„Hausalarm“ – Versionsunterschied

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Unter '''Hausalarm''' versteht man akustische und optische Signale ''innerhalb'' eines Gebäudes, die einen [[Alarm]] anzeigen.
{{QS-Antrag|14. Februar 2011|2=[[WP:Wikifizieren]]: Sackgassenartikel -- [[Benutzer:MerlBot/AutoQS|MerlBot]] 13:30, 14. Feb. 2011 (CET)}}
Als akustische [[Signalgeber]] werden [[Sirene (Gerät)|Sirene]]n, Glocken und [[Signalhupe]]n eingesetzt. Falls bereits akustische Signalgeber im Gebäude verbaut sind, so werden diese häufig für den Hausalarm mitverwendet. Das Alarmsignal muss sich hierbei von dem normalen Signal deutlich unterscheiden. Ein Beispiel für die Verwendung vorhandener Signalgeber sind Schulen, in denen die Schulglocke für den Hausalarm eingesetzt werden kann. Als optische Signalgeber kommen Blitzleuchten, Blinklichter und [[Rundumkennleuchte|Rundumlicht]]er zum Einsatz.
[[Image:Fire alarm with strobe on ceiling.jpg|thumb|100px|Hausalarmmelder]]

Unter '''Hausalarm''' versteht man akustische und optische Signale innerhalb eines Gebäudes. Der Begriff Hausalarm ist nicht genormt. An Hausalarmanlagen werden demnach auch keine sicerheitstechnischen Anforderungen im Sinne von Brandmelde- oder Gefahrenanlagen gestellt.
Die Signalgeber des Hausalarms sind üblicherweise an eine Hausalarmanlage angeschlossen. Je nach Ausführung der Anlage ist sichergestellt, dass der Alarm in unterschiedlichen die Funktionsfähigkeit der Hausalarmanlage einschränkenden Gefahrensituationen dennoch ausgelöst und wahrgenommen werden kann. So kann im Falle eines Stromausfalls die Alarmfunktion durch eine [[unterbrechungsfreie Stromversorgung]] (USV) sichergestellt werden. Durch redundante und robuste Verkabelung sowie durch drahtlose Kommunikation kann auch bei Brand oder mechanischen Einflüssen sichergestellt werden, dass der Signalgeber den Hausalarm geben kann.
Zunächst war unter dem Begriff der Alarm in Justizvollzugsanstalten gemeint mit dem das Justizpersonal neben den roten Druckknopfmelder zum Ruf der Feuerwehr mit einem blauen Druckknopfmelder die Kollegen zu Hilfe rufen konnte - daher auch der Begriff Hausalarm.

Auch einige Bauaufsichten bzw. Feuerwehren verlangten die Nutzung von blauen Handfeuermeldern wenn die Brandmeldeanlage nicht zur Feuerwehr aufgeschaltet war. Mit der Harmonisierung der europäischen Normen ist seit 2001 in der EN 54-11 die Farbe rot generell für Handfeuermelder festgelegt worden - unabhängig ob die Anlage zur Feuerwehr aufgeschaltet ist. Entscheidend ist die Verwendung als Brandmelde- und Gefahrenmeldeanlage mit der Alarmierung von Personen und Auslösung von Brandfallsteuerungen. Zur Unterscheidung werden nun die Handfeuermelder zum Teil entsprechend der Anschaltbedingungen der Feuerwehren zusätzlich beschriftet. Dabei wird der interne Alarm häufig als Hausalarm bezeichnet.
An Hausalarmanlagen werden keine sicherheitstechnischen Anforderungen im Sinne von [[Brandmeldeanlage]]n (BMA) und der hierfür gültigen Normen gestellt.<ref>{{Internetquelle |autor=BHE Bundesverband
Der Hausalarm kann somit als interner Alarm einer Brandmeldeanlage bezeichnet werden. Es können jedoch auch andere Alarmarten außerhalb der Normung realisiert werden.
Sicherheitstechnik e.V. |url=https://www.bhe.de/de/Hausalarm-Richtlinie |titel=BHE-Richtlinien für Hausalarmanlagen (HAA) |zugriff=2017-01-11}}</ref>
Auch der Begriff ''Hausalarm'' ist nicht genormt. Zunächst war unter dem Begriff der Alarm in [[Justizvollzugsanstalt]]en gemeint, mit dem das Justizpersonal neben dem roten Druckknopfmelder zum Ruf der [[Feuerwehr]] mit einem blauen Druckknopfmelder die Kollegen zu Hilfe rufen konnte daher auch der Begriff Hausalarm.

Auslösestellen eines Hausalarms sind in aller Regel nichtautomatische Handauslöseeinrichtungen, die in der Farbe ''Blau'' ausgeführt und mit ''Hausalarm'' beschriftet sind. Darüber hinaus kommen [[Brandmelder|automatische Melder]] zum Einsatz.<ref>{{Internetquelle |autor=Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. |url=http://www.lfv-bayern.de/fileadmin/download/fachthemen/fb04/Fachinformation-farbliche-Gestaltung_04_2011.pdf |titel=Fachinformation des Fachbereiches 4 zur Beschreibung der farblichen Gestaltung von Auslösestellen für Brandschutzeinrichtungen |datum=2011-04 |zugriff=2017-01-14 |format=PDF |archiv-url=https://web.archive.org/web/20170114153325/http://www.lfv-bayern.de/fileadmin/download/fachthemen/fb04/Fachinformation-farbliche-Gestaltung_04_2011.pdf |archiv-datum=2017-01-14 |offline=ja}}</ref><ref>{{Internetquelle |autor=Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst 20, Brand- und Katastrophenschutz |url=https://www.alb-donau-kreis.de/site/LRA-ADK-Internet/get/documents_E-1080712484/lra-adk/LRA_ADK_Internet_Datenquellen/Dienstleistungen%20A-Z/brand_katastrophenschutz/Merkblatt_Ausfuehrungen_von_Handausloeseeinrichtungen.pdf |titel=Merkblatt: Ausführungen von Handauslöseeinrichtungen |zugriff=2021-07-29 |format=PDF}}</ref>

In der Vergangenheit wurde von einigen [[Bauaufsicht]]en bzw. Feuerwehren die Nutzung von blauen Handfeuermeldern verlangt, wenn die Brandmeldeanlage nicht zur Feuerwehr aufgeschaltet ist. Mit der Harmonisierung der europäischen Normen ist seit 2001 in der [[Europäische Norm|EN]] 54-11 die Farbe Rot generell für Handfeuermelder festgelegt worden unabhängig ob die Anlage zur Feuerwehr aufgeschaltet ist. Entscheidend ist die Verwendung als Brandmelde- und Gefahrenmeldeanlage mit der Alarmierung von Personen und Auslösung von Brandfallsteuerungen. Zur Unterscheidung werden nun die Handfeuermelder zum Teil entsprechend den Anschaltbedingungen der Feuerwehren zusätzlich beschriftet. Dabei wird der interne Alarm häufig als Hausalarm bezeichnet.

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Fire alarm with strobe on ceiling.jpg|Hausalarmmelder
Hausalarm.JPG|Druckknopfmelder in Österreich
Hausalarm blau Druckknopfmelder 2019-11-27 3.jpg|Druckknopfmelder in Deutschland
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== Siehe auch ==
* [[DIN 14675]] – Norm für den fachgerechten Aufbau und Betrieb einer Brandmeldeanlage, die eine direkte Alarmierung der Feuerwehr auslöst
* [[Einsatzalarm]] – Alarm, der direkt zur Alarmierung von Einsatzkräften führt

== Literatur ==
* {{Literatur |Autor=Siegfried Volz |Titel=Die Roten Hefte, Heft 62 – Brandschutzerziehung in Schulen |Auflage=2., überarb. |Verlag=Kohlhammer |Ort=Stuttgart |Datum=1997 |Seiten= |ISBN=3-17-014539-8}}

== Weblinks ==
* {{Internetquelle |autor= |url=http://www.sicherheit.info/artikel/1104050 |titel=Hausalarmanlagen in Schulen – Blau machen |titelerg=Fachartikel aus PROTECTOR 4/09, Seite 43 |hrsg= |werk=www.sicherheit.info |datum= |abruf=2023-04-27 |sprache= |format= |offline=1}}
* [[:en:EN 54|EN 54 in englischsprachiger Wikipedia]]

== Einzelnachweise ==
<references />


[[Kategorie:Alarmierung]]
[[Kategorie:Alarmierung]]

Aktuelle Version vom 27. April 2023, 09:28 Uhr

Unter Hausalarm versteht man akustische und optische Signale innerhalb eines Gebäudes, die einen Alarm anzeigen. Als akustische Signalgeber werden Sirenen, Glocken und Signalhupen eingesetzt. Falls bereits akustische Signalgeber im Gebäude verbaut sind, so werden diese häufig für den Hausalarm mitverwendet. Das Alarmsignal muss sich hierbei von dem normalen Signal deutlich unterscheiden. Ein Beispiel für die Verwendung vorhandener Signalgeber sind Schulen, in denen die Schulglocke für den Hausalarm eingesetzt werden kann. Als optische Signalgeber kommen Blitzleuchten, Blinklichter und Rundumlichter zum Einsatz.

Die Signalgeber des Hausalarms sind üblicherweise an eine Hausalarmanlage angeschlossen. Je nach Ausführung der Anlage ist sichergestellt, dass der Alarm in unterschiedlichen die Funktionsfähigkeit der Hausalarmanlage einschränkenden Gefahrensituationen dennoch ausgelöst und wahrgenommen werden kann. So kann im Falle eines Stromausfalls die Alarmfunktion durch eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) sichergestellt werden. Durch redundante und robuste Verkabelung sowie durch drahtlose Kommunikation kann auch bei Brand oder mechanischen Einflüssen sichergestellt werden, dass der Signalgeber den Hausalarm geben kann.

An Hausalarmanlagen werden keine sicherheitstechnischen Anforderungen im Sinne von Brandmeldeanlagen (BMA) und der hierfür gültigen Normen gestellt.[1] Auch der Begriff Hausalarm ist nicht genormt. Zunächst war unter dem Begriff der Alarm in Justizvollzugsanstalten gemeint, mit dem das Justizpersonal neben dem roten Druckknopfmelder zum Ruf der Feuerwehr mit einem blauen Druckknopfmelder die Kollegen zu Hilfe rufen konnte – daher auch der Begriff Hausalarm.

Auslösestellen eines Hausalarms sind in aller Regel nichtautomatische Handauslöseeinrichtungen, die in der Farbe Blau ausgeführt und mit Hausalarm beschriftet sind. Darüber hinaus kommen automatische Melder zum Einsatz.[2][3]

In der Vergangenheit wurde von einigen Bauaufsichten bzw. Feuerwehren die Nutzung von blauen Handfeuermeldern verlangt, wenn die Brandmeldeanlage nicht zur Feuerwehr aufgeschaltet ist. Mit der Harmonisierung der europäischen Normen ist seit 2001 in der EN 54-11 die Farbe Rot generell für Handfeuermelder festgelegt worden – unabhängig ob die Anlage zur Feuerwehr aufgeschaltet ist. Entscheidend ist die Verwendung als Brandmelde- und Gefahrenmeldeanlage mit der Alarmierung von Personen und Auslösung von Brandfallsteuerungen. Zur Unterscheidung werden nun die Handfeuermelder zum Teil entsprechend den Anschaltbedingungen der Feuerwehren zusätzlich beschriftet. Dabei wird der interne Alarm häufig als Hausalarm bezeichnet.

Siehe auch

  • DIN 14675 – Norm für den fachgerechten Aufbau und Betrieb einer Brandmeldeanlage, die eine direkte Alarmierung der Feuerwehr auslöst
  • Einsatzalarm – Alarm, der direkt zur Alarmierung von Einsatzkräften führt

Literatur

  • Siegfried Volz: Die Roten Hefte, Heft 62 – Brandschutzerziehung in Schulen. 2., überarb. Auflage. Kohlhammer, Stuttgart 1997, ISBN 3-17-014539-8.

Einzelnachweise

  1. BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V.: BHE-Richtlinien für Hausalarmanlagen (HAA). Abgerufen am 11. Januar 2017.
  2. Landesfeuerwehrverband Bayern e.V.: Fachinformation des Fachbereiches 4 zur Beschreibung der farblichen Gestaltung von Auslösestellen für Brandschutzeinrichtungen. (PDF) April 2011, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 14. Januar 2017; abgerufen am 14. Januar 2017.
  3. Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst 20, Brand- und Katastrophenschutz: Merkblatt: Ausführungen von Handauslöseeinrichtungen. (PDF) Abgerufen am 29. Juli 2021.