Preisvergleichsportal

Ein Preisvergleichsportal ist eine Website, auf der Verbraucher zu einem gesuchten Produkt mehrere Onlineshops auf einer Seite finden, um deren Preis zu vergleichen.

Im Unterschied zu Preisagenturen arbeiten Internet-Preisvergleiche für den Online-Nutzer meist kostenlos. Sie finanzieren sich durch Werbung und hauptsächlich durch Provisionen der beworbenen Onlineshops. Dabei sind die Provisionsmodelle Pay per Click, Pay per Sale und Pay per Lead die gebräuchlichsten.

Von den über 1000 Preisvergleichsportalen in Deutschland sind die meisten sogenannte „White-Label-Preisvergleichsportale“. D.h. die Datenbasis stammt nicht vom Portalbetreiber, sondern von einem Anbieter. Diese White-Label-Preisvergleichsportale werden gerne innerhalb von Portalwebsites mit großer Community eingesetzt.

Internet-Preisvergleiche gibt es seit über zehn Jahren. Seit einigen Jahren gibt es auch Metasuchmaschinen zur Preissuche bzw. zum Preisvergleich oder Preisvergleichssoftware. Weiterhin bieten einige Preisvergleichswebsites inzwischen neben dem reinen Preisvergleich ein dem Nutzerprofil entsprechendes Ranking der Online-Shops, die neben dem Preis vor allem die Lieferfähigkeit, Nutzermeinungen und Testberichte zur Qualität, ökologische Nachhaltigkeit und Sicherheit abbilden.

Neben allgemeinen Preisvergleichen, die Produkte einer Vielzahl von unterschiedlichen Produktkategorien vergleichen, gibt es auch spezialisierte Preisvergleichsportale, die jeweils nur Anbieter eines Marktsegments wie Computer, Elektronik oder Medikamente vergleichen und dafür dann oft weitergehende spezielle Parameter zum Vergleich heranziehen.

Während sich Preisvergleiche meist auf Artikel in Online-Shops beziehen, vergleichen sogenannte Produktsuchmaschinen die Angebote stationärer Einzelhändler. Dieser Kanal wird immer häufiger von Filialisten als zusätzlicher Reichweitenkanal neben der Prospektverteilung genutzt.

Technologie

Eine Möglichkeit um Preisinformationen zu sammeln ist, diese direkt vom Händler einzulesen. Diese werden dann mit der Datenbank des Vergleichsdienstes abgeglichen. Der Abgleich benötigt einen Mix aus Informationsextraktion, Fuzzylogik sowie menschlichem Urteilsvermögen zur Zuordnung.

Ein alternativer Ansatz sind Webcrawler, welche die Preisinformation direkt beim Anbieter suchen und in eine Datenbank einspeisen. Damit können auch Daten gegen den Willen des Händlers abgeholt werden. Oft wird auch eine Kombination dieser Methoden verwendet.

Mobile-Applikationen

Mobile-Applikationen haben mit dem Aufkommen der von Smartphones der jüngeren Generation stark zugenommen. WAP-Anwendungen oder SMS-Dienste waren zu wenig kundenfreundlich und wurden darum nie breit angewendet. Grundsätzlich helfen einfach und schnell zu bedienende Applikationen dem Durchbruch, da der Kunde wenig gewillt ist viele Informationen einzutippen. Darum verwenden die jüngsten Preisvergleichsprodukte Mobile-Tagging. Dabei wird die Smartphonekamera genutzt, um die Bildinformationen einzulesen.

Kritik

Für Benutzer ist es nicht immer transparent, aus welcher Quelle die Preise stammen bzw. wie aktuell und objektiv sie sind. Viele Vergleichsportale verwenden relativ alte Daten und präsentieren zudem mitunter die Preise zahlender Kunden weiter oben, was zu erheblichen Preisverzerrungen führt. Damit steht in Zweifel, ob solche Vergleiche tatsächlich noch objektiv sein können. Ein objektiver Preisvergleich ist schon deshalb problematisch, weil viele Shops ihre Preise im Tageslauf mehrfach und teilweise drastisch ändern. Dies geschieht zum Beispiel durch automatische Mitbewerbsbeobachtung und computergesteuerte Anpassung an Tagestrends. Solche kurzfristigen Änderungen werden von den Vergleichsportalen in der Regel überhaupt nicht erfasst. Der Verbraucher bekommt auf Preisvergleichsportalen dagegen suggeriert, er könne hier tatsächlich den günstigsten Preis finden.

Ein weiterer Kritikpunkt liegt darin, dass Onlineshops teilweise sehr unterschiedliche Versandkosten verlangen und in vielen Preisvergleichsportalen diese Versandkosten nicht immer sofort ersichtlich sind. Ein BGH-Urteil vom 16. Juli 2009, I ZR 140/07, wirkt dem entgegen und fordert in Preisvergleichslisten, die üblicherweise Ranglisten darstellen, eine transparente Darstellung der anfallenden Versandkosten.[1]

Seriöse Angebote sind von dieser Kritik kaum tangiert, da sie dem Kunden den stundenaktuellen oder wenigstens tagesaktuellen Endpreis präsentieren. Darin eingerechnet sind bereits aktuelle Wechselkurse, Versandkosten etc. Dies macht Vergleiche jedoch sehr aufwändig und bedarf vor allem bei den Versandkosten oft der Zusammenarbeit mit den gelisteten Shops. Ein weiteres sehr wichtiges Kriterium ist die Unabhängigkeit und Neutralität der Preisvergleiche. Da diese in der Regel die Einnahmen von den Shops erhalten, ist dies jedoch problematisch: Es stellt sich das gleiche Problem wie bei Ratingagenturen: Der Kunde muss neutral bewertet werden, gleichzeitig ist man bei den Einnahmen auf ihn angewiesen. Wichtig ist deshalb, dass ein Preisvergleich starke Richtlinien zur Gleichbehandlung hat, und auch Angebote von marktrelevanten Anbietern listet, die nichts für die Aufnahme bezahlen.

Einzelnachweise

  1. BGH-Urteil vom 16. Juli 2009