Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt2

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Todestag des Urhebers unbekannt

Hallo, ich möchte in einem Artikel ein Bild von spätestens 1900 verwenden. Das Buch, in welches es verwendet wird, stammt von 1900. Der Fotograf heißt Josef Bott und kommt aus Brückenau. Ich konnte den Todestag durch Internetrecherche nicht in Erfahrung bringen. Fällt das Bild jetzt unter die 100-Jahre-Regel, oder gehe ich ein Risiko ein, wenn ich es hochlade? Danke und Grüße -- Rainer Lippert 16:49, 31. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]

Wenn ich die 100-Jahre-Regel richtig interpretiere, geht man jedes Mal in einem solchen Fall ein gewisses Risiko ein. Es handelt sich dabei um eine pragmatische Regel auf Grundlage der geringen Wahrscheinlichkeit, verklagt zu werden – oder sehe ich das falsch? -- Yellowcard 16:51, 31. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]
Genauso ist es. --Marcela 16:53, 31. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]
(BK zum zweiten:) Wenn Du ein Bild gemäß der 100-Jahre-Regel hochlädst, gehst Du immer ein Risiko ein, da es nur eine WP-interne, aber keine gesetzliche Regelung ist. In diesem Fall würden wir dieses Bild akzeptieren; wenn aber Josef Bott vor weniger als 70 Jahre gestorben ist, ist es nicht 100%-ig auszuschließen, daß seine Erben Dich verklagen. Da mußt Du selbst wissen, ob Du das machen willst. (Das ist aber wie gesagt bei allen PD-alt-100-Bildern so.) Robin (talk’n’judge - DÜP) 16:54, 31. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]
Ich würde auf jeden Fall dort im Kasten irgendwo noch kurz vermerken/beschreiben, dass du eine Recherche durchgeführt hast ohne Ergebnis. -jkb- 16:58, 31. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]
(BK) Hallo, ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass man eine zumutbare Recherche, oder so ähnlich halt, betreiben soll. Wie ist das jetzt zu verstehen? Durch googeln konnte ich wie gesagt nichts herausfinden. Sollte man da jetzt noch die vermeintlichen Nachfahren kontaktieren, wann er verstorben ist? Ist das dann nicht etwas pietätlos? Oder eben bei der Gemeinde oder so Anfragen? Das man beim hochladen in solchen Fällen immer ein gewisses Risiko eingeht, ist klar. Grüße -- Rainer Lippert 17:00, 31. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]
Man kann in solchen Fällen eine Sockenpuppe verwenden, wenn man mit Klarnamen unterwegs ist. --Pölkkyposkisolisti 17:02, 31. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]
Na ja, falls etwas gerichtlich zu klären wäre, so ist die IP rauszukriegen und somit auch der Uploader, denke ich. -jkb- 17:05, 31. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]
Bei Schriftstellern ist es am einfachsten - die werden wie auch Übersetzer irgendwo zentral geführt. Es gibt aber auch Verzeichnisse fon Malern oder Fotografen. Da kann man nachschauen oder die einfach anschreiben. Ob man soviel tun sollte weiss ich nicht so genau. Gründliche google-Suche ist schon einiges Wert. -jkb- 17:03, 31. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]
Kann man das auch Online einsehen? Ich habe jetzt wohl eine Stunde gegoogelt. Auch in der Hoffnung, eventuell weitere Bilder vom Objekt zu finden. Ich habe in Bücher auch schon gelesen, dass nicht immer die Rechteinhaber zu ermitteln waren. Dann heißt es dort, dass dies dann bei erhobenen Ansprüchen im Rahmen der üblichen Vereinbarungen abgegolten werden. Wie ist das zu verstehen? Um welchen Geldbetrag handelt es sich dann da? Grüße -- Rainer Lippert 17:14, 31. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]
Es gibt noch weitere Möglichkeiten, online zu recherchieren, die über Google nicht zugänglich (bzw. überhaupt nicht allgemein frei zugänglich) sind, z.B. das WBIS. Sowohl dort als auch im AKL kann ich nächste Woche mal nachsehen, ob sich darin etwas zu Josef Bott findet, ich geb dann kurz Bescheid. Gestumblindi 17:01, 2. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Die Lösung, eventuell noch auftauchende Rechteinhaber nachträglich zu entschädigen, wie man sie in Büchern häufiger findet, kann hier übrigens nicht funktionieren, da es ja um Bilder geht, die man frei weiterverwenden können muss. In einem Buch geht es um die einmalige Verwendung für eine bestimmte Publikation, die abgegolten werden soll; hier aber werden nur Bilder akzeptiert, die von jedermann unter einer freien Lizenz (oder weil eh gemeinfrei) ohne irgendwelche Zahlungen verwendet werden können - nachträglich auftauchende Rechteinhaber müssten also schon so einer Lizenz zustimmen. Bei einem Bild von spätestens 1900 ist natürlich die Wahrscheinlichkeit, dass der Fotograf vor mehr als 70 Jahren verstarb, schon recht hoch, allerdings auch noch nicht überaus hoch - wenn er um 1900 noch ein recht junger Mann war, z.B. etwa 1870 geboren, hätte er nicht ungewöhnlich alt werden müssen, um z.B. erst 1950 im Alter von 80 Jahren zu sterben; die Fotografie wäre dann noch bis 2020 geschützt. Gestumblindi 17:07, 2. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Hallo Gestumblindi, es wäre schön, wenn du dazu etwas recherchieren könntest. @Lupo: Bei meinen Recherchen habe ich meine ich auch Bilder von ihm von 1880 gesehen. Deswegen hatte ich das Bild jetzt sogar schon vorgestern hochgeladen. Wenn er 1880 recht jung war, um die 20, dann war er 1900 um die 40, also am Stichtag 1940 umd die 80. Das mit dem Fotostudio hatte ich auch bemerkt. Deswegen oben mein Hinweis, ob das nicht etwas pietätlos ist, dort anzufragen, wann ihr Vater/Großvater verstorben ist. Grüße -- Rainer Lippert 19:10, 2. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Ich denke nicht, dass das pietätlos wäre. Erstens dürfte sein Hinschied schon eine Weile her sein, so dass Du kaum riskierst, in noch frische Wunden zu stechen. Und ausserdem kann man ja auch taktvoll nachfragen; brauchst ja nicht nur kurz und bündig zu fragen, wann er starb. Erkundige Dich doch einfach 'mal allgemein nach seinem Leben, wo er aktiv war, seit wann er fotografierte, wie er dazu kam, was er so gemacht hat. Als Einstiegspunkt bieten sich seine Fotos an; diese scheinen ja recht divers zu sein (Flugaufnahmen, der Baum, dann aber auch diese eher schnappschussartigen Caféhaus-Bilder von 1913/17). Manchmal ergeben sich ganz interessante Biografien bei diesen frühen Fotografen. Wer weiss, vielleicht sogar etwas Lexikon-Würdiges? Lupo 21:14, 2. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Auch an dieser Stelle passend: Wenn es um österreichische (Berufs-) Fotografen aus der Zeit vor 1945 geht, ist die Datenbank der Albertina die erste Anlaufstelle. [2] Man kann getrost sagen, was dort nicht drin steht, ist auch an anderer Stelle nicht zu finden. (Und schon gar nicht mit "vertretbarem Aufwand") -- Herby 19:17, 3. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Leider konnte ich die Lebensdaten von Josef Bott auch nicht finden; weder WBIS noch AKL kennen ihn, auch der "Deutsche biographische Index" nicht. Die oben von Herby genannte Datenbank ebensowenig, wie es scheint. Lupos Tip, sich an die Nachfahren zu wenden, dürfte somit am ehesten erfolgversprechend sein. Gestumblindi 22:27, 4. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Ok. Danke dennoch für die Bemühungen! Grüße -- Rainer Lippert 19:01, 7. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Bitte um Hilfe

Lizenz wurde inzwischen geändert --Flominator 10:04, 8. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Wie könnte man dieses Bild von flickr lizenzkonform in die Wikipedia übertragen: http://www.flickr.com/photos/szafoto/1665518534/in/set-72157602571731505/ ? Herzlichen Dank schonmal für eure Hilfe! Firobuz 13:16, 3. Jan. 2010 (CET)--[Beantworten]

Hmm. Das Bild ist mit '(C) All rights reserved' markiert. Da muss der Fotograf einer freien Lizenz erst mal zustimmen, sonst wird das vmtl. nix. --Guandalug 13:34, 3. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Alles klar, Dankeschön! Dann lassen wir das besser, zu umständlich! Danke und schöne Grüße Firobuz 13:38, 3. Jan. 2010 (CET)--[Beantworten]

Frage, ob Datei gemeinfrei

Bei diesem Bild zweifelt ein User an der Gemeinfreiheit, da die Skulptur nicht im öffentlichen Raum steht sondern im Museumspark. Da es um eine Kandidatur geht, wäre eine Aussage hierzu sehr hilfreich. Danke im Voraus -- Alinea 15:10, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Wo das Kusntwerk steht ist für die Panoramafreiheitfrage eigentlich irrelevant (denn gemeinfrei geht schon mal gar nicht), sondern wo der Fotograf stand als er die Aufnahme gamacht hat. Solange er sich dabei im öffentlichen Verkersraum befand, ist es möglich hier auf de: möglich eine Aufnahme unter Berufung auf die Panoramafreiheit einzustellen.Bobo11 15:14, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Hast natürlich recht, es geht um Panoramafreiheit. Öffentlicher Verkehrsraum ist auch der Skulpturenpark selber, der wohl zum Museum gehört? Bin nicht der Fotograf, kann daher nur vermuten. -- Alinea 15:42, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Erstmal hat das Bild nichts auf Commons verloren, dort ist es nämlich nicht gestattet, da nach niederländischem Recht keine panoramafreiheit greift. Also bitte an einen Admin: hierher verschieben. Nach DACH-Recht ist es unbedenklich, wenn es dauerhaft angebracht ist. Steht das auf einer Stahlplatte oder einem beton-Fundament? Kann ich nicht eindeutig beurteilen. Wenn Stahlplatte, dann ist es auch hier nicht geeignet, da bewußt transportabel angebracht. --Marcela 17:20, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Das Bild sieht nach Stahlplatte aus, denke ich, habe das Bild aber nicht hochgeladen und kenne den Standort nicht aus eigener Anschauung. Habe gesehen, dass Du die Löschung auf Commons veranlasst hast. Vielen Dank für die Auskunft -- Alinea 17:30, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
The sculpture is part of the (very large) outdoor collection of the Sculpture Park and is mentioned as such in the KMM's own literature. It is permanently placed in the public space and freedom of panorama in the Netherlands is applicable for such works of art (see Freedom of Panorama: The Netherlands. I have no idea why nobody simply reads what Wikimedia Commons writes about that!. Greetings, --Gerardus 17:47, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
There is since 2004 a regulation in the Netherlands very near the german Freedom of Panorama but this is no valid for sculptures. --Marcela 17:56, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
This is absolute nonsence! --Gerardus 18:04, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Jetzt muß jemand ran, der englisch kann: http://commons.wikimedia.org/wiki/COM:FOP#The_Netherlands Falls ich Gerardus Unrecht getan habe, bitte ich um Entschuldigung. --Marcela 18:07, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Erläuterung FOP NL im öffentlichem Raum (niederl.): Toelichting FOP Nederland. Vielleicht is dass hilfreich? Grüsse,--Gerardus 18:25, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
I have added Template: FoP-Nederland to the image as you will see from now on. --Gerardus 19:30, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
And I have delete my deletation request. Sorry. --Marcela 19:53, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Nun ja, es ist die Frage, was in den Niederlanden unter „in a public place“ verstanden wird. Frei zugänglicher öffentlicher Raum oder einfach nur unter freiem Himmel? Der Uploader nimmt anscheinend letzteres an. --Paulae 00:10, 6. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Wenn der Park ohne Eintritskarte zugänglich ist (=öffentlicher zugänglicher Park), würde ich auch seinen Standpunkt vertretten. In der Schweiz wäre dies ein öffentlich zugänglicher Ort, wie er von der schweizerischen Panoramafreiheit gefordert wird. Bobo11 15:29, 6. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Auch ein Park mit Gebühren ist ein öffentlich zugänglicher Ort, was hat bezahlen mit dieser Definition zu tun. Das sollte doch bedeuten dass an einem Gebührenfreie Tag es kein problem ist, an andere Tage doch. Nicht-öffentlich bedeutet nur Privatgelände oder Eintritt für Mitglieder,oder nach Einladung oder so etwas ähnliches. Und öffentliche Ort ist doch nicht gleich öffentliche Raum? Im Gebäude kann nicht photographiert werden. Teile der Kollektion befinden sich aussen dem Park aber innerhalb Nat. Park De Hoge Veluwe. KMM ist übrigens eine Stiftung, die Kollektion gehört der Staat. Photographieren ist gestatten.--Gerardus 15:48, 6. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Dazu noch: "Openbare ruimte (Öffentlichen Raum)= Publiek domein, alle voor het publiek toegangelijke plaatsen ......of je daarvoor moet betalen of niet ....". Frei übersetzt vom niederl.: Alle für das Publikum zugängliche Orte .....ob mann dafür ein Gebühr bezahlen muss oder nicht ... Zitat aus der obergenannte Erläuterung Privacy/Panoramafreiheit NL - Kapitel: Was ist "Openbare ruimte". --Gerardus 18:07, 6. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Das kein Eintritt ist eben der Nachweis das er wirklich öffentlich zugänglich ist. Bei einem Eintritt kann eben durchaus eine Benutzungsregelemet in Kraft tretten, das eben komerzieles Fotografieren nicht erlaubt (was dann ein Verstoss gegen das Hausrecht wäre, nicht unbedingt gegen die niederländische Fotografierfreiheit). Mit Eintritt, kann es eben Fusangeln geben, die einem manchmal nicht mal mitgeteilt werden. Ist der Eintritt hingegen zu bestimmten Zeiten (Ja, ein Tag im Jahr reicht!) frei, ist er eben in der Schweiz nach der aktuellen Rechtsprechung für die Panoramafreiheit klar öffentlich zugänglich. Aus Urhebersicht ist das Kunstwerk entwerder frei zugänglich oder eben nicht, wenn es an einem Tag frei zugänglich ist und zu diesem Zeitpunkt regukär fotografiert werden kann, ist es egal wann genau das Foto gemacht wurde (Im Streitfall, musst du beweisen können das es einmal frei zugäglich war). Bei Parks mit Eintritten gibs es unterschiedliche Meinungen. Wobei mir mal erklärte wurde, das wenn es ein Benutzungsentgelt ist (z.B. in Botanischen Gärten, und Freibädern) die aufgestellten Kunstwerke unter berufung auf die Panoramafreiheit fotografiert werden dürfen. Bei einem Museumspark, der nur mit Eintritt besucht werden kann, wäre ich vorsichtig. Allgemein, um sich in der Schweiz auf die Panoramafreit berufen zu können muss der Grund aber unter freiem Himmel sein (Hilfmittel sind nicht erlaubt, ich muss mich somit auf gewachsenem Boden befinden). Überdeckt gilt die Panoramafreiheit nur eingeschränkt, hier ist nur von öffentlichem Strassenraum aus, kein Konflikt zu erwarten. Die gilt auch für erhöhte Standorte wie (Strassen-)Brücken, da die unter öffentlichen Verkehrsraum fallen (Wichtig hierbei ist, dass es sich um einen öffentlichen Weg und keine Privatweg handelt). Bei der Wortwahl, ohne Urteil aus den Niederlande zu kennen, würde ich zumindest freien Zutritt (Ohne Eintrittspreis) vorausetzen. Mit Eintritt wäre es mir persönlich ein zu heisses Eisen (Ich würde ein soches Bild von mir gemacht nicht hochladen, wenn ich da Eintritt bezahlt hätte). -- Bobo11 20:47, 6. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Nach deutschem Recht ist auch Privatgrund zulässig, wenn dieser öffentlich erreichbar ist, also unumzäunte Grundstücke, Friedhöfe, Flugplätze usw. --Marcela 20:57, 6. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Das mit den Tag ohne Gebühr war meine eigene Idee dazu (das gab es indertat, weiss nicht mehr wann), aber das hat im allgemeine nichts mit der Stellungnahme zu tun dass es in den Niederlanden handelt um ALLE FÜR DAS PUBLIKUM ZUGÄNGLICHE ORTE, also um ÖFFENTLICHER RAUM, wie auch Bahnhöfe, Shoppingcenter, Laden, Horecageschäfte (Hotel, Restaurant, Café), Parkhäuser, Casinos, etc. - mit oder ohne Gebühr. Muss ich noch weiter gehen. Wir leben hier nicht in der Schweiz und auch nicht in Deutschland wo Sculpturen von der Strasse aus gesehen werden müssen. Mir reicht es jetzt. Du glaubst mir oder du glaubst mir nicht. Schluss jetzt. --Gerardus 22:10, 6. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Ich habe 'mal Panoramafreiheit#Niederlande angepasst. Gerardus, wenn Du Belege für "Shoppingcenter, Laden, Horecageschäfte (Hotel, Restaurant, Café), Parkhäuser, Casinos" lieferst, kann das dort auch noch eingebaut werden.
Allerdings ist zu beachten, dass in DACH die Regeln der UrhGs von D, A, bzw. CH zum tragen kommen, nicht jene von NL. Während die NL-Regeln für Commons und die nl-Projekte von Interesse sein mögen, sind sie hier, wo nach DACH-Recht gegangen wird, herzlich irrelevant. D.h. nach DACH-Recht wären Fotos, die unter NL-FOP gemacht wurden und die Werke in einem Gebäude zeigen, hier auszuschliessen. Lupo 12:13, 7. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
@ Lupo: see my answer on your discussion page here on de.wiki! I stopped my discussion on this page. This is a matter for Commons only.--Gerardus 14:02, 7. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

eingestelltes *jpg-Bild neugezeichnet

Hallo, werden Urheberrechte verletzt, wenn ich folgendes Bild Datei:Indoxyl Reaktionen.jpg neu zeichne und dann als *.svg-Datei wieder bei Commons einstelle. Wäre das ok? Der Einsteller des Bildes scheint auch der Urheber der Datei zu sein. Danke für eine Antwort. Gruß -- Roland1952DiskBew. 22:17, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Wo siehst Du Schöpfungshöhe? Zeichne es ab. -- Rosentod 22:27, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
ACK, kein Problem. --Marcela 22:30, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Danke für eure Antworten. Gruß -- Roland1952DiskBew. 23:07, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Wollte nur noch kurzes Feedback geben. Habe das Bild neu nachgezeichnet und eingestellt. Wie gesagt, danke nochmals und ein schönes WE. Gruß -- Roland1952DiskBew. 11:54, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Produktfoto, Schöpfungshöhe

Ich möchte ein Produktfoto hochladen. Es handelt sich um die Verpackung einer Frischhaltefolie der Marke Aro (Metro-Hausmarke, vorher Goldmarke). Es geht dabei um die Verwendung einer gemeinfreien Schrift auf der Packung. Neben dieser ist aber das Markenlogo und ein grünes Packungsdessin sichtbar.

Kann man einen rechtmäßigen Upload direkt ausschließen? War diese Frage umsonst? Oder könnte das Markensymbol (und das „einfache“ Packungsdesign und das gesamte Foto) unter „nötige Schöpfungshöhe nicht erreicht“ fallen?

Doof, dieses kann. Eine Abbildung habe ich im Internet leider nicht gefunden. -- Gohnarch░░░░ 20:20, 7. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Das Logo macht keine Probleme. Zum restlichen Packungsdesign kann ohne Ansicht der Packung nichts sagen. Design bedeutet aber von vornherein schon mal, dass die Schwelle zur Schöpfungshöhe ziemlich hoch liegt (im Gegensatz zu "Kunst"). Lade die Packung doch einfach mal hoch (notfalls auch als Socke), wenn nötig, kann sie auch wieder gelöscht werden. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:26, 7. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

gerne Fotos online stellen, aber Rechte unklar

Hallo zusammen, Ich habe eine Frage bezgl. Foto-Rechte:

Folgender Sachverhalt: Wir möchten zusätzlich 2 Fotos bei Wikipedia - Beitrag: HfÖ - online stellen. Beide sind aus dem Archiv Hochschule für Ökonomie (HfÖ), die Urheberechte liegen hier bei der Hochschule für Ökonomie, Fotograf war Herr Jürgen Ritter, Angestellter der HfÖ. - Kontakte zum Fotografen gibt es nicht mehr. - Die HfÖ wurde 1991 aufgelöst, einen Rechtsnachfolger gibt es nicht.

Zu erwähnen sei noch, dass die Fotos bereits in der Wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht waren/sind. Im Impressum dieser Fachhochschulzeitschrift steht: "Zitation und auszugsweiser Nachdruck mit Quellenangabe ist gestattet." Der Herausgeber war der damalige Rektor der HfÖ.

Desweiteren würden wir gerne noch ein Fotoscan des Titelblattes der Wissenschaftlichen Zeitschrift der HfÖ "Beiträge aus Forschung und Lehre 1950 -1985" Nummer 3/85 veröffentlichen.

(Wie) Können wir diese Fotos veröffentlichen?

Und welcher Lizenztyp wäre das?

Ich hattte bereits per Email mit Wikipedia Kontakt aufgenommen. Sie haben mir für mein Anliegen dieses Forum empfohlen.

Danke, --Ankataris

Hallo Ankataris, das reicht für eine Veröffentlichung unter freier Lizenz leider nicht aus - die müsste der Fotograf, der auch der Urheber ist und bei dem die entsprechenden Rechte daher liegen, schon damals eingeräumt haben (oder man müsste ihn jetzt ausfindig machen und ihn um eine entsprechende Freigabe bitten). Gruss Port(u*o)s 20:47, 7. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Ich habe 1988-90 einige Male mit Jürgen Ritter von der HfÖ zussammeen fotografiert, ich habe als Student der ISB im Wohnheim im Aristotelessteig gewohnt. Der war meines Wissens aber Sportlehrer, zumindest hat er dort Trainer gemacht. Er war definitiv nicht bei ADN oder Zentralbild. Und Freigaben aals Angestellter beinhalten nie das Urheberrecht. Vollumfängliche Nutzungsrechte hat man in der DDR nur an ADN oder Zentralbild vergeben, daher stellt die Veröffentlichung der Hochschule eine Urheberrechtsverletzung dar und waar unzulässig, der Fotograf muß befragt werden. --Marcela 21:13, 7. Jan. 2010 (CET) PS und vom Thema abweichend: soso, das OTRS schickt ddie Anfragen zu uns? Sollte uns das zu denken geben? --Marcela 21:14, 7. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Buchcover

Hallo!

Vielleicht kann mir jemand helfen wie es bei diesen beiden Buchcovern zwecks Urheberrecht aussieht: [3], [4].

Ist es irgendwie möglich, dass ich meinen Artikel mit den Covern erweitern kann? Ich möchte gerne meinen Artikel visuell ansprechend gestalten. Ich hoffe, es kann mir jemand helfen.

LG --Chapter One 21:24, 7. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Nein geht nicht, da beide eine Fotografie als Hintergund haben. Und die Fotos sind nun mal 70 Jahre pma geschützt. Bobo11 21:27, 7. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Müsste man dann beim Verlag nachfragen? --Chapter One 21:32, 7. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Nein, beim Fotografen --Marcela 22:01, 7. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
wobei der Kontakt mit dem Verlag natürlich in den meisten Fällen eine gute Anlaufstelle für weitere Kommunikation mit dem Fotografen ist. -- Yellowcard 22:03, 7. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Als Alternative für den Artikel käme das Foto der Autorin in Betracht – Buchcover gehen hier als Beiwerk durch und es ist besser als nix. ;-) --Paulae 22:40, 7. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Da muss man vorsichtig sein, das Beiwerk kann in bestimmten Bildkontexten plötzlich kein Beiwerk mehr sein. Wenn der Akzent im Bildkontext auf einmal auf dem Buch liegt, ist es wohl kaum noch Beiwerk, egal wie klein es ist oder was die Intention des Fotografen war oder ob für den normalen Betrachter das Bild ohne Kontext nur Buchdarstellungen als Beiwerk enthielte. Das ist eine der vielen Grauzonen des UrhG. -- Yellowcard 23:02, 7. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Grobregel: Beiwerk ist etwas dann, wenn man es sich wegdenken kann, ohne daß sich der Gesamtcharakter des Bildes ändert. Kommentar im Schricker. --Marcela 23:10, 7. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Genau: Wenn man das Bild einstellt wegen der im Hintergrund abgebildeten Buchcover, könnte man sich die Buchcover nicht mehr wegdenken, ohne dass der Bildcharakter verändert wird. Here we go. ;-) -- Yellowcard 19:45, 8. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Nö, das Bild wird natürlich nur wegen der Autorin in den Artikel gesetzt. ;-) Insofern … --Paulae 22:03, 8. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Wäre das in Deutschland Copyfraud?

Starbucks zahlt Entschädigung für Nutzung von Azteken-Motiven Müssen wir in der commons:Category:Aztec auch aufräumen?--134.2.3.102 12:39, 8. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Das dürfte selbst nach mexikanischem Recht Copyfraud erster Güte sein (wobei ich ich zugeben muss, das mexanische Recht nicht zu kennen). Wir müssen da natürlich nichts aufräumen. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:02, 8. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Die Nordamerikaner sehen einige urheberrechtliche Dinge deutlich anders als wir; hier kennen wir die Details nicht genau genug. Möglicherweise geht es allerdings um eine fehlende Fotografiererlaubnis. -- Yellowcard 15:25, 8. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Nein, darum geht es nicht. Hast du den Spiegel-Artikel gelesen? Es geht darum, dass Starbucks Jahrhunderte alte Motive verwendet, auf die der mexikanische Staat in Gestalt des Instituts für Anthropologie und Geschichte Urheberrechte beansprucht... -- Chaddy · D·B - DÜP 15:58, 8. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
In dem Spiegel-Artikel steht IMO viel zu wenig. Schau mal in das Kommentar-Forum des Artikels, da gibt es teilweise ähnliche Gedankengänge, wobei dort auch viel Nonsens steht. Ich kenne die Motive, die Starbucks verwendet hat, nicht; wenn es tatsächlich nur die reinen unbearbeiteten alten Motive waren, war es tatsächlich Copyfraud und mich würde die Intention Starbucks', eine solche Zahlung zu leisten, mal interessieren. -- Yellowcard 16:10, 8. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass in Mexiko das Urheberrecht auf Jahrhunderte hinaus schützt. Wär natürlich irre, wenn Starbucks da tatsächlich reingelegt worden wäre. -- Don-kun Diskussion Bewertung 16:23, 8. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Was man aus dem Artikel nicht herausliest: Um welche Motive ging es? Waren damit wirklich die altertümlichen Motive gemeint oder welche von Künstlern die nach dem Vorbild der sicher nicht schutzfähigen Motive gestaltet wurden? -- 16:44, 8. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Tja, da ist der Spiegel-Artikel allerdings wirklich etwas dünn... -- Chaddy · D·B - DÜP 16:54, 8. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Man muss gar nicht bis Mexiko gehen, es gibt auch in Europa Staaten, die Urheberrechte an bestimmten Kulturgütern beanspruchen, so Griechenland und Italien, vgl. commons:Commons:Licensing#Monuments & antiquities, commons:Commons:Image casebook#Antiquities. Als Unternehmen, das im Lande Geschäfte machen will (es ging um Starbucks Mexiko), kommt man wohl nicht umhin, sich an solche Vorschriften zu halten, ob man sie gut findet oder nicht. -- Rosenzweig δ 16:33, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Ihr findet nützlichere Belehrung hier: http://archiv.twoday.net/stories/6128992/ --Historiograf 16:40, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Die Frage war: "Wäre das..." - Antwort: ja, das wäre in so ziemlich jedem Land Schutzrechtsberühmung, in den USA wäre es Copyfraud. In Mexico jedoch sind Abbildungen der Kulturgüter der mexicanischen Nation geschützt, ihre Verbreitung bedarf einer Genehmigung. Hier in Europa kümmert uns das wegen dem Schutzfristenvergleich nicht, wer als Tourist dort Fotos macht, kann aber (zumindest theoretisch) belangt werden. Inwiefern so etwas durchgesetzt wird, steht auf einem anderen Blatt. In Italien, Peru und Argentinien gibt es ähnliche Vorschriften. Zumindest von Argentionien weiß ich, daß sie seit Jahrzehnten nur noch auf dem Papier existieren. --Marcela 13:39, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Wer von wem? Habe Abschnitt erstmal entfernt, Wayback-Machine weiß auch nichts. Verfahrungsübersicht im Artikel Schamhaarentfernung vs. intimrasur.de. Kam wohl 2007 in die WP. Gruß und Danke, -- E 16:05, 8. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Inwiefern soll das Schöpfungshöhe haben? -- Chaddy · D·B - DÜP 16:17, 8. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Ausschnitt aus Platteninnenhülle

Ich habe eben Datei:Home taping is killing music.jpg hochgeladen. 1. Es ist ein Ausschnitt aus der Innenhülle einer britischen Schallplatte von 1983. Ist das rechtlich einwandfrei? 2. Ich vermute, ich habe - wohl aus einem technischen Fehler - keine Lizenzangaben gemacht (sind keine sichtbar; soll gemeinfrei bzw. aliquot dazu sein). Wie kann ich das nachträglöich hinzufügen (Mit dem "Datei ändern"-Button geht's ja nicht)? Wenn das nicht geht, bitte Datei löschen lassen, ich lade sie dann erneut hoch. Danke. -- Eweht 17:41, 8. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Eigene Arbeit isses nicht, vielleicht Logo und daher mangelnde SH? Habe mal die Datei verlinkt. --Paulae 17:45, 8. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Logo und daher mangelnde SH gilt nicht. Dass etwas ein Logo ist oder nicht, hat keinen Einfluss darauf, ob Schöpfungshöhe erreicht wird oder nicht. -- Yellowcard 19:08, 8. Jan. 2010 (CET) Nachtrag: Schöpfungshöhe ist hier definitiv nicht erreicht, kann bleiben. -- Yellowcard 19:08, 8. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Ersteres ist falsch. Bei Logos ist nämlich die Schwelle zur Schöpfungshöhe deutlich höher, da sie als Geschmacksmuster eingetragen werden können. Aus diesem Grund haben auch ziemlich aufwenidige Logos keine Schöpfungshöhe. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:34, 8. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Danke für eure Hilfe. -- Eweht 20:55, 8. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Schopfungshöhe?

Datei:Minarettplakat.jpg

Die Bezeichnung Foto:DPA ist wohl falsch - aber hat die Grafik in http://www.sueddeutsche.de/politik/785/496104/text/ mehr Schöpfungshöhe als ein Logo? --Eingangskontrolle 18:56, 8. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Ich nix Schopfungshohe sehe --Historiograf 16:09, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Ich nix Schöpfungshöhe ebenfalls nicht sehe. --Marcela 17:53, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Das Corpus delicti ist geDÜPt worden. --Leyo 04:39, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Hier handelt es sich nicht um ein Logo oder eine andere einfache Gebrauchsgrafik, sondern ich sehe hier eine besondere ikonografische Verdichtung einer Aussage. Das ist nicht einfach Handwerk, sondern eine Kunstform und unterliegt dem Urheberrecht. löschen --h-stt !? 13:26, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Schöpfungshöhe einer Eintrittskarte: Datei:Dth konzert 1989.jpg

Bitte mal ein Votum über die evtl. vorhandene Schöpfungshöhe dieser Eintrittskarte abgeben. Bin mir unschlüssig, sehe das Motiv aber mindestens an der Grenze. -- Yellowcard 19:07, 8. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Bei der Darstellung von Menschen, hier sogar Gesichtern, sind wir in der Regel wenig großzügig. Ich sage eher geschützt und spreche mich für löschen aus. --h-stt !? 21:45, 8. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
ja, weg damit. -- ST 10:39, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Sehe keine SH --Historiograf 16:08, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Datei:Brennstab_1.png (erl.)

Datei:Brennstab_1.png wurde eindeutig von [5] (Seite 68) Kopiert und nur die Details entfernt und der Text neu, aber abgeschrieben (erneut URV). Selbst gezeichnet ist daran nichts. Sieht man vor allem noch an den bläulichen Hintergrund in der Datei auf der Wikipedia. --217.5.204.78 01:19, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Die Datei besitzt keine Schöpfungshöhe, ich habe den entsprechenden Baustein gesetzt. ~Lukas Diskussion Bewertung 01:27, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Ist das hart an einer URV oder nicht ?

User Peter Putzer sagt hier [[6]], dass der von mir erstellte Artikel Puppenküche hart an einer URV wäre. Ich hab die beiden angegeben Referenzen als Grundlage für meinen Text genutzt ... wie seht Ihr das, was das Thema URV betrifft ? --Anghy 09:48, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Primär geht es um diese Version. Mir erscheint das eine geringfügig paraphrasierte Zusammenstellung von Sätzen aus dem Moers-Link. Ob das insgesamt eine URV ergibt oder eh keine Schöpfungshöhe erreicht, kann ich nicht beurteilen, unschön ist es aber alle Mal, selbst ausformulieren (am besten mit richtiger Literatur) wäre IMHO die beste Lösung. --pep. 10:09, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Wenn der Artikel noch ein wenig verbessert wird, ist der geringe Ansatz einer URV (falls überhaupt) m. E. zu vernachlässigen. -- ST 10:35, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Urherberrechte?

Ich würde dieses Bild unglaublich gerne bei Wikipedia im Artikel Anthroposophie einbinden. Es handelt sich um das Titelbild der anthroposophischen Zeitschrift "Demeter" aus dem Jahre 1939. Die Gestaltung der Seite dürfte keine Schöpfungshöhe erreichen, dafür ist aber ein einfaches Logo abgebildet. Problematisch dürfte das Titelbild sein, auch wenn dieses kaum erkenntlich ist. Unter dem Bild scheint ein Hinweis auf den Urheber zu sein, es ist aber offenbar nur eine Quellenangabe. Da steht irgendwas wie: "Aus: P.J. Halram". Das Titelbild ist 70 Jahre alt. Es könnte unter die Sonderregel "anonyme Werke" fallen. Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten schließe ich wegen absoluter zeitgeschichtlicher Relevanz mal aus. Das Logo dürfte kein Problem sein, schätze ich. Bleibt das fast nicht erkennbare Foto. Aus meiner Sicht ein Grenzfall. Es spricht einiges dafür, dass das unproblematisch ist, es ist aber nicht eindeutig. Wie seht ihr das? Könnte man notfalls das Bild vielleicht weiter verfremden, um das Problem zu umgehen. Für meine Zwecke sind Logo und Bildunterschrift eigentlich ausreichend, um eine punktuelle Kollaboration von Anthroposophen im Dritten Reich dokumentarisch zu belegen. Danke und Gruß --GS 09:57, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Da habe ich ganz dolle Bauchschmerzen. Das Foto wurde offenbar zeitnah gemacht. Wie gut es erkennbar ist spelt keine Rolle, die Wahrscheinlichkeit, daß der Fotograf keine 70 Jahre tot ist, ist einfach viel zu groß. Gravierender ist für mich das RaeB. Die dargestellten Kinder leben womöglich noch und möchten sicher heute nicht mehr in diesem Zusammenhang veröffentlicht werden. Gleiches gilt für die Bilder aus Fabriken und vom FDJ-Singeclub aus dem Bundesarchiv... aber das ist ne andere Baustelle. --Marcela 10:10, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Naja, aber sind die Kinder überhaupt erkennbar? Und sonst könnte man ja die Gesichter (noch weiter) verpixeln, oder? --pep. 10:14, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Das wäre für mich schon die Lösung. --GS 10:16, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Urheberrechtlich geht es wohl nicht. 70 Jahre p.m.a. sind nicht nachgewiesen, 100 Jahre hat's erst recht nicht. -- ST 10:37, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Verpixeln von Gesichtern oder Pornobalken über die Augen ist urheberrechtlich unwirksam, siehe Torwarturteil im Schricker. --Marcela 12:35, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Da ging es ja um Persönlichkeitsrecht. Ich halte das Bild für ein "anonymes Werk", da der Fotograf schwerlich identifizierbar sein dürfte, kann das aber natürlich nicht belegen. Schade. Ich kann mir übrigens nicht vorstellen, dass die Qualität des Abdrucks keine Auswirkung auf die Schutzwirkung hat. Bei einem praktisch nur noch zu erahnenden Abglanz des Originals dürfte kaum von einem Werkcharakter zu sprechen sein. Diese Auffassung vor Gericht zu erstreiten, habe ich freilich auch keine Lust. --GS 16:23, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
"da der Fotograf schwerlich identifizierbar sein dürfte" - wer sagt dir, daß der nicht auf Seite 2 des Heftes genannt wurde? Anonym wäre es dann ja wohl kaum. --Toon 12:24, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Französische Briefmarke

Ich habe Datei:HFBm.jpg (zusammen mit vielen anderen „Chemie-Bildern“) per Bot nach Commons transferiert, da die angegebene Lizenz OK zu sein schien. Der Disclaimer in Commons:Category:Stamps of France machte mich jedoch skeptisch. Wie alt die Briefmarke ist (von 1999?), weiss ich nicht. --Leyo 11:31, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Also die Briefmarke selbst sagt, wenn ich es richtig erkenne, 1986 (Jahresangabe rechts unten). --Paulae 16:51, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Einstellen von Inhalten einer eigenen Website

Hallo zusammen, ich wollte einmal wissen ob und wenn ja warum es nötig ist extra eine Freigabe an das OTRS Team zu schicken wenn ich eigene Inhalte einstellen will, die ich schon auf meiner Webseite habe, da ich sie doch schon mit dem einstellen hier rechtsgültig unter der CC bzw. GFDL freigebe. Gruß --WortWusel 12:30, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Ich habe so eine freigabe nie geschickt und werde das auch nicht machen. Es ist überflüssige Bürokratie. Allerdings gibts Leute, diee das anders sehen. --Marcela 12:33, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Es geht gerade nicht um mich sondern um einen Artikel eine sehr aktive Neuwikipedianers. Da jemand seinen Artikel über Nacht nach langen Nacharbeiten mehrer User fast per SLA wegen "URV freigabe nicht ersichtlich" kurzerhand schnellentsorgen wollte etwas die Lust verloren hat. Nach meinem Einspruch wurde der SLA in eine URV umgewandellt und jetzt prangt das URV-Bapperl im Artikel. Die Frage ist halt, ob ich den URV-Bapperl wieder entfernen kann mit dem Vermerk "Einsteller ist Autor des Textes und inhaber der Webiste" mit link auf den Whoiseintrag. Würde den Neuuser zumindest etwas besänftigen und ein wäre eine Punkt weniger der ihn abschreckt. Wollte Quasi nur kurz eine kundige DM einholen. Rausnehmen okay? Gruß -- WortWusel 12:51, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Es geht um Warnowwerft? Woher soll man wissen, wer wirklich dahintersteckt? Es könnte ja auch sein, daß jemand nur behauptet, der Domaininhaber zu sein, der Webmaster aber nichts davon weiß. Der Neuuser könnte ja theoretisch auch jemand sein, der den Domaininhaber ärgern möchte? --Marcela 14:08, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Dann würde ihn aber auch nichts daran hindern eine falsche Freigabe zu schicken. Den Klarnamen hätte er dann ja. Ich habe keinen Grund an seiner Aussage zu zweifeln. Er arbeitet aktiv im Portal Schifffahrt mit und ich dachte es gab hier sowas wie "assume good faith". --WortWusel 14:15, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Wenn derjenige der Domaininhaber (oder auch nur ein Angestellter) ist, kann er ja von einer in der Website genannten Adresse schicken. Oder in seiner mail auf einen vorher angebrachten Hinweis im Quelltest der Website hinweisen. --Eingangskontrolle 17:07, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Dieser Fall liegt schon eine Weile zurück. Eine IP hatte den Artikel erweitert, was von Björn Bornhöft mit dem Hinweis auf einen URV wieder gelöscht wurde: Vorlage in Editkommentar angegeben: http://www.lagamba.at/researchdb/upload/files/Adamek_Projektarbeit.pdf Der Artikel wurde von der gleichen IP anschließend wieder praktisch ident hergestellt: Vergleich Version vor Löschung und nach Wiederherstellung durch IP. Da das Ganze zwei Jahre zurückliegt, wird sich Björn kaum mehr an Details erinnern können, daher habe ich auf eine Ansprache verzichtet.

Da der Inhalt sowieso überarbeitet werden muss (seit Ewigkeiten in der QS), da Überschneidungen zu anderen Artikeln bestehen, wollte ich vorher geklärt wissen, ob der bestehende Text gelöscht werden muss. Kann mir da jemand weiterhelfen? -- Griensteidl 15:40, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

und wieder Schöpfungshöhe?

Hat sowas hier eine Schöpfungshöhe oder kann man es bedenkenlos verwenden? --WortWusel 18:04, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Was ist das für ne Sprache? --Marcela 20:19, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Denglisch. guckst du hier: Blinkenlights (Jargon). So sah das Originalschild aus. --WortWusel 20:26, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Hab mir fast sowas gedacht ;) Also ich kann das beim besten Willen nicht als schöpferisch ansehen. Zumal das ja auch wohl eher ein Babelfish-Unfall ist. Und Computer können nichts schöpfen, das können nur Menschen. --Marcela 20:28, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Es ist schon bewusst ein englischer satzt der bloß pseudo deutsche worte verwendet. Also von einem Menschlichen Autoren aus den 50ern. Aber der Autor ist unbekannt. --WortWusel 20:34, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Für Prosa ist es mir zu kurz, in Versen ist es nicht geschrieben. Ich sehe keine SH. --Marcela 20:46, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Hab es mal eingebaut. Magst mal schauen ob ich das Lizenzmäßig richtig gemacht hab? (nicht signierter Beitrag von WortWusel (Diskussion | Beiträge) 21:07, 9. Jan. 2010 (CET)) [Beantworten]
Theoretisch schon, allerdings sieht man das mit der SH auf Commons oft völlig anders. Bilder mit mangelnder SH sind hier auf .de besser aufgehoben. Beobachten wir das mal. --Marcela 21:09, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Bei dem Artikeln gibt es eine Streitigkeit, da ein Benutzer die Zusammenführung verlangt, die ich aufgrund des komplett unterschiedlichen Inhalts nicht erkennen kann. Bei Erstausgabe geht es um die editionswissenschaftliche Definition des Begriffes, bei editio princeps geht es um die urheberrechtliche Behandlung eines bisher nachgelassenen Werkes, daß erst nach dem Zeitpunkt der Gemeinfreiwerdung zum ersten mal veröffentlicht wird. Ich bitte um eine entsprechende fachliche Meinung hierzu. Grüße --Eva K. ist böse 09:16, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Wie EvaK und Chaddy schon angemerkt haben, die Begriffe sind alles andere als synonym und es besteht keine Redundanz. --Marcela 10:06, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Abgesehen davon dass Erstausgabe ein alter Begriff ist, während editio princeps in diesem juristischen Sinne erst 1993 in der EU eingeführt wurde. -jkb- 10:18, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Also, zumindest ist es sehr unglücklich und irreführend, dass in den Einleitungssätzen der beiden Artikel die beiden Begriffe derzeit als synonym angeführt werden, denn das sind sie offenkundig nicht. Hier müsste die Darstellung verbessert werden. --FordPrefect42 11:13, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Sehe ich auch so und wäre auch mein Vorschlag gewesen, das in der Einleitung besser zu differenzieren, damit diese Velwechserung zukünftig ausbleibt. --Eva K. ist böse 15:06, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Habe die Einleitung der beiden Artikel neu formuliert. Ist das so konsensfähig? --FordPrefect42 16:54, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Damit sollte der Unterschied klar sein. Danke! --Eva K. ist böse 18:11, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Gut genacht, FordPrefect42! So wird's verständlich... Gruß, TravenTorsvan Diskussionsseite 22:02, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Zustimmung zu EvaK; obschon "editio princeps" übersetzt "Erstausgabe" heisst, ist es absolut angebracht, den editionswissenschaftlichen und den juristischen Begriff in gesonderten Artikeln abzuhandeln. Gestumblindi 22:30, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Gemeinsamer – neuer – Vorschlag von FordPrefect42 und von mir: Um die Sachlage nach der Überarbeitung noch deutlicher zu machen, regen wir an, den Artikel editio princeps nach editio princeps (Urheberrecht) zu verschieben und unter editio princeps eine kurze Begriffsklärung anzulegen – mit Verweisen auf editio princeps (Urheberrecht) und Erstausgabe; denn schließlich steht der Begriff „editio princeps“ ja nach wie vor für beide Artikel... Gruß, TravenTorsvan Diskussionsseite 23:20, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Wäre grundsätzlichz auch mein erster Gedanke gewesen, aber die Lösung mit der BKL bei editio princeps und dem Verweis aus Erstausgabe war deutlich einfacher als das Klammerlemma. --Eva K. ist böse 23:24, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Hallo Eva K., ich wusste ja, dass wir in der Sache gar nicht so weit auseinanderliegen... Herzlichst, TravenTorsvan Diskussionsseite 23:33, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Anmerkung: ich stimme TravenTorsvan zu, der gleiche Gedanke war mir bei meiner Bearbeitung auch schon gekommen. Auch aus der Überlegung heraus, dass editio princeps ja trotz allem die wörtliche Übersetzung von „Erstausgabe“ ist, und der Begriff im UrhG so wörtlich nicht auftaucht. Meist wird er in Fügungen wie „editio-princeps-Regelung“ gebraucht, auch wikipedia-intern ist bei WP:BR#Probleme mit nachgelassenen Werken von der „Regelung der editio princeps“ die Rede. Alternativ zum Klammerlemma könnte ich mir auch editio-princeps-Regelung oder editio-princeps-Bestimmung als Lemma vorstellen. --FordPrefect42 23:32, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Dann eher den ersten Begriff, wenn's mit Gewalt sein muß. Besonders glücklich bin ich mit dem ganzen Kram nicht. Hier köcheln mal wieder zu viele Leute an einem Brei, und zwar gleichzeitig und ohne das mal wirklich koordiiert zu haben. Und wenn dann mal was diskutiert wird, wird aber gleichzeitig immer weiter gefrickelt. Behobene Fehler werden wieder reingebastelt und mit inuse erstmal vor Korrektur geschützt. So sollte es nicht sein. TravenTorsvan, wenn das nicht wirklich dein Thema ist, halt dich inhaltlich mal ein wenig zurück, das erspart Revertierungen. --Eva K. ist böse 23:44, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Wieso, wir sprechen hier doch ganz gesittet über die möglichen Lemmata, bevor irgendwas verschoben wird. So sollte es auch sein. Ich behaupte ja auch nicht, mit meinen Vorschlägen das Ei des Kolumbus gefunden zu haben. --FordPrefect42 23:53, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Ich hatte nur gesehen, daß TravenTorsvan wieder die alten Interwikis bei editio priceps reingenaut hat und auch einige andere Änderungen vornahm, die bei mir den Eindruck erwecken, daß er doch noch an der Zusammenführung beider Artikel durch die Hintertür arbeitet. --Eva K. ist böse 23:58, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Sorry, FordPrefect42, das mit den zwei Interwikis war ein Kopierfehler ... ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/:( 
Und Dir, liebe Eva K., erkläre ich nun feierlich und bei allem, was mir heilig ist: Nein, ich will ganz sicher nicht mehr eine Zusammenführung der beiden Artikel; denn nach FordPrefect42s Änderungen gibt das jetzt Sinn... ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/;)  Gruß, TravenTorsvan Diskussionsseite 00:27, 11. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Was soll denn das jetzt? Klammerlemma sollen vermieden werden und hier ist nun wirklich keinerlei Notwendigkeit vorhanden. Und ein Redir. vom eigentlichen Begriff zum Klammerlemma ist ja nun wirklich das Absurdeste. --Marcela 11:17, 11. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Grafik von Google Books

Hat diese Grafik aus einem Buch Schöpfungshöhe, d.h. dürfte man sie direkt dort rauskopieren und als PNG bei Commons hochladen? Als SVG neuzeichnen wäre schöner, aber dazu bin ich leider zu wenig geschickt. --Leyo 16:03, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Link geht nicht -- Yellowcard 16:11, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Bei mir schon. --Leyo 16:12, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Jetzt auch bei mir. Gerade meinte Google, ich hätte keine Berechtigung oder das Anzeigemaximum sei erreicht. Eigenartig. SH sehe ich übrigens nicht. -- Yellowcard 16:13, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Aber: Bitte nicht auf Commons hochladen, sondern hier; auf Commons wird das sicherlich SH erreichen (andere Rechtlage in den USA). -- Yellowcard 16:14, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
mehrmals probieren, mal ja mal nein. -jkb- 16:15, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Es müsste halt schon Commons sein… :-( --Leyo 16:34, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Das ist eine chemische Bindung, dafür kann man kein Urheberrecht beanspruchen (das wäre in etwa so, also würde man ein Urheberrecht an einem wild gewachsenen Baum beanspruchen...). Das geht auch auf Commons mit {{PD-chem}}. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:42, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Fraglich ist die Art der dreidimensionalen Darstellung, Farbgebung etc. Ich kenne mich chemich nicht ansatzweise aus; wenn diese Darstellung wirklich der Realität entspricht, ist es kein Problem. Man muss aber beachten, dass auf Commons die Schwelle zur eigenen Schöpfung recht niedrig ist, und dann geht auch PD-chem nicht mehr. -- Yellowcard 17:51, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Zum Hintergrund: Die Grafik soll diese inkorrekte Darstellung ersetzen (siehe auch Commons:Category:Water molecule). --Leyo 18:15, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Ich hab's mal hochgeladen. --Leyo 11:39, 12. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Der Autor hat sich auf meiner Disk beklagt, dass meine URV Meldung etwas voreilig und rabiat sein weil doch Quellen angegeben. Kann sich das mal noch einer anschauen? -- WortWusel 22:52, 10. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Frage zum Urheberrecht wegen abgeschriebenen Passagen aus einem Buch

Moin...... ich habe 2 Fragen zum Thema:

Wenn ich einzelne Passagen aus einem Buch entweder abschreibe oder anders formuliere und hier in einem Artikel schreibenderweise einbinde und als Quelle sowohl das Buch als auch den Autor angebe, verstoße ich dann gegen das Urhenberrecht ??
Wenn jemand anderes aus dem gleichen Buch wie ich etwas abgeschrieben und das schon irgendwo im Netz veröffentlicht hat und meine Wörter den seinen gleichen, habe ich dann gegen sein Urheberrecht verstoßen ?
Habe jetzt in den letzten 5 Stunden versucht genau darüber etwas zu finden, entweder habe ich nicht richtig nachgeschaut oder es wurde einfach noch nicht behandelt. --Raoul & Carlos 16:45, 11. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
WP:TP --rtc 06:57, 12. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Hm, ich hatte eigentlich mehr erwartet wie nur den Verweis auf eine Seite die ich berreits auch schon gefunden hatte.In meinem Fall geht es speziell um einen Beitrag den ich schon geschrieben hatte und den jemand anders wiederum zur Löschung freigegeben hat, denn ich habe ja auch gelesen das Wichtige Werke dürfen – ja, müssen – zu Rate gezogen werden, wenn man einen Artikel für die Wikipedia erstellen möchte. Aus diesen Werken darf man nicht 1:1 abschreiben, sie schon gar nicht vollständig kopieren, aber inspirieren lassen darf man sich sehr wohl. Auch wurde leider nicht meine Frage damit beantwortet ob ich von jemanden anderen das Urheberrecht verletze wenn die betreffende Person aus dem gleichen Buch abschreibt wie ich - warum sollte ich dann Literatur/Quellenangaben angeben wenn ich ja doch nichts zitieren oder mit meinen Worten darstellen darf ? (nicht signierter Beitrag von Raoul & Carlos (Diskussion | Beiträge) 11:43, 12. Jan. 2010 (CET)) [Beantworten]
Kurz zusammengefasst. Du darfst nicht abschreiben, es sei denn, du zitierst (sieheWikipedia:Zitate), darum musst du umformulieren, um nicht gegen das Urheberrecht zu verstoßen. Zu deiner zweiten Frage, ob du gegen das Urheberrecht eines dritten verstößt - das heißt Urheber-Recht, und wer abschreibt, hat nicht das Recht und ist nicht der Urheber. Darum
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
kann ich mir das wirklich nicht vorstellen. --MannMaus 14:40, 12. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Nachdem ich deine Benutzerdisk gelesen habe: Aber gegen das Urheberrecht des Urhebers hast du verstoßen. --MannMaus 14:43, 12. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Papyrus-Fragment

Für die Bebilderung des Artikels Eratosthenes würde sich folgendes Papyrus-Fragment aus Oxyrhynchos bestens eignen: [7]. Dazu meine Frage: Handelt es sich hierbei um eine triviale Wiedergabe, die ich bedenkenlos hochladen kann, auch wenn der Betreiber dieses Onlineprojekts hier offenbar eine Nutzungsanfrage verlangt? --Anamnesis 19:50, 12. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Eher [8], oder? Der von Dir genannte Link handelt von image requests, also Bitten und Digitalisierung eines bestimmten Papyrus. --pep. 19:53, 12. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Danke für die Korrektur, dieser Link war gemeint. --Anamnesis 20:30, 12. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]
Nach unseren Richtlinien kann das bedenkenlos als {{PD-Scan}} auf die Commons. --h-stt !? 22:11, 12. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Hallo, eine Frage an die Fachleute:

Ich würde gerne die oben genannten Bilder in die deutsche WP hochladen, um sie in den jeweiligen Artikeln hier und hier zu nutzen. Ähnliches habe ich schon diverse mal mit Logos der diversen World Series (Beispiel) getan. Bei den beiden Logos der Ligen bin ich mir aber gerade lizenztechnisch etwas unsicher. Im Voraus schon mal Danke für evtl. Hilfe! --kingofears¿Disk? 野球 20:38, 12. Jan. 2010 (CET) Nachtrag: Gleiches gilt für dieses Logo, dass ich gerne in diesem Artikel hätte... --kingofears¿Disk? 野球 20:42, 12. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Hallo zusammen, darf diese Datei in die Deutsche Wikipedia oder in die Commons übertragen werden? Und wenn ja, mit welcher Lizenz? Vielen Dank für eine Antwort. Es grüßt Elvaube !? ± M 21:00, 12. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Auf die deWP mit {{Bild-LogoSH}}, nicht aber auf die Commons --h-stt !? 22:14, 12. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]


Peugeot Firmenlogos hochladen

Darf ich dieses Bild mit den ganzen Peugeot-Logos siehe hier hochladen? - Lokal auf de.wikipedia? Auf Commons? Die wären enzyklopädisch sehr relevant. Danke --Pressemappe 22:15, 12. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]