Portal Diskussion:Recht

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Diskussionsseite

Auf dieser Seite finden allgemeine Diskussionen im Fachbereich Recht statt, auch im Rahmen der Redaktion. Sie steht Lesern und Mitarbeitern für Fragen, Anregungen und Diskussionen zur Verfügung.

Zu konkreten rechtlichen Fragestellungen wird hier (und auch sonstwo in der Wikipedia) aus rechtlichen Gründen keine Auskunft gegeben!

Themenbereich Recht: Projekt | Portal | DiskussionAbkürzung: PD:R, PD:§
Bearbeitung des Portal:Recht
Wenn du dich an der Bearbeitung des Portals beteiligen möchtest, bist du herzlich dazu eingeladen – sei mutig. Hier ein paar Hinweise und Tipps für dich:
  • Versuche, das optische Erscheinungsbild der Seite zu erhalten (oder auch zu verbessern, wenn du eine gute Idee hast). Sieh dir dein Ergebnis vor dem Speichern am besten mit der Vorschaufunktion an.
  • Das Portal ist als Einstiegsseite gedacht, die einen Überblick über das Wikipediaangebot zu Rechtsbegriffen geben und die Orientierung erleichtern soll. Inhalte sollten daher auf ganz elementare und grundlegende Verweise beschränkt werden. Das Portal soll weder das Stichwortverzeichnis noch die systematische Übersicht ersetzen.
  • Nach der Neugestaltung der Portalseite richtet sich das Portal:Recht jetzt hauptsächlich an die Leser.
  • Für Mitarbeiter ist das WikiProjekt Recht gedacht. Dort befindet sich auch die Qualitätssicherung ({{QS-Recht}}) des Fachbereichs. Im Zuge der Einrichtung der Redaktion Recht wird allerdings über eine Neuanordnung der Inhalte des WikiProjekts Recht nachgedacht.
  • Wenn du einen neuen rechtlichen Beitrag verfasst oder einen bestehenden grundlegend überarbeitet hast, zögere nicht, ihn hier in die Rubrik Neue Artikel sowie in das Stichwortverzeichnis einzutragen. Wenn du magst, kannst du auch eine kleine Information aus dem Artikel mit einem Link im Kasten Schon gewusst auf dem Portal eintragen.

Einzelabschnitte
Zur leichteren Bearbeitung sind einige Abschnitte ausgelagert. Um nichts zu verpassen, sei empfohlen, diese Unterseiten ggf. deiner Beobachtungsliste hinzuzufügen. Was du beim Bearbeiten der einzelnen Unterseiten jeweils beachten solltest, steht in einem Kommentar im Quelltext, den du beim Bearbeiten angezeigt bekommst.
Auf dieser Seite werden Abschnitte ab Überschriftenebene 2 automatisch archiviert, die seit 2 Tagen mit dem Baustein {{Erledigt|1=--~~~~}} versehen sind.

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Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?

Änderungen an der Vorlage:Infobox Gesetz

Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte. Anmerkung: Dieses Thema wird uns noch etwas beschäftigen. Von daher ist es sinnvoll nur einen Abschnitt für die Diskussion zu haben, der bei Abschluß ins Archiv wandert. --Markus S. (Diskussion) 17:50, 9. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Hallo werte Portalmitarbeiter, wie im Zuge der Löschdiskussion angekündigt bin ich zur Zeit an der Überarbeitung der Vorlage:Infobox Gesetz. Da es mittlerweile sechs verschiedene Infoboxen gibt und eine gewisse Übereinstimmung mit anderssprachigen Infoboxen geben sollte, zur einfacheren Portierung deren Inhalte, gibt es hier eine entsprechende Gegenüberstellung. Eine entsprechende Diskussion läuft auch schon. Den Entwicklungsfortschritt könnt ihr auf der Seite sehen. Ich würde mich über eine breite Beteiligung von Euch sehr freuen. --Markus S. (Diskussion) 06:37, 30. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Sehr interessant! (Mir graut jedoch davor, die neue Infobox dann fehlerfrei in alle bestehenden Gesetzesartikel einzufügen...) Magst du die hier mitlesenden Benutzer ab und zu an dieser Stelle auf dem Laufenden halten, wenn es etwas Neues gibt? Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:46, 4. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Inwieweit die Weiterentwicklung Vorteile bringt, die die Nachteile etwaiger Umstellung bisheriger Handhabung und Eintragungen überwiegen, erscheint mir noch nicht recht erkennbar. Sollte es tatsächlich so gemeint sein, dass alle Infoboxen zu einer zusammengeführt werden sollen, graut mir vor der Kompliziertheit der Ausfüllanweisung. Aber man wird sehen.
Was ich noch für sinnvoll hielte. Man sollte die Infobox so minimal umgestalten, dass sie auch für deutsche Rechtsverordnungen einsetzbar wird (und so wird sie bereits jetzt benutzt). Man müsste dazu nur den Parameter "Datum des Gesetzes" modifizieren, entweder in "Datum der Norm" umwandeln oder zwei fakultative Einträge "Datum des Gesetzes" und "Datum der Verordnung" nebeneinander schaffen.--DiRit 15:29, 9. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Wichtig wäre auch, zu gewährleisten, dass die Eintragungen wie bisher umfassend durch Verarbeitung des Bundesgesetzblattes und der letzten Änderungen aktuell gehalten werden. Da könnten sich Probleme ergeben. --DiRit 15:38, 9. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Die Überarbeitung der Infobox soll zu keiner Verschlechterung der Bedienbarkeit führen (schließlich sind wir nicht Microsoft). Zur Zeit sind wir ja erst in dem Stadium der Bestandsaufnahme von existierenden Infoboxen. Darunter fallen auch solche aus en, fr und pl und was noch so kommt. Hierbei werden wir versuchen die entsprechenden Parameter benutzerfreundlich so zu integrieren, dass ein problemlose Übernahme von dort geht. Natürlich werden hierbei einige Parameter wegfallen. Da ich kein Entwicklung in einem Hinterstübchen machen möchte, seid ihr ganz herzlich eingeladen mitzuwirken, eure Vorschläge und Bedenken vorzubringen. Nur so kann anschließend eine breite Zustimmung zur Änderung kommen. Da ich schon einmal so ein Projekt gemacht habe (Vorlage:Infobox Stadion) kann ich sagen, dass der Prozess ein gutes Jahr dauern wird :( --Markus S. (Diskussion) 17:50, 9. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Bei einer Angleichung der Infoboxen könnten die teilweise erheblichen nationalen Besonderheiten in der Gesetzgebung eine Schwierigkeit sein. Die Vorlage:Infobox Gesetz ist bisher auf aktuelle und auch historische (!) deutsche Rechtsquellen abgestimmt. Bei einer Angleichung sollte daran gedacht werden, dass Parameter, die (vor allem) für die deutsche Gesetzgebung einschlägig sind, in anderen Rechts- bzw. Gesetzgebungsordnungen so nicht bekannt sein müssen. Eine Frage ist hier wohl, ob man die Infobox an die Rechtsquellen oder die Rechtsquellen an die Infobox anpassen will. ;-) --Alros002 (Diskussion) 18:07, 31. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Also dass Gesetzestexte in der Infobox verlinkt werden sollen, ist m.E. unpassend. Wie soll man bitte darauf kommen, dass Gesetzeslinks nun nicht mehr unter "Weblinks" stehen sollen, welche an sich wohl ja das erste Suchziel dazu wären?--Philipp1977 (Diskussion) 21:01, 27. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Weblinks sollten an beiden Stellen stehen: »Bei Artikeln, die eine Infobox-Vorlage mit einem Eintrag für die Website benutzen (Städte, Bands, Unternehmen usw.) sollten die Links sowohl in der Infobox als auch unter der Weblinks-Überschrift eingetragen werden.« (WP:WEB) Aktenstapel (Diskussion) 09:04, 28. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Stimme dem 100% zu. Beide Verlinkungen machen Sinn. Insbesondere solange noch keine einheitliche Verweisung in den Infoboxen durchgeführt wurde. Aber auch so denke ich, dass die Beibehaltung bei "Weblinks" praktisch ist. Sonst wäre bei Artikeln, wo Infoboxen unpassend sind, aber dennoch ein Verweis auf den Gesetzestext nötig wäre, bezüglich Artikeln mit Infoboxen eine uneinheitliche "Verlink"-Systematik vorhanden.--Philipp1977 (Diskussion) 09:13, 28. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Hallo Mitarbeiter des Portals, nachdem ich meine Auszeit von Wikipedia hoffentlich abgeschlossen habe möchte ich die angefangenen Arbeiten endlich zu Ende führen :) Von daher ein Ping an W!B:, DiRit, Alros002, Philipp1977, Aktenstapel und alle anderen Interessierten die Entwicklung der IB geht weiter :) --Markus S. (Diskussion) 12:55, 9. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Hallo Markus S., was für Arbeiten sind denn zu Ende zu bringen? Aus meiner Sicht passt die Box ganz gut. Ich habe zuletzt die häufig benutzten Abkürzungen durch Wikipedia:Lua/Modul/Vorlage:Infobox Gesetz hinterlegt, was in den meisten Fällen funktioniert. Was ist aus deiner Sicht geplant? --Aktenstapel (Diskussion) 13:32, 9. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Artikel Richterrecht

Bitte über den Artikel Richterrecht mal drüberschauen. Die letzten Änderungen eines anonymen – und immer wieder ohne Diskussionswillen aufschlagenden – Autors mit wechselnder IP sind mir nicht ganz geheuer und beurteile ich zum Teil als nicht sinnvoll und stümperhaft. Benatrevqre …?! 14:59, 27. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Das ist wieder die Zippelius-IP aus Nürnberg, mit der ich mich nicht mehr abgeben werde, solange das Portal über den Umgang mit dem User nicht entschieden hat. Er sorgt jetzt schon seit etwa zwei Jahren dafür, Artikel zu den Grundlagenfächern mit solchen Minderleistungen zu zerschreiben. Weil er sich nicht anmeldet, kann man ihn nicht ansprechen. Die richtige Reaktion darauf wäre ein Mißbrauchsfilter, sonst ist es verlorene Liebesmüh, sich an solchen Artikeln überhaupt noch zu beteiligen.--Aschmidt (Diskussion) 15:25, 27. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Gut, dann bin ich nicht der einzige, dem die massenhaften Edits dieses Nutzers übel aufstoßen. Deine Beschreibung als "Zippelius-IP" trifft es, denn augenscheinlich sind die 3 Werke von R. Zippelius die einzigen, mit denen dieser nervenaufreibende Autor zahlreiche juristische Artikel zupflastert. Ich wäre für rigoroses Zurücksetzen mit einem knappen, aber deutlichen Kommentar in der Zusammenfassungszeile, etwa in Form eines kurzen Hinweises auf "fehlenden Konsens auf der Artikeldiskussionsseite". Denn m.M.n. haben es unsere Artikel nicht verdient, zerschrieben und verstümpert zu werden. Benatrevqre …?! 20:39, 27. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Wie gesagt, ich werde nicht allein gegen diese Zippelius'schen Windmühlen anreiten, sondern ich arbeite einfach nicht mehr in diesem Bereich. Die IP zerschreibt jede Arbeit, die man dort hineinsteckt. Solange wir uns insoweit nicht einig sind, wird sie damit fortfahren. Besteht denn ein Konsens? Das wäre gut.--Aschmidt (Diskussion) 22:51, 27. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Ich hatte noch keine Berührung mit der IP, aber aus meiner Sicht muss man da natürlich etwas tun. --Opihuck 06:53, 28. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Aber was? Mit der IP kann man nicht diskutieren, weil sie nicht ansprechbar ist. Der einzige Ausweg wäre ein Mißbrauchsfilter für ihren IP-Range. Aber das größte Problem ist die fehlende Manpower im Bereich Recht. Und so geht es fröhlich immer weiter… :(--Aschmidt (Diskussion) 21:52, 16. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Artikel Mutterschutzrecht (Deutschland)

Ich möchte euch auf diese Diskussion hinweisen: [1] --Forevermore (Diskussion) 20:59, 16. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Joah, ohne die Sache jetzt komplett nachvollzogen zu haben: Grundsätzlich sollte es auch hier einzelne Länderartikel und einen rechtsvergleichenden Übersichtsartikel geben. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:30, 16. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Das alte Lied. M1 hat Recht. M2 hatte irgendwann mal die Macht irgendwelche Regeln aufzustellen, die jetzt nicht mehr geändert werden sollen. So ist mittlerweile die ganze Wikipedia geworden. Auf welche Seite stelle man sich?--Aschmidt (Diskussion) 21:49, 16. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Gibt es irgendein inhaltliches (qualitatives) Argument für die Aufrechterhaltung des Artikels Mutterschutzrecht (Deutschland)? Dagegen spricht, dass er unvollständig ist (Mutterschutzverordnungen nicht erwähnt), außerdem inhaltlich voll durch die Artikel Mutterschutz#Deutschland mit links zu Mutterschutzgesetz, Mutterschutz- und Elternzeitverordnung sowie Mutterschutzverordnung für Soldatinnen abgedeckt ist. Der Artikel zum Mutterschutz enthält neben D/A/CH noch weitere Länderartikel und stellt damit einen rechtsvergleichenden Übersichtsartikel dar. Grüße, R2Dine (Diskussion) 09:30, 17. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Artikel, die aus einzelnen, unabhängigen Länderabschnitten bestehen, sind nicht rechtsvergleichend. Sie sollten aufgespalten werden. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:01, 17. Mai 2016 (CEST)Beantworten
@R2Dine: Den Grund dafür (und die weiterhin gültige Kritik an dem Ansatz) findest Du im Archiv dieser Diskussionsseite im Zeitraum 2009/2010, wenn Du nach Rechtsvergleichung und dergleichen suchst. Im übrigen hat Opihuck den aktuellen Stand zutreffend beschrieben. Ich habe mir den derzeitigen Stand in den vergangenen Wochen mal wieder angeschaut. Die Richtlinien haben seit ihrer Einführung zur Qualität der juristischen Artikel m.E. nichts Positives beigetragen. Die Zergliederung bietet keinen Mehrwert. Und die Freunde von der Rechtsvergleichung sind hier auch nicht eingeströmt, wir sind weiterhin unter uns, so wie damals auch schon. Bloß derjenige, der das alles gegen den Verdruß vieler durchgedrückt hatte, ist mittlerweile abstinent geworden. So geht das.--Aschmidt (Diskussion) 22:45, 17. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Grundsätzlich diskutiere ich nicht mit Usern, die einen Edit War anzetteln, Artikel leeren und anschließend Unwahrheiten verbreiten. Für R2Dine mache ich heute aber eine Ausnahme: Erstens hat der Artikel Mutterschutzrecht (Deutschland) durchaus seine Existenzberechtigung. Er enthält - unseren Festlegungen entsprechend - einen Artikel über die Normen einer Rechtsordnung, während der Artikel Mutterschutz rechtsordnungsübergreifend ist. Ich habe den Artikel Mutterschutzrecht (Deutschland) wiederhergestellt. Sollte R2Dine den Artikelinhalt abermals entfernen, werde ich wieder eine Vandalismusmeldung erstatten.
Zweitens ist es unzutreffend, wenn R2Dine behauptet, der Artikel sei unvollständig, weil die Mutterschutzverordnungen nicht erwähnt sind. Tatsache ist, dass diese Verordnungen direkt im Einleitungssatz verlinkt sind. Entweder hat R2Dine den Artikel, den er leichter Hand durch eine Weiterleitung ersetzt hat, nicht gelesen, oder er schreibt hier schlicht die Unwahrheit.
Drittens beuge ich mich selbstverständlich der Meinung des Portals Recht: Wenn sich hier mehrheitlich die Meinung bildet, dass der Artikel verzichtbar ist, dann akzeptiere ich das. Was ich nicht akzeptiere sind selbstherrliche Aktionen einzelner Autoren. Viele Grüße --Forevermore (Diskussion) 20:01, 17. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Wir hatten doch mal als Konsens, dass es Artikel zu Gesetzen geben darf, die den Inhalt und die Geschichte der Rechtsnorm darstellen sollen. Der Blickwinkel ist hier auf die Rechtsnorm gerichtet (Entstehungsgeschichte, Inhalt, Inkrafttreten). Beispiel: Aufenthaltsgesetz. Sie sind straff am Normaufbau orientiert und gehen nicht zu sehr ins Detail. Dann sollte es Sachartikel geben, die übergeordnete Aspekte beleuchten oder im Gesetz verwendete Begriffe behandeln, in die "Gesetzesartikel" eingebaut werden können. Sie stellen Sachzusammenhänge dar, die man in den "Gesetzesartikeln" nicht unbedingt einbauen kann, weil sie außerhalb der Geltungszeit der Rechtsnorm liegen und/oder Querverweise behandeln. Beispiel: Ausländerrecht. Hier muss man im Einzelnen schauen, ob es zweckmäßiger ist, eher den Gesetzes- oder eher den Sachartikel zu vertiefen.
Dritter Punkt: Die Darstellung in D-A-CH u. a. - ein heikles Thema. Bei Rechtsnormen ist es noch am einfachsten: Die Norm erhält ein Lemma, falls erforderlich mit Länderzusatz, wenn es gleichnamige Gesetze in mehreren Ländern gibt. Ansonsten wie oben. Schwieriger ist es bei den Sachartikeln. Mein Erinnerungsstand war: Grundsätzlich betrachten wir die Rechtssysteme nicht als Unterpunkte (rechtsvergleichend) eines übergeordneten Sammelartikels, sondern als selbstständige Materien. Anlass dafür war, dass Begrifflichkeiten in den D-A-CH-Ländern nicht unbedingt einen identischen Wortsinn/identische Zielrichtungen haben, sondern variieren können. Beispiel: Abschiebung (Recht), Ausweisung. Wir haben als (praktisch häufige) Rückausnahme allerdings zugelassen, einen gemeinsamen Artikel zu akzeptieren, wenn es zur Rechtslage in den anderen deutschsprachigen Ländern bisher nicht viel gab, sodass insbesondere die A- und CH-Artikel über Stubs nicht hinauskämen. Dann sollte es ausnahmsweise (wie gesagt: praktisch noch der Regelfall) bei einem Sammelartikel bleiben können, der häufig die deutsche Rechtslage als Grundlage nimmt und dann ein paar Schwenks auf A und CH nimmt, bis eine Aufspaltung wegen zwischenzeitlicher Anreicherungen sinnvoll erscheint. "Rechtsvergleichende" Aspekte treten bei der Artikelarbeit in den Hintergrund, weil sie zum Verständnis der Sachmaterie oft nichts beitragen (eigenständige Rechtssysteme), und davon abschrecken, die länderspezifischen Besonderheiten und Begrifflichkeiten zu erarbeiten und zu vertiefen. War das unser Konsens - oder sehe ich da was nicht richtig? --Opihuck 20:45, 17. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Nur zur Info: Die Mutterschutverordnungen habe ich selbst am 12. Mai um 11.51 Uhr verlinkt (siehe Versionsgeschichte), in der Artikelversion vor meiner Bearbeitung waren sie nicht enthalten. Da die Artikel zum Mutterschutz und zum Mutterschutzgesetz sehr aussagekräftig sind, kann ich mit dem "Mutterschutzrecht (Deutschland)" leben. Der Artikel enthält nur leider nichts, was an anderer Stelle nicht bereits besser dargestellt wäre. R2Dine (Diskussion) 21:03, 17. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Du hast recht, was die Verordnungen betrifft. Ich habe meine anderslautende Behauptung revertiert und bitte um Entschuldigung. --Forevermore (Diskussion) 21:50, 17. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Kontrollstelle (Strafverfahren)

So weit ich erkennen kann, schildert dieser Artikel einen Spezialfall von Kontrollstelle, ohne dies aber sachgerecht abzugrenzen. Ist ein eigener Artikel angebracht, und ist der Klammerzusatz Strafverfahren sachgerecht? In jedem Falle sind Überarbeitungen nötig, beginnend beim BKH in Kontrollstelle. --KnightMove (Diskussion) 21:49, 18. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Jo, in Kontrollstelle (Strafverfahren) geht es konkret um die Regelung in der deutschen StPO. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:16, 18. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Das hatte ich schon verstanden, ist aber nicht das Problem. --KnightMove (Diskussion) 10:59, 19. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Ob der eigene Artikel an sich gerechtfertigt ist, kann ich nicht beurteilen. Das Vollzitat des § 111 StPO war aber nicht sinnvoll. Es war seit Jahren falsch und die darunter wiedergegebenen Straftaten (wahrscheinlich wegen des falschen Zitats) unvollständig. Das habe ich eben komplett entfernt. --91.64.166.138 19:23, 19. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Redeverbot

Hallo. Kann jemand sagen, was in Redeverbot#Rechtslage_in_Deutschland mit dem im Quelltext von mir kommentierten Satz ausgesagt werden soll?--Hubon (Diskussion) 01:06, 23. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Themenkomplex Vormundschaft

Der Themenkomplex Vormundschaft ist aktuell etwas undurchsichtig, zumindest in meinen Augen.

Der Artikel Vormundschaft (mit der Weiterleitung Vormund) enthält sowohl allgemeine Betrachtungen zum Thema als auch die speziell deutsche Rechtslage wild vermischt. Das ist m. E. ziemlich ungünstig. Daneben gibt es noch einen Artikel Entmündigung, der ebenfalls sowohl allgemeine Betrachtungen zum Thema, als auch die (historische) speziell deutsche Rechtslage wild vermischt.

Fazit: das ganze müsste dringend aufgelöst werden. Mein Vorschlag, ein Artikel, der entweder Vormund oder Entmündigung heißt, für allgemeine Betrachtungen zum Thema, dann noch Entmündigung (Deutschland) für das (historische) deutsche Recht. Vormundschaft bliebe dann ebenfalls für das speziell deutsche Recht, evtl. braucht es auch da ein Klammerlemma. Vielleicht bräuchten wir sogar noch Vormund (Recht), analog zum Artikel Betreuer (Recht).

Meinungen? -- 91.11.86.222 16:55, 4. Jun. 2016 (CEST)Beantworten