„Wikipedia:WikiProjekt Recht/Qualitätssicherung“ – Versionsunterschied

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Altlast aus den Anfängen der Wikipedia (2003!), die im Wesentlichen nur aus einer riesigen Liste besteht. Braucht man das noch? -- [[Spezial:Beiträge/91.11.81.2|91.11.81.2]] 21:26, 7. Mai 2016 (CEST)
Altlast aus den Anfängen der Wikipedia (2003!), die im Wesentlichen nur aus einer riesigen Liste besteht. Braucht man das noch? -- [[Spezial:Beiträge/91.11.81.2|91.11.81.2]] 21:26, 7. Mai 2016 (CEST)

== [[Pflegegeld]] ==

Unter diesem Lemma sollen zwei grundverschiedene Leistungen, die nur rein zufällig den selben Namen haben, in einem Artikel erklärt werden. Das kann nur schiefgehen. Der Artikel sollte daher aufgeteilt werden in einen Artikel zum Pflegegeld für Pflegebedürftige und einen Artikel zum Pflegegeld für Pflegekinder. -- [[Spezial:Beiträge/91.11.86.222|91.11.86.222]] 01:03, 11. Mai 2016 (CEST)

Version vom 11. Mai 2016, 01:03 Uhr

Zum Archiv

Um die Qualität im Arbeitsbereich Recht zu sichern, sollen Artikel, die stark überarbeitungswürdig sind, auf dieser Qualitätssicherungsseite gesammelt werden. Die auf dieser Seite gelisteten Artikel sind mit dem Wartungsbaustein {{QS-Recht|Begründung --~~~~}} zu versehen.

Wurde ein Artikel ausgebaut, sollte der Baustein entfernt und der Diskussionsabschnitt mittels {{Erledigt|1=~~~~}} als erledigt gekennzeichnet werden. Eine Abstimmung ist dabei nicht notwendig.
Artikel, deren Bearbeitung bereits 6 Monate dauert, werden zu den Knacknüssen verschoben.


Bitte bewertet die Seiten und entscheidet, wie zum Zeitpunkt der Einstellung deren Status ist. Verwenden mit

  • grüner Kreis {{Wertung|Grün}} Lemma ist überarbeitet und wieder freigegeben.
  • gelber Kreis {{Wertung|Gelb}} Lemma weist noch Mängel auf.
  • oranger Kreis {{Wertung|Orange}} Lemma ist stark überarbeitungsbedürftig, in 1 Monat kann ein LA folgen.
  • roter Kreis {{Wertung|Rot}} Aktueller Löschkandidat.
 Löschkandidat (8)

Atmosphere (Zeitschrift) (LA-27.7.) · Charlotte Steurer (LA-18.7.) · Die kleine Advokatin (LA-23.7.) · Heike Geyer (LA-28.7.) · Heynau-Prozess (LA-23.7.) · Martin Wenter (LA-14.7.) · Olaf Meinking (LA-23.7.) · Untergang (Staat) (LA-21.7.)

 Qualitätssicherung (105)

Abbuchungsauftragsverfahren (§) · Agrarrecht  (§) · Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (§) · Allgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen  (§) · Ausländische Haushaltshilfe  (§) · Bedarfsgemeinschaft  (§) · Beratungsvertrag  (§) · Betriebsführungsvertrag (§) · Betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit (§) · Betriebsveräußerung (§) · Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (§) · Bildmarke (§) · Bundesverband zivile Legalwaffen (WF) · Bürgschaft auf erste Anforderung  (§) · Camp Swift (US) · Christian Science (RT) · Christliche Ehelosigkeit (CHR) · Codex Alimentarius Europaeus (§) · David Berg (RT) · Der Sklavenmarkt der jungen Mädchen (FF) · Eclipse Public License (§) · Ehegattenbürgschaft  (§) · Einkommensteuerpauschalierung (§) · Einsatzgemeinschaft  (§) · Erneuerbare-Energien-Richtlinie  (§) · Fernsehformat (MW) · Festung von Baku (QS-11.7.) · Frauenrechte im Iran (Frau) · Friendly Persuasion (1975) (FF) · Funktionale Leistungsbeschreibung (§) · Führerschein zur Fahrgastbeförderung (TUV) · Fürsorgepflicht  (§) · Gewahrsamstod  (§) · Gewährleistungsbürgschaft  (§) · Gymnasium Nepomucenum Coesfeld (QS-24.7.) · H-Saisonkennzeichen (TUV) · Henry Steel Olcott (RT) · Herstellererklärung  (§) · Holzmüller-Doktrin  (§) · Hugo Helbing (QS-17.7.) · Ikonophobie (RT) · Insolvenzverwaltervergütung (§) · Inverkehrbringen  (§) · Jerzy Regulski (QS-14.7.) · Kai Kobad III. (TR) · Kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern  (§) · Kostenbeamter  (§) · Kultur des Osmanischen Reichs (TR) · Kulturerbe-Bibliothek Hendrik Conscience (QS-27.7.) · Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses  (§) · Landesgleichstellungsgesetz  (§) · Leerformel  (§) · Léonce Charles Ulrich Pelloutier (QS-26.7.) · Mastiff (Hunderasse) (WAU) · Medienrecht (§) · Mehrsprachigkeit im Recht  (§) · Militärinternierte (MIL) · Mistake  (§) · Mitführpflicht  (§) · Mukataa (TR) · Neuwert (Versicherungsrecht) (§) · Originaltitel (MW) · Pfarrverband (CHR) · Presserechtliche Verantwortlichkeit  (§) · Qualifizierte elektronische Signatur (§) · Qu’est-ce que le Tiers-État? (QS-17.7.) · Rechtsdidaktik (§) · Rechtsirrtum  (§) · Rechtswissenschaft  (§) · Rentenangleichung (§) · Restitution (Kunst) (§) · Ricardo-Urteil (Rechtsgeschäftslehre)  (§) · Ricardo-Urteil (Störerhaftung)  (§) · Richtlinie 2006/43/EG (Abschlussprüfungsrichtlinie)  (§) · Richtlinie 89/552/EWG (Fernsehrichtlinie)  (§) · Scheich Bedreddin (TR) · Schiffskennung (MIL) · Schulpflicht reisender Kinder (§) · Schülerfahrkosten (§) · Scoring (BDSG neu)  (§) · Shadowban (MW) · Shimmer (Kommunikationsprotokoll) (QS-20.7.) · Siebenten-Tags-Adventisten (CHR) · Sonderungsverbot (§) · Sorgerecht (international)  (§) · Sportrecht  (§) · Strafrecht (Liechtenstein)  (§) · Straftat (Deutschland)  (§) · Strafzwecktheorie  (§) · Taufrecht (CHR) · Temmie Ovwasa (QS-9.7.) · Treuhandgeschäft  (§) · Triebtäter  (§) · Urhebergemeinschaft  (§) · Urheberrechtsgesetz (Deutschland)  (§) · Verlustausgleich  (§) · Vermögenssorge  (§) · Verschuldenshaftung  (§) · Verwaltungsrecht (Deutschland)  (§) · Vollzugslockerung (§) · Wohnungseigentumsrecht (Österreich) (§) · Zulassung (Verwaltungsrecht)  (§) · Zustimmungsersetzungsverfahren (§ 99 Abs. 4 BetrVG) (§) · Österreichische Hotelvertragsbedingungen  (§) · ʿAbd ar-Rahmān as-Saʿdī (RT)

 Projekthinweis (4)

Heinrich Moritz (Metallurg) (Biografien) · Hutu (RW) · Korruption im Sport (S) · Moisi Arianit Golemi (AL)

Versicherungspflicht im Sinne der deutschen Sozialversicherung

Der Artikel wäre zu überarbeiten. Es sollte möglichst knapp herausgearbeitet werden, was es mit der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung auf sich hat (Sozialversicherungsverhältnis kraft Gesetzes bzw. auch kraft Satzung in der gesetzlichen Unfallversicherung), daß die Voraussetzungen für die jeweiligen Zweige der Sozialversicherung gesondert geregelt sind, welche Rechtsfolgen das mit sich bringt (Beitragspflicht, Anspruch des Versicherten auf Leistungen, sekundäre Sozialversicherung = aufgrund der VersPfl in einer SozVers tritt die VersPfl in einem anderen Zweig der SozVers ein) und unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung von der Versicherungspflicht eintritt. Idealerweise mit einem historischen Abriß zur Entwicklung. Dies aber nur im Überblick, alle Einzelheiten sollten in den Artikeln zu den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung erklärt werden.--Aschmidt (Diskussion) 17:00, 8. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Hallo, nachdem ich den Artikel jetzt überarbeitet hatte, gibt es plötzlich jemanden auf der dortigen Diskussionsseite, der ihn für überflüssig hält und bereits in Teilen wieder gelöscht hat. Ich würde mich mal über Rückmeldungen und Meinungen, besser noch eine Entscheidung freuen, wie das seitens der Redaktion gesehen wird. VG R2Dine (Diskussion) 19:35, 16. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Also in aktuellem Zustand scheint mir das Thema deutlich verfehlt, über die Versicherungspflicht erfährt man kaum etwas, dafür über alles andere, was im entferntesten mit Sozialversicherung zu tun hat. Ich halte das Thema auch für so umfangreich, dass es unmöglich in einem Artikel behandelt werden kann, das muss man aufteilen. Im Falle der Arbeitslosenversicherung ist das ja schon geschehen, die Details findet man nämlich unter Arbeitslosenversicherung. -- Liliana 23:10, 8. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Die thematisch passenden Abschnitte habe ich zu Erstes Buch Sozialgesetzbuch, Viertes Buch Sozialgesetzbuch und Sozialleistung verschoben. Die betreffenden Artikel waren recht mager und konnten eine Aufwertung vertragen. Ob der Artikel hier im übrigen erhalten werden soll, mögen andere entscheiden. Grüße, R2Dine (Diskussion) 15:23, 18. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Rechtsstaat (Deutschland) (geltendes Verfassungsrecht)

oranger Kreis Dieser Artikel ist kein Lexikon-, sondern ein Zeitschriftenartikel. Er stellt nicht dar, was ist, sondern vertritt eine spezifische Meinung. Fakten findet der erste Orientierung suchende Leser nicht, er muß sie sich im Umkehrschluß aus der Kritik am Bundesverfassungsgericht zusammenklauben. Außerdem strotzt der Artikel sprachlich nur so von Spott und Häme gegenüber der herrschenden Meinung. Irgendwie nicht so der Hit. Da dieser verquere Ansatz bereits seit anderthalb Jahren auf der Diskussionsseite unwidersprochen kritisiert wird, sich aber auch nichts getan hat, hoffe ich, daß der Eintrag hier, ein bißchen Bewegung in die Sache bringt. Vielleicht kann ja jemand mit Sachkenntnis die Fakten vom POV trennen. --42 (Diskussion) 01:31, 6. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Der Artikel hat imho neben den Artikeln zum Rechtsstaat und zum Rechtsstaat (Deutschland) (Wort- und Begriffsgeschichte) keine Existenzberechtigung, zumal er nicht das geltende Verfassungsrecht darstellt, sondern sich in laienhaften Meinungsäußerungen ergeht. Ein Artikel zum Thema Rechtsstaat (Deutschland) (geltendes Verfassungsrecht) müsste die geltende Rechtslage zu den einzelnen Elementen der Rechtsstaatlichkeit rechtshistorisch und in der aktuellen rechtspolitischen Diskussion behandeln. Ich weiß nicht, ob eine Enzyklopädie dafür der richtige Ort ist. Jedenfalls habe ich die Überarbeitung jetzt abgebrochen, weil eine Übersicht zum Rechtsstaat bereits vorhanden ist (Rechtsstaat) und eine ausführlichere Darstellung hier den Rahmen sprengen würde.R2Dine (Diskussion) 13:06, 5. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Holzmüller-Doktrin

Es fehlen Erläuterungen zu quantitativen und qualitativen Schwelle für Holzmüller-Maßnahmen. Die Weiterentwicklung der Rechtsprechung durch Gelatine I und Gelatine II, sowie Hinweise zu wichtigen anerkannten oder umstrittenen Holzmüllermaßnahmen sind nicht vorhanden. --MephistoGF (Diskussion) 23:45, 9. Nov. 2013 (CET)Beantworten

gelber Kreis Mittlerweile ist die Gelatine-Rechtsprechung enthalten. Weiterhin fehlen Erläuterung zu Mediathisierungsthese, quantitativer Schwelle und wichtige Anwendungsfälle. --MephistoGF (Diskussion) 15:08, 4. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Illegaler Vogelfang

Artikel aus der allg. QS, bitte rechtliche Lage als Quellen hinzufügen, danke --Crazy1880 18:53, 23. Nov. 2013 (CET)Beantworten

ist jetzt in LD --gdo 18:57, 4. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Zustimmungsersetzungsverfahren (§ 99 Abs. 4 BetrVG)

gelber Kreis

Ich bin Laie auf dem Rechtsgebiet, aber ich würde sagen, dass dies kein enzyklopädischer Stil ist im Artikel. Lemma ist auch fragwürdig. Relevanz kann ich nicht beurteilen. - Squasher (Diskussion) 22:47, 29. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Artikel ist schon verbessert, bedarf aber noch der Überarbeitung. Lemma hat Relevanz. Enzyklopädischer Stil ist noch nicht ausreichend. --Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 12:51, 29. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Ergänzungsvereinbarung zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Nordrhein-Westfalen

allgemeine QS ist beendet; es besteht noch deutlicher Überarbeitungs- bzw. Diskussionsbedarf. Grüße, --Coyote III (Diskussion) 21:33, 11. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Naja da bislang niemand einen Gegenthese belegen konnte und sich auch niemand mit dem Artikel weiter beschäftigen konnte, gehe ich einmal stark davon das er nicht zu beanstanden ist, es findet im Artikel auch keine TF statt und es sind Quellen hinterlegt. --Martin (Diskussion) 07:13, 26. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Gegenthese????
Erstens: Die Frage der Gültigkeit des Reichskonkorats wird auch in jedem Artikel ausführlich behandelt.
Zweitens: Wenn wir eine Gegenthese liefern sollen, zeigt das, dass du eine These aufgestellt hast. Das ist Theoriefindung und war daher zu löschen. Und wenn dich wirklich eine Gegenthese interessiert, dann wirf mal einen Blick in das Konkoratsurteil (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv006309.html), da findest du die Gegenthese des Bundesverfassungsgerichts. --Taste1at (Diskussion) 17:14, 9. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Soldatenlaufbahnverordnung

oranger Kreis Der Artikel ist nicht aussagekräftig und zudem schlecht strukturiert. Näheres siehe Diskussion:Soldatenlaufbahnverordnung--Bungert55 (Diskussion) 08:55, 16. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten

Neuer Artikel benötigt Ausbau. --Lichtspielhaus (Diskussion) 03:36, 23. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Das Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten (1927) gibt es seit dem Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten (1953) nicht mehr. Seit 2001 ist die Materie im Infektionsschutzgesetz geregelt. Inwiefern und bei welchem Gesetz ist ein Ausbau nötig? R2Dine (Diskussion) 11:23, 15. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Weltraumhaftung

Der Artikel ist als "lesenswert" von 2005 im Augenblick im Abwahlverfahren (was ich missbillige, da kein Versuch der QS vorgeschaltet wurde). Diskussion auf Wikipedia:Kandidaturen von Artikeln, Listen und Portalen#Weltraumhaftung. Als Mängel werden - zu Recht - unzureichende und überalterte Belege sowie die Darstellung (nur) bis in die 1990er genannt. Als Laie kann ich nicht in angemessenem zeitlichen Rahmen zu einer Verbesserung beitragen. --Cimbail (Diskussion) 10:30, 2. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Auftrag (kein Baustein im Artikel)

Etwas dünn belegt.--Der Spion (Diskussion) 12:42, 10. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Behinderungsmissbrauch

Etwas kurz geraten.--Der Spion (Diskussion) 21:01, 10. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Versetzung (deutsches Arbeitsrecht)

Unbelegt schmeckt halb so gut...--Der Spion (Diskussion) 00:02, 11. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Das wird hier ohnehin nix: Belegbaustein gesetzt --Taste1at (Diskussion) 12:52, 19. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Bin dabei, die Seite zu überarbeiten auf Benutzer:Loiosch/auf Arbeit

Rechtsnachfolge

No lit. no fun...--Der Spion (Diskussion) 00:19, 11. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Anstellung

Belege & Co.--Der Spion (Diskussion) 01:21, 11. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Einstellung (Arbeit)

S.o.--Der Spion (Diskussion) 01:23, 11. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Allgemeine Betrachtungen und deutsche Gesetzesstellen sind (wie so oft in der deutschsprachigen Wikipedia) bunt durchmischt. --Peter (.) 21:01, 22. Mai 2015 (CEST)Beantworten
oranger Kreis Hier sehe ich große Redundanz zu Arbeitsvertrag (Deutschland). Allenfalls den letzten Abschnitt könnte man dann behalten, aber ob das reicht? -- Liliana 21:23, 14. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Eilzuständigkeit

S.o.--Der Spion (Diskussion) 23:35, 11. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Allgemeine Betrachtungen und deutsche Gesetzesstellen sind (wie so oft in der deutschsprachigen Wikipedia) bunt durchmischt. --Peter (.) 21:03, 22. Mai 2015 (CEST)Beantworten
ist jetzt in LD --gdo
Ist überarbeitet, aber Löschkandidat.roter Kreis

Unterbindungsgewahrsam

Bitte den Artikel Unterbindungsgewahrsam inhaltlich prüfen. Die Darstellung zur Dauer von Gewahrsam und maximaler Dauer des Unterbindungsgewahrsam widerspricht regelmäßigen Auskünften von Anwälten und Presse. Insbesondere der Punkt zur zeitlichen Addierung von Gewahrsam und Unterbindungsgewahrsam, wonach z.B. in Berlin maximal 72 Stunden möglich sein. --Häuslebauer (Diskussion) 11:27, 21. Jan. 2014 (CET)Beantworten

E-CODEX

Vollprogramm. Grüße Alleskoenner (Diskussion) 00:56, 10. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Schutzrechtsberühmung

Der Artikel erklärt überhaupt nicht, was Schutzrechtsberühmung überhaupt ist. Stattdessen wurden einfach zwei weitere Begriffe (Schutzrechtsverwarnung, Schutzrechtsklage) hineingeklatscht. Es wird auch gleich mit der Tür ins Haus gefallen und die Rechtslage in de erwähnt und dann ein paar Urteile. So ist die Seite unbrauchbar. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 18:29, 6. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Unschlüssig:
Eine Überarbeitung scheint mir dringend nötig, aber auch in Prinzip noch möglich zu sein.
Mag allerdings sein, dass ein Neuschreiben einfacher wäre.
Hätte vor allem meine Zweifel, ob einen ganzen Absatz zu dem Thema aus dem Dreier/Schulze zu zitieren, noch von der Zitierfreiheit erfasst sei. Weiß daher nicht, ob Rechtskundige (und gerade in diesem Bereich Bewanderte) den Artikel mit einer möglichen Urheberrechtsverletzung in den bisherigen Versionen auch nur mit der Kneifzange anfassen werden.--Pistazienfresser (Diskussion) 11:40, 4. Mär. 2015 (CET)Beantworten
oranger Kreis /roter Kreis ? Vgl. Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Ca. 100 Worte in altem Artikel wörtlich zitiert, anfangs wohl ohne jede inhaltliche Auseinandersetzung--Pistazienfresser (Diskussion) 13:52, 5. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Copyfraud kann man jedenfalls als eigenen Artikel auslagern. Du wolltest das doch üben, oder? ;-) --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 13:58, 5. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Grundsätzlich wäre ich zu derartigen Untaten bereit, und kann mich sogar noch dunkel daran erinnern, dass was ich in der Entscheidung des Großen Senats und den damit zusammenhängenden Entscheidungen so gelesen habe. Aber ich weiß nicht ob ich unschuldige Admins zu undolosen Werkzeugen machen sollte oder gar auf klären und anstiften. Der sicherste Weg wäre wohl, die ca. 99 Worte aus den ca. 88 Versionen im Quelltext heraus zulöschen bzw. automatisch gegen [...] auszutauschen. Hast Du eigentlich ein (aktuelles Werk) Deiner Kollegen D. und S. da und könntest da unter § 51 nachschauen, wie eng sie sie selbst das mit der Größe von wörtlichen Zitaten und der Pflicht zur Auseinandersetzung/sonstigen Rechtfertigung nehmen? Oder kennst Du die gar?--Pistazienfresser (Diskussion) 20:29, 5. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Vollzugslockerung

Sinnvolle Gliederung fehlt. -- JB-Firefox (Diskussion) 11:42, 14. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Bereits im Kontext behandelt unter Strafvollzug. Warum nicht zusammenfassen? (nicht signierter Beitrag von 77.58.188.103 (Diskussion) 11:03, 13. Sep. 2015)

Stahlstreit zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten

gelber Kreis Vollprogramm.--ColdCut (Diskussion) 16:44, 2. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Kontaktschuld

gelber Kreis Vollprogramm.--ColdCut (Diskussion) 01:23, 13. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Übermaßverbot

Der Abschnitt wurde wunschgemäß am 5. 10.überarbeitet Benutzer:IM

QS-Baustein vom 8. Februar von Benatrevqre nachgetragen, Begründung war:

  • „Inhaltliche Angaben, Rechtschreibung, Grammatik und Form (Wikifizieren). Des Weiteren sind die Belege zu prüfen, da sie offenbar ungeprüft übernommen (irgendwoher kopiert) und im Einzelnen nicht gelesen wurden. --Benatrevqre …?! 20:35, 8. Feb. 2014 (CET)“

--October wind 15:24, 4. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Übertrag aus der allg. QS, vllt. könnt ihr noch etwas machen, danke --Crazy1880 10:52, 18. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
oranger Kreis Der Artikel scheint mir eine Mischung aus Übermaßverbot, Untermaßverbot, Schuldprinzip und vielleicht noch anderen Zutaten zu sein. Die Wikipedia dürfte meines Erachtens im Moment ohne diesen Artikel und allein mit dem Artikel Verhältnismäßigkeit eine Verbesserung erfahren. Insbesondere die Ansicht der Autoren des Artikels Übermaßverbot vom Verhältnis des Übermaßverbotes zum Gebot der Verhältnismäßigkeit wird mir leider nicht klar. Der Versuch zum Ausbau zu einem verwendbaren Artikel mit Aufbau, Definitionen, Gliederung und auf (nachvollziehbarer) Quellenbasis ist jedoch meines Erachtens bislang erkennbar, daher solle den Autoren meines Erachtens noch 1 Monat Zeit gegeben werden.--Pistazienfresser (Diskussion) 14:08, 5. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Primogenitur

Es fehlt Funktion, Geschichte und Gegenwart zur Ultimogenitur. Gibt's eigentlich auch "Primagenitur" oder "Ultimagenitur"? Grüße --Chiananda (Diskussion) 02:06, 6. Mai 2014 (CEST)Beantworten

"Primogenitur" ist ein feststehender Rechtsbegriff seit dem späten Mittelalter. Da war das Recht halt sehr männlich dominiert. "Primagenitur" war nicht. Ultimogenitur gehört in diesen Artikel nicht rein, sondern in einen eigenen. Ich trau mich aber nicht, das hier (beleglos) Dargestellte dazu zu nutzen, einen eigenen Artikel zu starten. Inhaltlich liest sich das wie gesammelte Gemeinplätze. Keine Ahnung, wie man damit umgeht. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 10:48, 2. Jan. 2015 (CET)Beantworten
@Reinhard Dietrich, ich seh das genauso wie du, Ultimogenitur braucht einen eigenen Artikel, welche Redaktion wäre da zuständig (Geschichte, Recht??) So ist das ein Murcks. lg --Hannes 24 (Diskussion) 15:21, 31. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Der Artikel beschreibt nur die Hemmung der Verjährung. M. E. sollte der gesamte Inhalt dort unter dem Lemma "Verjährung" eingearbeitet werden. --22:23, 13. Mai 2014 (CEST)

Verkehrsfähigkeit

Der Artikel definiert die Verkehrsfähigkeit nur unter dem Gesichtspunkt des Steuer- und Außenhandelsrechts. Das scheint mir nicht korrekt zu sein, man kennt bspw. die Verkehrsfähigkeit bzw. Verkehrsverbote von Lebensmitteln meines Wissens auch im ausschließlich inländischen Handel und völlig losgelöst von irgendwelchen Steuerfragen. --sko (Diskussion) 12:52, 22. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Versorgungsstrukturgesetz

Kritik auf der Diskussion, dass falsche Schwerpunktsetzung und veraltet; kaum Links, keine {{Infobox Gesetz}}, ... --S.K. (Diskussion) 23:45, 7. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Infobox habe ich eingefügt, inhaltliche Überarbeitung gerne in den nächsten Wochen. Ich würde auch verschieben zu GKV-Versorgungsstrukturgesetz, wenn es keinen plausiblen Grund für die jetzige Abweichung von der Regel (amtliche Bez.) gibt. --Andrea Kamphuis (Diskussion) 00:01, 12. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Einbringung

Der Artikel bezieht den Begriff nur auf ein alte Rechtslage zum Umwandlungssteuerrecht, andere Rechtsgebiete bleiben unerwähnt. --mundanus Disk 22:28, 25. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Bestandsmieten

Ist gerade in der LD. Ich denke ein Fachmann kann diesen Begriff relativ leicht erklären und den Artikel Wiki würdig machen. Im gegensatz zur LA Begründung kann ich keine URV finden. Es gibt diesbezüglich keinen Grund den Artikel zu löschen. --Stanze (Diskussion) 17:16, 18. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Es liegen immer noch erhebliche Mängel vor (Rechtslage offenbar von 2001, ein einziger Nachweise aus einer Promotion der Rechtswissenschaft [Einzelmeinung?] und keine aus Kommentaren, Lehrbüchern oder zumindest Rechtsprechung/Gesetzgebung). Was ist seit 2001 geschehen? Warum nicht Bestandsmiete als Lemma (Wird Plural in Rechtswissenschaft und Rechtsprechung nicht im Singular benutzt? Oder ist hier ein Verb/Tuwort gemeint? Benutzer:StanzeGlobal war in der damaligen Löschdiskussion gegen die Löschung und hat mehrmals vertreten, dass Verbessern möglich bzw. sinnvoll sein. Was ist inzwischen geschehen?--Pistazienfresser (Diskussion) 15:45, 3. Mär. 2015 (CET) P.S. Die im sogenannten Artikel (ohne Seitenangabe, pauschal) genannte Promotion ist scheint nicht aus der Rechtswissenschaft, sondern aus der Humangeographie zu stammen.--Pistazienfresser (Diskussion) 15:59, 3. Mär. 2015 (CET)Beantworten
roter Kreis @StanzeGlobal:? --Pistazienfresser (Diskussion) 16:37, 6. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Ich bin immer noch der Meinung, dass dieses Lemma sinnvoll ist. Ob die Einzahl richtig ist oder die Mehrzahl-form als feststehender Begriff gilt, weis ich nicht. Ich bin immer noch kein Jurist um dies Sauber auszuformulieren, darum wurde ja der Artikel hier eingetragen. Die inhaltlichen Änderungen seit der Eintragung ins QS kann man hier nachlesen. oder was willst du jetzt genau von mir wissen? --Stanze (Diskussion) 14:45, 10. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Treuhandgeschäft

Kommt aus der allgemeinen QS - bräuchte Ausbau und Quellenangaben. --Ana al'ain (Diskussion) 21:15, 9. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

Bitte Artikel überschriftlich strukturieren, ggf. ausbauen und auf Normaldeutsch übertragen --Crazy1880 16:29, 30. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Objektive Zurechnung

Einzelnachweise fehlen, Beispiele unbelegt, §§ fehlen. --Doc.Heintz (Diskussion) 13:02, 3. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Inhaltlich nach grober Einschätzung wohl zutreffend.
Drei Einzelnachweise sind tatsächlich etwas wenig für einen so wichtigen Artikel. §§ wird man aber wohl keine finden können, da es sich nicht um etwas handelt, was tatsächlich im Gesetz steht.
Der Idealfall wäre wohl, wenn der Artikel von einem Autoren/Autorenteam zusammen mit Zurechnung behandelt würde. Am besten ein Rechtsphilosoph/Rechtstheoretiker, ein Zivilrechtler und ein Strafrechtler (jeweils mit Hintergrundwissen zur Rechtsgeschichte...);-). Und das wäre dann wohl auch ersteinmal nur auf ein (nationales) Rechtssystem/eine (nationale) Rechtstradition beschränkt...;-).--Pistazienfresser (Diskussion) 16:16, 2. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Grobes Verschulden (173 AO)

WAR: Grobes Verschulden des Steuerpflichtigen im Sinne des §173 Abgabenordnung--Pistazienfresser (Diskussion) 02:23, 7. Mär. 2015 (CET) BKLs auflösen, Lemmafrage. -- ColdCut (Diskussion) 17:44, 17. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Zur Lemmafrage: Bin kein Steuerrechtler, FA für Steuerrecht oder StB, aber wie wäre es mit Grobes Verschulden (173 AO)?--Pistazienfresser (Diskussion) 20:38, 4. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Zu „BKLs auflösen”, @ColdCut: Was ist genau gemeint? Die Weiterleitung von Grobes Verschulden auf diesen Artikel? Da wäre ich stark für löschen, da ich es sehr bezweifele, dass grobes Verschulden auf der ganzen Welt und in allen Rechtsgebieten der verschiedensten Rechtsordungen das gleich bedeute wie gerade in § 173 AO des Steuerrechts Deutschlands. Diese Aussage hat aber im Grunde die Weiterleitung unter Grobes Verschulden.--Pistazienfresser (Diskussion) 13:43, 5. Mär. 2015 (CET)Beantworten
@Pistazienfresser: Nein, mit "BKLs auflösen" ist das genauere Verlinken von Begriffsklärungslinks auf konkretere Zielartikel gemeint. Im Artikel sind dies die Links auf Willkür, Ausgaben, Geschäftsführer, GmbH, Anmeldung,
gelber Kreis Danke, also nur das Übliche. Dann eröffne ich errichte ich für das Löschen der bedeutungsverzerrenden Weiterleitung einen eigenen Abschnitt.--Pistazienfresser (Diskussion) 15:43, 5. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Verschoben wie zuvor vorgeschlagen (s. o.).--Pistazienfresser (Diskussion) 02:23, 7. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Grobes Verschulden

[...]- Verzerrt extrem die (meist wohl gemeinte) Bedeutung, die darauf gesetzten Links in den Artikel zukommt. Weiterleitung von einem sehr allgemeinen Begriff (möglicherweise Oberbegriff) auf einen sehr speziellen Begriff mit eng definiertem Geltungsbereich.--Pistazienfresser (Diskussion) 15:43, 5. Mär. 2015 (CET) gelber Kreis - Vielleicht doch Hauptbedeutung bzw. häufigste/wichtigste Verwendung dieser Phrase. Teilweise aber auch in anderen Zusammenhängen verwendet. Eventuell Lösung über BKS?--Pistazienfresser (Diskussion) 19:42, 5. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Ich hab das jetzt mal auf den Redirect zurückgesetzt, bis sich hier jemand Berufenes findet, der das diskutiert und lösen kann. Der QS-Baustein im Redirect produziert nur immer neue QS-Meldungen. --Tröte just add coffee 08:43, 12. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Geschäftsordnungsantrag

oranger Kreis Belegloses How-to. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 12:46, 5. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Mitführpflicht

oranger Kreis Belegloses How-to. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 13:17, 5. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Belege sehe ich da durchaus. Ein How-To ist etwas anderes. Wer auf den Begriff stösst, wird es begrüßen, dazu in einem online-Lexikon einen Artikel zu finden. Stehen lassen. --Edoe (Diskussion) 13:44, 3. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
ist jetzt in LD --gdo

Pauschale

oranger Kreis Belegloses Sammelsurium. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 13:37, 5. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Person

oranger Kreis Der juristische Abschnitt ist von inakzeptablem Niveau. Aufspaltung mit BKS wäre wohl sinnvoll. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 13:40, 5. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Abschnitt ist in jetzigem Stand korrekt belegt und bringt die wesentliche Botschaft: "Die Rechtswissenschaft unterscheidet bei den Rechtssubjekten zwischen natürlicher und juristischer Person". Wo die WP eine Art "Niveau"-Wettbewerb verfolgt, und wie dies hier zu bemessen sei, müsste ggf. nochmal erklärt werden. --Edoe (Diskussion) 13:47, 3. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Pflicht

oranger Kreis Der juristische Abschnitt ist von inakzeptablem Niveau. Aufspaltung mit BKS wäre wohl sinnvoll. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 13:41, 5. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Dito, wo die WP eine Art "Niveau"-Wettbewerb verfolgt, und wie dies hier zu bemessen sei, müsste ggf. nochmal erklärt werden. Enzyklopädisch durchaus relevant, nur leider fehlen Belege aus der Rechtswissenschaft; die von dort arbeitenden WP-Autoren sicher gerne geliefert werden. --Edoe (Diskussion) 13:50, 3. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Betriebsveräußerung

gelber Kreis Aus der allg. QS. -- ColdCut (Diskussion) 13:57, 5. Mär. 2015 (CET)Beantworten

WP:Wikifizieren:

Diff seit QS -- MerlBot 23:49, 22. Dez. 2014 (CET)

Sorgfalt

oranger Kreis /roter Kreis Mit zwei 'Einzelnachweisen' aus dem Internet (aus Juraforum.de und zu den [abgeschafften!] Kopfnoten in NRW) soll hier der grundlegende Begriff Sorgfalt definiert werden. In dem Artikel werden überwiegend rechtliche Begriffe verwendet und auf Gesetze verwiesen. Das Wesentliche wird offensichtlich überhaupt nicht verstanden oder richtig eingeordnet, vgl. z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten im Sinne von § 277 BGB als das Gegenteil von Fahrlässigkeit. Vorschlag: Entweder Artikel löschen ODER alles was mit Recht zu tun hat, löschen und auf Sorgfalt in den abgeschafften Kopfnoten von Nordrhein-Westpfalen verschieben.--Pistazienfresser (Diskussion) 22:40, 6. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Kann man kritisieren, aber der QS-Baustein ist auch keine Einladung, um besonders viel Aufmerksamkeit für kritische Bemerkungen an einem Artikel zu bekommen. Sorry, das muss bitte auch im Rahmen bleiben. Zudem hat ja nun seit 4 Wochen niemand Diskussionsbeiträge gebracht, also irgendwie scheinen die Sorgen zu diesem Artikel in der WP-Community nicht soooo hohe Priorität zu haben. Daher nehme ich den langen Text erst einmal aus dem Artikel-Kopf, der Verweis auf die Diskussion hier reicht aus und ist auch üblich. Wenn da weiter nichts kommt, sollte auch der QS-Baustein wieder raus. So weit hergeholt ist der Artikel insgesamt nicht. --Edoe (Diskussion) 13:32, 3. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Einstellung des Strafverfahrens (Deutschland)

gelber Kreis Medial extrem präsent und in beklagenswert unbelegtem Zustand. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 16:35, 7. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Kostenbeamter

Sehr kurz. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 19:25, 13. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Zurechnung

Grundlegender Begriff mit magerem deutschlandlastigem Artikel. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 14:11, 19. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Ausländische Haushaltshilfe

Rechtsgrundlagen überarbeitungsbedürftig, s. auch Wikipedia:Löschprüfung#Ausl.C3.A4ndische_Haushaltshilfe --gdo 15:19, 20. Mär. 2015 (CET) gelber Kreis Löschantrag wurde überstanden, rechtlicher Text zumindest um die gröbsten Fehler/Veraltungen bereinigt. --gdo 16:08, 25. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit

Unbequellte Textwüste. Siehe auch die Disku. -- Liliana 23:25, 18. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Rechtsschein

Aus der allgemeinen QS hierher übertagen. Denn das braucht eine inhaliche Überarbeitung.

gelber Kreis Allgemeine Betrachtungen und deutsche Gesetzesstellen sind (wie so oft in der deutschsprachigen Wikipedia) bunt durchmischt. Bundesdeutsche Gesetzesstellen werden bereits im Abschnitt Allgemeines zitiert. Es gibt zwar weiter unten Abschnitte zu Schweiz und Österreich, aber keinen Abschnitt „Deutschland“. --Peter Gröbner (Diskussion) 20:50, 22. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

--Blaufisch123 (Diskussion) 20:31, 22. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Ausbildungsvergütung

gelber Kreis Es ist nicht klar, welche Teile des Artikels sich (nur) auf Deutschland beziehen. --Peter 16:48, 24. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Vgl. Berufsausbildungsgesetz#Lehrlingsentschädigung in Österreich. --Peter 16:51, 24. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Zumindest scheint der Artikel ziemlich veraltet zu sein. 325 Euro als Grenze für einen Minijob stammt noch aus der Zeit vor Hartz. -- Liliana 17:04, 24. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Azubis mit geringer Vergütung sind keine Minijobber. Die 450-€-Grenze gilt hier nicht. http://www.lohn-info.de/geringverdiener.html Ronny Michel (Diskussion) 07:40, 30. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Kategorie:Erbrecht - Kategorie:Erbrecht (Deutschland)

Anscheinend sollte die erste Kategorie allgemeine Begriffe des Erbrechts enthalten und die zweite Kategorie Artikel zum deutschen Erbrecht. Dies spiegelt sich aber nicht in den Inhalten der beiden Kategorien wider, alles ist wild vermischt. -- Liliana 11:55, 5. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

s. a. Wikipedia:Redundanz/Januar 2015#Nachlass - Erbschaft - Erbrecht. Gruß Peter 11:59, 5. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Primärrechtsschutz

Benötigt vollprogramm--Lutheraner (Diskussion) 11:59, 20. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Auffangversicherungspflicht

Dieses Essay wäre in einer juristischen Fachzeitschrift bestens aufgehoben. In der Wikipedia ist es aber fehl am Platz, da der Schreiber eindeutig Stellung nimmt und seine eigene Sichtweise zum Thema darstellt und verteidigt, anstatt neutral die Sache zu beschreiben. -- 217.245.207.110 15:30, 22. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Teilzeit- und Befristungsgesetz

Der Abschnitt "Geschichte" wirkt auf mich rein aus Arbeitgebersicht geschrieben. Ich frage mich auch, wer bei einer angeblich "zunehmend als beschäftigungshemmend" empfundenen Rechtsprechung solche Empfindungen hat. Ich denke, der ganze Abschnitt kann durchaus neutraler und mit mehr Quellenangaben formuliert werden. --Björn (Diskussion) 17:51, 14. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Individualsphäre

oranger Kreis aus der allgemeinen QS: Artikelwunsch; Vollprogramm, falls dies über die Rezeption eines Gesetzestext hinaus ein ausreichender Artikel ist.

ist wohl teil des Persönlichkeitsrecht (Deutschland), wenn ich das richtig sehe ----nicht der schonwieder(tm) 19:06, 14. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung

Sehr verwirrend geschrieben, es wird nicht wirklich klar, was der Artikel sagen will. Es wird noch nicht einmal klar ob das Gesetz noch gilt, in der Infobox findet sich kein derartiger Hinweis, aber der Artikel ist in der Kategorie Historische Rechtsquelle... -- Liliana 13:47, 16. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Was genau verwirrt denn so? Es geht hervor, dass es sich nicht um ein Gesetz, sondern eine Verordnung handelt. Da in der Infobox kein Datum des Außerkrafttretens angegeben ist, stützt das die Vermutung, dass sie noch in Kraft ist, woran ich auch keine Zweifel habe. Aktenstapel (Diskussion) 13:15, 17. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
Jetzt scheine ich es etwas zu verstehen. Der Artikel behandelt zwei verschiedene Verordnungen: einmal die ältere Verordnung, und dann die neuere, die die ältere ablöste. Das ist so in der Wikipedia nicht üblich und der Artikel sollte aufgeteilt werden um beide Verordnungen in unterschiedlichen Artikeln zu behandeln. Übrigens, wenn die Verordnung heute noch gilt, sei bitte so lieb und nimm die Kategorie Historische Rechtsquelle heraus, die ist dann Quatsch. -- Liliana 17:30, 17. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
Nein, das ist durchaus so üblich. Man unterscheidet Neufassungen, Neubekanntmachungen und Änderungen. Bei einer Neufassung oder Neubekanntmachung wird der geänderte Text verkündet, bei einer Änderung nur der Unterschied in Form von Änderungsanweisungen. Ein prominentes Beispiel ist die StVO, die bereits mehrfach neu gefasst wurde (zuletzt 2013) und geändert (zuletzt 2014). Eine ältere Fassung wurde auch neu bekanntgemacht (1956). Die Kategorie historische Rechtsquelle wurde eingefügt, bevor das Lemma verschoben wurde. Ich habe sie in die Weiterleitung eingefügt. (Ich hatte die Umbenennung des Eintrags in der Kategorie gestern schon durch Einfügen eines Parameters versucht, was aber so nicht funktioniert.) Aktenstapel (Diskussion) 09:54, 18. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
In den Fällen blieb es aber immer das selbe Gesetz, hier ist es ja eine völlig neue Verordnung mit völlig anderem Inhalt. Das ist nicht vergleichbar. -- Liliana 13:12, 19. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
(Verordnung! ...) Weil sich der Titel geändert hat? Der kann sich auch ohne Neufassung ändern, z. B. mit der Novelle von 2013 beim Geschmacksmustergesetz, das kaum noch etwas mit der Fassung von 1876 gemein hat und heute europarechtlich harmonisiert ist. Aktenstapel (Diskussion) 12:01, 21. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Knappschaftsausgleichsleistung

Nach meiner Meinung ist ein Hinweis, dass sich dieser Artikel auf Deutschland bezieht, angebracht, er wird aber immer wieder entfernt, z. B. mit dieser Änderung -- Peter 19:33, 18. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Warum? Ist die Leistung anderenorts anders definiert? Aktenstapel (Diskussion) 12:12, 21. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
Mir ist nicht bekannt, dass es anderenorts „Knappschaften“ gäbe, daher gibt es diese Leistung wahrscheinlich auch nur für deutsche Bergleute. Es heißt z. B. auch „Das Verlassenschaftsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren im österreichischen Recht, …“, obwohl es nicht „anderenorts anders definiert“ ist. -- Peter 12:31, 21. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
Da es ein Reichsgesetz ist, könnte es Knappschaften auch in Österreich gehabt haben; wenn die Leistung allerdings erst in den Sechzigern eingeführt wurde, gilt sie zunächst in Deutschland. Soweit stimme ich dir zu. Ich hätte den Bezug auch nicht entfernt und, ja, halte ihn auch für sinnvoll. Ein Hinweis, dass der Begriff sich auf eine Leistung in Deutschland bezieht, ist auch nicht zu verwechseln mit einer mahnenden Box, das Lemma sei DL-lastig, die hier wohl unangebracht wäre. Aktenstapel (Diskussion) 13:25, 21. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
Ja. -- Peter 13:28, 21. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Steuerhehlerei

Aktuell lediglich eine Kopie des Gesetzestextes. -- Liliana 13:10, 19. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Welches Gesetzestextes? Kannst du bitte eine Referenz angeben? Ich bezweifle, dass es weiter nichts als das ist. Aktenstapel (Diskussion) 12:10, 21. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
Praktischerweise ist das Gesetz im Artikel nicht mal verlinkt, es geht um § 374 AO. -- Liliana 12:16, 21. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
Stimmt, die Quelle sollte rein. Es werden die Voraussetzungen aus § 374 AO genommen, um den Begriff zu definieren. Dann stehen noch zwei weitere Sätze zur Erläuterung. Fehlt noch was? Aktenstapel (Diskussion) 13:13, 21. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Erziehungsmaßregel

Für so ein zentrales Thema ist der Artikel wirklich sehr mager und obendrein noch völlig unbelegt. -- Liliana 15:06, 17. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Reitbeteiligung

Der Artikel spricht davon, dass eine Reitbeteiligung immer zwischen dem Interessenten und dem Besitzer/Halter abgeschlossen werde. Ich kenne mich mit Pferden kein bisschen aus, frage mich aber, ob das nicht auch der Eigentümer sein könnte. Auch nicht klar ist mir, für welche Länder das im Artikel dargestellte gilt: Deutschland? Europa? Weltweit? --TheRealPlextor (Diskussion) 12:00, 1. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Haha, da ist der Eigentümer gemeint. Danke für den Hinweis! Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:45, 1. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Hätten wir das geklärt. Bleiben noch die Rechtsregionen, auf die sich das bezieht und dann ist der Artikel auch noch gänzlich unbequellt. --TheRealPlextor (Diskussion) 17:12, 1. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Behandlungsfehler

Formell und sachlich falscher Einleitungstext. Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 19:17, 19. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Bitte begründe Deine Meinung. Die Definition in ihrer jüngst überarbeiteten Fassung besteht aus Gesetzes- und Rechtsprechungszitaten (§ 630a BGB und den dort in Fußnote 1 und 2 zitierten BGH-Urteilen). R2Dine (Diskussion) 20:29, 19. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Mit Deiner Aufforderung an mich offenbarst Du dein Unwissen. Warum also willst Du mit mir diskutieren? Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 20:51, 19. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Ich warte auf ein rationales Argument gegen die gegenwärtige Formulierung in der Einleitung des Artikels. Persönliche Beleidigungen sind keine Argumente. Du hattest schon vor zwei Jahren denselben mutwilligen Einwand vorgebracht und trotz Nachfrage nicht begründet (siehe Archiv). R2Dine (Diskussion) 21:32, 19. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
@R2Dine: Warum ziehst Du es vor mich zu verleumden, indem Du mir unterstellst Dich beleidigt zu haben, anstatt meine Frage zu beantworten? Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 21:45, 19. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
grüner Kreis Der Einleitungstext entspricht den reputablen Belegen. Mängel sind nicht erkennbar. --MephistoGF (Diskussion) 17:55, 6. Nov. 2015 (CET)Beantworten
gelber Kreis @MephistoGF: Und aus eben diesem Grund ist der Einleitungstext formell und sachlich falsch. Im Übrigen beweist die Reputation einer Quelle noch nicht die Zulässigkeit ihrer Verwendung, oder die Richtigkeit der daraus gezogenen Schlussfolgerungen. Mit freundlichem Gruß, --Quaestio Iuris 21:41, 9. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Lieber @Quaestio Iuris: bitte erläutere, welche formellen und sachlichen Fehler der Einleitungstext deiner Ansicht nach enthält. Ich kann dergleichen nicht erkennen, da sich der Text nachvollziehbar auf das Gesetz und die höchstrichterliche Rechtsprechung bezieht. Viele Grüße --MephistoGF (Diskussion) 12:01, 10. Nov. 2015 (CET)Beantworten
@MephistoGF: Beantworte Dir selbst die Frage, in welcher Rechtsvorschrift der Gesetzgeber die Merkmale für das Vorhandensein eines Behandlungsfehlers definiert und schon hast Du die Lösung. Anschließend musst Du nur noch den Rechtssatz fehlerfrei interpretieren um ihn korrekt anzuwenden. Mit freundlichem Gruß, --Quaestio Iuris 14:28, 10. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Lieber @Quaestio Iuris:, ich bin aus deinen Ausführungen immer noch nicht schlauer geworden. Um die Debatte voranzubringen wäre es für alle hilfreich, wenn du darlegst, welche Mängel der Einleitungstext deiner Ansicht nach hat. Viele Grüße --MephistoGF (Diskussion) 10:20, 20. Nov. 2015 (CET)Beantworten
@MephistoGF: Ich habe meinen Diskussionsbeiträgen in dieser Sache derzeit nichts hinzuzufügen. Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 15:58, 23. Nov. 2015 (CET)Beantworten
@MephistoGF: Eventuell liegt der Stein des Anstoßes im Verweis auf §630a. Der Behandlungsfehler ist dort streng genommen nicht definiert. --Hörman87 (Diskussion) 16:20, 5. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Wohnungsverweisung

Unbelegter Artikel von fragwürdiger Qualität (polizeiliche Maßnahmen fußen nicht auf dem Gewaltschutzgesetz, das lediglich gerichtliche Ansprüche regelt). -- Liliana 15:48, 3. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Eingriff (Grundrechte)

Begründung: Belege fehlen teilweise, zB. bei Frage, was "klassischer" Eingriff ist; unrichtig, jedenfalls diskussionswürdig, dass jede Beeinträchtigung des Schutzbereichs Eingriff sei, siehe etwa im Bereich staatlichen Informationshandelns, zB. Entscheidungen Osho, Glycol, BZpolBildg, E-Zigarettenwarnung, Lost Art; Rechtfertigung des Eingriffs könnte noch illustriert werden; vielleicht Schemata? --Henning1973 (Diskussion) 15:44, 15. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Prozessfinanzierung im österreichischen Mietrecht

oranger Kreis Hier wird nicht ein Teilaspekt des Mietrechts beschrieben, sondern gleich zu Beginn des Artikels Kritik an einem bestimmten Umstand geübt, die der Artikelersteller eigenständig bewertet: "...ist eine in Wien 2013 neu entstandene Wachstumsbranche. Das Geschäftmodell der Prozessfinanzierer beruht auf..." Das ist ein hochproblematisches Vorgehen. Es mag sein, dass sich der Text samt Lemmaverschiebung zu einem brauchbaren Artikel umgestalten lässt, das sollte aber schnell gehen! Falls das hier so bleibt, ist ein Löschantrag die einzig sinnvolle QS-Maßnahme. --H7 (Diskussion) 17:05, 28. Nov. 2015 (CET)Beantworten

oranger Kreis Was soll denn genau geändert werden? Und was genau ist gewertet? Dudeldamzam (Diskussion) 17:21, 28. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Es geht hier einfach mal hauptsächlich um die neutrale Darstellung eines Teilaspekts im Mietrecht. Falls es Kritik daran gibt, dass manche hieraus ein Geschäftsmodell basteln, kann das sicher im Kritikabschnitt erwähnt und dargestellt werden, aber derartige Wertungen haben in den ersten Sätzen nichts zu suchen! Außerdem halte ich das Lemma für fragwürdig. Einen Prozess finanziert doch normalerweise immer der, der ihn verliert, oder? Also Kläger oder Beklagter. Und die Finanierung gliedert sich auf in Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachterkosten usw. Das wird in Österreich sicher nicht anders sein als in Deutschland. Aus so differenzierten Themen kann man m.E. kaum einen sinnvollen Artikel basteln. Ein übergeordneter Artikel ist Verfahrenshilfe. Vielleicht sollte hiervon ausgehend der Teilaspekt des Mietrechts als Unterthema beschrieben werden? Im jetzigen Zustand ist sogar fragwürdig, was überhaupt das Ziel des Artikels sein soll. Das ist nicht wirklich ersichtlich. --H7 (Diskussion) 17:32, 28. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Ok, versuche ich mal dieses Wochenende zu überarbeiten! Dudeldamzam (Diskussion) 17:59, 28. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Soeben wurde Prozessfinanzierung verlinkt. Der Artikel sieht ganz vernünftig aus. Wenn wir schon diesen hier zusätzlich haben, könnte der als ungefähres Vorbild dienen. Übrigens: Bei den Länderabschnitten dort fehlt noch einer zu Österreich. Vielleicht bist du ja bereit, dort noch ein paar allgemeine (dem Mietrecht übergeordnete) Sätze zu spendieren? --H7 (Diskussion) 11:29, 29. Nov. 2015 (CET)Beantworten

oranger Kreis Ich glaube ich habe jetzt verstanden, warum du anfangs bemängelt hast, dass an einem „bestimmten Umstand" gleich zu Beginn des Artikels vermeintliche Kritik geübt wird. Du denkst wahrscheinlich, der Artikel soll einen Teilaspekt des Mietrechts beschreiben. Ich gebe zu, der Titel dieses Artikels mag diesbezüglich missverständlich sein. Vielmehr soll aber der Artikel österreichische Prozessfinanzierungsunternehmen beleuchten, die ausschließlich Prozesse für Widrigkeiten im Mietrecht finanzieren. Dies ist insofern interessant, weil es sich um eine neue, rasant wachsende, und teilweise umstrittene Branche handelt. Wäre der Titel vielleicht klarer, wenn man ihn in etwas wie „Prozessfinanzierungsunternehmen der österreichischen Mietbranche" ändert? Dudeldamzam (Diskussion) 14:06, 17. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Habe jetzt mal diesen Artikel kopiert und einen neuen mit Namen "Prozessfinanzierungen der österreichischen Mietbranche" erstellt. Dadurch wird es hoffentlich klarer. Dudeldamzam (Diskussion) 18:41, 20. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Die Lemmafrage ist keine taugliche QS-Maßnahme, sondern hier allenfalls eine lizenzwidrige Urheberrechtsverletzung. Ich habe deshalb auf den illegalen und redundanten Klon einen SLA gestellt. --H7 (Diskussion) 19:05, 20. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Aber wie kann dann noch dein Vorwurf der Wertung im Artikel bestehen bleiben, wenn gar keine Teilaspekte des Mietrechts, sondern die Prozessfinanzierungsfirmen beschrieben werden? Finde die Kommunikation etwas mühsam - erklär doch bitte genau was geändert bzw. verbessert werden muss - ist mein Vorschlag der Titeländerung jetzt gut oder nicht z.B? Dudeldamzam (Diskussion) 01:45, 28. Jan. 2015 (CET)Beantworten


Der Artikel steht inzwischen fünf Monate ungesichtet im Artikelraum. Wie weiter? Sichten, allgemeine QS, Löschdiskussion? Frohes Schaffen — Boshomi Defekte URLs - Hilfe mit!23:36, 21. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Aussetzung (Strafrecht)

Unbelegter Artikel mit höchst fragwürdigen Behauptungen, so etwa die Aussage, eine Aussetzung stelle ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar... -- Liliana 17:44, 13. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Wieso unbelegter Artikel??? Habe etwas überarbeitet und den Baustein (und die bereits überholten anderen) gelöscht. Bitte um Sichtung!! --UniErla (Diskussion) 22:35, 13. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Artikelwunsch "Funktionsträgertheorie"

Bei der Wortschöpfung "Funktionsträger" handelt es sich nicht um einen in der Rechtsdogmatik anerkannten Begriff, sondern um "Neusprech" des BND. WP-Relevanz als eigenes Lemma daher fraglich. Siehe Kai Biermann: Die Anarchos vom BND Die Zeit, 14. November 2014 oderThorsten Denkler: So biegt sich der BND das Recht zurecht Süddeutsche Zeitung, 27. November 2014. Grüße, R2Dine (Diskussion) 17:37, 20. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Man könnte den Artikel zum Artikel 10-Gesetz und/oder den zum NSA-Untersuchungsausschuss#10. Anhörung: Stefan Burbaum, ehemaliger „G-10-Jurist“ des Bundesnachrichtendiensts entsprechend ergänzen, siehe Matthias Bäcker: Strategische Telekommunikationsüberwachung auf dem Prüfstand FIfF-Konferenz 2014. R2Dine (Diskussion) 17:48, 20. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft

gelber Kreis Einseitige Betrachtung nur auf Anlagen, Erläuterung des weiteren Inhalts fehlt (z.B. die Berechungsvorschriften), Entstehungsgeschichte und Novellierung lückenhaft und z.T. missverständlich, siehe auch die englische Fassung. --Fmrauch (Diskussion) 16:23, 26. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Rolf Gutmann (Rechtsanwalt)

Der Abschnitt zum Titelstreit ist von einem Single-Purpose-Account inzwischen "ausgebaut" worden zu einer Mischung aus Schmähkritik, Urteilsbesprechung und Original Research., vgl. diff --gdo 08:19, 30. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Nach meiner Auffassung haben lebende Rechtsanwälte in Wikipedia nichts zu suchen. Der ursprüngliche, erste Eintrag durch den Benutzer Giraldillo verdeckt auch die Tatsache, dass mit der vermeintlichen Information keine Wissenslücke geschlossen werden soll, sondern vorgreiflich das wettbewerbswidrige Verhalten des Angezeigten auf Sympathie stoßen soll. Die Einschätzung der Schmähkritik durch "Ausbau" wird ohne Begründung und ohne auch nur den geringsten Versuch der Erläuterung erhoben, was die Herkunft und Stoßrichtung sowie die Abhängigkeit des Benutzers belegt.

ich habe das zwischenzeitlich revertiert - vielleicht mag ja jemand im Rahmen einer WP:3M nochmal etwas dazu sagen. Als Grundlage mag dienen die diff zwischen der letzten "ausgebauten" Version und der von mir wiederhergestellten Kurz-Info zur Thematik. --gdo 11:57, 31. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Schülergenossenschaft

hier wird eine eigenständige Rechtsform ("eingetragene Schülergenossenschaft") suggeriert, die aber so gar nicht vorliegt. Rechtliche Hintergründe fehlen insofern völlig --gdo 15:38, 30. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Dann bitte doch mal Rücksprache mit dem BWGV nehmen, denn der schreibt dazu: "Wie jede neuzugründende Genossenschaft entwickeln die Schüler eine Satzung, eine Geschäftsidee und einen entsprechenden Businessplan und beantragen die Eintragung in die Liste, die vom BWGV geführt wird. Die eSG verfügt über einen Vorstand, den Aufsichtsrat und die Generalversammlung. Auch bei der Mitgliedschaft in der eSG gelten die üblichen Regelungen." Quelle: [1] --Fmrauch (Diskussion) 22:41, 30. Dez. 2015 (CET)Beantworten
warum Rücksprache mit einer Organisation nehmen? Es geht um Rechtsfragen, da hält man primär Rücksprache mit dem Gesetzestext, oder? Tatsache ist, dass die sog. eSG nicht(!) in das Genossenschaftsregister eingetragen werden (sondern eben nur in das Kinder-/Spielzeugregister des BWGV). Und das steuerlich (Kleinunternehmerregelung) sämtliche "Schülergenossenschaften" einer Schule zusammen addiert werden, was darauf hindeutet, dass im Außenverhältnis die jeweilige Schule agiert (was die Frage aufwirft, wie die Vertretungsverhältnisse im Außenverhältnis geregelt werden und wer ggf. haftet). Viele interessante Fragen und Probleme, die der Artikel halt nicht beantwortet, sondern nur suggeriert, es handelt sich um eine (noch dazu "eingetragene") Genossenschaft. --gdo 07:50, 31. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Hallo gdo ! Wo sind denn die Quellen für deine Behauptungen? Soweit ich sehe, steht der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband (BWGV) [2] dahinter. Da hilft es nichts, einfach nur aus Gesetzen zu zitieren, sondern es müssen schon die Organisatoren des Projektes bzw. deren einschlägige Veröffentlichungen herangezogen werden. Im übrigen machen wir KEINE Rechtsberatung, d.h. wir befinden nicht darüber, ob jemand etwas tut, was sich möglicherweise am Rande der Legalität bewegt. Wir sind eine Enzyklopädie und stellen nur Tatsachen fest. Wenn du etwas kritisch anmerken möchtest, kannst du das gerne tun. Aber dann gib bitte auch deine Quellen an. --Fmrauch (Diskussion) 20:07, 5. Jan. 2016 (CET)Beantworten
es ist Aufgabe des Artikelautors, bei einer "Genossenschaft" auch für eine gesellschaftsrechtliche Einordnung zu sorgen und nicht lediglich etwas zu suggerieren. Belegte Tatsache ist derzeit nur, dass eine gesellschaftsrechtliche Rechtsform von verschiedenen Organisation suggeriert (oder behauptet) wird. Dass die sowas "behaupten", darf selbstverständlich im Artikel stehen. --gdo 15:34, 30. Mär. 2016 (CEST)Beantworten

Beweismittelbetrug

oranger Kreis Ebenso wie der Löschkandidat Beweisfälschung schon etliche Jahre ohne Quellen und mit fragwürdigen Inhalten. Eine Formulierung wie "kann...erfüllen" macht zudem deutlich, dass der einzige Bezug auf einen Beleg bzw. in diesem Fall eine Rechtsquelle (§ 263 StGB) allein völlig unzureichend ist. Außerdem ist der Artikel massiv lückenhaft. Wie oft kommt sowas vor, zu welchen Konsequenzen kann sowas führen, wie kann das den Ausgang der eigentlichen Prozesse beeinflussen, gibt es öffentliche Rezeption, evtl. durch prominente Personen oder andere viel beachtete Prozesse? Das allein ist zwar kein Löschgrund, aber so völlig belegfrei wäre das ebenso ein Löschkandidat wie der andere Artikel. --H7 (Diskussion) 13:23, 1. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Berufsausbildungsverhältnis (Kündigung)

Lemma stimmt nicht. Geht der Artikel so oder passt er nicht in seiner ausladenden Darstellung eines Einzelaspekts? Von wo muss er verlinkt werden? --Jbergner (Diskussion) 08:37, 3. Jan. 2016 (CET)Beantworten

aus allg. QS übertragen: URV-Verdacht (89%) von www.hensche.de: überprüfen eintragen. --Jbergner (Diskussion) 08:39, 3. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Keine URV, die verlinkte Webseite ist ein Urteil des BAG und damit als amtliches Werk gemeinfrei. -- Liliana 10:50, 3. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Sittliche Pflicht

Sammelsurium mit recht fragwürdigen Belegen. Den gröbsten Mist hab ich bereits gelöscht, aber hier gibt es viel zu tun. -- Liliana 12:41, 20. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Elterliche Sorge (Deutschland) (erl.)

Mehr als die Hälfte des Artikels beschreibt lediglich in großer Ausführlichkeit und mehrfach wiederholt das Sorgerecht bei unehelichen Kindern. Noch dazu sind diese Ausführungen seit einem BVerfG-Urteil von 2010 und einer damit verbundenen Gesetzesänderung völlig veraltet, spiegeln also noch nicht einmal den derzeitigen Rechtsstand wieder. -- Liliana 19:08, 26. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Dafür ist dann aber nicht die QS zuständig, sondern wäre eher ein Fall für "Überarbeiten" und notwendige Ergänzungen. Also sei doch so gut und erzähle anderen nicht sie müssten lernen wie QS funktioniert, solange du diese selbst nicht wirklich verstanden hast. --Label5 (L5) 21:41, 26. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Risikomanagement

Ich vermisse eine Zusammenfassung der Rechtsgrundlagen. Vielleicht kennt sich hier jemand aus? --House1630 (Diskussion) 12:09, 31. Mär. 2016 (CEST)Beantworten

Hundegesetze

Vermutlich ist das ganze Lemma schon WP:TF und müsste auf eine sinnvolle andere Bezeichnung verschoben werden. Darüber hinaus ein allgemein- und fachsprachlicher Unfall (rechtskräftige Gesetze und Einschränkungen, die Hunden(sic!) auferlegt werden...) Wäre gut, wenn da jemand mit Kenntnis von Hunden, Recht und Sprache mal aktiv wird. --gdo 09:41, 5. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Die Def. habe ich mal ausgebessert. TF sehe ich nicht angesichts der zahlreichen gesetzlichen Regelungen, vor allem zu den sog. Kampfhunden. Grüße, R2Dine (Diskussion) 11:40, 16. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
sieht jetzt viel besser aus. Allerdings bezweifle ich noch immer, dass der Begriff "Hundegesetze" irgendwie etabliert ist. Zumal Gesetze zum Tierschutz und zur Tierkörperbeseitigung, die derzeit auch im Artikel erwähnt werden, wirklich nicht hundespezifische Gesetze sind. --gdo 13:27, 16. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
In der Gesetzgebung gibt es den Begriff durchaus: Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz - HundeG), Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) für Schleswig-Holstein oder Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz) im Kanton Appenzell A.Rh. Richtig ist allerdings, dass sich der Artikel nur auf Hundespezifisches konzentrieren sollte. R2Dine (Diskussion) 14:47, 16. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Wenn man die Landesgesetze (explizit so genannte Hundegesetze) meint (und sonst nichts), dann dürfte der Artikel aber nicht suggerieren, dass es eine Vielzahl von gleichzeitig geltenden Gesetzen gäbe, die in diversen Aspekten die Hundehaltung regeln. Es gibt vermutlich auch keine Gesetzessammlung "Deutsche Hundegesetze" o.ä. Insofern wäre wohl dann auch ein Singular-Lemma treffend. --gdo 17:14, 16. Apr. 2016 (CEST) Dass aber Regelungen zur Hundesteuer über Juristen (oder auch sonst) unter einem Begriff "Hundegesetze" subsumiert werden, halte ich für ein Gerücht, für den es einen Beleg bräuchte. Alternativ käme evtl. auch ein ganz anderes Lemma für den vorhandenen Text in Frage, z.B. Gesetzliche Regelungen zur Haltung von Hunden. Damit würde dann nicht mehr suggeriert, es gäbe einen etablierten Fachbegriff als Oberbegriff. --gdo 17:22, 16. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

vielleicht sollte man den verbleibenden Rest des Artikels einfach in Hundehaltung#Rechtliches kopieren und das Lemma "Hundegesetze" dann löschen. Dann würde m.E. alles passen und keine Info verloren gehen. --gdo 14:16, 17. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Es gibt einen sehr ausführlichen Artikel zum Thema Listenhunde, der weite Teile des Artikels Hundegesetze umfasst, sich aber nur mit den sog. Kampfhunden und den für diese geltenden besonderen Bestimmungen befasst. Diese besonderen Bestimmungen habe ich zum Artikel "Rasseliste" verschoben und bei "Hundegesetzen" aussortiert. Bei den "Hundegesetzen" geht es jetzt nur noch um allgemeine Vorschriften für Hunde unabhängig von der Rasse. Bei Hundehaltung#Rechtliches wird auf beide Hauptartikel verwiesen. So sind nach wie vor alle Informationen vorhanden, aber besser von einander abgegrenzt. R2Dine (Diskussion) 14:43, 17. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
eine besonders aktive Benutzerin hat jetzt den Abschnitt Hundegesetze#Hundegesetze_in_Deutschland eingefügt, wo nun ruckzuck auch Landeswaldgesetze und Landesjagdgesetze zu Hundegesetzen" mutiert sind. Vielleicht mag sich dazu mal jemand äußern - ich werde vermutlich mit der Benutzerin keinen sonderlich konstruktiven Dialog herstellen können. --gdo 17:40, 18. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung

Als "Abkürzung" steht hier: 35. BImSchV. Es handelt sich eine „Artikelverordnung“, die zumindest 2 Rechtsgebiete zu umfassen scheint, d.h. Straßenverkehrs-Ordnung und Bundes-Immissionsschutzverordnung bzw. 35. BImSchV. Im ersten Satz steht: "Die Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge" - das entspricht nicht den Konventionen Lemma und Definition nach meinem Verständnis. Ich finde das sehr verwirrend. Da ich mich juristisch auf diesem Gebiet nicht auskenne, bitte ich hier um Klärung und kritische Durchsicht. --House1630 (Diskussion) 11:59, 11. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Recht Deutschlands

Altlast aus den Anfängen der Wikipedia (2003!), die im Wesentlichen nur aus einer riesigen Liste besteht. Braucht man das noch? -- 91.11.81.2 21:26, 7. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Pflegegeld

Unter diesem Lemma sollen zwei grundverschiedene Leistungen, die nur rein zufällig den selben Namen haben, in einem Artikel erklärt werden. Das kann nur schiefgehen. Der Artikel sollte daher aufgeteilt werden in einen Artikel zum Pflegegeld für Pflegebedürftige und einen Artikel zum Pflegegeld für Pflegekinder. -- 91.11.86.222 01:03, 11. Mai 2016 (CEST)Beantworten