„Portal Diskussion:Recht“ – Versionsunterschied

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Unser Steuerrechtler [[Benutzer:Mundanus]] hat sich - das ist ein echtes Verdienst und vor allem: eine sinnvolle Arbeit - bereit erklärt, die Redaktionsrichtlinie zu überarbeiten. Er ist nämlich - was kein Wunder ist - darauf gestoßen, dass die Redaktionsrichtlinie im entscheidenden Punkt gar keine Hilfe ist, sondern sich in Schweigen hüllt. Ich habe dann - anhand eines Beispiels aus dem Steuerrecht - dargelegt, dass dann, wenn es brenzlig wird, mit der Terminologie "Primär- und Sekundärquelle" nichts anzufangen ist. Mit "Primär- und Sekundärquelle" ist auch nicht das Problem zu lösen, was man machen soll, wenn ein neues Gesetz auftaucht, zu dem es noch keine vernünftige Literatur gibt. Und nein, natürlich braucht die Welt keine Redaktionsrichtlinie. Aber es würde die Arbeit an juristischen Artikeln auf WP wesentlich erleichtern, würde eine Redaktionsrichtlinie gerade in brenzligen Fällen eine vernünftige Anleitung bieten. --[[Benutzer:ErwinLindemann|ErwinLindemann]] ([[Benutzer Diskussion:ErwinLindemann|Diskussion]]) 09:25, 10. Dez. 2015 (CET)
Unser Steuerrechtler [[Benutzer:Mundanus]] hat sich - das ist ein echtes Verdienst und vor allem: eine sinnvolle Arbeit - bereit erklärt, die Redaktionsrichtlinie zu überarbeiten. Er ist nämlich - was kein Wunder ist - darauf gestoßen, dass die Redaktionsrichtlinie im entscheidenden Punkt gar keine Hilfe ist, sondern sich in Schweigen hüllt. Ich habe dann - anhand eines Beispiels aus dem Steuerrecht - dargelegt, dass dann, wenn es brenzlig wird, mit der Terminologie "Primär- und Sekundärquelle" nichts anzufangen ist. Mit "Primär- und Sekundärquelle" ist auch nicht das Problem zu lösen, was man machen soll, wenn ein neues Gesetz auftaucht, zu dem es noch keine vernünftige Literatur gibt. Und nein, natürlich braucht die Welt keine Redaktionsrichtlinie. Aber es würde die Arbeit an juristischen Artikeln auf WP wesentlich erleichtern, würde eine Redaktionsrichtlinie gerade in brenzligen Fällen eine vernünftige Anleitung bieten. --[[Benutzer:ErwinLindemann|ErwinLindemann]] ([[Benutzer Diskussion:ErwinLindemann|Diskussion]]) 09:25, 10. Dez. 2015 (CET)

Mit Verweis auf [[Benutzer:Aschmidt|Aschmidts]] Beitrag vom 4.12. haben wir so wie ich das sehe einen Grundkonsens erreicht. Ich habe die Kernaussage des Konsens in die Richtlinien übernommen. Wer mag, kann das gerne noch etwas fachspezifisch ausführen. Aber ich meine es sieht so schon mal besser aus als vorher. --[[Benutzer:Mundanus|Mundanus]] ([[Benutzer Diskussion:Mundanus|Diskussion]]) 21:43, 22. Dez. 2015 (CET)


== Hinterlegung ==
== Hinterlegung ==

Version vom 22. Dezember 2015, 22:46 Uhr

   Portal        Redaktion        Diskussion        Richtlinien        Hochschulprojekte      
Diskussionsseite

Auf dieser Seite finden allgemeine Diskussionen im Fachbereich Recht statt, auch im Rahmen der Redaktion. Sie steht Lesern und Mitarbeitern für Fragen, Anregungen und Diskussionen zur Verfügung.

Zu konkreten rechtlichen Fragestellungen wird hier (und auch sonstwo in der Wikipedia) aus rechtlichen Gründen keine Auskunft gegeben!

Themenbereich Recht: Projekt | Portal | DiskussionAbkürzung: PD:R, PD:§
Bearbeitung des Portal:Recht
Wenn du dich an der Bearbeitung des Portals beteiligen möchtest, bist du herzlich dazu eingeladen – sei mutig. Hier ein paar Hinweise und Tipps für dich:
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  • Das Portal ist als Einstiegsseite gedacht, die einen Überblick über das Wikipediaangebot zu Rechtsbegriffen geben und die Orientierung erleichtern soll. Inhalte sollten daher auf ganz elementare und grundlegende Verweise beschränkt werden. Das Portal soll weder das Stichwortverzeichnis noch die systematische Übersicht ersetzen.
  • Nach der Neugestaltung der Portalseite richtet sich das Portal:Recht jetzt hauptsächlich an die Leser.
  • Für Mitarbeiter ist das WikiProjekt Recht gedacht. Dort befindet sich auch die Qualitätssicherung ({{QS-Recht}}) des Fachbereichs. Im Zuge der Einrichtung der Redaktion Recht wird allerdings über eine Neuanordnung der Inhalte des WikiProjekts Recht nachgedacht.
  • Wenn du einen neuen rechtlichen Beitrag verfasst oder einen bestehenden grundlegend überarbeitet hast, zögere nicht, ihn hier in die Rubrik Neue Artikel sowie in das Stichwortverzeichnis einzutragen. Wenn du magst, kannst du auch eine kleine Information aus dem Artikel mit einem Link im Kasten Schon gewusst auf dem Portal eintragen.

Einzelabschnitte
Zur leichteren Bearbeitung sind einige Abschnitte ausgelagert. Um nichts zu verpassen, sei empfohlen, diese Unterseiten ggf. deiner Beobachtungsliste hinzuzufügen. Was du beim Bearbeiten der einzelnen Unterseiten jeweils beachten solltest, steht in einem Kommentar im Quelltext, den du beim Bearbeiten angezeigt bekommst.

_______ Neue Einträge bitte einfügen _______


Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?

Verkehrsanschauung

Es gilt wohl Ähnliches, wie ich oben zu der von mir "lancierten" Verhandlungsfähigkeit schrieb, in Bezug auf die Lemmata Verkehrsanschauung/ Verkehrsauffassung. Für jede Rückmeldung dankbar,--Der Spion (Diskussion) 00:42, 1. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Aschmidt (Diskussion) 00:06, 12. Okt. 2015 (CEST)

Änderungen an der Vorlage:Infobox Gesetz

Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte. Anmerkung: Dieses Thema wird uns noch etwas beschäftigen. Von daher ist es sinnvoll nur einen Abschnitt für die Diskussion zu haben, der bei Abschluß ins Archiv wandert. --Markus S. (Diskussion) 17:50, 9. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Hallo werte Portalmitarbeiter, wie im Zuge der Löschdiskussion angekündigt bin ich zur Zeit an der Überarbeitung der Vorlage:Infobox Gesetz. Da es mittlerweile sechs verschiedene Infoboxen gibt und eine gewisse Übereinstimmung mit anderssprachigen Infoboxen geben sollte, zur einfacheren Portierung deren Inhalte, gibt es hier eine entsprechende Gegenüberstellung. Eine entsprechende Diskussion läuft auch schon. Den Entwicklungsfortschritt könnt ihr auf der Seite sehen. Ich würde mich über eine breite Beteiligung von Euch sehr freuen. --Markus S. (Diskussion) 06:37, 30. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Sehr interessant! (Mir graut jedoch davor, die neue Infobox dann fehlerfrei in alle bestehenden Gesetzesartikel einzufügen...) Magst du die hier mitlesenden Benutzer ab und zu an dieser Stelle auf dem Laufenden halten, wenn es etwas Neues gibt? Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:46, 4. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Inwieweit die Weiterentwicklung Vorteile bringt, die die Nachteile etwaiger Umstellung bisheriger Handhabung und Eintragungen überwiegen, erscheint mir noch nicht recht erkennbar. Sollte es tatsächlich so gemeint sein, dass alle Infoboxen zu einer zusammengeführt werden sollen, graut mir vor der Kompliziertheit der Ausfüllanweisung. Aber man wird sehen.
Was ich noch für sinnvoll hielte. Man sollte die Infobox so minimal umgestalten, dass sie auch für deutsche Rechtsverordnungen einsetzbar wird (und so wird sie bereits jetzt benutzt). Man müsste dazu nur den Parameter "Datum des Gesetzes" modifizieren, entweder in "Datum der Norm" umwandeln oder zwei fakultative Einträge "Datum des Gesetzes" und "Datum der Verordnung" nebeneinander schaffen.--DiRit 15:29, 9. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Wichtig wäre auch, zu gewährleisten, dass die Eintragungen wie bisher umfassend durch Verarbeitung des Bundesgesetzblattes und der letzten Änderungen aktuell gehalten werden. Da könnten sich Probleme ergeben. --DiRit 15:38, 9. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Die Überarbeitung der Infobox soll zu keiner Verschlechterung der Bedienbarkeit führen (schließlich sind wir nicht Microsoft). Zur Zeit sind wir ja erst in dem Stadium der Bestandsaufnahme von existierenden Infoboxen. Darunter fallen auch solche aus en, fr und pl und was noch so kommt. Hierbei werden wir versuchen die entsprechenden Parameter benutzerfreundlich so zu integrieren, dass ein problemlose Übernahme von dort geht. Natürlich werden hierbei einige Parameter wegfallen. Da ich kein Entwicklung in einem Hinterstübchen machen möchte, seid ihr ganz herzlich eingeladen mitzuwirken, eure Vorschläge und Bedenken vorzubringen. Nur so kann anschließend eine breite Zustimmung zur Änderung kommen. Da ich schon einmal so ein Projekt gemacht habe (Vorlage:Infobox Stadion) kann ich sagen, dass der Prozess ein gutes Jahr dauern wird :( --Markus S. (Diskussion) 17:50, 9. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Bei einer Angleichung der Infoboxen könnten die teilweise erheblichen nationalen Besonderheiten in der Gesetzgebung eine Schwierigkeit sein. Die Vorlage:Infobox Gesetz ist bisher auf aktuelle und auch historische (!) deutsche Rechtsquellen abgestimmt. Bei einer Angleichung sollte daran gedacht werden, dass Parameter, die (vor allem) für die deutsche Gesetzgebung einschlägig sind, in anderen Rechts- bzw. Gesetzgebungsordnungen so nicht bekannt sein müssen. Eine Frage ist hier wohl, ob man die Infobox an die Rechtsquellen oder die Rechtsquellen an die Infobox anpassen will. ;-) --Alros002 (Diskussion) 18:07, 31. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Also dass Gesetzestexte in der Infobox verlinkt werden sollen, ist m.E. unpassend. Wie soll man bitte darauf kommen, dass Gesetzeslinks nun nicht mehr unter "Weblinks" stehen sollen, welche an sich wohl ja das erste Suchziel dazu wären?--Philipp1977 (Diskussion) 21:01, 27. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Weblinks sollten an beiden Stellen stehen: »Bei Artikeln, die eine Infobox-Vorlage mit einem Eintrag für die Website benutzen (Städte, Bands, Unternehmen usw.) sollten die Links sowohl in der Infobox als auch unter der Weblinks-Überschrift eingetragen werden.« (WP:WEB) Aktenstapel (Diskussion) 09:04, 28. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Stimme dem 100% zu. Beide Verlinkungen machen Sinn. Insbesondere solange noch keine einheitliche Verweisung in den Infoboxen durchgeführt wurde. Aber auch so denke ich, dass die Beibehaltung bei "Weblinks" praktisch ist. Sonst wäre bei Artikeln, wo Infoboxen unpassend sind, aber dennoch ein Verweis auf den Gesetzestext nötig wäre, bezüglich Artikeln mit Infoboxen eine uneinheitliche "Verlink"-Systematik vorhanden.--Philipp1977 (Diskussion) 09:13, 28. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Beratungsvertrag

Bitte mal die Zivilrechts-Spezis über den neuen Artikel Beratungsvertrag und auch die dortige Disk schauen. Ich bin mit der (derzeitigen) Definition bzw. Abgrenzung nicht glücklich, aber das ist nicht wirklich mein Interessenschwerpunkt. --gdo 10:23, 6. Mär. 2015 (CET)Beantworten

APR - Resozialisierungsinteresse - Lebensläufe mit Straftaten

Hi, ich möchte euch auf eine Diskussion aufmerksam machen, die sich um unsere Anwendung des APR dreht. Der konkrete Fall ist der laufende Löschantrag auf Eckhard Wandel. Eine allgemeine Diskussion versuche ich auf WD:BIO#Resozialisierung zu führen. Eure Beteiligung ist an beiden Stellen, aber vor allem auf WD:BIO sehr erwünscht. Grüße --h-stt !? 15:50, 26. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Geschichte des Sozialrechts

Hallo, ich habe folgendes Buch zu verschenken: Michael Stolleis.Geschichte des Sozialrechts in Deutschland: Ein Grundriss. Lucius und Lucius, Stuttgart 2003, ISBN 3-8282-0243-8 (online). Wer hat Interesse? --Forevermore (Diskussion) 22:01, 2. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Menschenähnliches Wesen

eigentlich wollte ich ein nur ein paar Artikel im Begriffsfeld Ungeheuer, Unhold, Fabelwesen usw. usf. putzen, also ganz andere Baustelle, da stieß ich auf diesen Artikel, noch in diesem Zustand, war also als "mythologischer" Artikel aufgezogen, der so tat, als hätte man es mit einem feststehenden Begriff zu tun, was Blödsinn ist, (näheres hier). Wollte den Artikel schon ganz entsorgen, aber zumindest in einem Bereich hat diese an sich total banale Wortkombination eine spezifischere als die offensichtliche wortwörtliche, selbsterklärende Bedeutung, nämlich im § 131 StGB. Deswegen hab ich nu alles außer der Verwendung im Strafrecht rausgeschmissen und ein bisschen was ergänzt, was google books eben so hergibt (bin fachfremd, könnten also durchaus Schnitzer drin sein). Ich kam jedenfalls zu dem Lemma wie die Jungfrau zum Kind und schmeiß ihn euch jetzt in die Babyklappe, bzw. hänge in eure Strafrechtskategorie, weil im Bereich Mythologie war er dann doch eher fehl am Platz, macht damit, was ihr wollt...--Edith Wahr (Diskussion) 06:19, 10. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Mag sich vielleicht jemand zu der auf der auf Diskussion:Rainer_Baasner verhandelten, personenrechtliche und wp:bio betreffenden Frage äußern? -- Peter Hammer 12:34, 18. Jun. 2015 (CEST)

Artikel Urheberrecht (Europäische Union)

Warum ist es eigentlich in Urheberrecht (Europäische Union)#Panoramafreiheit so ruhig (der Disk Link ist rot)? Egal wie die Sache am 9.6. ausgeht, allein der Versuch der Änderung der Panoramafreiheit dürfte doch relevant sein. Ich möchte ja auch nicht, das Artikel auf einen WikiNews Status kommen. Aber ein paar sachkundige Worte dürften doch schon jetzt für die Ewigkeit formuliert werden können. -- SummerStreichelnNote 15:04, 26. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

WikiDACH 2015 - Wikipedia tut gut

Hallo Redaktion Recht,

Vom 30. Oktober bis 01. November 2015 findet im Schweriner Schloss die WikiDACH 2015 statt. Informationen zur Konferenz findet ihr auf Seite Wikipedia:WikiDACH/2015

Wir laden Euch ein, die Gelegenheit zu nutzen, um Treffen abzuhalten, Projekte zu beleben und Euch mit anderen Redaktionen, Portalen und WikiProjekten zu vernetzen. Außerdem öffnen wir Euch gern die Türen zur Landesregierung Mecklenburg-Pommern und der Stadt Schwerin. Schreibt bitte gern an mailto:orga@wikidach.org oder auf unserer Diskussionsseite Wikipedia_Diskussion:WikiDACH/2015 --Sebastian Wallroth (Diskussion) 10:28, 2. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Artikel "Vorführung" >> Qualitätssicherung

Der Artikel Vorführung sollte mE in die Qualitätssicherung. Habe einen groben Fehler ausgebessert, verstehe aber zu wenig davon und habe auch leider nicht die Literatur, um ihn zu überarbeiten. --Loiosch (Diskussion) >_Qualitätssicherung" class="ext-discussiontools-init-timestamplink">23:59, 26. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Gotthardvertrag

Ich habe eine Infobox in den Artikel eingebaut. Da ich mit den juristischen Infoboxen nicht firm bin meine Bitte, kurz drüberzuschauen und ggf an die hiesigen Konventionen anpassen. Merci. -- Bahnwärter (Diskussion) 15:09, 4. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Ich habe mich gerade mal mit dem Thema beschäftigt, weil ich die fehlenden Angaben zur Ratifikation in der Infobox nachtragen wollte. Im neuesten Fundstellennachweis B des Bundesgesetzblatts (= alle gültigen völkerrechtlichen Vereinbarungen) ist der Gotthardvertrag nicht eingetragen. Das muss noch nichts heißen, aber der Satz in den Erläuterungen "Der Fundstellennachweis B enthält die von der Bundesrepublik Deutschland und ihren Rechtsvorgängern abgeschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen, die im Bundesgesetzblatt, Bundesanzeiger und deren Vorgängern veröffentlicht wurden und die – soweit ersichtlich – noch in Kraft sind oder sonst noch praktische Bedeutung haben können" sollte nachdenklich stimmen. Möglicherweise wird der Vertrag von Deutschland als hinfällig betrachtet. Auch eine Recherche in der UNTS (United Nations Treaty Collection), in der gültige völkerrechtliche Vereinbarungen hinterlegt sind, ergab keinen Treffer (habe allerdings auch nur die allgemeine Schnellsuchmaske verwendet; einen Vertrag in der UNTS zu finden, ist oft mühsam). Ich empfehle dir, mal beim Auswärtigen Amt nachzufragen, ob der Vertrag noch gültig ist oder sich erledigt hat. Der Eintrag in der Systematischen Rechtssammlung der Schweiz (SR) ist zwar ein Hinweis, würde mir aber noch nicht genügen. Denn auch nicht förmlich aufgehobene Verträge können in der Sache hinfällig sein. Das ist dann oft eine Frage der Interpretation. --Opihuck 09:18, 5. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Neues Wikipedia-Feature: Wiedervorlage

Vielleicht ergeht es euch wie mir und ihr ärgert euch regelmäßig, nicht daran gedacht zu haben, Artikel in denen ihr zum Beispiel Hinweise auf ein laufendes Gesetzgebungsprojekt eingefügt habt, zu aktualisieren, wenn das Gesetz dann raus ist. Wie immer bedacht auf technische Lösungen für meine kognitiven Probleme habe ich einen Vorschlag für ein neues Feature zur "Wiedervorlage" von Artikeln gemacht und würde mich - am besten direkt auf der Seite für Vorschläge (Wikipedia:Verbesserungsvorschläge/Feature-Requests#Wiedervorlage) über Feedback freuen. --Ildottoreverde (Diskussion) 13:24, 19. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Hallo, falls sich jemand mit diesem Thema auseinandersetzen möchte, freue ich mich über einen Beitrag. Danke und Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:17, 21. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Terminhinweis: Monsters of Law zu freier Software

Konzept-karte der Freien Software

"10 populäre Irrtümer über Freie Software": Am Donnerstag, den 19.11., 18 Uhr, spricht Dr. Till Jaeger, Partner der Kanzlei JBB Rechtsanwälte, Mitbegründer des Instituts für Rechtsfragen der Freien und Open-Source-Software (ifrOSS) und Lehrbeauftragter an der Leibniz-Universität Hannover über das Lizenzmodell freier Software. Diese nutzt im Gegensatz zu proprietärer Software das Urheberrecht, um eine umfassende Nutzung sicherzustellen, statt um Lizenzgebühren zu generieren. Die Andersartigkeit des Lizenzmodells freier Software hat zahlreiche Mythen erzeugt, die einer Überprüfung nicht immer standhalten. Alle sind herzlich eingeladen! Wie immer wird die Veranstaltung im Livestream gezeigt und danach auf der Webseite als Video verfügbar gemacht. Grüße, --Lilli Iliev (WMDE) (Diskussion) 12:23, 2. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Dorsey & Whitney in der Löschdiskussion

Der oben genannte Artikel wird gerade zur Löschung vorgeschlagen. Im englischen Artikel steht jede Menge, was die Kanzlei eventuell als relevant auszeichnen würde, ich kenne mich mit Rechtsartikeln allerdings überhaupt nicht aus, weiß auch nicht, ob das Portal diesen Artikel überhaupt als relevant bzw. sich dafür zuständig sieht. Just my 5 Cents... --سلوك Saluk 16:20, 9. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Unentgeltliche Wertabgabe

Den obigen Artikel habe ich überarbeitet. Es reißt sicher noch niemanden vom Hocker, aber vielleicht reicht das Niveau aus, um wenigstens den QS-Baustein zu entfernen? Wer das immer noch QS-würdig findet, hat vielleicht auch noch etwas Zeit mir möglichst konkrete Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten? Auf einen Abschnitt mit Quellen und Einzelnachweisen haben ich übrigens verzichtet, weil der Artikel im Wesentlichen nur die Gesetzeslage wiedergibt und die wesentlichen Vorschriften verlinkt sind. --Mundanus (Diskussion) 22:18, 9. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Vielen Dank, Mundanus!
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Gnom (Diskussion) 10:00, 10. Nov. 2015 (CET)

Auskunft Frage

Falls sich jemand mit Weltraumrecht auskennt und weiterhelfen mag -> siehe bitte da. Grüße --just aLuser (Diskussion) 08:42, 13. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Gnom (Diskussion) 10:01, 13. Nov. 2015 (CET)

Artikel Maklervertrag ist fehlerhaft siehe Diskussion:Maklervertrag

https://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Maklervertrag

Leider will man mal wieder eine Konserve hüten, ähnlich wie beim Strafvollzugsgesetz- das auch mal wieder unter Protest vieler gelöscht wurde - ist auch der Artikel zum Maklervertrag fehlerhaft, denn neuerdings ist eine Form nötig, es kann ein Vertrag nicht mehr mündlich erfolgen, sondern erfordert bei der Vermietungevermittlung mindestens die "Textform " der eine User will das mal wieder nicht einsehen .. Martin (Diskussion) 16:25, 26. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Ich finde vor allem den Ton, den beide Beteiligten in der Diskussion an den Tag legen, unerträglich. Meine eindringliche Bitte an beide Beteiligten: Contenance. Inhaltlich geht es um § 2 Abs. 1 S. 2 Wohnraumvermittlungsgesetz. Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:37, 26. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Es geht nicht darum, eine "Konserve zu hüten", sondern Änderungen durch mgrasek100 zu verhüten (Grund: siehe hier), insbesondere wenn er seine Änderungswünsche nicht im gleichen Atemzug anhand von reputabler Sekundärliteratur nachvollziehbar belegt. Ich sehe allerdings ein, dass ich in dieser Sache offenbar falsch lag, weil es jüngst eine Gesetzesänderung gab. Das bedeutet aber nicht, dass Änderungen an Artikeln ohne Sekundärliteratur durchgeführt werden sollten. Der Artikel kann daher gerne verbessert werden. Da das Thema hier nun zur Sprache gebracht worden ist, findet sich bestimmt ein Autor mit Fachkenntnis, der die nötigen Änderungen an diesem Artikel, am besten mit Verweis auf die einschlägige Literatur vornehmen möchte. Benatrevqre …?! 20:33, 26. Nov. 2015 (CET)Beantworten
+1 zu Gnom: Contenance. Bei aller Reserviertheit gegenüber dem Benutzer mgrasek100, ein berechtigter Hinweis sollte bitte nicht zu solchen Ausfällen führen. Auch das ständige Herunterbeten Deines Wunsches nach einschlägiger Literatur nützt uns da wenig. Was fehlt, wäre m.E. eine Musterartikel, aus dem hervorgeht, wie wir uns die Darstellung rechtlicher Themen in Wikipedia vorstellen würden. Wozu reicht es, das Gesetzt zu zitieren (möglichst mit Link zum Wortlaut der Norm), wozu braucht es Literatur? Und wie schafft man es, daß das alles noch allgemein verständlich bleibt und nicht wie hier nur noch für einschlägige Esoteriker nachvollziehbar – wenn überhaupt. ;) Vielleicht sollte man auch durchgehend angeben, auf welchen Normtext sich eine Bearbeitung bezieht, damit auch der Leser leicht erkennen kann, ob neues Recht schon berücksichtigt wurde oder nicht.--Aschmidt (Diskussion) 21:37, 26. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Hier sind, wie so oft, mehrere Themen betroffen. Ich versuche eine kurze Übersicht:

- Diskussionsstil: hier ist recht einfach festzustellen, daß die Beteiligten sich durch die Art ihres Auftretens selbst beurteilen.

- Gesetz oder Literatur: Das ist ein theoretisch schwieriges Problem, weil das Zitieren und Auslegen des Gesetzes streng genommen gegen das Verbot der Theoriefindung (wir stellen nach tSekundärliteratur dar) verstößt. Mein Kompromiß wäre, daß das Zitieren des Gesetzes dann ausreicht, wenn es um eine Legaldefinition geht, oder der Wortlaut allgemeinverständlich und eindeutig ist, also keiner Auslegung bedürftig oder zugänglich ist (letzteres ist zugegebenermaßen etwas unpräzise).

- Musterartikel: Scheint mir angesichts der Vielfältigkeit der Themen etwas schwierig.

- Aktualität: Sollte sich eigentlich aus der Versionsgeschichte ergeben. Dieses Problem stellt sich allerdings nicht nur bei Rechtsthemen.

-- Stechlin (Diskussion) 22:46, 26. Nov. 2015 (CET)Beantworten

@Aschmidt: Ich sehe in einschlägiger Literatur die Grundvoraussetzung überhaupt, damit ein Artikel fundiert auf die Beine gestellt werden kann. Ein "Musterartikel" ist m.E. gar nicht nötig, da wir in unserem Regelwerk (insbesondere WP:GP, WP:WSGAA, WP:WWNI, WP:KTF, WP:Q) genügend Vorschriften finden, die einem Autor die richtige Gestaltung eines Artikels erklären. Der obligatorische Rechtshinweis am Ende von Artikeln, die einen juristischen Gegenstand beschreiben, gibt auch den Hinweis, dass die Angaben keine Rechtsberatung ersetzen bzw. einer rechtlichen Prüfung unterzogen werden sollten, gerade weil "alle Inhalte ständigen Veränderungen unterworfen sind". Benatrevqre …?! 00:23, 27. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Dein Beispiel zum Strafvollzugsgesetz verstehe ich nicht, da war alles korrekt, die Mehrheit lehnte einer Löschung des Artikels ab, er würde trotzdem entfernt.
ich habe zum Maklervertrag nur einen Hinweis gegeben, da offenbar in den Statuten steht, dass nur Juristen an dem Artikel arbeiten dürfen, werde ich das eben auf absehbare Zeit lassen, zumindest bin ich kein Anwalt, aber ich kenne mich damit trotzdem aus.
Es wird hier von bestimmten Leute immer nur geredet, die Argumente sind ja in der Diskussion zum Strafvollzugsgesetz zu finden, dass du erwähnt hast.
vielleicht sollte man zumindest einen Hinweis im Artikel zum Maklervertrag setzen, damit unbedarfte Leser wissen, dass von nun an die Textform vorgeschrieben ist, nicht mehr und nicht weniger hatte ich immer gesagt --Martin (Diskussion) 09:24, 28. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Bezüglich nordrhein-westf. Strafvollzugsgesetz (siehe dazu ausführlich oben): Nein, deine Artikelfassung war inhaltlich nichts Rechtes und nichts Ganzes, und sprachlich waren deine Sätze überwiegend unverständlich und nicht von brauchbarer Qualität im Sinne einer Enzyklopädie. Und gelöscht wurde der Artikelstub schließlich, weil keine verwertbare Information entnommen werden konnte, nachdem 90 % deiner ganzen Bearbeitung – zurecht und begründet – aus dem Artikel entfernt worden war. Benatrevqre …?! 21:01, 1. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Belege in jur. Artikeln; Evtl. Überarbeitung der Redaktionsrichtlinie

Zum Thema "Sekundärliteratur vs. Gesetz" ist mir aufgefallen, dass die entsprechende Redaktionsrichtlinie immer noch offen ist. Nach meinem Eindruck ist aber allen klar, dass WP:KTF auch für das Portal:Recht gilt. Auch zieht daraus niemand den Umkehrschluss, dass Gesetzeszitate verboten sind. WP:KTF verbietet ja auch nicht kategorisch Primärquellen. Zitat "Diese Quellen [gemeint sind Primärquellen] sollten daher nur in dem Maße und demjenigen Kontext angeführt werden, in dem auch in der einschlägigen Sekundärliteratur Bezug auf sie genommen wird." Damit ist doch das Problem gelöst, oder? Wenn in der Sekundärliteratur steht:" gemäß § X ist für Y die Textform vorgeschrieben" dann dürfen wir eben auch so schreiben ohne umständlich auf die Sekundärliteratur zu verweisen. Und wenn bei Gesetzesänderung die Sekundärliteratur noch nicht so weit ist, dann verhindert WP:KTF meiner Meinung auch nicht eindeutige Aussagen des Gesetzes einfach nur wiederzugeben. Ohnehin enthalten Artikel ja oft nur die bloße Wiedergabe von gesetzlichen Inhalten, damit der Laie, der noch nicht selbst ins Gesetz schaut und noch nicht die Bezüge zwischen verschiedenen Vorschriften zu einem Lemma erkennt, einen ersten Überblick bekommt. Wenn ich schreibe: § X schreibt für Y die Textform vor, dann ist aus meiner Sicht die Gesetzesangabe auch kein Einzelnachweis, sondern Teil der Information, die - weil nicht diskutabel - auch nicht mit Sekundärquellen weiter belegt zu werden braucht. Das erklärt auch warum Verweise auf Gesetzesquellen anders als Einzelnachweise im Fließtext erscheinen und nicht am Ende des Artikels unter Quellen. Mein Vorschlag: Wir einigen uns darauf, dass für Gesetze und Urteile auch WP:KTF gilt und bei der Wiedergabe der Gesetzesinhalte im Einklang mit WP:KTF trotzdem auf Gesetzesquellen verwiesen werden darf. Dass es immer Grenzfälle geben wird, liegt in der Natur der Sache und muss dann eben am Einzelfall entschieden werden. Aber vielleicht ließe sich mit einer entsprechenden Vervollständigung der Redaktionsrichtlinien die eine oder andere Diskussion abkürzen. --Mundanus (Diskussion) 12:20, 30. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Grundsätzlich ist das zutreffend. Das Problem ist die Frage der Eindeutigkeit: "Für x gilt die Textform sollte" in der Tat eindeutig sein. Anderes ist es nur scheinbar. Nimm die gesetzliche Regelung zum Notwegerecht in § 917 BGB. Da ist davon die Rede, dass der Eigentümer von den "Nachbarn" einen Notweg verlangen kann. Ist "Nachbar" jetzt nur der Eigentümer, oder auch der Miteigentümer, oder der Mieter des benachbarten Eigentümers? In der Rechtsprechung ist diese Frage seit einem halben Jahrhundert geklärt, aber wenn wir das "wiki-intern" durch Verlinkung von Nachbar klären wollten, kämen wir zu einem gegenteiligen Ergebnis.
Puristen können deshalb folgern, dass das Gesetz eben nicht "eindeutig" sei und eine entsprechende Erklärung aus der Sekundärliteratur fordern - als ob diese, wenn sie von Juristen für Juristen geschrieben ist, zwingend eindeutiger wäre.
Die einfachste Lösung wäre ein wenig guter Wille und ggf. die Einholung von fachlichem Rat im Portal. Konstruktivität und guter Wille sind aber nicht die stärkste Seite der Wikipedia in ihrer gegenwärtigen Erscheinungsform. -- Stechlin (Diskussion) 21:44, 30. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Ja. WP:TF bedeutet genaugenommen, daß alles, was wir in Artikeln behaupten, erst einmal durch die Lehrbuch- oder Kommentar-Literatur gegangen sein müßte. Urteile als Beleg reichen demnach nicht aus. Gesetze erst recht nicht. Man hat sich dann aber anders entschieden, weil sonst aktuelle Entwicklungen nicht hätten wiedergegeben werden können. Also die BGH- oder die EuGH-Entscheidung, die gerade durch die Nachrichten gegangen ist. Entgegen Wikipedia ist kein Newsticker. Das ist ein Widerspruch zu WP:TF. Aus meiner Zeit im SG sind mir aber noch Diskussionen erinnerlich, wonach dieser, ich sage mal: Kreis von Regeln rund um WP:BLG und WP:TF und die dazugehörige Verkehrsanschauung (na sowas, ein Rotlink! ;) offenbar nicht zuende gedacht worden war. Wir könnten das jetzt ändern und an dieser Stelle konsequent weiterdenken.--Aschmidt (Diskussion) 22:56, 30. Nov. 2015 (CET)Beantworten
@Stechlin, du schreibst: "Grundsätzlich ist das zutreffend." Mehr wollte ich gar nicht. Natürlich wird man sich jeden Einzelfall genau anschauen müssen, aber wenn man das Allgemeine einmal mittels Redaktionsrichtlinie vor die Klammer zieht, kommt man in diesen Einzelfalldiskussionen vielleicht schneller zum Punkt? @Aschmidt, zum Thema Aktualität: Ich hätte persönlich nichts dagegen auf Aktualität zu verzichten. Ich fürchte nur, dass ich damit zu einer kleinen Minderheit gehöre. Man muss sich der Tatsache stellen, dass der Wunsch Aktuelles zu berücksichtigen so stark ist, dass man dagegen nicht ankommt. Vielleicht ist auch das Problem bei näherer Betrachtung gar nicht so groß. Wichtige Entscheidungen werden recht zügig in der Fachliteratur besprochen. Und wenn auch ein einzelner Aufsatz noch kein hinreichender Beleg ist, so kann man doch aus verschiedenen Aufsätzen einen kleinsten gemeinsamen Nenner der Fachwelt herausfiltern. Und wenn in der Fachwelt Uneinigkeit herrscht, ist das eben auch eine Aussage. Oft dient aktuelle Rechtsprechung gar nicht als Beleg sondern als Warnhinweis: "Achtung das ist gar nicht so klar, sondern wird von den Gerichten unterschiedlich gesehen. Die Revision beim höchsten Gericht ist noch anhängig." Derartige Warhnhinweise finde ich auch zulässig. Welche Probleme sich auch immer im Einzefall stellen: Ich fände es gut, wenn wir das, worüber sich im Grundsatz alle einig sind, einmal in einer Redaktionsrichtlinie festhalten. --Mundanus (Diskussion) 09:54, 1. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Ein weiteres Problem ist die mangelnde Mitarbeit. Je eingehender und je aktueller ein Text ist, desto schneller muß er wieder aktualisiert werden. Der Umschwung von Wikipedia vom Konzept einer Enzyklopädie zu einem journalistischen Projekt hatte also den Update-Bedarf eher noch erhöht. Was aber schon seit einiger Zeit nicht mehr funktioniert. Die Kurier-Disk zum Umgang mit 404ern ist nur ein Indikator dafür. Es ist auch keine Frage der Zahl der Autoren, sondern eher deren Alters, Interessen etc. Gerade im juristischen Bereich sind wir mit unseren Artikeln älter geworden, ohne daß jüngere nachgekommen wären, die die derzeitige Lehre und Literatur in Wikipedia einbringen könnten. Zeitungsberichte als Belege in Fachartikeln sind ein Ärgernis, das ausschließlich dazu beigetragen hat, juristische Laien beitragen zu lassen. Etwa die Redaktion Medizin hat sich so etwas nie gefallen lassen.--Aschmidt (Diskussion) 13:32, 1. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Ich stimme dir zu. Ein kleiner Schritt nach vorne wäre ja vielleicht folgende Komplettierung der Redaktionsrichtlinien: "Gesetze und Urteile sind Primärquellen. Primärquellen können in den unter WP:KTF formulierten Ausnahmen verwendet werden." Komplizierter muss man es doch gar nicht machen. Die Einzelfalldiskussionen bleiben nun mal.--Mundanus (Diskussion) 14:13, 1. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Wieso schreibst du "Ausnahmen"? Benatrevqre …?! 20:57, 1. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Aus dem schlichten Grund, dass als Beleg grundsätzlich keine Primärquellen verwendet werden sollen. Man könnte aber auf das Wort "Ausnahme" auch verzichten, vielleicht so:"Gesetze und Urteile sind Primärquellen. WP:KTF ist zu beachten."?
Ich hätte nie gedacht, dass ich das mal so sage (schreibe), aber ich glaube, die Bibel ist die Lösung (analog). Bei einem Beleg stellt sich doch immer die Frage, was damit belegt werden soll. Obiges Beispiel Notwegerecht: Den Umstand, dass das Gesetz den Begriff Nachbar verwendet, lässt sich mit einem Verweis auf das Gesetz perfekt erbringen. Es braucht keinen Kommentar, der das festhält. Dass dieser Begriff nicht der Nachbars-Begriff des Allgemeinwortschatzes ist, lässt sich hiermit nicht erbringen, also wäre die Stelle hierfür auch nicht geeignet. Genauso Gerichtsentscheide: Ich kann mit einem Urteil das Bezirksgerichts XY vielerlei Dinge beweisen: Ich kann beweisen, dass das Bezirksgericht XY den Gesetzesartikel Z so und so versteht. Ich kann (meiner Meinung nach) damit auch beweisen, dass es Mindermeinungen gibt - nämlich dann, wenn das Urteil diese aufführt. Ich kann damit aber nicht beweisen, dass der Gesetzesartikel Z (in einem absoluten Verständnis) genau so und nicht anders zu verstehen sei. Nicht anders bei Kommentaren: Entweder ist der Kommentar eine Aufstellung von Meinungen - dann ist das meines Erachtens die einzige Form von Sekundärquelle im engeren Sinn - er kann aber auch nur die eigene Meinung des Autors wiedergeben. Dann kann die Stelle auch nur als Beleg hierfür dienen.
Kategorisiert man Gesetzestexte pauschal als "Primärquelle" (selbst wenn sie dies objektiv sein mögen), verunmöglicht man von vornherein die Arbeit zu Gesetzen, die zu wenig populär sind, um die Lehre hierzu Papierausstoss generieren zu lassen. Ein Gesetz ist für mich aber auch nicht in dem Sinne Primärquelle, weil es - als Niederschrift dessen, was gilt - per Definition nicht wertend sein kann. Es ist also nicht mit dem unter WP:KTF als Beispiel genannten Tagebuch oder Interview zu vergleichen. --TheRealPlextor (Diskussion) 10:09, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Gut, dann habe ich folgende Frage, wo hier die "Primär"- und wo die "Sekundärquelle" sein soll: Nehmen wir eine x-beliebige Frage aus dem Steuerrecht: Zu dieser Frage gibt es, sagen wir, ein Steuergesetz, eine neue BFH-Entscheidung, einen Abschnitt in den Richtlinien (basierend auf einer alten BFH-Entscheidung) einen Nichtanwendungserlass des Finanzministeriums, bezogen auf die neue BFH-Entscheidung und schließlich gibt es den Aufsatz des angesehenen Fachmanns zu dieser Spezialfrage Steuerberater Sowieso in der angesehenen Fachzeitschrift. So, jetzt meine ketzerische Frage: Was soll hier die "Primärquelle", was soll die "Sekundärquelle" sein?--ErwinLindemann (Diskussion) 09:36, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Den Beiträgen von TheRealPlextor und ErwinLindemann kann ich nicht entnehmen wo überhaupt der Dissens liegt. Niemand will doch verbieten, dass in Artikeln auf Urteile und Gesetze bezug genommen wird. Es geht im Kern nur um die simple Feststellung, dass wir hier in der Wikipedia keine Rechtsschöpfung, -fortbildung oder -auslegung betreiben. Dessen muss man sich bei der Verwendung von Gesetzen und Urteilen eben in jedem Einzelfall bewusst sein. Noch mal der für mich entscheidende Satz aus WP:KTF: "Diese Quellen sollten daher nur in dem Maße und demjenigen Kontext angeführt werden, in dem auch in der einschlägigen Sekundärliteratur Bezug auf sie genommen wird." Wenn man diesen Satz jetzt wörtlich nimmt, kann ich natürlich jeden Gesetzesbezug rauslöschen, der so wörtlich nicht auch in der Fachliteratur auftaucht. Aber hier geht es doch um das Prinzip und nicht darum, dass man in jedem Einzelfall das Zitat einer Primärquelle auch in der Sekundärliteratur wiederfinden muss. Von mir aus kann man festhalten, dass nicht in jedem Einzelfall sklavisch die Primärquelle einer zitierweise in der Sekundärliteratur entsprechen muss, sondern im Einzelfall eben auch so in der Sekundärliteratur auftauchen könnte, das ist natürlich schwammig, aber - so what? Wir müssen uns eben um die Einzelfälle kümmern und uns dabei bewusst sein nur gesichertes Wissen wiederzugeben. --Mundanus (Diskussion) 11:47, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Na gut, dann versuche ich noch einmal zu beschreiben, worin der Dissens liegt: Ich halte die Kategorien "Primär- und Sekundärquellen" für haarscharf daneben. Diese Kategorien passen - und zwar haargenau - für Historiker, aber nicht für juristische Fragestellungen. Geläufig ist mir hingegen die Frage nach der Rechtsquelle. Rechtsquelle ist aber etwas anderes als "Primär- und Sekundärquelle". Wenn man nach der Rechtsquelle fragt, kommen wir dem Problem schon näher: Dann kann man sich nämlich bei den verschiedenen juristischen Themen sinnvoll fragen, was genau - wohlgemerkt jeweils im konkreten Fall - eigentlich die maßgebliche Rechtsquelle sein soll: Mal ist das der blanke Gesetzestext (allein schon, weil es keine bundesgerichtliche Rechtsprechung dazu gibt), mal ist es im Grunde genommen Richterrecht des jeweiligen Bundesgerichts (als Beispiel fällt mir auf Anhieb das Arbeitskampfrecht des BAG ein), mal gibt es dazu nur einen klugen Aufsatz. Das lässt sich eben nicht allgemeingültig von vornherein beantworten. Das alles hat aber nichts mit den Begriffen "Primär- und Sekundärquelle" zu tun. Viele Grüße--ErwinLindemann (Diskussion) 12:34, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Dir wird aber sicher bald auffallen, daß die Begriffe, die wir verwenden, seit 15 Jahren schon benutzt werden und daß wir uns auf jahrelange Diskurse beziehen, die wir jetzt an der Stelle nicht nochmal völlig von vorn führen werden. Darauf bauen wir auf, und Deine Ausführungen gehen leider weiterhin weitgehend am eigentlichen Problem vorbei. Wir argumentieren ausschließlich von den Wikipedia-Regeln aus.--Aschmidt (Diskussion) 14:47, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten

... Tschuldigung, das Sachargument muss ich gerade eben glatt überlesen haben ...--ErwinLindemann (Diskussion) 14:56, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Hier mein letzter Vorschlag für eine neue Redaktionsrichtlinie:"Ob Gesetze und Urteile Primärquellen im Sinne von WP:KTF sind, ist nicht abschließend geklärt. Bei der Verwendung von Gesetzen und Urteilen ist deshalb sorgfältig zu prüfen, ob die Wiedergabe im jeweiligen Kontext bereits eine Auslegung darstellt. Auslegungen müssen durch Sekundärliteratur im Sinne von WP:KTF belegbar sein." Den Fettdruck habe ich speziell für dich lieber ErwinLindemann eingefügt. Falls die Richtlinie einen Konsens findet, kann man den Fettdruck auch weglassen, denke ich. --Mundanus (Diskussion) 15:02, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Den Teilsatz …ist nicht abschließend geklärt würde ich so nicht unterschreiben, denn WP muß im Fall des Rechts auf Lehrbuchliteratur beruhen. Was dort nicht behandelt worden ist, ist nicht reif für eine Enzyklopädie. Man könnte aber die Frage aktueller Entwicklungen, die noch nicht in der Lit. dargestellt worden sind, gesondert erwähnen.--Aschmidt (Diskussion) 15:09, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Im WP-Artikel Kritische Psychologie steht was zum Stichwort Beratungsresistenz.--ErwinLindemann (Diskussion) 15:44, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Welchen Sinn und Zweck hat eine Redaktionsrichtlinie für den Fachbereich Recht? Sinn und Zweck sollte doch wohl sein, dass den Autoren, die im Fachbereich Recht tätig sind, Orientierung und Unterstützung bei ihrer Arbeit gegeben wird. Von Orientierung und Unterstützung kann aber keine Rede sein, wenn man keine juristischen Fachbegriffe, wie den Fachbegriff Rechtsquelle, verwendet, sondern Fachbegriffe aus anderen Wissenschaften, wie hier Fachbegriffe der Geschichtswissenschaft. Und wir reden hier nicht von Peanuts. Vielmehr geht es um die methodischen Grundlagen der Arbeit im Fachbereich Recht. Da kann man nicht schnell mal eben an den Redaktionsrichtlinien rumschrauben. --ErwinLindemann (Diskussion) 07:48, 3. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Mir ging es nicht um methodische Grundlagen sondern nur um die Warnung vor der allzu unbedarften Verwendung von Gesetzen und Urteilen in der Artikelarbeit. Ich weiß nicht was an einem solchen Warnhinweis schlecht sein soll. Dieser Warnhinweis richtet sich eher an Laien und juristisch Halbgebildete, die hier nun mal auch mitschreiben dürfen. Vielleicht kann man den ein oder anderen dann auf die Redaktionsrichtlinie verweisen. Und wer erst mal hier stöbert findet vielleicht noch die ein oder andere Hilfe oder den ein oder anderen Helfer, oder erkennt, dass das alles doch nicht so einfach ist wie gedacht und lässt die Finger davon. Bis jetzt scheint niemand ein Problem damit zu haben die Redaktionsrichtlinie zu Gesetzen und Urteilen in diesem Sinne fertigzustellen. Ich glaube TheRealPlextor konnte ich die Sorge nehmen, dass wir Gesetze und Urteile in der Artikelarbeit verhindern wollen. Ich würde jetzt also wieder zu meinem ersten Formulierungsvorschlag zurückkehren wollen. Vielleicht ergänzt um den zweiten Teil meines letzten Vorschlags, also "Gesetze und Urteile sind Primärquellen. Bei der Verwendung von Gesetzen und Urteilen ist deshalb sorgfältig zu prüfen, ob die Wiedergabe im jeweiligen Zusammenhang bereits eine Auslegung (Recht) darstellt. Auslegungen müssen durch Sekundärliteratur im Sinne von WP:KTF belegbar sein." Für konstruktive Kritik bin ich dankbar. --Mundanus (Diskussion) 18:23, 3. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Der Gang der Diskussion macht mich geneigt, Kollegen Mundanus zuzustimmen. Wenn zwischen den Mitarbeitern nicht einmal die selbstverständliche Erkenntnis, dass es sich bei Gesetzen und Urteilen um Primärquellen handelt, konsensfähig ist, bedarf es offenbar einer entsprechenden Klarstellung. Für Einzelfälle kann immer noch auf WP:IAR zurückgegriffen werden. -- Stechlin (Diskussion) 20:01, 3. Dez. 2015 (CET)Beantworten
 Info: Zur vorliegenden Disk verweise ich vorsorglich auf Portal_Diskussion:Recht/Archiv_2015-IV#Probleme_mit_einem_Benutzer. Das Diskussionsverhalten ist seit langem bekannt. Bitte darauf nicht eingehen. Mein Einwand bezog sich nicht auf die Unterscheidung Primär-/Sekundärquellen, sondern darauf, es gebe einen Dissens. Ich denke, wir sind uns ziemlich einig. – Allen ein schönes Wochenende!--Aschmidt (Diskussion) 14:19, 4. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Ich versuche noch einmal zu erklären, wo ich ein sehr grundsätzliches Problem sehe, und das ist auch kein rein akademisches Problem: Ich glaube, ich habe an dem Beispiel aus dem Steuerrecht, in dem auch noch Abschnitte aus den Richtlinien und Nichtanwendungserlasse mit hineinspielen, hinreichend eindrucksvoll gezeigt, dass es zumindest Fälle gibt, in denen die Terminologie "Primär- und Sekundärquelle" in den Urwald führt, und sonst nirgendwohin. Mein Petitum besteht also in der Tat darin, die an sich für Historiker geschnitzten Begriffe "Primär- und Sekundärquelle" noch einmal gründlich zu überdenken und statt dessen, wenn das irgendwie machbar ist, sich lieber an der - völlig anders gearteten - Frage nach den maßgeblichen Rechtsquellen zu orientieren. Und wie ich meine, weiter gezeigt zu haben, gelangt man dann, wenn man sich die Frage nach der Rechtsquelle stellt, genau zum Kern des Problems: Houston, wir haben nämlich z.B. genau dann ein Problem, wenn ein Gesetz brandneu ist und es noch gar nix dazu gibt, kein Urteil, keinen Aufsatz, kein Lehrbuch, nix. Wenn man sehr fleißig wäre, könnte man die betreffende Bundestags-Drucksache filzen. Folgt man der Idealvorstellung, dass man auf das allerklärende, wissenschaftlich optimal fundierte, dicke Lehrbuch zu dem betreffenden Rechtsgebiet wartet, da kann man länger warten. Also: Am besten ein paar Jahre lang das brandneue Gesetz ignorieren, oder welches Procedere schlägt die Gemeinde vor? --ErwinLindemann (Diskussion) 07:42, 4. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Und dann gibt's noch eine Gute-Nacht-Geschichte: In einem Haus wohnt seit 15 Jahren eine Vielzahl von Bewohnern in perfekter Harmonie. Zur perfekten Harmonie trägt ganz erheblich bei, dass alle Bewohner dieselbe Schrulle haben: Alle sagen zur Treppe "Auto" und zum Klavier "Schach". In ihrer Hausordnung steht deshalb: "Montags muss das Auto gefegt werden und Schach spielen ist, weil es Krach macht, verboten." Die Hausbewohner fegen also 15 Jahre lang montags das "Auto" und jeder hält sich an das Verbot, "Schach" zu spielen, weil das würde ja Krach machen. Nach 15 Jahren perfekter Harmonie zieht ein neuer Bewohner in das Haus ein. Er wundert sich nur ein bisschen über die Schrullen. Aber das ist natürlich kein Grund, irgendetwas an der seit 15 Jahren bewährten Hausordnung zu ändern. --ErwinLindemann (Diskussion) 11:06, 8. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Der Neue könnte mit entsprechender Mehrheit auf der nächsten Eigentümerversammlung die Hausordnung ändern lassen. Die Versammlung könnte er auch selbst kurzfristig einberufen nach Organisation einer hinreichenden Mehrheit dafür. Ihm wird es schwerfallen die Mehrheiten zu finden, weil er sich schon wegen diverser anderer Schrullen der Bewohner oft und laut beschwert hat und niemanden überzeugen konnte. Die meisten der Bewohner sehen im neuen Nachbar nur noch einen Querulanten, an dem sie möglichst schnell vorbei möchten, wenn sie ihn im Treppenhaus treffen. Das bemerkt er aber nicht, auch nicht, dass die ganze große Stadt schrullig ist. Er kämpft weiter und wenn er nicht ausgezogen ist ... --Nachbarvonobenlinks (Diskussion) 18:23, 8. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Ich werde mich an der von Obskurismen des Benutzers Erwin Lindemann geprägten Debatte niht weiter beteiligen. Für die sachlich Diskutierenden sollte klar sein, dass wir nach Sekundärliteratur darstellen, was streng genommen bedeutet, dass Gesetze und Urteil als Primärquellen, die für eine lexikalische Darstellung der Interpretation durch die Fachliteratur bedürfen, grundsätzlich keine Belege im Sinne der Richtlinien sind.
Bei eindeutigen Wortlauten, insbesondere Legaldefinitionen würde ich nach WP:IAR eine Ausnahme dulden, was aber im Zweifel am Konsens der Bearbeiter oder Portalsmitarbeiter zu messen sein wird. Die sinnlose Behauptung, dass das nur für Historiker gelte, verdient keine weitere Beachtung; auch nicht, wenn sie in vergleichsweise infantilen Metaphern über Wohnungseigentümergemeinschaften daherkommt. Vielleicht mag ein anderer ernstzunehmender Portalsmitarbeiter diesen Abschnitt zur Archivierung freigeben. -- Stechlin (Diskussion) 18:31, 8. Dez. 2015 (CET)Beantworten

 Info: Derselbe Autor hat am 3. Dez. 2015 um 20:01 (CET) noch geschrieben: Wenn zwischen den Mitarbeitern nicht einmal die selbstverständliche Erkenntnis, dass es sich bei Gesetzen und Urteilen um Primärquellen handelt, konsensfähig ist, bedarf es offenbar einer entsprechenden Klarstellung. Ohne Worte.

Wenn vorstehend schreibender IP nicht klar ist, dass beide Aussagen der gleichen Argumentation verpflichtet sind, wäre "ohne Worte" in der Tat die bessere Alternative. -- Stechlin (Diskussion) 21:01, 8. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Klar: Statt einer allgemein verständlichen Redaktionsrichtlinie brauchte die Welt unbedingt die Sperrberufung.--ErwinLindemann (Diskussion) 12:12, 9. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Du meinst, „die Welt“ braucht eine Redaktionsrichtlinie? Meinst Du auch, mit Deinem Beitrag bringst Du dieses Projekt voran? --Bubo 17:30, 9. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Diskussionen mit dem Benutzer sind leider aussichtslos. Daher erneut: Bitte nicht verzetteln. Gar nicht darauf eingehen. – Mundanus' und Stechlins Vorschläge waren okay und verhindern auch, daß dieses Regelwerk erstarrt und gar nicht mehr weiterentwickelt würde.--Aschmidt (Diskussion) 21:03, 10. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Guter Vorschlag: Erstarrung verhindern und Weiterentwicklung fördern, das ist richtig!--ErwinLindemann (Diskussion) 08:28, 11. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Unser Steuerrechtler Benutzer:Mundanus hat sich - das ist ein echtes Verdienst und vor allem: eine sinnvolle Arbeit - bereit erklärt, die Redaktionsrichtlinie zu überarbeiten. Er ist nämlich - was kein Wunder ist - darauf gestoßen, dass die Redaktionsrichtlinie im entscheidenden Punkt gar keine Hilfe ist, sondern sich in Schweigen hüllt. Ich habe dann - anhand eines Beispiels aus dem Steuerrecht - dargelegt, dass dann, wenn es brenzlig wird, mit der Terminologie "Primär- und Sekundärquelle" nichts anzufangen ist. Mit "Primär- und Sekundärquelle" ist auch nicht das Problem zu lösen, was man machen soll, wenn ein neues Gesetz auftaucht, zu dem es noch keine vernünftige Literatur gibt. Und nein, natürlich braucht die Welt keine Redaktionsrichtlinie. Aber es würde die Arbeit an juristischen Artikeln auf WP wesentlich erleichtern, würde eine Redaktionsrichtlinie gerade in brenzligen Fällen eine vernünftige Anleitung bieten. --ErwinLindemann (Diskussion) 09:25, 10. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Mit Verweis auf Aschmidts Beitrag vom 4.12. haben wir so wie ich das sehe einen Grundkonsens erreicht. Ich habe die Kernaussage des Konsens in die Richtlinien übernommen. Wer mag, kann das gerne noch etwas fachspezifisch ausführen. Aber ich meine es sieht so schon mal besser aus als vorher. --Mundanus (Diskussion) 21:43, 22. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Hinterlegung

Ich wollte auch an dieser Stelle mal auf den dortigen Diskussionsabschnitt verweisen, der sich um meinen neuen Artikel zum Thema Hinterlegung dreht. --KayHo (Diskussion) 14:52, 1. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Einladung zur Ideensammlung zum Thema „Neue Ehrenamtliche“

Hallo! Auf Wikipedia:Förderung/Ideensammlung findet bis zum 14. Dezember ein Community-Dialog zum Thema „Neue Ehrenamtliche für die Wikimedia-Projekte gewinnen und halten“ statt. Es würde uns freuen, dort möglichst viele Ideen zu sammeln, auch mit Hinblick auf die Frage, wie einzelne Aktivitäten wie die Redaktion bzw. das Portal Recht dazu beitragen können. Gleichzeitig möchten wir euch auch schon zum Community-Workshop im Frühjahr 2016 einladen, auf dem dann an den Ergebnissen weitergearbeitet wird. Liebe Grüße, —Martin (WMDE) (Disk.) 11:20, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Kategorisierung von Juristen nach Staat.

Hallo.

Es wird gerade in einer aktuellen Löschdiskussion die Kategorisierung von Juristen nach Staat besprochen. Beteiligung der Fachleute hier erwünscht. DestinyFound (Diskussion) 22:54, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Klar behalten, wird in allen anderssprachigen Wikis ebenso gehandhabt. Die Kategorie dient der Vergleichbarkeit im internationalen Wikipediasystem. MariaTheresaSanSebastiana (Diskussion) 22:56, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten

@MariaTheresaSanSebastiana: Die Frage/Aufforderung richtete sich an die Portal-Mitarbeiter. Du hast deine Meinung doch in den dortigen Löschdiskussionen bereits geäußert und bist keinesfalls als Autor im Portalthemenbereich in Erscheinung getreten. Was mich anbelangt, habe ich zur eigentlichen Sachfrage keine Meinung.--Losdedos (Diskussion) 22:59, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Ich habe dort geantwortet. Gruß, --Gnom (Diskussion) 08:07, 3. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Organisation

vielleicht hat ja jemand Lust und Muße, sich da einzubringen und Schlimmeres zu verhindern (s. auch Artikel-Disk) --gdo 12:43, 3. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Danke für den Hinweis. Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:12, 10. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Hausrecht

Bedarf m.E. der Überarbeitung. Disk. s. dort. rb fish<Ø X (Diskussion) 12:45, 3. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Danke für den Hinweis. Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:10, 10. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Gerald Spindler

Hallo, brauche Hilfe. Kann sich mal jemand den Artikel des Rechtswissenschaftlers Gerald Spindler anschauen? Es geht um einen neu eingefügten (mit validen Quellen belegten) Kritikabschnitt. Auf der Diskussionsseite wird von zwei Personen (darunter angeblich der Betroffene selbst) die Entfernung des Abschnittes gefordert. --Sinuhe20 (Diskussion) 18:12, 4. Dez. 2015 (CET)Beantworten

habe mich dort geäußert, aber der Inhalt dürfte nicht in deinem Sinne sein. --gdo 19:28, 4. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Die Belege deckten in keiner Weise den Inhalt. Habe es entsprechend angepasst.--Losdedos (Diskussion) 21:26, 4. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Ich finde, dass "Kritik"-Abschnitte einen Artikel sogar adeln. Ganz nette Beispiele findet man beispielsweise bei Reinhard Zimmermann oder Uwe Wolff (Journalist). Gruß, --Gnom (Diskussion) 00:25, 10. Dez. 2015 (CET)Beantworten

www.digitaler-neustart.de

Vorne in der aktuellen NJW (NJW-aktuell Heft 49/2015, S. 28, Rubrik "link der Woche" ist ein Hinweis auf die o.g. Plattform des JM von NRW. Können wir was draus machen? Schönes WE--ErwinLindemann (Diskussion) 13:40, 5. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Ich wüsste nicht, wie. Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:08, 10. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Neue Artikel

Hallo, meine Frage ist vielleicht schon x-mal gestellt worden, aber trotzdem: Kann man die Neuen Artikel nicht besser auf juristischen Gehalt filtern? Biografien preußischer Landräte oder hessischer Abgeordneter - jeweils aus dem 19. Jahrhundert - oder Listen von Baudenkmälern mögen hochinteressant sein, für das Recht geben sie nicht viel her. Gruß --Malabon (Diskussion) 19:45, 7. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Hi Malabon, ich weiß leider nicht, wie diese Liste funktioniert und wer sie betreibt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:05, 10. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Bitte auf Berarbeiten klicken: Der MerlBot macht das.--Aschmidt (Diskussion) 21:01, 10. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Seid ihr (Redaktion Recht) denn mit dem jetzigen Zustand zufrieden? --Malabon (Diskussion) 22:27, 12. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Das Problem dürfte sein, dass die Kategorie:Historische Legislative (Deutschland) indirekt Unterkategorie von Kategorie:Recht ist, obwohl da hauptsächlich Personen einsortiert werden. Schwierig, wie man das lösen soll. -- Liliana 22:39, 12. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Heißt das, das alle neuen Artikel, die indirekt in die Kategorie:Recht eingeordnet werden, hier erscheinen? --Malabon (Diskussion) 20:00, 13. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Ja, nur Artikel, die zusätzlich bestimmte andere Kategorien enthalten (z. B. Kategorie:Unternehmen), sind ausdrücklich ausgeschlossen. -- Liliana 20:09, 13. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Nun, wir könnten Legislative aus dem Kat-Ast Recht rausnehmen und nur noch der Politik zuordnen. Passt Rechtssetzung in den Kat-Ast oder macht das mehr Probleme als es uns nützt? Grüße --h-stt !? 18:27, 15. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Verstehe ich das System richtig, könnte man bei den Personenartikeln auch einfach die Kategorie "Person" nachtragen und dann wäre das Problem auch erledigt. Ist zwar mehr Aufwand. Der muss aber eh gemacht werden und so wird nicht das Kategoriensystem zu Gunsten eines Spezialproblems durcheinander gewirbelt. Oder sehe ich da etwas falsch? Anders: Wenn ich den Header der Seite richtig verstehe, kann man über IGNORECAT definieren, welche Mit-Kategorien dazu führen, dass Artikel ausgeblendet werden. Würde es zu weit führen, hier einfach die Kategorie "Person" zu ergänzen. Die interessieren ja - auch wenn es Richter etc. sind - in einem ersten Aufwisch niemanden (denke ich). --TheRealPlextor (Diskussion) 18:44, 15. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Naja, natürlich wollen wir hier auch und gerade neue Artikel erfassen, die zu Juristen geschrieben werden, die als Juristen von Bedeutung sind. Aber sind Parlamentarier das? Grüße --h-stt !? 18:47, 15. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Kann sein, muss aber nicht. Beispiele: Ulrich Zimmerli oder Daniel Jositsch --TheRealPlextor (Diskussion) 18:55, 15. Dez. 2015 (CET)Beantworten

StPO-Experten gesucht

Mit dem Artikel Agent Provocateur bin ich aus zwei Gründen unzufrieden:

I. Das Lemma bezeichnet nur einen Teilaspekt aus der sehr diffizilen und sehr vielschichtigen Problematik.

II. Es hat sich juristisch in letzter Zeit richtig was getan. Das habe ich zwar in den Text schon eingearbeitet, das kann man aber sicher sehr viel besser machen. Damit sollten sich aber wirklich nur StPO-Experten beschäftigen. Viele Grüße--ErwinLindemann (Diskussion) 08:52, 11. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Du meinst die Schweizerische StPO oder? Kann aber nicht mitmachen, weil ich kein Experte dafür bin. --TheRealPlextor (Diskussion) 09:09, 11. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Stellenausschreibung bei WMDE: Referentin Politik und Recht gesucht, Vollzeit, Berlin

Ich erlaube mir mal, hier auf unsere aktuelle Stellenausschreibung aufmerksam zu machen: Wikimedia Deutschland sucht einen Referenten (w/m) Politik und Recht für den direkten Dialog mit politischen Entscheidern in Deutschland und für die Mitgestaltung politisch-rechtlicher Debatten auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. In Vollzeit und in Berlin. Ich poste das hierher, weil wir die Stelle gerne mit einem Volljuristen besetzen würden. Bewerbungsschluss ist der 15. Januar 2016. Gerne weitersagen! Danke. --Nicole Ebber (WMDE) (Diskussion) 16:37, 17. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Kategorie:Flüchtlingsrecht

die Kategorie:Einwanderung und Recht mag nicht so recht in Kategorie:Flüchtlingsthematik passen, weil zu viel nicht-asyl-relevantes darin steht (allgemeines zum aufenthalt, reisen und grenzübertritt). ausserdem verstreut sich das explizit rechtliche zunehmend von der hauptkategorie bis in die nationalen rechtsfelder. gibt es einwände gegen eine unterkategorie Kategorie:Flüchtlingsrecht zu Kategorie:Einwanderungsrecht. sie gehört dann imho stattdessen in Kategorie:Flüchtlingsthematik, sowie Kategorie:Menschenrechte und eigentlich auch Kategorie:Aufenthaltsrecht (konkret zum thema wohnsitz/aufenthalt/meldewesen, für inländer wie ausländer – ein ebenfalls noch unsortiertes feld mit aktualität). Flüchtlingsrecht wie Aufenthaltsrecht scheinen mir für die allgemeine länderübergreifende thematik passend und angemessen --W!B: (Diskussion) 08:18, 18. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Nachdem die Satzungsversammlung der Rechtsanwaltschaft die Einführung des Titels Fachanwalt für Migrationsrecht beschlossen hat, wäre eine Kategorie:Migrationsrecht vielleicht die geeignetste Bezeichnung. -- Stechlin (Diskussion) 08:47, 18. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Ansonsten gibt es natürlich auch die Kategorie:Asylrecht (Deutschland). Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:45, 18. Dez. 2015 (CET)Beantworten
wie gesagt, Migrationsrecht ist mir zu allgemein: obschon natürlich Kategorie:Migrationspolitik eine rechtskategorie vertragen würde, ist die flüchtlingsthematik nur ein teil davon: ich will nicht die EU-freizügigkeit, neuseeländische gesetze zur anwerbung von fachkräften oder russische deportationen unliebsamer einwohner der zwischenkriegszeit drin haben, sondern die rechtsaspekte im flüchtlingswesen.
Kategorie:Asylrecht (Deutschland) oder Kategorie:Asylrecht (Österreich) sind nur die nationalen rechtsmaterien, die länderübergreifende (und rechtsvergleichende) steht immer daneben. wenn die deutsche rechtsanwaltschaft eine Kategorie:Migrationsrecht (Deutschland) einführt, ist das ihre angelegenheit, in österreich gäbs deswegen trotzdem keine kategorie migrationsrecht (bei uns heisst das Kategorie:Fremdenrecht (Österreich)), oder in russland oder neuseeland --W!B: (Diskussion) 09:35, 19. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Ich sehe keinen Nutzen in einer Kategorie "Flüchtlingsrecht", weil sich die Aspekte des Ausländerrechts (oder nach neuerem Sprachgebrauch: Migrationsrecht) eben nicht so einfach von einander trennen lassen. Es kommt zwangsweise zu Überschneidungen und Unschärfen. Grüße --h-stt !? 13:40, 21. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Kategorie:Jurist – Unterkategorisierung nach Rechtsordnung (Staat)?

Bitte von der Diskussion unter Kategorie Diskussion:Jurist#Unterkategorisierung nach Rechtsordnung sowie der Löschdiskussion unter Wikipedia:WikiProjekt Kategorien/Diskussionen/2015/Dezember/1#Kategorie:Jurist (Portugal) Kenntnis zu nehmen. --Bujo (Diskussion) 22:16, 19. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Artikelwunsch zum Thema Sexualmord

Unter dem Stichwort Sexualmord ist eine BKS zu finden, die überhaupt nichts taugt. Erwünscht wäre ein "richtiger" Artikel, analog zu en:Lust murder. Wer könnte diesen Wunsch erfüllen? --Bosta (Diskussion) 06:58, 22. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Ich glaube, damit bist du hier falsch. "Sexualmord" ist keine juristische Kategorie, wir hier können dazu eher nichts viel sagen. Das ist ein Thema aus der Psychologie, bzw der psychologischen Forensik. Frag mal bei den Psychologen oder den Medizinern an, ob dort jemand was dazu schreiben kann. Grüße --h-stt !? 16:12, 22. Dez. 2015 (CET)Beantworten