„Theodor Harster“ – Versionsunterschied

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Theodor Harster war ein Polizeibeamter der [[Polizei Bayern#Geschichte|Bayerischen]] und Württembergischen [[Landespolizei]], der vor allem als Praktiker des [[Daktyloskopie|Fingerabdruckverfahren]]s bekannt wurde, über das er einige Schriften verfasste. Harster war auch 1911 bei der deutschen "Zigeunerkonferenz" anwesend, wo er das Fingerabdruckverfahren vorstellte. <ref>Rainer Hehemann: ''Die „Bekämpfung des Zigeunerunwesens“ im Wilhelminischen Deutschland und in der Weimarer Republik, 1871-1933'', Frankfurt am Main, 1987, S. 344</ref>
Theodor Harster war ein Bolizeibeamter der Bayrischen und Württembergischen Landespolizei, der vor allem als Praktiker des Fingerabdruckverfahrens bekannt wurde, über das er einige Schriften verfaßte. Harster war auch 1911 bei der deutschen "Zigeunerkonverenz" anwesend, wo er das Fingerabdruckverfahren vorstellte.


Theodor Harster war der Vater von [[Wilhelm Harster]]
Theodor Harster war der Vater von [[Wilhelm Harster]]
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# Die allgemeine Einführung des Fingerabdruckverfahrens im Königreich Bayern, AK 43 (1911)
# Die allgemeine Einführung des Fingerabdruckverfahrens im Königreich Bayern, AK 43 (1911)
# Dreieinhalb Jahre Fingerabdruckverfahren in Bayern, AK 51 (1913)
# Dreieinhalb Jahre Fingerabdruckverfahren in Bayern, AK 51 (1913)

== Einzelnachweise ==
<references/>

Version vom 27. September 2010, 16:10 Uhr

Theodor Harster war ein Bolizeibeamter der Bayrischen und Württembergischen Landespolizei, der vor allem als Praktiker des Fingerabdruckverfahrens bekannt wurde, über das er einige Schriften verfaßte. Harster war auch 1911 bei der deutschen "Zigeunerkonverenz" anwesend, wo er das Fingerabdruckverfahren vorstellte.

Theodor Harster war der Vater von Wilhelm Harster

Schriften

  1. Das Strafrecht der freien Reichsstadt Speier in Theorie und Praxis. Untersuchungen zur deutschen Staats- und Rechtsgeschichte. Breslau 1900;
  2. mit Josef Cassimir:
 Kommentar zum Bayerischen Wassergesetze vom 23. März 1907. München 1908
  3. Der Erkennungsdienst der Kgl. Polizeidirektion München, AK 40 (1911)
  4. Die allgemeine Einführung des Fingerabdruckverfahrens im Königreich Bayern, AK 43 (1911)
  5. Dreieinhalb Jahre Fingerabdruckverfahren in Bayern, AK 51 (1913)