Diskussion:Todesstrafe

Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Todesstrafe“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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  • Teil 2: Tatbestände sind recht unsystematisch und wahllos zusammengewürfelt. Häufige Belege aus Webseiten; besser wäre gedruckte Sekundärliteratur.
  • Teil 6.5: Die Haltung Luthers zur TS fehlt. Quelle
  • Teil 6.8: Die Debatte in der evangelischen Theologie nach 1945 ist unpräzise dargestellt. Nicht nur Einzelvertreter, sondern die wichtigsten theologischen Positionen sollten vorrangig gegenübergestellt werden. Quelle
  • Die Abgrenzung von 6.8 zu Hauptteil 5 auf der einen, Teil 7.7 auf der anderen Seite ist unklar (Redundanzen). Eventuell sollte die innertheologische Debatte schon in Hauptteil 5 dargestellt werden.
  • Teil 7.3 ist schwach belegt: fast nur Primärquellen, nur 1x R. Evans als Sekundärliteratur. Standardwerk:

Wolfgang Sellert, Ralf Dreier (Hrsg.): Recht und Justiz im »Dritten Reich«, Suhrkamp, 2. Auflage 1989, ISBN 3518283618

  • Teil 9: In Grafik "Länder, in denen die Todesstrafe bei Apostasie gilt" ist Sudan noch ungeteilt eingezeichnet. Scharia gilt im Südsudan nicht. (nicht signierter Beitrag von 212.186.91.83 (Diskussion) 11:18, 16. Okt. 2013 (CEST))Beantworten
  • Die Länderteile sollten weitmöglichst gestrafft werden, vielfach sind die Details in anderen Lemmata besser aufgehoben. Teil 9.9 (USA) z.B. könnte auf die wichtigsten Daten eingedampft werden, da es ja einen ausführlichen Spezialartikel dazu gibt.
  • Bereits gesammeltes Material (Quellen) wurde nur teilweise ausgewertet. S. U. Kopilot (Diskussion) 08:52, 13. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Material

Kopilot (Diskussion) 16:56, 3. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Ich kann Kopilot nur zustimmen. Die beispielhaft ausgeführten Kritikpunkte sind meines Erachtens aber auch Ausdruck mangelhafter Struktur und unverhältnismäßiger Länge des Artikels. Das Thema wird hier auf ganz unterschiedlichsten Ebenen bereits so umfänglich beschrieben, dass das zweifellos notwendige zusätzliche Material kaum noch eingebaut werden kann, ohne die Struktur insgesamt zu sprengen. Im Ergebnis widersetzt sich dieser überlange Artikel jeder Erweiterung bzw. Weiterarbeit am Thema, so dass wichtige Diskurse vollkommen fehlen. Um das Problem zu lösen, wäre der Artikel daher in mehrere Unterthemen aufzusplitten, über die der Hauptartikel den Bogen spannt. Die Umsetzung wäre zwar ein etwas größeres Projekt, ist m.E. aber ebenso die Mühe wert wie letzlich unvermeidlich. --PanchoS (Diskussion) 01:19, 10. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Verhältnis der EU zur Todesstrafe fehlt.

Im Jahr 1982 wurde zum ersten Mal ein rechtlich bindendes Instrument zur Abschaffung der Todesstrafe in Europa verabschiedet. Der Europarat, dem 47 europäische Länder angehören, nahm Protokoll 6 ergänzend zur Europäischen Menschenrechtskonvention an. "Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden", heißt es in diesem Protokoll. 46 der 47 Mitgliedstaaten unterzeichneten und ratifizierten das Protokoll. Russland unterschrieb es, aber ratifizierte es nicht. Das Land hält sich allerdings an ein Moratorium der Todesstrafe seit seinem Beitritt zum Europarat 1996.

Immer wieder wurde kritisiert, dass Protokoll 6 die Todesstrafe in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr für rechtens erklärt. Deshalb verabschiedete der Europarat 2003 Protokoll 13. Es schafft die Todesstrafe unter allen Umständen ab. Dieses Protokoll wurde von 44 der 47 Mitglieder ratifiziert. Ins EU-Recht wurde das ausdrückliche Verbot der Todesstrafe erst mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Dezember 2009 aufgenommen. Die Europäische Menschenrechtskonvention wurde in die EU-Grundrechtecharta übernommen, samt Protokoll 6. EU-Rechtsexpertin Eva Maria Barki meint jedoch, dass Protokoll 13 absichtlich von der EU nicht übernommen worden sei.

Das erste heutige EU-Land, das die Todesstrafe abschaffte, war Portugal 1867. Die Türkei schaffte 2004 die Todesstrafe ab. Das war die Bedingung für die Aufnahme der EU-Beitrittsverhandlungen. Allerdings hatte die türkische Regierung nach dem Putsch 2016 über eine Wiedereinführung nachgedacht.

http://www.3sat.de/page/?source=/nano/glossar/todesstrafe.html (nicht signierter Beitrag von 185.44.151.228 (Diskussion) 16:34, 7. Aug. 2018 (CEST))Beantworten

legende funktioniert nicht

Unter allen Karten sind auf meinem Handy die Felder der Legende alle grau. Man kann deshalb die karten schlecht bis nicht lesen. 176.11.31.209 19:37, 13. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Bei mir auf dem Handy werden bei Felder der Legende die korrekten Farben angezeigt. --ZabeMath (Diskussion) 19:28, 30. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Schutz vor dem Täter

In Ländern mit größeren terroristischen Gruppierungen wäre eine Inhaftierung der deswegen Festgenommenen zum Teil nicht auf Dauer zu bewerkstelligen - als Einzelpersonen schon, aber in der Gruppe gefährlich, allein wegen ihrer Zahl.

Bsp.: [2]

Man sollte das Pro-Argument einarbeiten. Mir ist klar, dass das Argument missbraucht werden kann, es dürfte aber für einige Länder einen wichtigen Punkt darstellen, warum die Todesstrafe noch nicht abgeschafft wurde. --Ghettobuoy (Diskussion) 20:41, 20. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Albern. Es gibt keine Pro-Argumente für die Todesstrafe. Und die Tatsache, dass irgendein beliebiges Neonazipropagandaorgan sich welche aus den Fingern saugt, spricht nicht nur nicht für deren Existenz, sondern ist sogar ein starkes Indiz dafür, dass es diese eben gerade nicht gibt (analog zu den herbeifantasierten Plänen zu "Bevölkerungsaustausch" und "Umvolkung" und ähnlichem Gedankenabfall). --193.175.73.219 18:33, 17. Jan. 2020 (CET)Beantworten
Argumente, die für oder gegen die Todesstrafe vorgebracht werden, stehen im Artikel. Der Schutz vor den Tätern (Spezialprävention) steht im Text. Ich sehe keinen Grund zu Änderungen.--Taste1at (Diskussion) 12:30, 19. Jan. 2020 (CET)Beantworten
Manchmal ist sogar die terroristische Gruppierung an der Macht, auch dann wäre es gut, wenn es keine Todesstrafe gibt. Solche Gruppierungen wollen natürlich sofort die Wiedereinführung der Todesstrafe, nicht für Serienmörder oder Sklavenhandel, sondern vor allem für Oppositionelle. In solchen Ländern wird man von Staatswegen getötet für die Verbreitung von Flugblättern, bei Mord kommt man hingegen nach zehn Jahren wieder frei und wenn man in der richtigen Partei ist, wird man gar nicht erst angeklagt.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 16:34, 21. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
Epoch Times?? Und ich bin auch noch so dumm, den *piep* trotz Warnung anzuklicken ... 46.114.139.249 19:45, 20. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Mittelalter

Die Beschreibung ist momentan etwas gefärbt.

Tatsächlich war die Ermordung einer Person in Westeuropa bis spät ins Mittelalter eine Zivilrechtsangelegeheit. Es gab entweder Blutrache oder Wergeld, zur Not auch gerichtlich durchgesetzt. Strafbar wurde die Tötung eines anderen nur unter Umständen, zum Beispiel im Rahmen von Räubertum oder Piraterie, dann aber meist nicht als einfache Hinrichtung, sondern durch zusätzliche symbolische Akte, zum Beispiel als Vierteilen, Rädern usw. Erst im Spätmittelalter änderte sich das allmählich und der Staat nahm die Rolle des Klägers in allen Fällen von Schädigungen von Leib und Leben ein. (Staatliches Gewaltmonopol)

Was da über die röm.-kath. Kirche steht:

Die römisch-katholische Kirche rechtfertigte die Todesstrafe an „Heiden“ im Zuge gewaltsamer Christianisierung.

...ist mir jetzt neu, dass "Heiden" zuerst verurteilt worden wären. Da liegt wohl eine Verwechslung mit den Hexenprozessen vor. Sehr schräg, der 1. Absatz. Ist ja auch belegfrei. --Ghettobuoy (Diskussion) 20:55, 20. Jan. 2019 (CET)Beantworten

fehlt: Jugoslawien + Nachfolgestaaten

Dragutin Dimitrijević ("Apis") wurde 1917 wegen Hochverrats hingerichtet (und erst 1953 rehabilitiert)

Kategorie:Hingerichtete Person (Jugoslawien) enthält über 40 Namen. --Neun-x (Diskussion) 16:26, 17. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Abschnitte "Todesstrafenpraxis in Einzelstaaten" und "Abschaffungsprozesse in einzelnen Staaten"

Würde es eventuell die Übersichtlichkeit des Artikels fördern, aus dem Abschnitt "Todesstrafenpraxis in Einzelstaaten" diejenigen Länder herauszunehmen, in denen die Todesstrafe (zwischenzeitlich) ultimativ abgeschafft ist und in denen auch eine Wiedereinführung derselben nicht derart diskutiert wird, als dass eine solche in absehbarer Zeit erfolgen könnte, und die Länder in den Abschnitt "Abschaffungsprozesse in einzelnen Staaten" einzureihen? Hierdurch würde sich die Dopplung von Frankreich ganz aufheben lassen und es würde thematisch etwas stringenter. Soweit Länder einen eigenen Artikel zur Todesstrafe haben, könnte die Redunandanz aufgehoben werden, indem die Informationen aus dem hier vorliegenden Hauptartikel in den jeweiligen Länderartikel übernommen werden, und nur der Link auf den jeweiligen Länderartikel im hier vorliegenden Hauptartikel verbleibt. Bei weiteren Ländern findet sich nur ein einzelner Satz oder kurzer Abschnitt, der im Wesntlichen nur die Abschaffung der Todesstrafe vermeldet und der dann besser im Abschnitt "Abschaffungsprozesse in einzelnen Staaten", meinetwegen auch kürzer "Abschaffung in einzelnen Staaten", aufgehoben wäre.

Der Artikel ist übrigens jetzt bereits seit 2015 dauerhaft halbgesperrt, mittlerweile gut vier Jahre. Kann hier eventuell ein Versuch der Entsperrung versucht werden? Ich weiß, dass man das dann an geeigneter Stelle beantragen müsste, ich arbeite aber nicht regelmäßig an diesem Artikel und wollte es daher hier zunächst erstmal zur Diskussion stellen, um zu hören, wie die Benutzer es sehen, die den Artikel tatsächlich im Auge haben.--134.101.54.206 17:25, 2. Mär. 2020 (CET)Beantworten

einzelne Länder / Aktualität

Ich weiß nicht, wie detailliert einzelne Länder erläutert werden sollen, der jeweils aktuellste Fall sollte es mMn aber schon sein. Bsp für Indien wäre ganz frisch: https://kurier.at/chronik/welt/indien-vier-vergewaltiger-von-studentin-hingerichtet/400787189 --Pretorian16 (Diskussion) 03:33, 21. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Todesstrafe heute im Jahr 2020

Der Artikel ist über eine Dekade alt und daher schon formell keine Quelle für aktuelles Geschehen, vgl. Huber ist bereits seit über 10 Jahren nicht mehr Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland.

Des Weiteren sind Begriffe nicht definiert bzw. mit Quellen belegt (z.B. General- versus Spezialprävention, hierbei jeweils die Unterscheidung negativ und positiv fehlen völlig, was erheblichen Qualitätsmangel bedeutet. (nicht signierter Beitrag von 2003:E4:8F1E:2976:ECC2:423D:B0B8:7D6E (Diskussion) 06:41, 2. Apr. 2020 (CEST))Beantworten

Staatenliste Deutschland

Hier sollte ersichtlich sein. dass die Todesstrafe in der DDR erst 1987 abgeschafft wurde. (nicht signierter Beitrag von 2001:16B8:1004:C700:5C68:B75B:C362:8BF4 (Diskussion) 11:36, 6. Sep. 2020 (CEST))Beantworten

"Gerichtsbusse"

Im Abschnitt zu China ist von "Gerichtsbussen" die Rede. Was ist die Quelle dieser Wortschöpfung? Soll das ein Zitat sein? 137.226.68.247 21:54, 7. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Inkrafttreten des Grundgesetzes

Im Artikel steht: "Das letzte Todesurteil im Bereich in der späteren Bundesrepublik Deutschland wurde am 7. Mai 1949 in Köln gegen Irmgard Swinka verhängt; die 37-Jährige wurde wegen fünf Morden verurteilt, aufgrund des Inkrafttretens des Grundgesetzes am folgenden Tag aber nicht mehr hingerichtet und schließlich 1983 begnadigt." - Laut Artikel Grundgesetz trat es nicht am 8. Mai in Kraft, sondern am 24. Mai. 137.226.68.247 22:12, 7. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Das ist richtig. Der 8. Mai war der Tag, an dem das Grundgesetz vom Parlamentarischen Rat verabschiedet wurde, nicht der Tag des Inkrafttretens. Ich ändere es entsprechend. --Amberg (Diskussion) 14:19, 8. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Seebohm

Puh. Das Archiv ist ja extrem umfangreich. Ich hoffe, dass meine Frage noch nicht vorkam. Ich komme gerade vom Artikel zu Hans-Christoph Seebohm. Kann man behaupten, dass die Todesstrafe in Deutschland nach dem 2. WK nur deshalb (so schnell) abgeschafft wurde, damit die 2. Reihe der Nazis (hinter den Angeklagten von Nürnberg) mit dem Leben davon kommen sollte oder ist das zu sehr verkürzt? 46.114.139.249 18:40, 20. Okt. 2020 (CEST)Beantworten