„Waldschlößchenbrücke“ – Versionsunterschied

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Bei einer Abstimmungsbeteiligung von 50,8 &nbsp;% stimmten 67,88&nbsp;% für den Bau der Brücke und des Verkehrszuges <ref>Landeshauptstadt Dresden: [http://www.dresden.de/dyn/wahlergebnisse/be/index.html Bürgerentscheid Waldschlößchenbrücke - Amtliches Endergebnis (gesamt und nach Stadtteilen)], 27. Februar 2005</ref>. Es gab in einem der 36 Abstimmungsbezirke eine Mehrheit gegen die Brücke. Der Stimmenanteil für den Bau der Brücke war in den Abstimmungsbezirken am Stadtrand am größten.
Bei einer Abstimmungsbeteiligung von 50,8 &nbsp;% stimmten 67,88&nbsp;% für den Bau der Brücke und des Verkehrszuges <ref>Landeshauptstadt Dresden: [http://www.dresden.de/dyn/wahlergebnisse/be/index.html Bürgerentscheid Waldschlößchenbrücke - Amtliches Endergebnis (gesamt und nach Stadtteilen)], 27. Februar 2005</ref>. Es gab in einem der 36 Abstimmungsbezirke eine Mehrheit gegen die Brücke. Der Stimmenanteil für den Bau der Brücke war in den Abstimmungsbezirken am Stadtrand am größten.


Nachdem alle anhängigen [[Vorläufiger Rechtsschutz|Eilverfahren]] abgewiesen worden waren, sollte der Bau der Brücke, die bei Brückengegnern inzwischen auch als ''Luftschlösschenbrücke'' <ref>Die Zeit: [http://www.welterbe-erhalten.de/artikel/20051229_zeit.html Dresden: Welterbe in Gefahr], 29.12.2005</ref> bekannt ist, im März 2006 beginnen.
Nachdem alle anhängigen [[Vorläufiger Rechtsschutz|Eilverfahren]] abgewiesen worden waren, sollte der Bau der Brücke im März 2006 beginnen.


=== Konflikt mit der UNESCO ===
=== Konflikt mit der UNESCO ===

Version vom 27. Oktober 2006, 11:20 Uhr

Geplanter Standort der Waldschlößchenbrücke
Elbwiesen am Waldschlößchen am 13. November 2005

Waldschlößchenbrücke ist der Name einer sehr umstrittenen geplanten Elbquerung in Dresden, die sich formal in Bau [1] befindet. Der Begriff Waldschlößchenbrücke umfasst den Neubau der Brücke, die die Stadtteile Johannstadt und Radeberger Vorstadt verbindet, und den Bau des Verkehrszuges Waldschlößchenbrücke, der die neue Verbindung an beiden Brückenköpfen in das Straßennetz einbinden soll. Nach längerem politischen und juristischen Streit entschied ein Bürgerentscheid 2005, dass die Brücke gebaut werden sollte.

Die Brücke würde sich im Weltkulturerbe Dresdner Elbtal befinden und wird von der UNESCO als gefährdend für das Kulturgut eingeschätzt. Deshalb wurde die Kulturlandschaft Dresdner Elbtal auf die Rote Liste besonders gefährdeter Welterbestätten gesetzt. Die Realisierung der Planung wurde dadurch erneut in Frage gestellt. Daraufhin beschloss der Stadtrat im August 2006, den Planfeststellungsantrag zurückzuziehen. Dies löste einen Verwaltungsrechtsstreit zwischen Stadtrat und Regierungspräsidium aus und aktivierte den Deutschen Bundestag als vermittelnde Instanz.

Zweck

Die Waldschlößchenbrücke soll eine zusätzliche Verbindung zwischen dem Ost- und Südteil Dresdens mit dem Nordteil, vor allem den Industrieansiedlungen in der Umgebung des Flughafens (AMD, Infineon, Qimonda) schaffen. Außerdem soll sie die vier Brücken in der Innenstadt und das Blaue Wunder entlasten.

Ort und Geschichte

Lage

Die Querung der Elbe soll zwischen den Dresdner Stadtteilen Johannstadt und Radeberger Vorstadt, bei Stromkilometer 52,68 der Elbe; 2,5 Kilometer östlich des Stadtzentrums von Dresden erfolgen. So wird eine Verbindung zwischen Fetscherstraße und Bautzner Straße/Stauffenbergallee hergestellt. Das Ufer auf Johannstädter Seite ist eben, während die Brücke auf der anderen Seite auf die Ausläufer der Elbhänge trifft. Die Elbe fließt an dieser Stelle fast genau nach Westen und beginnt sich der Altstadt in einem Bogen von Norden zu nähern. Die Brücke verläuft daher fast genau in nördliche Richtung.

Einbindung

Der geplante Verkehrszug Waldschlößchenbrücke besteht aus der Waldschlößchenbrücke, einem Tunnel am nördlichen Brückenkopf im Kreuzungsbereich der Waldschlößchenstraße/ Bautzner Straße, der die Brücke an die Stauffenbergallee anbinden soll, sowie dem kreuzungsfreien Ausbau des Knotenpunktes am südlichen Brückenkopf Fetscherstraße/ Käthe-Kollwitz-Ufer. Dazu kommt der mehrspurige Ausbau der Fetscherstraße mit ihren Kreuzungen (Fetscherplatz und Wormser Straße) und nördlich 4- bis 5-spurig der Stauffenbergallee zwischen Marienallee und Waldschlößchenstraße.

Nicht im Verkehrszug inbegriffen ist die angrenzende Kreuzung der Stauffenbergallee mit der Königsbrücker Straße. Dieser auch unter dem Namen des benachbarten Olbrichtplatzes bekannte Knoten ist bereits heute der meistfrequentierte der Albertstadt und soll kreuzungsfrei ausgebaut werden [2]. Die Königsbrücker Straße ist (neben der Bundesautobahn 4 weiter im Westen) die einzige Straße, die den durch Dresdner Heide und kleinere Waldgebiete begrenzten Norden um den Flughafen mit dem Stadtzentrum verbindet. Der Ausbau der Königsbrücker Straße ist seit 1995 in Planung [3].

Geschichte

Während des Gründerzeitboomes nach 1871 gab es erste Überlegungen, alle Fähren der Stadt durch Brücken zu ersetzten. Während einige tatsächlich ersetzt wurden (Carolabrücke, Blaues Wunder) gab es für die Waldschlößchenbrücke bis in die 30er Jahre keine konkreten Pläne. Aufgrund eines historischen Bauverbotes fehlte es an Bebauung der Altstädter Seite und somit am Bedarf. Zudem bestanden schon immer Bedenken gegen die Zerstörung der Elbwiesen. So waren sich die Stadtplaner bereits 1826 einig, dass der Ruhm Dresdens als eine „der schönsten Städte“ nur gewahrt werden könne, wenn die „freundliche Seite“ der Stadt „mit der Promenade zum Großen Garten und dem schönen Ausblick auf die Loschwitzberge“ offen gehalten würde [4]. Spätere Stadtpläne sahen eine Querung am heutigen Thomas-Müntzer-Platz vor, nicht aber am Waldschlößchen. Ein Ansinnen der Johannstädter, die sich eine Fußgängerbrücke zum Wandern in der Dresdner Heide wünschten, wurde 1900 wegen „Bedenken ästhetischer Art” von den Stadträten abgelehnt [5].

Konkrete Planungen existieren aus den 30er Jahren unter Stadtbaurat Paul Wolf sowie 1950–1989 aus Zeiten der DDR, als man die Arbeitsstätten im Dresdner Norden mit den neuen Plattenbausiedlungen im Osten verbinden wollte.

In der in den 1990-ger Jahren geführten Diskussion über neue Brückenplanungen wurden alle anderen erörterten Standorte (Erfurter Straße, „dritte“ Marienbrücke, Thomas-Müntzer-Platz, Laubegast-Niederpoyritz) zugunsten des Waldschlößchens verworfen bzw. zurückgestellt. Ausschlaggebend war die Aussage des damaligen sächsischen Wirtschaftministers Schommer, der am 8. November 1995 in einer der „Dresden-Konferenzen“ erklärte, „… dass nur eine Waldschlößchenbrücke vom Freistaat gefördert würde, und dies sei seine endgültige Entscheidung“ [6]. Über die letztendlich ausschlaggebende Standort-Empfehlung an die Dresdner Stadtverwaltung entschied am 28./29. Mai 1996 ein „Brückenworkshop“ [7].

Planungsprozess

Die bisherigen Planungen gingen aus einem Wettbewerb hervor, den 1997 das Berliner Büro Eisenloffel + Sattler, Ingenieure - Kolb + Ripke, Architekten gewann [8].

Die Brücke soll aus einem Bogen mit einer Spannweite von 145 m bestehen, der sich 30 m über die Elbe erhebt. Die Gesamtlänge soll 582 m betragen, der höchste Punkt der Fahrbahn soll etwa 14 m über dem Wasserspiegel liegen.

Bau- und Unterhaltungskosten

Die projektierten Kosten betrugen 2000 zu Beginn der Planfeststellung 271 Mio. DM (138,9 Mio. €) für eine 2-spurige Brücke mit Option für die spätere Nachrüstung von Straßenbahngleisen. Im Jahr 2000 ist das Projekt vom Regierungspräsidium Dresden wegen fehlender Unterlagen und Überschreitungen von Lärmgrenzwerten nicht genehmigt worden. Die daraufhin erforderliche Umplanung war eine von insgesamt 15 [9], die zwischen 1997 und 2003 (Einreichung der endgültigen Planfeststellungsunterlage am 20. März 2003) erfolgten. Im Jahr 2004 ist die Kostenprognose durch weitere veränderte Planungen und eine inzwischen 4-spurige Ausbauvariante auf 157 Mio € angestiegen. Davon sind bereits 22,6 Mio. € für Planungsarbeiten (13,6 Mio.) und den bereits ausgebauten Zubringer Stauffenbergallee ausgegeben worden [10]. Die noch aufzuwendenden Kosten teilen sich Freistaat (96 Mio. €), die Stadt Dresden (23,1 Mio. €) und „Dritte“ (15 Mio. €). Für die Brücke selbst sollen 37,5 Mio. € aufgewendet werden, für den anschließenden Tunnel nochmals 29,9 Mio. €.

Aufgrund des anschließenden Tunnels werden die jährlichen Unterhaltungskosten des Verkehrszuges ca. eine Million Euro betragen [11]. Für die Brücke allein werden Kosten in Höhe von 429 Tsd. € kalkuliert.

Befürworter und Gegner

Brückenbefürworter gehen von geringeren Verkehrskosten für Bürger und Gäste aus, die sonst Umwege zu den anderen Brücken in Kauf nehmen müssen. Ob diese Hoffnungen die hohen Kosten des Bauwerks rechtfertigen, ist nach Ansicht der Gegner allerdings fraglich. Sie befürchten, dass der Stadt im Gegenzug Mittel für ÖPNV-Unterstützung, Straßen- und Schulsanierung, Kulturförderung usw. fehlen werden [12]. Als mögliche Alternativen wird eine filigranere Brücke oder ein Tunnel gesehen [13].

Der Dresdner Oberbürgermeister Ingolf Roßberg und andere Befürworter sehen in der Brücke einen notwendigen Ersatz für das „Blaue Wunder“, das bei starkem Hochwasser gesperrt werden muss (wie 2002 und 2006 geschehen) und dessen Komplettsanierung in absehbarer Zeit ansteht. Da diese Brücke mit dem vergleichsweise niedrigen Betrag von 4,3 Millionen Euro hochwassersicher gemacht werden könne, bezeichnen Brückengegner dieses Argument als hinfällig. Zudem sind sie der Meinung, die Waldschlößchenbrücke könne das Blaue Wunder als Verbindung von Loschwitz und Blasewitz nicht ersetzen. Sie sehen dessen Sanierung aufgrund der hohen Kosten der Waldschlößchenbrücke gefährdet.

Das verkehrliche Hauptargument der Brückengegner ist die höhere Gesamtbelastung des städtischen Straßensystems. Die Planungsunterlagen der Stadt weisen neben einer Zunahme der Elbquerungen ein Ansteigen der gefahrenen Kilometer um acht Prozentpunkte aus. Selbst in der Innenstadt rechnet die städtische Prognose für den Fall des Brückenbaues teilweise mit Verkehrszunahmen [14]. Die Brückengegner stützen sich zudem auf Beispiele von ähnlichen Verkehrsgroßprojekten, die die gleichen Folgen hatten. Die Brückenbefürworter gehen von einer Entlastung der restlichen Brücken und einer besseren Verteilung der Verkehrsströme aus.

Weiterhin kritisieren die Gegner an der städtischen Verkehrsprognose, dass die Auswirkungen von überregionalen Verkehren gar nicht erst berücksichtigt wurden. Sie vermuten noch höhere Belastungen, da die Stadt aufgrund der innerstädtischen Brücke als überörtliche Abkürzung genutzt würde. Kraftfahrer könnten sich den Weg der Umfahrung Dresdens über die A4 und A17 ersparen. Die Brückenbefürworter verweisen darauf, dass auf der Ausweichstrecke 34 Ampeln liegen und die Fahrzeit somit verlängert würde. [15]

Als Argument gegen die Dringlichkeit einer neuen Elbquerung werden die Ergebnisse der städtischen Dauerzählstellen angeführt, die belegen, dass das Verkehrsaufkommen auf den Dresdner Elbbrücken seit mehreren Jahren zurückgeht [16]. Ein erheblicher Teil der so genannnten Brückengegener ist allerdings nicht prinzipiell gegen eine neue Elbquerung, sondern vielmehr Kritiker des gewählten Standorts und/ oder der geplanten architektonischen Ausführung. Letztgenannter Position schlossen sich unter anderem die Sächsische Akademie der Künste [17] und die Bundesarchitektenkammer [18] an.

Beide Parteien schickten vielfach Verkehrsexperten in die Diskussion. Die Seite der Brückengegner kam dabei zu der Schlussfolgerung, durch die in den städtischen Prognosen ausgewiesene Verkehrszunahme am Schillerplatz könnte der Stau an der relativ ortsnahen Brücke Blaues Wunder eher zunehmen. Brückenbefürworter halten diese Annahme für falsch und verweisen auf Entlastungen direkt auf der Brücke sowie einen besseren Verkehrsfluss am Schillerplatz.

Einig sind sich viele Beobachter darüber, dass eine Straßenbahntrasse für so ein Großprojekt wünschenswert sei, diese musste jedoch aus den Planungen gestrichen werden, um den Forderungen des Landes Sachsen (vierspurige Fahrbahn) gerecht zu werden und die versprochenen Fördermittel (96 Millionen Euro) nicht zu gefährden.

Bürgerentscheid 2005

Am 27. Februar 2005 fand ein Bürgerentscheid statt, ob der „Verkehrszug Waldschlößchenbrücke“, dessen wesentlicher Bestandteil die Waldschlößchenbrücke ist, gebaut werden soll oder nicht [19]. Er wurde durch ein Bürgerbegehren des ADAC, der CDU und der FDP, welches 17,6 % der wahlberechtigten Bürger unterschrieben hatten, erwirkt. Die Gruppen hatten den Bürgerentscheid angestrebt, da der nach den Stadtratswahlen 2004 neubesetzte Dresdner Stadtrat das schon in fortgeschrittenem Planungsstadium befindliche Projekt gestoppt hatte.

Bei einer Abstimmungsbeteiligung von 50,8  % stimmten 67,88 % für den Bau der Brücke und des Verkehrszuges [20]. Es gab in einem der 36 Abstimmungsbezirke eine Mehrheit gegen die Brücke. Der Stimmenanteil für den Bau der Brücke war in den Abstimmungsbezirken am Stadtrand am größten.

Nachdem alle anhängigen Eilverfahren abgewiesen worden waren, sollte der Bau der Brücke im März 2006 beginnen.

Konflikt mit der UNESCO

In Anerkennung der Einzigartigkeit des Dreiklangs aus Fluss, Landschaft und Architektur ernannte die Unesco im Juli 2004 das Dresdner Elbtal zwischen den Schlössern Pillnitz im Osten und Übigau im Westen zum Weltkulturerbe.

Ein Konfliktpotential zwischen Welterbe-Schutzgebiet und geplanter Brücke war bereits während der im Vorfeld (Jahre 2000 bis 2002) geführten Diskussionen um das Für und Wider einer Welterbetitel-Bewerbung vermutet worden, und zwar zumindest vom damaligen Stadtrat Hermann Henke und vom damaligen Oberbürgermeister Herbert Wagner (beide CDU). Der Ex-OB ließ seine Bedenken jedoch schließlich fallen, weil sich der Freistaat (unter Kurt Biedenkopf (CDU)) für eine Bewerbung aussprach [21].

Im Oktober 2005 wurde bekannt, dass die zur Brücke gelieferten Daten und Visualisierungen teilweise unpräzise und fehlerhaft waren. So wurde der Standort der Brücke in einem ICOMOS-Gutachten etwa mit „5 km flussabwärts vom Stadtzentrum“ angegeben, er befindet sich allerdings 2,5 km flussaufwärts. Unklar ist, warum weder die Verantwortlichen von Dresden noch die UNESCO-Kommission diese offensichtlichen Fehler bei der Prüfung des Antrags vor Ort bemerkt haben.

Bei einer eigens zur Kompromissfindung im Brückenstreit stattgefundenen Sondersitzung des Kulturausschusses des Bundestages am 28. September 2006 verwies die UNESCO auf „...ICOMOS, die als Berater und Gutachter an der Arbeit des UNESCO-Welterbekomitees beteiligt sind und ein fehlerhaftes Gutachten erstellt hatten...“. Zur vorangegangenen Debatte im Bundestag waren die Vertreter der UNESCO ihrer Einladung nicht gefolgt.[22]

Der Vorsitzende des „Bundestagsausschusses für Kultur und Medien“ Hans-Joachim Otto (Freie Demokratische Partei) kritisierte im September 2006 auch die UNESCO-Kommission und begründete seine Kritik damit, dass auch auf der Seite der UNESCO Fehler passiert seien. Gleichzeitig kündigte er an, dass sich der Bundestagsausschuss vermittelnd in den Konflikt einschalten will [23].

Weiterhin sollen Planungsänderungen, die sich in der Folge des Elbehochwassers 2002 ergeben haben, nicht vollständig aufgeführt gewesen sein. Schließlich war die Visualisierung der Brücke nach Ansicht der Gegner zu suggestiv und unter Ausblendung der betroffenen Sichtbeziehungen erfolgt.

Daraufhin äußerte die Unesco Ende 2005 Bedenken. Das Sekretariat des Welterbe-Komitee (World Heritage Center Paris) forderte die Stadt Dresden auf, ein unabhängiges Gutachten zur Verträglichkeit der Brücke mit dem Titel „Welterbe“ in Auftrag zu geben. Nach Gesprächen zwischen dem Oberbürgermeister und der UNESCO wurde der für 22. März 2006 angedachte Baustart erneut bis auf Weiteres verschoben.

Das von der UNESCO geforderte Gutachten des Aachener Stadtplaners Kunibert Wachten [24], der für die UNESCO auch schon ein ähnliches Gutachten für den Kölner Dom erstellt hatte, liegt seit April 2006 vor. Es kommt zu folgendem Schluss:

  • Die Brücke sei ein „Sonderling“, der sich nicht in die Kette der Dresdner Stadtbrücken einreihe.
  • Die Brücke verstelle wichtige Blickbeziehungen auf die Silhouette Dresdens, wie auf das Elbtal.
  • Die Brücke zerschneide den zusammenhängenden Landschaftsraum des Elbbogens.

Die Dresdner Stadtverwaltung erstellte eine eigene (Gegen-)Darstellung als Broschüre [25], die zusammen mit dem Aachener Gutachten an alle UNESCO-Delegierten übergeben wurde.

Auf ihrer Tagung in Vilnius setzte die UNESCO am 11. Juli 2006 das Dresdner Elbtal auf die Rote Liste besonders gefährdeter Weltkulturerbestätten.

Brückengegner wie etwa Nobelpreisträger Günter Blobel, der sich bei der UNESCO persönlich für die erneute Beschäftigung mit dem Dresdner Elbtal einsetzte, sehen dies als Chance, die Alternative eines Tunnels wieder ins Gespräch zu bringen. Eine solche Lösung könnte die ästhetischen Probleme der Brücke umgehen und trotzdem dem Bürgerwillen zur Elbquerung gerecht werden. Die von den Brückengegnern angemahnten verkehrlichen Probleme würden für den Tunnel jedoch genauso gelten.

Die mehrheitliche Meinung der Dresdner nach der Vilniuser UNESCO-Entscheidung wurde durch zwei repräsentative Umfragen erforscht: Prof. Donsbach (TU Dresden) ermittelte im Juli 2006 zu der Frage „Und wenn es zu einem neuen Bürgerentscheid kommt – Würden Sie dann für den Bau der Brücke stimmen? “ : 50 % für Waldschlößchenbrücke, 37 % dagegen, Rest unentschieden [26]. Das Institut für Marktforschung Leipzig konstatierte einen Monat später: 39 % für Brücke an ursprünglich geplanter Stelle, 46 % für Brücke an anderer Stelle oder Tunnel, 12 % für überhaupt keine neue Elbquerung [27].

Trotz geänderter Randbedingungen ist es dem Stadtrat laut sächsischer Gemeindeordnung verwehrt, die vom Bürger getroffene Entscheidung zu revidieren [28]. Laut dem Gesetzeskommentar von Krieger/Menke/Arens [29] gelte vielmehr, „dass ein Bürgerentscheid innerhalb von drei Jahren nicht geändert werden kann, auch wenn sich die zugrunde liegenden Verhältnisse seitdem maßgeblich geändert haben. Durch diese Bestimmung soll verhindert werden, dass eine Entscheidung des Volkes durch den Stadtrat unterlaufen werden kann“.

Um trotzdem der geänderten Situation Rechnung zu tragen, wurde die Forderung nach einem neuen Bürgerentscheid erhoben, denn nur die Bürger selber können einen getroffenen Entscheid verändern oder aufheben. Ein solches Vorgehen wurde vielfach als die demokratischste und „sauberste Lösung“ bezeichnet [30]. Von den meisten Brückenbefürwortern wird eine erneute Befragung jedoch abgelehnt.

Folgeentscheidungen

Nach der Entscheidung der UNESCO traf sich der Dresdner Stadtrat in einer Sondersitzung am 20. Juli 2006. Die linke Mehrheit beschloss, die Suche nach einem Kompromiss zwischen dem Wunsch nach einer Brücke und den Ansprüchen des Welterbestatus zu beginnen. Dazu wurde der Baubeginn ausgesetzt. Um den bestehenden Bürgerentscheid nicht zu übergehen, sollte den Dresdnern die Möglichkeit gegeben werden, in einem neuen Bürgerentscheid unter Berücksichtigung aller neuen Fakten noch einmal zu entscheiden [31].

Die konservative Minderheit im Stadtrat stimmte gegen den neuen Bürgerentscheid, so dass die notwendige Zweidrittel-Mehrheit nicht zustande kam [32]. Ein Stadtratsbeschluß ist derzeit die einzige Möglichkeit zur Initiierung eines Brücken-Bürgerentscheids, da laut Gemeindeordnung § 25 „ein Bürgerbegehren ... nur Angelegenheiten zum Gegenstand haben (darf), über die innerhalb der letzten drei Jahre nicht bereits ein Bürgerentscheid auf Grund eines Bürgerbegehrens durchgeführt worden ist“.

Durch die widerspruchsvolle Konstellation wurde in kürzesteter Zeit eine Kette von Prozessen und Reaktionen ausgelöst. Aus dem politischen Streit wurde eine formal-verwaltungsrechtliche Auseinandersetzung:

  • 20. Juli: Stadtrat beschließt den Baustopp und die Vorbereitung eines Bürgerentscheides, ein Sofortantrag für einen neuen Entscheid fand keine Zweidrittel-Mehrheit [33].
  • 26. Juli: In Vertretung des Oberbürgermeisters legt der 2. Bürgermeister Herbert Feßenmayr Widerspruch gegen Teile der Stadtratsbeschlüsse ein, weil der Baustopp rechtswidrig sei [34].
  • 10. August: Auf einer neuen Sondersitzung bestätigt der Stadtrat seine Beschlüsse vom 20. Juni [35].
  • 10. August: Der amtierende Oberbürgermeister Dr. Vogel legt erneut Widerspruch ein und übergibt die Verantwortung dem Regierungspräsidium (RP) und der Staatsregierung [36].
  • 14. August: Das RP bewertet die Stadtratsbeschlüsse als rechtswidrig und fordert dessen Aufhebung bis zum 24. August. Geschieht das nicht, wird angekündigt, die Vergabe der Bauleistungen per Ersatzvornahme selbst auszulösen [37].
  • 24. August 2006: Auf der dritten Sondersitzung beschließt der Stadtrat, den Antrag auf Planfeststellung beim RP zurückzuziehen [38]. Weiterhin wird der Oberbürgermeister beauftragt, gegen eventuelle Ersatzvornahmen des RP sofort Widerspruch beim Verwaltungsgericht einzulegen [39].
  • 24. August 2006: Das RP ordnet den Sofortvollzug der Vergabe der Bauleistungen an [40].
  • 24. August 2006: Der Oberbürgermeister reicht Widerspruch fristgerecht beim RP ein [41].
  • 28. August 2006: Das Verwaltungsgericht Dresden stoppt die Bauvergabe vorläufig [42].
  • 30. August 2006: Das Verwaltungsgericht gibt der Klage der Stadt Dresden statt und stoppt die Bauvergabe [43].
  • 1. September: Das RP legt gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Bautzen ein [44].

Der Stadtrat

SPD, PDS, Grüne und ein Teil der Bürgerfraktion wollen den Welterbetitel erhalten und fordern die demokratische Legitimation durch einen Bürgerentscheid. Aber auch ohne einen erneuten Bürgerentscheid sieht man sich nicht gezwungen, die Bauaufträge sofort zu vergeben. Sie stützen sich auf ein Rechtsgutachten der TU-Dresden, nachdem die völkerrechtlichen Verträge zwischen UNESCO und der Bundesrepublik Deutschland die Dresdner verpflichten, den Welterbestatus zu sichern. Ein Bürgerentscheid der den Titelverlust zur Folge hat, verstieße gegen das Völkerrecht und wäre damit nicht rechtens [45]. Das durch die Brückenbefürworter beauftragte Gutachten der Universität Köln (s.u. unter Die Gerichte) sieht diese Schlussfolgerung als unzutreffend an [46]. Die Grünen stehen einer Querung an dieser Stelle grundsätzlich ablehnend gegenüber.

CDU und FDP und der andere Teil der Bürgerfraktion sehen in der Entscheidung der UNESCO eine Intrige der Brückengegner [47]. Sie warnen vor dem Einfluss „supranationaler Kommissionen“ [48] und bezichtigten die Unesco der Erpressung [49]. Sie nehmen den Verlust des Titels in Kauf und begründen dies mit der Entscheidung der Bürger von 2005, der Zeit vor dem Welterbekonflikt. So bezeichnete der Dresdner FDP-Politiker Jan Mücke die UNESCO als undemokratisch [50], „die Dresdner hätten die Brückenfrage abschließend entschieden“ [51] und plädiert für die Konfrontation mit der UNESCO „Die Stadt bleibe immer Weltkulturerbe der Herzen“. Auch Sachsens Ex-Ministerpräsident Kurt Biedenkopf rät zum Verzicht auf den Welterbestatus. „Die Touristen kommen trotzdem“, so Biedenkopf [52]. Die Gegner eines neuen Bürgerentscheids begründen ihre Haltung mit den Ergebnissen mehrerer Gutachten (s.u. unter Die Gerichte), welche darlegen, dass die Welterbekonvention der UNESCO rein rechtlich nicht unmittelbar für Dresden gelte, da die Bundesrepublik die Verträge nicht in bundesdeutsches Recht umgesetzt hat [53][54].

Die Verwaltung

Die Verwaltung hat als ausführende Gewalt dafür zu sorgen, dass das Ergebnis des rechtskräftigen Bürgerentscheides umgesetzt wird.

Sächsische Gemeindeordnung [55] :

„$24 Bürgerentscheid

(3) Bei einem Bürgerentscheid ist die Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 25 vom Hundert der Stimmberechtigten beträgt. …

(4) Der Bürgerentscheid steht einem Beschluß des Gemeinderates gleich. Er kann innerhalb von 3 Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.“

Die Dresdner Stadtverwaltung, vertreten durch den amtierenden Oberbürgermeister, sieht sich gezwungen, den Stadtratsbeschlüssen zum Bauaufschub zu widersprechen. Sie sieht sich durch den Bürgerentscheid von 2005 verpflichtet, die Brücke zu bauen. Nur ein erneuter Bürgerentscheid könnte sie von dieser Pflicht befreien. Dieser fand im Stadtrat jedoch nicht die nötige Zweidrittel-Mehrheit [56].

Das Dresdner Regierungspräsidium (RP) ist die kommunale Aufsichtsbehörde des Freistaates Sachsen. Trifft die Stadt ungesetzliche Entscheidungen, so ist es durch seine Rechtsaufsicht verpflichtet, einzugreifen.

Das RP teilt die Auffassung von CDU und FDP, wonach der Bürgerentscheid für die Verwaltung bindend sei, die völkerrechtlichen Verträge mit der UNESCO jedoch nicht. „Zwischen der Landeshauptstadt Dresden und der Unesco bestehen keine unmittelbaren Beziehungen“ heißt es in einer Presseerklärung. Obwohl laut Kommunalrecht die Stadt drei Jahre Zeit hat, den Bürgerentscheid umzusetzen, besteht das RP auf der sofortigen Vergabe der Bauleistungen. Es begründet dies mit dem entstehenden Schaden für die Stadt, wenn Baufirmen aufgrund des Bauverzugs klagen [57].

Mit seinem Vorgehen hat das RP zur Verschärfung des Konfliktes beigetragen und stand im Mittelpunkt der Kritik. Die deutsche UNESCO-Kommission bezeichnete die Haltung des RP als „nicht haltbar“ und „eine Bankrotterklärung an das Welterbe-Programm“. Sie erinnerte daran, dass die Chancen der 13 deutschen Bewerber um das Prädikat „Welterbe“ sinken, wenn Deutschland derart mit dem Welterbe umgeht [58]. Der stellvertretende Sächsische Ministerpräsident Jurk (SPD) kritisiert: „Ich halte das Vorgehen des Regierungspräsidiums für rechtlich nicht geboten. In einer so schwierigen Situation darf man nicht mit dem Kopf durch die Wand, sondern sollte alle Ermessensspielräume ausnutzen.“ [59][60]. Die Grünen sehen die Regierung als Drahtzieher hinter den scharfen RP-Entscheidungen [61].

Die Gerichte

Zuständig ist zuerst das Verwaltungsgericht Dresden. In seinem Beschluss vom 30. August 2006 sieht es eine Verpflichtung des Freistaates gegenüber der UNESCO und bestätigt somit die Auffassung des Gutachtens von Prof. Fastenrath (TU Dresden). Auch wenn die Welterbekonvention allein für die Bundesrepublik gelte, sei Sachsen als Bundesland durch die Bundestreue verpflichtet, dem Bund in seinen völkerrechtlichen Vereinbarungen nicht zu schaden. Es sei demnach beim Ermessen zu berücksichtigen, „ob der Bund in die Gefahr einer völkerrechtlichen Vertragsverletzung gerät“. Die Befürworter halten dies durch das Rechtsgutachten von Prof. Schöbener (Universität Köln) für widerlegt. Demnach setze „eine innerstaatliche Verpflichtung zur [...] völkerrechtskonformen Auslegung nationaler Rechtsnormen [...] voraus, dass (a) das Vertragsschlussverfahren verfassungsrechtlich ordnungsgemäß durchgeführt worden ist (Abschlusskompetenz), und (b) die aus dem völkerrechtlichen Vertrag sich ergebenden Pflichten verfassungsrechtlich ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt worden sind (Transformationskompetenz). Für die Welterbekonvention fehlt es an beiden Voraussetzungen“ [62].

Zudem sieht das Verwaltungsgericht einen Widerspruch im Verhalten des Freistaates Sachsen, der an der Bewerbung der Weltkulturerbestätte mitgewirkt habe, aber Verpflichtungen auf sich ablehne. Zudem sei „eine neue Sachlage geschaffen“ worden, die Zeit für Verhandlungen benötige. Die Beschlüsse des Stadtrates seien „derzeit nicht geeignet, den Vorwurf einer schuldhaften Verzögerung der Umsetzung des Bürgerentscheids zum Bau der Brücke zu begründen“ [63].

Damit folgt das Gericht der völkerrechtsfreundlichen Auffassung zur Anwendung des Weltkulturerbeübereinkommens (UNESCO-Welterbekonvention) [64] im genannten TU-Gutachten [65]. Diesem widerspricht wiederum das Gutachten von Prof. Schöbener, wonach es der Bundesrepublik für eine verfassungsgerechte Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung an der gesetzlichen Regelung fehle. Das wäre nach Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG nur (... im Rahmen der Gesetze...) möglich. Für die genannten völkerrechtlichen Verträge treffe das nicht zu [66].

Weitere Gutachten im Auftrag von Brückenbefürwortern durch den Rechtsanwalt und ehemaligen sächsischen Staatsminister Brüggen [67] und Prof. Peine (Universität Frankfurt(Oder)) [68] widersprechen ebenfalls dem Gutachten von Prof. Fastenrath. Sie legen dar, dass die Welterbekonvention für Deutschland nur eine Absichtserklärung mit weitem Gestaltungsspielraum sei und sie rein rechtlich kein Hindernis zum Bau der Brücke darstelle und die Beschlüsse des Stadtrates vom 24.August 2006 rechtswidrig seien. Das Übereinkommen mit der Welterbekonvention selbst schreibe in dessen Artikel 31 die Ratifikation oder Annahme des Vertrages durch [...] verfassungsrechtliche Maßnahmen vor. Laut Art. 59 Abs. 2 GG hätte dafür verfassungsrechtlich zwingend ein Vertragsgesetz erlassen werden müssen. Das sei bis heute nicht erfolgt [69].

Da das Regierungspräsidium Beschwerde eingelegt hat, wird sich als nächstes das Oberverwaltungsgericht in Bautzen mit den Stadtratsbeschlüssen befassen. Dessen Entscheidung als zweite Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist dann für die (Nicht-)Fortsetzung des Brückenbaus verbindlich. Allerdings haben Vertreter beider Lager des Brückenstreits angekündigt, im Falle ihres Unterliegens das Bundesverfassungsgericht anzurufen [70].

Quellen

  1. Logbucheintrag auf www.welterbe-erhalten.de: Wir fangen schon mal an! - Ja, warum eigentlich nicht?! („Erster Spatenstich” und als „Vorleistungen” bereits durchgeführte Bauarbeiten), 13. Dezember 2003
  2. Lichdi & Jähnigen Rechtsanwaltsbüro: Planfeststellung Waldschlößchenbrücke - Anträge der Grünen Liga, 19. September 2003 (PDF 0,05 MB)
  3. Stadtrat Klaus-Dieter Rentsch: Königsbrücker Straße
  4. Sächsisches Hauptstaatsarchiv: Reskriptensammlung Dresden, Reskript vom 26. April 1826
  5. Stadtarchiv Dresden: Stadtverordneten-Akten, E 52
  6. Aussage des damaligen Umweltdezerneten Gaber beim Erörterungstermin Waldschlößchenbrücke, Regierungspräsidium Dresden, 15. September 2003
  7. Ronald Weckesser (PDS) in Dresdner Blätt´l 11/96: Brückenworkshop, 7. Juni 1996
  8. ESKR Ingenieure+Architekten: Elbbrücke am Waldschlößchen --- Realisierungswettbewerb - 1.Preis, 1997
  9. Dresdner Blätt´l 18/2004: Antwort des Oberbürgermeisters auf Schriftliche Anfrage 1296/2003 vom 11.3.2003: „Wie oft ist das Verkehrsbauvorhaben Waldschlößchenbrücke bisher seit dem ersten Stadtrats-Beschluss 1996 ganz oder teilweise umgeplant worden?“, 12. November 2004
  10. Stadtentwicklungsbericht 2003 , Seite 19
  11. Pressemitteilung Bündnis 90/ Grüne: Jährliche Folgekosten der Waldschlößchenbrücke (Zitat aus „Gemeindewirtschaftlicher Stellungnahme“), 24. November 2004
  12. Prof. Hartmut Haenchen: Verkehrszug Waldschlößchenbrücke schädigt die Dresdner Kultur, 22. Februar 2005
  13. Der Tagesspiegel: Keine Lösung in Sicht, 1. September 2006
  14. Zusammenstellung der Daten des Planfeststellungsverfahrens
  15. Bürgerinitiative pro Waldschlößchenbrücke
  16. ddp-Meldung mit Angaben zur Entwicklung der Verkehrsstärke auf Dresdner Elbbrücken, 21. Juli 2006
  17. Sächsische Akademie der Künste: Stellungnahme zur Waldschlößchenbrücke, 27. Juni 2006
  18. Die Welt: Kulturerbe: Architekten gegen Waldschlößchenbrücke, 4. Mai 2006
  19. Landeshauptstadt Dresden: Bürgerentscheid Waldschlößchenbrücke - Abstimmungsbüchlein zum 27. Februar 2005 (an alle Haushalte), 17. Januar 2005 (PDF 1,0 MB)
  20. Landeshauptstadt Dresden: Bürgerentscheid Waldschlößchenbrücke - Amtliches Endergebnis (gesamt und nach Stadtteilen), 27. Februar 2005
  21. Dresdner Neueste Nachrichten: Ein Brief wird kommen … , 18. November 2005
  22. Bericht FDP, Jan Mücke: Waldschlößchenbrücke erneut Thema im Kulturausschuss des Bundestages, 28.September.2006
  23. Sächsische Zeitung: Bundestag vermittelt im Brückenstreit, 21. September 2006
  24. RWTH Aachen : Unabhängiges Gutachten zur Unverträglichkeit von Brücke und Welterbe, April 2006 (PDF 3,5 MB)
  25. Landeshauptstadt Dresden: Broschüre „Waldschlößchenbrücke und Welterbe“, März 2006 (PDF 0,7 MB)
  26. Prof. Wolfgang Donsbach in Dresdner Neueste Nachrichten: Rechnung ohne den Wirt, 1. August 2006
  27. Webseite MDR FERNSEHEN: „artour“: Mehrheit nun gegen Waldschlößchenbrücke, 31. August 2006
  28. § 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), 18. März 2003 / 11. Juni 2005
  29. amazon.de: von Krieger/Menke/Arens kommentierte Ausgabe der „Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen“ (Broschiert), Deutscher Gemeindeverlag; Auflage: 4., Aufl. (September 2004)
  30. z. B. Ingo Zimmermann, Sprecher des Dresdner Welterbe-Kuratorium in „Erbe-Kuratorium appelliert an Stadtrat“ Dresdner Neueste Nachrichten vom 18. Juli 2006, Startrompeter Ludwig Güttler in „Mit den Elbauen in der Zwickmühle“ Heidenheimer Neue Presse vom 22. Juli 2006 oder Stadtsprecher Kai Schulz in „Biete Rechtsstreit – suche Kompromiss“, Sächsische Zeitung vom 16. August 2006
  31. Dresdner Neueste Nachrichten: Waldschlößchenbrücke: Stadtrat stimmt gegen sofortigen Bau, 21. Juli 2006
  32. Die Tageszeitung TAZ: Elbtal wird noch keine Baustelle vom 22. Juli 2006, S. 6, 124 Z.
  33. Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden: Beschlüsse zum UNESCO Welterbe und der Waldschlößchenbrücke, 20. Juli 2006
  34. Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden: Widerspruch des Oberbürgermeisters … bezüglich … des Beschlusses „UNESCO-Welterbe Dresdner Elbtal – Erhalt des Elbtals“, 26. Juli 2006
  35. Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden: Beschlüsse zum UNESCO Welterbe und der Waldschlößchenbrücke vom 10. August 2006
  36. Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden: Erneuter Widerspruch des Oberbürgermeisters … bezüglich … des Beschlusses „UNESCO-Welterbe Dresdner Elbtal – Erhalt des Elbtals“, 11. August 2006
  37. Regierungspräsidium Dresden: Pressemitteilung: Regierungspräsidium Dresden beendet Blockade des Bürgerentscheides zur Dresdner Waldschlößchenbrücke, 14. August 2006
  38. Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden: Beschlusstext zur Durchführung eines Bürgerentscheides sowie Rückzuges des Antrags auf Planfeststellung, 24. August 2006
  39. Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden: Beschlusstext zur Verlängerung der Bindefrist und zu Rechtsbehelfen gegen eventuelle Vollzugsmaßnahmen des Regierungspräsidiums, 24. August 2006
  40. Regierungspräsidium Dresden: Pressemitteilung: Regierungspräsidium Dresden ergreift weitere Maßnahmen zur Umsetzung des Bürgerentscheids zur Dresdner Waldschlößchenbrücke, 14. August 2006
  41. Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden: Widersprüche gegen gestrige Entscheidungen - Vergabe der Bauleistungen jetzt beim Verwaltungsgericht anhängig, 24. August 2006
  42. Verwaltungsgericht Dresden: Ersatzvornahme des Regierungspräsidiums Dresden zum Bau der Dresdner Waldschlößchenbrücke vorläufig ausgesetzt, 28. August 2006
  43. Verwaltungsgericht Dresden: Beschluss Az.: 12 K 1768/06, 30. August 2006 (PDF 0,8 MB);
  44. Regierungspräsidiums Dresden: Pressemitteilung: Regierungspräsidium Dresden legt im Streit um die Waldschlößchenbrücke Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein, 1. September 2006
  45. Technische Universität Dresden: Gutachterliche Stellungnahme zur Zulässigkeit des Baus der Waldschlößchenbrücke, Prof. Fastenrath, 9. August 2006
  46. Prof. Dr. Burkhard Schöbener: Gutachtliche Stellungnahme, 20. September 2006 (PDF 0,1 MB)
  47. Dresdner Neueste Nachrichten: Brücke-Sitzung: OB-Widerspruch gilt als sicher, 24. August 2006
  48. Dresdner Neueste Nachrichten: Die Tücke der Brücke, 25. Juli 2006
  49. Andreas Lämmel MdB und Arnold Vaatz MdB: Ja zu Demokratie, Nein zu Erpressung, 15. Juli 2006
  50. Webseite von Jan Mücke MdB: Erklärung von Jan Mücke, 1. August 2006
  51. Jan Mücke in Dresdner Neueste Nachrichten: Waldschlößchenbrücke: Stadtrat stimmt gegen sofortigen Bau vom 21. Juli 2006
  52. Kurt Biedenkopf in Dresdner Neueste Nachrichten: „Wir haben entschieden, wir sind das Volk. Punkt.“, 6. Juli 2006
  53. Prof. Dr. Burkhard Schöbener: Gutachtliche Stellungnahme, 20. September 2006 (PDF 0,1 MB)
  54. Frankfurter Allgemeine Zeitung: „Völkerrechtsproblem Brücke“, 10. August 2006
  55. Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), 18. März 2003 / 11. Juni 2005
  56. Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden: Widerspruch bezüglich des Beschlusses „UNESCO-Welterbe Dresdner Elbtal – Erhalt des Elbtals“, 25. Juli 2006
  57. Regierungspräsidium Dresden: Pressemitteilung: Regierungspräsidium Dresden beendet Blockade des Bürgerentscheides zur Dresdner Waldschlößchenbrücke, 14. August 2006
  58. Spiegel Online: Dresdner Brückenstreit verschärft sich, 15. August 2006
  59. Sächsische Zeitung: Jurk warnt vor Verlust des Welterbetitels, 18. August 2006
  60. Leipziger Volkszeitung (DPA): Jurk kritisiert staatliche Behörde, 25. August 2006
  61. Fraktion B90/Die Grünen im sächsischen Landtag: Staatsregierung steuert ihre Landeshauptstadt in eine beispiellose Blamage, 14. August 2006
  62. Prof. Dr. Burkhard Schöbener: Gutachtliche Stellungnahme, 20. September 2006 (PDF 0,1 MB)
  63. Verwaltungsgericht Dresden: Beschluss Az.: 12 K 1768/06, 30. August 2006 (PDF 0,8 MB);
  64. Deutsche Übersetzung aus dem Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil II, Nr. 10: Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, UNESCO-Generalkonferenz in Paris, 23. November 1972
  65. Technische Universität Dresden: Gutachterliche Stellungnahme zur Zulässigkeit des Baus der Waldschlößchenbrücke, Prof. Fastenrath, 9. August 2006
  66. Prof. Dr. Burkhard Schöbener: Gutachtliche Stellungnahme, 20. September 2006 (PDF 0,1 MB)
  67. Webseite Brüggen-Rechtsanwälte: Kurzgutachten … Waldschlößchenbrücke …, Dipl. Betriebsw. Brüggen, 12. August 2006
  68. Rechtsgutachten zur (Un-)Rechtmäßigkeit des Beschlusses des Stadtrates der Landeshauptstadt Dresden, 16. August 2006
  69. Prof. Dr. Burkhard Schöbener: Gutachtliche Stellungnahme, 20. September 2006 (PDF 0,1 MB)
  70. Dresdner Neueste Nachrichten: Warten aufs Gericht, 8. August 2006

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