„Sonderbauverordnung“ – Versionsunterschied

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Zirkulär und auch sonst sachlich schlicht falsch. Unrettbar verquast. Besser nichts als dies.

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'''Sonderbauverordnungen''' sind in den [[Bauordnung]]en der Länder festgelegte Kriterien, welche Gebäude aufgrund ihrer Art und Größe bzw. Höhe als Sonderbauten einzustufen sind.
'''Sonderbauverordnungen''' sind in den [[Bauordnung]]en der Länder festgelegte Kriterien, welche Gebäude aufgrund ihrer Art und Größe bzw. Höhe als Sonderbauten einzustufen sind.



Version vom 8. Dezember 2011, 14:42 Uhr

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Begründung:

Zirkulär und auch sonst sachlich schlicht falsch. Unrettbar verquast. Besser nichts als dies.


--Paul Plankton 13:42, 8. Dez. 2011 (CET)

Sonderbauverordnungen sind in den Bauordnungen der Länder festgelegte Kriterien, welche Gebäude aufgrund ihrer Art und Größe bzw. Höhe als Sonderbauten einzustufen sind.

Dies sind zum Beispiel Garagenanlagen, Krankenhäuser, Hochhäuser, Schulen, Versammlungsstätten, Industriebauten, Verkaufsstätten und Beherbergungsstätten. Für diese Sonderbauten sind besondere Verordnungen erlassen, in denen im Gegensatz zur Bauordnung, die vorrangig auf eine Wohnnutzung ausgerichtet ist, Erleichterungen oder weitere Anforderungen, die auf den spezifischen Erfordernissen der jeweiligen Gebäudetypen abgestimmt sind. Welche Sonderbauvorschriften erlassen wurden, ist in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich.

Landesrecht