutschera: Streitpunkt Evolution. 2. Auflage. LIT Verlag, 2007, ISBN 978-3-8258-7286-1, Religiöse Sondergemeinschaften, S. 108.
    50. Jochem Kotthaus: Propheten des Aberglaubens. Der deutsche Kreationismus zwischen Mystizismus und Pseudowissenschaft. LIT Verlag, Münster 2003, S. 21; George D. Chryssides: Historical Dictionary of Jehovah's Witnesses. Rowman & Littlefield, Lanham 2019, S. 91.
    51. Gerhard Besier, Erwin Scheuch: Die neuen Inquisitoren. Religionsfreiheit und Glaubensneid. Band 2. Edition Interfrom, Zürich 1999, ISBN 978-3-7201-5278-5, S. 268.
    52. S. Murken, S. Namini, C. Zwingmann, H. Moosbrugger: Religiosität: Messverfahren und Studien zur Gesundheit und Lebensbewältigung. Neue Beiträge zur Religionspsychologie. Waxmann, Münster 2004, ISBN 3-8309-1428-8, S. 307.
    53. Rodney Stark, Laurence Iannaccone: Why the Jehova’s Witnesses Grow so Rapidly: A Theoretical Application. In: Journal of Contemporary Religion. Band 12, Nr. 2, 1997, S. 139, doi:10.1080/13537909708580796.
    54. Statut (StRG). In: Amtsblatt von Jehovas Zeugen in Deutschland. Nr. 2, 27. Mai 2009, S. 1 ff., § 14 Absatz 1–3 (wachtturm.de [PDF] In der Neufassung).
    55. Robert Schmidt: Zeugen Jehovas. In: Metzler Lexikon Religion. Gegenwart – Alltag – Medien. J.B. Metzler, Stuttgart/ Weimar 2000, S. 710.
    56. Robert Schmidt: Zeugen Jehovas. In: Metzler Lexikon Religion. Gegenwart – Alltag – Medien. J.B. Metzler, Stuttgart/ Weimar 2000, S. 709 f.
    57. Robert Schmidt: Zeugen Jehovas. In: Metzler Lexikon Religion. Gegenwart – Alltag – Medien. J.B. Metzler, Stuttgart/ Weimar 2000, S. 709.
    58. Rodney Stark, Laurence Iannaccone: Why the Jehovah’s Witnesses Grow so Rapidly: A Theoretical Application. In: Journal of Contemporary Religion. Band 12, Nr. 2, 1997, S. 136 f. und 148, doi:10.1080/13537909708580796.
    59. Gerhard Besier, Renate-Maria Besier: Zeugen Jehovas/Wachtturm-Gesellschaft. Eine ‚vor-moderne‘ religiöse Gemeinschaft in der ‚modernen‘ Gesellschaft? – Gutachtliche Stellungnahme. 1998, S. 8 (jehovaszeugen.de [PDF; abgerufen am 21. September 2014]).
    60. Rodney Stark, Laurence Iannaccone: Why the Jehovah’s Witnesses Grow so Rapidly: A Theoretical Application. In: Journal of Contemporary Religion. Band 12, Nr. 2, 1997, S. 136, doi:10.1080/13537909708580796.
    61. a b Wenn einem Verwandten die Gemeinschaft entzogen wird. In: Der Wachtturm. 15. Dezember 1981, S. 25–31 (Wachtturm Online-Bibliothek [abgerufen am 29. Juni 2018]).
    62. Sich nicht aus der Bahn werfen lassen, wenn sich ein Kind von Jehova abwendet. In: Der Wachtturm. 15. Januar 2007, S. 20 (Wachtturm Online-Bibliothek [abgerufen am 13. April 2018]).
    63. Report of Case Study No. 29 – The response of the Jehovah’s Witnesses and Watchtower Bible and Tract Society of Australia Ltd to allegations of child sexual abuse. Royal Commission into Institutional Responses to Child Sexual Abuse, 2016, ISBN 978-1-925289-89-3, S. 71 (englisch, childabuseroyalcommission.gov.au [PDF; 2,5 MB; abgerufen am 11. August 2018]).
    64. Gerhard Besier und Renate-Maria Besier: Zeugen Jehovas/Wachtturm-Gesellschaft: Eine „vormoderne“ religiöse Gemeinschaft in der „modernen“ Gesellschaft? Gutachtliche Stellungnahme. In: Gerhard Besier und Erwin Scheuch (Hrsg.): Die neuen Inquisitoren. Religionsfreiheit und Glaubensneid. Band 2. Edition Interfrom, Zürich 1999, ISBN 978-3-7201-5278-5, S. 112.
    65. Sarah Ruth Pohl: Externe und interne Beobachtungen und Aussagen zur Erziehung in einem geschlossenen religiösen System am Beispiel der Zeugen Jehovas. S. 341, 437, 438.
    66. Bildung, die einem bestimmten Zweck dient. In: Der Wachtturm. 1. November 1992, S. 20 (Wachtturm Online-Bibliothek [abgerufen am 2. Juli 2018]).
    67. Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e. V. (Hrsg.): Fragen junger Leute. 1989, S. 179.
    68. Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e. V. (Hrsg.): Fragen junger Leute – Praktische Antworten. 1989, S. 178.
    69. Fragen von Lesern – Wie ernst sollten Christen eine Verlobung nehmen? In: Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e. V. (Hrsg.): Der Wachtturm. 15. August 1999, S. 31.
    70. Wenn der Ehefrieden in Gefahr ist. In: Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e. V. (Hrsg.): Der Wachtturm. 1. November 1988, S. 31.
    71. Warum die Ehe als heilig ansehen? In: Erwachet! 8. Mai 2004, S. 20 f. (Wachtturm Online-Bibliothek [abgerufen am 22. März 2019]).
    72. Mann und Frau — Eine würdige Rolle für beide. In: Der Wachtturm verkündigt Jehovas Königreich. Januar 2007, S. 4–7 (Wachtturm Online-Bibliothek [abgerufen am 27. November 2019]).
    73. Wachtturm 15. Mai 2008, S. 29.
    74. Jehovas Zeugen werden zur staatlich anerkannten Religionsgesellschaft. In: bmukk.gv.at. Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, 8. Mai 2009, archiviert vom Original am 24. Mai 2009; abgerufen am 20. November 2019.
    75. Statut StRG 1. In: Amtsblatt von Jehovas Zeugen in Deutschland. 27. Mai 2009, S. 5, § 9 (Statut [PDF]). Statut (Memento vom 10. Oktober 2015 im Internet Archive)
    76. B 12 AL 1/08 R
    77. Statut StRG 1. In: Amtsblatt von Jehovas Zeugen in Deutschland. 27. Mai 2009, S. 5, § 8 (Statut [PDF]). Statut (Memento vom 10. Oktober 2015 im Internet Archive)
    78. Versammlungsordnung (VersO). In: Amtsblatt von Jehovas Zeugen in Deutschland. 27. Mai 2009, S. 2, § 3 Abs. 3 u. 4 (jehovaszeugen.de (Memento vom 31. August 2012 im Internet Archive) [PDF]).
    79. Statut von Zeugen Jehovas in Deutschland KdöR §6 (1), im Amtsblatt der Zeugen Jehovas in Deutschland, Berlin, 25. September 2006
    80. Jehovas Zeugen in Deutschland. In: jehovaszeugen.de – Offizielle Website von Jehovas Zeugen in Deutschland. Jehovas Zeugen in Deutschland, K. d. ö. R., abgerufen am 26. Mai 2019.
    81. George D. Chryssides: Exploring New Religions: The Jehovah’s Witnesses. Continuum International Publishing Group, 2001, ISBN 978-0-8264-5959-6, S. 94 (englisch).
    82. Charles T. Russell: The Mediator of the New Covenant. In: Zion’s Watch Tower. 1. Januar 1907, S. 9 f.
    83. Charles T. Russell: Der Mittler des Neuen Bundes. In: Zions Wacht-Turm und Verkünder der Gegenwart Christi. 1. Juli 1907, S. 114 f.
    84. Detlef Garbe: Zwischen Widerstand und Martyrium. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 1999, ISBN 978-3-486-56404-4, S. 36.; vgl. Jonathan A. Wright: Shapers of the great debate on the freedom of religion. Greenwood Publishing Group, 2005, ISBN 978-0-313-31889-4, S. 184 (englisch).
    85. James A. Beckford: The Trumpet of Prophecy. Oxford 1975, S. 47–52.
    86. Eine besondere Bekanntmachung. In: Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e. V (Hrsg.): Der Wachtturm. 15. Januar 2001, S. 31.
    87. Peter Noss, Erich Geldbach: Zeugen Jehovas. In: Vielfalt und Wandel: Lexikon der Religionsgemeinschaften im Ruhrgebiet. Klartext-Verlagsges., 2009, ISBN 978-3-89861-817-5, S. 400.
    88. Deutschland (Demokratische Republik). Oberstes Gericht: Annotationen zu den Zeugen Jehovas – Aus der Urteilsbegründung im Zeugen Jehovas-Prozess (1950). In: Entscheidungen des obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik in Strafsachen. Band 1. Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951, DNB 456443967 (Urteil des Obersten Gerichts der DDR vom 4. Oktober 1950, Aktenzeichen 1 Zst. (I) 3/50)).
    89. Rudi Beckert: Die erste und letzte Instanz. Schau- und Geheimprozesse vor dem Obersten Gericht der DDR. Keip Verlag, 2000, ISBN 978-3-8051-0243-8, S. 223 ff.
    90. Johannes S. Wrobel: Jehovah’s Witnesses in Germany. Prisoners during the Communist Era. In: Religion, State & Society. Band 34, Nr. 2, 19. August 2006, S. 170 f., doi:10.1080/09637490600624824.
    91. Vgl. hierzu Gerhard Besier: Repression und Selbstbehauptung. Die Zeugen Jehovas unter der NS- und der SED-Diktatur. In: Clemens Vollnhals (Hrsg.): Zeitgeschichtliche Forschungen. Band 21. Duncker&Humblot, Berlin 2003, ISBN 978-3-428-10605-9, S. 69–326.
    92. Hans Hermann Dirksen: „Keine Gnade den Feinden unserer Republik“. Die Verfolgung der Zeugen Jehovas in der SBZ/DDR 1945–1990. In: Zeitgeschichtliche Forschungen. Band 10. Duncker&Humblot, Berlin 2001, ISBN 978-3-428-11075-9.
    93. Waldemar Hirch: Die Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas während der SED-Diktatur. Unter besonderer Berücksichtigung ihrer Observierung und Unterdrückung durch das Ministerium für Staatssicherheit. In: Europäische Hochschulschriften. Band 980. Peter Lang, Frankfurt/Main 2003, ISBN 978-3-631-51620-1.
    94. Gabriele Yonan (Hrsg.): Im Visier der Stasi. Jehovas Zeugen in der DDR. Edition Corona. Niedersteinbach 2000.
    95. Gerald Hacke: Zeugen Jehovas in der DDR. Verfolgung und Verhalten einer religiösen Minderheit. In: Hannah-Arendt-Institut: Berichte und Studien. Nr. 24. Dresden 2000, ISBN 978-3-931648-26-8.
    96. Staatliche Anerkennung in der DDR. (PDF) Abgerufen am 6. Juli 2008.
    97. Verfahrensgang: VG Berlin (25. Oktober 1993, 27 A 214.93), OVG Berlin (14. Dezember 1995, 5 B 20.94), BVerwG (26. Juni 1997, 7 C 11.96), BVerfG (19. Dezember 2000, 2 BvR 1500/97), BVerwG (16. Mai 2001, 7 C 1.01), OVG Berlin (24. März 2005, 5 B 12.01), BVerwG (1. Februar 2006, 7 B 80.05)
    98. BVerwG 7 B 80.05 Urteil des BVerwG vom 1. Februar 2006.
    99. Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Religionsgemeinschaft „Jehovas Zeugen in Deutschland e. V.“ Senatskanzlei Berlin, 13. Juni 2006, abgerufen am 20. Juni 2008.
    100. Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2017 Nr. 5 vom 26. Januar 2017 Seite 209 bis 222
    101. Anerkennungsverfahren als Körperschaft öffentlichen Rechts. In: jehovaszeugen.de – Offizielle Website von Jehovas Zeugen in Deutschland. Jehovas Zeugen in Deutschland, K. d. ö. R., abgerufen am 26. November 2017.
    102. Verkündigerzahlen in Deutschland. In: jehovaszeugen.de. Archiviert vom Original am 12. August 2018; abgerufen am 14. April 2019 (Original wird laufend aktualisiert; Angaben gemäß Archivversion).
    103. Case of Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas and Others v. Austria. European Court of Human Rights, 31. Oktober 2008, abgerufen am 19. Juli 2012.
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    105. Antrag Nr. 1 auf gesetzliche Anerkennung als Religionsgemeinschaft. (PDF; 934 kB) Jehovas Zeugen in Österreich, 25. September 1978, abgerufen am 19. Juli 2012.
    106. BGBl. II Nr. 139/2009
    107. Walter Reichel, Thomas Eder, Roman Kasses: Handbuch Religionen in Österreich – Übersicht der in Österreich anerkannten Glaubensgemeinschaften. (PDF; 5,8 MB) Neuausgabe. In: archiv.bundeskanzleramt.at. Bundeskanzleramt, Bundespressedienst, Juni 2014, S. 57–59, archiviert vom Original am 13. April 2018; abgerufen am 13. April 2018.
    108. Alexander Daniel: 50 лет операции «Север». „50 Jahre Operation Nord“. In: old.memo.ru. Abgerufen am 8. August 2019 (russisch).
    109. Jahrbuch der Zeugen Jehovas 2008, S. 196-211
    110. Russland: Zeugen Jehovas sollen verboten werden. (Memento vom 23. März 2017 im Internet Archive) Radio Vatikan, 18. März 2017.
    111. a b c Russland – Oberstes Gericht verbietet Zeugen Jehovas. In: zeit.de. 20. April 2017, abgerufen am 2. Dezember 2019.
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    113. Russian court bans Jehovah’s Witnesses as extremist. Reuters, 20. April 2017.
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    115. Alexandra Geiser: Eritrea: Situation der Zeugen Jehovas. (PDF) Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH, 17. Januar 2011, S. 1–5, abgerufen am 20. Dezember 2011.
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    118. Michael Krenzer: Welch eine triste Epoche, in der es leichter ist ein Atom zu spalten als ein Vorurteil – Religiöse Minderheiten in deutschen Lehrplänen und Schulbüchern. In: Religion – Staat – Gesellschaft. Zeitschrift für Glaubensformen und Weltanschauungen. Band 6, Nr. 2, 2005, S. 177–262.
    119. Gerhard Krause, Gerhard Müller (Hrsg.): Theologische Realenzyklopädie. Band 31. de Gruyter, 2000, ISBN 978-3-11-016657-6, S. 99.
    120. Horst Robert Balz, Gerhard Krause: Sekten. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 31, de Gruyter, Berlin / New York 2000, ISBN 3-11-016657-7, S. 96–101.
    121. M. J. Penton: Apocalypse Delayed, 2nd. University of Toronto Press, 1997, ISBN 0-8020-7973-3, S. 174–176.
    122. Samuel Haas, O. H. Hauptmann: Escorial Bible I.j.4: Vol. I; the Pentateuch. In: Society of Biblical Literature (Hrsg.): Journal of Biblical Literature. Band 74, Nr. 4, Dezember 1955, S. 283, doi:10.2307/3261682 (“This work indicates a great deal of effort and thought as well as considerable scholarship, it is to be regretted that religious bias was allowed to colour many passages”).
    123. John Ankerberg, John Weldon: The New World Translation of the Jehovah’s Witnesses – Part 1. (PDF; 21,1 KB) In: rmni.org. Ankerberg Theological Research Institute, 2005, abgerufen am 24. April 2019 (englisch).
    124. Rhodes Ron: The Challenge of the Cults and New Religions, The Essential Guide to Their History, Their Doctrine, and Our Response. Hrsg.: Zondervan. 2001, ISBN 978-0-310-23217-9, S. 94.
    125. Bruce M Metzger: Jehovah’s Witnesses and Jesus Christ. In: Theology Today. April 1953, S. 74. oder Metzger: The New World Translation of the Christian Greek Scriptures. In: The Bible Translator. Juli 1964.
    126. Matthias Schreiber: Zeugen Jehovas. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 36. De Gruyter, Berlin/ New York 2004, ISBN 3-11-017842-7, S. 660.
    127. Jason BeDuhn: Truth in Translation: Accuracy and Bias in English Translations of the New Testament. Hrsg.: University Press of America. 2003, ISBN 0-7618-2556-8.
    128. a b James A. Beckford: The Trumpet of Prophecy: A Sociological Study of Jehovah’s Witnesses. Basil Blackwell, Oxford 1975, ISBN 0-631-16310-7, S. 89, 95, 103, 120, 204, 221.
    129. Andrew Holden: Jehovah’s Witnesses: Portrait of a Contemporary Religious Movement. Routledge, 2002, ISBN 0-415-26609-2, S. 22.
    130. a b Osamu Muramoto: Bioethics of the refusal of blood by Jehovah’s Witnesses: Part 1. Should bioethical deliberation consider dissidents’ views? In: Journal of Medical Ethics. Band 24, Nr. 4, August 1998, S. 223–230., doi:10.1136/jme.24.4.223, PMID 9752623, PMC 1377670 (freier Volltext).
    131. Alan Rogerson: Millions Now Living Will Never Die: Study of Jehovah’s Witnesses. Constable, 1969, ISBN 978-0-09-455940-0, S. 50.
    132. Overseers of Jehovah’s People. In: The Watchtower. 15. Juni 1957 ("Let us now unmistakably identify Jehovah’s channel of communication for our day, that we may continue in his favor … It is vital that we appreciate this fact and respond to the directions of the “slave” as we would to the voice of God, because it is His provision.").
    133. Following Faithful Shepherds with Life in View. In: The Watchtower. 1. Oktober 1967, S. 591 („Make haste to identify the visible theocratic organization of God that represents his king, Jesus Christ. It is essential for life. Doing so, be complete in accepting its every aspect … in submitting to Jehovah’s visible theocratic organization, we must be in full and complete agreement with every feature of its apostolic procedure and requirements.“).
    134. Loyal to Christ and His Faithful Slave. In: The Watchtower. 1. April 2007, S. 24 („When we loyally submit to the direction of the faithful slave and its Governing Body, we are submitting to Christ, the slave’s Master.“).
    135. Andrew Holden: Jehovah’s Witnesses: Portrait of a Contemporary Religious Movement. Routledge, 2002, ISBN 0-415-26609-2, S. 163.
    136. The Routledge History of the Holocaust. Routledge, 2010, abgerufen am 11. Oktober 2012 (englisch): „Labeling the Jehovah’s Witnesses as totalitarian trivializes the term totalitarian and defames the Jehovah’s Witnesses.“
    137. Rodney Stark, Laurence R. Iannaccone: Why the Jehovah’s Witnesses Grow so Rapidly: A Theoretical Application. In: Journal of Contemporary Religion. Band 12, Nr. 2, 1997, S. 142–143 (englisch, pdfs.semanticscholar.org [abgerufen am 11. April 2018]).
    138. „Exposing the Devil’s Subtle Designs“ und „Armed for the Fight Against Wicked Spirits“. In: The Watchtower. 15. Januar 1983.
    139. Serving Jehovah Shoulder to Shoulder. In: The Watchtower. 15. August 1981, S. 28.
    140. Jehovah’s Theocratic Organization Today. In: The Watchtower. 1. Februar 1952, S. 79–8.
    141. Avoid Independent Thinking. In: The Watchtower. 15. Januar 1983, S. 27 („From the very outset of his rebellion Satan called into question God’s way of doing things. He promoted independent thinking. … How is such independent thinking manifested? A common way is by questioning the counsel that is provided by God’s visible organization.“).
    142. Avoid Independent Thinking. In: The Watchtower. 15. Februar 1979, S. 20 („In a world where people are tossed about by confusing winds of religious doctrine, Jehovah’s people need to be stable, full-grown Christians. (Eph. 4:13, 14) Their position must be steadfast, not shifting quickly because of independent thinking or emotional pressures.“).
    143. Building a Firm Foundation in Christ. In: The Watchtower. 1. Mai 1964, S. 277–278 (englisch): It is through the columns of The Watchtower that Jehovah provides direction and constant Scriptural counsel to his people, and it requires careful study and attention to details in order to apply this information, to get a full understanding of the principles involved, and to assure ourselves of right thinking on these matters. It is in this way that we ‘are thoroughly able to grasp mentally with all the holy ones’ the fullness of our commission and of the preaching responsibility that Jehovah has placed on all Christians as footstep followers of his Son. Any other course would produce independent thinking and cause division.
    144. a b The Watchtower. Nr. 8/15, August 1988.
    145. Allow No Place for the Devil! In: The Watchtower. 15. März 1986, S. 19.
    146. Watchtower Bible and Tract Society (Hrsg.): Why have there been changes over the years in the teachings of Jehovah’s Witnesses?, „Jehovah’s Witnesses“, Reasoning From the Scriptures. S. 205.
    147. James A. Beverley: Crisis of Allegiance. Hrsg.: Burlington. Welch Publishing Company, Ontario 1986, ISBN 0-920413-37-4, S. 25–26, 101 („For every passage in Society literature that urges members to be bold and courageous in critical pursuits, there are many others that warn about independent thinking and the peril of questioning the organization … Fear of disobedience to the Governing Body keeps Jehovah’s Witnesses from carefully checking into biblical doctrine or allegations concerning false prophecy, faulty scholarship, and injustice. Witnesses are told not to read books like this one.“).
    148. James A. Beckford: The Trumpet of Prophecy: A Sociological Study of Jehovah’s Witnesses. Hrsg.: Basil Blackwell. Oxford 1975, ISBN 0-631-16310-7, S. 204, 221 (“The habit of questioning or qualifying Watch Tower doctrine is not only under-developed among the Witnesses: it is strenuously combated at all organizational levels.”).
    149. James A. Beverley: Crisis of Allegiance. Hrsg.: Welch Publishing Company. Burlington, Ontario 1986, ISBN 0-920413-37-4, S. 25–26, 101.
    150. Andrew Holden: Jehovah’s Witnesses: Portrait of a Contemporary Religious Movement. Routledge, 2002, ISBN 0-415-26609-2, S. 153.
    151. Alan Rogerson: Millions Now Living Will Never Die. Constable, 1969, S. 2 („In addition to the prevalent ignorance outside the Witness movement, there is much ignorance within it. It will soon become obvious to the reader that the Witnesses are an indoctrinated people whose beliefs and thoughts are shaped by the Watchtower Society.“).
    152. R. Franz: In Search of Christian Freedom. S. chapter 12.
    153. Andrew Holden: Jehovah’s Witnesses: Portrait of a Contemporary Religious Movement. Routledge, 2002, ISBN 0-415-26609-2, S. x, 7.
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    156. The Watchtower. 15. Januar 1959, S. 39–41.
    157. Robert Crompton: Counting the Days to Armageddon. James Clarke & Co, Cambridge 1996, ISBN 0-227-67939-3, S. 9, 115.
    158. Robert Schmidt: Zeugen Jehovas. In: Metzler Lexikon Religion. Gegenwart – Alltag – Medien. J.B. Metzler, Stuttgart/ Weimar 2000, S. 708; Rodney Stark, Laurence R. Iannaccone: Why the Jehovah’s Witnesses Grow so Rapidly. A Theoretical Application. In: Journal of Contemporary Religion. 12/2 (1997), S. 143 f.
    159. James A. Beckford: The Trumpet of Prophecy: A Sociological Study of Jehovah’s Witnesses. Basil Blackwell, Oxford 1975, ISBN 0-631-16310-7, S. 219–221.
    160. Joseph F. Zygmunt: Prophetic Failure and Chiliastic Identity. The Case of Jehovah’s Witnesses. In: American Journal of Sociology. 75, Heft 6, 1970, S. 926–942.
    161. a b Why So Many False Alarms? In: Awake! 22. März 1993, S. 3–4 (Fußnote).
    162. Watch Tower Bible & Tract Society (Hrsg.): Revelation – It’s Grand Climax. 1988, S. 9.
    163. Reasoning From the Scriptures – Have not Jehovah’s Witnesses made errors in their teachings? Watchtower Bible and Tract Society, False Prophets, S. 137.
    164. To Whom Shall We Go but Jesus Christ? In: Watchtower. 1. März 1979, S. 23 (the “faithful and discreet slave” has alerted all of God’s people to the sign of the times indicating the nearness of God’s Kingdom rule. In this regard, however, it must be observed that this “faithful and discreet slave” was never inspired, never perfect. Those writings by certain members of the “slave” class that came to form the Christian part of God’s Word were inspired and infallible [the bible], but that is not true of other writings since.).
    165. Keep Jehovah’s Day Close in Mind. In: The Watchtower. 1. September 1997, S. 20–21.
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    167. Report of Case Study No. 29 – The response of the Jehovah’s Witnesses and Watchtower Bible and Tract Society of Australia Ltd to allegations of child sexual abuse. Royal Commission into Institutional Responses to Child Sexual Abuse, 2016, ISBN 978-1-925289-89-3, S. 77 (englisch, childabuseroyalcommission.gov.au [PDF; 2,5 MB; abgerufen am 11. August 2018]).
    168. Bootie Cosgrove-Mather: Another Church Sex Scandal. In: CBS News. CBS Interactive, 29. April 2003, abgerufen am 2. September 2012 (englisch).
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    173. Church Responsible For Pedophile Parishioner. In: medlawusa.com. 17. Dezember 2012, archiviert vom Original am 11. April 2015; abgerufen am 29. April 2019 (englisch).
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    176. Jehovah’s Witnesses and Child Protection. Archiviert vom Original am 24. April 2012; abgerufen am 12. Oktober 2012 (englisch).
    177. Ahme Jehova nach – übe Recht und Gerechtigkeit. In: Der Wachtturm. 1. August 1998, S. 12–13 (Wachtturm Online-Bibliothek [abgerufen am 30. Januar 2019]).
    178. Zeugen Jehovas vertuschten sexuellen Missbrauch – und müssen nun Millionen-Busse bezahlen. In: watson.ch. 28. September 2018, abgerufen am 16. Februar 2019.
    179. Junge Leute fragen sich: Wie kann ich erklären, was die Bibel zu Homosexualität sagt? In: Erwachet! Dezember 2010, S. 22–24 (Wachtturm Online-Bibliothek [abgerufen am 21. November 2018]).
    180. Caryle Murphy: Most U.S. Christian groups grow more accepting of homosexuality. In: pewresearch.org. Pew Research Center, 18. Dezember 2015, abgerufen am 11. August 2019 (englisch).