Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt2

Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt2/Intro


eingestelltes *jpg-Bild neugezeichnet

Hallo, werden Urheberrechte verletzt, wenn ich folgendes Bild Datei:Indoxyl Reaktionen.jpg neu zeichne und dann als *.svg-Datei wieder bei Commons einstelle. Wäre das ok? Der Einsteller des Bildes scheint auch der Urheber der Datei zu sein. Danke für eine Antwort. Gruß -- Roland1952DiskBew. 22:17, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Wo siehst Du Schöpfungshöhe? Zeichne es ab. -- Rosentod 22:27, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
ACK, kein Problem. --Marcela 22:30, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Danke für eure Antworten. Gruß -- Roland1952DiskBew. 23:07, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Wollte nur noch kurzes Feedback geben. Habe das Bild neu nachgezeichnet und eingestellt. Wie gesagt, danke nochmals und ein schönes WE. Gruß -- Roland1952DiskBew. 11:54, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Buchcover

Hallo!

Vielleicht kann mir jemand helfen wie es bei diesen beiden Buchcovern zwecks Urheberrecht aussieht: [1], [2].

Ist es irgendwie möglich, dass ich meinen Artikel mit den Covern erweitern kann? Ich möchte gerne meinen Artikel visuell ansprechend gestalten. Ich hoffe, es kann mir jemand helfen.

LG --Chapter One 21:24, 7. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Nein geht nicht, da beide eine Fotografie als Hintergund haben. Und die Fotos sind nun mal 70 Jahre pma geschützt. Bobo11 21:27, 7. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Müsste man dann beim Verlag nachfragen? --Chapter One 21:32, 7. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Nein, beim Fotografen --Marcela 22:01, 7. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
wobei der Kontakt mit dem Verlag natürlich in den meisten Fällen eine gute Anlaufstelle für weitere Kommunikation mit dem Fotografen ist. -- Yellowcard 22:03, 7. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Als Alternative für den Artikel käme das Foto der Autorin in Betracht – Buchcover gehen hier als Beiwerk durch und es ist besser als nix. ;-) --Paulae 22:40, 7. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Da muss man vorsichtig sein, das Beiwerk kann in bestimmten Bildkontexten plötzlich kein Beiwerk mehr sein. Wenn der Akzent im Bildkontext auf einmal auf dem Buch liegt, ist es wohl kaum noch Beiwerk, egal wie klein es ist oder was die Intention des Fotografen war oder ob für den normalen Betrachter das Bild ohne Kontext nur Buchdarstellungen als Beiwerk enthielte. Das ist eine der vielen Grauzonen des UrhG. -- Yellowcard 23:02, 7. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Grobregel: Beiwerk ist etwas dann, wenn man es sich wegdenken kann, ohne daß sich der Gesamtcharakter des Bildes ändert. Kommentar im Schricker. --Marcela 23:10, 7. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Genau: Wenn man das Bild einstellt wegen der im Hintergrund abgebildeten Buchcover, könnte man sich die Buchcover nicht mehr wegdenken, ohne dass der Bildcharakter verändert wird. Here we go. ;-) -- Yellowcard 19:45, 8. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Nö, das Bild wird natürlich nur wegen der Autorin in den Artikel gesetzt. ;-) Insofern … --Paulae 22:03, 8. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Wäre das in Deutschland Copyfraud?

Starbucks zahlt Entschädigung für Nutzung von Azteken-Motiven Müssen wir in der commons:Category:Aztec auch aufräumen?--134.2.3.102 12:39, 8. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Das dürfte selbst nach mexikanischem Recht Copyfraud erster Güte sein (wobei ich ich zugeben muss, das mexanische Recht nicht zu kennen). Wir müssen da natürlich nichts aufräumen. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:02, 8. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Die Nordamerikaner sehen einige urheberrechtliche Dinge deutlich anders als wir; hier kennen wir die Details nicht genau genug. Möglicherweise geht es allerdings um eine fehlende Fotografiererlaubnis. -- Yellowcard 15:25, 8. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Nein, darum geht es nicht. Hast du den Spiegel-Artikel gelesen? Es geht darum, dass Starbucks Jahrhunderte alte Motive verwendet, auf die der mexikanische Staat in Gestalt des Instituts für Anthropologie und Geschichte Urheberrechte beansprucht... -- Chaddy · D·B - DÜP 15:58, 8. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
In dem Spiegel-Artikel steht IMO viel zu wenig. Schau mal in das Kommentar-Forum des Artikels, da gibt es teilweise ähnliche Gedankengänge, wobei dort auch viel Nonsens steht. Ich kenne die Motive, die Starbucks verwendet hat, nicht; wenn es tatsächlich nur die reinen unbearbeiteten alten Motive waren, war es tatsächlich Copyfraud und mich würde die Intention Starbucks', eine solche Zahlung zu leisten, mal interessieren. -- Yellowcard 16:10, 8. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass in Mexiko das Urheberrecht auf Jahrhunderte hinaus schützt. Wär natürlich irre, wenn Starbucks da tatsächlich reingelegt worden wäre. -- Don-kun Diskussion Bewertung 16:23, 8. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Was man aus dem Artikel nicht herausliest: Um welche Motive ging es? Waren damit wirklich die altertümlichen Motive gemeint oder welche von Künstlern die nach dem Vorbild der sicher nicht schutzfähigen Motive gestaltet wurden? -- 16:44, 8. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Tja, da ist der Spiegel-Artikel allerdings wirklich etwas dünn... -- Chaddy · D·B - DÜP 16:54, 8. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Man muss gar nicht bis Mexiko gehen, es gibt auch in Europa Staaten, die Urheberrechte an bestimmten Kulturgütern beanspruchen, so Griechenland und Italien, vgl. commons:Commons:Licensing#Monuments & antiquities, commons:Commons:Image casebook#Antiquities. Als Unternehmen, das im Lande Geschäfte machen will (es ging um Starbucks Mexiko), kommt man wohl nicht umhin, sich an solche Vorschriften zu halten, ob man sie gut findet oder nicht. -- Rosenzweig δ 16:33, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Ihr findet nützlichere Belehrung hier: http://archiv.twoday.net/stories/6128992/ --Historiograf 16:40, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Die Frage war: "Wäre das..." - Antwort: ja, das wäre in so ziemlich jedem Land Schutzrechtsberühmung, in den USA wäre es Copyfraud. In Mexico jedoch sind Abbildungen der Kulturgüter der mexicanischen Nation geschützt, ihre Verbreitung bedarf einer Genehmigung. Hier in Europa kümmert uns das wegen dem Schutzfristenvergleich nicht, wer als Tourist dort Fotos macht, kann aber (zumindest theoretisch) belangt werden. Inwiefern so etwas durchgesetzt wird, steht auf einem anderen Blatt. In Italien, Peru und Argentinien gibt es ähnliche Vorschriften. Zumindest von Argentionien weiß ich, daß sie seit Jahrzehnten nur noch auf dem Papier existieren. --Marcela 13:39, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Wer von wem? Habe Abschnitt erstmal entfernt, Wayback-Machine weiß auch nichts. Verfahrungsübersicht im Artikel Schamhaarentfernung vs. intimrasur.de. Kam wohl 2007 in die WP. Gruß und Danke, -- E 16:05, 8. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Inwiefern soll das Schöpfungshöhe haben? -- Chaddy · D·B - DÜP 16:17, 8. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Ausschnitt aus Platteninnenhülle

Ich habe eben Datei:Home taping is killing music.jpg hochgeladen. 1. Es ist ein Ausschnitt aus der Innenhülle einer britischen Schallplatte von 1983. Ist das rechtlich einwandfrei? 2. Ich vermute, ich habe - wohl aus einem technischen Fehler - keine Lizenzangaben gemacht (sind keine sichtbar; soll gemeinfrei bzw. aliquot dazu sein). Wie kann ich das nachträglöich hinzufügen (Mit dem "Datei ändern"-Button geht's ja nicht)? Wenn das nicht geht, bitte Datei löschen lassen, ich lade sie dann erneut hoch. Danke. -- Eweht 17:41, 8. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Eigene Arbeit isses nicht, vielleicht Logo und daher mangelnde SH? Habe mal die Datei verlinkt. --Paulae 17:45, 8. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Logo und daher mangelnde SH gilt nicht. Dass etwas ein Logo ist oder nicht, hat keinen Einfluss darauf, ob Schöpfungshöhe erreicht wird oder nicht. -- Yellowcard 19:08, 8. Jan. 2010 (CET) Nachtrag: Schöpfungshöhe ist hier definitiv nicht erreicht, kann bleiben. -- Yellowcard 19:08, 8. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Ersteres ist falsch. Bei Logos ist nämlich die Schwelle zur Schöpfungshöhe deutlich höher, da sie als Geschmacksmuster eingetragen werden können. Aus diesem Grund haben auch ziemlich aufwenidige Logos keine Schöpfungshöhe. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:34, 8. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Danke für eure Hilfe. -- Eweht 20:55, 8. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Schopfungshöhe?

Datei:Minarettplakat.jpg

Die Bezeichnung Foto:DPA ist wohl falsch - aber hat die Grafik in http://www.sueddeutsche.de/politik/785/496104/text/ mehr Schöpfungshöhe als ein Logo? --Eingangskontrolle 18:56, 8. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Ich nix Schopfungshohe sehe --Historiograf 16:09, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Ich nix Schöpfungshöhe ebenfalls nicht sehe. --Marcela 17:53, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Das Corpus delicti ist geDÜPt worden. --Leyo 04:39, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Hier handelt es sich nicht um ein Logo oder eine andere einfache Gebrauchsgrafik, sondern ich sehe hier eine besondere ikonografische Verdichtung einer Aussage. Das ist nicht einfach Handwerk, sondern eine Kunstform und unterliegt dem Urheberrecht. löschen --h-stt !? 13:26, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Schöpfungshöhe einer Eintrittskarte: Datei:Dth konzert 1989.jpg

Bitte mal ein Votum über die evtl. vorhandene Schöpfungshöhe dieser Eintrittskarte abgeben. Bin mir unschlüssig, sehe das Motiv aber mindestens an der Grenze. -- Yellowcard 19:07, 8. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Bei der Darstellung von Menschen, hier sogar Gesichtern, sind wir in der Regel wenig großzügig. Ich sage eher geschützt und spreche mich für löschen aus. --h-stt !? 21:45, 8. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
ja, weg damit. -- ST 10:39, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Sehe keine SH --Historiograf 16:08, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Datei:Brennstab_1.png (erl.)

Datei:Brennstab_1.png wurde eindeutig von [3] (Seite 68) Kopiert und nur die Details entfernt und der Text neu, aber abgeschrieben (erneut URV). Selbst gezeichnet ist daran nichts. Sieht man vor allem noch an den bläulichen Hintergrund in der Datei auf der Wikipedia. --217.5.204.78 01:19, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Die Datei besitzt keine Schöpfungshöhe, ich habe den entsprechenden Baustein gesetzt. ~Lukas Diskussion Bewertung 01:27, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Ist das hart an einer URV oder nicht ?

User Peter Putzer sagt hier [[4]], dass der von mir erstellte Artikel Puppenküche hart an einer URV wäre. Ich hab die beiden angegeben Referenzen als Grundlage für meinen Text genutzt ... wie seht Ihr das, was das Thema URV betrifft ? --Anghy 09:48, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Primär geht es um diese Version. Mir erscheint das eine geringfügig paraphrasierte Zusammenstellung von Sätzen aus dem Moers-Link. Ob das insgesamt eine URV ergibt oder eh keine Schöpfungshöhe erreicht, kann ich nicht beurteilen, unschön ist es aber alle Mal, selbst ausformulieren (am besten mit richtiger Literatur) wäre IMHO die beste Lösung. --pep. 10:09, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Wenn der Artikel noch ein wenig verbessert wird, ist der geringe Ansatz einer URV (falls überhaupt) m. E. zu vernachlässigen. -- ST 10:35, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Urherberrechte?

Ich würde dieses Bild unglaublich gerne bei Wikipedia im Artikel Anthroposophie einbinden. Es handelt sich um das Titelbild der anthroposophischen Zeitschrift "Demeter" aus dem Jahre 1939. Die Gestaltung der Seite dürfte keine Schöpfungshöhe erreichen, dafür ist aber ein einfaches Logo abgebildet. Problematisch dürfte das Titelbild sein, auch wenn dieses kaum erkenntlich ist. Unter dem Bild scheint ein Hinweis auf den Urheber zu sein, es ist aber offenbar nur eine Quellenangabe. Da steht irgendwas wie: "Aus: P.J. Halram". Das Titelbild ist 70 Jahre alt. Es könnte unter die Sonderregel "anonyme Werke" fallen. Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten schließe ich wegen absoluter zeitgeschichtlicher Relevanz mal aus. Das Logo dürfte kein Problem sein, schätze ich. Bleibt das fast nicht erkennbare Foto. Aus meiner Sicht ein Grenzfall. Es spricht einiges dafür, dass das unproblematisch ist, es ist aber nicht eindeutig. Wie seht ihr das? Könnte man notfalls das Bild vielleicht weiter verfremden, um das Problem zu umgehen. Für meine Zwecke sind Logo und Bildunterschrift eigentlich ausreichend, um eine punktuelle Kollaboration von Anthroposophen im Dritten Reich dokumentarisch zu belegen. Danke und Gruß --GS 09:57, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Da habe ich ganz dolle Bauchschmerzen. Das Foto wurde offenbar zeitnah gemacht. Wie gut es erkennbar ist spelt keine Rolle, die Wahrscheinlichkeit, daß der Fotograf keine 70 Jahre tot ist, ist einfach viel zu groß. Gravierender ist für mich das RaeB. Die dargestellten Kinder leben womöglich noch und möchten sicher heute nicht mehr in diesem Zusammenhang veröffentlicht werden. Gleiches gilt für die Bilder aus Fabriken und vom FDJ-Singeclub aus dem Bundesarchiv... aber das ist ne andere Baustelle. --Marcela 10:10, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Naja, aber sind die Kinder überhaupt erkennbar? Und sonst könnte man ja die Gesichter (noch weiter) verpixeln, oder? --pep. 10:14, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Das wäre für mich schon die Lösung. --GS 10:16, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Urheberrechtlich geht es wohl nicht. 70 Jahre p.m.a. sind nicht nachgewiesen, 100 Jahre hat's erst recht nicht. -- ST 10:37, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Verpixeln von Gesichtern oder Pornobalken über die Augen ist urheberrechtlich unwirksam, siehe Torwarturteil im Schricker. --Marcela 12:35, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Da ging es ja um Persönlichkeitsrecht. Ich halte das Bild für ein "anonymes Werk", da der Fotograf schwerlich identifizierbar sein dürfte, kann das aber natürlich nicht belegen. Schade. Ich kann mir übrigens nicht vorstellen, dass die Qualität des Abdrucks keine Auswirkung auf die Schutzwirkung hat. Bei einem praktisch nur noch zu erahnenden Abglanz des Originals dürfte kaum von einem Werkcharakter zu sprechen sein. Diese Auffassung vor Gericht zu erstreiten, habe ich freilich auch keine Lust. --GS 16:23, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
"da der Fotograf schwerlich identifizierbar sein dürfte" - wer sagt dir, daß der nicht auf Seite 2 des Heftes genannt wurde? Anonym wäre es dann ja wohl kaum. --Toon 12:24, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Französische Briefmarke

Ich habe Datei:HFBm.jpg (zusammen mit vielen anderen „Chemie-Bildern“) per Bot nach Commons transferiert, da die angegebene Lizenz OK zu sein schien. Der Disclaimer in Commons:Category:Stamps of France machte mich jedoch skeptisch. Wie alt die Briefmarke ist (von 1999?), weiss ich nicht. --Leyo 11:31, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Also die Briefmarke selbst sagt, wenn ich es richtig erkenne, 1986 (Jahresangabe rechts unten). --Paulae 16:51, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Einstellen von Inhalten einer eigenen Website

Hallo zusammen, ich wollte einmal wissen ob und wenn ja warum es nötig ist extra eine Freigabe an das OTRS Team zu schicken wenn ich eigene Inhalte einstellen will, die ich schon auf meiner Webseite habe, da ich sie doch schon mit dem einstellen hier rechtsgültig unter der CC bzw. GFDL freigebe. Gruß --WortWusel 12:30, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Ich habe so eine freigabe nie geschickt und werde das auch nicht machen. Es ist überflüssige Bürokratie. Allerdings gibts Leute, diee das anders sehen. --Marcela 12:33, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Es geht gerade nicht um mich sondern um einen Artikel eine sehr aktive Neuwikipedianers. Da jemand seinen Artikel über Nacht nach langen Nacharbeiten mehrer User fast per SLA wegen "URV freigabe nicht ersichtlich" kurzerhand schnellentsorgen wollte etwas die Lust verloren hat. Nach meinem Einspruch wurde der SLA in eine URV umgewandellt und jetzt prangt das URV-Bapperl im Artikel. Die Frage ist halt, ob ich den URV-Bapperl wieder entfernen kann mit dem Vermerk "Einsteller ist Autor des Textes und inhaber der Webiste" mit link auf den Whoiseintrag. Würde den Neuuser zumindest etwas besänftigen und ein wäre eine Punkt weniger der ihn abschreckt. Wollte Quasi nur kurz eine kundige DM einholen. Rausnehmen okay? Gruß -- WortWusel 12:51, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Es geht um Warnowwerft? Woher soll man wissen, wer wirklich dahintersteckt? Es könnte ja auch sein, daß jemand nur behauptet, der Domaininhaber zu sein, der Webmaster aber nichts davon weiß. Der Neuuser könnte ja theoretisch auch jemand sein, der den Domaininhaber ärgern möchte? --Marcela 14:08, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Dann würde ihn aber auch nichts daran hindern eine falsche Freigabe zu schicken. Den Klarnamen hätte er dann ja. Ich habe keinen Grund an seiner Aussage zu zweifeln. Er arbeitet aktiv im Portal Schifffahrt mit und ich dachte es gab hier sowas wie "assume good faith". --WortWusel 14:15, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Wenn derjenige der Domaininhaber (oder auch nur ein Angestellter) ist, kann er ja von einer in der Website genannten Adresse schicken. Oder in seiner mail auf einen vorher angebrachten Hinweis im Quelltest der Website hinweisen. --Eingangskontrolle 17:07, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Dieser Fall liegt schon eine Weile zurück. Eine IP hatte den Artikel erweitert, was von Björn Bornhöft mit dem Hinweis auf einen URV wieder gelöscht wurde: Vorlage in Editkommentar angegeben: http://www.lagamba.at/researchdb/upload/files/Adamek_Projektarbeit.pdf Der Artikel wurde von der gleichen IP anschließend wieder praktisch ident hergestellt: Vergleich Version vor Löschung und nach Wiederherstellung durch IP. Da das Ganze zwei Jahre zurückliegt, wird sich Björn kaum mehr an Details erinnern können, daher habe ich auf eine Ansprache verzichtet.

Da der Inhalt sowieso überarbeitet werden muss (seit Ewigkeiten in der QS), da Überschneidungen zu anderen Artikeln bestehen, wollte ich vorher geklärt wissen, ob der bestehende Text gelöscht werden muss. Kann mir da jemand weiterhelfen? -- Griensteidl 15:40, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

und wieder Schöpfungshöhe?

Hat sowas hier eine Schöpfungshöhe oder kann man es bedenkenlos verwenden? --WortWusel 18:04, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Was ist das für ne Sprache? --Marcela 20:19, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Denglisch. guckst du hier: Blinkenlights (Jargon). So sah das Originalschild aus. --WortWusel 20:26, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Hab mir fast sowas gedacht ;) Also ich kann das beim besten Willen nicht als schöpferisch ansehen. Zumal das ja auch wohl eher ein Babelfish-Unfall ist. Und Computer können nichts schöpfen, das können nur Menschen. --Marcela 20:28, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Es ist schon bewusst ein englischer satzt der bloß pseudo deutsche worte verwendet. Also von einem Menschlichen Autoren aus den 50ern. Aber der Autor ist unbekannt. --WortWusel 20:34, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Für Prosa ist es mir zu kurz, in Versen ist es nicht geschrieben. Ich sehe keine SH. --Marcela 20:46, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Hab es mal eingebaut. Magst mal schauen ob ich das Lizenzmäßig richtig gemacht hab? (nicht signierter Beitrag von WortWusel (Diskussion | Beiträge) 21:07, 9. Jan. 2010 (CET)) [Beantworten]
Theoretisch schon, allerdings sieht man das mit der SH auf Commons oft völlig anders. Bilder mit mangelnder SH sind hier auf .de besser aufgehoben. Beobachten wir das mal. --Marcela 21:09, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Bei dem Artikeln gibt es eine Streitigkeit, da ein Benutzer die Zusammenführung verlangt, die ich aufgrund des komplett unterschiedlichen Inhalts nicht erkennen kann. Bei Erstausgabe geht es um die editionswissenschaftliche Definition des Begriffes, bei editio princeps geht es um die urheberrechtliche Behandlung eines bisher nachgelassenen Werkes, daß erst nach dem Zeitpunkt der Gemeinfreiwerdung zum ersten mal veröffentlicht wird. Ich bitte um eine entsprechende fachliche Meinung hierzu. Grüße --Eva K. ist böse 09:16, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Wie EvaK und Chaddy schon angemerkt haben, die Begriffe sind alles andere als synonym und es besteht keine Redundanz. --Marcela 10:06, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Abgesehen davon dass Erstausgabe ein alter Begriff ist, während editio princeps in diesem juristischen Sinne erst 1993 in der EU eingeführt wurde. -jkb- 10:18, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Also, zumindest ist es sehr unglücklich und irreführend, dass in den Einleitungssätzen der beiden Artikel die beiden Begriffe derzeit als synonym angeführt werden, denn das sind sie offenkundig nicht. Hier müsste die Darstellung verbessert werden. --FordPrefect42 11:13, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Sehe ich auch so und wäre auch mein Vorschlag gewesen, das in der Einleitung besser zu differenzieren, damit diese Velwechserung zukünftig ausbleibt. --Eva K. ist böse 15:06, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Habe die Einleitung der beiden Artikel neu formuliert. Ist das so konsensfähig? --FordPrefect42 16:54, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Damit sollte der Unterschied klar sein. Danke! --Eva K. ist böse 18:11, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Gut genacht, FordPrefect42! So wird's verständlich... Gruß, TravenTorsvan Diskussionsseite 22:02, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Zustimmung zu EvaK; obschon "editio princeps" übersetzt "Erstausgabe" heisst, ist es absolut angebracht, den editionswissenschaftlichen und den juristischen Begriff in gesonderten Artikeln abzuhandeln. Gestumblindi 22:30, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Gemeinsamer – neuer – Vorschlag von FordPrefect42 und von mir: Um die Sachlage nach der Überarbeitung noch deutlicher zu machen, regen wir an, den Artikel editio princeps nach editio princeps (Urheberrecht) zu verschieben und unter editio princeps eine kurze Begriffsklärung anzulegen – mit Verweisen auf editio princeps (Urheberrecht) und Erstausgabe; denn schließlich steht der Begriff „editio princeps“ ja nach wie vor für beide Artikel... Gruß, TravenTorsvan Diskussionsseite 23:20, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Wäre grundsätzlichz auch mein erster Gedanke gewesen, aber die Lösung mit der BKL bei editio princeps und dem Verweis aus Erstausgabe war deutlich einfacher als das Klammerlemma. --Eva K. ist böse 23:24, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Hallo Eva K., ich wusste ja, dass wir in der Sache gar nicht so weit auseinanderliegen... Herzlichst, TravenTorsvan Diskussionsseite 23:33, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Anmerkung: ich stimme TravenTorsvan zu, der gleiche Gedanke war mir bei meiner Bearbeitung auch schon gekommen. Auch aus der Überlegung heraus, dass editio princeps ja trotz allem die wörtliche Übersetzung von „Erstausgabe“ ist, und der Begriff im UrhG so wörtlich nicht auftaucht. Meist wird er in Fügungen wie „editio-princeps-Regelung“ gebraucht, auch wikipedia-intern ist bei WP:BR#Probleme mit nachgelassenen Werken von der „Regelung der editio princeps“ die Rede. Alternativ zum Klammerlemma könnte ich mir auch editio-princeps-Regelung oder editio-princeps-Bestimmung als Lemma vorstellen. --FordPrefect42 23:32, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Dann eher den ersten Begriff, wenn's mit Gewalt sein muß. Besonders glücklich bin ich mit dem ganzen Kram nicht. Hier köcheln mal wieder zu viele Leute an einem Brei, und zwar gleichzeitig und ohne das mal wirklich koordiiert zu haben. Und wenn dann mal was diskutiert wird, wird aber gleichzeitig immer weiter gefrickelt. Behobene Fehler werden wieder reingebastelt und mit inuse erstmal vor Korrektur geschützt. So sollte es nicht sein. TravenTorsvan, wenn das nicht wirklich dein Thema ist, halt dich inhaltlich mal ein wenig zurück, das erspart Revertierungen. --Eva K. ist böse 23:44, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Wieso, wir sprechen hier doch ganz gesittet über die möglichen Lemmata, bevor irgendwas verschoben wird. So sollte es auch sein. Ich behaupte ja auch nicht, mit meinen Vorschlägen das Ei des Kolumbus gefunden zu haben. --FordPrefect42 23:53, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Ich hatte nur gesehen, daß TravenTorsvan wieder die alten Interwikis bei editio priceps reingenaut hat und auch einige andere Änderungen vornahm, die bei mir den Eindruck erwecken, daß er doch noch an der Zusammenführung beider Artikel durch die Hintertür arbeitet. --Eva K. ist böse 23:58, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Sorry, FordPrefect42, das mit den zwei Interwikis war ein Kopierfehler ... ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/:( 
Und Dir, liebe Eva K., erkläre ich nun feierlich und bei allem, was mir heilig ist: Nein, ich will ganz sicher nicht mehr eine Zusammenführung der beiden Artikel; denn nach FordPrefect42s Änderungen gibt das jetzt Sinn... ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/;)  Gruß, TravenTorsvan Diskussionsseite 00:27, 11. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Was soll denn das jetzt? Klammerlemma sollen vermieden werden und hier ist nun wirklich keinerlei Notwendigkeit vorhanden. Und ein Redir. vom eigentlichen Begriff zum Klammerlemma ist ja nun wirklich das Absurdeste. --Marcela 11:17, 11. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
+1 --Historiograf 14:09, 13. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Grafik von Google Books

Hat diese Grafik aus einem Buch Schöpfungshöhe, d.h. dürfte man sie direkt dort rauskopieren und als PNG bei Commons hochladen? Als SVG neuzeichnen wäre schöner, aber dazu bin ich leider zu wenig geschickt. --Leyo 16:03, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Link geht nicht -- Yellowcard 16:11, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Bei mir schon. --Leyo 16:12, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Jetzt auch bei mir. Gerade meinte Google, ich hätte keine Berechtigung oder das Anzeigemaximum sei erreicht. Eigenartig. SH sehe ich übrigens nicht. -- Yellowcard 16:13, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Aber: Bitte nicht auf Commons hochladen, sondern hier; auf Commons wird das sicherlich SH erreichen (andere Rechtlage in den USA). -- Yellowcard 16:14, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
mehrmals probieren, mal ja mal nein. -jkb- 16:15, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Es müsste halt schon Commons sein… :-( --Leyo 16:34, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Das ist eine chemische Bindung, dafür kann man kein Urheberrecht beanspruchen (das wäre in etwa so, also würde man ein Urheberrecht an einem wild gewachsenen Baum beanspruchen...). Das geht auch auf Commons mit {{PD-chem}}. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:42, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Fraglich ist die Art der dreidimensionalen Darstellung, Farbgebung etc. Ich kenne mich chemich nicht ansatzweise aus; wenn diese Darstellung wirklich der Realität entspricht, ist es kein Problem. Man muss aber beachten, dass auf Commons die Schwelle zur eigenen Schöpfung recht niedrig ist, und dann geht auch PD-chem nicht mehr. -- Yellowcard 17:51, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Zum Hintergrund: Die Grafik soll diese inkorrekte Darstellung ersetzen (siehe auch Commons:Category:Water molecule). --Leyo 18:15, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Ich hab's mal hochgeladen. --Leyo 11:39, 12. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Der Autor hat sich auf meiner Disk beklagt, dass meine URV Meldung etwas voreilig und rabiat sein weil doch Quellen angegeben. Kann sich das mal noch einer anschauen? -- WortWusel 22:52, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Frage zum Urheberrecht wegen abgeschriebenen Passagen aus einem Buch

Moin...... ich habe 2 Fragen zum Thema:

Wenn ich einzelne Passagen aus einem Buch entweder abschreibe oder anders formuliere und hier in einem Artikel schreibenderweise einbinde und als Quelle sowohl das Buch als auch den Autor angebe, verstoße ich dann gegen das Urhenberrecht ??
Wenn jemand anderes aus dem gleichen Buch wie ich etwas abgeschrieben und das schon irgendwo im Netz veröffentlicht hat und meine Wörter den seinen gleichen, habe ich dann gegen sein Urheberrecht verstoßen ?
Habe jetzt in den letzten 5 Stunden versucht genau darüber etwas zu finden, entweder habe ich nicht richtig nachgeschaut oder es wurde einfach noch nicht behandelt. --Raoul & Carlos 16:45, 11. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
WP:TP --rtc 06:57, 12. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Hm, ich hatte eigentlich mehr erwartet wie nur den Verweis auf eine Seite die ich berreits auch schon gefunden hatte.In meinem Fall geht es speziell um einen Beitrag den ich schon geschrieben hatte und den jemand anders wiederum zur Löschung freigegeben hat, denn ich habe ja auch gelesen das Wichtige Werke dürfen – ja, müssen – zu Rate gezogen werden, wenn man einen Artikel für die Wikipedia erstellen möchte. Aus diesen Werken darf man nicht 1:1 abschreiben, sie schon gar nicht vollständig kopieren, aber inspirieren lassen darf man sich sehr wohl. Auch wurde leider nicht meine Frage damit beantwortet ob ich von jemanden anderen das Urheberrecht verletze wenn die betreffende Person aus dem gleichen Buch abschreibt wie ich - warum sollte ich dann Literatur/Quellenangaben angeben wenn ich ja doch nichts zitieren oder mit meinen Worten darstellen darf ? (nicht signierter Beitrag von Raoul & Carlos (Diskussion | Beiträge) 11:43, 12. Jan. 2010 (CET)) [Beantworten]
Kurz zusammengefasst. Du darfst nicht abschreiben, es sei denn, du zitierst (sieheWikipedia:Zitate), darum musst du umformulieren, um nicht gegen das Urheberrecht zu verstoßen. Zu deiner zweiten Frage, ob du gegen das Urheberrecht eines dritten verstößt - das heißt Urheber-Recht, und wer abschreibt, hat nicht das Recht und ist nicht der Urheber. Darum
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
kann ich mir das wirklich nicht vorstellen. --MannMaus 14:40, 12. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Nachdem ich deine Benutzerdisk gelesen habe: Aber gegen das Urheberrecht des Urhebers hast du verstoßen. --MannMaus 14:43, 12. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Ok, auch wenn ich es nicht recht verstehe, werde ich eben in Zukunft Sachen die ich in Büchern ablese anders formulieren und sie wieder zur Niederschrift bringen. Denn eigentlich ist es ja ein Wiederspruch in sich, aus einem Buch darf ich wörtlich nichts wiedergeben, jemand anderes aber, dem sein geschriebens meinem ähnelt aber schon ??? Und um zukünftigen Schwierigkeiten gleich aus dem Weg zu gehen, wenn in einem Buch oder sonstwo etwas beschrieben steht mit ca. 80 Wörtern, dann darf ich alles durcheinander würfeln und neu schreiben ? Denn sonst wüsste ich nicht wie ich ein Adelsgeschlecht oder eine Jahreszahl anders benennen könnte.Auch wenn die nächste Frage nicht zwingend hierhin gehört, an wen kann ich mich wenden damit der nachfolgende Artikel http://de.wikipedia.org/wiki/Schloss_S%C3%B6geln gelöscht wird, damit ich ihn wieder neu anlegen kann / darf ? Vielen Dank für deine Antwort zu den Zitaten MannMaus ;-) --Raoul & Carlos 00:58, 13. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Nein, Jahreszahlen und Namen darfst du natürlich nennen. Ansonsten hast du es wohl verstanden. Du kannst, wenn das sinnvoll ist, einen Schnelllöschantrag auf Schloss Sögeln stellen. Du schreibst, zwischen doppelte {-Klammern löschen|Löschbegründung, also {{löschen|es gibt keine Freigabe für diesen Text}} deine Signatur, aber, wie gesagt, wenn du das mündlich hast, und die Formulierungen gut sind, darfst du dich um die schriftliche Freigabe kümmern, wie es in diesem Baustein im Artikel steht. --MannMaus 12:49, 13. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Papyrus-Fragment

Für die Bebilderung des Artikels Eratosthenes würde sich folgendes Papyrus-Fragment aus Oxyrhynchos bestens eignen: [5]. Dazu meine Frage: Handelt es sich hierbei um eine triviale Wiedergabe, die ich bedenkenlos hochladen kann, auch wenn der Betreiber dieses Onlineprojekts hier offenbar eine Nutzungsanfrage verlangt? --Anamnesis 19:50, 12. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Eher [6], oder? Der von Dir genannte Link handelt von image requests, also Bitten und Digitalisierung eines bestimmten Papyrus. --pep. 19:53, 12. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Danke für die Korrektur, dieser Link war gemeint. --Anamnesis 20:30, 12. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Nach unseren Richtlinien kann das bedenkenlos als {{PD-Scan}} auf die Commons. --h-stt !? 22:11, 12. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Gilt das auch für das Hochladen innerhalb der deutschsprachige Wikipedia, also auch für das deutsche, nicht nur das US-amerikanische oder britische Urheberrecht? Herzlichen Dank vorab, --Anamnesis 22:24, 12. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Ja. Wir gehen mit der herrschenden juristischen Meinung davon aus, dass Reproduktionen flacher Vorlagen keinerlei Schutzstatus genießen. --h-stt !? 23:44, 12. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Hallo, eine Frage an die Fachleute:

Ich würde gerne die oben genannten Bilder in die deutsche WP hochladen, um sie in den jeweiligen Artikeln hier und hier zu nutzen. Ähnliches habe ich schon diverse mal mit Logos der diversen World Series (Beispiel) getan. Bei den beiden Logos der Ligen bin ich mir aber gerade lizenztechnisch etwas unsicher. Im Voraus schon mal Danke für evtl. Hilfe! --kingofears¿Disk? 野球 20:38, 12. Jan. 2010 (CET) Nachtrag: Gleiches gilt für dieses Logo, dass ich gerne in diesem Artikel hätte... --kingofears¿Disk? 野球 20:42, 12. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Hallo zusammen, darf diese Datei in die Deutsche Wikipedia oder in die Commons übertragen werden? Und wenn ja, mit welcher Lizenz? Vielen Dank für eine Antwort. Es grüßt Elvaube !? ± M 21:00, 12. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Auf die deWP mit {{Bild-LogoSH}}, nicht aber auf die Commons --h-stt !? 22:14, 12. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Ist erledigtErledigt Elvaube !? ± M 14:15, 13. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Peugeot Firmenlogos hochladen

Darf ich dieses Bild mit den ganzen Peugeot-Logos siehe hier hochladen? - Lokal auf de.wikipedia? Auf Commons? Die wären enzyklopädisch sehr relevant. Danke --Pressemappe 22:15, 12. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Die haben alle keine Schöpfungshöhe und können daher hier mit {{Bild-LogoSH}} hochgeladen werden (nicht auf Commons). -- Chaddy · D·B - DÜP 00:26, 13. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Okay, danke sehr. Bild wurde bereits nur auf de.wikipedia hochgeladen Datei:Peugeot-Logos-Historie.gif --Pressemappe 14:50, 13. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Textplagiat aus dem Biographischen Lexikon für Ostfriesland?

Hallo zusammen, ich habe gerade im Art. Michael Podulke editiert. Für meine Begriffe ist dieser Artikel sehr sehr dicht dran an jenem aus dem o.g. Lexikon. Siehe hier. Grundsätzlich ist dieses leichte Abwandeln von Texten anderer Leute mieser Stil. Das aber ist nicht die Frage. Die Frage ist: Liegt Eurer Meinung ein Textplagiat vor? --Atomiccocktail 23:23, 12. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Im Abschnitt Arbeitsweise wurden zudem viele Sätze v.a. in der Erstversion 1:1 übernommen. --Paulae 09:14, 13. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Korrekt bebapperlt?

Moin, war es korrekt, Stadtverordnetenversammlung Hamm und Munizipalrat Hamm als URV zu markieren? Beide sind aus dem Hammwiki, das auch die GNU benutzt. Auf das Wiki wird im Erstellungskommentar verwiesen, reicht das? Danke im Voraus + Grüße, -- XenonX3 - (:±) 23:32, 12. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Hallöle! Da ich der "Bösewicht" bin, der die Artikel aus dem Hamm-Wiki kopiert hat, hier kurz meine Sicht der Dinge: Das Hamm-Wiki unterliegt der GNU sowie der GFDL 1.2-Lizenz. Sprich, es ist möglich, Inhalte aus dem Hamm-Wiki in die Wikipedia zu übernehmen (umgekehrt wird das ebenfalls ständig gemacht, hätte da eine ganze Reihe von Beispielen), allerdings muss in der ersten Version ein Hinweis darauf erfolgen sowie die komplette Versionshistorie genannt werden. Das habe ich bei beiden Beiträgen getan. Ich denke also mal, dass alles in Ordnung war? S. dazu auch im Hamm-Wiki: [7]. Grüße --Solon de Gordion 23:51, 12. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
GFDL 1.2-Texte sind hier nicht mehr zulässig und müssen als URV unverzüglich gelöscht werden. --h-stt !? 23:56, 12. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Oh, sorry, bei mir war irgendwie nicht angekommen, dass es inzwischen eine Lizenz 1.3 gibt. Im Hamm-Wiki steht lediglich GFDL (s. auch den Link, den ich gepostet habe), sprich, es gilt wohl in der aktuellen Fassung. Der genau Wortlaut im Hamm-Wiki lautet: Texte, die in Wikimedia-Projekten veröffentlicht werden, sind unter den Bedingungen der GFDL anderweitig verwendbar. Daher die gleiche Frage nochmal. --Solon de Gordion 00:01, 13. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Nein, das reicht nicht. Reine GFDL-Texte (auch 1.3) dürfen seit 15. Juli 2009 nicht mehr hier rein kopiert werden. Wir verlangen CC-by-sa. Leider ist eine nachträgliche Migration des Hammwiki nicht mehr möglich, da die Frist für die Migration über GFDL 1.3 auf GFDL 1.3 plus CC-by-sa im August 2009 ausgelaufen ist. Wenn ihr euch damals nicht drum gekümmert habt, ist das Hammwiki leider nicht mehr mit der WP kompatibel. Es gibt in einer Richtung noch Ausnahmen: Artikel, die hier schon vor dem 15. Juli 2009 bestanden haben und in die seitdem keine exklusiven CC-by-sa-Texte aus dritten Quellen einkopiert wurden (also fast alle), könnt ihr unter der GFDL 1.3 noch aus der WP rauskopieren. Die Lizenz wird in diesen Fällen mitgeschleift. Aber eure Texte dürfen hier nicht mehr rein. Sorry, aber so ist die Lage. --h-stt !? 00:17, 13. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
So ist die Lage, allerdings hält sich niemand daran... -- Chaddy · D·B - DÜP 00:28, 13. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Naja, von "eure" kann gar nicht die Rede sein. Ich lese da nur gerne nach, aber ich arbeite nicht für das Hamm-Wiki. Okay, ich setze mal ein Schreiben an den Vorstand auf und bitte um Aufklärung. --Solon de Gordion 00:21, 13. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Danke für die Aufklärung, dann weiß ich zukünftig endlich, wie das mit den Lizenzen bei anderen Wikis laufen muss. @Solon de Gordion: Ich habe die Artikel erst mal wieder als URV markiert und noch einen weiteren entdeckt. Die sollten so bleiben, bis du hoffentlich eine Antwort vom Vorstand hast. -- XenonX3 - (:±) 01:20, 13. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Habe ich, und wenn Du nicht gerade einen Bearbeitungskonflikt erzeugt hättest, würde sie bereits hier stehen *grins*. Lassen wir die Artikel einfach erstmal markiert, anscheinend herrscht innerhalb des Hamm-Wiki-Vereins noch Klärungsbedarf, auch wenn ein grundsätzliches Interesse an einem weiteren Datenaustausch besteht. Vom Vereinsvorsitzenden habe ich bislang folgende Aussagen:
Bislang hat noch keine Aktualisierung stattgefunden. Wir hatten das Thema beim letzten Vereinstreffen kurz angesprochen und uns gegen die CC-Lizenz ausgesprochen. [...] Die von Dir gebrachten neuen Argumente sind hier sicher von allgemeinem Interesse, da ein künftiger Austausch auch in unserem Sinne ist.
Und bezüglich dessen, was Benutzer:H-stt über die CC-by-sa-Lizenz geschrieben hat: Auch diese Information ist für mich an dieser Stelle neu, aber ich bin sehr dankbar, dass wir nun davon Kenntnis haben. Wir werde uns um eine entsprechende Lösung bemühen. z.B. könnten wir über eine "Generalfreigabe" der Texte für Wikipedia.de abstimmen und dies auf der Seite vermerken. Wenn nichts dagegen spricht, werde ich den Inhalt (ohne Namen) im Wiki mal zur Diskussion stellen.
Diskussion erfolgt hoffentlich unter [8].
Ich verfolge ja auch die Wikipedia Hamm-Artikel mit großem Interesse; mir fehlt leider die Zeit mich mehr darum zu kümmern - ich bin eher in der Verwaltung, daher war eine frühzeitige Lizentdiskussion sicherlich auch mein Versäumnis. Ich gehe davon aus, dass wir bald GFDL 1.3 haben und dann werden wir mal schauen, ob eine Sondergenehmigung ausreicht. z.B. hat das Bundesarchiv ja auch Material zur Verfügung gestellt bzw. nehemn wir das Beispiel "Deutsche Briefmarken" - die sind urheberrechtlich geschützt, dürfen als "öffentliches Werk" aber dennoch in Wikipedia verwendet werden. Ich bin da zuversichtlich.
Und wenn du Zeit findest, am 16.2. zum Treffen zu kommen, würde ich mich sehr freuen.
Von meiner Seite noch die Frage an die hiesige Adminschaft, ob ihr euch vorstellen könntet, wie eine solche "Ausnahmegenehmigung" (oder was immer sich Herr Reckmann da vorstellt) aussehen könnte. Dann würde ich den besagten Termin wahrnehmen und den Versuch unternehmen, da auf eine Lösung hinzuwirken. --Solon de Gordion 01:31, 13. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Innenraumaufnahmen deutscher Kirchen

Wie sieht es aus mit Übersichtsaufnahmen von Innenräumen deutscher Kirchen? Gefunden habe ich dazu einige ältere aber leider widersprüchliche Diskussionen. Es geht mir hier um allgemeine Innenraumfotos, also nicht um Detailaufnahmen einer Skulptur, eines Fensters oder eines anderen, ggf. neueren Kunstwerks in einer Kirche. Die Anzahl der entsprechenden Überblicksaufnahmen sowohl hier als auch auf Commons dürfte locker in die Tausende gehen, Löschanträge (z.B. wegen fehlender Panoramafreiheit) scheinen allerdings selten zu sein.

Bislang habe ich selbst davon die Finger gelassen, aber vorhin habe ich dann erstmals (auf Nachfrage, ob ich zu bestimmten Kirchen Fotos außen und innen hätte) eine solche Aufnahme hochgeladen. Im Chat gab's übrigens auch sehr unterschiedliche Einschätzungen der Rechtslage.

Frage daher: Hat sich jemand näher mit dieser Thematik beschäftigt und/oder kann Fundiertes dazu schreiben? Danke schon mal --:bdk: 00:58, 13. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Hi Bdk: Wo ist denn das Problem? Hast du Bedenken, ob die Innenaufnahmen urheberrechtlich bedenklich sind? Oder geht es dir um das Hausrecht der Gebäudeeigentümer? Gruß -- ST 01:01, 13. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Gute Frage, Fotografierverbot, Bauchgefühl … *überleg* … das würde ähnlich wahrscheinlich auch für andere halböffentliche Räume gelten (Museen, Sportstätten usw.), oder? Ich würde mich auf jeden Fall freuen, wenn dazu eine klare Aussage in den FAQ getroffen werden könnte, die vermisse ich nämlich oder finde sie nicht ;-) --:bdk: 01:11, 13. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
In der Regel ist ein Hochladen legal. Denn in der Regel reicht der mögliche urheberrechtliche Schutz des Gebäudes nicht, Innenaufnahmen generell zu verunmöglichen (Da muss schon ein besondere bauliche Gestaltung vorliegen). Dennoch ist natülich immer die Voraussetzung, dass kein urheberrechtliche geschützer Gegenstand denn Bildmitelpunkt bildtet, sonder als Beiwerk durchgehen kann. Ein neuer (und somit noch urheberrechtlich geschutzer) Hauptaltar kann natürlich einige Bilderpositionen(bzw. Detailaufnahmen des Innenraums) verunmöglichen. Aber bei allen vier von dir verlinketn Fotos seh ich keine urheberrechtliche Bedenken. Das Hausrecht ist natürlich auch so eine Sache, für uns als Nachnutzer aber vernachläsigbar, da bei einem Verstoss nur der Fotograf haftet nicht aber der Nachnutzer (im Gegensatz zum Urheberrecht, wo ich als Nutzer verurteilt werden kann). -- Bobo11 01:15, 13. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum und Beiwerk i.V. mit dem Urheberrechtskommentar Urheberrechtsfibel http://www.contumax.de (zu § 57 UrhG). Ich denke, bevor man eine solche Frage stellt, sollte man wenigstens ansatzweise recherchieren und nicht alles durcheinander werfen --Historiograf 14:34, 13. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Panoramafreiheit in Argentinien

Weiß zufällig jemand, ob es in Argentinien Panoramafreiheit gibt? dewp und commons lassen dieses Land in ihren Aufzählungen leider aus - danke im Vorraus. --DaB. 01:03, 13. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Ich denke "nein". Siehe commons:Commons talk:Freedom of panorama/Archive 1#Argentina. Lupo 09:58, 13. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Panoramafreiheit gilt nur für nicht-kommerzielle Verwendung und Gebäude. Für uns ist sie also quasi nicht vorhanden. --Marcela 11:06, 13. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Wo hast Du das her? Ich sehe immer noch rein gar nichts bezüglich Panoramafreiheit im argentinischen Urheberrechtsgesetz.[9] Somit gehe ich davon aus, dass Argentinien überhaupt keine Panoramafreiheit kennt. Lupo 13:38, 13. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Dauert nen Moment, such ich raus. --Marcela 13:45, 13. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

sollte entsprechend mal eingetragen werden auf den Übersichtsseiten. 80.140.70.197 12:03, 13. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Fehlende Panoramafreiheit ist nur für Commons relevant nicht für uns --Historiograf 14:35, 13. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Wer erbt das Urheberrecht?

Konkret geht es um James Paul Chapin († 1964) und Herbert Lang († 1957). Beide haben zahlreiche Photos von Vögeln im Kongo gemacht, nun ist erstens die Frage: Welches Urheberrecht muss angewendet werden (Belgisches? Deutsches? Amerikanisches?) Erstmals veröffentlicht wurden die Fotos 1932 in einer amerikanischen Fachzeitschrift. Viele dieser Fotos wären eine echte Bereicherung, nur will ich nicht bis 2038 resp. 2045 damit warten und lieber ihre Erben anschreiben, ob sie nicht die Genehmigung für die Bilder erteilen würden. Das ist dann aber eher eine Frage für WP:AUS.-- Alt Wünsch dir was! 01:22, 13. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Erben sind in der Regel die blutsverwanten Pflichterben (als Erbgemeinschaft). Natürlich kann im Testament einen anderer Erbe nametlich eingesetzt werden, der dann die vollumfänglichen Verwertungsrechte (damit auch Rechte zur Lizenzierung) besitzt. Von daher ist das Anschreiben allfäliger direkter Verwanter, die beste Lössung um nachzufragen, wer die Verwertungsrechte bekommen hat (Die Wahrscheinlichkeit ist da am grössten). PS: Das vererben eines Bildes/Fotos beinhaltet KEIN Verwertungsrecht, das muss seperat bzw. ausdrücklich vererbt werden. Z.B. kann ein Fotograf auch eine Nachlasverwalter für sein Bilder einsetzten, dieser wäre dan für solche Anfragen zuständig. Bobo11 01:31, 13. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Alles klar, vielen Dank :) Alt Wünsch dir was! 01:50, 13. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Zur oft gestellten Frage: welches Urheberrecht muss angewendet werden?

  • Aus juristischer Sicht: das des Landes, in dem sich das angerufene Gericht befindet (bei Abmahnungen: das des Landes, bei dem die Klage erhoben würde), soweit das Gericht nicht die Anwendung ausländischen Rechts vornimmt (was die Ausnahme ist). Man nennt das Forum shopping.

Maßgeblich ist Wikipedia:Bildrechte.

Darf http://www.capegallery.co.za/images/nicholaas_maritz/maritz_nicolaas09hr.jpg auf Commons hochgeladen werden? Nein, denn in den USA ist Maritz (gest. 1959) geschützt (URAA-Restoration).

Darf es hier lokal hochgeladen werden? Ja, denn es interessiert uns nicht, dass Maritz (und weitere http://aliquidnovi.org/2010/01/02/new-works-in-the-south-african-public-domain/) in Deutschland, Österreich und der Schweiz geschützt WÄRE, weil er keine 70 Jahre tot ist. Uns interessiert nur, ob Maritz in Deutschland, Österreich und der Schweiz geschützt IST. Da Ralf nach wie vor Probleme hat damit, schreib ichs zum 100. Mal nochmals: