„Feiertag (Deutschland)“ – Versionsunterschied

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Der Neujahrstag am 1. Januar, der Tag der Arbeit am 1. Mai, der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober und die Weihnachtsfeiertage am 25. und 26. Dezember sind Feiertage mit einem festen Datum, die bundesweit gültig sind. Mariä Himmelfahrt am 15. August und das Dreikönigsfest am 6. Januar sowie der Reformationstag und Allerheiligen am 31. Oktober und 1. November und der Frauentag gelten nur in manchen Bundesländern.
Der Neujahrstag am 1. Januar, der Tag der Arbeit am 1. Mai, der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober und die Weihnachtsfeiertage am 25. und 26. Dezember sind Feiertage mit einem festen Datum, die bundesweit gültig sind. Mariä Himmelfahrt am 15. August und das Dreikönigsfest am 6. Januar sowie der Reformationstag und Allerheiligen am 31. Oktober und 1. November und der Frauentag gelten nur in manchen Bundesländern.


Nicht-bewegliche Feiertage fallen jedes Jahr auf einen anderen Wochentag als in den wenigstens vier Jahren davor und danach. <!--In einem Jahr, das kein Schaltjahr ist, fallen Neujahr, Heiligabend und Silvester auf denselben Wochentag, also auch der erste und der letzte Tag des Jahres. Der erste Weihnachtsfeiertag fällt immer auf denselben Wochentag wie der Tag der Arbeit. Der zweite Weihnachtsfeiertag fällt immer auf denselben Wochentag wie Mariä Himmelfahrt, der Tag der Deutschen Einheit und der Reformationstag.-->
Nicht-bewegliche Feiertage fallen jedes Jahr auf einen anderen Wochentag als in den wenigstens vier Jahren davor und danach. In einem Jahr, das kein Schaltjahr ist, fallen Neujahr, Heiligabend und Silvester auf denselben Wochentag, also auch der erste und der letzte Tag des Jahres. Der erste Weihnachtsfeiertag fällt immer auf denselben Wochentag wie der Tag der Arbeit. Der zweite Weihnachtsfeiertag fällt immer auf denselben Wochentag wie Mariä Himmelfahrt, der Tag der Deutschen Einheit und der Reformationstag. Der Frauentag fällt immer auf denselben Wochentag wie Allerheiligen.


Um die 14 verschiedenen Jahreskalender (ohne Beachtung des Osterdatums) zu unterscheiden, wird traditionell jedem Jahr ein sogenannter [[Sonntagsbuchstabe]] anhand des ersten Sonntags im Jahr zugewiesen: A, wenn dieser auf den 1. Januar fällt, bis G, wenn er auf den 7. Januar fällt. Schaltjahren wird der vorhergehende Buchstabe hintenangestellt, dieser ist der Sonntagsbuchstabe ab März, also für alle Termine nach dem Schalttag: AG, BA usw. In jedem Schaltjahr gibt es je nach Bundesland mindestens einen, in jedem Normaljahr mindestens zwei Wochentage, auf die kein fester Feiertag fällt.
Um die 14 verschiedenen Jahreskalender (ohne Beachtung des Osterdatums) zu unterscheiden, wird traditionell jedem Jahr ein sogenannter [[Sonntagsbuchstabe]] anhand des ersten Sonntags im Jahr zugewiesen: A, wenn dieser auf den 1. Januar fällt, bis G, wenn er auf den 7. Januar fällt. Schaltjahren wird der vorhergehende Buchstabe hintenangestellt, dieser ist der Sonntagsbuchstabe ab März, also für alle Termine nach dem Schalttag: AG, BA usw. In jedem Schaltjahr gibt es je nach Bundesland mindestens einen, in jedem Normaljahr mindestens zwei Wochentage, auf die kein fester Feiertag fällt.
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!style="width:4em" title="Tag der Arbeit, 1. Weihnachtsfeiertag"| 01.05., 25.12.
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!style="width:4em" title="Mariä Himmelfahrt, Tag der Deutschen Einheit, Reformationstag, 2. Weihnachtsfeiertag"| 15.08., 03.10., 31.10., 26.12.
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!style="width:4em" title="Heilige Drei Könige"| 06.01.
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!style="width:4em" title="Wochentage ohne festen Feiertage"| kein
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Version vom 14. November 2019, 15:32 Uhr

Die Regelungen zu den gesetzlichen Feiertagen in Deutschland fallen grundsätzlich in die Kompetenz der einzelnen Bundesländer. Lediglich der Tag der Deutschen Einheit als Nationalfeiertag am 3. Oktober wurde im Rahmen eines Staatsvertrags durch den Bund festgelegt.[1] Alle anderen Tage werden von den Ländern bestimmt. Es gibt acht weitere Feiertage, die in allen 16 Ländern gelten. Neben diesen neun bundeseinheitlichen Feiertagen haben 11 Länder weitere Feiertage festgelegt.

Zusammen mit allen Sonntagen sind die Feiertage als „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ verfassungsmäßig (Art. 139 WRV i. V. m. Art. 140 GG) garantiert. Dieser Grundsatz ist außerdem auch in einigen Landesverfassungen festgeschrieben.[2]

Übersicht aller gesetzlichen Feiertage

Hier werden gesetzliche Feiertage in Deutschland aufgelistet. Die Liste gilt, wenn in den Erläuterungen nicht anders angegeben, seit 1995. Von 1990 bis 1994 war der Buß- und Bettag in allen Ländern ein Feiertag. Vor dem 3. Oktober 1990 galten für den Ostteil Berlins und West-Staaken, die heutigen Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie das Amt Neuhaus die Feiertage in der DDR.[3][4]

Gesetzliche Feiertage nach Bundesländern
Datum Gesetzliche Bezeichnungen BW BW BY BY BE BE BB BB HB HB HH HH HE HE MV MV NI NI NW NW RP RP SL SL SN SN ST ST SH SH TH TH
Referenzen und Anmerkungen [A 1] [A 2] [A 3] [A 4] [A 5] [A 6] [A 7] [A 8] [A 9] [A 10] [A 11] [A 12] [A 13] [A 14] [A 15] [A 16]
1. Januar Neujahr(stag) ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja
6. Januar Heilige Drei Könige (Epiphanias), Erscheinungsfest ja ja ja
8. März Frauentag ja
Donnerstag vor Ostersonntag Gründonnerstag [A 1]
Freitag vor Ostersonntag Karfreitag ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja
siehe Osterdatum Ostersonntag ja ja *
Montag nach Ostersonntag Ostermontag ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja
1. Mai Erster Mai, Tag der Arbeit ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja
Ostersonntag + 39 Tage [A 17] (Christi-)Himmelfahrt(stag) ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja
Ostersonntag + 49 Tage [A 17] Pfingstsonntag ja ja *
Montag nach Pfingstsonntag Pfingstmontag ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja
Ostersonntag + 60 Tage [A 17] Fronleichnam(stag) ja ja ja ja ja ja  [A 13]  [A 16]
8. August Augsburger Hohes Friedensfest  [A 18]
15. August Mariä Himmelfahrt(stag)  [A 19] ja
20. September Weltkindertag ja
3. Oktober Tag der Deutschen Einheit ja [A 20] ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja
31. Oktober Reformationstag/-fest [A 21] [A 1] ja ja ja ja ja ja ja ja ja
1. November Allerheiligen(tag) ja ja ja ja ja
Mittwoch vor dem 23. November Buß- und Bettag [A 22] [A 23] ja
25. Dezember 1./Erster Weihnachts(feier)tag ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja
26. Dezember 2./Zweiter Weihnachts(feier)tag ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja
Gesamtzahl 12 14 10 12 10 10 * 10 10 11 11 12 12 11 10 12
Gesamtzahl im überwiegenden Teil eines Landes geltender
und nicht stets auf einen Sonntag fallender Feiertage[A 24]
12 13 10 10 10 10 10 10 10 11 11 12 11 11 10 11
davon[A 24] an einem festen Datum 7 8 6 6 6 6 5 6 6 6 6 7 6 7 6 7
davon[A 24] an einem festen Wochentag 5 5 4 4 4 4 5 4 4 5 5 5 5 4 4 4

Legende:

Landesweite gesetzliche Feiertag in diesem Bundesland.
Regionale gesetzliche Feiertag in diesem Bundesland.
Bundeseinheitliche Feiertage
* Hessen: Es kann keine sinnvolle Angabe gemacht werden, da alle Sonntage als gesetzliche Feiertage gelten.
  1. a b c Quellen BW: Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz – FTG). – Gemäß FTG § 4 Abs. 3 haben Schüler am Gründonnerstag und am Reformationstag schulfrei. In der Regel legt das Kultusministerium die Ferientermine so fest, dass diese beiden Tage in die Osterferien bzw. in die Herbstferien fallen.
  2. Quellen BY: Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz – FTG).
  3. Quellen BE: Gesetz über die Sonn- und Feiertage.
  4. Quellen BB: Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz – FTG).
  5. Quellen HB: Gesetz über die Sonn- und Feiertage.
  6. Quellen HH: Gesetz über Sonntage, Feiertage, Gedenktage und Trauertage (Feiertagsgesetz)., Feiertagsschutzverordnung.
  7. Quellen HE: Hessisches Feiertagsgesetz (HFeiertagsG).
  8. Quellen MV: Gesetz über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern – FTG M-V).
  9. Quellen NI: Niedersächsisches Gesetz über die Feiertage (NFeiertagsG).
  10. Quellen NW: Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz NW).
  11. Quellen RP: Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz – LFtG).
  12. Quellen SL: Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz – SFG).
  13. a b Quellen SN: Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG). – Fronleichnam ist gesetzlicher Feiertag in den in der Fronleichnamsverordnung genannten Gemeinden. In den restlichen Gemeinden Sachsens ist Fronleichnam als religiöser Feiertag durch § 3 Abs. 1 des Sächsischen Feiertagsgesetzes geschützt.
  14. Quellen ST: Gesetz über die Sonn- und Feiertage (FeiertG LSA).
  15. Quellen SH: Gesetz über Sonn- und Feiertage (SFTG).
  16. a b Quellen TH: Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz (ThürFGtG). – Fronleichnam ist gesetzlicher Feiertag in den gemäss ThürFGtG § 2 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 festgelegten Gemeinden, siehe Gemeindeschlüssel zum Fronleichnamstag.. In den restlichen Gemeinden Thüringens ist Fronleichnam als religiöser Feiertag durch § 3 Abs. 1 Nr. 2 des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes geschützt.
  17. a b c In der Zählweise nach jüdisch-christlicher Tradition wird meist vom 40., 50. bzw. 61. Tag des Osterfestkreises gesprochen, dessen erster Tag der Ostersonntag ist.
  18. Das Augsburger Friedensfest ist nur im Stadtgebiet Augsburg (nicht jedoch im angrenzenden Umland) gesetzlicher Feiertag (Art. 1 Abs. 2 Bayerisches Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage).
  19. Mariä Himmelfahrt ist in Bayern in den derzeit 1704 (seit 2014; bis 2013: 1700, siehe Nach Zensus – Bayerische Gemeinden verlieren Feiertag) Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung gesetzlicher Feiertag, in den restlichen 352 (seit 2014; bis 2013: 356) Gemeinden nicht. „Überwiegend“ bezieht sich dabei nicht auf die Gesamtbevölkerung, sondern auf den Vergleich zwischen evangelischem und katholischem Bevölkerungsanteil. Gemäß Art. 1 Abs. 3 des Bayerischen Feiertagsgesetzes ist es Aufgabe des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, festzustellen, in welchen Gemeinden Mariä Himmelfahrt gesetzlicher Feiertag ist. Die aktuelle, seit 2014 gültige Festlegung beruht auf dem Ergebnis der letzten in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführten Volkszählung vom 9. Mai 2011, die bis 2013 gültige Regelung auf dem Ergebnis der Volkszählung vom 25. Mai 1987. Gemäß Art. 4 Abs. 3 des Bayerischen Feiertagsgesetzes entfällt im gesamten Bundesland zu Mariä Himmelfahrt an Schulen aller Gattungen der Unterricht. Diese Festlegung gilt ausdrücklich auch in den Teilen Bayerns, in denen dieser Tag kein gesetzlicher Feiertag ist. Üblicherweise liegt der Tag jedoch ohnehin in den Schulferien. Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung stellt eine Liste und Übersichtskarte der Gemeinden, in denen Mariä Himmelfahrt ein Feiertag ist, bereit. Archive.org Version von 2017-11-07.
  20. Festlegung per Bundesgesetz, der Tag ist damit deutschlandweiter Feiertag auch ohne länderspezifische Festlegung. Alle Bundesländer außer Baden-Württemberg haben den Tag dennoch in das jeweilige Landesfeiertagsgesetz übernommen. Einigungsvertrag Art 2 – Gesetze im Internet.
  21. Der 31. Oktober 2017 wurde im Gedenken an das 500. Jubiläum des Beginns der Reformation einmalig als gesamtdeutscher Feiertag begangen. Entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen wurden von allen Bundesländern erlassen, in denen der Reformationstag nicht ohnehin Feiertag ist.
  22. Der ehemals bundeseinheitlich begangene Buß- und Bettag ist seit 1995 nur noch in Sachsen ein arbeitsfreier Feiertag (dessen Kosten die Arbeitnehmer alleine tragen durch einen – im Vergleich zu anderen Ländern – höheren Anteil an den Beiträgen zur gesetzlichen Pflegeversicherung). Da er aber auch in allen anderen Ländern als wichtiger Feiertag der evangelischen Kirche gilt, steht er unter besonderem gesetzlichen Schutz und ein Arbeitgeber darf Arbeitnehmern für diesen Tag beantragte unbezahlte Freistellung nur in begründeten Ausnahmefällen verweigern.
  23. Gemäß Art. 4 Nr. 3 des Bayerischen Feiertagsgesetzes entfällt im gesamten Bundesland am Buß- und Bettag an allen Schulen der Unterricht.
  24. a b c
    • Bayern: mit Mariä Himmelfahrt, ohne Friedensfest,
    • Baden-Württemberg und Bayern: ohne Sonderbestimmungen für Schüler,
    • Brandenburg: ohne Oster- und Pfingstsonntag,
    • Hessen: ohne alle Sonntage,
    • Sachsen und Thüringen: ohne Fronleichnam.

Kalendarische Daten

Bewegliche Feiertage

Ein Feiertag wird als beweglich bezeichnet, wenn er nicht in jedem Jahr zum gleichen Datum stattfindet. Bewegliche Feiertage haben fast immer einen Bezug zum Kirchenjahr. In der ersten Jahreshälfte hängt ihr Datum vom Osterdatum ab und hat dann einen fixen Tagesabstand zu diesem.

Das Datum des Buß- und Bettages hingegen ist definiert als der Mittwoch vor dem Ewigkeitssonntag. Dieser ist in den evangelischen Kirchen der letzte Sonntag vor dem ersten Adventssonntag, mit dem das Kirchenjahr beginnt. Rechnerisch fällt der Buß- und Bettag daher immer auf den letzten Mittwoch vor dem 23. November.

Daten beweglicher gesetzlich anerkannter Feiertage in Deutschland
Bezeichnung 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 von bis Abstand
(Tage)
Tag
Gründonnerstag(1) 06.04. 28.03. 17.04. 02.04. 25.03. 13.04. 29.03. 18.04. 10.04. 25.03. 14.04. 19.03. 22.04. −3 Do
Karfreitag 07.04. 29.03. 18.04. 03.04. 26.03. 14.04. 30.03. 19.04. 11.04. 26.03. 15.04. 20.03. 23.04. −2 Fr
Ostersonntag 09.04. 31.03. 20.04. 05.04. 28.03. 16.04. 01.04. 21.04. 13.04. 28.03. 17.04. 22.03. 25.04. ±0 So
Ostermontag 10.04. 01.04. 21.04. 06.04. 29.03. 17.04. 02.04. 22.04. 14.04. 29.03. 18.04. 23.03. 26.04. +1 Mo
Christi Himmelfahrt 18.05. 09.05. 29.05. 14.05. 06.05. 25.05. 10.05. 30.05. 22.05. 06.05. 26.05. 30.04. 03.06. +39 Do
Pfingstsonntag 28.05. 19.05. 08.06. 24.05. 16.05. 04.06. 20.05. 09.06. 01.06. 16.05. 05.06. 10.05. 13.06. +49 So
Pfingstmontag 29.05. 20.05. 09.06. 25.05. 17.05. 05.06. 21.05. 10.06. 02.06. 17.05. 06.06. 11.05. 14.06. +50 Mo
Fronleichnam 08.06. 30.05. 19.06. 04.06. 27.05. 15.06. 31.05. 20.06. 12.06. 27.05. 16.06. 21.05. 24.06. +60 Do
Buß- und Bettag(2) 22.11. 20.11. 19.11. 18.11. 17.11. 22.11. 21.11. 20.11. 19.11. 17.11. 16.11. 16.11. 22.11. Mi

(1) Gesetzlich schulfreier Tag in Baden-Württemberg

(2) Gesetzlicher Feiertag im Freistaat Sachsen, gesetzlich schulfreier stiller Tag in Bayern

Nicht-bewegliche Feiertage

Der Neujahrstag am 1. Januar, der Tag der Arbeit am 1. Mai, der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober und die Weihnachtsfeiertage am 25. und 26. Dezember sind Feiertage mit einem festen Datum, die bundesweit gültig sind. Mariä Himmelfahrt am 15. August und das Dreikönigsfest am 6. Januar sowie der Reformationstag und Allerheiligen am 31. Oktober und 1. November und der Frauentag gelten nur in manchen Bundesländern.

Nicht-bewegliche Feiertage fallen jedes Jahr auf einen anderen Wochentag als in den wenigstens vier Jahren davor und danach. In einem Jahr, das kein Schaltjahr ist, fallen Neujahr, Heiligabend und Silvester auf denselben Wochentag, also auch der erste und der letzte Tag des Jahres. Der erste Weihnachtsfeiertag fällt immer auf denselben Wochentag wie der Tag der Arbeit. Der zweite Weihnachtsfeiertag fällt immer auf denselben Wochentag wie Mariä Himmelfahrt, der Tag der Deutschen Einheit und der Reformationstag. Der Frauentag fällt immer auf denselben Wochentag wie Allerheiligen.

Um die 14 verschiedenen Jahreskalender (ohne Beachtung des Osterdatums) zu unterscheiden, wird traditionell jedem Jahr ein sogenannter Sonntagsbuchstabe anhand des ersten Sonntags im Jahr zugewiesen: A, wenn dieser auf den 1. Januar fällt, bis G, wenn er auf den 7. Januar fällt. Schaltjahren wird der vorhergehende Buchstabe hintenangestellt, dieser ist der Sonntagsbuchstabe ab März, also für alle Termine nach dem Schalttag: AG, BA usw. In jedem Schaltjahr gibt es je nach Bundesland mindestens einen, in jedem Normaljahr mindestens zwei Wochentage, auf die kein fester Feiertag fällt.

Wochentage der festen Feiertage
Typ Anteil (%) 01.01. 24.12., 31.12. 01.05., 25.12. 15.08., 03.10., 31.10., 26.12. 08.03., 01.11. 06.01. kein Beispiele
A 10¾ So So Mo Di Mi Fr Do, Sa 2017, 2023, 2034
BA 0 Sa Do Fr 2028
B 10¾ Sa So Mo Di Mi, Fr 2022, 2033, 2039
CB 0 Fr Mi Do 2016
C 10¾ Fr Sa So Mo Di, Do 2021, 2027, 2038
DC 0 Do Di Mi 2032
D 11 Do Fr Sa So Mo, Mi 2026, 2037, 2043
ED 0 Mi Mo Di 2020
E 10¾ Mi Do Fr Sa So, Di 2025, 2031, 2042
FE 0 Di So Mo 2036
F 11 Di Mi Do Fr Sa, Mo 2019, 2030, 2041
GF 0 Mo Sa So 2024
G 10¾ Mo Di Mi Do Fr, So 2018, 2029, 2035
AG 0 So Fr Sa 2040

Im 400-Jahreszyklus des Gregorianischen Kalenders kommen die 14 möglichen Jahreskalender nicht gleich häufig vor, aber jeder Feiertag mit festem Tag des Monats fällt 56‑, 57‑ oder 58‑mal auf jeden Wochentag. Das entspricht einer Häufigkeit von 14, 14¼ bzw. 14½ Prozent bei einem Durchschnitt von etwa 14,286 Prozent.

Kalenderwoche

In Deutschland wird zur Bestimmung der Kalenderwoche üblicherweise die Norm DIN ISO 8601 verwendet. Der erste Wochentag ist danach der Montag, während es nach christlicher Tradition der Sonntag ist. Damit ist der traditionell mit Mittwoch bezeichnete Wochentag nicht mehr der mittlere Tag der Woche, der ihm ursprünglich den Namen verschaffte; allenfalls in einer mit Montag bis Freitag angesetzten Arbeitswoche liegt der Mittwoch noch in der Mitte.

Die erste Woche eines Jahres in der Wochenzählung ist diejenige, die den 4. Januar enthält oder – gleichbedeutend – den ersten Donnerstag im Januar. Anders formuliert, zählt die Woche, die den Jahreswechsel enthält, zu dem Jahr, in das mehr (also mindestens 4) Tage fallen. Damit können maximal die ersten drei Tage eines Jahres noch zur letzten Woche des Vorjahres gehören, wie umgekehrt maximal die letzten 3 Tage des Vorjahres schon zur 1. Woche des neuen Jahres zählen können. Naturgemäß fallen Wochen- und Jahresgrenze nur in einem Siebtel der Fälle zusammen.

Aus dieser Tatsache ergibt sich ein scheinbar unregelmäßiges Schema, nach dem manche Jahre 53 statt der üblichen 52 Kalenderwochen besitzen. Die datumsfesten Feiertage sowie Buß-/Bettag fallen je in eine von zwei Kalenderwochen, nur dass die letzte Woche des Jahres, in der Silvester oder Neujahr liegen können, manchmal KW52 und manchmal KW53 ist.

mögliche Kalenderwochen deutscher Feiertage und überregionaler Brauchtumstage[5]
Feiertage Mo Di Mi Do Fr Sa So
Neujahr KW01 KW01 KW01 KW01 KW53 KW52, KW53 KW52
Heilige Drei Könige KW02 KW02 KW01 KW01 KW01 KW01 KW01
Tag der Arbeit KW18 KW18 KW18 KW18 KW18 KW17, KW18 KW17
Augsburger Hohes Friedensfest KW32 KW32 KW32 KW32 KW32 KW32 KW31, KW32
Mariä Himmelfahrt KW33 KW33 KW33 KW33 KW33 KW33 KW32, KW33
Tag der Deutschen Einheit KW40 KW40 KW40 KW40 KW40 KW40 KW39, KW40
Reformationstag KW44 KW44 KW44 KW44 KW44 KW44 KW43, KW44
Allerheiligen KW44, KW45 KW44 KW44 KW44 KW44 KW44 KW44
Buß- und Bettag KW46, KW47
Heiligabend KW52 KW52 KW52 KW52 KW51, KW52 KW51 KW51
1. Weihnachtstag KW52 KW52 KW52 KW52 KW52 KW51, KW52 KW51
2. Weihnachtstag KW52 KW52 KW52 KW52 KW52 KW52 KW51, KW52
Silvester KW01 KW01 KW01 KW53 KW52, KW53 KW52 KW52

Die beweglichen, vom Osterdatum abhängigen kirchlichen Feiertage variieren über einen Zeitraum von 5 Kalenderwochen. Sehr selten fallen sie auch in eine anschließende 6. Woche.

Häufigkeitsverteilung der Kalenderwochen der vom Osterdatum abhängigen Feier- und Brauchtumstage[6]
Datum früh mittelfrüh mittel mittelspät spät sehr spät
Karneval KW05 KW06 KW07 KW08 KW09 KW10
Karwoche KW12 KW13 KW14 KW15 KW16 KW17
Ostersonntag
(Gemeinjahre)
22. März bis
28. März
29. März bis
04. April
05. April bis
11. April
12. April bis
18. April
19. April bis
25. April
nie
Ostersonntag
(Schaltjahre)
22. März bis
27. März
28. März bis
03. April
04. April bis
10. April
11. April bis
17. April
18. April bis
24. April
25. April
Osterwoche KW13 KW14 KW15 KW16 KW17 KW18
Himmelfahrt KW18 KW19 KW20 KW21 KW22 KW23
Pfingstsonntag KW19 KW20 KW21 KW22 KW23 KW24
Pfingstmontag KW20 KW21 KW22 KW23 KW24 KW25
Fronleichnam KW21 KW22 KW23 KW24 KW25 KW26
Häufigkeit 12,1 % 23,5 % 23,2 % 23,3 % 17,6 % 0,3 %

Nur in den Kalenderwochen KW03–04, KW11 und KW27–31 liegen nie überregionale Brauchtums- oder Feiertage. Allerdings hat es die „sehr späten“ Termine seit der Gregorianischen Kalenderreform 1583 noch nicht gegeben und sie werden nach derzeitigem Stand auch im 3. Jahrtausend nicht auftreten,[7] also sind auch KW10 und KW26 defacto frei von Festtagen. Am Sonntag der 31. Woche kann das Augsburger Friedensfest liegen. In den Zeitraum KW48–50 fallen lediglich die Adventssonntage.

Rechtliche Bedeutung

Beschäftigte

Feiertage sind für Beschäftigte grundsätzlich arbeitsfrei. Für Arbeitnehmer ergibt sich das aus § 9 des Arbeitszeitgesetzes. Ihnen ist nach § 2 des Entgeltfortzahlungsgesetzes eine Feiertagsvergütung zu zahlen. Es kann bestimmt werden, dass die durch den Feiertag ausgefallene Arbeit vor- oder nachzuholen ist, jedoch darf dies nicht unentgeltlich gefordert werden.[8] Für Beamte folgt die Arbeitsbefreiung aus § 3 Abs. 3 Arbeitszeitverordnung des Bundes und vergleichbaren Landesregelungen. Etwaige Feiertagszuschläge sind im Rahmen von § 3b Einkommensteuergesetz steuerfrei.

Bei Beschäftigten, die in einem anderen Bundesland arbeiten als dem, in dem ihr Wohnsitz liegt, gilt das Feiertagsrecht des Landes, in dem an dem konkreten Tag gearbeitet werden soll. Auf den Sitz des Arbeitgebers kommt es nicht an. Die Geltung des Feiertagsrechts kann nicht durch Vereinbarungen abbedungen werden.

Schichtarbeiter im öffentlichen Dienst müssen mangels einer Regelung im Tarifvertrag an Feiertagen, an denen sie frei haben wollen, für diese Tage Urlaubstage in Anspruch nehmen.[9]

Verkaufsstellen

Verkaufsstellen müssen an Feiertagen nach den Ladenöffnungsgesetzen der Länder grundsätzlich geschlossen sein; es gibt Ausnahmeregelungen z. B. für Apotheken, Tankstellen u. a.

Straßenverkehr

Grundsätzlich dürfen Lastkraftwagen an Feiertagen nicht verkehren (§ 30 Abs. 3 StVO) und in bestimmten Bereichen geschlossener Ortschaften nicht parken (§ 12 Abs. 3a StVO). Dies kann bei nicht bundeseinheitlichen Feiertagen für den bundeslandübergreifenden Fernverkehr problematisch sein.

Gaststätten und Veranstaltungsbetriebe

An Feiertagen, die gleichzeitig als stiller Tag gelten (siehe unten), zum Beispiel Karfreitag, können musikalische Darbietungen, Sportveranstaltungen und andere über einen regulären Schankbetrieb hinausgehende Programme untersagt sein. Die betreffenden Tage, der Umfang des Verbotes und mögliche Ordnungsstrafen werden dabei von den Ländern festgelegt.

Regionale Besonderheiten

Abgesehen von den bereits genannten regionalen Unterschieden bei der Feiertagsregelung gibt es folgende regionale Besonderheiten:

Stille Tage

Neben den Feiertagen schreiben die Feiertagsgesetze der einzelnen Länder stille Tage vor (in einigen Ländern auch als „stille Feiertage“ bezeichnet), an denen besondere Einschränkungen zu beachten sind, die jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind. Am bekanntesten ist wohl das Tanzverbot am Karfreitag. Auch erhalten Filmproduktionen nach der offiziellen Erklärung der FSK bezüglich des § 29 keine Feiertagsfreigaben, deren „Charakter diese[n] [stillen] Feiertage[n] so sehr widerspricht, dass eine Verletzung des religiösen und sittlichen Empfindens zu befürchten ist“. In Sachsen und Bayern fallen auch einige kirchliche Hochfeste, die nicht gesetzlich arbeitsfrei sind (zum Beispiel Mariä Empfängnis), unter den Schutz der stillen Tage. Der außer in Sachsen 1995 überall als Feiertag abgeschaffte Buß- und Bettag ist derart geschützt, auch dem Volkstrauertag als staatlich angeordnetem Gedenktag kommt in allen Ländern eine über den regulären Sonntagsschutz hinausgehende Bedeutung zu. Manchmal ist nur die Zeit des Hauptgottesdienstes geschützt, manchmal der ganze Tag und manchmal nur der Nachmittag und der Abend. Genaueres muss im Einzelfall den Feiertagsgesetzen der Länder entnommen werden. Die grundsätzlich einem Schutz unterliegenden stillen Tage sind nach Ländern verschieden und können umfassen:

Das Verbot kann auch „alle nicht-öffentlichen unterhaltenden Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen“ umfassen. So wurde einem Wirt in Köln untersagt, seine Räumlichkeiten für eine muslimische Beschneidungsfeier zu vermieten. Die Richter wiesen darauf hin, dass Beschneidungsfeiern im islamischen Kulturkreis nicht an einen Kalendertag gebunden seien und deshalb nicht gerade am Karfreitag stattfinden müssten.[11]

Am 27. November 2016 erklärte das Bundesverfassungsgericht eine Regelung des Bayerischen Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (FTG) für verfassungswidrig, nach der eine Befreiung von den für den Karfreitag geltenden Handlungsverboten selbst aus wichtigen Gründen von vornherein ausgeschlossen war. Für Fallgestaltungen, in denen eine dem gesetzlichen Stilleschutz zuwiderlaufende Veranstaltung ihrerseits in den Schutzbereich der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) oder der Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG) falle, müsse der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Ausnahme von stilleschützenden Unterlassungspflichten vorsehen.[12] Die Klage hatte der Bund für Geistesfreiheit angestrengt.[13]

Daten beweglicher stiller Tage in Bayern
Bezeichnung 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 von bis Abstand
(Tage)
Tag
Aschermittwoch 22.02. 14.02. 05.03. 18.02. 10.02. 01.03. 14.02. 06.03. 26.02. 11.02. 02.03. 04.02. 10.03. −46 Mi
Gründonnerstag 06.04. 28.03. 17.04. 02.04. 25.03. 13.04. 29.03. 18.04. 10.04. 25.03. 14.04. 19.03. 22.04. −3 Do
Karfreitag 07.04. 29.03. 18.04. 03.04. 26.03. 14.04. 30.03. 19.04. 11.04. 26.03. 15.04. 20.03. 23.04. −2 Fr
Karsamstag 08.04. 30.03. 19.04. 04.04. 27.03. 15.04. 31.03. 20.04. 12.04. 27.03. 16.04. 21.03. 24.04. −1 Sa
Volkstrauertag 19.11. 17.11. 16.11. 15.11. 14.11. 19.11. 18.11. 17.11. 16.11. 14.11. 13.11. 13.11. 19.11. So
Buß- und Bettag 22.11. 20.11. 19.11. 18.11. 17.11. 22.11. 21.11. 20.11. 19.11. 17.11. 16.11. 16.11. 22.11. Mi
Totensonntag 26.11. 24.11. 23.11. 22.11. 21.11. 26.11. 25.11. 24.11. 23.11. 21.11. 20.11. 20.11. 26.11. So

Andere regional begrenzte Festtage

An einer Reihe von Tagen finden in bestimmten Regionen festliche Ereignisse statt, zu denen eventuell die Arbeit ruht oder eingeschränkt ist. In vielen Fällen sind Geschäfte allenfalls halbtags geöffnet. Da es sich dabei aber nicht um vom Gesetzgeber festgelegte Feiertage handelt, spricht man in diesem Fall auch von „unechten Feiertagen“ oder „Brauchtumstagen“. Beispiele für solche Tage sind:

Karneval, Fasching
Weiberfastnacht, Schmotziger Donnerstag, Fettdonnerstag (52 Tage vor Ostersonntag)
Rosenmontag (48 Tage vor Ostersonntag)
Veilchendienstag, Fastnacht (47 Tage vor Ostersonntag)
Elfter im Elften“ (11. November)
Volksfeste
Frankfurter Wäldchestag (51 Tage nach dem Ostersonntag, also am Dienstag nach Pfingsten)
Dieser Tag wurde unabhängig von der Region in vielen Industriebetrieben (z. B. bei Siemens) bis in die 1970er-Jahre als Firmenfeiertag begangen.
Maimarktdienstag in Mannheim (10 Tage nach dem letzten Samstag im April)
Ulmer Schwörmontag (vorletzter Montag im Juli)
Volksfestmontag in Crailsheim (vorletzter Montag im September)
Neusser Schützenfestmontag (Montag nach dem letzten Augustwochenende)
Halbe Feiertage“ (praktisch bundesweit)
Heiliger Abend (24. Dezember), oft auch Stiller Tag
Silvester (31. Dezember)

Hohe Feiertage

In einigen Nordseehäfen werden die sogenannten „hohen Feiertage“ begangen, dies sind Neujahr, Ostersonntag, Maifeiertag, Pfingstsonntag sowie Weihnachten. An Tagen vor diesen Feiertagen (Vorfeiertag) wird bereits um 12 Uhr die Arbeit eingestellt (Hafenruhe). An diesen „hohen Feiertagen“ herrscht im Gegensatz zu Sonntagen und einfachen Feiertagen generelles Arbeitsverbot.

Zusammenfallen zweier Feiertage

In Deutschland liegen die Feiertage so, dass normalerweise nicht zwei auf denselben Tag fallen können (Sonntage ausgenommen). Die einzige mögliche Ausnahme geht mit einem ungewöhnlich frühen Osterdatum einher und tritt in Jahren ein, in denen der Ostersonntag auf den 23. März fällt: Christi Himmelfahrt wird dann gleichzeitig mit dem unbeweglichen Tag der Arbeit am 1. Mai begangen. Dieser seltene Fall tritt in unregelmäßigen Abständen etwa einmal pro Jahrhundert ein. Im 21. Jahrhundert fiel Christi Himmelfahrt das einzige Mal im Jahr 2008 auf den 1. Mai. Das nächste Mal wird dies erst wieder im Jahr 2160 vorkommen. Davor fiel Christi Himmelfahrt zuletzt 1913 auf den 1. Mai, der aber in Deutschland erst seit 1933 ein Feiertag ist.

In der Bundesrepublik war der 17. Juni von 1954 bis 1990 als Tag der deutschen Einheit ein bundesweiter Feiertag. Er fiel in diesem Zeitraum dreimal mit dem (auch damals nicht bundeseinheitlichen) Feiertag Fronleichnam zusammen (1954, 1965 und 1976).

Wie im Abschnitt Nicht bewegliche Feiertage beschrieben, fallen in manchen Jahren – das nächste Mal 2021 – bis zu sechs Feiertage auf ein Wochenende, davon vier auf einen Sonntag und zwei auf einen Samstag. Allerdings sind davon (mit Ausnahme Augsburgs) je höchstens fünf Feiertage in einem Bundesland betroffen, da nirgends sowohl Mariä Himmelfahrt als auch der Reformationstag Feiertage sind. Anders als in manchen anderen Ländern wird ein gesetzlicher Feiertag in Deutschland nicht verschoben, wenn er auf einen Sonntag fällt.

Anders als in Ländern, in denen das Zusammenfallen von Feiertagen z. B. aufgrund der Vermischung des islamischen und des Gregorianischen Kalenders nicht ungewöhnlich ist, hat der deutsche Gesetzgeber für diesen Ausnahmefall keine Ersatzregelungen vorgesehen. In den Feiertagsgesetzen einiger deutscher Länder findet sich sinngemäß die Formulierung: „An den gesetzlichen Feiertagen mit Ausnahme des 1. Mai und 3. Oktober sind verboten: […]“. Dies bereitet insbesondere bei der Beurteilung der Gültigkeit des Tanzverbotes und des Verbotes öffentlich bemerkbarer Aktivitäten und Veranstaltungen Schwierigkeiten, denn am Himmelfahrtstag sind öffentliche Versammlungen und Unterhaltungsveranstaltungen in der Regel nicht oder nur eingeschränkt gestattet, während sie für den Tag der Arbeit charakteristisch und auch ausdrücklich erlaubt sind.

Kritik

Der Großteil der Feiertage in Deutschland ist christlichen Ursprungs, jedoch gehören mittlerweile 40 % der Bevölkerung keiner Konfession mehr an (was allerdings nicht unbedingt mit einer Ablehnung traditioneller Feiertage gleichzusetzen ist). Forderungen nach einer Reform der deutschen Feiertagsgesetze, wie Hans-Christian Ströbeles Vorschlag zur Einrichtung eines muslimischen Feiertages,[14] stoßen jedoch kaum auf Interesse. Die Hochschulinitiative „Die Laizisten“ fordert sogar die Abschaffung aller religiösen Feiertage, um die weltanschauliche Neutralität des Staates zu sichern.[15]

Im Zuge des Rückgangs der Bedeutung von Kirche und Religion in Deutschland wird auch immer häufiger die als ungerecht empfundene Verteilung der nicht bundeseinheitlichen Feiertage kritisiert. Zum Beispiel gibt es in Bayern mindestens zwei, im Extremfall (Stadt Augsburg) sogar vier gesetzlich arbeitsfreie Tage mehr als in vielen norddeutschen Ländern, obwohl diese zusätzlichen Feiertage von einem nennenswerten Teil der Bevölkerung nicht mehr in ihrem ursprünglichen Sinn begangen werden, sondern schlicht als zusätzliche freie Tage angesehen werden, die Bürgern anderer Länder nicht zur Verfügung stehen.

Feiertagsregelungen, die für Schüler, nicht aber gleichermaßen für deren berufstätige Eltern einen freien Tag bedeuten, werden insbesondere in Bayern als erhebliche Belastung beklagt. Dies betrifft dort insbesondere den Buß- und Bettag, der in Bayern schulfrei ist, für Berufstätige jedoch ein normaler Arbeitstag. Insbesondere für Alleinerziehende, aber auch wenn beide Eltern berufstätig sind, kann es aufwendig sein, für solche Tage die Kinderbetreuung zu organisieren. Dasselbe Problem kann auftreten, wenn sich Schule und Arbeitsstätte an verschiedenen Orten befinden, die nicht den gleichen Feiertagsregelungen unterliegen.

Ehemalige Feiertage

  • Der Josefstag am 19. März war in Baden[16] und Bayern ein gesetzlicher Feiertag, der 1954[17] bzw. 1969 abgeschafft wurde.
  • Von 1954 bis 1990 wurde in der Bundesrepublik Deutschland am 17. Juni zum Gedenken an den Aufstand des 17. Juni 1953 der Tag der deutschen Einheit begangen. Der 17. Juni gilt weiterhin als nationaler Gedenktag.
  • In der DDR wurde von 1950 bis 1989 am 7. Oktober der Tag der Republik begangen. Außerdem wurde das Ende des Zweiten Weltkrieges bis 1967 und einmalig 1985 jeweils am 8. Mai als Tag der Befreiung sowie am 9. Mai 1975 als Tag des Sieges gefeiert.
  • Der Buß- und Bettag wurde in Deutschland mit Ausnahme von Sachsen 1995 zu Gunsten der Pflegeversicherung als gesetzlicher Feiertag abgeschafft.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Nationale Feiertage. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, abgerufen am 12. Februar 2019.
  2. Vgl. z. B. Art. 3 Abs. 1 der Landesverfassung von Baden-Württemberg.
  3. Verordnung über die Erweiterung der gesetzlichen Feiertage, GBl DDR I (Nr. 18) S. 161, vom 8. März 1990
  4. Verordnung über die Einführung gesetzlicher Feiertage, GBl DDR I (Nr. 27) S. 248, vom 16. Mai 1990
  5. nach The Mathematics of the ISO 8601 Calendar von Robert H. van Gent: The 15 ISO calendars (Memento vom 24. März 2015 im Internet Archive)
  6. nach Symmetry454 Calendar Birthdays, Anniversaries, Memorial Days, Holidays and Annual Events von Irv Bromberg (PDF, S. 4):

    With the ISO leap rule the Gregorian Easter computus yields that following date frequencies:

    Mar 21=12.1%, Mar 28=23.5%, Apr 7=23.2%, Apr 14=23.3%, Apr 21=17.6%, Apr 28=0.3%.

    („Mar 21“ entspricht dabei -W12-7 und „Apr 7“ ist -W14-7, andere Daten entsprechend.)
  7. A Perpetual Easter and Passover Calculator von Robert H. van Gent: Introduction > Easter Sunday Frequencies
  8. BAG, Urteil vom 25. Juni 1985, Az. 3 AZR 347/83, Volltext = BAGE 49, 120 = AP Nr 48 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG.
  9. Urteil des Bundesarbeitsgerichts, FAZ online, 15. Januar 2013
  10. in Baden-Württemberg können Veranstaltungen an den übrigen Tagen der Karwoche (Palmsonntag bis Karsamstag) […] „von der Kreispolizeibehörde auf Antrag der Ortspolizeibehörde verboten werden, wenn sie nach den besonderen örtlichen Verhältnissen Anstoß zu erregen geeignet sind.“ vgl. Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz – FTG) in der Fassung vom 8. Mai 1995 (GBl. Nr. 17, S. 450)
  11. D: Verbot von Beschneidungsfeiern am Karfreitag möglich. In: religion.orf.at. 24. März 2015, abgerufen am 25. März 2015.
  12. Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Oktober 2016 – 1 BvR 458/10 –
  13. Generelles Tanzverbot an Karfreitag in Bayern ist verfassungswidrig. Süddeutsche Zeitung vom 30. November 2016
  14. Vgl. Artikel in der FAZ vom 17. November 2004. Kostenpflichtig auch online verfügbar
  15. Kritische Auseinandersetzung mit den aktuellen Feiertagsgesetzen – Die Laizisten
  16. Leo Wohleb: Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage. In: Verfassungen der Welt. 26. Februar 1948, abgerufen am 28. Februar 2019.
  17. Gebhard Müller: Gesetz über die Sonn- und Feiertage. In: Verfassungen der Welt. 13. Dezember 1954, abgerufen am 28. Februar 2019.