„Wikipedia:Archiv/Richtlinien Musikalische Werke“ – Versionsunterschied

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== Relevanz ==
== Relevanz ==
Eine Mehrheit der Wikipedianer [[Diskussion:Musikalbum#Meinungsbild_einzelne_Musikalben_in_deWikipedia_.28erledigt.29|ist der Auffassung]], dass ein Album oder Musikstück nicht als Meilenstein der Musikgeschichte gelten muss, um einen gesonderten Artikel darüber zu rechtfertigen. Das heißt, jedes Album eines relevanten Künstlers mit Artikel ist relevant, ebenso jedes Stück. Eine praktische Relevanzgrenze entsteht dadurch, dass nicht über alle Veröffentlichungen genug enzyklopädisch relevante Informationen existieren, um einen Artikel zu rechtfertigen. Dies ist häufiger bei [[Extended Play|EPs]], [[Greatest Hits|Best-Of]]- und sonstigen Sammlungen wie [[Live-Album|Live-CDs]], sowie bei [[Single (Musik)|Single]]s der Fall. In der Regel sind aber auch derartige Veröffentlichungen relevant.
Eine Mehrheit der Wikipedianer [[Diskussion:Musikalbum#Meinungsbild_einzelne_Musikalben_in_deWikipedia_.28erledigt.29|ist der Auffassung]], dass ein Album oder Musikstück nicht als Meilenstein der Musikgeschichte gelten muss, um einen gesonderten Artikel darüber zu rechtfertigen. Das heißt, jedes Album eines relevanten Künstlers, der bereits mit einem Artikel in der Wikipedia vertreten ist, ist relevant, ebenso jedes Stück. Eine praktische Relevanzgrenze entsteht dadurch, dass nicht über alle Veröffentlichungen genug enzyklopädisch relevante Informationen existieren, um einen Artikel zu rechtfertigen. Dies ist häufiger bei [[Extended Play|EPs]], [[Greatest Hits|Best-Of]]- und sonstigen Sammlungen wie [[Live-Album|Live-CDs]], sowie bei [[Single (Musik)|Single]]s der Fall. In der Regel sind aber auch derartige Veröffentlichungen relevant.


''Allerdings ist diese formale Relevanz eines Werkes allein nicht ausreichend, maßgeblich ist die Qualität des Artikels.''
''Allerdings ist diese formale Relevanz eines Werkes allein nicht ausreichend, maßgeblich ist die Qualität des Artikels.''

Version vom 9. September 2008, 18:45 Uhr

Abkürzung: WP:MA WP:RMW

Diese Richtlinien befassen sich mit der Existenzberechtigung von Artikeln über Musikalben sowie einzelner Musikstücke in Wikipedia. Sie widerspricht teilweise den allgemeinen Richtlinien für Artikel, da Artikel über musikalische Werke erst ab einem gewissen Umfang einen Mehrwert gegenüber dem Musiker- oder Bandartikel bieten, vorher stellen sie nur einen unnützen weiteren Artikel dar, der gepflegt werden muss und ergänzt sich mit den Relevanzkriterien für Musikalben.

Relevanz

Eine Mehrheit der Wikipedianer ist der Auffassung, dass ein Album oder Musikstück nicht als Meilenstein der Musikgeschichte gelten muss, um einen gesonderten Artikel darüber zu rechtfertigen. Das heißt, jedes Album eines relevanten Künstlers, der bereits mit einem Artikel in der Wikipedia vertreten ist, ist relevant, ebenso jedes Stück. Eine praktische Relevanzgrenze entsteht dadurch, dass nicht über alle Veröffentlichungen genug enzyklopädisch relevante Informationen existieren, um einen Artikel zu rechtfertigen. Dies ist häufiger bei EPs, Best-Of- und sonstigen Sammlungen wie Live-CDs, sowie bei Singles der Fall. In der Regel sind aber auch derartige Veröffentlichungen relevant.

Allerdings ist diese formale Relevanz eines Werkes allein nicht ausreichend, maßgeblich ist die Qualität des Artikels.

Informationen

Basisdaten

Diese Angaben gelten als Grundlage, sie rechtfertigen jedoch noch keinen eigenen Artikel.

populäre Musik

  • Alben: Dringend empfohlen wird für Albenartikel neben einer Titelliste mit Singleauskopplungen und deren Chartplatzierungen (mit Wikipedia:Formatvorlage Charts und Quellenangabe) die Einordnung in den Werdegang des Interpreten, aber mit dem Versuch, Redundanzen zum Künstler- bzw. Bandartikel zu minimieren. Der Leser soll nicht das Gefühl bekommen, dass ein Teil des Künstlerartikels kopiert wurde, nur um den Albenartikel zu füllen.
Durch eine ausgefüllte Infobox werden Albumartikel (und nur diese) mit Informationen, wie dem Zeitpunkt der Veröffentlichung und den beteiligten Produzenten und Musikern, abgerundet.
  • Lieder / Musikstücke: Ein Artikel über ein Musikstück sollte mindestens den Künstler, den Zeitpunkt, den Inhalt und die Umstände seiner Entstehung und seiner Veröffentlichungen, Chartplatzierungen (mit Wikipedia:Formatvorlage Charts und Quellenangabe) und beteiligte Künstler anführen. Falls verfügbar, sollten auch die bekanntesten Coverversionen aufgeführt werden. Für Lieder existiert keine Infobox, da dort weniger Daten anfallen als bei Alben. Stattdessen empfiehlt sich eine Chartbox, die eine Übersicht über die Erfolge einzelner Versionen bietet (siehe z. B. Hijo de la luna)

klassische Musik/Jazz

Dringend empfohlen wird unter Beachtung der notwendigen Quellenangaben die Einordnung des Werks in den Werdegang des Interpreten, wobei Redundanzen zum Künstler- bzw. Bandartikel möglich minimiert werden sollen. Der Leser soll nicht das Gefühl bekommen, dass ein Teil des Künstlerartikels kopiert wurde, nur um den Albenartikel zu füllen.

Die unabdingbaren Informationen sind fett gesetzt. Zur Veranschaulichung mit Beispiel.

Instrumentalmusik
  • Komponist

- Ludwig van Beethoven

  • Titel des Werkes mit Angabe von Tonart und Opuszahl; Alternativtitel

- Sinfonie Nr. 6 op. 68 F-Dur mit dem Beinamen "Pastorale"

  • Gattung; Instrumentation (nach Partituranordnung)

- für Orchester; 2+1, 2, 2, 2 - 2, 2, 2, 0, timp, Str. (Instrumente einzeln verlinkt oder Verweis auf Kurzschrift Orchesterbesetzung)

  • Entstehungsjahr (bzw. -zeitraum); Uraufführung (Datum, Ort, Interpret); Erstdruck

- 1807-08, Wien; 22. Dezember 1808, Theater an der Wien, Ltg. L.v. Beethoven; Stimmen Leipzig 1809, Partitur Leipzig 1826

  • Einzelsätze mit Satzbezeichnungen
  1. Satz: Allegro ma non troppo (Erwachen heiterer Gefühle bei der Ankunft auf dem Lande)
  2. Satz: Andante molto mosso (Szene am Bach)
  3. Satz: Allegro (Lustiges Zusammensein der Landleute)
  4. Satz: Allegro (Gewitter und Sturm)
  5. Satz: Allegretto (Hirtengesänge - Frohe und dankbare Gefühle nach dem Sturm)
  • Widmungen

- Fürst Franz Joseph v. Lobkowitz und Graf Andreas v. Rasumowsky gewidmet

  • bei Auftragskompositionen: Auftraggeber

- entstand als Auftragskomposition für das Boston Symphony Orchestra

  • typische Dauer

- ca. 40 min.

Vokalmusik
  • Titel des Werkes mit Angabe von Tonart und Opuszahl
  • Gattung

- Lied; Kantate; Oratorium; Messe

  • Besetzung

- Singstimme und Klavier; Chor (SATB) a cappella; Chor und Orchester

  • Textdichter, gegebenenfalls Übersetzer
  • Titel der Vorlage; Textincipit (erste Zeile)

Weitergehende Inhalte

Weiterführender Inhalt kann bestehen aus zum Beispiel:

  • Einordnung des Werks in den musikalischen Hintergrund, bezogen auf Musik allgemein, Genre oder Künstler
  • Beschreibung der Rezeption (Rezensionen und Einträge auf Bestenlisten, wichtige Coverversionen, Aussagen anderer Künstler)
  • Beschreibung des Inhalts oder Konzepts bzw. Textes
  • Musikalische Beschreibung

Insbesondere keine weiterführenden Inhalte sind:

  • Titelliste
  • Besetzungsliste
  • Liste von Coverversionen/Interpretationen
  • Infobox
  • Chartstabellen

Die Basisinformationen rechtfertigten also noch keinen eigenständigen Artikel.

Es ist besonders darauf zu achten, dass die weiterführenden Informationen solide mit Quellen untermauert sind und keine eigene Forschung („Original Research“) darstellen, also nicht nur auf Primärquellen (das Musikstück selbst, sein Text, seine Noten sowie eventuell vorhandene Musikvideos und Booklets) beruhen. Gemäß Wikipedia:Keine Theoriefindung ist die Verwendung von Primärquellen nur in seltenen Fällen zulässig, üblich ist das Arbeiten mit Sekundärliteratur.

Eine Auslagerung ist weiterhin nur sinnvoll, wenn der Band-/Urheberartikel bereits einen angemessenen Umfang hat. Es reicht, wenn nur einzelne dieser Punkte im Artikel dargestellt werden, solange die Beschreibung umfassend ist.

Fazit der obigen Absätze: Weder eine umgangssprachliche, quellenlose Zusammenfassung des Inhalts einzelner Liedtexte, noch die alleinige Beschreibung von Musikvideos oder Albumcovern stellen weiterführenden Inhalt dar.

Weitere Hinweise

Urheberrecht

Das Einstellen ganzer Lied-Texte ist nicht erwünscht (Ausnahmen sollten im Einzelfall ausdrücklich begründet sein): Neuere Liedtexte sind urheberrechtlich geschützt, für gemeinfreie Texte gibt es das Projekt Wikisource.

Bei Plattencovern ist grundsätzlich davon auszugehen, dass diese urheberrechtlich geschützt sind und daher nicht eingestellt werden dürfen. (Ausnahme ist die ausdrückliche Genehmigung des Rechteinhabers zur Freigabe des Covers unter einer freien Lizenz oder als gemeinfreies Werk, siehe Wikipedia:Bildrechte.)

Andere Richtlinien

Beim Erstellen bitte beachten:

Beispiele

Leiten lassen kann man sich etwa an den folgenden Lied- und Albenartikeln:

Für weitere Artikel, siehe die Kategorien Album und Lied.